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Gewerkschaftsbewegung

Die Geldentwertung, in Verbindung mit der Notenflut, droht Bas unterscheidet das Inmungsschiedsgericht vom Gewerbea eure Organisation, Rollegen, zu erstiden. Noch ist es Zeit alles zu gericht? Da ist zuerst die Zusammenseßung. Das Innungsschieds. retten. Die Rettung liegt in folgenden Maßnahmen, die sofort in gericht setzt sich zusammen: 1. aus zwei Innungsmeistern( Arbeit­Angriff genommen und durchgeführt werden müssen: Wochenbei- geber), 2. aus einem Innungsschiedsrichter, der von den In­Geldentwertung und Gewerkschaften. träge in Höhe eines Stundenlohnes! Pünktliche Zahlung der Bei- nungsmeistern bezahlt wird, 3. aus zwei Arbeitnehmern, Der Deutsche Maschinist und Heizer", das Organ des Zentral- träge! Allwöchentliche Kassierung! Sofortige Abführung des die bei Innungsmeistern beschäftigt sein müssen, 4. aus einem verbandes der Maschinisten und Heizer, veröffentlicht in seiner heute Geldes an die Hauptkasse! Nur wenn diese Maßregeln unbedingt Schreiber, der natürlich auch von der Innung bezahlt erscheinenden Nummer einen beherzigenswerten Artikel, deffen all- erfüllt werden, dann ist es möglich, das Schiff der Organisation wird. gemeine Ausführungen, die wir folgen lassen, nicht allein auf alle über diese schwere Zeit hinwegzubringen. Wir hoffen, diese Mah­Gewerkschafts- und Parteio: ganisationen, sondern auf alle Arbeiter- nung nicht umsonst an unsere Kollegen gerichtet zu haben. inftitutionen zutreffen, insbesondere auch auf die Arbeiter= preffe. Die Einschränkung der Gewerkschaftspresse, die die Ges werffchaften vornehmen mußten, macht es allen Arbeitern zur Doppelten Pflicht der Selbsterhaltung, alles zu tun um ihre Tagespresse zu erhalten und zu stärken. In dem erwähnten Artikel heißt es:

Ueber Friedenslöhne.

