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Me.31940.Jahrgang Ausgabe A nr. 158

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Telegramm- breffe: Sozialdemokrat Berlin "

Morgenausgabe

Vorwärts

Berliner Volksblatt

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Zentralorgan der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei Deutfchlands

Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Redaktion: Dönhoff 292-295 Verlag: Donboff 2506-2507

Mittwoch, den 11. Juli 1923

Vorwärts- Verlag G.m.b.H., SW 68, Lindenstr. 3 Postscheckkonto: Berlin 375 36 Bankkonto: Direktion der Diskonto- Gesellschaft, Depofitenkasse Lindenstraße 3

Watter gegen Vorwärts". Urabstimmung in der Metallindustrie.

Ein Schlußwort.

Bon Alwin Saenger .

Die Versammlung der Funktionäre des Deutschen

VII. Die Arbeit wird in den bestreiften Betrieben am Don=

VIII. In den vom Metallfartell bestreiften Betrieben findet eine Maßregelung Streifender nicht statt. Ihr Arbeits­verhältnis gilt hinsichtlich des Urlaubsanspruches sowie der tarif­lichen Entlohnung( Leistungszulage) als nicht unterbrochen. Diese Vereinbarung wurde wie folgt ergänzt:

Das Urteil der Straffammer im Prozeß Watter gegen Metallarbeiter- Verbandes in der Brauerei Friedrichshain hat nerstag, den 12. Juli, mit der ersten Schicht wieder aufgenom den Borwärts" lautete gegen Genoffen Schiff auf Ber - das Einigungsangebot der Arbeitgeber abgelehnt. Es men. Dort, wo möglich und erforderlich, Mittwoch, den 11. Jull werfung der Berufung und 1500 M. Geldstrafe. findet nun noch eine Urabstimmung in den Betrieben flatt, abends, mit der Nachtschicht. Wenige Tage nach dem politischen Meuchelmord natio- die über die Annahme oder Ablehnung des Vergleichs end­nalistischer Politiker an dem Reichsminister Erzberger gültig entscheiden wird. mußte der Vorwärts" in eine öffentliche Bolemit wider den ehemaligen General der Reichswehr , Herrn v. Watter, eintreten. Der General hatte in Berlin an einer jener typi­schen antirepublikanischen Soldatenfeiern teilgenommen, die immer wieder zu veranstalten die Geduld des deutschen Volkes gestattet. Herr v. Watter hielt sich für berechtigt, Stellung wider die Bezeichnung Rechtsbolschewift" zu nehmen; der " Borwärts" hielt sich für verpflichtet, die Gründe dar­zulegen, die für diese Namensgebung eben zwingend waren. Darob Klage General v. Watters.

"

Ueber den Einigungsvorschlag vom Reichsarbeitsministerium findet heute Mittwoch, in allen Betrieben, die dem BBMI. an­Die im Protokoll vom 9. Juli 1923 für die Woche vom 9. bis gehören, eine Ur abstimmung staff. Die streifenden Kolleginnen und Kollegen müffen in ihren Streiflotalen abftimmen. Die 15. Juli vereinbarten Löhne gelten als den Preisen entsprechend, Abstimmung in den Streitlokalen beginnt um 11 Uhr. Bis 5 Uhr die am Dienstag den 10. Juli, gemeinsam von dem Deutschen Metall­muß das Ergebnis der Urabstimmung im Bureau des DMV. arbeiterverband und dem Verband Berliner Metallindustrieller fest­abgeliefert sein. Jeder Betrieb muß die Flugblätter zur Abstimmung gestellt worden sind. Am Dienstag, den 17. Juli, findet in gleicher Weise eine erneute Preisfeststellung statt. Diese Preisfest. ab 9% Uhr im Zimmer 7 des DMV. abholen. stellung dient als Unterlage für die Festsetzung der Löhne vom Die Streitleitung. J. A.: Urich. 16. bis 22. Juli, die in gemeinsamer Verhandlung erfolgen soll. Für den Rest des Monats soll in gleicher Weise verfahren werden, Juli, eine Lohnherablegung ausgeschlossen bleibt. Borgelesen, genehmigt und unterschrieben:

gez. Kremener. Beiersdorff. Oppenheimer. Dißmann. Urich." Die gestrige Hauptversammlung des Verbandes saal stattfand, hat dieser Vereinbarung zugestimmt.

