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Gewerkschaftsbewegung

Wie man Beamte in die Wüste schickt.

Um Härten zu nermeiden, hat der Herr Reichsminister der Finanzen sich damit einverstanden erklärt, daß die bei der Reichs­: oehr geleistete Dienstzeit bei Bemessung der Abfindungssummen be­ücksichtigt werden derf. Die vor dem Kriege im alten Heere zurüd­celegte Dienstzeit muß jedoch außer Betracht bleiben.

Es wurde mir mitgeteilt, daß von einzelnen Reichsbahndireftio­men bei Entlassungen von Eisenbahnbediensteten anläßlich der Durchführung des Personalabbaues in den Entlassungsschreiben als Brund für die Entlaffung ungenügende Leistung" angeführt werde. Im den Bediensteten das Fortkommen nicht zu erschweren, ersuche dy, von einer derartigen Begründung in den Entlassungsschreiben bzusehen und sich mit dem Hinweis auf den Artikel 32 der Personal­Albbau- Berordnung zu bennügen.

Transportarbeiter im graphischen Gewerbe!

Gebt

Binbttalettserfärung gefaß, ober ob es ben Unternehmern ben seine Umgebung ber eftimmungen ber arbeits­unbermeiblichen Rüdaug erleichtern will. Die Arbeitnehmer ordnung erblidien. Die Schlichtungsausfüffe, die organisationen find sicherlich zu einer Verständigung bereit, die daraufhin angerufen wurden, baben meist im Sinne der den Frieden aufrecht erhält, den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Arbeitgeber entschieden, so z. B. der Schlichtungsausschus Rechnung trägt, ohne den Zwang einer Verlängerung der Arbeits- Leipzig am 25. Juli 1928. Tatsächlich wird man dem Arbeitgeber Eine Verfügung des Reichsverkehrsminifters. zeit, die die gegenwärtige Lage des Gewerbes am allerwenigsten das Recht zugestehen müssen, selbst zu entscheiden, ob er Arbeiter einstellen will, von denen er Eigentumisvergeben befürchten muß. Die jetzt infolge der Personal- Abbau- Berordnung aus dem erfordert. Dieses Recht beruht lezten Endes auf der erhöhten Haftung des teichs- oder Staatsdienst ausscheidenden Beamten und Angestellten Unternehmers für unzuverlässige Angestellte. Nach§ 831 BGB. aben vielfach in ihren Zeugnissen den Bermert befommen, fie feien haftet jeder Arbeitgeber für den widerrechtlichen Schaden, den Die Scarfmacher des graphischen Gewerbes gehen zum feine Angestellten verursacht haben, wenn er bei Auswahl der An­infolge ungenügender Leistungen entlassen worden. Das bedeutet praktisch, sie dem Hungertode überantworten, denn tein privater Ar- Generalangriff gegen den Achtstundentag bor. eitgeber wird entlassene Beamte einstellen, die als Zeugnis einen Sie schwingen mit Hilfe von Massenlündigungen die Hunger- geftelten nicht sorgfältig genug ist. Wiederbolt hat das Reichs, erartigen Uriasbrief mit auf den Weg bekommen. Auf die Be- peitsche; 2obnabbau und Mehrarbeit lautet die Parole gericht die Anforderungen an diese Sorgfalt erböht. Go rerlangt es bei nicht rein mechanischen Handlungen Beachtung des Berufs, hwerden der Entlassenen hat der Minister Defer den Dienststellen der Arbeitgeber. jolgendes Rundschreiben übermittelt: Diesem Vorgehen muß widerstand geboten werden durch Alters, Geschlechts, der Zuverläufigkeit, Facttenntnifie und mora lischen Einwandfreiheit.( J. W. 1902 256). Darüber böllige Solidarität aller Arbeitnehmer. den Achtstundentag nicht vreis, leistet feine diesbezüglichen Unter- hinaus bat es fogar einen Arbeitgeber für baftbar erklärt, der fchriften irgendwelcher Art. In feinem Berufe ist die Arbeitslosig einen ihm als Tieb befannten Angestellten mit einer Berrid tung feit fo groß wie im graphischen Gewerbe, deswegen übt auch betraut, die ihm Gelegenheit zum Steblen bietet.( J. W. 1910, 653). Wegen diefer großen Gefahr für den Unternehmer, die zum Solidarität gegenüber den Arbeitslosen, indem Jhr jede überplan­mindesten bewirkt, daß er im stärkeren Maße als sonst den vor­mäßige Arbeitszeit ableбnt. Nähere Auskunft im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, 2 Tr., bestraften Arbeitnehmer beaufsichtigen muß. hatte ich bereits in der Deutschen Strafrechtszeitung" von 1918 Seite 364 angeregt die gimmer 32 Deutscher Verkehrsbund. Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Unternehmertaftung aus§ 831 GB. zu beschränken, indem man fie ähnlich wie beim Gefeß über den Vertebr mit Kraftfahrzeugen in der ö be firiert. Es wäre dann Aufgabe der Arbeit 75 Arbeiter- 7 Direktøren! nehmerverbände oder der Vereinigungen für soziale Wohls Die Direktion der Gasapparatefabrik Julius Pintsch A.-G. fahrt, die Haftung für diese vorbestratten Personen dem Arbeits in der Andreasstr. 71/73 stellte sich die Wiedereinstellung geber gegenüber zu tragen, auf diese Art und Weise würde gleich­ihrer aus Anlaß des Metallarbeiter- Lohnstreites ausgesperrten Ar- mäßig Arbeitgebern und Arbeitnehmern gedient fein. beiter und Arbeiterinnen am Montag, also nach Inkrafttreten der Bereinbarungen zwischen den streitenden Barteien, so vor, daß sie dem Betriebsrat eine Liste übergab, auf Grund deren die Benach Zur Neuregelung des Schlichtungswesens. richtigung an 75 Mann non etwa 600 Beschäftigten Zu der Verordnung über das Schlichtungswesen vom 30. Of erging, am Dienstag wieder Mehrwert für die Firma zu schaffen. Es ober 1923( Reichsgefeßblott IS 1043) sind unter dem 10. Dezember reizt uns, Reich. Staat und Kommunen als arößte Kunden der Firma 923( Reichsnefeb'att I S. 1191) und unter dem 29. Dezember 1923 darauf aufmerksam zu machen, daß die Firma rielige Gewinnquoten Reichsgelegblatt I S. 9) Ausführungsbestimmungen ergangen. Da in ihren Breiskaltulationen haben muß, wenn fie es für möglich ilt ist die vorläufige Neuregelung des Schlichtungswesens auch in hält, von der Arbeitsleistung ganzer 75 Mannfieben en Einzelheiten vollzonen. Die erste Ausführungsverordnung vom Direktoren nebst dazugehörigen Automobilen zu unterhalten. 10. Dezember 1923 regelt in Ausführung des Artifels II der Schlich­Inzwischen scheint sich allerdings die Direktion von der An­unasverordnung über die Entlastung der Schlichtungsausschüsse, fechtbarkeit einer solchen Betriebsführung doch überzeugt zu haben. Tufbau und Verfahren der vorläufigen Arbeitsgerichte, denen vom denn sie öffnete taas darauf die Fabriftere der früheren Belenschaft 1. Januar 1924 ab die Entscheidung in allen bisher den Schlichtungs- bis auf 60 Mann, denen fie die Aufaabe zunedacht hat, das russchüffen zugewiesenen Streitigkeiten aus dem Betriebsrätegesek. Seer der Erwerbstolen zu vergrößern. Des tun die Nachfolger und der verläufigen Bandarbeitsordnung und dem Reichsversorgungs- Schwiegerföhne derjenigen früheren Geschäftsinhober. die durch die gefeß zusteht. Die zweite Ausführungsverordnung vom 29. Dezem er 1923 recelt in Ausführung des Artife's I der Verordnung über Bründung des Oskar- Helene- Krüppelheims das soziale Elend ver­Die eigentliche Schlichtung den Aufbau der Schlichtungsbehörden und Unter den auf die Stroke Gefekten befinden fich füdlichermeife nicht. mie mir erfahren, der Pfleger der Joodhundmente, die Direk tor Rebit von Dheim in den Fabrikräumen untergebracht hat, und auch nicht der Vorsteher der Direktions- Lebensmittelabteilung, die ich in der Familienvilla derer non Bintich hefindet. Diese beiden Abteilungen find zur Aufrechterhaltung des Betriebes und der Ar­beitskraft der Direktoren offenbar betriebsnotwendig.

Aus dem gleichen Grunde empfehle ich, solchen Bediensteten egenüber auch bei der Ausstellung von Zeugnissen usw. weit cehendes Entgegenkommen zu zeigen.

ihr erfahren. Die fürzliche Notiz einer Berliner Tageszeitung, daß es den Badenneschäften unbenommen fei, den 8-11hr- Ladenschluß wieder ein­zuführen, trifft nach dem 1. Januar 1924 nicht mehr zu. Durch hie Merordning über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 ist mit Wirkung vom 1. Januar 1924 der§ 9 der bisherigen Demobil machungsverordnung über die Arbeitszeit der Angestellten wieder in Rraft gefekt worden, monach offene Verkaufsstellen von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens für den geschäftlichen Verkehr_qe. fchloffen fein müffen. Ausnahmen fönnen für höchstens 20 Tage im Jahr von der Ortspolizeibehörde und im übrigen von den ober­jten Landesbehörden oder den von ihnen beauftragten Stellen zu­gelaffen werden.

mintern mollten.

