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Der Schulpflanzgarten in öen Jeden. Wohl ein Dutzend Schulpflanzgärten außerhalb der SchulhS�e, gibt es in Groß-Berlin. Ihre Einrichtung, vom Geist der neuen Z«it hervorgerufen, hat sich im allgemeinen bewährt, nachdem die ersten Kinderkrankheiten als überwunden gelten können. Den größeren und kleineren Schulkindern, die hier Gemüse- und Zierbeete anlegen dürfen, wird es eindringlich immer wieder zu Gemüte geführt, daß der Schulpflanzgarten neben dem praktischen Wirtschaftsnutzen einem Wiffenszweck zu dienen hat. Er soll also kein gelegentlicher Spielplatz und noch weniger dichf bei bewohnten Gebäuden eine Stätte über' mäßiger Lärmmacherei sein, wenn auch kein vernünftiger Erzieher kleine Gelegenheitsspielereien und natürliches Stimmengewirr unter' binden wird. Halbwüchsige, die da glaubten, der Schulpflanzgarten sei ein Tummelplatz für nutzloses Herumlungern, für Zigaretten' paffen und für Jagd auf junge Mädchen, mußten aber ausgesiebt werden, wen sie sich nicht zu angemessenem Betragen aufschwingen konnten. Eine besondere Sorge war auch die Betreuung während der Schulferien. Di« Kinder an solcher Stelle sich selbst zu über lassen, war unmöglich und setzte den Zweck und Wert der ganzen Einrichtung aufs Spiel. Lehrer, die den Ferienaussichtsdienst über nahmen, fanden sich nicht überall. So war schon im vorigen Jahre mehr als ein Schulpflanzgarten wochenlang ohne jede Aufsicht. Erfreulicherweise haben die Elternbeiräte eingegriffen. Sie wußten den Wunsch der Lehrer, sich außerhalb des großen Steinbaukastens zu erholen, zu würdigen und stellten sich selbst in den Dienst der guten Sache. Mehrere Mitglieder des Elternbeirates können auch viel mehr erreichen als ein einziger Lehrer, der die Augen nicht überall haben kann und zudem gewohnheitsmäßig leicht in den Schulton zurückfällt, der gerade hier nicht angebracht ist. Di« Kinder. zurzeit freiwillig an Zahl vermindert, da viele verreist sind, folgen willig. Es ist wieder«ine Freude. Und die Elternbeiräte beweisen erneut, wozu sie brauchbar sind. verhanSlungspspchofe. ~ Lampenfieber im Gerichlssaal. Don einer Art Lampenfieber wurde bei seinem ersten Auftreten vor Gericht der Arbeiter B. befallen, als er sich vor der Strafkammer des Landgerichts I wegen einer Diebstahlsanklog« oerantworten sollte. Als er vor Gericht erschien, mochte er einen völlig verwirrten Ein- druck und zitterte und bebte am ganzen Körper. Der herbeigerufen« Genchtsarzr, Wedizinalrat Dr. Störmer, begutachtete, daß der An- gekiagte weder«in Simulant noch ein Geisteskranker sei. Er sei lediglich ein Hysteriker und durch den Gedanken an die Der- Handlung derartig in Aufregung versetzt worden, daß Krankheitserscheinungen zutage getreten feien- Der Zustand würde noch eine kurz« Zeit anhalten und der Angeklagte auf wenige Minuten umfallen. Es handele sich dabei aber nicht um Krämpfe, fondern um die Folge dieser hysterischen Einstellung. Nach der Verhandlung würde der Angeklagte alsbald wieder mobil werden. Wie der Sachverständige vorausgesagt hatte, vollzcg sich alles geradezu programmäßig. Der Tatbestand selbst konnte nur durch einen Mitangeklagten an dem Diebstahl festgestellt werden. Es handelt sich um eine Tat, die bis in das Jahr 15)18 zurückreicht. Der Angeklagte war mit seinem Gehilfen in einen Keller eingebrochen und hatte dort Kartoffeln und alt« Stieseln ge- stehlen. Er war damals arbeitslos gewesen. Di« Tat sei aus Not geschehen, denn e« handele sich lediglich um Dinge, die zu der Lcbensnotdurft verwendet werden. Das Gericht erkannte auf die geringst« zulässige Strafe von drei Monaten Gefängnis, stellte dem Angeklagten aber Bewährungsfrist in Ausficht. Kaum war die Verhandlung zu Ende, als sich der Angeklagte zu- fshcnbs erholte