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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 28.

Parlamentsberichte.

Abgeordnetenhaus.

10. Sigung vom 1. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: v. Hammerstein.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts Etats wird fortgesetzt und zwar bei den Ausgaben der land wirthschaftlichen Verwaltung, Titel 2, Unter­Staatssekretär, Direktoren und Räthe. Abg. Parisius( dfr. Vg.): Der Abg. v. Erffa hat die Be hauptung aufgestellt, daß die Brot- und Getreidepreise nicht von einander abhängig sind. Ich habe bei Konsumvereinen Umfrage gehalten und erfahren, daß jetzt die Brotpreise erheblich herunter gegangen sind und daß sie im allgemeinen den Getreidepreisen entsprechen.( Rufe rechts: Zur Sache!) Ich möchte den Minister bitten, über diese Dinge Publikationen zu machen, damit dieser Aberglaube endlich beseitigt wird. Abg. Schmidt- Steglitz( t.) bittet den Minister, für die gärtnerischen Interessen ein besonderes Dezernat zu schaffen, weil nicht immer auf die Gärtnerei die nöthige Rücksicht genommen ist. Bei der Arbeiterversicherung sind die Gärtnereien der Land­wirthschaft zugetheilt, bei der Veranlagung zur Gewerbesteuer aber dem Gewerbebetrieb. Ebenso verhält es sich bezüglich der Sonntagsruhe.

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weist der

Sonnabend, den 2. Februar 1895.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht.

12. Jahrg.

gekommen sein würde. Diese Erwartung erfüllte sich jedoch nicht. Wahrscheinlich war der Kutscher Harder eingeschlafen; fein Wagen stand auf dem Geleise still. Hamburg bemerkte dies erst, als er schon dicht herangekommen war, und bremste Heimarbeiter haben nach Ansicht des Gemit aller Kraft. Allein seine Kräfte versagten bei vierzehntägige Kündigung, seitdem sich das Land- zurück. werbegerichts teinen Anspruch mehr auf die der, übermäßigen Anstrengung und die Kurbel schnellte Sie traf ihn mit voller Kraft in die gericht I in diesem Sinne, d. 5. gegen die bis vor kurzem ver- Gegend des Magens und schleuderte ihn in eine Ecke des tretene Ansicht des Gewerbegerichts ausgesprochen hat. Wie ein- Perrons. In demselben Augenblick aber stieß der Motorwagen Berufe ist, beweist der Umstand, daß allein am 16. Januar zwei herabgeschleudert, gerieth unter die Räder seines Wagens und schneidend die neue, dem Landgericht abgeguckte Praxis für manche mit dem Rummetwagen zusammen. Der Kutscher Harder wurde Schneider, deren Prozesse mit einander nichts zu thun hatten, wegen wurde, da das Pferd plöglich anzog, derart überfahren, daß er ihrer Heimarbeiter- Eigenschaft mit Lohnentschädigungs- Klagen ab- sofort seinen Tod fand. Der Wagenführer Hamburg wurde nun gewiesen wurden. Der Vorsitzende verwies zur Begründung der wegen fahrlässiger Tödtung unter Anklage gestellt und ist vom betreffenden Urtheile auf die Gründe des Landgerichts, die wir