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Mbendausgabe Nr. 149 40. Jahrgang Ausgabe B Nr. 75

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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokrattfcben Partei Deutfchlands

Deutsthlanösverhanülungsbereitsthast Die englische Unterhausdebatte. Eine wichtige deutsche Erklärung.

London , 29. März.(WTB.) Worthington Evans.der noch Grigg sprach, fragt« di« Regierung, was sie zu tun gedenke. Nach feiner Ansicht sei der beste Weg, um den Argwohn zu beseitigen, der in Frankreich bezüglich der Haltung Englands entstanden sei, wenn man zeige, daß kein Erund für derartigen Argwohn bestehe. In Frankreich herrsche die Ansicht, daß England Frankreich bei der

WW... Reparationsfrage das Protokoll über die wichtige Ianuarkonferenz veröffentlicht worden, weshalb jedoch sei das Protokoll über die Konferenz, die im August letzten Jahres in London stattfand, nicht veröffentlicht worden? Als weiterer Redner lenkt« A» q u i t h die Aufmerksamkeit auf die bedeutsam« Rede des Reichsministers v. Rosenberg. die nicht die gebührende Beachtung in der britischen Presie gefunden habe. Er fragte, ob dl« in Rosenberge Red« ausgedrückten Ansichten der britischen Regierung vorgelegt worden seien. Wenn dem so wäre, wann dies gescheiten sei und in welcher Mitteilungsform. Sei die britisch« Regierung im Besitz dieser Ansichten schon seit einiger Aeit gewesen und Hab« sie irgendwelche Schritte unternommen, um sich mit den anderen in Betracht kommenden Mächten zu v e r» ständigen, oder überlasse sie sich immer noch der Haltung eines ohnmächtigen wohlwollenden Beiseite st ehens? Wenn diese Vorschläge von Deutschland gemacht wurden und für die Erörterung freiständen, so könnte man nicht umhin, sich zu fragen, warum di« Ding« ihren gegenwärtigen Lauf nähmen und in welcher Absicht und zur Erzwingung welcher Forderungen Frankreich die Ruhrokkupation fortsetz« und sie er- weitere. Sei es geschehen, um den Betrag von 6(500 Millionen Pfund Sterling zu erhalten, von dem jetzt jedermann wisi«. daß er nicht gezahlt werden könne? Und Hab« die britische Regierung jemals daran gedacht, von Frankreich eine bestimmt« Mitteilung über diesen Punkt zu erhalten. Asquith betonte die Gefahr für die Entente und gab der Hoffnung Ausdruck, die Regierung würde erklären können, daß die Lag« nicht so ernst sei. wie sie den Anschein habe. Zu dem Gedanken der EntMilitarisierung des Rhein­ land « s erklärte Asquith : Frankreich habe ein« sehr ange- messen« Sicherheit gegen künftig« Bedrohungen von s«it-n Deutschlands im Dersailler Frieden erhalten. Der Vertrag verbiet« Deutschland , auf dem linken Rheinufer Besestigungen anzulegen oder zu unterhalten oder bewaffnete Streitkräfte ständig oder zeitweis« zu militärischen Zwecken anzusammeln. Ein« Verletzung dieser Be- stimmungen durch Deuischland würde ein« feindselige Handlung nicht gegenüber Frankreich allein, sondern gegenüber den Unterzeichnern des Versailler Vertrags bedeuten..... Ramsay Maedonald erklärte, die Regierung dürfe nicht gestatten, daß dieser wilde Kampf solang« weitergeh«, bis die eine oder die andere Partei unterlegen fei. Seine» Erachten, soll« die Regierung Frankreich in bestimmter Weis« fragen, welches feine Politik fei>md was es mit der Forlsetzung der Besetzung zu er- langen hoste., Schatzkanzler Baldwin erwiderte Im Namen der Regierung. Er verglich die europäisch« Lage mit der Lag« bei Beginn eines ernsten und ausgedehnten Streiks. Wie bei einem Streik, so mache sich auch in der gegenwärtigen politischen Lage ein« Gesinnung geltend, die von einer Einmischung nichts wissen wolle. Eine Der- mittlimg werde von beiden Parteien erst im richtigen Augenblick« begrüßt und werde dann dazu beitragen, eine Verständigung her- beizuführen. Baldwin betont dann die Gefahr einer voreiligen ünlervenNon, die den Streit nur verlängern würde, und gab seiner Meinung dahin Ausdruck, daß der Augenblick kommen würde, in dem die Dienste Englands gegenüber den Alliierten und Deutschland von unschätzbarem Werte sein würden. Wenn England seine Besprech» ungen mit seinen Alliierten derart führe, daß e» ihr Vertrauen ver- lier« und daß sie mit dem Gefühl erfüllt würden, daß England ihnen gegenüber eine feindlich« Haltung einnehm«, so würden all« Mittel Englands zur Ohnmacht verurteilt sein. Baldwin schloß, die Regierung sei in enger Berührung mit den Alliierten und den anderen In Betracht kommenden Ländern. Die Regierung hoste immer noch, daß die Zeit kommen werde. wo durch irgendeine Anregung oder Intervention England einen schrill vorwärl» tun könne, nm den Frieden näherzu­bringen. Aber die Regierung fei fest davon überzeugl. daß sie bisher den für England allein möglichen weg verfolgt habe. Unterstaatssekretär M c N e i l l erklärte über die Red« des Reichsministers des Aeußern v Rosenberg, der Vorschlag, daß ein Ausschuß von internationalen Wirtschaftlern den Reparrations- betrag festsetzen solle, sei tatsächlich derselbe Vorschlag, den Hughes vor einigen Monaten in Amerika gemacht habe. Es fei aber eine sehr wichtige Einschränkung dem vorschlage beigefügt worden, denn die deutsche Regierung habe ausdrücklich erklärt, daß die Vorbedingung für ein der- artiges Vorgehen di« vollständige Räumung des Ruhr- gebiet» durch die Franzosen sein müsse. Jedermann wisse jedoch, daß Frankreich nicht die leiseste Absicht einer vollständigen Räu- mung des Ruhrbezirks als Vorbedingung für ein« Erörterung der Reparationsfrage habe. Daher sei in der Rede R Osenbergs in keiner Weise irgendein Fortschrist zu erblicken. Es fei ganz richtig, daß die englische Regierung wußte, daß ein solcher Vorschlag wahrscheinlich von der deutschen Re- aieung gemacht werden würde. Die letztere sei damals benachrichtigt worden, daß wenn der Vorschlag nicht ein gut Teil weiter g e h e a l s d e r s k i z z i e r t e, di« englische Regierung den Vorschlag für nicht sehr fruchtbar oder gewinnbringend für den geginwärtigen Augenblick halt«.