Kein Denkender wird behaupten können, daß ein so zusammen­gesetztes Gericht unabhängig ist. Der Zusammensetzung ent­sprechend sind auch die Urteile. Selbst in Fällen, wo das Recht unzweideutig auf seiten des Arbeitnehmers, ist diesem meist nur zwei Drittel( Kündigungszeit usw.) zuerkannt worden. Alle Urteile des Innungsschiedsgerichts find berufungs Die Börsenzeitung" versucht in ihrer Nummer vom 7. Sep- fähig. Bei der jetzigen Zusammensetzung kann man das als ein tember den notleidenden Spekulanten nachzuweisen, daß es ihnen Glück bezeichnen. Es ist natürlich zu gleicher Zeit ein großer Nach­Den Gewerkschaftsverbänden steht nur eine Einnahmequelle deshalb so schlecht geht, weil die Arbeiter so furchtbar hohe Löhne teil für den Kläger  , da sich das langwierige Amts- und Land­zur Verfügung, und das ist der Mitgliederbeitrag. Diese haben. Sie läßt eine Zahlentabelle aufmarschieren, aus der hervor= Einnahmen sind, wenn sie in die Hände des Haupttassierers tommen, geht, daß die Berliner   Arbeiter Löhne beziehen, die die Friedens gerichtsverfahren anschließt. Während es dem Arbeitgeber start entwertet. Die Ausgaben, die fortlaufend zu bestreiten re allöhne überschreiten! Dieses Kunststüd bringt das Blatt gar nichts ausmacht, ob fein Rechtsanwalt einen Prozeß ein oder sind, müssen aber in vollwertigem Gelde geleistet werden. auf folgende Weise fertig: es führt einerseits Friedenslöhne an, die zwei Jahre führt, ist der Arbeiter meist schon dadurch im Nachteil, Schulden kann der Verband nicht machen und eine Notenpresse steht unter den wirklich gezahlten liegen, andererseits wiederum solche, daß ihm die Geldmittel, die Zeit und die Geduld fehlen, einen solchen dem Verbande ebenfalls nicht zur Verfügung, um, wie es die die höher find als die in der angeführten Zeit vom 13. bis Prozeß durchzuführen. Und wenn schon nach zähem zweijährigen Reichsverwaltung tut, Fehlbeträge zu decken. Wenn nun die Sache 19. August 1923 bzw. 20. bis 27. August tatsächlich gezahlten. So Rampfe zugunsten des Arbeiters entschieden ist, so muß er die Klage der Organisation nicht dauernden Schaden leiden soll, dann muß wird für die Holzindustrie in Berlin   ein Friedenslohn von 59 Pfennig auf Geldentwertung von vorne wieder beginnen. dafür gesorgt werden, daß die Einnahmen des Verbandes nicht nur angeführt. Der tatsächliche Tariflohn betrug im Juli 1914 75 Pfennig Das Innungsschiedsgericht fann weder Zeugen laden, noch ver mit den Ausgaben gleichen Schritt halten, sondern darüber hinaus bis 1 m. die Stunde. Für das Baugewerbe wird ein Friedenslohn eidigen, ist also überhaupt kein Gericht. Nebenbei sei erwähnt, daß auch noch ein leberschuß erzielt wird, der dazu dient, einen Kampf- von 80 Pfennig angeführt, obwohl er tatsächlich 82 Pfennig betrug. auf dem Berliner   Innungsschiedsgericht ein großer, schöner Raum fonds anzufammeln, damit der Verband allen Stürmen gewachsen Bezüglich der Gemeinde- und Staatsarbeiter wird als Friedenslohn bereitgehalten wird, mit einer Ankündigung:" Für Meister und ist. Es wird von unseren Mitgliedern leider nicht genügend beach- 45 Pfennig angeführt. Im Durchschnitt betrug aber in Berlin   der deren Zeugen". Die Arbeiter haben dagegen das Recht, auf tet, daß der Verband nicht seine Ausgaben den Einnahmen, sondern Stundenlohn eines ungelernten Gemeindearbeiters 50 Pfennig und dem dunklen Rorridor zu warten. Interessant ist die seine Einnahmen den Ausgaben anzupassen hat. Würden der eines gelernten 60 Pfennig die Stunde. Verhandlung.( Ich spreche nur von der mir bekannten Gastwirts­wir das erstere tun, dann würde dies sehr zum Schaden der tammer des Berliner   Innungsschiedsgerichts.) Der Vorsitzende leitet Troß diefer merkwürdigen Zahlenverschiebung gelang es der die Verhandlungen. Die Arbeitgeberbeifizer helfen ihren beklagten Mitglieder ausfallen, denn ihre persönlichen Interessen hängen Börsenzeitung" nicht, den erwünschten Nachweis von den schlemmen Kollegen nach besten Kräften, sprechen während der Verhandlung da­mit der Gewerkschaftsorganisation so eng zusammen, daß sie nicht den Arbeitern zu erbringen. Um den jetzigen Reallohn also heraus zwischen, ja, es ist mir sogar passiert, daß auch der Gerichts­voneinander getrennt werden können. zurechnen, benutzte sie einerseits den Großhandelsinder vom 12. bis ichreibers zugunsten des Arbeitgebers dazwischen sprach. Der fällige Beitrag muß jede Woche entrichtet 19. August, setzte aber für die Buchdrucker die Löhne vom werden. In früheren Zeiten machte es nicht allzu viel aus, wenn 18. bis 24. August in Rechnung. Damit nicht genug, wurden die Die Arbeitnehmerbeisiger fönnen infolge ihrer Abhängigkeit ein Mitglied einige Wochen mit den Beiträgen zurüd war und die aufgeführten Löhne vom 13. bis 19. bzw. 20. bis 25. Auguſt noch längst nicht so auftreten, wie sie vielleicht selbst möchten. Ift ber ſelben später nachzahlte. Diese Nachsicht kann nicht mehr geübt aufgewertet", und zwar um 10 Broz. für eine sogenannte 3wangs- Streit genügend geklärt, müssen die Parteien den Gerichtsraum werden. Sind doch jogar findige Leute auf den Gedanken ge- wirtschaftsquote" und um weitere 15 Pro3. einer sogenannten verlassen. Der Schreiber verbleibt im Beratungszimmer und be kommen, die Beitragszahlungen absichtlich zu unterlassen, um sie" Affordquote". Nun ist es richtig, daß die Akkordlöhne vielfach teiligt sich so laut an der Verhandlung, daß man seine Stimme bis später, um den zehnten Teil entwertet, einzuzahlen. Die Orts höher als die Zeitlöhne find, aber das ist nicht nur jetzt so, das auf den Korridor hört. Die Tätigkeit des Innungsschiedsgerichts hat Beiträge von nun ab im Werte der laufenden Woche er. traf in noch stärkerem Maße auch vor dem Kriege zu. Die von aber auch Erfolge aufzuweisen. So ist die Zahl der Mitglieder heben. Rückständige Beiträge fönnen nicht mehr zu niede. 1914 angeführten Löhne, soweit sie überhaupt richtig sind, sind aber der Gastwirteinnung außerordentlich gewachsen. ren Sägen, sondern müssen im Werte der bei der Zahlung gül. gleichfalls 3eitlöhne und nicht Akkordlöhne. Es ist also eine Es gibt nur noch wenige Gastwirte in Berlin  , die der Innung nicht tigen Beitragshöhe entrichtet werden. unentschuldbare Irreführung, bei einem derartigen Vergleich eine angehören. Auch in der Gastwirts- Zeitung" wurde das Innungs­schiedsgericht Lobend erwähnt, im Gegensatz zum Gewerbegericht. Affordquote von 15 Broz. hineinzurechnen.

