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mS ßigen, der Sachlage entsprechenden gehalten hat. Gegen die Forderungen der Arbeiteroertreter, die nicht so sehr bittend vorge- tragen wurden, sprach sein soldatisches Herz. Wenn v. Watter die Freikorps nicht zurückgezogen hat, so sieht das Gericht auch darin keine Unterstützung der Kapp-Regierung; er hat ihre�Verwendung vielmehr aus militärischen Grün- den für nötig erachtet. Alles in allem hat das Gericht aus der Beweisaufnahme di« Ueberzeugung gewonnen, daß man das Ver- halten des Privatklägers vielleicht als abwartend bezeichnen kann. Aber der Beweis ist nicht geführt worden, daß v. Watter in Berkennung feiner Pflicht bewußt den Kapp. Putsch fördern wollte. Diese Behauptung ist daher N i ch t e r w e i s. l i ch wahr. In der Frage der Karlsruher Sitzung hat das Gericht die Ueberzeugung gewonnen, daß von einer Verschwörersitzung keine Rede sein konnte; auch ist nicht erwiesen» daß es sich dabei um die Bildung gesetzwidriger Organisationen handelte. Also auch dieser Borwurf ist nicht erweislich wahr. Selbst als wahr unkerstellt, v. watter fei heute die Seele der umstürzlerischen Be­wegung von rechts, so ist doch nicht erwiesen, daß er drei Zahre vorher am Kapp-Putsch mitgewirkt und an einer Verschwörersitzung teilgenommen hat. Zu erwägen bleibt noch, ob dem Angeklagten der Schutz des 8 lÖZ(Wahrnehmung berechtigter Interessen) zustand. Hier gilt der Grundsatz, daß der Schriftleiter einer Tageszeitung kein« Bor- zugsstellung vor anderen Personen hat. Um das eigene Jnteresie des Schriftleiters kann«s sich nur handeln, wenn ein« persön» liche Angelegenheit in Frage kommt. Das Gericht ist zu diesem Fall« der Ansicht, daß es sich wegen des Schreibens o. Watters an den.Vorwärts" um eine persönliche Angelegenheit gehandelt hat. Zlndererseits ist jedoch das Gericht der Meinung, daß der Ange- klagte sich nicht im Rahmen des§ 193 geholten hat, er wollt« den Kläger bewußt herabsetzen, das beweist di« U e b e r s ch r i f t und die zur Anklage stehenden Ausführungen des Artikels, desien herabsetzende Zusätze und Schlußwendungen nicht nötig gewesen wären. Die Ueberschrist hätte z.B. lauten können:B er steht er nicht oder will er nicht verstehen?" Bei der Straf- bemessung ist das Gericht der Meinung, daß die zur Anklage stehenden Aeuhernngen vom politischen Gegner lm politischen Kampfe geschrieben worden sind, zudem in der durch Erzberger , Er» m o r d u n g geschaffenen Atmosphäre. Der Artikel war in gutem Glauben geschrieben. Ein« Freiheitsstrafe kommt nicht in Anwen- dung. Der Artikel zeugt jedoch andererseits von einer gehässigen, wenig ritterlichen Kam p s« s w ei se. Die Geldstrafe mußt« daher die h ö ch st e sein, die von dem Geldstrafengesetz zur Anwendung kommen kann. Die Publitationsbesugnis des Urteils bleibt aufrecht erholten._

Ein öeutstbvölkischer Hetzer vor Gericht. Lebius zu Z Millionen Mark Geldstrafe vcrurteilt. In Nr. 12 derStaatsbürgerzeitung" von diesem Jahr« hatte der bekannte völkische Schriftsteller Rudolph Lebius unter der UeberschristFem besuch bei Smuts" einen Artikel veröffentlicht, in dem der Satz vorkam:Die Inhaber deutscher Firmen, die mit Frankreich zufammenarbeikeu. müssen ermordet wer- den." Wegen der letzteren Wendung hatte sich Lebius gestern vor dem Schöffengericht Berlin-Mitte zu verantworten. Lebius war vor einiger Zeit bereits angeklagt gewesen, weil er zur Ermordung Hellmuth v. Gerlachs aufgefor- dert hatte. Lebius gab während der Verhandlung an. die Aufforderung zur Ermordung fei nicht wörtlich gemeint, auch lebe man nicht in normalen Zeiten. Das Reich könne seine Bürger nicht schützen, insolgedesien müßten die Bürger sich selbst schützen. Der Staatsanwalt vertrat demgegenüber den Standpunkt, daß die Tatsache bestehen bleibe, daß der Angeklagte in den Zei- tungen zur Ermordung aufgefordert habe. Das vorgehen des An­geklagten fei gemeingefährlich, da man oft genug erfahren habe, wie derariige Aufforderungen verwirrend gewirkt haben. Der Staats- amvalt beantragte sechs Monate Gefängnis. R.-A. vom Berg als Berteidter plädierte auf Freisprechung, da Staotsnotwehr vorgelegen Hab«. Das Gericht hielt jedoch eine strafbar« Handlung für vorliegend und erkannte auf drei Millionen Mark Geld st ras«.

