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Was wundert es dich, daß elende Zhiere einem großen Thiere| der der Polizei zur Almacht im Deutschen Reiche verhilft, ist es, foll begangen sein in einem Beschwerdebrief an den Königl. Lokal schmeicheln!" Die Exemplare mit dieser Fabel versendeten die der uns aus dieser Handlungsweise entgegengrinst. Schulinspektor Müller daselbst. Am Schlusse des Briefes be= Studenten an alle Professoren und an die höchsten Würdenträger fand sich unter anderem die Stelle: Sollte die Beschwerde erfolglos sein, so werde ich mich an die Oeffentlichkeit wenden.
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Der„ Gummischlauch- Prozeß“
vor dem Reichsgericht.
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in Moskau . Damit aber nahm die Unzufriedenheit der Studenten Das närrischste Zeng begehen oftmals unsere Gegner, um noch kein Ende. Als Professor Kljutschewskij wenige Tage später die Ausbreitung unserer Jdeen zu verhindern. In Alterode in seinem Hörsaale erschien, um seine übliche Vorlesung zu halten, im Wahlkreis Eschwege- Schmalkalden war es unseren Parteiempfingen ihn die Studenten mit Pfui- und Pereat- Rufen. Pro- genossen endlich gelungen, ein Versammlungslokal zu erhalten. fessor Kljutschewskij wollte seine Vorlesung beginnen, doch ent- Als die Zeit soweit vorgerückt war, daß Genosse Hugo, welcher stand im Auditorium ein Geschrei und Gejohle, so daß er zum als Referent erschienen war, mit seinem Vortrag beginnen Worte nicht kommen konnte. Die Universitätsbehörde ordnete wollte, da plötzlich erscholl das Alarmsignal der Ortsfeuer- Leipzig , 26. Februar. Wegen der mehr oder minder nachher eine Untersuchung an, wobei neun Studenten verhaftet wehr. Alles befand sich natürlich in der größten Aufregung, scharfen Kritiken des Borgehens der Polizei nach der Arbeits= wurden. Drei der Verhafteten wurden relegirt und sechs zu da bei den meisten Anwesenden im ersten Augenblick der Ge- losen Versammlung am 18 Januar 1894 verurtheilte Arreststrafen verurtheilt. Gegen dieses verhältnißmäßig milde danke an eine Feuersgefahr vorhanden war, doch glücklicher die Brausewetter'sche Straffammer des Landgerichts Urtheil legten sämmtliche Hörer der Universität Protest ein. Sie weise war dem nicht so. Als die Leute auf ihrem Sammel Berlin I bekanntlich am 9. Mai 1894 acht Redakteure von versammelten sich im Universitätsgarten und forderten die Auf play angekommen, wurde ihnen, nachdem sie angetreten Berliner Zeitungen wegen Beleidigung durch die Presse zu Strafen hebung des Urtheils. Da drang eine Abtheilung Kosacken in den waren, eröffnet, daß der Brandmeister von Eschwege ein von 150 M. bis zu 5 Monaten Gefängniß. Sämmtliche legten Garten ein und nahm mehr als hundert Verhaftungen vor. Aus treffen werde, um einer Uebung beizuwohnen. Nachdem die dagegen Revision ein, und zwar 3 ach au vom„ Sozialdemo der Zahl der Verhafteten wurden 44 auf immer von allen Leute bereits eine Stunde gestanden, und immer noch nicht der frat", Keßler vom Volksblatt", Wißberger von der höheren Lehranstalten Rußlands ausgeschlossen.erwartete Brandmeister eingetroffen war, ließ der Hauptmann Berliner Zeitung", Perl vom„ Berliner Tageblatt"( HandelsRußlands wirthschaftliche Entwicklung. Rußland sucht dieselben abtreten. Der Staat war gerettet, denn die Versamm theil), Grüttefien gleichfalls vom Berliner Tageblatt" auf mehr und mehr Gebieten in die Produktion für den Welt- lung wurde durch diesen Zwischenfall vereitelt. Fehlgeschossen!