und bald frisch und munter den Gerschtssaal ver- lassen konnte._ Eine ewige Spielhölle. Eine der Kriminalpolizei bekannte und auch schon de« öfteren mit wechselndem Erfolge überraschte Spielergesellschost. die seit langer Zeit in der B ü l o w st r. 2 7 spielte, ist in der Nacht vom Donners- rag zum Freitag unter Ueberwindung größter Schwierigkeiten von Beamten des Spielerdezernates bei regstem Spielbstriebe über- r a s ch t und ausgehoben worden. Sämtliche Spieler konnten überführt werden; die Spielergerät« sowie da» Spielzimmer sind be­schlagnahmt worden. Obgleich die Abteilung W. des öfteren in jenem Haufe mit Erfolg gearbeitet und auch dem zuständigen Wohnungsamte die Wohnung zur Beschlagnahme und weiteren Verfügung an die Hand gegeben hat, ist, wie uns mitgeteilt wird, bis jetzt noch nichts veranlaßt worden. Es muß gefordert werden, daß die in jüngster Zeit erlassen« Notverordnung auch wirtlich zur Durch- führung gebracht wird. Irgendwelche Rücksichtnahme ist in solchen Fällen sehr übel angebracht._

Mr Jugendliche kein Alkohol. Nach dem Notgesetz vom 24. Februar 1923 ist das Berab- folgen von Branntwein und branniweinholtigen Genuß' Mitteln im Betriebe von Gast- und Schankwirtschaften oder im Kein. Handel an Personen, die das IS. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten. Ebenso ist es nicht gestattet, geistige Getränte an Personen, die das IS. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu eigenem Genuß in Abwesenheit des zu ihrer Erziehung Berechtigten oder feine» Vertreters zu verab- folgen Die Verbote beziehen sich nicht nur auf das Gast- und Echankwirtsgewerbe, sondern auch auf den gesamten Kleinhandel mit diesen Genußmitteln. Die Gast, und Schankwirte sowie die Handeltreibenden werden aus diese Bestimmungen mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, daß Zuwiderhandlungen als Vergehen bestraft werden. Es ist dringend erforderlich, daß auch Eltern, Vormünder und Lehrer ihr Augenmerk darauf richten, daß die zum Schutz« der Jugendlichen erlassenen Borschristen überall beachtet werden. BootSdiebstähle. Don den nach Hunderten zählenden Ankerplätzen auf den Groß- Berliner Gewässern, besonders an der Oberspree und den öst. lichen Seegebieten, sind trotz aller Uederwachung durch den Reichswasserschutz und Prioatwächter auch in diesem Jahre zahl- reiche Ruder- und Segelboote, von denen heut« jede« einzelne Millionenwerte darstellt, gestohlen worden. Noch zahl» reicher sind die Diebstähle von Bootszubehörteilen. Di« gestohlenen Boote werden entweder von hehlerischen Bootswersten schnell um. gearbeitet oder von unehrlichen Schisfern aus ihren Kähnen versteckt und durch die Schleusen geschmuggelt, um dann außerhalb Groß- Berlins verschoben zu werden. Mehrfach wurden Boot« mit größter Diebesstechheit am hellen Tage entwendet. Beschwerden in Wohnnngssachen. Die Verteilung und Zuweisung der freiwerdenden Wohnungen ist lediglich Sache der gemeindlichen Wohnungs- o m t e r. Die Einreichung hierauf bezüglicher Gesuche an da» Ministerium ist zwecklos und verursacht nur unnötige Schreibarbeit und Portokosten. Ebenso zwecklos sind mündliche Anfragen in solchen Angelegenheiten im Ministerium. Beschwerden über Entscheidungen der Wohnungs- und Mieteinigungsämter fmd nicht an dos Ministerium, sondern an den Regierungspräsidenten, im B e- zirk Groß-Berlin an das-Zentealomt für Wohnungswesen, Stadthaus Parochialftr. 9 15, und gegen dessen Bescheid a n d e n Herrn Oberpräsidenten in Charlottenburg , Kaiserdamm 1, zu richten. Die beim Mmisterium eingehenden Beichwerdesachen müssen deshalb ohne jede Prüfung an die zuständige Stell« weitergegeben werden, so daß durch die Vorlage beim Ministerium nur unnötig« Zeit verloren geht. Das Ministerium kommt für Be-

Die Postgebühren ab 1. August.