Die Einstellung vorbeftrafter Arbeitnehmer. Solange in Deutschland Mangel an Arbeitsfräften war, fümmerten fich die Arbeitgeber wenig um das Vorlehen der Arbeiter, ießt, wo das Arbeitsangebot weit die Nachfrage übersteigt, Arbeitseinidränkungen in großem Umfange durchgeführt werden, leat man wieder größeren Wert auf diese Frage, zumal die Kriminalität der Arbeiterschaft größer geworden ist.

Rechtsanwalt Dr. Alfred Karger.

Gefellenprüfung!

Die nächsten Gefellenprüfungen für die metallverarbeitenden Gewerbe finden im Februar und März dieses Jahres statt. Anmelde­formulare sind für Lehrlinge, die bei Firmen des Verbandes Berliner Metallindustrieller beschäftigt find, bet der Geschäftsstelle diefes Verbandes, Berlin , Potsdamer Straße 112, für die Lebrlinge anderer Firmen, bei der Handwerkskammer, Berlin , Teltower Straße 1-4, in Empfang zu nehmen. Die Anmelduna ist unter Benuzung dieses Formulares an die gemeinsame Gefchäftsstelle der Kommission für das Brüfungswesen, Berlin , Potsdamer Straße 112, einzureichen. Die Einziehung der Prüfungsgebühren, über deren Höhe das Anmeldeformular auskunft gibt, erfolgt an den Prüfungs­

terminen.

Für die faufmännischen Angeftellten. Die Angestellten des Buchhandels haben am 10. Januar laut Anweisung des Ar­beitgeberber bondes 30 Broz. der von ihm einseitig festgelegten Dezembergebälter zu erhalten. Was die direkten Verbandlungen machungsfommissar an. In der Briefumidlagbranche anbetrifft, io stebt bis jetzt noch kein Termin vor dem Demobil­werden bis zur endgültigen Entscheidung des Temobitmachunge fommissare am 10. Januar 25 Broz. der vom Arbeitceberberband festgesetzten Dezembergehälter laut Anweisung desselben ausgezahlt.

Achtung, Heizungsrohrleger! Die Heizungsrobrleger in Bremen befinden sich im Streit. Arbeitsangebote nach dorthin find abzulehnen.

Alle aus­Achtung, Metallformer und Berufsgenossen! gesperrten Kollegen treffen sich heute, Donnerstag, vorm. 11 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24 25. Die Ortsverwaltung des DMV. Berantwortlich für Politik: Craft Reuter; Wirtschaft: Artur Saternus; und Sonstiges: Frig Raisläbt; Anzeigen; Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruderet und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin SW. 68., Lindenstraße 3. $ ierzu eine Beilage und Frauenwelt.

Zum bevorstehenden Kampf im Buchdrudgewerbe. Wie wir von beteiligten Verbänden erfahren, hat das Reich 8. Verichiedene Petriebe find baker dazu übergegangen, Tebia lic arbeitsministerium die Parteien erneut zu Verhandlungen wegen der früheren Bestrafungen Entlafinnaen auf zentraler Grundlage zu beute 11 Uhr vormittags eingeladen. borannesmen und sich bei eneinstellung von Arbeitern Es wird sich dann zeigen, ob das Reichsarbeitsministerium unterfreiben zu lassen, daß der Bewerber wegen Eigentumsver- Gemertschaftsbewegung: F. Cylorn; Feuilleton: K.$. Döscher; Lokales nur den Scharfmachern im Unternehmerlager feine weitere Unter- gehen nicht vorbestraft ift. Die Betriebsräte bahen fich mit diefer einschneidenden ftüßung angedeihen lassen will, wie dies durch den standalösen Schiedsspruch und durch die Begründung der Ablebnung der Ber- Beftimmung wiederbolt beschäftiat, weil sie in folchen Vorschriften

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1922er Obertaardier Maikammerer / Flasche 110

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Süsser Johannisbeerwein rot/ Flasche 150

Berein Berliner Buch- Deutscher Metallarbeiter- Verband drucker u. Schriftgießer Achtung! Chirurgische Branche Donnerstag, 10. Januar, abends Seute, Donnerstag, den 10. Januar, 7%, Uhr, im Krieger- Bereinshaus,( Jugendheim, Bortal 1), Linienſtr. 83/85: Chauffeeftr. 94 Aeußerst wichtige

nachm. 5 Uhr, im Verbandshaufe

Generalversammlung Funktionärversammlung

Tagesordnung:

Die Rommissionsinttglieder treffen

Stellungnahme zur gegenwärtigen sich um 4 Uhr im 8mmer 16.

