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Gewerkschaftsbewegung

Arbeitszeit und Unternehmer.

Eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit, wie sie dem Herrn- im­Hause- Standpunkt nud den Profitinteressen der Unternehmer ent­spricht, ließe sich in dem einen Saße zusammenfassen:

Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit bestimmt jeder Arbeitgeber selber."

Friedenspreise, doch keine Friedenslöhne.

Lohnvereinbarungen im Berliner Baugewerbe.

Die Verhandlungen über Goldmarklöhne. Das Zusatzabkommen vom 9. August ist am 31. Oftober abge­laufen. Eine Vereinbarung zwischen den Vertretern der beider­Am Mittwoch haben erneut im Reichsarbeitsministerium Ver- feitigen Spitzenverbände ist nicht erzielt worden. Es liegt ein handlungen mit den Spizenverbänden der Arbeitgeber und Angebot der Unternehmerverbände vor, monachy Arbeitnehmer über den Uebergang zur Berechnung der baldigst zu einem in Gold berechneten Lohn überge­Löhne in Goldmart stattgefunden. Die Verhandlungen gangen werden soll. Für den Uebergang zum Goldlohn werden. endeten nach mehrstündiger Dauer ergebnislos. Sie sollen aber gewisse Bedingungen vorausgesetzt. Die Arbeitnehmervertreter forderten einen in Gold berechneten Lohn. Die Arbeitgeberver= in den nächsten Tagen wieder aufgenommen werden.

Lithographen und Steindrucker.

Sie

Der Reichsarbeitsminister, der sich auch noch nach treter lehnten diese Forderung in der gestrigen Sitzung ab. Schluß der Sigung vergeblich bemühte, ein Rompromiß zwischen erklärten sich bereit, auf dem Wege freier Bereinbarungen sich zu ver­Die Steigerung der Produktion für den Weltmarkt würde dann Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finden, erkennt grundsä- ständigen und demnächst zur Goldberechnung überzugehen. Die Tariftommission der an dem Tarifvertrag beteiligten Arbeit ungeahnte Dimensionen annehmen und die beschäftigten Arbeit lich die Notwendigkeit des lleberganges zu Goldgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vereinbarte dann für das nehmer genügend Brot und Kartoffeln bekommen. Einstweilen löhnen an. Er pertritt aber die Ansicht, den Zeitpunkt der Um- Berliner Hoch-, Tief- und Betonbaugewerbe für die Zeit vom aber begnügen sich die Kreise der stillgelegten, eingeschränkten und stellung unter Berücksichtigung der besonderen Lage der einzelnen 27. Oftober bis 2. November folgende Löhne: satotterten Wirtschaft mit dem Verlangen der Borkriegsarbeitszeit. Da Industrie- und Gewerbezweige vorsichtig zu wählen. Die Höhe der Der Lohn für Maurer, Zementfacharbeiter, Einschaler, aber nun schon einmal ein Gefeßentwurf vorliegt, müssen sie dazu Goldlöhne fann nach seiner Meinung nicht durch Umrechnung der Stein- und Ralfträger beträgt 14 Milliarden pro Stunde. Bau­Stellung nehmen. Nachdem wir im gestrigen Abendblatt die gegenwärtigen Papiermarklöhne nach einem Zufallskurs ermittelt arbeiter erhalten 13,300 Milliarden, Tiefbauarbeiter über 19 Jahre Wünsche der Unternehmer", die sie grundsäßlich geltend machen werden, weil vorher unter genauer Berücksichtigung der wirtschaft- 13,290 Milliarden. Die Löhne der übrigen Fachgruppen bewegen und die in der Rüdfehr zum 3weischichtensystem lichen, sozialen und finanziellen Berhältnisse eine sorgfältige fich in der bisherigen Spanné. gipfeln, erwähnt haben, sei noch auf ihre Ausstellungen an dem Ueberprüfung jedes Einzelfalles erfolgen müsse. Im Entwurf im einzelnen hingewiesen. Die Beschränkung der Aus- übrigen ist er der Auffassung, daß bei dem augenblicklichen Stande Am 1. November beschäftigten sich die Berliner Lithographen nahmen von der achtstündigen bzw. neun- und zehnstündigen Ar- der Gütermenge und Gütererzeugung die Friedenslöhne und Steinbruder mit der Lohngebarung im Gewerbe. Mit Ent­beitszeit auf Notfälle reiche für die Praxis nicht aus, d. h. für nicht erreicht werden können. Für die Lösung der ganzen rüstung nahmen die Versammelten Kenntnis von der Absicht der die Praxis, die sie wieder einführen möchten. Der Begriff des Frage will er die zentralen Bereinbarungen der Be Unternehmer, die Löhne einer hochqualifizierten Arbeiterschaft aufs Notfalles lasse nur eine begrenzte Auslegungsmöglich rufsgruppen benutzen. Sie sollen aber nicht schematisch an- tieffte herabzudrüden. Folgende einstimmig gefaßte Resolution gab feit zu. Die Erledigung der sogenannten Ronjuntturnot gewandt werden. der Stimmung der Bersammlung Ausdruck: fälle", die Erledigung besonders eiliger Aufträge, werde mit diesem Gegen die Auffassung des Reichsarbeitsministers ist einzu- Die Versammlung der Lithographen und Steinbruder Berlins Begriff nicht gedeckt. In diesen Fällen müsse aber der Wirtschaft" wenden, daß sich große Arbeitgeberverbände und protestiert gegen die einseitige Berücksichtigung der Unternehmer­die Möglichkeit der Mehrarbeit gegeben sein. Gerade darin liege der gesamte harbel auf die Goldmartrechnung interessen durch den Schiedsspruch im Reichsarbeits­ministerium. Der Echiedsspruch zeugt von einer Weltfremd­eine wesentliche Voraussetzung, um die Erzeugnisse der deutschen eingestellt haben. Wenn man für den Arbeiter die Lohnheit, da er meder der Notlage der Arbeiterschaft noch der Lage des Wirtschaft auf dem Weitmarkt wettbewerbsfähig zu machen. Mit berechnung in Gold verzögern will, bedeutet das eine unge Gewerbes Rechnung trägt und nicht geeignet ist, den Frieden im anderen Worten, man will jederzeit Ueberstunden ohne heure Schädigung breiter Bevölkerungsschichten. Im übrigen Gewerbe aufrechtzuerhalten. Die Versammlung lehnt daher den leberstundenbezahlung anordnen fönnen. Der Profit muß ist auf das Ueberschreiten des Friedensstandes durch die Waren. Schiedsspruch ab und beauftragt die Gruppenleitung, unverzüglich) bei dem Wettbewerb auf dem Beltmarkt erhalten und vermehrt preise zu verweisen. mit den Unternehmern zwecks Festlegung ausreichender Löhne in werden auf Rosten der Arbeiter. Verbindung zu treten. Die Bersammlung ersucht den Verbandsvor. stand, in Bukunft nicht mehr das Schiedsgericht des Reichsarbeits. minifteriums anzurufen, sondern der Gehilfenschaft freie Hand zu laffen, sie von der Tariftreue zu entbinden, um unter Anwendung aller zu Gebote stehenden Mittel zu ausreichenden Löhnen zu tommen.