Landgerichte Hamburg am 8. Dez. v. J. zu 2 Monaten Gefängniß seinerzeit veröffentlichten. Mit diesen werden wir uns gelegent- perurtheilt worden. Festgestellt ist, daß er völlig nüchtern, jedoch lich noch beschäftigen. Augenblicklich sei nur darauf bin in hohem Grade ermüdet war, als der Unfall sich gewiesen, daß das Gewerbegericht( Rammer I unter Assessor ereignete. Er war seit dem 19. Mai vormittags 634 Uhr, also Fürst) in seinen prinzipiellen Entscheiden, welche die Kündigungs- 171/2 Stunden lang mit geringen Unterbrechungen frist betrafen, die thatsächlichen Verhältnisse an- thätig. Ein Fahrgast bat bemerkt, daß der Angeklagte kurz vor gemessen berücksichtigte, während das Landgericht, und mit ihm dem Unfalle mehrmals geschwankt hat, als ob er die Müdigkeit jetzt das Gewerbegericht, mehr das Formale in den Vorder- nicht überwinden könne. Der Oberinspektor S. von der Straßen grund stellt. bahn hat den Angeklagten als eifrigen, brauchbaren und nüchternen 3ur Zuständigkeitsfrage. Die Plätterin Sch. hatte Mann bezeichnet, der im übrigen seinen Dienst gut versehen babe. ihren Arbeitgeber beim Engagement ersucht, sie in der 4. Klasse 3u schnell ist der Angeklagte nicht gefahren. Auf die vom der Krankenkasse zu belassen, für welche ihr denn auch die ent- Angeklagten eingelegte Revision hob das Reichs­sprechenden Abzüge bei der Lohnzahlung gemacht wurden. Als das gericht das Urtheil auf und verwies die Sache in Mädchen frank wurde, stellte sich heraus, daß man es troydem die Vorinstanz zurück. Es wurde als nicht genügend festgestellt in die 3. Klasse hatte schreiben lassen. Die Kasse zahlte natürlich erachtet, daß der Angeklagte hätte voraussehen müssen, daß der nur, was dieselbe statutengemäß einer Kranken der 3. Klasse Wagen des Getödteten das Geleis noch nicht verlassen haben schuldig war. Die Differenz zwischen den Bezügen der Sch und werde, wenn der Motorwagen an ihn herangekommen sein würde. dem, was sie erhalten hätte, wäre sie in der 4. Klasse gewesen, Man könne es dem Angeklagten nicht unter allen Umständen betrug 18 M. Auf Zahlung dieser Summe wurde die Hinter- als Schuld anrechnen, daß er nicht gebremst habe. gangene beim Gewerbegericht flagbar, das dieselbe jedoch wegen Also doch. Mag nun der Angeklagte nachträglich auch freis Unzuständigkeit abwies. Nach§ 3 Abiatz 3 des Gewerbegerichts gesprochen werden, der eigentlich Schuldige, die Gesellschaft, Gesetzes sei das Gewerbegericht mit bezug auf Krankenkassen - welche die Arbeitskraft des Unglücklichen in der gewissenlosesten Angelegenheiten nur zuständig für die Entscheidung von Streitig- Weise bis zu seiner völligen Erschöpfung ausnußte, geht frei Arbeitern zu leistenden Krankenversicherungs. Beiträge." Ent­teiten über die Berechnung und Anrechnung der von den aus. So will es das Recht und die Ordnung von heute! schädigungsansprüche von der Art desjenigen der Klägerin ge hörten vor das Amtsgericht.