Zu den Aeußerungen des Unterstaatssekretärs M c N e i l l im englischen Unterhause verbreitet Wolffs Bureau folgende offiziöse Erklärung: Wenn der engllsche Unlerstaatssekretär RU Reill sich so wie oben gemeldet ausgesprochen haben sollte, so ist ihm entgangen, was die Reichsregiernng bei ihrer Mitteilung an die fremden Re. gierungen und der Relchsminister v. Rosenberg im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages zum Vorschlag des Staatssekretärs Hughes tatsächlich gesagt haben. Bei beiden Gelegenheiten ist keine Bedingung gestellt, sondern anter Hinweis auf die Wichtigkeit und Schwierigkeit des Ränmungiproblems die Frage ausgeworfen worden, wie Deutsch - land S i ch« r h e l l dafür geschassen werden könne, daß die über den verkrag von Versailles hinaus besetzten Gebiete geräumt und ver tragsmäßige Zustände im Rheinland wiederhergestellt werden. Bergleicht man diese deutsche Richtigstellung mit der Er klärung des englischen Regierungsvertreters Mac Reill, so findet man, daß damit eine neue Situation geschaffen ist. Die englische Regierung ist aus welchen Absichten bleibe dahingestellt von der falschen Auffassung ausgegam gen, daß Deutschland v o r der Räumung der neubesetztm Ge> biete überhaupt Verhandlungen ablehnt. Nachdem dieser Irr> tum aufgeklärt ist. muß sie sich logischerweise zum Ruhr Problem neu einstellen. Es sei denn, sie hätte nur Vorwände gesucht, um ihre bisherig« passive Haltung zu rechtfertigen und würde jetzt neue suchen, nachdem ihr die alten genommen sind. Tie deutsch - Denkschrift an Amerika . London . 29. März.((£(£.) Reuter meldet ans Washington . der deutsche Botschafter übermittelie dem Staalssekretär Hughes die Denkschrift, die sich ans die Haltung Deutschlands in der Reparationsfrage bezieht. Man versichert, daß diese Denkschrift das amerikanische Projekt, das die Einsetzung einer i n t e r n a t i o- nalen Som misston bezweckt, die Deutschlands Zahlungsfähig- keit feststellen solle, berührt. Die Einsehung dieser Kommission würde einen ersten Schritt zur Lösung der Meinungsverschiedenheit bilden, die zwischen Frankreich und Deutschland besteht. Die Denk' schrift legt die Haltung Deutschlands etwa in derselben Weise dar. wie die» der Anßenmiuister v. Rosenberg vorgestern vor der Reichstagskommisflon getan hat. Die vorstehende Meldung trifft, wie wir hören, nicht zu. Es ist lediglich, wie vor einiger Zeit bereits erwähnt wurde, damals der Regierung der Vereinigten Staaten von der Auf- fastung der deutschen Regierung Mitteilung gemacht worden.