( politischer Theil), Harnisch( Rummelsburg ) von den„ Lichtmarkt einzutreten. Die russische Regierung schickt jezt eine Ab- ihr Staatsretter. Nachdem man eingesehen, daß es sich nicht um strahlen" und Schütte von der Allgemeinen Fahr- Zeitung"; ordnung von Gelehrten nach China , Ceylon und Japan , um Rettung von Menschenleben handelte, hatte man den wahren die Sache gegen Redakteur Schmidt vom„ Vorwärts" wurde, die Theekultur dort kennen zu lernen, um sie dann in Süd- Zweck bald erkannt und wurde die Versammlung seitens unferer weil Schmidt Mitglied des Reichstages ist, ausgeschieden und für rußland einzuführen. Die Abordnung geht noch im Laufe dieses Genossen vorläufig um eine Stunde vertagt. Nachdem nun der die Dauer der Session vertagt. Monats von Odessa ab, derselben schließt sich der Domänen- ungeduldig harrenden Feuerwehr der Befehl: Abtreten! gegeben Die Revision der Angeklagten, zum theil vertreten durch verwalter des Kautasus an. Lezterer hat schon Theepflanzungen war, da zeigte sich, was man wahrscheinlich nicht erwartet hatte. die Rechtsanwälte Halle und Freudenthal, Berlin , erhob im Rautasus angelegt, welche gut gedeihen. Geradezu im Sturm gings nach Hause, um den Feuerwehr- Kittel eine ganze Reihe Prozeßbeschwerden, zumeist über Beschränkungen Auf Cuba , dem Schmerzenskinde Spaniens , scheinen wieder auszuziehen, und sodann ebenso rasch wie man die Versammlung der Vertheidigung vor der Brause wetter'schen Straffammer. Unruhen ausgebrochen zu sein. Die Regierung hat sofort die rechten Fortgang nahm. Auf welcher Seite der Erfolg zu verwurden die§§ 185, 186, 193 und 12 des Strafgesetzbuches verlassen hatte, wieder zurückzukehren, welche dann ihren regel Auch wurde noch Eintritt der Verjährung behauptet. Materiell durch die Verfaffung gewährleisteten Rechte suspendirt. Allem zeichnen ist, nun, das zeigte das Hoch, das Genosse Hugo am als Anscheine nach handelt es sich um einen politischen Aufstand von Schlusse der Versammlung auf die Sozialdemokratie, sowie auf genommen auf das Unterlaffen der Berücksichtigung der verletzt bezeichnet. Schließlich wurde auch bezug erheblicher Bedeutung. Den von der spanischen Regierung verbreiteten Gerüchten, daß es sich blos um die Ausrottung des unseren Kandidaten, Genossen Huhn, ausbrachte. preußischen Bestimmung vom 30. Dezember 1820 über die Brigantenunwesens auf Cuba handle, ist kein Glauben zu schenken. Organisation der Gendarmerie, sowie des Erlasses vom Hierfür spricht schon der Umstand, daß die über New- Yort ein4. Februar 1854. treffenden Meldungen aus Cuba den Madrider Nachrichten Reichsanwalt Galli tam zunächst auf den erhobenen direkt widersprechen. Aus New- York wird nämlich telegraphirt: Einwand der Verjährung zu sprechen, die angeblich seit Abfassung " Nach einer Meldung aus Havannah hätten sich mehrere des ersten Erkenntnisses eingetreten sei, und führte aus, daß, da revolutionäre Parteien in verschiedenen Theilen Cubas empört. Errichtung eines Gewerbegerichts für den Amtsgerichtsbezirk gabe, dieser Frage näher zu treten, dem Revisionsgerichte Der Antrag der Meißener Parteigenossen auf die Revision nur Vorausgegangenes rügen könne, die AufZwischen den Truppen und den Aufständischen soll ein Gefecht Meißen ist von der Amtshauptmannschaft abgelehnt worden. von Amtswegen zufalle. In der That seien mehr als 6 Monate stattgefunden haben; viele Separatisten( Anhänger der Partei, Sämmtliche dem Verein für Handel und Induſtrie an- vergangen, welche die Losreißung Cubas von Spanien erstreben) sollen ver- gehörenden befragten Großindustriellen, die insgesammt mehr feien. Es frage sich nun, ob dieser Zeitraum durch Vornahme bis die Akten beim Reichsgericht eingegangen haftet worden sein. als 5000 Arbeiter beschäftigten, haben sich dagegen aus einer richterlichen Handlung unterbrochen worden sei. Die BeZum japanisch- chinesischen Krieg liegt heute folgende gesprochen. Von den vom Gewerbeverein befragten fleineren schwerden über Richtigstellung des Protokolls tämen nicht in Meldung vor: Gewerbetreibenden haben sich 74 Arbeitgeber mit 1148 Arbeitern betracht, da nicht alle Beschwerdeführer dies gerügt hätten. Die London , 26. Februar. Aus Chefoo wird gemeldet, der gegen und nur 42 Arbeitgeber mit 113 Arbeitern für die Er- Sache würde zweifelhaft sein, wenn nicht zwei Verfügungen japanische Admiral Ito habe den Befehl ertheilt, die Festungsrichtung eines Gewerbegerichts ausgesprochen. Nach diesen Fest existirten, die nicht ganz 6 Monate, sondern nur 512 Monate werke im Hafen von Weihaiwei vollständig abzutragen.