Die wesentlichsten Gebühren, die vom 1. A u g u st a b im Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechverkehr innerhalb Deutschlands gelten, sind folgende: postkarteu im Ortsverkehr...... 200 M. . Fernverkehr...... 400, Briefe im Ortsverkehr bis 20 Gramm.. 400. über 20 bis 100 Gramm...... 600, , 100, 250....... 1000. , 250, 500....... 1200, Briefe im Fernverkehr bis 20 Gramm.. 1000. über 20 bis 100 Gramm...... 1200, , 100, 250,...... 1500. , 250, 500....... 1800. Drucksachen bis 25 Gramm 200 M., über 25 bis 50 Gramm 400 M.. über 50 bis 100 Gramm 600 M., über 100 bis 250 Gramm 1000 M., über 250 bis 500 Gramm 1200 M.. über 500 Gramm bis 1 Kilogramm 1500 M.» über 1 bis 2 Kilogramm(nur für einzeln versandte, ungeteilte Druckbänd« zulässig) 1800 M., Blindenschrift- sendungen(Meistgewicht 5 Kilogramm) für je 1 Kilogramm 1 M.; Geschäftspapiere und Mischsendungen bis 250 Gramm 1000 M., über 250 bis 500 Gramm 1200 M., über 500 Gramm bis I Kilogramm 1500 M.; Warenproben bis 100 Gramm 600 M. über 100 bis 250 Gramm 1000 M., über 250 bis 500 Gramm 1200 m! Päckchen bis 1 Kilogramm 2000 M. 1. Zone 2. Zone S. Zone (Ms 75 km)(übet 7o-375 km)(übet 375 km) Pakete bit 5 Kilogramm 2400 Vi. 4800 M. 4800 M. Über 3 5, 8600 7200. 7200 . 5 6. 4200. 8400. 12600. 6 7. 4800. 9600. 14400. . 7 8, 5400. 10300. 16200. . 8 9, 6000. 12000. 18000. . 910, 6600. 13200. 19800, . 1011. 7500. 15000. 22500. , 1112. 8400. 16800, 25200, . 1213. 9300. 18600. 27900. . 1814. 10209. 20400. 30600. . 14-15. 11100. 22200. 33300. , 1516. 12000, 24000. 36000, , 1617. 12900. 23800, 38700. . 1718. 13800. 27600. 41400. . 1819. 14700. 29400. 44100. . 19- 20, 15600. 31200, 46300. Zeitungspakete bis 8 Kilogramm 1800 M. 3600 M. 8600 M. Wertsendungen(Wertbriefe und Wertvakete). Die Gebühr für eine gleichartig« eingeschriebene Sendung(bei unversiegelten Wertpaketen wird die Einschreibegebühr aber nicht erhoben) und die Bersichcrungsgebühr beträgt bei Wertbriefen und versieget- ten Wertpaketen für je 10 000 M. der Wertangabe oder einen Teil von 10 000 M. 100 M., bei unversiegelten Wertpaketen(zu- gelassen bis 500 000 M.) 50 M. Postanweisungen bis 10 000 M. 800 M., über 10 000 bis 50 000 Mark 1000 M., über 50 000 bis 100 000 M. 1200 M, über 100 000 bis 200 000 M. 1800 M.. über 200 000 bis 300 000 M. 2400 M.. über 300 000 bis 400 000 M. 3000 M. über 400 000 bis 500 000 M. 3600 M.. über 500 000 bis 750 000 M. 4200 M., über 750 000 bis 1000 000 M. 4800 M.