Kunst und Wissenschaft.

Reichs- Versicherungsamt. Wie sehr es noch mit Vom Berliner Theater. Wie die N. Bad. Landesztg." unserer sozialpolitischen Rechtsprechung meldet, übernimmt der derzeitige Intendant des Mannheimer hapert, soweit die Schnelligkeit und Einfachheit des Ver- Hoitheaters A. Prasch vom 1. September 1895 ab die Leitung fahrens in Frage fommen, beweift folgender Fall. Der Zimmerer des Berliner Theaters. Diemert, welcher sich bei der Arbeit eine Unterleibsverlegung

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Minister v. Hammerstein verspricht dem Vorredner, seine Wünsche in Erwägung zu ziehen. Darauf werden die Gehälter für die Beamten des Ministe riums und für das Ober- Landeskulturgericht bewilligt. Beim Kapitel,, Generalfommissionen Berichterstatter v. Erffa darauf hin, daß eine Mehrausgabe für eine neue Generalfommission in Königsberg vorgesehen sei, die natürlich nur dann zur Verwendung kommen wird, wenn das über die Bildung dieser Generalkommission vorgelegte Gesez genehmigt wird. Landwirthschaftsminister v. Hammerstein erklärt namens der Staatsregierung, daß nur nach Genehmigung des vorgelegten Gesetzes die Ausgaben verwendet werden sollen. Abg. v. Brockhausen( t.): Bedauerlich sei es, daß die Rentenguts- Bildung sich manchmal verzögert, wodurch unnöthige Kosten entstehen. Die Schuld liegt nicht an den Personen und an langsamer Arbeit, sondern an Geschäftsvorschriften, nament­lich an der Langwierigkeit der Beschaffung des Kartens und Ver­messungsmaterials. Nach dieser Richtung hin sollte die Re­gierung im Sinne der Schrift des Geheimrath Stobbe in Brom berg beffere Einrichtungen treffen. Redner tadelt ferner das Treiben der Agenten, welche die Rentenguts- Käufer ausbeuten, und das Treiben der Güterschlächter, welche große Gewinne bei zugezogen hatte, bezieht seit dem 28. Mai 1892 eine Unfallrente, Handzeichnungen und Kunstdencke in der National­der Parzellirung zu erzielen verstehen. Neben der General- und zwar 15 pCt. der Rente für völlige Erwerbsunfähigkeit. Seiner gallerie. Die Sammlung von Handzeichnungen, Aquarellen und fommission sollten Privatgesellschaften thätig sein, freilich nicht Meinung nach hatte sich sein Zustand bedeutend verschlimmert, Kunstdrucken, so schreibt die Berl. Korr.", hat in den letzten wie die freifinnigen Gründungen, welche Güterschlächtereien mit weshalb er mit Rücksicht auf den§ 65 des Unfall- Jahren, namentlich durch Vermächtnisse und sonstige Zuwen Geldgewinnen und auch mit politischen Nebenzwecken beabsichtigen. versicherungs- Gefeßes von 1884 eine Erhöhung der Rente be- Dungen, eine ansehnliche Bereicherung erfahren. Um diese Blätter Diese Gesellschaften müßten statutenmäßig nur einen beantragte. Jener Paragraph bestimmt: Tritt in den Verhältnissen, so herzurichten, daß sie ohne Gefahr für ihre Erhaltung dem schränkten Gewinn haben. Bei den Rentenguts- Bildungen welche für die Feststellung der Entschädigung maßgebend find, Publikum zugänglich gemacht werden können, ist ihre Einlegung muß eine faatliche Unterstützung erfolgen für Die eine wesentliche Veränderung ein, so kann eine anderweitige Fest in Rahmen( Passe- partout) oder Mappen nothwendig. Nach Regelung der Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse; stellung derselben auf Antrag oder von Amtswegen erfolgen. allgemeiner Schägung wird der Aufwand für Anfertigung der die dafür im Etat ausgefeßte Summe ist durchaus nicht aus Der Antrag Diemert's wurde von der Nordöstlichen Bau- nöthigsten Mappen und Kartons zum Schuß der werthvollen reichend. Redner bedauert, daß das Gesetz es nicht gestatte, statt gewerks- Berufsgenossenschaft zurückgewiesen. Dasselbe Schicksal Kunstblätter den Betrag von 10 000 m. erfordern. Für 