- stellungen müßte angenommen werden, daß auf der Seite der auseinanderliegen und sich auf alle beziehen. Arbeitgeber kein Bedürfniß für Errichtung eines Gewerbegerichts Zur Sache selbst wurde zunächst auf die prozessualen Bes vorliege und daß mit den vorhandenen Einrichtungen sehr wohl schwerden ausgeführt, die Rüge unzulänglicher Feststellung, ob der auszukommen sei. Außerdem würden durch Beibehaltung der Beuge Brand promifforisch oder assertorisch beleidigt worden sei, bisherigen Einrichtungen verschiedene mit der Errichtung eines sei eine Protokollrüge, übrigens sei ersteres anzunehmen; auch Gewerbegerichts verbundenen Nachtheile, als z. B. Anreiz zum tönne hieraus nirgends ein Revisionsgrund hergeleitet werden, unnüßen, ja frivolen Prozeffiren"," Ausbeutung der Bei- da nirgends behauptet sei, der Zeuge habe falsche Angaben iherwahlen zu politischen Zwecken", Aufwendung nicht über seine Person gemacht. Die Rüge, Polizeihauptmann Feist geringer Kosten durch die betheiligten Gemeinden, vermieden sei nach Schluß der Beweisaufnahme nochmals vernommen werden. Diese Ablehnungsgründe sind in der That köstlich! worden, wurde dahin zurückgeführt, Beweis könne erhoben werden Die Arbeiter hat man um ihre Meinung überhaupt nicht bis zur Publikation und die Bezeichnung„ Schluß der Beweisgefragt. aufnahme" sei nur eine Formalie, die den Prozeßbetheiligten den Redakteursfrenden. Unser Genosse Redakteur Tauscher Beitpunkt anzeige, wo sie zum Worte kommen. in Stuttgart hat am Sonnabend Vormittag 11 Uhr seine einmonat: liche Gefängnißstrafe wegen Beleidigung der Augsburger Staatsanwaltschaft angetreten. Hoffen wir, daß unserm Genossen, dessen Gesundheit schon nicht ganz fest ist, die Gefängnißluft nicht dauernden Schaden zufügt.
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Japaus Bevölkerung. Bei dem großen Interesse, das gegenwärtig Japan infolge seines mit China geführten Krieges Darbietet, werden für viele Leser die nachstehenden, einer größeren Zusammenstellung der Statistischen Korrespondenz" entnommenen Zahlen über Japans Bevölkerung sehr lehrreich sein. Die einheimische Bevölkerung Japans betrug am 31. Dezember 1893 41 386 265 Personen, darunter 20 905 359 männlichen und 20 480 906 Personen weiblichen Geschlechts.( China wird auf über 360 000 000 Einwohner geschätzt.) Gegen das Vorjahr vermehrte fich die Bevölkerung um 296 325 Personen oder 0,72 v. H. Die ermittelte Voltszunahme war etwas geringer, als sie im Vorjahre gewesen ist. Das männliche Geschlecht war, wie bisher, stärker vertreten, als das weibliche. Unter je 1000 Bersonen befanden sich durchschnittlich 505 männliche und 495 weibliche Personen, während in den europäischen Staaten die weibliche Bevölkerung der Zahl nach überwiegt; in Preußen z. B. gehörten vom Tausend der Gefammtbevölkerung gegen Ende 1890 490,81 dem männlichen und 509,19 dem weiblichen Geschlechte an. Dagegen weicht die japanische Bevölkerung in ihrer Alterszusammenfegung nur wenig von der preußischen ab.
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Die größeren Städte Japans hatten am 31. Dezember 1893 folgende Bewohnerzahl: Tokio 1 278 151, Ofata 485 331, Rioto 816 292, Nagoya 188 861, Diogo- to be 153 280, Yokohama 152 395, Ranagawa 90 551, Hiroshima 86 246, Sendai 67 372, Nagasaki 64 452, Tokushima 60 118, Hakodate 57 943, Toyama 57 830, Rumamoto 56 943, Kagoshima 56 321, Fukuoka 55 233 Wakayama 55 152 und Okoyama 50 800
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theilung in Grafrath bei Solingen siegte der sozialdemo Bei der Erfahwahl eines Stadtverordneten der 3. Ab kratische Kandidat, Genosse Wilhelm vom Stein.