Ein großer Uebelstand ist gegenwärtig noch gang und gäbe und

frißt an der finanziellen Kraft de: Gewerkschaften: der lange Weg des Geldes vom Mitglied zur Hauptfaffe. Auf diesem langen Wege, der Wochen und Monate in Anspruch nimmt, persidert der Wert des Geldes zu einem fümmerlichen Rest, mit dem der Haupttaffierer nu: sehr wenig an zufangen vermag. Das muß anders werden. Der Geldverfehr muß rasch zirkulieren, nur dann fann der Schaden einigermaßen ausgewekt werden. Die wöchentliche Einziehung der Beiträge, die unter allen Umständen erfolgen muß, bringt es mit sich, daß der Unterfassierer das Geld en den Ortstaffierer abliefert. Auch schon aus dem Grunde, weil die Beitragshöhe sich allwöchentlich ändert und neue Beiträge in Empfang genommen werden müssen, ist es notwendig, daß mindestens jede Woche eine Abrechnung zwischen Beitragssammler und Ortskassierer stattfindet. Das so vereinnahmte Geld, welches faft ganz der Haupttaffe gehört, fann der Ortsfassierer natürlich nicht nach der Bank tragen oder in seinem Schubfach liegen lassen. Das Geld muß fofort an die Haupt­tasse abgefchidt werden. Wir appellieren hier an die ge­famte Mitgliedschaft und legen es besonders den örtlichen Revisoren eringend ans Herz, darauf zu achten, daß die Ortskaffierer das Geld sofort nach Empfang an die Hauptkaffe absenden. Die Zeiten müssen endgültig vorbei sein, wo die Gelder der Hauptfaffe an un­zähligen Orten herumliegen und der Hauptfaffie: er nicht weiß, wo er bei größeren Zahlungen die Gelder hernehmen soll. Wir brauchen wohl bei dieser Gelegenheit nicht darauf hinzuweisen, daß es nicht nur Berschwendung, sondern eine Bernichtung des Grund­stockes der Hauptkaffe ist, wenn wegen einiger Prozent Zinsen die Gelder am Orte behalten werden.

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Am

Was bietet uns nun das Gewerbegericht? Zuerst ist die Un­Vergleicht man die Löhne nach der von der Börsenzeitung" aufgeführten Tabelle unter Zugrundelegung des Großhandelsinder abhängigkeit des Vorsitzenden und der Beisiger in weitestem Maße vom 12. bis 19. August mit den Löhnen im Juli 1914, fo fommt man, gewährleistet. Der Borsigende ist Magistratsbeamter. Die Arbeit­auch wenn man eine Zwangswirtschaftsquote von 10 Proz. hinzu nehmer find nicht Angestellte eines fleinen Kreises von Arbeitgebern oder der Beklagten  . Der Hauptvorteil liegt aber darin, daß die Ur­rechnet, zu ganz anderen Feststellungen als das Börsenblatt. niedrigsten ist der Lohn in der Berliner   Holzindustrie, der 1914, wie teile des Gewerbegerichts bis zu einer annehmbaren Höhe( 18 750 000 schon angeführt, 75 Pfennig bis 1 M. die Stunde betrug, in der Mark) endgültig, also unanfechtbar, find. Der Kläger   kommt also Woche vom 13. bis 19. August 260 350, was mit einem zehnprozentigen innerhalb 6 Wochen zu seinem Recht. Es ist ein unhaltbarer, gegen Zuschlag bei einer Teuerung von 1 700 000 etwas über die Verfassung verstoßender Zustand des doppelten Rechts, wenn die 16 Pfennig die Stunde ergibt. Bei den anderen ange- Innungsschiedsgerichte weiter bestehen bleiben. Hier muß dringend führten Gruppen liegen die Verhältnisse wohl nicht ganz so schlimm, Wandel geschaffen werden. Die Innungsschiedsgerichte müssen um­aber von einer Ueberschreitung der Friedensreallöhne zu sprechen, gehend aufgehoben werden, oder es muß den Arbeitern freigestellt dazu muß man gewohnt sein, mit schwindelhaften Zahlen Schwindel werden, ob sie das Innungsschiedsgericht oder das Gewerbegericht anrufen wollen. Der jetzige Zustand ist eines Rechtsstaates un= zu treiben. würdig.