Das Gericht erster Instanz ließ in der Art seiner Prozeß­führung, noch mehr aber in seinem Urteil die Erkenntnis ver- Die Vereinbarung in der Metallindustrie. wobei ohne Bräjudiz für die Zukunft, jedenfalls für den Monat miffen, daß das Zentralorgan der stärksten republikanischen Partei Deutschlands eine politisch- publizistische Aufgabe aller­Die am Montag von den beteiligten Parteien getroffene Ber­ersten Ranges im Staatsintereffe lösen wollte: einbarung hat folgenden Wortlaut: Klarheit zu bringen in sehr unklare Begebenheiten, die sich ,, I. Für die Zeit vom 9. bis 15. Juli einschließlich wird der in einer fritischen, ja, entscheidenden Stunde unserer inner- dy ft stundenlohn für männliche Arbeiter über 21 Jahre in politischen Geschichte, im März 1920, abspielten. Die Ver- der Klasse I auf 12 500 m., und für die Woche vom 2. bis 8. Juli Berliner Metall- Industrieller, die im Meister­teidigung erbot sich noch am Schluffe des zweiten Berhand- auf 9800 m. festgesetzt. Die Löhne der übrigen Gruppen und Klaffen hungstages der Berufungsinstanz zu dem Beweise, daß werden um den gleichen Hundertsah erhöht. Herr v. Watter Don den prominenten II. Die Affordarbeiter erhalten feste Stundenzuschläge, Rappisten im Format des Geheimrats v. Doné entsprechend der Erhöhung der Stundenföhne der gleichen Klaffe. als einer der Jhrigen nachbrüdlichst retla III. Mit Wirkung vom 16. Juli b. 3. werden die Akkorde auf miert wurde. Grund neuer Attordbasen in bisher üblicher Weise umgerechnet. Für beide Wochen beträgt die Frauenzulage 250 m., Mag sein, daß die tappistischen Staatsmänner ihrer eige die Kinderzulage für jedes Kind 500 m. pro Stunde. nen Zivilcourage, dem Vertrauen in die gerechte Sache mit IV. Dort, wo infolge des Streifs Entlassene bereits abgelohnt Reflame auf die Füße helfen mußten und den Höchstkomman­dierenden der Reichswehr an der Ruhr bewußt zu Unrecht worden sind, erhalten diese nur die Differenz zwischen dem hier ver­als den Ihrigen belobten. Aber selbst bei Annahme einer einbarten und dem gezahlten Lohn nachgezahlt. Soweit im übrigen solchen nicht gerade deutsch anmutenden typischen Kap- der gezahlte Borschuß von 40 000 m. bzm, 30 000 m. abgezogen ist, pistenlüge bliebe noch Bedenkliches genug. Man resümiere verbleibt es dabei. ohne Leidenschaft: Erprobte, ernste Männer des Volkes er­

V. Auf den in der Woche vom 9. bis 15. Juli verdienten

suchen den General der Republik um eine Erklärung von solch Lohn wird am Montag, den 16. Juli, und wo dies aus betrieblichen felbstverständlicher Simplizität, daß selbst der militärischste Gründen nicht möglich ist, am Dienstag, den 17. Juli, eine Ab Instinkt seine Zustimmung erteilen müßte. Ein Millionenheer flagszahlung gewährt, die bei der ordentlichen Lohnzahlung arbeitender Massen ist eben zur ruhigeren Einstellung ge- in der Woche vom 16. bis 22. Juli verrechnet wird. Die Abschlags bracht, die Widerstände gegen ein Ueberschichtabkommen sind zahlung beträgt für männliche Arbeiter über 21 Jahre 60 000 m., restlos dank der Einsicht der Arbeiter beseitigt. Nur eine ein- für männliche Arbeiter von 18 bis 21 Jahren und Arbeiterinnen zige Quelle neuer, schwerer Beunruhigung für ein gut über 18 Jahre 45 000 m. pro geleisteten vollen Arbeitstag. Bei Stück deutschen Landes besteht; der republikanische Reichs- fürzerer Arbeitszeit mindern sich diese Summen entsprechend. mehrgeneral soll nicht zur Regierung der Verfassung stehen, VI. Für die Festsetzung der Löhne für den Rest des Monats sondern mit den tappistischen Rechtsbrechern sympathisieren. Juli sind besondere Richtlinien vereinbart. Man beschwört Herrn v. Watter, ein einziges unzwei­deutiges Wort der unbedingten, beschworenen Zuver­läffigkeit gegenüber der Regierung Ebert- Bauer zu [ prechen, man macht ihn auf die furchtbaren, blutigen Folgen diefer Unterlassung aufmertfam; der General bleibt hartnädig bei seiner Weigerung, schiebt da es unnüße Opfer an Menschen zu vermeiden gilt! Kompetenzfragen in den Vordergrund und wartet die Erfolge des Staatsmannes Rapp ab.