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Was die materiellen Beschwerden anlangt, so sei zuerst ge rügt Außerachtlaffen der Verordnung von 1820. Es handele fich darum, ob die Differenz des historischen Totalbildes von dem geschilderten Totalbilde eine so wesentliche sei. Daß nun das Verfahren der Polizei ein durchaus legales gewesen sei, erhelle gerade aus den Vorschriften von 1820, wo in§ 28 der WaffenVerherrlichung von Verbrechen. Was wir in Deutsch gebrauch ohne ausdrücklichen Befehl dazu gestattet ist, 1. wenn land, namentlich wir verfolgten Sozialdemokraten, zu erwarten Thätlichkeiten gegen die Beamten während ber Aus haben, falls das Umsturzgesetz in Kraft treten sollte, das zeigen übung ihrer Diensfunktionen ausgeübt werden, und 2. wenn sie uns die Vorgänge in Italien . Aus Mailand schreibt man auf andere Art den angewiesenen Poften nicht behaupten können. uns unterm 23. Februar: Die früher bestandene sozialistische Union Es fanden hätlichkeiten gegen die Beamten in Mailand hatte beschlossen, ein Gruppenbild der eingeferferten statt, folglich waren fie zum Einbauen be Martyrer von Sizilien : De Felice, Bosco, Barbato und Ge- rechtigt.§ 185 fei gegen alle,§ 186 gegen alle mit Ausnofsen anfertigen und verbreiten zu lassen. Die Vorstands . nahme Bachau's und Schütte's angewendet; diese Kumulation mitglieder der Union , deshalb wegen Glorifizirung von Versei in diesem Falle nicht rechtsbedenklich. Als un= brechen angeklagt, waren am 1. Dezember vom hiesigen Tribunal wahre Thatsache faffe das Gericht die Vorwürfe auf, freigesprochen worden und durch Beschluß des Gerichtshofes die Polizei sei von Anfang ant darauf ausgegangen, waren die 5000 Abzüge der Bilder den Angeklagten zurück Wehrlose zu mißhandeln. Auch eine Rüge des Angeklagten gegeben worden. Dieser Urtheilsspruch erregte Crispi's Nerven Grüttefien wegen Verlegung des§ 12 des Str.-G.-B., beg. Von der Agitation. Eine imposante Versammlung war aufs äußerste. Er telegraphirte dem Staatsanwalt Maggiora, Artikel 2 der Reichsverfassung wurde zurückgewiesen, da es sich es, welche der Reichstags- Abgeordnete Genosse Gerisch am fofort zu appelliren und hat es glücklich erreicht, daß gestern in in diesem Falle um keinen Parlamentsbericht, sondern nur um vergangenen Sonntage in Fürstenwalde abhielt. Die Ge- der Gerichtsverhandlung des Appellhofes das freisprechende Einschaltungen zwischen eigenen Betrachtungen handle. fetzesvorlage betreffend die Binnenschifffahrt" war das Thema Urtheil umgestoßen und der Vorsitzende der Union , Dell' Avalle, Ueberall sei das Bewußtsein der Angeklagten festgestellt. feines Vortrags und war die Versammlung äußerst stark und zu drei Monaten Gefängniß und einer empfindlichen Geldstrafe Auch der Schuh des§ 193 sei sämmtlichen Anfast ausschließlich von Schiffern besucht. Darunter befanden sich verurtheilt wurde. Dell' Avalle erklärte, an den Kaffationshof geklagten ohne Rechtsirrthum versagt worden, da eine Leute, die eine Versammlung überhaupt noch nicht besucht hatten. zu appelliren. Man bedenke, daß dieses Urtheil geschah, während bescheidenere und fachgemäßere Darstellung überall möglich geDie Rede des Genossen Gerisch wurde mit großem öffentlich hier in den Buchhandlungen dasselbe Bild der Ge- wesen sei. Es wurde die Verwerfung sämmtlicher Beifall aufgenommen und darf man behaupten, daß fangenen ungehindert verkauft wird. Revisionen beantragt. Höchstens tönne das Reichsgericht die Versammlung agitatorisch von großer Wirksamkeit gein einigen ganz nebensächlichen Sachen aufheben, so wegen der wesen ist. In einer öffentlichen Versammlung der Arbeiter Todtenliste der Partei. In Bremen starb wiederum Bekanntmachung, soweit sie Harnisch betrifft, da dieser versehentlich, und Arbeiterinnen aller Branchen, welche am 20. d. M. in ein braver, wackerer Genosse, der Schneider J. Coors. Der aber zu feinen gunften, eine Zufasstrafe statt einer Einzelstrafe Königswusterhausen tagte, hielt der Reichstags- Abgeordnete Verstorbene war seit langen Jahren Mitglied der Partei und erhielt. Genosse H. Förster einen mit großem Beifall aufgenommenen feiner Gewerkschaft, in welcher letteren er 15 Jahre lang das Die Publikation des Urtheils wird erst am Bortrag über Die wirthschaftliche und politische Lage der mühevolle Amt des Kassirers zur vollen Zufriedenheit seiner Freitag erfolgen. Arbeiterklaffe". In der Diskussion sprachen sämmtliche Redner Kollegen verwaltete. Bei den letzten Wahlen zum Gewerbe
Parteinachrichten.