(Meistbetrag ist von 500 000 M. auf 1000 000 Mark erhöht.) Rohrposisenduagen. a) Wenn Aufgabeort und Bestimmungs- ort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegen, für die Rohrpostkarte 2400 M., für den Rohr- psstbrief 2800 M.; d) wenn der Aufgabeort o d e r der Bestimmungs- ort außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegt, für die Rohrpostkarie 2000 M., für den Rohr- postbrief 3400 M. Di« Einschreibegcbuhr ist auf 1000 M., die Vorzeige- gebühr für Nachnahmen und Postaufträge auf 500 M. festgesetzt! die Einziehung, gebühr für Nachnahmen und Postaus- träge von 1 von jedem angefangenen Tausend der eingezogenen Beträge bleibt unverändert. Sie wird von dem eingezogenen Be-

trag abgezogen und muß u. 41. daher bei der Nachnahme- oder Auf- tragssumme von dem Absender berücksichtigt werden. Für die Eil- Zustellungen sind bei Dorauszahlungcn zu entrichten für eine Briefsendling: nach dem Ortszustellbezirk 2000 M., nach dem Land- zustellbezirk 6000 M.; für ein Paket: nach dem Ortszustellbezirk 3000 M., nach dem Landzustellbezirk 3000 M. Für bar eingezahlte Zahlkarken bis 10 000 M. einschließlich 200 M., über 10 000 bis 50 000 M, 250 M.. über 50 000 bis 100 000 M. 300 M., über 100 000 bis 200 000 M. 450 M., über 200 000 bis 300 000 M. 600 M.. über 300 000 bis 400000 M. 750 M.. über 400 000 bis 500 000 M. 900 M.. über 500 000 bis 750 000 M. 1050 M., über 750 000 bis 1000 000 M. 1200 M.. über 1000000 bis 2 000 000 M. 1500 M.. über 2 000 000 bis(un- beschränkt) 2000 M.: sür bargeldlos beglichene Zahlkarten dieselbe Gebühr, höchstens jedoch 1000 M. für eine Zählkarte; für Kassen- schecks, die bargeldlos beglichen werden, 1 vom Tausend des Scheck- betraqes, für Barauszahlungen mit Postscheck 3 vom Tausend des Scheckbetrages, Mindestgebühr 1 M., Meistbetrag eines Postschecks 50 Millionen M. Im Telegraphenverkehr sind die wichtigsten Gebühren für Fern- telegramme: Grundgebühr 1600 M. und außerdem für jedes Wort 800 2)1.; für Ortstelegramme: Grundgebühr 800 M. und außerdem für jedes Wort 400 M. Die Jnlandsgebühren für Briessendungen, Werlsendungen und Postanweisungen gelten auch nach dem Saargebiet(jedoch Päckchen nicht zugelassen), ferner nach dem Gebiet der Freien Stadt Danzig , wohin auch Pakete zu den Jnlandsgebühren versandt werden können.(Für Paket« nach dem Saargebiet des an- der« Gebühren.) Di« Jnlanndsgebühren für Briessendüngen gelten ferner nach Luxemburg , Memelgebiet und Oester- reich.