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Wirtschaft

Das fommende Reichsforstgefeh.

namentlich aus dem valutastarken, hohe finanzielle Opfer verlangt,| Breisen nicht kaufen fann, und ebensowenig das Getreide aus Süd fondern obendrein auf große Verkehrsschwierigkeiten stößt, also unzu- amerika und Australien , wo die Ernte nach den Berichten ebenso berlässig ist. Die Einfuhr von Schnittholz und Kantbauholz beraubt günstig ausgefallen ist wie in Kanada . Zum Glück für die euros zudem unsere Sägewerte der Lohnarbeit der Holzarbeiter. Leider päische Bevölkerung wird aber die Getreideernte in den meisten ist der Zustand vieler deutscher Waldungen ein höchst mangelhafter. europäischen Ländern ebenfalls sehr gut sein. Die fran= Wie oft schon hat der Borwärts Klagelieder über planlose und zösische Getreideernte dürfte zur Versorgung der Bevölkerung Der Eiffwurf eines Reichsgefeßes zur Förderung umfangreiche Kahlhiebe in der näheren und weiteren Umgegend ohne fremde Einfuhr ausreichen und um 20 Prozent höher sein als der Forst- und Beidewirtschaft ist Anfang Juli d. I. von Berlin anstimmen müssen, die jahrelang bloß daliegen und nicht im Vorjahr. Die Weizenernte Italiens stellt mit beinahe sowohl dem Reichswirtschaftsrat als dem Reichsrat zur Begutachtung mit der gebotenen Sorgfalt wieder aufgeforstet werden. 8 Millionen Tonnen eine Rekordziffer dar. Italien wird im nächsten zugegangen; ersterer hat den Entwurf am 18. Juli d. J. in erster Das Reichsforstgesetz will daher die Länder, die auf dem Ge- Jahr faum ein Biertel feines Weizenbedarfs einzuführen brauchen, Lesung mit großer Mehrheit unverändert angenommen; letterer biete der Forstwirtschaft selbst zuständig sind, ermächtigen und an- zur großen Entlastung seiner Handelsbilanz. Die Getreidepreise find hat ihn zunächst der Ausschußberatung überwiesen. regen, den Waldbefizern hinsichtlich einer pfleglichen Forstwirtschaft tief gesunken. Vorzüglich ist die ungarische Ernte ausgefallen. Der Entwurf steht insofern auf dem Boden der Reichsver- bestimmte Auflagen zu machen, insbesondere ihnen für abge Der zu erwartende Ausfuhrüberschuß wird auf 200 Millionen Gold­fassung, als diese befagt, daß Grundbesig zu bestmöglichen holzte Flächen, Räume und Dedländereien den Aufforstungs: fronen veranschlagt, was ungefähr die Passivität der Handelsbilanz Leistungen für das Gemeinwohl verpflichtet. In dieser Be- 3wang aufzuerlegen. Mecklenburg- Schwerin hat bereits ein auf ausgleichen dürfte. Auch ist die Getreideernte in Deutschland sehr ziehung fann man, was die Ausnutzung des deutschen Waldbodens dem Boden des Entwurfs stehendes Waldschuhgefeß am 10. März günstig. Die günstigen Ernteergebnisse fönnen zur Wiederher anlangt, schwerlich behaupten, daß die deutsche Forstwirtschaft auf dieses Jahres erlassen; andere Länder, wie Preußen, Sachsen , Hessen , stellung der europäischen Wirtschaft viel beitragen, wenn die Politit dem Gebiete der Holzerzeugung durchweg ihre Schuldigkeit tut. Es haben die Absicht, nach Verabschiedung des Reichsforstgesetzes mit nicht verderben würde, was die Natur geschenkt und Menschenfleiß mag dies im allgemeinen in den unter staatlicher Aufsicht stehenden Landesforstgesetzen nachzufolgen. Staats- und Gemeindewaldungen( zusammen 6% Millionen Hettar) gelten, aber auch in diesen Waldungen könnte die unserer Holz­Hundert Hochöfen in der Welt zuviel! Zu diesem Schluß kommt industrie so bitter nötige Nuhholzausbeute sowohl bei der Erziehung Francis Delaifi in seinen außerordentlich lehrreichen Ausführungen der Bestände als bei deren Abhieb und Mufarbeitung noch wesentlich im ,, Manchester Guardian Comercial" über die französische Schwer­gesteigert werden. Wir brauchen nicht nur Edelnuhholz zu Möbeln, industrie. Solange die Siegerländer nicht in die Lage kommen, Furnieren, zu Maschinenkonstruktionen in Holz als auch gewöhn den besiegten Ländern genügende Kredite für die Wiederher licheres Nuhholz, z. B. zu Bahnschwellen, Grubenstempeln, Schleif Die Weltgetreideernte. Aus Kanada wird eine Retord- stellung zur Verfügung zu stellen, wird eine Unterfonsumtion be und Zelluloseholz. Das wertvollere und das stärkere Nugholz follte ernte gemeldet. Die Jahreserzeugung von Weizen betrug in stehen müssen, die die Arbeit von ungefähr 100 Hochöfen überflüssig in der Hauptsache in den im öffentlichen Besitz befindlichen Ranada im letzten Jahr 400 Millionen Bushels, eine riesige Menge, macht. Bis dies geschehen kann, fieht Delaist nur zwei Möglich Waldungen und im privaten Großwald erzeugt werden, in den wodurch Kanada an erster Stelle unter den Getreideproduzenten feiten: entweder wird ein internationales Kartell zu Privatwaldungen geringeren Umfanges das übrige Nuhholz und des britischen Reiches steht. Nach den Berichten dürfte die dies ftande kommen, das die Produktion unter den bestehenden Betrieben zum mindesten Brennholz, dessen wir bei der heutigen Rohlen- jährige Ernte die Ziffern des Vorjahres noch sehr wesentlich aufteilt und eine Beständigkeit der Breise sichert oder aber die schwer. fnappheit in großen Mengen bedürfen. Die auf Hebung der Holz- übersteigen, man erwartet ein Rekordjahr. Die guten Ernte- industriellen Unternehmungen müssen sich im wilden Wett erzeugung gerichteten Ziele müßten in Zukunft in allen unseren aussichten haben die Getreidepreise wesentlich gesenkt zum Schaden bewerb untereinander innerhalb und außerhalb ihrer Länder zer­Waldungen um so ernster verfolgt werden, als nicht nur die Er der amerikanischen Farmer, nicht aber zugunsten der mitteleuro- fleischen. Die französische Schwerindustrie dürfte in diesem Fall sich gänzung unferes vielseitigen Nuhholzbedarfs aus dem Auslande, päischen Bevölkerung, die das kanadische Getreide selbst bei billigeren nach Delaifi als erste unter den Opfern befinden.