wie bei südamerikanischen Felszeichnungen, gelegentlich auch nur an bloße Lang« welle, besonders an Orten, an denen die Einge- borenen an einem Flußübergang häufig tagelang auf das Sinken des Wassers zu warten gezwungen sind. Wieder an anderen Orten mag es sich um richtigeZinken" im Sinne unserer Gauner- spräche handeln,«in anderes Mal vielleicht um harmlose Mittel- l un gen für späterkommende Stammesgenossen. Di« asiatischen Zeichnungen finden sich nun an einem offenbar schon in frühester Zeit bewohnten Platze, demEisernen Tor" im Bett eines Baches. Es sind Darstellungen von Tieren und Menschen, durch lange Zeiten reichend und so«in interessantes Bild künstlerischer Entwicklung eines Volkes von Jägern und Hirten. Die Felszeichnungen aus der Gegend von Äsfuan, die Luschan nach Schweinfurths Forschungen an der gleichen Stelle behandelt, glaubt er in vielleicht tatsächlichem Zusammenhange mit jenen vorderasiatischen Bildern entstanden. Zu den neuerdings wieder vielbesvrochenen Steinzeichnungen der Buschmänner im Süden Afrikas äußert er die Meinung, daß diese wunderbaren Felsmalercien mit den Buschmännern nicht das gering sie zu tun haben, sondern eng mit den Felszeich- nungen In Nordafrika und Nordwesteuropa zusammenhängen, also wohl auf uralt« homitische Wanderungen zu beziehen sind. Zur Hygiene des Baden». Obwohl wir gewöhnlich immer dann zu baden pflegen, wenn uns die Lust nach einer Abkühlung und Er- holung überkommt, so muß doch daran erinnert werden, daß nicht alle Tageszeiten für Bäder dem Organismus tnenllch sind. Aus keinen Fall darf man am frühen Morgen und vor dem Frühstück baden. Ebenso wie es ungesund und gefährlich istz mit vollem Magen ins Wasier zu steigen, empfiehlt es sich«uch nicht, nüchtern in die kalten Fluten zu tauchen. Während nämlich bei gefülltem Magen die Wärmeentwicklung im menschlichen Korper durch die Berdauungsarbeit so groß ist, daß eine plötzliche Abkühlung pe- fährliche Komplikationen herveiführen kann, liegt die Gefahr des Badens bei nüchternem Magen in d«r verminderten Warmcproduk. tion des Körpers und der damit zusammenhängenden geringeren Widerstandsfähigkeit des menschlichen Organismus lWN die<m« greifende Wirkung des Badens. Man sollte nach einer Mahlzeit immer mindestens zwei Stunden vergehen lasten, ehe num ms Wasser steigt. Ebenso darf man niemals in erhitztem oder aufpe- vegtem Zustand Bäder nehmen, weil der m solchen Fällen starke Blutdruck durch die Berührung mit dem kalten Wasser noch dem Herzen zurückgetrieben wird und durch die plötzliche, starke Ueber- lastung der Herztätigkeit oft zu Echlaganfällen Deranlastung gibt. Der Man«. besten Zahl 7 mal 3 ist. Mit Rücksicht auf die okkultistische Well«, die gegenwärtig das deutsche Geistesleben über- flutet, scheint ein Münchcner Verlag die Wiederausgrabung der Geheimlehre des alten Rofenkreuzerordens für rentabel zu halten. Panfophi« der hermetischen Bruderschaft vom Rosen kr« uz" lautet der geheimnisvoll« Titel des soeben erschienenen Buches, und statt des Verfasse rnamens steht geschrieben: Von einem im einwestgen Leben mit dem Tao gesiegelten armen Menschen, dessen Zahl 7 mal S ist." Varrickt un drei is neun-" lautet«in tiefsinniger Berliner Spruch.__ Massaida Savaltini trittmit vegimr der nächsten Spielzeit w den verband d« Staat»-per«t«.

