Geßler gegen Sapern. AnüliH wird mitgeteilt: Die amtliche bayerische Korrespondenz choffmann hat ein« Dar- stcllung der bayerischen Regierung über den Fall Lossow veröffentlicht, zu der folgendes festzustellen ist: 1. Sie behauptet, der Reichswehrmini st er habe nach Derhängung des Reichsausnahmezustandes dem bayerischen Gefönten von Preger zugesagt, er werde dem General von Lossow keine materiellen Befehle über die Handhabung des Ausnahmezu- stondes geben. Diese Angabe ist unrichtig. Der Reichswehrminister hat dem bayerischen Gesandten am 27. September lediglich zugesagt, daß er an diesem Tage dem General von Lossow keine ma- tcriellen Befehle geben werde, um ihm zu erleichtern, sich mit dem bayerischen Generalstaotskommissar über die vollziehende Gewalt zu einigen. 2. Die rechtliche Stellung des Generals von Lossow gegenüber dem Generalstaatskommissar wurde am 27. Sep- tember in Beantwortung einer Anfrage des Generals von Lossow durch ein Telegramm festgelegt, in dem es heißt: Do Reichs- recht vor Landesrecht geht, kann es aber keinem .Zweifel unterliegen, daß Ihnen schon setzt alle Äilitär-undZivilbehördendesWehrtreisbezirks uneingeschränkt unter st«hen und daß Sie alle für notwendig gehaltenen Anordnungen in eigener Verantwortung treffen müssen. Ich bitte, den Emp- fang meines Befehls, der Sie zum Inhaber der vollziehenden Gewalt macht, durch Fernspruch zu bestätigen. gez. Reichswehrminister Dr. G e ß l e r. Die Bestätigung ging am selben Tage«in. General von Losiow kennte also nicht im Zweisei darüber sein, daß er dem General- staatskommissac übergeordnet war. 3. Dem van General von Lossow entsandten Generolstabs- ofiizier erklärte oer Minister, die politische frage des Verhält- msses der beiden Ausnahmezustände in'Bayern werde zwischen den Regierungen geklärt werden: bis dahin solle General von Lossow offene Konflikte mit dem Generalstaatskommissar ver- meiden und nur auf gleichmäßige Handhabung des"lusnohme- zustandes nach beiden Seiten hinarbeiten. Das Verbot des„Völ- fischen Beobachters", das von ihm für dos ganze Reich bereits er- lassen worden sei, müsse aber unter ollen Umständen durchgeführt werden. Um dem von den Münchener Stellen geäußerten Wunsch, das Verbot wenigstens zu befristen, Rechnung zu tragen, werde er es noch acht Tagen wieder aufheben, wenn es jetzt seinem Befehl gemäß durchgeführt würde. Erst als trotz dieses Entgegenkommens dos Verbot nicht ausgeführt wurde, erließ der Minister den Befehl, es nötigenfalls mit Waffengewalt durchzusetzen. 4. Zu der Darstellung, die der Bericht der Korrespondenz Hoff- mann über die Unterredung des Reichswehrministsrs mit dem General von Kreß hatte, wird auf die mehrfachen Schilderungen verwiesen, die hierüber der Presse vom Reichswehrministerium schon zugegangen sind. Der Reichswehrminister hat den Reichskanzler gebeten, seinerseits eine Klärung der Angelegenheit zu veranlassen. Es sei aber jetzt schon bemerkt, daß der Reichswehrminister niemals behauptet hat, auf eine private Aufforderung des Generals von Kreß hin nach Augsburg gefahren zu sein. München , 22. Oktober. (WTB.) Wie die übrigen Truppen des bayerischen Reichswehrkontingents wurden die Truppenteil« der Münchener Garnison heute vormittag 1t Uhr nach Verlesung des von der bayerischen Staatsregierung be- konntgegebenen Aufrufs auf folgende Formel verpflichtet: „Auf Grund des mir eben.vorgelesenen Aufrufes der bayerischen Staateregierung bekenne ich, daß ich von der bayerischen Staatsregierung als der Treuhänderin des beut- fchen Volkes bis zur Wiederher st