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im Sinne des Referenten. Die Delegirte zur Gewerkschaftsgericht würde Coors seitens der Arbeitnehmer auch mit diesem fommission, Frau Müller, legte ihr Mandat nieder und wurde Amte betraut.
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Gewerkschaftliches.
an deren Stelle Genosse Karkowsky gewählt. Unter Verschiedenem berichtete Genosse Karkowsky über die traurigen wirthschaftlichen Polizeiliches, Gerichtliches 2c. 190 Weber der Firma Schwanborn und Glassen Zustände unter den Arbeitern der Braunkohlengrube, Centrum" bei Gine ungiltige Polizeiverordnung im in a chen haben die Arbeit niedergelegt, weil einer ihrer Schenkendorf. In Einbeck fand am Sonntag eine für dortige Ver- Regierungsbezirk Düsseldorf . Die Regierungs. Kollegen, der mit den Unternehmern wegen Lohnerhöhung unters hältnisse außerordentlich gut besuchte Versammlung statt, in welcher Polizeiverordnung vom 20. Oftober 1865 bedroht denjenigen handelt hatte, entlassen wurde. Reichstags- Abgeordneter Grillenberger über die Umsturz mit Geldstrafe, welcher gegen das Verbot des Todten Einen großen Sieg haben die Baseler Brauer und vorlage referirte. Unter lebhaftem Beifall der von etwa gräbers auf einem Friedhofe eine Rede hält. Auf grund Böttcher davongetragen. Die Unternehmer haben die Forde500 Personen besuchten Versammlung protestirte der Referent dieser Verordnung war Genosse Kondla, welcher im August rungen der 10stündigen Arbeitszeit, des monatlichen Minimalgegen die beabsichtigte Knebelung des Volkes. Auch gegen die 1893 am Grabe des Webers Bickelbach beim Niederlegen lohnes von 120 Franks und der Freigabe des 1. Mai bewilligt. beabsichtigte Tabat- Fabrikatsteuer wandte sich der Redner in eines Kranzes tros des Verbotes des Todtengräbers Der Lohnkampf wurde infolge dessen am 25. d. M. als beendigt seinen etwa 21stündigen Ausführungen. Ju Gera sprach die Worte gesprochen hatte:" Im Namen der Berufsgenossen - erklärt. der Reichstags- Abgeordnete Genosse Geyer gegen die geplante schaft lege ich diesen Kranz nieder. So ehren wir unsere Todten. Zabafiteuer. In wirkungsvoller Rede kritisirte der Referent die Möge Dir die Erde leicht sein", vom hiesigen Schöffengericht zu Moustrositäten der neuen Miquel'schen Steuervorlage. 20 M. Strafe verurtheilt worden. Auf die Berufung des Angeklagten erkannte die hiesige Straftammer auf Freisprechung,
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Depeschen.
Wolff's Telegraphen- Bureau.
Petersburg, 26. Februar. Infolge des bulgarischen Amnestiegefeßes haben sämmtliche in Rußland gewesenen bulgarischen Emigranten die Heimreise angetreten, bis auf Benderew, Wankow und Grujew, welche definitiv in die russische Armee aufgenommen find.
( Depeschen- Bureau Herold.)
