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Gewerkschaftsbewegung

Arbeiterfreiheit in Sowjetrußland.

dls in Gowjetrußland die Arbeitsdienstpflicht be­and, waren Streits ungefeglich. Seit der Wiederherstellung ber Beziehungen der Arbeiter mit dem Privatunternehmertum und ber Abschaffung der Arbeitsdienstpflicht sind die Gewerkschaften von neuem bazu gefommen, den Streit als Kampfmittel gegen die Unternehmer zu betrachten. Dieses Problem ist auf folgende Weise im Februar 1922 vom Banrussischen Zentralrat der Berufsgewert schaften gelöst, und die Lösung vom fünften panrussischen Gewerf fchaftstongreß( September 1922) gutgeheißen und angenommen worden. Grundfäßlich ist das Streifrecht anerkannt in allen Staatsunternehmungen und einrichtungen und in den Privat betrieben. Es wird jedoch empfohlen, erst zu streiten, wenn alle Verhandlungsmöglicheiten erschöpft sind.

In der Praxis ist die Haltung der Gewerkschaften verschieden, je nachdem, ob der bestreifte Betrieb ein Staatsunternehmen oder ein privater Betrieb ist. Im ersten Falle ist es zulässig, daß Streits nicht geduldet werden, und fie fömmen fogar Strafmaßnahmen zur Folge haben. Im zweiten Falle werden Streifs nicht befämpft.

Sowohl für Staatsunternehmungen als auch für Privat betriebe ist es Vorschrift, bevor der Streit erklärt wird, ein Schiedsgericht anzurufen.