(Päckchen nach Luxemburg und Oesterreich nicht zu- gelassen.) Die Auslandsgebühren betragen vom 1. August 1923 an: für Postkarten 1800 M., jedoch nach Ungarn und Tfchecho- s l o w a k e i 1400 M.; für Briefe bis 20 Gramm 3000 M., jede weiteren 20 Gramm(Meistgewicht 2 Kilogramm) 1500 M., jedoch nach Ungarn und Tschechoslowakei Ns 20 Gramm 2400 M,, jede weiteren 20 Gramm 1500 M.; für Drucksachen für je 50 Gramm 600 M.; für B t i n d e n s ch r if tsendungcn für je 500 Gramm(Meistgewicht 3 Kilogramm) 300 M., jedoch nach Tschechoslowakei und Ungarn für je 1 Kilogramm 1 M.; sür Geschäftspapiere für je 50 Gramm 600 M., mindestens 3000 M., für Warenproben für je 50 Gramm 600 M., min­destens 1200 M.: Eilzustellgebühr für Briessendüngen 6000 M., Einschreibgebühr 1000 M., Rückschein- g ebü h r 1000 M.. V or z« i g e g e b ü hr für Nachnahmen auf Bricssentiungen(vom Absender zu emtrichten) 600 M.. Gewichtszebühr für Wert sich en für je 50 Gramm 1200 M., mindestens 6000 M.(dazu Einschreibgebühr von 1000 M.): 1200 M, mindestens 6000 M.(dazu Einschreibgebühr von 1000 M.); Versicherungsgebühr für Wertbriefe und Wertkästchen für je 600 000 M. 1000 M., Po st Anweisung s gebühr bis 200 000 M. 2000 M, über 200 000 M. bis 400 000 M. 4000 551., jede weiteren 400 000 M. 2QD0 M., jedoch nach England, den britischen Kolonien und den britischen Postanstalten im Ausland für jede weiteren 400 000 M. 4000 M.; Nachnahmegebühren für Pakete 2000 M. für je 200 000 M. des Nachnahmebetrages. Fernsprechgebühren. Die I a h r e s> G r u n d g e b ü h r e n für einen Fernsprech-Hauptanschluß bleiben bis Ende Ssp- tember unverändert. Für ein Ortsgespräch von einer Teilnehmer- stell« aus 500 M., von einer öffentlichen Sprechstell« aus 1000 M.; für ein Ferngespräch von nicht mehr als 3 Minuten Dauer bei einer Entfernung bis zu 5 Kilometern einschließlich von einer Teilnehmer- stelle aus 500 M., von einer öffentlichen Sprechstelle aus 1000 M., von mehr als 5 bis 15 Kilometern einschließlich 1500 M., von mehr als 15 bis 25 Kilometern einschließlich 2500 M.. von mehr als 25 bis 50 Kilometern einschließlich 5000 M., von mehr als 50 bis 100 Kilometern einschließlich 7500 M., für jede weiteren angefangenen 100 Kilometer mehr 3000 M-, Dortagsanmeldung 1000 M., Aus- kunftsgebühr 1000 M. Die Tellnehmer können ihre Einrichtungen aus Anlaß der Gebührenerhöhung auf den 31. Juli oder 30. Sep- tember 1923 kündigen.