=

Der lohnpolitische Ausschuß des ADG B. und der Af 2 wird sich heute nochmals mit der Frage befaffen und feine Stellungnahme in einer Erklärung mitteilen.

Kampfgemeinschaft der Beamten.

N

Ergebnis geführt, da das Angebot der Fabrikanten nicht annehm Die Berhandlungen in der Lederwarenindustrie haben zu feinem bar war. Es wurde vereinbart, daß am Freitag ein genereller Zuschlag von 200 Proz. auf alle Löhne erfolgt. Am Montag ist Verhandlung beim Schlichtungsausschuß.

Die tarifliche Regelung von Ausnahmen genügt der Wirt. fchaft nicht. Es soll ihr die Möglichkeit gegeben sein, mehr arbeit mit dem Betriebsrat bzw. ter Arbeiterschaft im Betriebe zu vereinbaren." Nach Lage der Konjunktur des einzelnen Betriebes seien Ausnahmen von Fall zu Fall notwendig Die bürgerliche Bresse berichtete in den lezten Tagen über die außer den etwa schon tariflich vereinbarten Ausnahmen. Bei taris geplante Schaffung einer Kampfgemeinschaft der Beamten. Wie Cichen Vereinbarungen mit den Gewerkschaften fönne naturgemäß uns aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, find die Verhand­auf die jeweilige besondere Konjunkturlage des einzelnen Betriebes lungen in dieser Angelegenheit noch nicht zum Abschluß gekommen. nicht die genügende Rücksicht genommen werden, weshalb unmittel- Wir werden, sobald ein Ergebnis vorliegt, darüber berichten und bare Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und seiner Arbeiter zu dem ganzen Fragen! ompleg grundsäglich Stellung nehmen. So fchaft" notwendig seien. viel fann aber schon jetzt gesagt werden, daß die Stampfgemeinschaft Deutscher Baugewerksbund. Fachgruppe der Glaser. den Zweck verfolgen sol, Berschlechterungen der Rechts-, Besoldungs- Lohn für die Beit vom 18 bis 25. Oftober bleibt mit 3,5 Milliarden und Dienstverhältnisse der Beamten abzuwehren. Beteiligt find bestehen; für die Zeit vom 26. Oftober bis 1. November lautet der Allgemeine Deutiche Beamtenbund, der Deutsche Beamtenbund der einstimmig gefaßte Schiedsspruch auf 15 Milliarden Mark pro Stunde.( Beitrag für die 43. und 44. Woche 14 Milliarden.) Die Hilfsarbeiterlöhne vom 18. bis 25. Ottober bleiben ebenfalls bestehen. Vom 26. Oktober bis 1. November beträgt der Spizen­lohn für Hilfsarbeiter 9 Milliarden.