Aufklärung öes Münsterer Attentats. Ein völkischer Dynamitheld verhaftet. Münster , 10. Juli. (Eig. Drahtbericht.) Einer der Attentäter aus die sozialdemokratische Druckerei in Münster ist am Montag verhastet und der Slaalsanwaitschafi übergeben worden. Die Spuren führen in die kreise bekannter rechksradikalcrOrganisationeu. Zwei weiteren Tätern ist man auf der Spur. Die Fährte lenkt nach Süddeutschland und dem besehten Gebiet. Nähere Einzelheilen über den verhafteten Dynamitattenkäter usw. müssen im Interesse der Untersuchung unter- bleiben.

Urteil im Tille ffett-prozeß. Gin Monat Gefängnis. Leipzig . 10. Juli. (TU.) Bor dem Schöffengericht fand heute vormittag der Prozeß«egen der versuchten Be. freiung der beiden ehemaligen Kapitänleutnants Boldt und Dithmar aus der Leipziger Gefangenenanstalt statt. Die An- klage richtete sich gegen den Kapitänleutnant a. D. T i l l e s s e n, Ingenieur Sundermeier, Kaufmann Krebs, Student Wegelin und Buchhändler Seffner. Sundermeier war nicht erschienen, weshalb das Verfahren gegen ihn abgetrennt wurde. Tillessen wurde aus der Haft vorgeführt. Alle Angeklagten gaben zu, den Plan zur Befreiung tatsächlich gehabt zu hoben, doch glaubten sie nicht an ein Gelingen, da sie erfahren hatten, daß er verraten worden sei. Wenn sie trotzdem bei der Gefangenenanstalt vorfuhren, so wollten sie sich nur davon überzeugen, ob wirtlich Verrat vorlag,(l) Zeugen wurden nicht vernommen. Das Urteil lautete gegen Tillessen wegen versuchter Gefangenenbefreiung aufeinenMonatGefängnis, gegen Wegelin auf eine Geldstrafe von 300 000 M Krebs und Seffner wurden freigesprochen.

die Geldquellen der deutschvölkisthen. 100 150 Minionen M. französische Bestechnngsgelder. München , 10. Juli. (Eig. Drahtbericht.) Die Verlesung de« Ur- teils im Fuchs-Prozeß wurde am Dienstag mittag gegen 1 Uhr beendet. Ein breiter Raum nimmt darin auch die Schilderung der Beziehungen der Hochverräter zu den vaterländischen Verbänden ein. Diese Beziehungen wurden hergestellt durch Machhaus, der selbst Mitglied des Bundes Treu-Oberland, später Bund Blücher , war und um den 20. Oktober vorigen Jahres herum die ersten 2S0000 M. dem damaligen stellvertretenden Vorsitzenden Hauptmann Brendel übergab. Dieser national zuverlässige, aber politisch vollständig unerfahreen« Mann glaubte der Schilde- rung des Machhaus über einen nahe bevorstehenden Ausbruch des Bolschewismus und ordnete ungesäumt die sofortige Bereitschaft seiner Ortsgruppen an. Der hemmungslose Attivismus innerhalb der Verbände war es, auf dem die Hochverräter Richert, Fuchs, Machhaus ihren Reichszertrümmerungsplan aufbauten. Alles in allem mag der Gesamtbetrag der Bestechungsgelder etwa 100 bis 150 Millionen Mark gewesen sein; sicher nachweisbar sind 02 Mit- lionen an Kanter, 20 Millionen an Schäfer und 4 Millionen an B e r g e r. außerdem das Vorhandensein von sechs Geldpaketen. deren Inhalt zahlenmäßig nicht festgestellt werden konnte. Das Gericht glaubt den vier Hauptzeugen, daß sie dos empfangen« fran- zösifche Geld restlos zu Organisationszwecken verwendet haben, ohne für sich einen Pfennig