ellung des Ein- Vernehmens zwischen Bayern und dem Reich in Pflicht genommen bin und erneuere meine Verpflichtung zum Ge- hcrsam gegenüber meinen Vorgesetzten. Die Verpflichtung nahm der Stadtkommandant, General von Danner, im Hofe der Kaserne des früheren 2. Jnfanterieregi- msnts vor, wo die Truppen in voller Ausrüstung Aufstellung ge- rammen hatten. Nach einer Ansprache des Herrn von Lossow spielte die Musik das Deutschlandlied. Den Schluß des feierlichen Aktes, der ohne Störung vor sich ging, bildete ein Vorbeimarsch der Truppen vor Herrn von Lossow. Der sächsische Rätekongreß. Dresden , 22. Oktober. (Eigener Drahtbericht.) Die von den Ministern Graupe, Heckert und Böttcher nach Chemnitz einberufen« Wirtschaftskonferenz war außerordentlich stark besucht. Es waren erschienen: 79 Vertreter von Kontrollausschüssen, 26 Ver- treter der Konsumvereine, 192 Vertreter der Gewerkschaften, 16 der Erwerbslosen, 29 von gewerkschaftlichen Bezirksleitungen, 149 Be- trisbsräts, IS Vertreter von Aktionsausschüssen. Als Parteivertreter waren erschienen: 7 der VSPD., 66 der KPD . und einer der USPD . Arbeitsminister Graupe kennzeichnete in seiner Begrüßungs- anspräche den Ernst der Lage und die Not. In der Vormittags- sitzung sprach als erster Redner Wirtschaftsminister Heckert, der Mitteilungen macht« über die im Gang befindliche Notstandsaktion zur Versorgung der bedürftigen Bevölkerung mit Brot, Kartoffeln und Kohlen. Er betont« den festen Willen der Regierung, daß diese Nctstandsaktion auch gegen die Sabotage von Industrie und Bank- beroen durchgeführt werde. Finanzminister Böttcher gab«in Vild von der katastrophalen Finanzlag« des Reiches und der Länder. Die Besitzenden müßten unbedingt zu Notopfern gebracht werden. Arbeitsminister Graupe besttrach die furchtbar« Notlage der Er- merbslosen und Rentenempfänger. Er stellt« fest, wie durch die rückständige Reichegesetzgebung und die rücksichtslosen kapitalistischen Maßnahmen die Hilse für die bedürftigsten Schichten verhindert wird. Er verwahrte sich dagegen, daß in Sachsen besonders zuge- suitzte Verhältnisse seien. In der Erwerbslosenziffer der deutschen Länder marschiere Sachsen keineswegs an der Spitze. An die Vorträge der drei Minister schloß sich eine umfang- reiche Aussprache, in der immer wieder die Notwendigkeit des sofortigen ftampves. insbesondere gegen die Militärdiktatur, unterstrichen wurde. Ein Redner nach dem anderen forderte offenes Auftreten der Regierung und die Ausrusunq des Generalstreiks rrgcn den Lelogerungszusiond und die militärischen Rüstungen. Brandler, der kommunistische Ministerialdirektor der Staats- lam'ci, schlug vor, über einen Antrag auf Ausrusung des Generalstreiks durch die Wirtschaftskonferenz sofort zu entscheiden. Selbsirerständlich könne«in solcher Generalstreikbeschluß nur dann rinen Sinn haben, wenn er einstimmig gefaßt werd«. Arbeitsminister Genosse Graupe erklärte, daß ein« solche Beschlußfassung nickst zu den Aufgaben dieser Konferenz gehör«: jedenfalls könne er, falls noch über den Generalstreik verhandelt werden soll, sich an diesen Verhandlungen nicht weiter beteiligen. Cr schlug vor, den Generalstreikantrag einer Kommission zu überweisen. Nach kurzer Aussprache wurde ein« Kommission eingesetzt, die aus je drei Ver- tretern der VSPD. und KPD. bestand. Diese Kommission legte nach einiger Zeit den Antrag vor. einen Aktionsausschuß, bestehend aus je fünf Vertretern der VSPD. und KPD. zu be- stimmcn, der sofort mit den Spitzenorganisationen der Gewerk- schaften und der Negierung Verhandlungen über