schwerden aus dem Bezirk Groß-Berlin nur in den Fällen in Frag«, in denen der Oberpräsident bereits entschieden hat. Ebenso wenig ist das Ministerium zur Auskunsterteilung über ander« tatsächliche und rechttiche Einzelfragen aus dem Gebiet« des Wohnungs- und Mietwesen» zuständig. Hierfür kommen zunächst außer den Ge- meindebehörden eberffalls nur die angegebenen Regierungsstellen in Betracht._

Gute»Ratschläge�. Die Freuden Berlins und das Mädchen aus der proviaz. Von einer Schwindlerin wurde em Mädchen aus der Provinz, das nach Berlin kam. um hier Stellung zu suchen, um ihre ganze Habe gebracht. Das Mädchen gab seinen großen Reisekorb mit allem was es besaß, Kleidungsstücken usw. im Gesamtwerte von 8 Mil- lionen Mark zunächst auf dem Görlitzcr Bahnhof in Verwahrung. Dann machte es sich auf, um sich nach einem Dienst umzusehen. Da wurde es in der Prinzenstraße von einer Frau ange- sprachen, die ihm mit zwei Kindern begegnete. Es be- nutzte die Gelegenheit, dieseDome" nach einem Stellennachweis zu fragen. Sie erklärte sich auch bereit, der Ortsunkundigen zu helfen und gab ihr gute Ratschläge. Besonders empfahl sie der Fremden, ja aus ihren Gepäckschein zu achten, weil es in Berlin zu viele Verbrecher gäbe. Das fremde Mädchen wies sie nach einem bestimmten Haus« in der Jägerstraße, wo sich ein Stellennachweis befinden sollte. Wenn es dort seine Angelegenheit erledigt habe, solle es zu ihr nach der Alten Jakob- traße 190 zurückkommen. Inzwischen wolle sie das Gepäck vom Bahnhof holen und es einstweilen bei sich unterstellen.- Das Harm- lose Mädchen aus der Provinz schenkte der Dame, die es ja doch vor den Berliner Verbrechern so eindringlich gewarnt hatt«, volles vertrauen, übergab ihr den Gepäckschein und ging nach der Jäger- traße. Dort fand es aber keinen Nachweis und begab sich nun ent- täuscht nach der Alten Iakobstraße zurück. Ein Haus Nummer 190 übt es nicht, die Alte Iakobstraße zählt nur 175 Häuser. Ein« böse Ahnung trieb jetzt das Mädchen noch dem Görlitzer Bahnhof. Aber es kam schon zu spät. DieDame" hatte das Gepäck bereits abgehoben und war damit verschwunden. Die Schwind- lerin Ist etwa 40 Jahr alt und ziemlich beleibt, hat blondes Haar und trug ein dunstes Kleid. Ein besonderes Kennzeichen ist das Fehlen der Borderzähne. Die Frau muß in der Gegend der Alten jakobstraße wohnen. Angaben zu ihrer Ermittlung nimmt die Dienststelle S. II. 3 der Kriminalpolizei im Zimmer 392 des Polizei- Präsidiums entgegen._ D« gestrige Gewitterregen am späten Abend hat in Berlin mehr- oche Kellerüberschwemmungen verursacht. Die Feuer- wehr wurde mehrere Male zu Hilfe gerufen. Die Wilmersdorser Wehr rief man nach der Nestorstraß« Nr. 16 in Halensee , wo der Regen infolge eines Dochstuhlbrandes nunmehr die oberen Geschosse überschwemmt hatte. In den Wohnungen hat das eingedrungene Wasser«rheblichen Schaden verursacht. Schwerer Unfall auf der Unkergrundbahn. Aul dem Unter- irundbahnhof Leipziger Straße wurde eine Frau Ida Schulz i herfahren>md anscheinend schwer verletzt, als sie im Begriff war, einen in Bewegung befindlichen Zug zu besteigen. Die Feuer. wehr brachte die Verletzte nach der Unfallstation in der Kronen- striche, wo sie verbunden wurde.