Saprische Krise des Rechtsraüikalismus. München , 29. März.<WTV.) 3n einer Versammlung in Amberg machte Abg. Held sehr bestimmte Anssührungen zur Lage in Bayern und beklagte, daß man nicht nur aus der linken. sondern auch auf der rechleu Seite nicht das richtige Maß finde. Er erklärte nur solche Organisationen sür berechtigt, die kein andere» Ziel haben, als Sicherheit. Ruhe uud Ordnung. Jede andere Organ! saliou werde zu einer schleichenden, von Tag zu Tag größer werdenden Gefahr. Er warnte neuerdings vor Leuten, die in Bayern Politik treiben, aber keine bayerische, und wandte sich dann gegen jeden Versuch, eine neue Revolution herbei- zuführen. Abg. Held lehnte alle Parteibestrebungen, die Gewalt al» politische» Kampfmittel benutzen, ab und wies auch die nationalsozialistischen Kampsmethoden zurück. Auch dieKorre- spoudenz der bayerischen Volkspartei" verlangt klare Entscheidung darüber, ab man die bisher eingeschlagene Politik stürzen wolle, oder in einem gänzlichen Wechsel der Methoden das heil der Zukunft er blicke. Die Bayerische Voltsparlei müsse klare Grenzlinien gegenüber Bestrebungen im Siaaie ziehen, die in Verkennnng der tat sächlichen Lage Deutschland » ehrgeizigen Plänen nach- jagen, die dem Balte und dem Staate keinen Ruhen bringen könnten.