di? Ausrufung des General st reiks zum Schutze Sacksens osqen die Militärdiktatur aufnehmen sollt«. Sollten die Spitzen- Organisationen und die Regierung diese Forderung ablehnen, so soll der Aktionsausschuß das Recht haben, selbständig den Generalstreik durchzuführen. Dieser Antrag wurde fast einstimmig angenommen. San den ablehnenden Stimmen ward« Auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Ok- kobec 1923(Reichsgefehbl. I S. 943) hat die Reichsregierung verordnet: 8 1. Wer Gegenstände des täglichen Bedarfs im Kleinhandel feilhält, ist verpflichtet, feine für die Abgabe dieser Waren bestimmten Geschäftsräume während der für Ge- fchäfte dieser Art üblichen Verkaufszeit zur Abgabe von Ware geöffnet zu hallen. § 2. Verkäufer uon Gegenständen des täglichen Bedarfs im Kleinhandel sind verpflichtet, ihre Waren gegen Entrichtung des Preises in Reichsmark abzugeben. § 3. Wer den Vorschriften der 88 l und 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis und G e l d st r a f e bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthang und Geldstrafe. 8 4. Von der zuständigen Behörde kann bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 88 t und 2 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt werden. 8 S. Wer den Vorschriften der 88 4 und 2 fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Icchre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 6. Wer es unternimmt, Geschäfte, Verkaussstände oder son- der sofortige Generalstreik verlangt. Für die Kommunistisch« Partei wurde erklärt, daß sie den sofortigen Kampf mit den Mitteln eines Generalstreiks für notwendig halt« und nur unter den schwersten Bedenken einer Verschiebung durch den Ausschußbeschluß zustimme. Aber st« wolle unbedingt die Einheitsfront, auch wenn es schwere Opfer kost«. Di« Mitglieder des Ausschusses wurden nach den Porschlägen der Parteien sofort gewählt. Angenommen wurde gegen eine Stimme ein Antrag, der den sofortigen Austritt der BSPD.- Mini st er aus der Reichsregierung und den Austritt der Gewerkschaften aus der Arbeits- gemeinschaft fordert. Dem Ausschuß wurde der Auftrag erteilt, in Braunschweig auf die Bildung einer sozialistisch- kommunistischen Regierung hinzuwirken und sofort«inen gemein- samen Aufruf an das sächsische und deutsch « Proletariat heraus- zugeben. * Dresden , 22. Oktober. (Eigener Drahtbericht.) Bei dem Ein- marsch von Reichswehr in Meißen ereignete sich am Montag- vormittag«in blutiger Zwischenfall. Die einmarschierende Kavallerie versuchte, einen Zug Erwerbsloser, der den Truppen entgegen- marschierte, zu zerstreuen. Als das nicht sofort gelang, wurden die Erwerbslosen durch eine Attacke auseinandergetrieben. Plötzlich wurden aus einem Haus« mehrer« Schüsse auf die Reichs- wehr abgegeben. Daraufhin wurde das Haus unter Maschinengewehrfeuer genommen und besetzt. Neun Personen, die in dem Hause angetroffen wurden, dort aber nicht wohnen, wurden verhastet. Der Führer der KPD. in Meißen , K n p k e, wurde gleichfalls verhaftet. Bei der Schießerei wurden einig« Personen verwundet._ Kiisirin in Kottbus. Der Putschprozest unter Ausschluß der Oeffentlichkeit. kottbus, 22. Oktober. (BS.) Im Zentralgsfängnis zu Kottbus trat heute früh das durch Verordnung des Reichsprästdenten ge- schaffen« außerordentliche Gericht zu? Aburteilung der 14 Rädelsführer des Küstriner Putsche? zusammen. Nach außen hm vollzieht sich dieses Ereignis, ohne besonderes Auf- sehen zu erregem Militärische Sicherheitsvorkehrlmgen sind nicht getroffen worden. Nur das Tor des außerhalb der