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Gewerkschaftsbewegung

Die wertbeständigen Löhne. Richtlinien an die Schlichtungsinstanzen.

Immerhin wird dem Magistrat etwas merkwürdig zumute bei ter Durchführung feiner Gewaltmaßnahmen. Man versucht jetzt im Tarifvertragsamt wie im Hauptgesundheitsamt, sich hinter dem Be­schluß der Stadtverordnetenversammlung zu versteden, wonach die Arbeitszeit zu teilen ist, d. h. der Achtstundentag zu beseitigen ist. Und dieser Beschluß der bürgerlichen Stadtverordnetenversammlung gab dem Magistrat Anlaß, die tarifvertraglichen Rechte der Arbeit Die Berhandlungen über die Einführung der wertbeständigen nehmer mit Füßen zu treten. Seine Verantwortung für die aus Löhne für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs, der der Gewaltmaßnahme sich ergebenden Folgen sind genau so groß Länder und Gemeinden find noch nicht abgeschlossen. Am Dienstag wie die der Stadtverordneten. Das Krankenpflegepersonal fordern finden außerdem im Reichsarbeitsministerium weitere Besprechun- mir erneut auf, den vom Magistrat vorgenommenen gen über die Frage der wertbeständigen Löhne in den Privatbetrieben Gewaltmaßnahmen nicht Folge zu leisten. mit den gewerkschaftlichen Spikenorganisationen statt. Nach diesen Besprechungen werden Richtlinien über die Frage der wertbeständigen

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feit so weit, daß die Arbeiter ihrer Streifleitung auf der Nase tanzen, dann ist es um die Sache der Arbeitnehmerschaft schlimm bestellt. Allein es muß schon Sache der Gewertschaften und des geschulten und erfahrenen Teils ihrer Mitglieder sein, die Neulinge in ihren Reihen zu erziehen und die Strohtöpfe und Ver­räter falt zu stellen. Es ist nicht Sache der Unternehmer. Was geschehen ist, ist nicht mehr ungeschehen zu machen. Deshalb würde auch die Albatros Gesellschaft beffer daran getan haben, gleich einer Reihe anderer Firmen in ähnlicher Lage, nach der Beendigung des Streits die Dinge auf sich beruhen zu lassen. Der Streif war allgemein beschlossen. Es drehte sich lediglich um eine taktische Maßnahme der Streitleitung, den Umfang des Streifs zunächst zu beschränken. Das ist zwar unerheblich für die gewerkschaftliche Kritit der Disziplinbrüde, mildert aber mesente Dazu erhalten wir vom Städtischen Nachrichtenamt eine sehr lich das Berhalten der Arbeiter bezüglich dessen Wirkung auf dem Löhne vom Reichsarbeitsminister den Schlichtungs- und De  - eingehende Zuschrift, die im wesentlichen die in der Zuschrift des Ber  - einzelnen Gebiet. Daß etwa geforderte Notstandsarbeiten ver­mobilmachungsbehörden übermittelt werden. Diese Richt- bandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter aufgestellten Behaup- weigert worden seien, wird nicht behauptet. linien find nicht als ein Riederschlag der Besprechungen mit der Bertungen bestätigt. Wenn in der Zuschrift des Magistrats des langen Die Albatros werfe dürfen schon nicht päpstlicher sein einigung deutscher Arbeitergeberverbände und den gewerkschaftlichen und breiten unter Bitterung von Baragraphen nachgewiesen wird, als der Papft. Der Fall ist erledigt, wenn sie die Maß. Spizenorganisationen zu betrachten, wenn diese Besprechungen daß im städtischen Angestellten- Tarifvertrag ein Mitbestimmungsrecht regelungen zurüdnimmt natürlich nicht ohne Einfluß auf den Inhalt der Richtlinien bleiben der Angestellten über die Verteilung der Arbeitszeit grundsätzlich fönnen. Im wesentlichen handelt es sich bei den Richtlinien um eine eindeutig und ausdrücklich" ausgeschlossen ist, um zu dem Schluß zu Initiative des Reichsarbeitsministers, der sich vor deren Beröffentlichung nur vergewiffern wollte, ob er dabei nicht auf einen grundsätzlichen Widerspruch der maßgebenden Spizenorgani­fationen der Arbeiter wie der Unternehmer stoßen wird.