Situation.

Zu dieser Bersammlung haben Achtung! Bauauschläger Achtung

neben ben Delegierten auch die Bertrauens leute und Drudereitaffierer Zutritt.

Ohne Legitimation tein Einlaß.

Der Gauvorstand.

Freitag, ben 11. Januar, nachmittags 5 Uhr, im Berbandshause( Arbeits­lofenfaal), Linienstraße 83,85:

Ortokrankenkaffe der Gürtler Branchenversammlung

Bekanntmachung

Mit dem 31 Dezember 1923 ist der bis her erhobene Rotzuschlag von 1 Broz, in Begfall gekommen, so daß vom 1. Januar

Sonnabend, 12. Januar, nachmittags 5 Uhr, im Verbandshause( Gigungs faal), Linienstraße 83/85:

1924 ab 9 Broz bes Grunblohns baw, bes Versammlung

wirtlichen Arbeitsverdienstes als Beitrag der Bertrauensmänner der Rohr­

erhoben werden Mit dem gleichen Tage

wird für die Berechnung der Beiträge und Leistungen ber Raffe die Goldmart

leger und Helfer. IMF Die Kommission 1 Stunde früher.

zugrunde gelegt. Ausführliches hierüber Sonntag, ben 27. Januar, vormittags enthält das allen Arbeitgebern zugehende 91, Uhr, in, ben Rundschreiben.

Für Lehrlinge ohne Entgelt und ver

Sophienjälen", Sophienstraße 17/18:

ficherungsberechtigte( freiwillige) Mit Branchenversammlung Wertung vom 1. Januar 1924 ab auf der Maschinen-, Auto- und Motoren­

glieder wird der Höchstgrundlohn mit

6 Goldmart festgefeßt. Drudegemplare,

Schloffer.

meldje die Stufeneinteilung. Grundlöhne Tagesordnung:

und Beiträge enthalten, find in unserem Raffenlokal in Empfang zu nehmen. Berlin , den 9. Januar 1924

Der Borftand

Karl Rober, Borsigender.

Dstar Runtschte, Schriftführer,

Bortrag des Beru's oder Kollegen Malzahn: Industrieorganisation". 2. Distusfion

3. Verschiedenes

Das Erscheinen aller Rollegen ift Pflicht. Dhne Mitgliedsbuch fein Sutritt. 1161/7 Die Ortsverwaltung.

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Verkauf soweit Vorrat

Harzer Käse 160 Landleberwurst...

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Schweizer Käse 180 Sülzwurst......

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55P Grobe Mettwurst PM. 135 72 Schlackwurst 220

mit 25° Bohnen­kaffee, Pid

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Zucker gesusst, Pfund

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Weinbrand- Verschnitt* Dtsch. Weinbrand u. Jamaika­135 Flasche 250 Rum- Verschn. 20 375

41

Inventur Ausverkaufs

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Sonnabend, den 12. Januar, abends 7 hr

Kleiderwerke Baer Sohn A.-G.

nur Chausseestraße 29/30

Allgemeine Ortstrantenfaffe für Berlin- Lichterfelde

In Abänderung unierer Bekanntmachung vom 31. Dezember 1923 werden, auf Grund neuerer Beftimmung, die Grund löhne und Beiträge für diejenigen Mit­glieder, bei welchen die Beiträge nicht nach Dem wirtlichen Arbeitsverdienst erhoben werden und für freiwillige Mitglieder wie 100 14 folgt festgefegt:

Lohn­

stufe

Tagesentgelt

Grund- Tägl lohn Beitrag

A Lehrlinge ohne Entgelt 0 70. 0.04 m. 0.06 bis 090 02. 070" 150

343678

1

"

2 über 090

"

PO

2

1.20 0.11

19

1.50

2.50

"

"

"

"

200 018

250

3.50

3.00

0.27

22

"

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3.50

450

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NO

4.00 0.36

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4.50

5.50 5.50.

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5.00 0.45

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0. Gebert,

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Berlin- Lichterfelde , den 8. Januar 1924

Der Borstand

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