über die Neuregelung der Löhne für die Arbeiter] forderte Lohn durch die riesig gestiegene Zeuerung bereits überholt der Reichs, Staats- und Gemeindebetriebe. Es sei und deshalb jezt ein Stundenlohn in Höhe von 4200 M. gefor gelang nicht, in mehrstündiger Beratung eine Einigung über die dert werden müsse. Nach langwierigen Auseinandersehungen erflärs Forderungen der Gewerkschaften und das Angebot der Regierung ten die anwesenden Vertreter der Arbeitgeber sich bereit, vorläufig zu erzielen. Um 8 Uhr abends wurden die Beratungen auf eine in eine Erhöhung des Stundenlohnes ab 1. Juni Stunde unterbrochen. Man hofft noch im Laufe der Nacht zu einer auf 3500 M. zu willigen. Einen endgültigen Beschluß fönnten fie Einigung zu kommen und am Dienstag vormittag mit der Ber - nicht fassen, weil ihre Kommission nicht vollzählig vertreten sei. Am Donnerstag solle in einer Sigung hierüber beschlossen werden. handlung über die Beamtengehälter beginnen zu können. Bon der Lohnfommission wurden sie nicht im Zweifel darüber ge­Aussperrung der Berliner Maßschuhmacher. laffen, daß die Kollegenschaft auf dem Stundenlohn von Die Arbeitnehmer der Betriebe der Arbeitgeber des Vereins 4200 m., also auf Erhöhung des derzeitigen Tariflohnes von Berliner Maßschuhmachermeister waren am 27. April in den Streit 2100 M. um 100 Broz. bestehen müsse. Die Lohntommission sei getreten, weil die Arbeitgeber den Schiedsspruch des Schlichtungs - aber bereit, der Kollegenschaft das Ergebnis der Berhandlung zu ausschusses Groß- Berlin vom 20. April nicht anerkannt haben. Die unterbreiten. Remnis empfahl, auf das Angebot vorläufig Arbeitgeber glaubten damals die Bedingungen des Schiedsspruches einzugeben und am Donnerstag abend in einer Versammlung nicht erfüllen zu fönnen, besonders hinsichtlich der Ferienrege- in diesem Lotale den Bericht über den Beschluß der Arbeitgeber ent­lung. Da die Arbeitnehmerschaft in den Streif trat, und auch gegenzunehmen. Sollte dieser der gestellten Forderung nicht ent­der Demobilmachungskommissar den Arbeitgebern nicht recht geben sprechen, werde über die weiteren Schritte in der Versammlung zu fonnte, fam am 12. Mai eine Bereinbarung zustande, wo- beschließen sein. Nach längerer Diskussion, während der sich einige nach 1. die Ferien in der bisherigen Form für sieben Arbeitstage als Gäfte zugelassene Syndikalisten lärmend bemerkbar unter voller Bezahlung zu gewähren sind, 2. ab 31. Dezember machten, weil ihnen in dieser überfüllten Mitgliederversamm­1923 als Entschädigung für das Werkzeug 1 Proz. des jeweiligen lung das Wort nicht erteilt werden konnte, wurde der Vorschlag Stundenlohnes vergütet werden. 3. Stundenlohn vom 16. bis von Remniz gegen eine geringe Stimmenzahl angenommen. 28. April 1600 m., bis zum 19. Mai 1720 M. und vom 19. Mai bis 2. Juni diejenigen Buschläge, welche in der gleichen Zeit die Juternationale der Buchdruckerprinzipale. Berliner Maßschneider erhalten werden. Auf Grund dieser Ber­Schon wiederholt fonnte man Beispiele anführen, daß in ver. einbarung ist die Arbeit in allen Betrieben mit Ausnahme der Eine Gewerffchaft fann einen ohne ihre Zustimmung er: Firma Breitsprecher wieder aufgenommen worden. Auch schiedenen Industriezweigen die Unternehmer sich den Teufel um tärten Streit für unzulässig erklären und die Urheber auf bei der Firma Breitsprecher hat sich die gesamie Belegschaft der nationale Gegensätze scheren, wenn internationales Zusammen. Auch im Buchdruckgewerbe gewertschaftlichem Wege verfolgen. Keine Berufs- Firma zur Arbeit zur Verfügung gestellt, jedoch verlangt, daß der wirken ihrer Kasse Vorteil bringt. Am 4. Juni fommen ihre organisation, außer dem Zentralrat der Gewerkschaften, während des Streits in dieser Firma beschäftigte Arbeits. banbein die Unternehmer nicht anders. tann in einem Bezirk den Streit erklären ohne Zustimmung ber millige Trzewik entlassen werden sollte. Trzewig war bis Vertreter in Gotenburg ( Schweden ) zu einem internationalen gewerkschaftlichen Organisation, der fie direkt angeschloffen ist. Jeder zum Ausbruch des Streits Mitglied des Zentralverbandes der Rongreß zusammen. An diesem sind auch die als nüchtern denkend von einem intergemertschaftlichen Rat in einem Bezirt Schuhmacher und hat am 27. April den Streit mitbe- und geschäftstüchtig bekannten amerikanischen und englischen erklärte Streit ist unzulässig, wenn er nicht vom Rat und schlossen. Am gleichen Tage bot er sich der Firma als Arbeits. Prinzipale vertreten. Selbstverständlich werden die Unternehmer­dem Zentralausschuß der betroffenen Gewerkschaft bestätigt williger an, und der Inhaber der Firma, Herr Jäne de, machte vertreter dort nicht nur