Wir werden, zu den Richtlinien Stellung nehmen, sobald sie uns vorliegen. An sich kann die Initiative des Reichsarbeitsministers nur begrüßt werden. Wenn bei Abschluß von Lohnverträgen fünftig eine mertbeständige Lohntlausel eingefügt wird, dann werden damit viele Schwierigkeiten überwunden. Dann wird es auch wieder möglich fein, für längere Zeit, zunächst etwa für vier Wochen, Berträge ab­zuschließen, so daß man aus dem unausgesezten Berhandeln endlich herauskommt,

Kampf in den Krankenhäusern.

Bom Berband der Gemeinde- und Staatsarbeiter wird u ge= schrieben: Unsere in der Abendausgabe des Borwärts" vom 14. Juli an den Magistrat gerichtete Warnung, auf dem Standpunkt des Tarifbruchs nicht zu verharren, ist von dem Magistrat nicht beachtet worden. Der Magistrat setzt sich ferner über die Tatsache hinweg, wonach der Schlichtungsausschuß von den Arbeitnehmern in der Angelegenheit des Tarifbruchs angerufen worden und in den nächsten Tagen ein Spruch zu erwarten ist.

Am Montag, den 16. Juli, erhielt das gesamte Krankenpflege­personal der gesamten Hospitäler und Waisenhäuser folgenden Ufas: Laut Magistratsverfügung vom 7. Juli 1923 Gef. 2 im Einklang mit den Tarifvertrag für das Pflegepersonal usw. der Kranken- und Pflegeanstalten ist die Arbeitszeit für das in das tarifliche Angestelltenverhältnis übergeführte Pflege- usw. Berjonal eine geteilte. Der Inhalt dieser Berfügung ist Ihnen bekanntgegeben worden. Da Sie sich beharrlich gemei= gert haben, den geteilten Dienst zu verrichten, sind Sie mit dem gert haben, den geteilten Dienst zu verrichten, sind Sie mit dem heutigen Lage entlassen., gez. Wege. Zugleich mit der Einhändigung der Entlassung wurde dem Pflegepersonal das Betreten der Stationen vermehrt. Man bediente fich dazu der Schutzpolizei  . Gleichzeitig ist in Begleitung der Schupo eine Anzahl beamteter Krantenpflegerinnen( fog. Schwestern) erschienen, die bos ausgesperrie Pflegepersonal ersehen sollen. Daß unter diesen Umständen die Ergreifung schärferer Maßnahmen der Organisation notwendig wird, dürfte als selbstverständlich angesehen werden.

Bei alledem dürfte die Beantwortung der Frage berechtigt sein, moher ble jeg. Gmeftern fommen, die auf Anordnung des Ma­giftrats Streifbrechertienste leisten sollen. Es sind dies Kranfen­pflegerinnen aus der städtischen Schwesternorganisation, einer Ber­bindung von sogenannten Schwestern, die unter Leitung ihrer Oberinnen aus städtischen Mitteln völlig unterhalten werden. Diese Schwestern werden zwar in der Krankenpflege der städtischen Krankenhäuser verwendet, jedoch ist ihre Zahl bedeu tend größer als notwendig. Das ist deutlich aus der Tat­fache ersichtlich, daß beispielsweise von den den einzelnen Kranten­häusern zugeteliten Schwestern im Rudolf- Birchow- Krankenhause 35 überflüssig sind, im Friedr chshain 30, im Augufta- Bittoria- Kranten­haus Schöneberg 17, im Krankenhaus Moabit 20, in Neukölln 20 usw. Diese Schwestern erhalten neben ihrem laufenden Gehalt während des Streitbruchs noch eine Sonderbezahlung. Und bas nennt man im Hauptgesundheitsamt: Ersparnisse er Bielen".

tommen: Es ist daher auch die Behauptung unwahr, daß das Mit­bestimmungsrecht mißcchtet" fei", so fehlt uns das Berständnis für eine solche Beweisführung. Zur Sache selbst heißt es in der Zuschrift des Magistrats:

Jede Unicriage fehlt ferner den Behauptungen der Zuschrift von willkürlicher Beseitigung des Achtstundentages" und von Einführung einer zwölfftündigen Arbeitszeit". Tatsächlich wird von dem angestellten Pflegepersonal im Interesse der Wirtschaftlich feit und der Kranten nicht mehr, aber auch nicht weniger gefor: dert als an Arbeitszeitregelung für das beamtete Pflegepersonal der gleichen Dienststelle besteht, nämlich die zwar geteilte, aber dabei streng achtstündige tägliche Arbeits zeit. Dabei ist laut der Magistratsverfügung solchen angestellten Bilegepersonen, die weiter von der Anstalt entfernt wohnen, ent­gegenfommenderweise ungeteilte Arbeitszeit zu gewähren. Der tarifvertraglich begründete geteilte Achistundenarbeitstag wird somit nur dem in der Anstalt felbst oder in verhältnismäßiger Nähe wohnenden Personen zugemutet. Begründeter tann faum eine Forderung eines gemeindlichen Arbeitgebers sein, die lediglich im Interesse einer möglichst wirkungsvollen Aufrechterhaltung der gerade für die geringer bemittelte Bevölkerung gemeinnötigen städtischen Krantenanstalten auf Grund einmütiger Stadtverordnetenbeschlüsse gestellt wird.

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Neue Bergarbeiterlöhne.

organisationen verhandelten am Montag im Reichsarbeitsmini Die Vertreter des Zechenverbandes und der Bergarbeiter. sterium für die Bezirke Oberschleften, Sachsen  , Niederschlesien  , Ibben­ büren  , Niedersachsen   und Bayern   über die Erhöhung der Berg­arbeiterlöhne. Es tam folgende Einigung zustande: Ab 17. Juli erhöhen sich die Bergarbeiterföhne einschließlich Hausstandgeld und Kindergeld in Oberschlesien   um 36 974 m., in Nieberschlesien 34 170 M., in Sachsen   34 441 M., in Niedersachsen  31 680 M., in Ibbenbüren   33 559 m ,. in Bayern  ( Bechtole) 33 456 Mart,( Steinkohle) 28 830 wt.,( Braunfohle) 31 277 M., Mittel­ deutschland  ( Braunkohle) Sternrevier 32 528 M., Brandrevier I um 30 778 M., Brandrevier II um 30 095 02. 26 23. bis 31. Juli tritt in allen Revieren eine weitere Lohnerhöhung ein, und zwar in Ober­ schlesien   um 38 823 M., Niederschlesien   35 878 m. Sachsen 36 163 M., Niedersachsen   33 264 M., Ibbenbüren   35 278 M., Bayern  ( Pechohle) 35 129 M.,( Steinfoble) 30 271.,( Braunfoble) 32 826 M., Mittel­ deutschland  ( Braunkohle) Kernrevier 35 204 M., Brandrevier I 32 317 M., Brandrevier II 31 600 M.

Für die noch ausstehenden Reviere, das find in erster Linie das besetzte Gebiet Köln  , Aachen   und der Ruhrbezirt, wird am Dienstag Nachmittag verhandelt werden. Berhandlungen für den Kalibergbau sind ebenfalls angesetzt. Nach Abschluß dieser Berhandlungen mird die Frage der Wertbeständigkeit der Löhne im Bergvau geregelt werden.

In der langen Zuschrift des Magistrats fehlt jedes Wort dar­Baugewerksbund, Baugewerffchaft Berlin  . Die Auszahlung über, warum man die Verhandlungen vor dem Schlichtungsausschuß der Streitunterstügung für die legten drei Tage ab heute erfolgt nicht abgewartet hat, benor man zu der seit jeher vem Kranken- foweit dies noch nicht geschehen ist. am Mittwoch und Donnerstag pflegepersonal abgelehnten Maßregel gegriffen hat. Scheinbar mag abend in den Bezirksstreitlofalen. Die Bezirksstreif es wohl zutreffen, daß die Arbeitszeit auch weiter acht Stunden faffierer fönnen von heute abend das Geld in Bureau in Empfang beträgt. Tatsächlich kommt die neue Einteilung darauf hinaus, daß nehmen. Die Organisation bat zu der statutarischen Streifunter­das Krantenpflegepersonal täglich zwölf Stunden an der Anstalt geflüßung noch eine Notstands unterstützung beschlossen, die führt, darüber sind die Meinungen noch sehr geteilt. Jedenfalls ist feiner alten Arbeitsstelle nicht anfangen konnte, hat ft umgehend bunden ist. Ob aber diese Maßnahme überhaupt zu Ersparnissen am tommenden Montag abend ebenfalls in den Bezirks­ftreitlofalen ausgezahlt wird. Wer aus irgendeinem Grunde auf die Hineintragung des Kampfes in die städtischen Krankenhäuser im Berbandsbureau zu melden. Der Vorstand. fehr zu bedauern.