Stadt gelegenen Zentralgefängnisses wird von Schupoposten mit umgehängten Kara- binern und Handgranaten im Gürtel bewacht. Durch zahlreiche Gittertüren und durch ein« Kette von Gefängnisbeamten gelangten die Prozeßteilnehme? in den Verhandlungsraum, di« im ersten Stock der Verwaltungsgebäudes gelegene Gefängniskirche, die not- dürftig in einen Gerichtssaol umgewandelt ist. Vor dem Altar steht ein länger Tisch für den Gerichtshof, zu beiden Seiten Tische für die Anklagevertreter und die Anwälte. Die eigentlichen Prozeßteil- nehmer nehmen auf den Kirchenbänken Platz, während Zuhörer und Pressevertreter auf der Galerie untergebracht sind. Zu Beginn der Verhandlung waren etwa nur 29 Zuhörer anwesend. Die Presse ist ebenfalls nicht stark vertreten, insbesondere fehlt die Auslands- presse fast völlig. Pünktlich um 9 Uhr erschienen die 14 Angeklagten, die beiden Hauptangeklagten Major Buchrucker und Major Herz er in Zivil, die übrigen 12 sämtlich in Uniform mit den Abzeichen eines Leutnants oder Oberleutnants und mit dem Reichswehrabzeichen an der Mühe. Buchrucker, der lächelnd den Saal betritt, ist ein verhältnismäßig jmig aussehender Mann. Herzer, der kleiner ist, macht dagegen einen bedeutend älteren Eindruck, während die übrigen Angeklagten, die alle Kriegsauszeichnungen tragen und von denen mehrere auch Monokel tragen, fast durchweg junge Leute sind. Sie nahmen hinter ihren Verteidigern Platz. Den Vorsitz des außerordentlichen Gerichts führt bekanntlich Landgerichtsgirektor Lampe, als Beisitzer fungieren di« Landgerichts- rate Vach und Sinapius, sämtlich aus Kottbus. Die Anklage ver- tritt Lcmdgerichtsdirektor Heute vom Landgericht II in Berlin , unter Assistenz von Staatsonwalischaftsrat Herrmann von der Staatsanwaltschaft I in Berlin . Nachdem das Gericht sich für zuständig erklärt hatte, wurden die Angeklagten zunächst zu ihrer Person der Reihe nach vernommen, wobei sich u. a. ergibt, daß Major Herzer der Sohn eines Geheimen Regierungsrates ist und daß beispielsweise der Angeklagte Reichel als Wohnort den Zeughof in küstrin angibt. Dann wird die Anklage verlesen, die den 14 Putschisten zur Last legt, am 1. Oktober dieses Jahres in Küstrin gemeinschaftlich den Versuch unternommen zu haben, die Verfassung des Deut- fchen Reiches gewaltsam zu ändern. Kaum war die Anklage verlesen, erhob sich der Anklagevertreter, um den für Eingeweihte nicht überraschenden Antrag zu stellen, die Oesfentlichkeik wegen Gefährdung der Slaalssicherheit auszuschließen und allen am Prozeß teilnehmenden Personen ein Schweigegebot aufzuerlegen. Die Ver- teidiger erklärten sich mit diesem Antrag einverstanden, und ohne sich zurückzuziehen verkündete der Gerichtshof, daß die Oefsenllichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, insbesondere Gefährdung der Staakrsicherheit, ausgeschlossen sei. Nach Ausschluß der Oeffentlichkeit legte der Dorsstzend« des außerordentlichen Gerichts, Landgerichtsdirektor Lampe, , allen noch anwesenden Prozeßteilnehmern ein Schweigegebot auf, das sich auf alle Fragen bezieht, die die Staatssicherheit betreffen. Ferner beschloß das Gericht entgegen dem Protest der Verteidigung, den Vertreter des preußischen Ministeriums des Innern zu der Ver- Handlung zuzulassen. Tann wurde in die eigentlich« Verhandlung eingetreten, die mit einer eingehenden Vernehmung des Haupt- angeklagten, Major a. D. Buchrucker, begann. In der wesentlichen Darstellung seiner Ziele und Absichten bei dem Küstriner Unternehmen ist Buchrucker, der sehr präzise und an und für sich klare Aussagen