Auch die dritte Gruppe der Ausnahmen durch behördliche An­ordnung bedürfe der Ergänzung insbesondere für die reinen Saison­gewerbe. Gelinge es nicht, für diese Gewerbe ausreichende Aus- und der Gewerkschaftsring. nahmen im Tarifvertrag festzusetzen, bestehe nach dem Wortlaut des Entwurfs feine Möglichkeit, den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Besoldungsverhandlungen im Reichsfinanzmi nifterium. Der Saisongemerbe" nach Mehrarbeit irgendwie Rechnung zu tragen. Die gestern nachmittag im Reichsfinanzministerium geführten Es sei daher notwendig, mangels tariflicher Einigung für diese Ge- Anpassungsverhandlungen brachten folgendes Ergebnis: Die Meß­merbe durch behördliche Anordnung eine von der allgemeinen Reza bl für die Beamtengehälter wird für das erste Monatsviertel gelung abweichende Arbeitszeit an 60 Tagen im Jahre zuzulassen. im November verdoppelt und beträgt 4062 000. Der Diffe­renzbetrag in Höhe der am 1. bereits gezahlten Summe fommi Also:§ 2: Verlängerung der Arbeitszeit durch Arbeitsbereit am Montag zur Auszahlung. Für das zweite Biertel wird der fchaft;§ 3: Längerarbeit an 30 Tagen bis zu zwei Stunden;§ 4: fällige Betrag am 9. November gezahlt, davon ein Zehntel wert­Zur Bewachung, Reinigung und Instandhaltung der Betriebsanlagen beständig. Die Meßzahl für die Arbeiter beträgt 20 Millionen usw.;§ 5: Verlängerte Arbeitszeit durch Tarifvertrag oder Bestim- für die laufende Woche. mungen der obersten Lardesbehörde.§ 6: Widerrufliche Verlänge­rung auf Antrag des Unternehmers durch den zuständigen Ge­werbeaufsichtsbeamten bei Betriebsunterbrechungen durch Natur­ereignisse oder im Interesse einer... Steigerung oder Berbilli gung der Gütererzeugung(!);§ 8: Berlängerung der Arbeitszeit der Berzarbeiter;§ 10: Fortfall der sich nach dem Gesetz ergebenden Beschränkungen bei vorübergehenden Arbeiten, die in Notfällen oder zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen vorgenommen werden müssen. Das alles genügt den Kreisen der Wirtschaft" nicht. Sie wollen obendrein Längerarbeit an 60 Tagen im Jahre für Saifongewerbe, Länger­arbeit für Konjunkturnotfälle" und außerdem die Legitimation zu der Machtbefugnis, die tarifliche Regelung jederzeit zu umgehen und tie Arbeiter der einzelnen Betriebe zur Längerarbeit ohne Mehr zahlung zu verpflichten.

Der Produktion wird durch weitere Verbitterung der Ar. beitnehmerschaft, die von Papiermarklöhnen Goldmarkpreise für ihren Lebensunterhalt zahlen soll, von der man Borkriegsarbeitszeit zu einer Zeit fordert, in der Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit vor herrschen, überall Arbeitsfräfte abgebaut werden, wahrlich schlecht getient.

Theater, Lichtspiele usw.

Theater i. d. Th. im Admiralspalast KöniggrätzerStr

.

8 Uhr: Schweiger

Komödienhaus

< Uhr:

Tägl 73, Uhr

Drunter und drüber

Deutsch Opernhaus

Mein Vetter Eduardu. Holofernes Berliner Theater( Aktionärk ungült.)

7.30: Dolly

Große Volksoper

im Theat d.Westens 72: Barb. v. Sevilla

Rose- Theater Intimes Theater

78 Uhr:

8 Uhr: Abendbesuch

Im weißen Röß'Die k. u. k. Hose etc.