Wenn der ehemalige Reichswehrgeneral diese Unter­fassung eines selbstverständlichen Treubekenntnisses dem Staat und somit dem Vaterland gegenüber mit der Stimmung feiner Truppen rechtfertigen zu müssen glaubte, fann man fich über eine derartige schwere Anflage gegen die ihm unter ftellten Offiziere auf das Allerlebhafteste wundern; schwankten so fällt die Berantwortung hierfür ausschließlia) auf die die Truppen in ihrer Stellung zur legalen Staatsregierung, Offiziere, die es bewußt unterlassen hätten, den Soldaten die Pflichten ihres Eides zu lehren.

Die vaterländische Selbstverständlichkeit aber, daß es nur eine Treue, einen Eid, nur einen Gehorsam, nur eine Verfassung, nur eine Legalität gibt und geben kann, soll in manchen Köpfen wohl nur im Hoheitsgebiet irgendeines re­präsentativen Talentes der Familie Hohenzollern oder dero freundwilligen Bettern gelten.

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Im Kaiserreiche: attive Treue, in der Republik : Abwarten!

wie Herr v. Watter, wenn seine Offiziere ihn für durchaus verlässig und im Bilde" titulieren!

Der Beschluß der Funktionärversammlung, in der sich der Verbandsvorsitzende Genosse Robert Dißmann für die Zustimmung zu dem Vergleich einsetzte, tam uns erst in später Stunde zur Kenntnis. Wir bedauern diesen Beschluß außerordentlich, weil wir den Einigungsvorschlag für an­nehmbar halten und es uns sehr fraglich erscheint, ob nach allen bisherigen Verhandlungen bei weiterer Streif­dauer wesentlich mehr an günstigeren Lohnbedingun gen herauszuholen ist. Die kommunistischen Generalstreif­und Weltrevolutionsstrategen bekämpfen den Vergleich nicht aus fachlichen, sondern aus parteipolitischen Gründen.

Für die Streifenden aber ist die Frage die, ob bei Fortsetzung des Streifs, der an sie und ihre Familien un­geheure Anforderungen an wirtschaftlichen Opfern stellt, augenblicklich noch etwas zu gewinnen oder nicht weit mehr au verlieren ist. Auf einen Hieb fällt fein Baum und ein ein­maliger Vorstoß reicht faum aus, um das Problem wert­beständiger Löhne vollauf zu lösen. Ein Anfang wird mit diesem Vergleich gemacht. Wir empfehlen den Strei­tenden, den Wortlaut des Vergleichs genau zu studieren und sich bei ihrer folgenschweren Entscheidung von rein sa ch­lichen Gründen leiten zu lassen.

tigkeit zu erweisen sind, so begrüßt man aufrichtig das in diesem Prozeß geübte Verfahren. Dies aussprechen zu dürfen, erscheint uns auch ein Prozeßerfolg.

Berufung gegen das erste richterliche Erkenntnis einzu legen, war politische, nationale Pflicht. Die Beweisregeln des Strafprozesses find streng; in der gebrachten Form fonnten nicht alle Behauptungen erwiesen werden. Aber es fonnte Nach Abschluß der Beweisaufnahme macht der Vorsitzende noch­mehr Klarheit in die Unflarheiten gebracht werden und die mals einen Bergleichsversuch, der jedoch von dem Ange­hieraus gefolgerten Feststellungen des zweitrichterlichen Urteilstlagten Schiff mit dem Hinweis darauf abgelehnt wird, daß ein buchen wir im Interesse des Staates als wesentlichen Erfolg. Vergleich dem Rechtsgefühl der Arbeiterschaft des Das Gericht der zweiten Instanz sah sich zu den Fest- Ruhrgebiets, die heute in einem ähnlichen Abwehrkampf gegen stellungen veranlaßt, daß die Beweisergebnisse gegen den den Militarismus stehe wie im Kapp- Butsch, widersprechen würde. Die General einen Verdacht wohl begründen fön- Führer der Arbeiterschaft des Ruhrgebiets wünschten und begrüßten nen, daß im ersten Aufruf v. Watters das Festhalten an der eine Klarstellung der Haltung v. Watters. Diese Auffassung der Ruhr­Einmarsch ins Ruhrgebiet . Aus Enthüllungen der letzten fönnen, daß die Unterlassung des erbetenen gemeinsamen Auf Beit habe außerdem die Sozialdemokratie die Ueberzeugung ge­Regierung Bauer- Ebert bestimmter hätte ausgedrückt werden arbeiterschaft sei noch verstärkt worden seit dem franzöfifch- belgischen rufs nicht richtig war, daß man das Berhalten des wonnen, daß v. Watter nicht, wie man früher annehmen konnte, Privatflagers als abwartend bezeichnen ein politisch erledigter Mann sei. Neuerdings bekanntge­wordene Tatsachen lassen ihn vielmehr als einen der aktivsten und gefährlichsten Gegner der Republit erscheinen, auf deren Sturz er mit allen Mitteln hinarbeitet. Mit diesem Manne fann es für das Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei, der stärksten Stühe der deutschen Republik,

