Gewerkschaftsbewegung
Der englische Eisenbahnerkonflikt. Eisenbahnerverband gegen Lokomotivführerverband. London , 18. Januar. ( Gigener Drahtbericht.) Der Borstand
diesem Ergebnis Stellung nahmen, beschlossen, dem Schiebs.) spruch zuzustimmen.
Gegen den Achtstundentag in Finnland . Während der letzten Monate hat die finnische Regierung zahlGleichzeitig sind auch die bei der Firma Bechstein ausständigen reichen Unternehmen Abweichungen vom Gesetz über den AchtArbeiter bei der Firma vorstellig geworden, um zu diesen Bedin- stundentag bewilligt. Dies hat den finnischen Gewerkschaftsbund gungen die Arbeit aufzunehmen, was die Firma jedoch mit der Be veranlaßt, vor einigen Wochen an die Regierung eine Eingabe zu gründung ablehnte, daß über die Aufnahme der Arbeit richten, in der gegen das Verhalten der Regierung in diefer Frage bei der Firma nicht sie selbst, sondern ihr Berband zu ent protestiert wird. Es wird u. a. darauf hingewiesen, daß das Geset scheiden habe. Die Arbeiter in der Berliner Musikinstrumentenindustrie find wohl in besonderen Fällen Ausnahmen vorsieht, da jedoch die im Gerez hierfür vorgesehenen Bedingungen fehlten, müsse angenommen sich des Ernstes dieses planmäßigen und lange vorbereiteten An- werden, daß das Verfahren der Regierung nur eine Abschwächung griffes bewußt. Sie werden den ihnen aufgezwungenen Rampf des bestehenden Gesetzes bezwede. Die Regierung wird noch er zu führen wissen. Der Machtdünkel dieser Scharfmacher wird fucht, während des Jahres 1924 feine weiteren Abweichungen vom an dem eisernen Widerstand und der Geschlossenheit der Gesez zu gestatten. Arbeitnehmerschaft zerschellen.
Gewerkschaftsbeiträge einklagbar!
des Verbandes der Lokomotivführer und Heizer betrachtet den Ausbruch des Streits am Sonntag mitternacht aís unvermeidlich. Der Verbandssekretär Bromley hat dies am Schlusse einer ergebnislosen Konferenz mit den Vertretern der Eisen bahngesellschaften zum Ausdruck gebracht. Die Vorstandsmitglieder begeben sich nach den verschiedensten Bezirken, um die feßten Dis. Die Regierung hat jedoch von diefer Eingabe feine Notiz ge pofitionen für den Streit zu treffen. Dennoch wollen die Führer nommen, sondern im Gegenteil auf dem Verordnungswege neue der Arbeiterpartei die Hoffnung auf eine Beilegung noch nicht aufAusnahmebestimmungen bekanntgegeben, wonach eine ganze Reibe geben. Eine außerordentliche Sibung des Generalrats Zur Frage der Einflagbarkeit von Mitgliedsbeiträgen gewert von Unternehmen und Industrien während des Jabres 1924 nicht ber Gewerkschaften wurde heute nachmittag abgehalten, um schaftlicher Organisationen hat das Landgericht II in Ber mehr dem Achtstundengefeß unterstellt sind. Unter diese Bestimmung festzustellen, ob noch weitere Schritte unternommen werden können. In unter Attenzeichen 38/40. O. 433. 23 eine grundsägliche fallen u. a. Bauarbeiten in Landgemeinden, Reparaturen und Auf seiten der Arbeitgeber wird erklärt, daß ihr Konferenzzimmer Entfcheidung getroffen, die von der bisher überwiegenden Unterhalt von Eisenbahnen, Häfen und Brüden, Waldarbeit, offen bleibe für etwaige Besprechungen in der letzten Stunde. Man Rechtspraxis abweicht. Diese verneinte die Einklagbarkeit, weil ihr Flögerei und ähnliche Arbeiten, desgleichen das gegen Monats erhofft von dieser Erklärung eine mäßigende Wirkung auf den die§§ 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung und 39 BGB. entegen- und Jabreslohn beschäftigte Personal bei den Eisenbahnen, den standen. Mit dieser Auffassung hat das Landgericht II in Berlin Boft- und Telegraphenbetrieben, dem