1895/96 Der 31/ prozentigen 3prozentige Rentenbriefe auszugeben, was dem hatte auch die beim Schiedsgericht dann eingelegte Berufung. sind 4000 M. in den Etat eingestellt. jeßigen Binsfuß entsprechen würde. Bei der Durchführung des Beide Instanzen nahmen dabei auf ärztliche Gutachten bezug, Fortschritte in der Photographie. Ueber eine neue Gesezes wird immer darauf hingewirkt werden müssen, daß ein welche die vom Kläger behauptete Verschlimmerung seines Bus interessante Art der Massenherstellung von photographischen Re­leistungsfähiger Bauernstand geschaffen wird, und daß nicht auf standes in Abrede stellten. Dieser Tage tam nun der Antrag des produktionen nach amerikanischer Methode, welche berufen zu sein die Masse, sondern auf die Qualität gesehen werden muß. Mit Diemert vor der letzten Instanz, dem Reichs- Versicherungsamt, scheint, das photographische Preffendruckverfahren bald vollständig dieser Maßnahme allein aber wird man keinen Bauernstand zur Verhandlung. Der Geh. Regierungsrath, welcher den be: zu verdrängen und in der Lichtdruck- Vervielfältigung von Photo­schaffen, dazu gehört der Schutz der Landwirthschaft, namentlich treffenden Eenat vorfaß, verwies den Kläger sofort auf die graphien eine vollständige Umwälzung herbeizuführen, berichtete aber die Schafzucht. Der Kreisverein, an dessen Spitze ich stehe, erwähnten ärztlichen Gutachten, besonders auf dasjenige Professor H. W. Vogel in der letzten Sizung des Vereins und der 500 Bauern umfaßt, verlangt eine hebung der Ge- eines Dr. Weigel, der ihn, den Kläger , doch früher be 3r Förderung der Photographie". Danach sind die ersten handelt hätte, und deshalb wissen müßte, ob eine Ver- Versuche der Einführung dieser neuen Reproduktionsart in Kommissarius, Geheimrath Sachs giebt zu, daß die Be- schlimmerung eingetreten sei. Das Reichs Versicherungsamt Deutschland bereits gemacht worden, und zwar von der Neuen schaffung des Kartenmaterials vielfach einen großen Zeitaufwand fönnte seine Rente jetzt nur erhöhen, wenn er entgegen dem photographischen Gesellschaft" in Berlin- Schöneberg ," welche verursacht und die Bildung der Rentengüter verzögert. Aber da Gutachten des Dr. W. nachzuweisen vermöchte, daß zur Zeit nach dem bezeichneten Verfahren mittels in Amerita gebauter die definitiv gebildeten Rentengüter bereits ein Areal von der Ausstellung desselben seine Arbeitsfähigkeit infolge Maschinen mit gutem Erfolge zunächst die Massenvervielfältigung 60 000 Heftar umfassen, so muß der Katasterverwaltung daran des Unfalls mehr beeinträchtigt gewesen sei, als am 28. Mai 1892. von Kabinetphotographien ins Wert gesetzt hat. liegen, sich genaues Kartenmaterial zu beschaffen. Es ist nach Der Kläger gab an, daß er sich nicht bücken und nicht einmal liefert die mit elektrischem Licht arbeitende Ropirmaschine an Möglichkeit für die Beschleunigung der Arbeiten Sorge getragen die Stiefel allein anziehen könne. Gegenüber dem Weigel'schen einem einzigen Tage die faum glaubliche Zahl von 40 000 worden. Vielleicht stellt die Finanzverwaltung jezt nach Gutachten berief er sich auf einen Arzt, den er in Kabinetbildern( in einer Bildlänge von 1000 Metern), wobei die Beendigung der Gebäudesteuer- Revision Landmesser in größerer den letzten Monaten konsultirte. Der Rekurs wurde jedoch Beleuchtung mit starkem elektrischen Licht 22 bis 3 Sekunden Babl zur Berfügung. Die Agenten leisten vielfach gute Dienste, zurückgewiesen, ohne daß dieser Arzt gehört wurde. Der Vor- dauert. Das zur Vervielfältigung erforderliche lichtempfindliche weil die Rentenguts- Abgeber meist nicht in der Lage sind, sich sigende führte begründend aus, das Reichs- Versicherungsamt als Bromsilberpapier wird gleichfalls en masse in der