zu behalten. Es ist aber ein beklemmender und lähmender Gedanke, daß französisches Iudasgeld für deutsche vaterländische Zwecke verwendet worden ist. Dieses Iudasgeld hat dem deutschen Volke schweren Schaden zugefügt, der wohl größer ist als der Nutzen, der dem deutschen Vaterland durch di« Tätigkeit der Abwehrspionage der vier Hauptzeugen erwachsen ist. Die Mei- nung des Gerichts ist: Wenn schon die vier Hauptzeugen freiwillig aus Vaterlandsliebe die Abwehrtätigkeit übernommen haben, so hätten sie ausnahmslos jeden Pfennig der Bestechungsgelder bei der Polizei oder einer sonstigen Behörde deponieren oder alles Geld sofort verbrennen oder vernichten müssen. Iudasgeld muß in jeder Form von Deutschland ferngehalten werden, sonst wird und muß unser Vaterland zugrunde gehen. Zu den schweren Anklagen der Verteidigung aus die Ehr« der Zeugen erklärt das Gericht u. a. folgendes: Di« vier Abwehrspione, Mayer, Friedland, Kanter, Schäfer haben ihre Tätigkett in vater- ländischem Interesse ausgeübt mtt dem Zweck, hie Verschwörer zu überführen und sie der strafrechtlichen Verfolgung zu übermitteln. In keinem Zeitpunkte ihrer Tätigkeit sind diese vier Leute oder auch nur einer von ihnen Mittäter oder Helfer gewesen. Es muß ge- radezu als nationales Unglück bezeichnet werden, daß viele Deutsche auch heute noch keine Ahnung haben, daß es die Franzosen auf die Zerschlagung des deutschen Daterlandes abgesehen haben. Viele normal empfindende Deutsche haben keine Ahnung davon, daß im Pariser Ministerium des Aeußcrn eine riesengroße Spionagezenkrale für da» befehle und unbesetzte Deutschland besteht mit fünf großen Splonageabteilungen für diplomatische, innerpolilische, militärische, technisch-industrielle und wlrlschaslllche Spionage. Viele haben kein« Ahnung davon und kümmern sich auch nicht darum, daß auf deut- schem Boden selbst große französische Spionageabteilungen bestehen, beispielsweise in Aachen eine Abteilung mit hundert- köpstgem Personal und einem Kurierdienst nach Paris . Viele wissen auch nicht, daß das unbesetzt« Deutschland in g norddeutsche und 4 süddeutsche französische Spionagebezirke eingeteilt ist. Diele kennen nicht einmal den Begriff Spionageabwehr und wenn sie ihn kennen, kümmern sie sich nicht um die Art seiner Durchführung. In Erfüllung höchster nationaler Aufgaben und Ziele haben die vier Hauptzeugen Abwehrspionag« gegen Frankreich , den haßerfüllten Feind deutscher nationaler Einheit getrieben in richtiger Erkenntnis der Gemeingefährlichkeit des hochverräterischen Unternehmens Richerts, hinter dem die französische Regierung steckt. Auf 37 Seiten würdigt dos Urteil dann die Lügenhaftigkeit des Angeklagten Fuch«: wie er nach Bedarf Philosemlt oder Anklsemit war, so waren auch seine Aeußerungen über seine Gespräche mit Rathenau betr. die Bolschewlsierung des deutschen Nordens eine glatte Lüge. Ueberhaupt ist der Einwand von Fuchs von der drohenden Bolschewlsierung Deutschlands «ine absolut« Heuchelei. Zum Schluß der Begründung behandelt das Gericht dann noch die Schuld des Munt und tue Anlässe zum Freispruch der übrigen An- geklagten.