golwefen fowie das Perfonal Lokomotivführerverband. Des weiteren haben J. H. Thomas und mit sehr anerkennenswerter Würdigung der durch die veränderten in den Krankenhäusern und Gefängnissen. Ferner hat die Regierung Cramp, die Führer des großen Nationalverbandes der Zeitverhältniffe eingetretenen Umstände gebrochen, und zwar mit noch die Bestimmungen über die Anwendung jugendlicher Personen Eisenbahner, der weit stärker ist als der Lokomotivführerver- folgenden Ausführungen: in Betrieben mit ununterbrochener Arbeitszeit sowie über die band, ein Flugblatt herausgegeben, in dem sie erflären, daß sie„ Die Kammer ist der Ansicht, daß die alte Bestimmung des Sonntagsarbeit geändert. Wie auf allen anderen Gebieten hat im Namen ihres Verbandes den Schiedsspruch des Lohnamtes ange.§ 152 Abs. 2 GO. durch Artikel 159 der Reichsver die finnische Regierung auch hier in erster Linie die Interessen der nommen hätten, gegen den der Lokomotivführerverband mit dem faffung aufgehoben worden ist. Der schon aus der Ge Arbeitgeber im Auge gehabt und ein weiteres Beispiel ihrer Streitbeschluß antworten wolle. Aus diesem Grunde wollten sie werbeordnung von 1869 unverändert übernommene§ 152 sollte die arbeiterfeindlichen Gesinnung gegeben. nicht glauben, daß jener Streit tatsächlich ausbreche, der nicht nur persönliche Freiheit der einzelnen Arbeiter und Arbeitgeber schützen. ein schwerer Fehler, sondern auch ein Schlag gegen die Er war zu einer Zeit Gefeß geworden, in der die Vereinigungen der Arbeitnehmer im Wirtschaftsleben bei weitem nicht die Bedeutung Für das Versicherungsgewerbe wurde am Mittwoch durch elementarsten Grundsäße gemeinsamen Handelns fein würde. Das hatten, die sie in den letzten Jahren vor dem Kriege und insbesondere Schiedsspruch über die Dezembergehälter der Angestellten der SchiedsFlugblatt schließt mit der Erklärung, daß es die Pflicht sämtlicher nach dem Kriege erlangt haben, und in der demgemäß die Rechte spruch vom 7. Dezember bestätigt, den beide Parteien nicht anerMitglieber bes Nationalverbandes der Eisen der Arbeitnehmer. bzw. Arbeitgeberorganisationen von der Rechts- fannten. Der Arbeitgeberverband hatte sich an den neuen Berhandbahner sei, zu begreifen, daß das Prestige ihres Verbandes auf ordnung dem Rechte des Einzelindividuums nachgefeßt wurde. Ent fungen nicht beteiligt. Die Erklärungsfrist läuft bis Montag. bem Spiele steht und daß jedes Verbandsmitglied, das die Arbeit fprechend der jeßigen wesentlichen Bedeutung In Mannheim führten die Berhandlungen über die Lohndiffe einstellen oder aus Sympathie mit einem eventuellen Streit der der Arbeitnehmer und Arbeitgeberorganisatio. Lokomotivführer fich weigern würde, gewisse Arbeiten vorzunehmen, nen für den Wirtschaftsfrieden ist ihnen in Arrenzen in der Metallindustrie zu einem Bergleichsvorschlag des die titel 159 der Reichsverfassung die Bereinigungs- Verhandlungen leitenden Vertreters des badischen Arbeitsministe ein Berräter an der Unterschrift der von der eigenen Organisation freiheit zur Wahrung und Förderung der Arriums. Danach gilt als Spigenlohn für die erſte und zweite bestellten Bertreter wäre. beits. und Wirtschaftsbedingungen" gewähr Januarwoche 60 Pf., für die dritte Woche 58 Pf. und für die vierte leistet, und es sind alle Abreden und Maßnahmen, welche diese und folgenden Wochen 53 Pf. pro Stunde. Der Schiedsspruch der Freiheit einzuschränken oder zu behindern suchen, rechtswidrig". Schlichtungskammer vom 9. Januar wird als erledigt erklärt. Der Aussperrungsbeschluß der Arbeitgeber wird zurüdgezogen. Maßregelungen unterbleiben.