Die unwürdige Behandlung politischer Gefangener weil die gesprochenen Worte nicht als eine Rede" London , 26. Februar. Die im Auslande verbreiteten Meldungen in Deutschland , namentlich sozialdemokratischer Redakteure anzusehen seien. Hierdurch fühlte sich die königliche über eine durch Kollision der Fahrstühle herbeigeführte gefahrvolle hat uns schon häufig zur Kritik gezwungen und zu einem Ver- Staatsanwaltschaft beschwert; auf ihre Revision hob Einschließung von 500 Bergleuten in der Whitwood- Haighmoorgleich Deutschlands mit Rußland herausgefordert. Ein das Kammergericht das freisprechende Urtheil auf und Grube bei Normanton Yorkshire, sind übertrieben. Die einge= solcher Fall wird wieder von der Elberfelder Freien Preffe" verwies die Sache an die Straffammer zurück mit der schlossenen Bergleute wurden im Verlaufe der letzten Nacht alle gemeldet. Vor dem dortigen Landgericht stand Berhandlung an Begründung, die fraglichen Worte feien als eine Rede" anzu- befreit; sie waren überhaupt nicht in Gefahr. in der Aachener Spigelgeschichte"( siehe Bericht in gestriger sehen. An diese Auslegung gebunden verurtheilte nunmehr die Nummer). Der Mitangeklagte Redakteur Wilde verbüßt eine Straffammer Genosse Kondla wegen Haltens einer Rede zu längere Freiheitsstrafe im dortigen Gefängniß und wurde aus 20 M. Strafe. Hiergegen erhob jeht K. Durch seinen Vertheidiger diesem zur Verhandlung gefesselt vorgeführt. Bei Ein- Herrn Rechtsanwalt Landé Revision und focht in dieser die tritt in die Verhandlung beschwerte sich unser Genosse über die Rechtwirksamkeit der angewandten Polizeiverordnung an. Und ibm zu theil gewordene Behandlung und bemerkte, daß er bei nun erklärte das Kammergericht im Urtheil vom 21. Januar d. J. früheren Borführungen nicht gefesselt worden sei. Der Staats- die Polizeiverordnung vom 20. Oftober 1865 wegen eines bei anwalt erhob fich sofort und erklärte, auf seine An- ihrer Veröffentlichung untergelaufenen Formfehlers für ungiltig ordnung sei die Fesselung unseres Genossen nicht erfolgt, er und sprach den Angeklagten frei. habe vielmehr angeordnet, daß Wilde ungefesselt vorgeführt So ist denn von der höchsten Instanz eine Verordnung, werden solle. Der Vorsitzende des Gerichtshofes bemerkte sodann, durch welche fast 30 Jahre lang im Regierungsbezirk Düsseldorf daß unserem Genossen in diesem Falle das Recht der Beschwerde das Reden am Grabe verhindert worden ist und auf grund deren zuftebe, wovon er nur Gebrauch machen solle. Damit war aller- zahlreiche Personen bestraft worden sind, für unwirksam erklärt dings diese Angelegenheit für den Gerichtshof erledigt, er konnte worden. nichts anderes thunt. Es fragt sich aber doch jedermann, wie-Wegen„ Bedrohung und Nöthigung eines Beamten" wurde formte ein Polizeibeamter, entgegen der ausdrücklichen An- der Genosse Leyendecker aus Höchst a. M. von der Wies o.dnung der einschlägigen Justizbehörde, eine solche Behandlung badener Straffammer zu einem Tage Gefängniß verurtheilt. unferes Genossen vornehmen. Der Geist des Umsturzgefeges, Der Staatsanwalt hatte 6 Wochen beantragt. Dies Vergehen sich trugen.
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Wien , 26. Februar. Der Polit. Korr." geht aus London die Meldung zu, daß die türkische Regierung die Verfügung, wodurch englischen Zeitungs- Korrespondenten das Reisen in Armenien verboten wird, auf das ganze Gebiet der asiatischen Türkei ausgedehnt hat.
Warschau , 26, Februar. Hier wurden bei Studenten Haussuchungen abgehalten und mehrere Berhaftungen vorgenommen.
Krakau , 26. Februar. In Staniga wurden zwei Individuen in polizeilichen Gewahrsam genommen, welche sich auf der Reise nach Warschau befanden und zahlreiche nihilistische Schriften bei
Berantwortlicher Redakteur: J. Dierl( Emil Noland) in Berlin , Druck und Berlag von Maz Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
Hierzu zwei Beilagen.