Maßregelung in den Albatros- Werken.

Die Albatros- G.m.b.5. in Berlin- Johannisthal   mill 31 2 rbci. ter nicht wieder einstellen. Die Belegschaft am Freitag beschloß daher, die Arbeit solange nicht wieder aufzuneh men, bis die Maßregeiung zurückgenommen ist.

Achtung, VSPD.- Metallarbeiterfunktionäret

Die Flugblätter sur Delegiertenwahl für den Verbandstag flus as Mittwoch früb in Burean, Sindenstraße 3, 2. Qof II, zu haben. Die Aushändigung erfolgt unt gegen Answcis. 3. A.: A. Holz.

Achtung, BeBD.- Mriallarbriter! 2. Begit!( Osten). Mittwoch, 4% Uhr, Comeniusfäle, Memeler Str. 67, wichtige Frattionsverfamm­lung. Ref.: Gen. Bernikow. 23. Begir?( Spandau  ), Etrefow plat 10, wichtige Graftionsversammlung. Ref.: Gen. Salzmann, Lages ordnung: Stellungnahme zum Verbandstag." Bartels unb Gevert schaftsausmeis legitimiert. Der Fraktionsversiend.

Die Albatros- Gesellschaft beruft sich darauf, daß der am 9. Juli bei ihr erfolgte Streit von der Streifleitung nicht fanttio= niert worden ist. Sie will 20 Arbeiter, die zunächst nicht wieder eingestellt werden sollen, wiedereinstellen, wenn ein Schieds­gericht, aus einem führenden Vertreter des Metallarbeiterver bandes und des Verbandes Berliner   Metallindustrieller bestehend, dahingehend entscheidet, daß der Streit ordnungsgemäß Berband der Buchbinder und Baylerverarbeiter. Mittwoch nachmittag, fanttioniert war. Bon den 31 Gemaßregelten insgesamt 4% Uhr, im Alerandriner, Alexandrinenstr. 37a, Funktionärversammlung der in Buchbindereien, Briefumschlags und Geschäftsbuchfabrifen Beschäftigten. follten 11 sofort wiedereingestellt werden, wenn die Arbeit am Sigarettenindustric. Mittwoch, nachmittags, 4 1hr. bei Schulz, Elisabeth­Freitag aufgenommen worden wäre, Bevor die Arbeitsaufnahme nicht erfolgt ist, könne eine Verhandlung aus prinzipiellen Gründen itrate 30, Gitung fämtlicher Bertrauenspersonen der Zigarettenindustrie. Ilm  167 Uhr Maschinenführerfommiffion. Um 8 1hr Vertrauenspersonen der Ma­schinenführer. nicht stattfinden. Der Kartellvorstand. Deutscher   Golzarbeiterverband. Kistenmacher. Donnerstag abend, 7 Ubr. Branchenversammlung in der Schulaula, Martusfir. 49. Tagesordnung: Bericht von der Lohnderhandlung." Die Branchenleitung.

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In der Bekanntmachung" der Firma wird zum Schlusse nochmals versichert, daß sämtliche Arbeiter wieder ein gestellt und der Betriebsrat in seine Funktion wieder eingesetzt wird, wenn festgestellt wird, daß der Streit ordnungs- Berantwortlich für Politik: Bictor Schiff, Berlin  : Wirtschaft: Artur Gaternus, mäßig" sanktioniert war. Friedrichshagen  ; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner, Berlin  ; Feuilleton: Bemerkenswert ist ferner, daß einzelne Berwaltungen der Wir billigen feinen wilden Streit und verwerfen ent- Dr. John Schitowsti, Charlottenburg  : Sofales und Sonstiges: Fein Karstadt, Berlin- Wilmersdorf  : Anzeigen: Th. Glode, Berlin  . städtischen Krankenhausbetriebe nicht daran denken, die Verfügung schieden die Treibereien in einzelnen Betrieben aus Anlaß des Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchhrueret des Magistrats durchzuführen. So wird uns von Westend  , Metallarbeiterstretts, die sich gegen tie Organisation und gegen und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin   28. 68, Lindenstraße 3. eißensee und Lichtenberg   die Meldung gemacht, daß die die Streitleitung mitten im Kampfe richteten. Dumm­dortigen Berwaltungen in bezug auf die Beurteilung der Magistrats- heit und Verrat müssen durch kommunistische Phrasenschwulst zu­verfügung auf Seite der Arbeitnehmer stehen. Sie find| fammengefittet werden, um es zu solchen bedauerlichen Erscheinungen