Die Arbeitszeit bei den Reichsbehörden. Das Reichsfinanzminifterium hatte die beteiligten Gewerkschaften zum 10. Januar zu Verhandlungen über die Regelung der Arbeitszeit der Arbeiter in den Betrieben und Verwaltungen des Reiches eingeladen und ihnen folgende Formulierung als Berhandlungsgrundlare unterbreitet:" Die Arbeitszeit der Arbeiter ist im Durchschni't grundfäßlich wie die Dcindestdienstzeit der Beamten um mindestens 1 Stunde täglich zu erhöhen, Joll aber regelmäßig 10 Stunden nicht über fchreiten."
Gestern erfolgte in den Betrieben eine Ur abstimmung über den Vorschlag.
Der Schiedsspruch für den Kalibergbau, der die Arbeitszeit über Tage auf 10 Stunden festsetzt, ist vom Reichsarbeitsminister für verbindlich erklärt worden.
Bom deutschen Seemannsstreit berichtet die TU., er dürfte vor. aussichtlich in Kürze erledigt sein und die Beteiligten den zuständigen Heimatbehörden zur Bestrafung zugeführt werden". In Ham burg fei die Befagung eines am Streit beteiligten Dampfers bereits in Haft gefeht worden. Nach derselben Quelle hat der Sekretär des Internationalen Seemannsverbandes, Damm, erklärt, daß der Streit auch auf Amerita übergreifen wird. Zurzeit liegen mehr als 60 deutsche Schiffe in englischen Häfen fest. Die Abstimmung der englischen Bergarbeiter ergab ungefähr
Hiermit ist nicht so sehr der einzelne, als vielmehr die Be rufsorganisation als folche geschützt. Mit diesem in der Reichsverfassung den Berufsverbänden gewährten Rechts. fchuh ist es nach Ansicht der Kammer aber nicht vereinbar, wenn die Berufsverbände der gewerblichen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihren Mitgliedern ohne den Rechtsschutz gegenüberstehen, welchen die Berbände aller nicht gewerblich Tätigen genießen und welcher für die Wirksamkeit dieser Verbände, die insbesondere in ihrer Geschlossenheit liegt, notwendig ist. Haben diese Berbände nicht die Die Absicht der Regierung ist durch diesen Vorschlag möglichkeit, mit ihren Mitgliedern über Austritt, Rünflar enthüllt. Die Vertreter der Gewertschaften mußten dar. bigung, Beiträge und dergleichen freie und bindende auf mit der felbstverständlichen Erklärung antworten, daß nicht Bereinbarungen zu treffen, wie sie allgemein auf dem Ge alle Tarifverträge dirett mit der Reichsregierung, fon biete des Vertragsrechts zulässig find, so sind sie in Wirklich bern mit den jeweiligen Refforts abgeschlossen feien. Sie feit zu den ihnen im Wirtschaftsleben zukommenden Aufgaben un mußten deshalb eine Verhandlung im Reichsfinanzministerium ab- fähig gemacht. Nicht die Verbände sind dann gefchüßt, sondern der lehnen. Die Gewerkschaften haben zunächst gegen das im§ 13 einzelne. Das widerspricht aber dem Sinn und Zwed des Art. 159 Der Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember ber Reichsverfaffung und führt daher notwendig zu der Auffaffung, 1923 für die Arbeiter und Angestellten des Reiches, der Länder baߧ 152 261. 2 GO. nicht mehr rechtsverbindlich und der Gemeinden enthaltene Ausnahmerecht schärften ist. Er steht also der Gelbendmachung des Klageanspruchs nicht 500 000 gegen 110 000 Stimmen für die Kündigung des LohnabBrotest eingelegt. Es wurde ferner von ihnen erklärt, daß entgegen. fie die vorgelegie Formulierung über die Arbeitszeit der Arbeiter Dasselbe gilt im vorliegenden Falle aber auch für§ 39 BGB. fammens. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Inzwischen und jede Berhandlung über die tarifliche Regelung Die Rammer steht hier wohl auf dem Standpunkt, daß der Austritt foll mit den Bergwerksbefizern verhandelt werden. der Arbeitszeit an dieser Stelle ablehnen müffen, weil sie nur mit den in Abfah 2 diefes Paragraphen erwähnten Maßnahmen Die Hafenarbeiter Norwegens , etwa 4000 Mann, stehen im Das Reichsfinanzministerium dafür nicht für zu eingefchränft werden darf, und daß jede andere Beschränkung, die Streit. ständig halten. Sie feien vielmehr der Meinung, daß evtl. Ber geeignet ist, den freien Willen des Vereinsmitgliedes mitzubestimmen, handlungen über diesen Gegenstand zwischen den ein unwirksam ift. Aber die Fortzahlung der nach dem Ber. Der Kongreß der kanadischen Arbeiterpartei hat beschlossen, der zelnen Tarifparteien ftattfinden müssen. Bo bereits eine trage der Klägerin zu zahlenden Mitgliedsbeiträge Regierung folgende Forderungen vorzulegen: 1. Einführung des Berlängerung der Arbeitszeit gegen die flaren tarifvertraglichen fann als eine solche maßgebliche Bestimmung bei einem höheren Achtstundentages. 