Casino- Theater

Metropol- Theater

½

Casinogirls

8U.: Der Ehemann Neues Theat. a. Zoo

ohne Frau!

71/2

Vorher bunter Teil U Die Luxusfran

Komische Oper

Volksbühne

BEPD., Betriebsvertrauensmännerversammlung bes XIII. Ber­waltungsbezirks Tempelhof am Sonnabend, nachmittags Uhr, im Bürgergarten, Tempelhof , Berliner Str. 165. Tagesordnung: Die politische Lage." Referent: Gen. Altmeier. Parteibuch legitimiert. Der Fraktionsvorstand.

Deutscher Holzarbeiterverband.

Der

Entsprechend der Bestimmung des Statuts- 1 Beitrag gleich einem Stundenlohn find nachstehende Beitragsmatten in Umlauf ge­worden:( In Milliarden) 17, 12, 8, 6, 4,8, 3,6, 3,2, bracht 2,6, 1,9, 1,4, 1. Schrlinge 4 Millionen. Die Kollegen wählen die ihrem Stundenverdienst am nächsten tommende Marke aus. Bahlstellenveränderung. Sahlstelle 73, Nollendorfftr. 116, geht ein. Des­Statt deffen die Zahlstelle Ewald. Scible, Kronprinzenftr. 47.

Schiedsspruch im Buchdruckgewerbe. Das Zentralschiedsamt fällte nach ergebnislofen Verhandlun gen der Parteien folgenden Schiedsspruch: ,, Der Spitzenlohn für die Woche vom 27. Oftober bis 2. November beträgt 700 Milliarden Mart. Die Zahlungsmodali gleichen Rahlstelle 33, Alt- Borhagen 56. täten bleiben dieselben ,, wie im Schiedsspruch vom 26. Oftober 1923 festgelegt, auch betreffs der 60prozentigen Vorauszahlung für die nächste Woche." Für Hilfsarbeiter beträgt der Lohn 630 Milliar. den, Anlegerinnen 504 Milliarden und für Hilfsarbeiterinnen 453 600 Millionen.

Zentralverband der Angestellten. Gettion Runft und Bau Thoffereien, Gelbftantfabriten, öffentliche. Branchen­versammlung heute abend 7 Uhr im Restaurant Oswald Berliner, Brunnen­Straße 14.

Achtung! Batterie- und Elementenindustrie! Morgen, Sonnabend, nach­mittags 5 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, Arbeitslosensaal der Fabritarbeiter, Aufgang B, parterre, Ronferenz der Vertrauensleute und Be­triebsräte. Butritt haben Mitglieder beider Organisationen. Mitgliedsbuch ist als Ausweis vorzulegen.

Die Verhandlungen in der Holzindustrie führten zu keinem Ergebnis. Nach nochmaligen Verhandlungen am Donnerstag war das letzte Angebot der Arbeitgeber 120 Proz. Er. höhung, dem eine leyte Forderung des Holzarbeiterverbandes von Verantwortlich für Bolitif: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Gaternus; 250 Proz. gegenüberstand. Die Verhandlungen werden heute fort- Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schilowski: Lokales und Sonstiges: Fris Rarstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruderei gelegt, jedoch besteht nur geringe Aussicht auf Einigung. Im Falle Berlag: Borwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin . waitung wird zur Stellungnahme au einem etwaigen Schiedsspruch Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. des Scheiterns wird sofort eine Schiedsstelle angerufen. Die Ver- und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. rechtzeitig zusammenberufen. Die Arbeitgeber werden eine Alonto­zahlung auf die neue Lohnregelung anweisen, deren öhe sehr gering ift.

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Mit Wirkung ab 1. November 1923 gilt für die berechtigten Mitglieder sowie für die ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge und die im§ 3, Absay 1 der Sagung ge nannten Familienangehörigen des Arbeit­gebers, die ohne Entgelt im Betriebe be= ichäftigt werden, das 60fache der ab 15. Oftober 1923 befanntgegebenen Gäße. Gleichzeitig machen wir bekannt, daß ab 1. November er. den Familienangehörigen, Ehegatten und Kindern unserer Raffen­mitglieder, soweit diefe ben nicht ander weitig versicherungspflichtig sind, im Rahne ärztlichen Inftitut des Gewerkskranten vereins, Alexanderftr. 51/52, in den Vor­mittagsstunden von 19 bis 12 Uhr freie zahnärztliche Behandlung gewährt wird. Als Legitimation gilt ein auf den Namen des Mitgliedes vom Arbeitgeber oder der Raffe ausgestellter Meldeschein für Zahn­behandlung. 24/2

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