Krisenzeichen in Sachsen . Leipzig 10. Juli. (Eca.) In der Sitzung des sächsischen L a n d t ag es richtet« der tommunisttsche Abgeordnet« Besser einen scharfen Angriff gegen den sozialdemokratischen Kreis- Hauptmann Lange, der, wie er behauptet, nicht das Berttauen der Arbeiterschaft habe. Ebenso richteten die Kommunisten ihr« Angriffe gegen den Leipziger Polizeipräsidenten Fleißner, dessen Em- sernung aus dem Amte sie verlangten. Bei der Abstimmung über die Etatskapitel stimmten die bürgerlichen Parteien gegen die Gehälter des Ministers des Innern, des Arbeitsministcrs und dts Finanzminister». Der Antrag aus Bewilligung einer Milliarde Mark f ür die P olizei wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten

abgelehnt. Für die Angllederung der Arbeiterhundertschaften an die Landespolizei stimmten nur die Kommunisten und der Ab- geordnet« Schwarz. Die übrigen Etatskapitel wurden zZm größten Teil ohne Aussprache bewilligt. Die Gesetzesvorttge über die Pflichten der Beamten und Lehrer wurde angenommen. Es wird nun eine dritte Lesung dieses Gesetzes stattfinden.

Streit im Grünungsblock. Rücktritt des Hofrats Pixis. München , 10. Juli. (Eigener Drahtbericht.) Innerhalb der Führung des bayerischen Ordnungsblockes ist«in Streit ausgebrochen, der bereits zum Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden Hofrat P i x i s geführt hat. Wie verlautet, soll es sich um Meinungsver- schiedenheiten wegen der Ergebnisse im Hochoerratsprozeß Fuch- Machhaus handeln. Nachfolger des Herrn Pixis ist Professor Dr. Karl Schlösser, der früher Inhaber einer Augenklinik in München war, aber schon seit einigen Jahren auf einem Gut im Schaftlach bei Tegernsee lebt, wo er Ehrhardt wissentlich unter falschem Namen aufnahm. Schlösser wird deshalb im kommenden Chrhardt-Prozeß wegen Begünstigung aus der Anklagebank sitzen. In der Mordaffäre Baur ist nun auch der Angestellt« Rudolf Weinbrecht verhaftet worden. Weinbrecht ist Mit- glied des Blücherbundes und wurde bekanntlich in der Tscheka -Ange- legenheit des Dr. Rüge während des Fuchs-Prozesses vernommen. » München , 10. Juli. (Eca.) Di« Polizeidirektion M ü n ch« n hat aus Anlaß des deutschen Turnfestes«In« V« r o r d- nung erlassen, die dazu bestimmt ist, die Aufrechterhalwng der öffentlichen Ordnung zu sichern. Aus dem Inhalt der Verordnung ist hervorzuheben, daß das Tragen von uniformähnlichen Bekleidungsstücken und Kopfbedeckungen zusammen mit Ab- zeichen einer polittschen Partei, wie sie besonders bei den Turnabtei. lungen der Nationalsozialisten und der Sozialdemokratischen Partei eingeführt sind, ferner das Tragen von Armschleifen und dos Mit- führen von Fahnen- und Standarten in der Zeit vom 12. bis 18. Juli auf allen Straßen und Plätzen Münchens ver- boten wurde._

England läßt üie Türen offen. London , 10. Juli. (MTB.) Das Reutersche Bureau erfährt, daß alles Gerede über einen Bruch mit Frankreich wegen der Reparalionefrage in amtlichen Kreisen in London nach­drücklich gemißbilligt wird. Bezüglich des Inhalts der Er- k l ä r n n g über die britische Politik, die am Donnerstag in beiden Häusern de» Parlaments abgegeben werden wird, sei nichts bekannt, doch könne zuverläsflg gesagt werden, daß diese Erklärung nichts Aufsehenerregendes bringen werde. Sie wird den Ver­such machen, vor der Melk die Ansichten der britischen Regierung über die Wiederherstellung Europas offen darzulegen. Die Tür werde offengelassen werden für eine volle Zusammenarbcit zwischen England und Frankreich , und man hoffe ausrichtig, daß die französische Regierung eine Möglichkeit sehen«verde, sich