fachtechnische Fragen behandeln und Ge­wird. Der Zentralausschuß einer Gewerkschaft kann einen Streit ihn in Ansehen dieses heldenhaften Benehmens zum Angestellten mütlichkeit pflegen, sondern wichtiger als alles wird ihnen die erklären und den intergewerkschaftlichen Rat des betroffenen Be- und damit zum Vorgesetzten der Arbeitnehmerschaft. Am 30. Mai Frage sein, wie man den unberechtigten Forderungen" ihrer zirks davon in Kenntnis fetzen. Wenn es zwischen diesen beiden fanden Berhandlungen zur Beilegung des Streits Arbeiter am fräftigften begegnen fann. Legteres wird ohne Organen Meinungsverschiebenheiten gibt, entscheidet der 3entral bei der Firma Breitsprecher statt, die an der unnachgiebigen Bweifel dort am leichtesten möglich sein, wo die Arbeiterschaft rat der Gemertschaften. In Deutschland hat es bei den Haltung des Herrn Jänede scheiterten. Die Kommission der gewerlichaftlich zersplittert ist. Die Entscheidungen des Zentralausschusses Arbeitnehmer machte folgenden weitgehenden Borschlag: Trzewig Buchdrudern war damit keine Schwierigleiten; indessen gibt es einer Gewerkschaft über Niederlegung oder Wiederaufnahme einer folle an einer Stelle und mit Arbeiten beschäftigt werden, grund Bänder, wo solche Zersplitterung leider besteht. Arbeit ist verbindlich. Jede örtliche Organisation, die sich dem deren er mit der übrigen Arbeiterschaft nicht oder doch nur selten Aus diesem Grunde wird man es verstehen können, wenn das widersetzt, fann aufgelöst werden. in Berührung kommt. Diesem Borschlag wollte Herr Jänede auf Internationale Buchdruder- Sekretariat( Sit Eigerplat 8, Bern , Besondere Regeln zur Beilegung von Streitigkeiten wurden bie Dauer von sechs Wochen Rechnung tragen, was seitens der Schweiz ) in einem beherzigenswerten Aufruf an die Buchbrucer im Jahre 1922 aufgestellt.( Arbeitsgefehbuch, erschienen im No- Arbeitervertreter abgelehnt wurde, die ihren Vorschlag als dauern aller Länder zur Einigkeit mahnt und alle Berufsangehörigen auf­vember 1922[ Art. 168-174], Erlaß vom 13. Juli 1922 über den Zustand aufrechterhielten. Eine Versammlung der Streifenden fordert, jeben Separatismus und Rationalismus beifeite au laffer Schlichtungskammern und Schiedsgerichte; Mitteilung des Arbeits am 31. Mai hat den Vorschlag des Herrn Jänede ebenfalls abge- und sich alle ohne Unterschied der Raffe, der Sprache, der Anschau­fommissariats vom 29. August 1922; Erlasse des Kommissariats vom lehnt. Die Mitglieder des Vereins Berliner Maßschuhmachermeister ungen oder der Organisationsform solcen Berufsverbänden anzu­22. November 1922 über die paritätischen Ausschüsse und vom haben nun am 2. Juni ihre Arbeiter ausgesperrt. Die schließen, die dem Internationalen Buchdrucker- Sekretariat anges 23. November 1922 über die Streitigkeitsausschüsse.) Die aus dem freien Arbeitsverhältnis in ben Regierungsunter- Ausgesperrten nahmen in einer Versammlung am 4. Juni hierzu hören. Nur so wird die Gehilfenschaft den internationalen Be­nehnungen, öffentlichen oder privaten Betrieben hervorgehenden Stellung und beschlossen, die Arbeitgeber für den entstehen strebungen auf Verschlechterung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen den Lohnausfall schadenersahpflichtig zu machen. mit Erfolg entgegentreten fönnen. Streitigkeiten zerfallen hauptsächlich in: 1. Individuelle Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeit. Die Kollegen derjenigen Betriebe, die nicht der Arbeitgebervereini nehmern über die Anwendung des Anstellungsvertrages. Für diese gung angehören und nicht ihre Arbeiter ausgesperrt haben, werden Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsbehörden Borschrift ersucht, ein wachsames Auge zu haben, damit für die Arbeitgeber und der Rechtsweg folgender: Boltsgerichte( besondere Be Der Vereinigung feine Arbeiten geliefert werden. Alle Kollegen, fprechungen); örtliche Schlichtungsausschüsse beim Arbeitskommiffa. welche nicht ausgesperrt find, haben von ihren Arbeitgebern die von fprechungen); örtliche Schlichtungsausschüsse beim Arbeitskommissa- der Organisation aufgestellten neuen Lohnfäße für die Woche vom riat; Sentralschlichtungsausschuß beim Arbeitstommiffariat. 2. Streitigkeiten, die aus dem Abschluß, der Anwendung und 4. bis 9. Juni in Höhe von 2570 m. pro Stunde zu verlangen. der Auslegung von Kollektivverträgen hervorgehen. Bei diesen für weibliche Arbeiter beträgt der Gaz 2550 m. und für Einige Betriebe haben Streitigkeiten greift man zurüd auf die paritätischen Aus. Reparatur affordarbeiten 2520 M. Ichüsse zur Bestimmung der Lohnfäge und zur Lösung der bes bereits die neuen Lohnjähe bewilligt. stehenden Streitigkeiten auf die Beratungstammern und