2. Durchgreifende Arbeitslosenversicherung. Borschriften erfolgt sei, werden die Gewerkschaften in jedem einzelnen Bantbeamten feinesfalls erachtet werden. Es handelt sich auch nach 3. Alterspenfion. 4. Durchführung des Berhältniswahlsystems. Falle gerichtliche Klage anstrengen. ben beschlossenen Erhöhungen um so geringe Beträge, daß die Fort Die Bertreter der Regierung erklärten, daß nun das Reichs dauer der Beitragszahlung auf ein weiteres Halbjahr nicht geeignet fabinett zur Entscheidung über die Arbeitszeit der Ar erscheint, einen höheren Bantbeamten bei der Entschließung über beiter berufen fei. Sie legten den Gewerkschaften weiter die feinen Austritt aus dem Verein zu beeinflussen, zumal er bei Frage vor, ob sie auch Berhandlungen mit dem Reichsfinanzministe feinem Beitritt diese Berpflichtung gefannt hat. rium über die Lohnfragen ablehnen, worauf die Bertreter der Dagegen steht das Landgericht auf dem Standpunkt, daß BeGewertschaften erwiderten, daß fie feine Ursache und fein Recht schlüsse, die von der Organisation nach dem Austritt des betreffenden hätten, über Lohnfragen, die im Zusammenhang mit der von der Mitgliedes gefaßt worden sind, für dieses nicht bindend sind." Regierung beabsichtigten Neuregelung der Arbeitszeit stehen, mit bem Reichsfinanzministerium zu verhandeln. Die Lohnfragen Bom Arbeitskampf in Rheinland- Westfalen . feien tarifvertraglich geregelt. Die Gewerkschaften ver wiefen auch darauf, daß die Verhältnisse bei den einzelnen Ver. Effen, 18. Januar. ( Eigener Drahtbericht.) Auch die Wohl waltungen nicht einheitlich gelagert find. Im übrigen feien die Gefahrtsfirma" Friedrich Krupp nüht die zurzeit herrschende wertschaften jedoch zu reinen 2ohnverhandlungen im Scharfmacherfonjunktur aus. Die augenblickliche Belegschaft Krupps Reichsfinanzminifterium jederzeit bereit. Die Verhandlungen beträgt nur noch 27 000 Personen. Bisher wurden 14000 Ent im Reichsfinanzministerium waren damit beendet und werden nun laffungen vorgenommen, 2000 Arbeiter wurden pensioniert. Wie in den einzelnen Refforts fortgeführt. mitgeteilt, ist an Wiedereinstellungen in nächster Zeit nicht zu den fen. Die Säuberung der Betriebe hat natürlich in der Hauptsache die freien Gewerkschaften betroffen, deren Funktio. näre in einzelnen Werfen fast rest los aufs Pflaster gesetzt wurden. Die Direktion hat in den letzten Tagen ein Rundschreiben Berantwortlich für Bolitik: Craft Renter; Wirtschaft: Artur Saternus; an die Meister erfassen, wonach von ihnen jeder Arbeiter, der sich Gewerkschaftsbewegung: F. Ezkorn; Feuilleton: K. S. Döscher; Lokales längere Zeit von seiner Arbeitsstelle entfernt, zu melden ist; wer dieser Vorschrift nicht nachkommt, hat selbst die Entlassung zu er
Aussperrung in der Musikinstrumentenindustrie. Die seit neun Wochen schwebenden Lohnstreitigkeiten in dieser Industrie sind von wiederholten Arbeitseinstellungen in einzelnen Betrieben begleitet gewefen. Die sehr oft geführten Verhandlungen führten zu feiner Berständigung und scheiterten stets an dem proDozierenden Verhalten der Arbeitgeber. Durch die einseitigen Lohndiftate fam es zu einem erneuten Konflikt bei Bechstein, Dem größten Betriebe am Blaze. Bereits z mei Wochen stehen die Arbeiter im Streit, und das Arbeitgebertum benutzt diesen Anlaß, zum Generalangriff vorzugehen. Es sollen die in der Industrie beschäftigten 8000 2 rbeiter heute ausgesperrt werden, um die Arbeitnehmerschaft auf die Knie zu zwingen.
warten.