3? Postdiebe und Hehler haben sich demnächst vor der Straf­kammer des Landgerichts III zu verantworten. Es handelt sich um die Vorgänge auf dem Postamt Berlin-Wilmersdorf, über die wir früher öfter berichtet haben. Auf diesem Amt leiteten der Be- triebsrat Kirsten und ein Stadioerordneier Behrendt ganz plan- mäßig Postveruntreuungen. Ein großer Teil der Täter und ihrer Hehler wurde von der Kriminalpostdienststelle entlarvt und fesche- nommen und wird jetzt vor dem Strafrichter erscheinen. Preiserhöhung für die Ferienfpielplähe. Die Kinderbeiträge während der Ferienspiele aus den städtischen Außenspielplätzen sind seit Montag verdoppelt. Di« Wcchenkarte kostet nunmehr 4200 M. für das erste, 3600 M. für das zweit« Kind einer Familie, die Tages karte 1000 M. und 300 M. Das ist für das dort Gebotene immer noch sehr gering. Ohne diese Preiserhöhung wäre die Durch- führung der Ferienspiel« bis zum 8. August nicht möglich gewesen. Die Wanderouskunstsstelle des Bezirksamt» Friedrichshain ist durch umfangreiches Kartenmaterial aus allen Wandergebieten Deutschlands bereichert worden. Allen Wandsrnden ist damit in der jetzigen Ferienzeit die Möglichkeit gegeben, ihre Fahrten an )>and der vom Reichsamt für Landesam'nahrn« herausgegebenen, anerkannt guten und einwandfreien Korten sicher und abwechslung?- reich zu gestalten. Weiterhin wird auch in allen anderen Wandet- und Herbergsangelegenheiten bereitwilligst Auskunft erteilt. D-e Wanderauskunstsstelle des Bezirksamts, Markusstr. 49, Zimmer 83- ist Montags von ki4 bis 4�6 und Freitags von 11 bis 1 Uhr g«> öffnet._ Wetter für morgen. Berlin und Umgegend. Ein wenig wärmer, vielfach Hefter, da- zwischen wieder stärler bewölkt, etwas Regen und Gewitterneigung bei mähigen südwestlichen Binden

Sport. Tawall gewinnt da» Mcmento-Rennen. Die gestrigen Rennen auf der Radrennbahn Treptow waren gut besucht. S a w a l l hatte im Memento-Rcnncn, da« über 75 Kilometer ging, in T h o m a« einen starken Gegner gesunden, doch konnte er feinen Platz behaupten, yn- folge eine« AngtistS Thoma« auf Sawall verlor-rstetet den Anlchlu» an seinen Motor. Diesen«ugenbli-k nutzte der an dritter Stelle lieaende Schweizer W c g m a n n au« und griff nun Thomas an. Ein erbitterter Kamps entstand. Während Wegmann seinen Angriff nicht zu beendigen vermochie, griff der verfolgt« Tboma« den vor ihm fahrenden V- e r m e c r an und geriet dabei an der Einlaufknrve zu hoch hlnau». AIS er nun vollends gegen die Barriere stieb, stürzte er von der Höhe der Kurve her. ab, ohne sich aber zu verletzen. Trotzdem sehte er da« für ihn ausfichtSloie Rennen fort. Jm-Kilometer-Rennen siegte Thoma« vor Sawall. Da» 30. Runden- Punktesahren gewann Hahn leicht mit 21 Punkten vor Techmer mit 17 Punkten. Resultate. 25.KiIometer.Rennen. 1. Tb o m a Z in 22: 54. S. Sawall 5 Meter, 3. Vermecr 275 Meter. 4. Wegmann 290 Meter zurück. M e- m e n t o. 75 Kilometer: t. S a w a l l in 1: 12: 49.5, 2. Wegmann 1S50 Meter, 8. Vcermeer 11 450 Meter. Thoma« infolge des Sturze« 16 150 Meter zurück. Vorgabesahren, 8 Runden: 1. Freiwald(65 Meter). 2, v. Ratzmer<70) Lg.. 3. Vogel(85) 1 Lg., 4, Gublcr(70), 5. Zimtner- mann(60). Punkt esahren, 30 Runden: I.Hahn 2t Punkte, 2. Techmer 17 Punkte, 3. Stolz 16 Punkte, 4. Krüger 6 Punkte, Ent. schädig n ngssahren: 1. Packebusch, 2. Vingclberg 1 Lg., 3. See! 5 Lg. zurück.