mit der britischen Regierung zusammenzufinden. Selbst wenn es sich als notwendig erweisen sollte, daß Großbritannien seine eigene Richtlinie verfolge, so wäre zu bemerken, daß Frankreich schon zweimal eine Sonderaktion gegen Deutsch- land uniernommen habe(einmal, als es das Ruhrgebiet besetzte.) und dann, als es das erste deutsche Angebot beantwortete, ohne Eng- land zu befragen), und daß e» doch keinen Bruch der Enkente ver­ursacht habe. Die britisch« Regierung ziehe sicher keine Aktion in Erwägung, die einen derartig drastischen Charakter Hobe. Muffolini und Benesch in London ? London , 10. Juli. (EP.) Nach hier umgehenden, aber noch nicht bestätigten Gerüchten wttd Mussolini heute mittag in Southampton an Bord des DampfersPrinz der Niederlande " er- wartet, von wo er sich sofort nach London begeben soll. Man weist darauf hin, daß die Ankunft Mussolinis, wenn sie sich be- stätigen sollte, mit derjenigen des tschechoslowakischen Minister- Präsidenten Benesch zusammenfällt, der am Mittwoch in London erwartet wird. Papst, Selg,en und Duksburg-flnsthlag. Brüssel , 10. Juli. (MTB.) Zu dem von der Belgischen Telegr.» Agentür gemeldeten Empfang des Sekretäre der päpstlichen Nuntiatur durch den Minister des Aeuhern, I a s p a r, wird aus der gleichen Quelle noch mitgeteilt, daß der Sekretär dem Mi- nister erklärt haben soll, der Papst finde es vollkommen ver- st ä n d l i ch, daß infolge des Anschlages von Hochfeld Unter- drückungsmahregeln von der belgischen Regierung er- griffen worden seien, daß der Papst aber in dem Augenblick, da er einen Schritt in Berlin unternahm, die Hoffnung äußerte, daß diese Maßregeln auf das für die Sicherheit der Truppen e r f o r- derliche Maß beschränkt würden. Die belgische Telegraphen- Agentur meldet weiter, Jaspar habe die Aufmerksamkeit des Sekre- tär» der Nuntiatur auf die Anzahl und Heftigkeit der im Ruhrgebiet und den besetzten Gebieten begangenen Anschläge gelenkt und hinzugefügt, di« belgische Regierung habe im Bestteben, die Sicher- heit der Truppen, wu diejenige der Reisenden zu gewährleisten, nur die unter den gegenwärtigen Umständen durchaus notwendigen Maßregeln ergriffen, die übrigens der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprächen. » Soweit bisher festgestellt werden konnte, sind feit dem Explostons- «nglück auf d«r Rheinbrücke bei Hochfeld in Duisburg drei Bürger erschossen worden. Znrzeit sind als Bergeltungs- maßnahmen für das genannte Explostonsunglück s e ch s u n d- zwanzig Geiseln in hast. Die Sanktionen für Suer aufgehoben. Buer . 10. Juli. (MTB.) Nach zweieinhalbwöchiger Dauer sind die im Zusammenhang mit der Erschießung von drei belgischen Sol. daten an der Lippe über Buer verhängten Sanktionen aufgehoben worden. Seit heute mitlag dürfen die Straßenbahnen wieder ver« kehren. Di« Wirtschaften, Kaffees usw. dürfen bis 10 Uhr geöffnet fein. Di« Berkehrsfperr« für die Zeit von 8 Uhr abends bis ö Uhr morgens ist beseitigt. Die Vorschriften bezüglich des Verkehrs in der LOO-Meterzone südlich der Lippe bleibe«« jedoch in Kraft.

Deutsth-belgischer Zwischenfall. Angriff auf den deutschen Geschäftsträger. Amtlich wird gemeldet: Nach einer Meldung aus Brüssel ist der dottige deutsche Geschäftsträger am Momaa abend nach dem Verlassen der Gesandtschaft beim Be­treten seines Privathauses von einem jungen Belgier durch einen Faust schlag ins Gesicht leicht verletzt und nach der Festnahme des Täters von diesem beleidigt worden. Die belgische Regierung ist auf diplomatischem Wege um Entschuldigung und um Bestrafung des Täter» «sucht IBPÖM«, j. L i:.........