Das Ergebnis üer Dollaranleihe. WTB. meldet: Die auf die vollarschatzanweisungen des Deut» scheu Reichs eingegangenen Zeichnungen liegen zwar noch nicht sämtlich vor. doch ist bereits sestzustellen, daß der von den Banken garantierte Betrag zur Hälfte gezeichnet worden ist. Gemäß dem mit den Banken abgeschlossenen Garanlievcrtrage hat eine Aufsül lung de» Zeichnungsbetrags bis auf 100 Millionen Goldmarl zu er- folgen. Das Resultat entspricht dem, was unter den gegenwärtigen verhälinissen erwartet werden durste und kann als durchaus be­friedigend bezeichnet werden. Ein sehr erheblicher Betrag(in Pa- piermark ansgedrückt einschließlich der Bantgarantie 500 Milliarden) geht au» d«r Privatwirtschaft auf die Reichsbant über und kommt dem Stützungssonds für die Mark zugute. In Verbindung mit den übrigen Maßnahmen der Reichsbank, insbesondere mit der in- zwischen erfolgten Uebertragung erheblicher unbelasteter Goldbe­stände nach dem Ausland wird die Stützungsaktion für die Mark aus eine bedeutend breitere Grundlage als bisher gestellt und Reichs- regierung und Reichsbank werden in die Lage versetzt, die Stützung kraftvoll fortzusehen. Eine Propagandareise für den Völkerbund macht Lord Cecll durch Nordamerika . Cecil erklärte, er würde Amerika gern im Vötkevbund sehen, desgleichen Deutschland und Sowjetruß» land. Deutschland und Rußland würden seines Erachtens zu- gelassen werden, wenn st« w geeigneter Weif« darum nachsuchten.

Das Recht auf Geburtshilfe. Pre»»szische Organisatio« des Hebammenwesens. Von Georg Renner. Am 1. April 1923 wird das Gesetz über das Hebammenwesen in Kraft treten. Es bedeutet eine klein« Reform gegenüber dem jetzigen Zustand. Denn das freie Spiel der Kräfte" tobt sich hier noch ungehindert zum

Schaden der Gebärenden und der Hebammen aus. Wie die Aerzte, so drängen auf engem Räume

Aerzte, so drängen sich auch die Hebammen in den Großstädten auf engem Räume zusammen. Sie bieten sich dadurch so starke Konkurrenz, daß nur wenige ein zum Leben ausreichendes