Anstalt Abnehmer zu verschaffen. Die staatliche Hilfe soll den Renten- Retursinstanz habe nur entscheiden können hinsichtlich des Ge- hergestellt, und liefert von demselben eine Maschine in 10 Stunden guts- Abnehmern nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden. sundheitszustandes, der bei Einleitung des jeßigen 2000 Meter. Abg. Parifins( dfr. Vp.) warnt davor, alle Agenten aus. Verfahrens vorhanden war, und dieser sei nach dem zuschließen; ein Agent solle ein wahres Talent für die Organi - unwiderlegten Gutachten des Dr. W. derfelbe gewesen, wie Das Riesenfernrohr für Berlin . Ueber den Fortgang sation der Rentengüter sein; er soll allerdings ein jüdischer am 28. Mai 1892. Nach Ansicht des Gerichts wäre ja der Arbeiten an dem Riesenfernrohr für die Berliner Gewerbe­Mann sein. Die Beamten fönnen diese Dinge nicht allein machen. möglich, daß sich des Klägers Zustand in den letzten Ausstellung giebt eine optische Fachzeitschrift eine ausführliche Abg. Rickert( dfr. Vg.) spricht seine Verwunderung darüber Monaten wesentlich verschlechtert habe. Cei dies in Darstellung, der wir folgendes entnehmen: Nachdem vor furzem aus, daß Herr von Brockhausen gegen die Agenten gesprochen Wirklichkeit der Fall, so könne er ja in Uebereinnimmung in Jena die Glasschmelzungen für die erforderlichen 4 Glaslinjen hat. Die Bauern würden ihm dafür nicht dankbar sein. Die mit§ 65 des Unfallversicherungs- Gesetzes bei der Berufsgenossen von je 110 Bentimeter Durchmesser und 500-800 Kilogramm Agenten haben sehr segensreich gewirkt und man kann der Re- schaft einen neuen Antrag stellen auf Erhöhung der Rente vom Gewicht beendet worden sind, findet jegt das Feinkühlen des Glajes statt. Diese Prozedur nimmt 6-8 Wochen in Anspruch, gierung nur dazu gratuliren, daß sie solche Leute gefunden hat. Tage des Eintretens der nachweisbaren Verschlechterung ab. Die Gutsbesizer sollten froh sein, daß es Güterschlächter giebt; Also, obgleich das Reichs- Versicherungsamt die Möglichkeit einer da zur Vermeidung von schädlichen Wellen und Schlieren in der die Herren hier im Hause sollten nicht die Geschäfte der Anti wesentlichen Versa limmerung während der legten Zeit zugab, Glasmaffe die Abkühlung nach dem Pendelschlage der Uhr, von semiten betreiben, sondern das Herrn Ahlwardt und seinen Ge- erhob es nicht über das Thatsächliche derselben Beweis, sondern Sekunde zu Sekunde ein Minimum, erfolgen muß. Während noffen überl ffen. verurtheilte gleichermaßen den Armen, dessen Angaben einen dieses Abkühlens der Glasblöcke werden nun in Jena die Schleif durchaus glaubwürdigen Eindruck machten dazu, noch mal von und Poliermaschinen gebaut, mittels welchen die Linsen erst vorn mit dem Klagen zu beginnen. Und das deshalb, damit vorläufigen Schliff und Politur erhalten sollen, weil die auch ja alles seinen richtigen Gang" geht. Gläser zunächst noch auf Dichtigkeitsfehler geprüft werden müssen. Erst dann erfolgt die Uebersendung derselben an die Firma Steinheil in München , wo ihnen die durch die Berechnung be stimmte Form gegeben wird. Auch diese Arbeit ist äußerst bis zur Eröffnung der Ausstellung schon fertiggestellt fein werden. ichwierig und zeitraubend und es ist sehr fraglich, ob die Linsen Tas fertige Fernrohr wird bei einer Objektivweite von 110 Bentis meter nur eine Länge von 51/2 Meter haben, während das bisher größte Fernrohr, der Yerkes Refraktor in Chicago , bei nur 100 Zentimeter Objektivöffnung die enorme Länge von 20 Meter aufweist und zu feiner Ueberdachung einen ungeheuren Ruppelbau nothwendig machte. Bei der durch die Bezval Konstruktion er zielten bedeutenden Lichtstärke des Berliner Refraktors dürfte derselbe für die Himmelsphotographie unschäßbare Dienste leisten.