Schiedsgerichte.

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Die streitenden und ausgesperrten Maßschuhmacher hielten Gemäß Rundschreiben Nr. 78 des Boltstommiffariats für die gestern( Montag) eine start besuchte Versammlung im Gewert Arbeit müssen alle Streitigkeiten, die Streits- oder Aussperrungen fchaftshaus ab, in der Hörh über die Streiflage berichtete. Trog zur Folge hatten, sowohl in staatlichen Einrichtungen und fünfwöchiger Dauer des Streits bei der Firma Breitsprecher haben Unternehmungen als auch in Privatbetrieben von den be- bie beteiligten Kollegen beschlossen, meiter zu streifen. Sie treffenden Berufsgewertschaften registriert werden, mit dem verlangen, daß ein dort beschäftigter Streitbrecher aus dem Betrieb Bemerken, ob der Streit von der Gewerkschaft bestätigt oder entfernt werden foll. Inzwischen haben sich mehrere Firmen in abgelehnt wurde. Alle Auskünfte müffen auf besonderen For- der Branche mit dem bestreiften Arbeitgeber solidarisch erklärt und mularen gegeben werden, die von der Abteilung Arbeit an die ihre Arbeiter ausgesperrt. Wie der Redner mittelle, handelt es provinzialen Abteilungen für Arbeitsstatistik gesandt werden. fich um etwa 22 Firmen. Ene Berhandlung mit Ber Aus diesen Angaben, die der offiziellen Sowjetpreffe ent- tretern der Arbeiterschaft ist ergebnis los verlaufen, obgleich die nommen find, geht hervor, das die Arbeiter, bevor sie überhaupt Bertreter der Arbeiterschaft den Borschlag machten, daß von der ftreifen dürfen, mindestens drei Schlichtungsin. Entlaffung des Streifbrechers abgesehen werden fönnte, wenn er tanzen anrufen müffen und außerdem die Genehmigung der wenigftens auf die Dauer von sechs Wochen an einen Blag gestellt Gewertschaftsbureaufratie" erforderlich ist. Ja, die Macht dieser werbe, wo er mit den anderen Arbeitskollegen nicht in Berührung Gemerffchafisbureaufratie und in Sowjetrußland fann man tomme. Dieser Borschlag wurde aber abgelehnt. Auf die Gegen diesen Zusdruck mit Recht gebrauchen geht so weit, die Wieder- vorschläge der Arbeitgeber- Bertreter fonnte die Verhandlungs­aufnahme der Arbeit ohne Befragung der Mitglieder fommission nicht eingehen. Für die Abschließung des neuen Lohn­anordnen zu fönnen. Wer sich ben Anordnungen dieser von der abkommens ist den Arbeitgebern, die an der Aussperrung nicht Regierung abhängigen Bureaufratie widersetzt, wird vor den Ge- beteiligt find, die Forderung einer Erhöhung des tariflichen Stunden wertschaftstadi geladen, die Ortsverwaltung wird aufgelöst. In lohnes um 700 m. überreicht worden. Hiernach würde sich der ftaatlichen Betrieben fönnen Streits überhaupt verboten werden.| bestehende Lohn von 1870. auf 2570 M. stellen. Interessant ist aber, daß zunächst die Arbeitsgemein fchaften angerufen werden müssen, ehe ein Streit erflärt werden fann. Diese Arbeitsgemeinschaften, in denen die Unternehmer und die bolichemistischen Bureaufraten figen, drehen" dann die Geschichte.

Um die Löhne der Reichs-, Staats- und Gemeindearbeiter. Gestern begannen im Reichsfinanzministerium die Berhandlungen

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Vorläufige Einigung im Töpfergewerbe.