macht, nicht von den Angaben abgewichen, die er bereits im Vorverfahren gemacht hat, wonach er lediglich eine Demonstration beabsichtigt habe. Buchrucker hat bereits im Vorverfahren besonderen Nachdruck darauf gelegt, daß er tatsächlich keine Gewalt in Küstrin angewandt habe, daß er von vornherein ge- plant hätte, von Gewalt auch dann abzusehm, wenn ihm der Reichs- wehrkommandant mit Gewalt entgegengetreten wäre. Die Verneh- stige Warenverlriebsstellen zu plündern, gewaltsam Ware» wegzunehmen oder durch Androhung von Gewalt die Ab- gäbe von Ware zu erzwingen, wird, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine härtere Strafe nerwirki ist, mit Gefängnis nicht unter einem Zahre bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Zuchthaus . Mit gleicher Strafe wird bestraft, wer zu Handlungen der im Abs. 1 genannten Art aufreizt. 8 7. Die zuständigen- Behörden sind verpflichtet, für ausreichenden Schuh der Geschäfte. Berkaufsstände und sonstigen Vertriebsstellen für Gegenstände des täglichen Bedarfs Sorge zu tragen. 8 8. Die obersten Landesbehörden sind befugt, Ausfüh- rungsbestimmungen zu dieser Verordnung zu erlassen. Bestimmungen der obersten Landcsbehörde auf Grund weiter- gehender Ermächtigungen bleiben unberührt. 8 9. Die Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft. Der Deviseneinheitskurs wieder eingeführt. Außerdem ist eine Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen worden, durch die der Handel mit fremden Geldsorlen im ganzen Reichsgebiet nur noch zu Einheitskursen gestattet wird. mung des Hauptangeklagten zog sich außerordentlich in die Läng«, sie wurde durch eine zweistündige Mittagspaus« unterbrochen und dann in den Nachmittagsstunden fortgesetzt. Unter diesen Umständen ist nicht damit zu rechnen, daß in die Beweisaufnahme vor dem Nach- mittag des heutigen Dienstag eingetreten werden kann. Geht die Verhandlung in diesem Tempo weiter, wäre das Urteil frühestens für Sonnabend zu erwarten. Der Erfolg üer österreichischen Partei. Nach einer TU.-Meldung aus Wien dürfte sich der neue Nation alrat endgültig wie folgt zusammensehen: 81 Christ- lichsoziale, 68 Sozialdemokraten, 12 Großdeuksche und 4 Bauernbündler. Bei gleichem Wahlgesetz hätte sich der vorige Nationalrat zu- sammengesetzt aus 77 Christlichsozialen, 62 Sozial demo- traten, 29 Großdeutschen und 6 Bauernbündlcrn. Danach ist der Erfolg unserer Genossen größer als der der Christlich - sozialen, di« nicht, wie ursprünglich angenommen wurde, über die absolute Mehrheit verfügen werden. Der Reichsrat beschäftigte sich gestern mit dem Arbeitszeit- gesetz. Die Vertreter Sachsens , Thüringens , der Provinz Sachsen und der Stadt Berlin wandten sich gegen die Borlage. Das Arbettszeitgesetz wurde m der Abstimmung angenommen. Wivtfdyaft Gebt Sem Volke wertdestänSiges Gelö! Fraglos ist der rapide Sturz der Papiermark in den letzten Tagen zu einem wesentlichen Teile mit dadurch herbeigeführt, daß durch die Ankündigung eines wertbeständigen Geldes zunächst tue Papiermark schärfer als je als Zahlungsmittel zurückgewiesen wird. Der Großverkehr hat vorläufig in der Goldanleih« und demnächst m der Rentenmark Zahlungsmittel von größerer Wertbeständigkeit. Danebm ist ihm, der über große Geldsummen verfügt, die Praxis der Unterhaltung durch Effekten-, Devisen- und Warenkgufe so vertraut, daß er schon bisher nur das Nötigste an Papiermark in der Kasse behielt. Aber auch diese Notwendigkeit, die zur Rohstoffbeschasfung, Steuerzahlung usw. erforderlichen Papiermarkbeträge wenigstens kurze Zeit