treidepreise.

Die Ausgaben werden mit Vorbehalt bezüglich der neuen Generalfommission in Königsberg genehmigt. Beim Kapitel Landwirthschaftliche Lehr anstalten" werden die Ausgaben bewilligt; ebenso ohne Debatte die Ausgaben für die thierärztlichen Hoch schulen und das Veterinärwesen.

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Beim Kapitel: Förderung der Viehzucht werden die Ausgaben genehmigt, ebenso ohne Debatte die Ausgaben zur Förderung der Fischerei; ferner die Ausgaben zu Landes. Klassenlehrers deffelben ca. 20 Siebe mit einem 1 cm starken

meliorationen.

Der Titel, Allgemeine Ausgaben" wird nach einer längeren Doppelwährungs- Debatte genehmigt. Zur Förderung des Obst- und Weinbaues find 100 000 M. ( 32 000 m. mehr) angesetzt. Bei den Ausgaben zu landwirthschaftlich- poli zeilichen 3weden empfiehlt

Abg. Lotichius der Regierung, bei den Maßregeln zur Be fämpfung der Reblaus nicht zu weit zu gehen in der Vernichtung noch gesunder Rebstöcke, wie dies manchmal geschehen sei. Ein großer Erfolg wäre es, wenn man die chemischen Mittel, die mehrfach empfohlen werden, gründlich prüfen und zur Anwendung bringen wollte. Nachdem ein Regierungsvertreter erklärt hatte, daß alle solche Mittel sorgfältig geprüft wurden, wird der Titel genehmigt. Damit ist der Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung erledigt. Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. ( Generalfommission für Ostpreußen ; Etats der Gestüts-, Domänen und Forstverwaltung.)

Ein Prügelpädagoge. Wegen Körperverlegung im Amte angeklagt, wurde der Lehrer Christian Wilte in Elien vom einen Knaben Schmidt, der ihn mehrmals auf der Straße ver­Landgericht Hagen am 3. Oftober freigesprochen. Er hatte höhnt hatte und obendrein leugnete, unter Zustimmung des und 80 cm langen Rohrstode durchgebläut, so daß der Junge blaue Flecke hatte. Der Sachverständige, Kreisschulinspektor Pfarrer v. d. Kuhl erklärte, zur Aufrechterhaltung der Schul­zucht" habe der Lehrer das Büchtigungsrecht gehabt. Die He vision des als Nebenkläger zugelassenen Vaters des Jungen rügte Bernehmung des Sachverständigen, wurde aber am Donnerstag vom Reichsgericht verworfen. Die Prügel sind mit­hin zu Recht ertheilt worden!

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Und zwar

Der Papst und die Majorität der Umsturzkommiffion spinnen zur Zeit an getrennten Orten denselben Auf die unerhörte Ausbeutung der Straßenbahn Be Faden. Nachdem vor einiger Zeit Emile Bola's amten wirft eine Verhandlung ein grelles Licht, die sich am Lourdes " auf den Index gesetzt worden iſt, 31. Januar vor dem Reichsgericht abspielte. Auf der Straßen- hat nunmehr die päpstliche Index- Kongregation in einem vom bahn in Hamburg , die elektrischen Betrieb eingeführt hat, war 28. Januar datirten Beschlusse sämmtliche Werke Zola's vers der Motorwagenführer Hamburg beschäftigt. Er fuhr mit seinem fehmt. Natürlich fümmert sich fein gesitteter und verständiger Wagen in der Nacht vom 19. zum 20. Mai v. J. gegen 12 Uhr Wiensch um diesen Beschluß; höchstens daß er als Reklame für 15 Minuten durch die Schröderstiftstraße über den Papendamm. die Werke des großen Franzosen dient. Schlimmer kann es aber Da die Straße hier natürliches Gefäll hat, so fuhr er ohne An- nach Annahme der im konservativ klerikalen Sinne verbesserten wendung elektrischer Kraft, ließ vielmehr den Wagen nur hinunter- Umfturzvorlage aussehen werden, die bestimmt ist, das bischen geistige rollen, jedoch in der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Er bemerkte Leben in unserem armen Vaterlande vollends zu ertödten. Wenn dabei, daß etwa 20 Schritte vor ihm sich ein Wagen befand, der sich dann von Rechts wegen" die Werke Zola's auf den Index anscheinend in derselben Richtung weiter bewegte. Hamburg gab gesetzt werden, dann seit es für den Zuwiderhandelnden gleich weder ein Warnungssignal, noch bremste er, weil er der Meinung zeitig einige Monate Plößensee. Dafür wird aber auch der Um war, jener Wagen es war ein Gaffentummetwagen unter sturz von Grund aus vernichtet. Oder doch nicht? Leitung des Kutschers Harder werde sich völlig vom Geleife herunterbewegt haben, wenn der Straßenbahnwagen an ihn heran­

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