Die Mitgliederversammlung der Löpfer, die gestern( Mon­tag) im Rofenthaler Hof" stattfand, mußte auf eine Stunde ver­tagt werden, weil die Lohnfommiffion zur angefekten Stunde noch mals mit den Arbeitgebern verhandelte. Ueber das Ergebnis dieser Berhandlung wurde von Remniß eingehend berichtet. Von der Kommission wurde den Arbeitgebern mitgeteilt, daß der früher ge­

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Achtung! Bauarbeiter! Bekanntlich haben die Lohnver­handlungen im Berliner hoch, Beton- und Lief­baugewerbe für das Tarifgebiet Groß- Berlin am Sonnabend, den 2. Juni, stattgefunden. Nach langwierigen Ber­handlungen wurden in der Tariftommission folgende Löhne festgelegt. Für die Zeit vom 4. bis 13. Juni beträgt der Stun benlohn für Maurer , 3ementierer, Ginjaler, Stein und Ralfträger 3200 M. Bom 14. bis 20. Juni erhöht sich der Lohn für diese Fachgruppen auf 3700 M. Ralf­schläger, Wasserträger, Rüster und 3ementarbeiter er­halten in der ersten Staffel einen Stundenlohn von 3120 M. und Geübte Bauarbeiter erhalten vom 14. bis 20. Juni 3608 m. 3040 bam. 3515 M. Die Tiefbauarbeiter erhalten für die Zeit vom 4. bis 13. Juni 3025 M. und vom 14. bis 20. Juni 3500 m. Für die übrigen Gruppen regelt fich der Lohn nach Maßgabe der bisherigen Lohnabstände. Bis zum 6. Juni be trägt die Wertzeugentfchädigung für Facharbeiter 10 m. pro Stunde. Am 5. Juni soll die Unterzeichnung des Tarif­vertrages erfolgen, dann treten ab 7. Juni die tarifmäßige Lehrlings­entschädigung, Werkzeugenifchädigung fowie alle übrigen Bestim mungen des neuen Bezirkstarifvertrages in Kraft. Im Hinblic darauf, daß unsere Mitglieder schon bei der nächsten Lohnzahlung in den Besitz der höheren Löhne gelangen, und die Erklärungsfrist am Montag, den 4. Juni, ablief, hat die Berhandlungskommission des Baugewerksbundes zugestimmt; die Arbeitgeberverbände haben ebenfalls zugeftimmt. Die neuen Löhne gelangen erftmalig am Freitag, den 8. d. M., zur Auszahlung.

Deutscher Holzarbeiterverband. Muffinstrumentenarbeiter. Deute Diens tag, abends 7 Uhr, Sigung der Branchenkommission. 8 Uhr Bersammlung der Betriebsfunktionäre im Reichenberger Sof", Reichenberger Str. 147. Mit­gliedsbuch legitimiert. Die Branchenleitung.

Gewerkschaftstommiffion Berlins und Umgegend. Mittwoch, den 6, Juni, abends 6% ühr, im oberen Saal ber Andreas eftfäle, Andreasftr. 21, Blenarberfammlung. Thema: Reparation, Wirtschaftslage und das Angebot der Industrie.

Berantwortlich für Bolitit: Bictor Schiff, Berlin ; Birtschaft: Artur Saternus, Friedrichshagen ; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner, Berlin ; Feuilleton: R. H. Düscher, Berlin- Wilmersdorf ; Lokales und Conftiges: Bing mabus, Berlin - Bantom; Anzeigen: Sh. Glode, Berlin . Berlag: Borwärts.Berlag G. m. 6. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin , Lindenstr. 3. Dierzu 1 Bellage.

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Auf Grund des Gesezes zur Erhaltung Teiftungsfähiger Krantenfassen vom 27.März 1923 werden ab 1. Juni 1923 die Beiträge für jeden Kalendertag erhoben. Bohnstufen und Grundlöhne bleiben mit 8uftimmung bes Oberverficherungsamtes durch Vor­standsbeschluß in ber bisherigen Gaffung bestehen, mit der Maßgabe, daß der Grund lohn ermittelt wird, indem der Wochen­perdienst durch fieben, ber Monatsverdienst burch breißig geteilt wird. Der Dorftand

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