Sierau 1 Bellaar.

der Auffassung, daß auch bei einer Beseitigung des Achtſtundentages in der Arbeiterbewegung kommen zu laffen, wie die wilben Gireits Phoskolat 10 Tropf. genüg., um nach 1 Std. nicht mehr müde zu sein.

auf Grund der Verfügung eine Ersparnis undenkbar ist.

Theater, Lichtspiele usw.

Staatstheater Volksbühne Schauspiel haus Tagl. 7% Uhr: Hopfenraths Erben Sommerspielzeit

71 Uhr:

Die Freier

Deutsches Th.

712 Uhr:

8

während des Kampfes der Metallarbeiter. Geht die Disziplinlofig der Nervenerquicker.

Deutsch   Opernhaus UNA PARK

Relchshallen Th.1

Abends 7 Uhr:

Der Günstling der Zarin

Theater d. Westens ( Große Volksoper)

Dreimädernaus Intimes Theater 8: Diplomat im Dienst Lessing- Th. Metropol- Theater

Sommerspielzeit!

0. blaue Pyjama etc. 74: Die Schönste der Frauen

Allabendlich 8 Uhr Vorverk ununterbr. Siebesstreik Henes Theat. a. Zoo

Täglich 8 Uhr:

Theater des Ostens Der Leibkutscher Der Faun( Rose Theater) Uhr: Li oder Ludes Fridericus Rex Kammerspiele

72 Uhr:

Central Theater

Neues Volkstheater 71 Uhr:

Die Luxusfrau Schauspieler- Th. Vater n. Sohn

Gr. Schauspielhaus

71 Uhr:

Die Frühlingsfee Theater  

i. d.

71/2 U: Die Räuber Schiller  - Th. Charl. Granach, George. U. Süße Susi

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Abschrift.

Steckbrief

Der Angeklagte Storbettenlapitän a. D. Hermanu Ehrhardt, gegen den die Untersuchungshaft wegen Hochverrats, Meineids und Beihilfe zum Meineib berbängt ist. ift am 13. Juli 1923, nachmittags 5 11hr, aus dem Untersuchungsgefängnis in Leipzig  entivichen.

Auf Grund des gerichtlich gegen ihn erlassenen Steckbriefs ersuche ich, den Flüchtigen zu verhaften, in das nächste Gefängnis abzuliefern und zu den hiesigen Aften C 21/20 telegraphische Mitteilung zu machen.

Die Reichsregierung hat eine

Belohnung von 25 Millionen Mart

für denjenigen ausgesetzt, der durch sachdienliche Angaben oder andere geeignete Mitwirtung zur Ergreifung des flüchtigen Angeflagten beiträgt.

Personalbeschreibung des flüchtigen Angeklagten Ehrhardt:

1. Familienname: Ehrhardt

2. Borname: Georg Hellmut Hermann

3. Geburtsort: Diersburg   in Baden  

4. Alter: Geboren 29. 11. 81

5. Größe: 1 Meter 70 bis 72 Zentimeter,

6. Haare: Dunkelblond, grau meliert, furz ge­schnitten, wenig Scheitel, etwas gelichtet,

7. Stirn: hoch,

8. Augenbrauen: grau meliert,

9. Augen: blau, grau,

10. Naje: mittel, gerade,

11, Mund: energisch, mittel,

12. Bart: glatt rasiert, turz geschnittener Schnurrbart,

13. Zabne: vollständig,

14. Rinn: rund,

15. Gesichtsbildung: obal,

16. Gefichtsfarbe: frisch,

17. Gestalt aufrechter militärischer Gang und Haltung,

18. Sprache: hochbeutich,

19. Bekleidung bei der Flucht: Graues Jadett, graue Hose, teine Beite, Oberhemd mit Ginjat, weichen Kragen, braune Halbschuhe. ohne Stopfbededung.

Leipzig  , den 14. Juli 1923.

Der Oberreichsanwalt.