fann.

Das Bild eines dem Staate und seiner legitimen Regie­rung restlos ergebenden Offiziers möchte wohl in manchem anders aussehen, als die Urteilsgründe es zeichnen.

fein Kompromiß geben, sondern nur Kampf!" Nach diesen Ausführungen Schiffs lehnt der Rechtsbeistand bes Privatträgers, Rechtsanwalt Peschte, eine Aeußerung zum Ver­gleichsvorschlag ab.

Der Deffentlichkeit wird das jetzt schon vorgelegte und bekannt gewordene Material genügen, Einsicht und Urteil zu gewinnen über die unerhörten Gefahren, die Verantwortungs­lose in steigendem Maße für den Bestand des Reiches herauf­führen. Herr General v. Watter persönlich wird es sich gefallen Nur wenn man den tieferen, staatsbürgerlichen Sinn und lassen müssen, unter diejenigen Monarchisten gerechnet zu Nach einer furzen Pause macht Rechtsanwalt Sänger die Mit­3wed des Strafprozesses Batter so verkannte wie das Berliner werden, die gegen die Republit organisieren. teilung, daß er foeben vom Rammergerichtsrat Frey­Erstgericht, fonnte man zu den erstinstanziellen Feststellungen Die Reichsbehörden, das Reichswehrminifterium in allererster muth davon benachrichtigt worden sei, daß der infolge seines Ber­kommen. Der des tappistischen dolus eventualis überführte Linie, haben die Aufgabe, die Prozeßaften sorgfältig zu haltens beim Kapp- Butsch gemaßregelte Geheimrat Doyé sich in Major von Lützow hat jo der Erstrichter glaubhaft" studieren und den in diesem Prozeß aufgededten lenen Tagen dem Kammergerichtspräsidenten Bigges gegenüber nur(!!) an einen Linksputsch gedacht als er diesen Brief an Ronspirationen bis auf den tiefsten Grund geäußert habe, die kapp- Regierung sei sich des Generals Watter auf Grund bestimmter Tatsachen ficher. Infolgedessen unterbreitet die Herrn v. Matter entwarf: Hochverehrte Exzellenz! Am 15. zu gehen! Berteidigung dem Gericht den Vorschlag auf

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wird und muß die Aktion steigen, bis zu diesem Zeit- Sich an dieser Stelle mit dem Gericht über die zwed- cadung der hier genannten Herren und außerdem die Ladung der

punkt muß das Korps Lüzom" in Berlin sein!

mäßigkeit der Ablehnung der von der Verteidigung gestellten in den verlejenen Brotokollen und Schreiben erwähnten militärischen

Der Herr Major hat etwas objektiv unwahres be- Beweisanträge auseinanderzusehen, erscheint nicht notwendig. Führer der Rechtsorganisationen, Generals Hellfrig, Grafen von der schworen mit seiner Behauptung, er habe nur an einen tom- Wenn man in einem Lande- Bayern wirft, in welchem Schulenburg, Obersten Freiherrn v. Stolzenberg, Reichsmarine­munistischen Butsch gedacht. Und es dünft uns, daß Herr durch erschütternde Tatsachen eine Politisierung des Rechts, offiziers.., Generals Ludendorff sowie des Reichswehr­v. Lüzom um seine Aussage nicht zu beneiden sei! So wenig eine beispiellose Leugnung primärster Postulate der Gerech= miniffers Geßler.