Der zweite Teil des Gesetzes, das Bergweidegesetz, interessiert uns in Norddeutschland im Flachlande weniger. Das gebirgigere Mittel- und Süddeutschland erhofft sich davon eine bessere Bewirt schaftung der sogenannten Almen und damit eine Förderung der Fleisch, Milch- und Fettversorgung.

erarbeitet hat.

1616

Erklärung.

Mein im Kreise Belgard an der Berfante in Pommern gelegenes Mittergut Glögin ist mir im Herbst 1921 auf Grund des Reichsfiedlungs gefebes enteignet worden.

Für das mit meinen zahlreichen Industrie und gewerblichen Be trieben im engsten Busammenhang gebrachte wertvolle Gut, das rund 4000 Morgen groß und zur Hälfte mit gutem Walb bestanden ist, fette der Ständige Ausschuß für die Provinz Tommtern am 8. September 1921 die Entschädigung bon 2 163 000 M. feft.

Wit diefer Summe, die weit unter dem bon mir aufgewandten Kaufpreis lag und erst ungefähr nach fiebeneinhalb Monaten, also fchen in einer erheblich entwerteten Form an mich zur Auszahlung gelangte, Yonnte ich mich nicht zufrieden geben, weshalb ich gegen den Feststel lungsbeschluß Beschwerde erhob.

Das nunmehr eingeleitete Entschädigungsverfahren hat einen lang wierigen Verlauf genommen. So schnell das Enteignungsverfahren zum Abschluß gelangte, fo Tangfam verlief das Entschädigungsverfahren. Erst am 14. Juni 1922 Tam es zum Beschluß der Spruchlammer des Landeskulturamtes in Frankfurt a. d. Ober, der meiner Beschwerde stattgab und die Ent Schädigung von 2 163 000 Mt. auf 3 700 000 mt. erhöhte.

Auch gegen diesen Beschluß fab ich mich gezwungen, borzugeben. Wenn das Finanzamt Belgard den gemeinen Wert des Rittergutes am Tage der Auflaffung an mich( 31. Januar 1922) in Höhe bon 11 500 000 mil. als borliegend erachtete und von diesem Wert die Grund eriverbsftener erhob, fonnte ich mich mit der von der Spruchkammer er höhten Summe nicht abspeisen Laffen.

Da die Entschädigung so gering war, fonnte ich den Entschädi gungsbeschluß der Spruchlammer nicht anerkennen.

Die bei der genannten Behörde eingereichte Befchwerde brachte das Entschädigungsverfahren vor die letzte Instanz, nämlich das Oberlandes Iulturamt zu Berlin .

Obwohl die Beschwerdeschrift schon am 10. Juni 1922 bei ber Spruchkammer eingegangen war, entschied bas Oberlandeskulturamt erst am 14. Februar 1923.

ad old sto s

Ich habe das Gut im Herbst 1921 felbstverständlich nur unter Protest übergeben. Ich betrachte mich heute noch als Eigentümer des Gutes und versuche mit allen Mitteln, wieder in ben Beft desselben zu gelangen. Jeder, der den Enteignungsbergang fennt, with fich meinem Stand bunkt anschließen. Die Enteignung erfolgte unter einer bölligen Berkennung meiner Person und der bei mir vorgelegenen Verhältnisse. Ich führe zufällig einen jüdisch flingenden Namen und wurde des balb bon den Großgrundbesitzern mit schiefen und mißtrauischen Augen angefeben.

as ich fofort bei Uebernahme des Gutes meinen fämtlichen Mit arbeitern auf dem Gute beffere Gebälter und Löbne gab und weit über 500 Familien im Kreise Belgard je 2 Meter Brennholz unentgeltlich zur Berfügung stellte, war es um mich geschehen. Man fuchte mit allen Mitteln mich Eindringling und unliebfamen Galt zu verfcheuchen. Meine Widersacher bemächtigten fich des Kaufber trages und versuchten zunächst mittels Ausübung des Vorlaufsrechts, daß dem Landlieferungsverband gesetzlich zusteht, des Gutes habhaft zu wer­ben. Sufällig war der Kaufpreis in diesem notariellen Raufvertrage ein geringer, da derfelbe nur den Grund und Boden mit Gebäuden be­traf, während über den Wald eine Sonderabmachung getroffen war. Als der Verfuch, auf diese billige Art und Weise mir das Gut zu entreißen, mißglüdte, ging man dazu über, im Wege der Enteignung das Riel zu erreichen.

Man beachtete nicht die inzwischen bon dem Herrn Landwirtschafts­minister Braun angeordnete und durchgeführte Auflaffung des Mitter gutes an mich, fondern ging rüdsichtslos und auffallend rasch gegen mich bor .

Der Landlieferungsverband fekte durch, was feine intermänner in Berfolgung eigener Interessen inszeniert hatten.

Der sprichwörtlich gewordenen Judenmuspoke wurde gottfeibant

ein Ende bereitet.

Die gegen die Enteignungszulässigkeitserilärung bon mir einge Tegte Beschwerde wurde vom Landwirtschaftsministerium, ohne daß bas felbe eine Stachprüfung bornahm, abgelehnt.

Trotzdem damit die Enteignung rechtsfräftig turbe, begab fich die neue Eigentümerin des Mittergutes, nämlich die Bommerfche Bandgefell fchaft zu Stettin , nicht daran, nun das Gut feinen Siedlungszwecken Dies geschah deshalb nicht, weft fte fi bor ber Entfcheibung bes Oberlandestulturamts im ungewissen fühlte, welche Entschädigung fie letz­ten Endes zu zahlen bätte.

Das Oberlandeskulturamt hat sich durch Ausführung eines in der Situng vom 29. November 1922 gefällten Beweisbefaluffes weitere Aufnäberzuführen. flärung verschafft.

Es wurden neue Sachverständige bestellt, bie an Ort und Stelle ihr Gutachten erstatteten. Das Ergebnis des Beweisaufnahmeterming war,

fälligsten Mißberhältnisse standen.

r.

daß die Gutachter zu Laren tamen, die zu den früheren in einem auf Während die ersten Zaratoren eine Entschädigung von 2 103 000 als angemessen erachteten, stellten die neuen Sachverständigen den Gesamt­wert im Herbft 1921 auf 6 500 000. felt.

Das Oberlandeskulturamt hat die neuen Tagen feiner Entscheidung zugrunde gelegt, so daß die von der letzten Instanz festgestellte Ent fchädigung in Höhe von 6 531 383 r. um 4 368 383. höher als die bom ständigen Ausschuß feftgefeßte Entschädigung ist. Der biernach noch zu zahlende Mehrbetrag ist zu meinen Gunsten hinterlegt worden.

Da ich nach wie vor die Enteignung als nicht au Recht bestehend erachte, habe ich bis heute von der binterlegten Summe teinen Gebrauch gemacht. Hätte ich die bour Oberlandestulturamt festgesette Summe in Höhe von 6 500 000 mt. tatsächlich im Herbst 1921 erhalten, fo wäre ich noch in etwa in der Lage gewefen, ein einigermaßen für meine Swede geeignetes Gut zu erwerben. Daß dies auf Grund der inzwischen ein getretenen Geldentwertung nicht mehr der Fall war, weiß wohl ein feber.

Statt mir die feftgefekte Summe unter Berücksichtigung der in­3tvifchen stattgefundenen Entwertung auszuzahlen, legt das Oberlandes Kulturamt dem Schuldner nur eine 4prozentige Berzinsung vom 1. Ot tober 1921 bis zum Tage der Hinterlegung auf.

Ich mußte somit ein 4000 Morgen großes, mit ftattlichen Wohn­und Wirtschaftsgebäuden versehenes Gut mit fämtlichem toten und leben ben Jubentar gegen die Gewährung einer Entschädigung berausgeben, mittels deren ich noch nicht einmal ein Stück Rindbieb wieder beschaffen tann.

Sandgesellschaft ein Leichtes war, die für die Beschaffung eines einzelnen Die Entwertung fam ibe ferensreld zn Silfe, fo baß es für die Pferdes noch nicht einmal ausreichende Entschädigung mir anzubieten. Des weiteren ist auch in Südsicht su sieben, daß die Landgesellschaft bie Ernte 1921 und 1922 eingeheimst hat, wodurch reichliche Mittel in die Siedlungstaffe floffen. Es ist die unerhörte und zum Gimmel fahreiende Tatfache einge treten, daß ich erst im Frühjahr die oben wiederholt angegebene läder lich geringe Summe angeboten erhielt, und die Siedlungsgesellschaft einige Monate später Milliarden aus dem Gute einnimmt.

Bon verschiedenen Seiten ist mir mitgeteilt worden, daß bie abge holate Fläche nebst 150 Morgen Biefe und Ader von dem Forftrat Kramer aus Schmolfin für 40 000 000 m. erworben worden find.

Für das Restaut, das gebildet werden und etwa aus 300 Morgen Wiefen und 600 Morgen alb bestehen soll, wollte vor 14 Tagen die Landgesellschaft etwa 6 bis 8 Milliarden haben. Von dem Viehbestand sollen bereits etwa 300 Schafe an eine britte Berfon bertauft fein.

Es ist weiterhin geplant, aus dem Bortverk Brandforge einen felb ständigen Jagdbezirk zu machen. famtbeit enteignet worden ist. au Siedlungszweden verwandt werden. Auf solche Art und Weise soll das Gut, welches in feiner Ge­Um das zu meinen Gunsten im Grundbuche eingetragene Wieber laufsrecht fümmert fi die Landgesellschaft nicht im geringsten. Ich habe bis jest teine Benachrichtigung erhalten, die mich bon geplanten und bereits vorgenommenen Beräußerungen unterrichtet. Nicht jedermann wird in der Lage sein, ein solches Borgeben gemeinnüßig zu nennen. Unter Geranziehung der gefeßlichen Siedlungsvorschriften find in

Wirklichkeit Intereffen gefördert worden, deren Wahrnehmung das Sieb lungsgesetz nicht im Auge bat. Statt Gemeinnüßigkeit liegt ausbeutung bor.

Außer mir find hunderte, in meinen Betrieben befchäftigte Arbeiter eristensen durch die Enteignung in Mitleidenschaft gezogen worden. Sämtliche, bis heute von mir an den Zag gelegten Bestrebungen, im Bergleichswege bas Gut zurüdzuerhalten, find gefcheitert. Die zwei malige Vorsprache einer Kommission der Landarbeiter des ganzen Kreises Belgard beim Herrn Landwirtschaftsminister Dr. Wendorf in Berlin war nublos.

Bu Beginn des Einfalls der Franzosen in das Ruhrgebiet habe ich dem Landwirtschaftsministerium für den Fall, daß ich mein Gut zurüd­bekomme, erstmalig 10 Millionen Mart und schließlich 20 Millionen Mark angeboten. Auf mein erstes Ruhrfpendeangebot ging mir vom Landwirt schaftsministerium die Aufforderung zu, die Tagebuchnummer des Vor­gangs anzugeben, damit die Angelegenheit geprüft werden könne.

Bei der Beantwortung dieser Aufforderung zeigte ich mich erbötig, 20 Millionen Mart Rubrspende zu zeichnen. Hierauf erhielt ich leine Antwort; dafür jedoch vor Ostern 1923 die Entscheidung des Ober landestulturamies zugeftellt, wonach die Entschädigung von 6 500 000 Mr. festgesetzt und eine 4prozentige Berzinsung angeordnet worden ist. Durch das ablehnende Verhalten der Siedlungsbehörden bin ich ge stoungen worden, die Angelegenheit der Oeffentlichkeit zu unterbreiten. Betitionen an den Reichstag und den preußischen Landtag sind bereits eingereicht. Auch die Zivilgerichte werden fich in Kürze mit der Ent alar

eignung beschäftigen.

gewandt.

Ferner habe ich an die preußische Landesregierung ein Bittgesuch gerichtet und als braunschweigischer Staatsbürger an bie braunschwei aische Regierung mich um Unterstübung meiner erhobenen Forderungen Enteignungsfall als unerhört bezeichnen und mich zu erneutem träftigen Bon den verschiedensten Stellen geben mir Mitteilungen zu, die den Borgeben ermutigen.

Alle diejenigen, die mir bei der Gegenaktion behilflich fein wollen, bitte ich, an mich heranzutreten.

Damit eine restlose Aufbedung des Enteignungsherganges statt. finden tann, gebe ich nachstehend die Behörden bzw. Personen an, bie bei der Enteignung mitgewirkt haben:

Der Enteignungskommissar war Herr Landeskulturrat Bagenkopf bom Landestulturamt in Frankfurt a. d. Ober. Die maßgeblichen Ser ren der jebigen Eigentümerin bes Gutes, nämlich ber Bommerfchen Landgesellschaft zu Stettin , find die Herren Regierungsräte Sientsch und Der jebige Inspektor des Gutes in Glögin iſt ein Herr Röple. Aber Sigung beständigen Hildebrandt, sowie Herr Direttor Kortes.

Ausschusses, der am 28. April 1921 die Enteignung für zulässig erklärt hat, haben außer dem Präsidenten des Landestulturamtes au Frankfurt a. d. Oder Herr Petersen, als Borfizender der Herr Graf Bähr zu Beb­renhoff, Verbandsvorsitzender des Landlieferungsverbandes Pommern und der Generaldirektor der Pommerschen Landgesellschaft, Herr Regierungsrat Hildebrandt, teilgenommen. Der damalige stellvertretende Landrat war der Gutsbesizer Herr b. Oppenfeld auf Reinfeld im Streise Belgard . Die borliegende Enteignung berstößt gegen das Gefeß und die Moral. Jeder, der auch nur einen Sunken Gerechtigkeitssinn in fich trägt, muß eine folche Handlungsweise mißbilligen. Den Buschriften derjenigen, die mic bei der Erreichung meiner berechtigten Bestrebungen behilflich fein wollen, fehe ich mit Dant entgegen.

Staatsministerium des Freistaates Braunfchiveig gerichteten Eingabe lautet: Der wohl auch hier angebrachte Schlußfaß meiner letzten an das

Es ist eine bedauerliche, unumstößliche und nicht wegzuleugnenbe Tatsache, daß mir, der ich mich von flein auf mühsam emporgerungen habe und weiter unermüdlich vorwärts strebe, unter Berkennung meiner Berson und der bei mir vorgelegenen Berhältnisse ein heute biele Mil liarden umfaffender Wert gegen eine Nichts" darstellende Entschädigung aus der Hand gerissen worden ist.'" Holzminden , den 14. August 1923.

bid

Wilhelm Rosenkranz

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