Achtung, BSPD.- Funktionäre der Deutschen Werke( Spandau und Safelhorst). Montag nachmittag 4 Uhr Fortfchung der Ronferenz vom 15. Januar. Parteiausweis legitimiert. Der Fraktionsvorstand.
Bereinslokal: Denischer Wertmeister- Berband, Bezirksverein Reukölln I. Jdeal- Kafino, Beich felsir. 8. Mitgliederversammlung jeden Sonnabend nach dem Erften. 8ahlstellen: 1. Restaurant Sren, Sermannstr. 178. 2. Restaurant Ruple, Bergstr. 56. 3. Jdeal- Rasino. Weichfelstr. 8. Rahlabende jeden Montag nach dem Fünfzehnten, nächster Zahlabend Montag, den 21. Januar 1924. Deutscher Baugewerksbund, Fadgruppe der Töpfer. Montag, 21. Januar, abends 6 Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, Mitgliederversammlung. Stellungnahme zum Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses und Berschiede. nes. Zutritt nur unter Vorzeigung des Mitgliedsbuches. Die Fachgruppenleitung.
Metallarbeiter! Alle nad ber Tegten Metallarbeiterbewegung nicht wieber eingestellten Rollegen und Kolleginnen werden hiermit auf. gefordert, fofern sie von ihrer JAH. Effen bekommen wollen, fich Montag, ben 21., bis Mittwoch, den 23. Januar, in der Zeit von 9-1 Uhr im Lokal Schulz, Elifabethstr. 30, zu melden.
und Sonstiges: Frik Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin SW. 68., Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.
Berlag: Borwärts. Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwäris- Buchdruckeret
Hautjucken, Flechten, offene Füße( Krampfadern)
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In einer Verhandlung unter Borsitz des Bertreters des Reichs= und Staatsfommiffars in Hamm ist mit den Stimmen der Arbeitgeber ein Schiedsspruch gefällt worden, der für die auch veraltete Wunden heilt die milde und wohltuende, seit Jahrzehnten Der Deutsche Holzarbeiterverband hat am Anfang Bielefelder Metallindustrie. am 21. b. M. die möchentliche Arbewährte San. Rat Dr. Strahl's Haussalbe der Woche einen legten Versuch zur Verständigung beim beitszeit von 54 Stunden vorsieht mit einer täglichen Ar. Gmk. 2.- u. 3.80 franko. Elefanten Apotheke, Berlin SW., Leipziger Straße 74, am Dönhoffplatz. Schlichter Groß- Berlins unternommen; jedoch hat diese fried beitszeit von 9½ Stunden Montag und Freitag einschließlich und liebende" Gruppe ihr wahres Geficht gezeigt, da weder die Arbeit 7% Stunden Sonnabends. Die Lohnangelegenheit wurde dahin geberbeifizer noch die Arbeitgeberpartei der Einladung Folge leisteten, geregelt, daß für über 20 Jahre alte Facharbeiter ein Einstellohn von so daß der Termin zum 17. Januar vertagt werden mußte. Aber 41 Pf. und ein Spihenlohn von 45 f. festgefeßt wurde. auch zu diesem Berhandlungstermin find die Unternehmer nicht er. Hierzu kommen noch Familien, Kinder, Qualitäts- und Schicht Schienen, so daß der Schlichter feinerseits ein Schiedsgericht zulagen. Die Vertrauensmänner und Betriebsvorsitzenden der Biele einfegte, das ben einstimmigen Spruch fällte, daß der Lohn für felder Metallarbeiter haben diesen Schiedsspruch abgelehnt bie ftrittige Tarifdauer bis Ende d. M. 62 Goldpfennige mit der Begründung, daß der Lohn zu gering und eine Produktionsbeträgt. steigerung auch bei täglich a cht stündiger Arbeitszeit mög. Die Funktionäre der Musikinstrumentenindustrie, die sofort zu lich sei.
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