zurückzuhalten, fällt jetzt fort. Der Kleinhandel und der Verbraucher sind die letzten Risiko- tröger der Markcntwertung. Sie müssen es erleben, wie die von ihnen gebraucht« Papiermark innerhalb weniger Stunden 69 bis 89 v. H. an Wert verliert. Mußt« man doch gestern morgen noch mit der letzten amtlichen Dollarnotiz von 12 Milliarden, am Spät- abend dagegen bereits mit einem Freiverkehrskurs von 66 Millior- den Mark für den Dollar rechnen. Diese Last der Geldentwertung wird den letzten Gliedern des Wirffchaftsprozesses zu schwer. Der Handel, die Warenvertei- lung kommt ins Stocken, der Derbraucher bekommt selbst sein Brot nicht mehr, Hunger, Panikstimmung, schwerste ökonomisch« Wirrnis ist di« Folge. Unsere Forderung, so schnell als möglich ein wertbeständiges Kleingeld zu schaffen, ist bei den zuständigen Behörden bisher ungchört oerhallt, während die Spar- lassen, denen die Ausgab« von Bons auf Bruchteile der Gold- anleihe in unserem Vorschlag zugedacht war, dem Gedanken Ver- ständms entgegenbringen. Will man das Bolk hungern lassen, indem man es ihm unmöglich macht, sich sein Brot zu kaufen, weil der Bäcker eben seinen Laden infolge Warenmangels schließen mußt«, während morgen der dreifache Preis gilt? Das ist doch die entscheidende Frage. Die Geldcnttvertung zerschlägt Ver- brauch und Warenverteilung. Also gebe man Verbrauchern und Verteilern wertbeständiges Kleingeld! Daß die Länder das langsame Funktionieren der Währungs- erneuerung sich nicht länger gefallen lassen wollen, zeigt folgende Meldung: Der badische Minister des Innern und Staatspräsident R e m in e l e hat auf der Wahlkreiskonferenz der Sozialdemokrati- fchen Partei in Mannheim am Sonntag Mitteilung gemacht von dem Entschluß, eine badische Goldschatzanweisung her- auszugeben. Die Schuld samt Zinsen wird aus H o l z e r l ö s e n des Laude in der am Fälligkeitstage geltenden Währung zurL.kz:z>-hlt, wobei der Dollarkurs zum Durchschnitt der Mittelkurse der amt- lichen Berliner Notierung für Auszahlung New Pork in der Zeit vom 16. März bis zum 16. Avril 1927 umgerechnet wird. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt, wenn die Schatzscheine nicht binnen 6 Jahren nach dem Fälligkeitstag zur Einlösung vorgezeigt werden. Die landwirtschaftlichen Berbänd« werden um die erste Uebernahme der Schatzscheine ersucht. Sobald die Ernte geborgen sein wird, sollen die Schein« auch sonst in den Verkehr gebracht werden. Um sie für den Kleinhandel nutzbar zu machen, ist daran gedacht, auch Goldpfennigscheine anzufertigen. Die Erwägungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Uns erscheint es äußerst bedenklick, wenn neben der Reichs» Währung noch besonderes Londesgoldgeld, neben den Reichs- anleihen noch wertbeständige Goldschatzanweisungen der Länder treten. Leicht kann so eine Ueberflutung des Geldmarktes mit„Gold"-Titeln eintreten, die dahin wirkt, daß man die vielen Gokdscheine allesamt unterbewerte. Das Vorgehen Badens sollte der Reichsregierung«in« Mahnung sein, die Schaffung wert- beständiger Geldtitel zu beschleunigen und durch kleine Stücke. lung bis auf 49 oder gar 29 Goldpfennige herunter dem Gesamt« volk zugänglich zu machen. Richtigstellung. Infolge eiuej Versehens enthielt unsere Notiz „StinneS und Sowjetrußlaud" eine sinnstörende Darstellung. Di» über die Papiermarkkredite der ReickZbank gemachten Bemerkungen, die fälschlich hieran geschlossen wurden, gehören richtig zu der Be« sprechunz des ReichtbankauSweiseS, der weit« oben wieder» gegeben war.
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