Zweierlei Recht.

Fort mit den Innungsschiedsgerichten. Man schreibt uns:

Aufrechterhaltung des Daily Herald".

Der englische Gewerkschaftskongreß in Plymouth   hat, wie aus London   telegraphiert wird, eine Entschließung angenommen, die Wiederaufnahme voller diplomatischer und Handelsbeziehungen mit Rußland   fordert. Der Kongreß hat beschlossen, das Arbeiter­organ Daily Herald" weitere drei Monate fortzuführen, vor­ausgefeßt, daß 20 000 Pfund Sterling( gleich) 400.000 Goldmark) aufgebracht werden.

Es fann fein Zweifel bestehen, daß die englische Arbeiterschaft trotz der schwierigen Lage, in der sie sich infolge der großen Arbeits losigkeit befindet, diese immerhin auch für englische Verhältnisse große Summe aufbringen wird. Sie hat es versucht, die Auflage des Daily Herald" auf 300 000 zu steigern, und sie wird sicher auch dieses materielle Opfer, das zur erfolgreichen Führung des Kampfes not wendig ist, aufbringen.

Nach der Weimarer   Berfassung ist jeder Deutsche vor dem Ge­fet gleich. Das trifft jedoch nicht zu auf diejenigen Arbeitnehmer, welche bei einem Innungsmeister oder einer Innungs- Aktiengesell­schaft, die in der Nachrevolutionszeit auch Innungsmitglieder werden fönnen, beschäftigt sind. Diese Arbeitnehmer unterliegen der Recht­fprechung des Innungsschiedsgerichts. Bereits in der Borfriegszeit fahen die Regierenden ein, daß das Amtsgerichtsver fahren für Arbeiter zwecklos ist, da es viel zu langwierig und schwierig Die Verbandsgelder, die in ihrem Wert bisher wie Schnee an ift. Infolgeteffen wurden die Gewerbe und Innungsschiedsgerichte der Sonne schmolzen, müssen ebenfalls, wenigstens so weit fie nicht gegründet. Men fann zwar nicht sagen, daß das Gewerbegerichts­sofort gebraucht werden wertbeständig angelegt werden. verfahren teiner Verbesserung bedarf, aber gegenüber dem Innungs­Dies fann nur mit großen Summen geschehen. Der Ver- fchiedsgerichtsverfahren sind die Arbeitnehmer, die das Gewerbe­bandsvorstand hat Borsorge getroffen, daß die Wertbeständigkeit der gericht in Anspruch nehmen können, tausendmal beffer daran. Was Verbandsgelder durch entsprechende Anlage gesichert haben denn die Angestellten der Innungsmeister und Innungs- Berantwortlich für Politit: Richard Bernstein, Berlin- Wilmersdorf: Wirtschaft: ist. Diese Maßnahme war notwendig, wenn wir nicht vollständig Aktiengesellschaften verbrochen, daß für sie das Gewerbegericht nicht Artur Saternus, Friedrichshagen  ; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner, Berlin  ; entblößt dastehen sollen. Sie wird aber verhindert, wenn existiert? Oder vielmehr: Wie ist es in einem demokratischen Rechts- Feuilleton: K. S. Döscher, Wilmersdorf  : Lokales und Sonstiges: Frik Karstadt  , tie Beiträge wie bisher nur tropfenweise beim Hauptfaffie: er staat nur möglich, daß die Innungsmeister und Innungs- Aktiengesell- Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Vorwärts- Buchbruckerei einlaufen. schaften sich ein eigenes Gericht leisten können?

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