Einkommen haben. Und wie die Bevölkerung auf dem Land- oft weit und breit keine ärztliche Hilfe erlangen kann, so können auch dort die Gebärenden vielfach keine Hebammenhilfe er- halten. Im Regierungsbezirk Königsberg beispielsweise haben sich im Jahre 1929 in manchen Kreisen bis zu 20 Proz. aller Geburten ohne sachkundige Hilfe vollzogen. Im Regierungs- bezirk Allenstein fehlt« sogar bei 42 Proz. aller Geburten jede Hebammen- oder Arzthilfe. Darin liegt eine Ursache, daß noch immer zahlreiche Frauen im Wochenbett sterben müssen oder in jahrelangen Unterleibsleiden dahinsiechen. In diese Anarchie will nun das Hebammengesetz Ordnung bringen. Es bestimmt, daß jeder Frau in Preußen nach Maß- gäbe dieses Gesetzes Hebammenhilfe zusteht. Diese erstreckt sich auf die Verahing und Hilfe in der Schwangerschaft, Hilfe bei Störungen in der Schwangerschaff, Hilfe bei der Geburt, Ver- sorgung der Wöchnerinnen im Wochenbett und der Neuge- borenen, sowie auf Beratung über die Pflege und das Stillen der Kinder. Dieses Recht auf Hebammenhllfe will das Gesetz den Frauen durch ein« Rationier ung der Hebammen sichern. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden die Stadt- und Landkreise in Hebammenbezirke oder N i e d e r l a s- sungsgebiete eingeteilt. Nach einem Ministerialerlaß vom 11. Juli 1922 sollen in Zukunft aus eine Hebamme ent- fallen: Unter städtischen Verhältnissen 2800 Einwohner, aus dem flachen Land« 2000 Einwohner, in der Stadt 60 bis 65 Geburten, auf dem Lande 40 50, höchstens 60 Geburten. Abgesehen von der fünfjährigen Uebergangszeit dürfen dann nur noch solche Hebammen praktizieren, die sich im Besitze eines Prüfungszeugnisses befinden und die Niederlassungs­genehmigung erhalten haben. Die Hebamme muß in dem ihr zugewiesenen Niederlassungsgebiet wohnen, darf aber auch über dessen Grenzen hinaus Geburtshilfe leisten. Da es auch zulässig ist, die Niederlassungsgebiete so einzuteilen, daß meh- rer« Hebammen sich darin niederlassen dürfen, ist den Frauen, di« Hebammenhilfe suchen, eine Auswahl unter den Heb- ammen gesichert. Einen beachtenswerten Fortschritt bringt die Bestimmung', die den Hebammen ein Mindesteinkommen garantiert. Wäre das Gesetz im Monat Februar 1923 schon in Kraft ge- wesen, so hätte das Mindesteinkommen z. B. in B e r l i n für diesen Monat 134 769 Mk. betragen, ohne die Kinderzulage. Neben den Hebammen mit Niederlassungsgenehmigung sieht das Gesetz Bezirkshebammen vor. Diese unter- scheiden sich von den ersteren dadurch, daß sie von den K r e i- sen als Beamtinnen auf Dienstvertrag angestellt werden. Das Gesetz sichert ihnen ein Mindesteinkommen und Ruhe- geholt zu. Jedoch sind Beztrkshebammen nur dort vorgesehen. wodas Bedürfnis eines Bezirks nach einwandfreier Heb- ammcnhilfe nicht durch Hebammen gedeckt werden kann, die die Niederlassungsgenehmigung erhalten". Sie sind also nur als Notbehelf gedacht. Die Hebammen hatten seinerzeit für a l l e Hebammen feste Anstellung gefordert. Frau Schinkel, die Borsitzende des gelben Preußischen Hebammenverbandes, stellte auf der Ta- gung dieses Verbandes am 16. Dezember 1921 in Köln mit Recht lest, daß 85 Proz. aller Hebammen hinter dieser Forde­rung stehen. Damit befanden sie sich im Einklang mit dem Gesetzentwurf, der seinerzeit der Preußischen Landesversamm- lung vorlag und der nur durch die Sabotage der Rechten und der vorzeitigen Auflösung der Landesversammlung unter den Tisch fiel Diesen Gesetzentwurf hatte die sozialdemokratische Fraktion des gegenwärtigen Landtages als Antrag wieder auf- genommen. Die bürgerliche Mehrheit lehnte ihn aber ab. Da- bei kam ihr zu Hilfe der Umfall der gelben Hebammen, die nach einem zarten Wink von reaktionärer Seite auf der gleichen Tagung m Köln die feste Anstellung zugunsten der Nieder- lassungsgenehmigung wieder preisgaben. Mit der Ablehnung der Beamteneigenschast fiel natürlich auch die A l t e r s v e>- f o r g u n g der Hebammen. Eine neue Einrichtung stellen die im Gesetz vorgesehenen Kreis- und Provinzialhebammen stellen dar. Sie sind es auch, die von allen Vorschriften des Gesetzes z u- nächst die Aufmerksamkeit auf sich lenken, weil d i e Parti- graphen, welche die Errichtung der Hebammenstellen vor- schreiben, bereits am 1. Februar 1923 in Kraft gesetzt worden sind. Dazu hat der Minister für Volkswohlfahrt am 22. Ja- nuar 1923 Ausführungsbestimmungen erlassen. Nach Gesetz und Ausführungsbestimmungen muß in jedem Kreise minde- stens eine Kreishebammenstelle errichtet werden. Der Bezirk einer Kreishebammenstelle kann auch über die Grenzen eines Kreises hinausgehen, wenn das zweckmäßig erscheint. Zusammengesetzt werden die Kreishebammenstellen aus 2 Hebammen, 2 Müttern, 1 Vertreter des Kreisausschusses, in Stadtkreisen des Magistrats(in Berlin voraussichtlich des Be­zirksamts), dem zuständigen Kreisarzt und 2 Vertretern der Krankenkassen. Die Berufung weiterer Mitglieder ist zulässig. Hierzu sagen die Ausführungsbestlmmungen: