Die„ Erledigung eines Wohnungsfreiten Die verletzte Sittlichkeit.
Wohlfahrtsminister gegen Wohlfahrtsminister.
Der Maler George Groß zu 500 Mark Geldstrafe verurteilt.
der Maler George Groß und die Berleger Julian Gumpert unt Wegen Berbreitung unzüchtiger Abbildungen hatten sich gestern Wieland Herzfeld vor der, 6. Straflammer des Landgerichts 111 unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Ohnesorge zu verantworten. Durch Beschluß des Amtsgerichts Charlottenburg vom 25. April 1923 war das 100 Abbildungen enthaltende Wert von Groß Ecce homo" beschlagnahmt werden. Das Werk ist in verschiedenen Ausgaben hergestellt und verbreitet worden und im Mail- Berlag er. schienen. Zwei Zeichnungen davon, eine eine Entkleidungsszene dar. stellend, wurde vom Verlag in der Form eines Brofpeftes verbreitet. Nach der Anklage, die Staatsonwaltschaftsrat Dr. Pelzer vertrat, soll ein großer Teil der Zeichnungen, nämlich 34, durch die Be. to nung des Geschlechtlichen geeignet fein, das Schamund Sittlichkeitsempfinden eines normal empfindenden Menschen zu verlegen.
Ein Wohnungsstreit, der schon ziemlich drei Jahre alt ist, hat jetzt eine unerwartete Erledigung gefunden. Ueber seinen Anfang wurde im Borwärts", wie vielleicht manchem unserer Leser noch in Erinnerung sein wird, bereits im Jahre 1921 berichtet. Zu denken gibt der Umstond, daß im Zeitalter der Wohnungszwangs wirtschaft so lange zwischen dem Hauseigentümer und Wohnungsfuchern um eine Wohnung geftritten werden muß. Der Hauseigentümer ist die Aktiengesellschaft Friß Berner, die in Marienfelde im Jahre 1921 das Wohnhaus Berliner Straße 141 faufte Als zwei Wohnungssucher sich um Wohnungen in dem Hause temühten, erklärte die Firma Friz Werner AG., die Räume brauche sie von nun an als ert wohnungen. Das Zentralwohnungsamt Berlin entschied in diesem Sinne und erklärte, daß die Bohnungen totfächlich Werks wohnungen feien. Die Wohnungsfucher wandten sich am 23. April 1922 mit einer Beschwerde an den Wohlfahrtsminister, aber das Mieteinigungsamt Tempelhof wartete die Entscheidung nicht eb und sprach am 26. April der Attiengesellschaft die Wohnungen zu. Erst nach einer Geduldsprobe von zehn Monaten tam am 24. Februer 1923 der vom Oberpräsidenten gegebene Bescheid. Im Einver ständnis mit dem Wohlfahrtsminister teilte der Oberpräfident mit, daß die in Frage tommenden Wohnungen nicht als Der Angeklagte Groß erklärte, daß er in seinem Bert feinen Wertwohnungen anzusehen sind". Die„ diesem Standpunkt ent- Verstoß gegen§ 184 StGB. erblicken fönne. Er sei über die Begegenstehende Verfügung" des Zentralwohnungsamtes habe er, der schlagnahme anfänglich erstaunt gewesen und habe nicht verstehen Oberpräsident, außer Kraft gefeßt. Er habe das Zentralwohnungs- tönnen, daß tas natürliche Echamgefühl des normalen Menschen cmt angewiesen, die umstrittenen Wohnungen den beiden Be verlegt fein fönne. Nach seiner Empfindung müsse gerade das schwerdeführern zuzuweisen. Aber die Ausführung dieser Entscheis Gegenteil hervorgerufen werden. Der soziale tritifche dung, d. h. die Zuweisung der Wohnungen, dauerte noch weitere Bug, der den meisten seiner Zeichnungen innewohne, besonders auch zehn Monate, vom 24. Februar 1923 bis Ende Dezember 1923. in der Entkleidungsszene des Prospektes, betone so start das Negative Von der Zuweisung hatten die beiden Wohnungssuchenden zu der derartiger Szenen, daß bei der Darstellung der Vorgänge ein ge Zeit feinen Rußen mehr. Die Firma lehnte ab, Mietverträge mit steigertes Moralempfinden erweckt würde. Bors.: Also Sie verihnen einzugehen. Sie hatte längst andere Wertfamilien in die folgten über die fünstlerischen Ziele hinaus das Bestreben, einer entWohnungen hineingefeßt. Entscheiden follte am 10. Januar 1924 arteben Zeit den Spiegel vorzuhalten?- Angefl: Das ist mein wieder das Mieteinigungsamt, es vertagte aber die Sache, weil die Ziel. Ich kann nicht verstehen, wie man an solchen Dingen achtlos Firme vom Wohlfahrtsminister noch Antwort auf eine Rückfrage porübergehen fann. Mich reizte es, die Berhältnisse ohne erwartete. Als am 13. Januar einer der beiden Wohnungssucher 3uderwaffer darzustellen. Für den Künstler gibt es doch auch den Wohlfahrtsminister durch eine Eingabe bat, sich mit der Ant- feine Grenze, vor der er halt machen muß. Es war ja gerade meine wort zu beeilen, erhielt er unter dem 31. Januar 1924 folgenden, Absicht, Abscheu und Efel zu erregen. Der normal empfintende wieder durch den Oberp: äsidenten erteilten Bescheid: In Ihrer Mensch foll ja von diesen Dingen abgestoßen werden. Ich habe die Bohnungsangelegenheit gegen Frih Berner G. hat der Herr Welt ohne Hülle, so wie fie ift, gezeigt. Mein Werk ist ein Et Minister für Bolts wohlfahrt entschieden, daß der Beziehungsbuch, das auf die sozialen Schäden aufmerksam macht. schluß des Mieteinigungsamts Tempelhof vom 26. April 1922, nach Bei ter Vernehmung der Sachverständigen erfiärte Dem der Werner AG, die fraglichen Räume als Wertwohnun Reichskunstwart Prof. Redslob : Groß hat die Einstellung des gen zugesprochen worden find, als endgültig anzusehen ist. Lebens, wie er es nennt, den Liebestrieb aus Etel, darstellen mollen. Die Angelegenheit hat fomit ihre Erledigung gefunden." Er hat nicht auf das Schlüpfrige loden wollen, sondern mit den graphischen Hilfsmitteln den Schreden hervorrufen und abstoßend wirken wollen. Das sei in Würdigung des fünft. lerischen Schaffens Groß' in Erwägung zu ziehen. Wenn ein Künst ler Gesundung erzeugen wolle, bann brauche er auch den Schreden. Man fei heute nicht mehr so prüte und nenne vielfach die Dinge so, mie sie find. Im ganzen betrachtet, halte Groß der Welt den Spiegel vor, und wenn auch die Zeichnungen nach dem Geschmad vergangener Zeiten häßlich wirkten, so wohne ihnen doch eine ehr liche Absicht und fünstlerisches Dichten inne. Groß werde heute, als eine fünstlerische Notwendigkeit angesehen. Die Zeit finde in ihm ihren Anfläger, der mit den ereinen Mitteln ter Kunst die Mißstände bekämpfe. Marimilian Harden
Des war als das genaue Gegenteil der Entscheidung vom 24. Februar 1923! Dabei hatte noch Ende September 1923 der Oberpräsident das Wohnungsamt gemahnt, endlich die Entscheidung Dom 24. Februar 1923 auszuführen. Und jetzt, am 31. Jonuar 1924, war als endgültig anzusehen, daß der Werner AG. die Räume als Werkwohnungen zugesprochen waren! Wie ist ein folcher Widerspruch on einer Stelle, die in so wichtigen Fragen höchste Instanz ist, möglich?
Die lleberschrift Ecce homo für derartige Darbietungen verlegte und das Schamgefühl eines normal empfindenden Menschen verletze. zudem die christliche Anschauung. Wenn auch Groß ein bedeuten, er Künstler sei, gäbe es auch für ihn gewiffe Schranden. Der Staats anwalt beantragte 500 Goldmart gegen Groß, gegen die Verleger 1½stündiger Beratung verkündete Landgerichtsdirektor Ohnesorge je 1000 Goldmart Strafe sowie Einziehung des Werkes. Nach folgendes
Urteil:
flagten Gumperz und Herzfeld als Berleger und Verbreiter haben Der Angeklagte Groß hat sich als Hersteller und die Angesich des Bergehens gegen§ 184 burch Berbreitung unzüch tiger Darstellungen schuldig gemacht. Bei Beare teilung der Frage, ob die Zeichnungen als unzüchtig zu betrachten sind, hat sich die Straflammer auf den Standpuntt tes Reichsgerichts gestellt: entscheidend für die Beurteilung des Falles war das Sitt.ichkeitsempfinden der Bevölkerung und nicht eines fleinen Kreifes. Auch das Wert eines anerkannten Künstlers kann sich in Widerspruch seken mit dem Sittlichkeitsempfinden der Allgemeinheit. Bei der Darstellung gewagter Borgänge hätte Groß alles Unzüchtige vermeiden müssen. Wenn es Groß auch bei ne.en Bildern gelungen sei, der heutigen Zeit den Spiegel vorzuhalten, so habe er bei anderen nicht restlos dieses Ziel erreicht und dabei das Sittliteitsempfinden verlegt. Das Urtei lauiete auf 500 Mart Geldstrafe für jeden ter drei Angeklagten. Die bisher erschienenen Eremplare des Wertes sowie die Druckplatten werden eingezogen und unbrauchbar gemacht.
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In der neuen Republik herrschen größtenteils noch die alten Gefetze und die Rechtsprechung wird zumeist noch im alten Urgeiste fortgeführt. Kein Wunder, daß wir uns bei fo vielen Gelegen heiben verwirrt an den Kopf faffen und überlegen, ob wir noch immer gerichtlichen Berfolgung der sogenannten unfittlichen Kunst. Der unterm alten Regime leben. Gar nichts verändert hat sich in der gerichtlichen Berfolgung der sogenannten unfittlichen Kunst. Der regelmäßig den Staatsanwalt zur Antlage aufreizen, beweist es neue Prozeß gegen den Karikaturisten George Groß , deffen Werke Er hätte genau so vor 20 und mehr Jahren sich abspielen fönnen. Der ganze alte Apparat wurde wieder aufgezogen: das Scham gefühl des normal empfindenden Menschen"( pfui Deube.), tas ein juristisches Scheufal schlimmster Art aus der Rumpeitammer der Ler- Heinze- Welt ist, spielte wieder die entscheidende Rolle. Das Sittlichkeitsempfinden der Allgemeinheit, in seiner Bagheit unfavar und für niemand als den abstrakten Begriff verbindlich, deflorierte bie fünstlerische Absicht: anzuflagen, zu prangern. Der Widerspruch aller Sachverständigen war wirkungslos. Was verstehen auch der Reichstunstwart oder Liebermann von der Aufgabe der Behörden, Anstoß zu nehmen und den Künstler der allgemeinen Unzucht anzu flagen, wenn er sie in ihrer wirklichen Nacktheit schildert? George Groß ist ein Satiriter, ein pathetischer Moralist, dem alles ferner. fiegt, als die Schweinchen zu figeln. Er fann sich gewiß vergreifen, mie mir manche seiner Ausfälle auf die Sozialdemokratie für ver. fehlt halten. Aber niemand, der sein Wert fennt, kann ihn für einen Amuseur halten, der auf Unfittlichkeiten ausgeht. Gilt denn in der deutschen Rechtsprechung der allgemeine Charakter und die Absicht des Künstlers nichts unfaßbares Schamgefühl, das geradezu ein Feigenblatt für gericht und die alberne Rücksicht auf ein liche Kunstverfolgung ist, alles? Ja, leider immer noch und sa wurde Groß verurteilt. Aber auf der Anflagebant sitzt dauernd Staatsanwaltschaftsrat Dr. Pelzer bean- biele anmaßende Bevormundung fünstlerischen trage in Anlehnung an den Standpunkt des Reichsgerichts die Ber. Schaffens, die Fesselung freier Kritik und die Degradierung des urteilung des Angeklagten, da das vorliegende Wert unfittlich fei Bublifums zum Rastratentum„ normaler" Sittlichkeit.
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schloß sich diesem Gutachten voll an. Groß sei ein ungewöhnlich ernster Mensch und reiner Charakter. Groß fei ungerecht auf dem nicht das Süße im Serus. Sein Wert sei der Berrspiegel eines Gebiete der Erotit. Er fehe nur das Afokalyptisch- Schreckliche und Satiriters. Dr. Mar Osborn bezeichnete Groß als eines der stärfiben fünstlerischen Talente auf dem Gebiete der Zeichnung. Er fei ein aufrüttelnder, provokatorischer Geist, der Wedekind im Wesen Liebermanns forderte für einen Künstler wie Groß die Freis sehr nahe stehe. Ein schriftlich vorliegendes Gutachten Profeffor heit des Schaffens.
Ein Wohltätigkeitsvampyr. Die Börse der Sammlungsschwindler. Schwindeleien auf dem Gebiete der öffentlichen Sammlungen wurden dem Oberleutnant a. D. Hirschfeld zur Last gelegt, der fich wegen Betruges vor der Straftammer des Landgerichts III zu verantworten hatte. Hirschfeld war Borfigender von politischen Bereinen und hatte in diefen angeregt, besondere Organisationen zur Veranstaltung von öffentlichen Sammlungen einzurichten, deren Geschäftsführer er wurde. Neben dem ziemlich hohen Gehalt ftellte er noch hohe Aufwandsentschädigungen und Spelen in Rechnung. Die Sammlungen paßten sich immer der jeweiligen Situation an; fo wurde gesammelt für die Abstimmung in Oberschle. fien, für das Säuglingsfürsorgewert, für das Hilfswerk für unter ernährte Kinder und ähnliche Zwecke. Die Sammlungen fanden im Namen eines Bürger blods" und eines reubundes" statt. Auch für den Heimatschuh wurden Sammlungen veranstaltet. Wie ein Bertreter des Wohlfahrtsministeriums angab, find in der Zeit von 1919 bis 1922 etwa 10 bis 12 derartige Sammlungen durch den Angeklagten veranstaltet worden. Das Ministerium habe im ganzen ungefähr 100 Fälle aufgedeckt, in denen die Sammlungen auf schwindelhafter Basis berubten. Es wurden ungeheure Gummen eingenommen, aber in der Regel wurde nicht ein Pfennig für öffentliche 3mede ab. geliefert. Diese Wohltätigkeitsschwindler hatten eine förmliche Börse abgehalten. Ihr Treffpunkt war ein bekanntes Weinrestau rant in der Potsdamer Straße , in der Nähe des Botsdamer Blakes. Dort floß der Geft in Strömen. Das Gericht verurteilte den An geklagten, der jede Schuld leugnete, zu neun Monaten Gefchen Behörden ein foftbar gebundenes, mit reichem Bilder fängis. Die Festellung, daß die Sammlungen im Namen eines Bürger. blods" oder„ Treubundes" stattfanden, ist deshalb von besonderem Intereffe, weil sie beweist, daß der Echwindler sein Bublifum richtig einschäßte. Dieses Publikum fällt verdientermaßen auf alles her ein, was unter fchwarzweißroter Couleur sich möglichst reattionär gebärdet. Wahrlich, ein treffender Beweis für das soziale Kultur niveau dieser Schicht.
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werden würde. Die Abteilung griff daber fofort ein und ihre Beamten schritten zu umfangreichen Beichlagnahmen, insbesondere auf dem Schweinemarit mit dem Erfolge, daß ein weiteres Anziehen der Preise verhindert wurde. Die Ab teilung W wird ihre Aufmertfamfeit fortgefegt auf diese Dinge gerichtet halten, um unter allen Umständen au verhüten, daß uns berechtigte Steigerungen, wie fie im vorigen Monat und vor zwei Monaten festgestellt worden waren, sich wiederholen.
Das Stodholmer Stadtfotleglum hat den Berliner städti Schmud verfehenes, zweibändiges Wert zugehen laffen, welches das neue Stodholmer Stadthaus am Mälarsee und die Einweihung dieses Gebäudes im Sommer 1923 darstellen. Der Ober bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher haben dem Stod holmer Stadtkollegium für die Widmung des Buches in einem herzlichen Schreiben den Dant der Stadt Berlin ausgesprochen. Das Schreiben meist ferner auf die große Wichtigkeit hin, die die Erweiterung des Westhafens tünftig für den Waffer- und Güter verkehr von Schweden nach Berlin haben wird und gibt schließlich der Hoffnung Ausdruck, daß auch der Reiseverkehr von Deutsch land nach Schweden in hoffentlich nicht zu ferner Zufurft wie in früheren Zeiten viele Berliner wieder nach dem schönen Schweden
Bereitelte Preissteigerung auf dem Zentralviehhof. Die Wucher- Abteilung des Polizeipräsidiums hatte toie fie mitteilt davon Kenntnis erhalten, daß gestern auf dem 8entralbiebhof eine erneute Heraufsetzung der Fleischpreise versucht führen wird.
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Wieder hat ein Postbeamter vom Poftamt 25( Am Königs graben) om Anfang b. M. eine Anzahl Einkommensteuermorfen zu 100 m. und 50 m. versehentlich statt solcher für 1 M. bzw. 50 Pf. verabfolgt. Da der Beamte für den entstandenen Schaden haft bar ist, wird der betreffende Käufer gebeten, die zu Unrecht erholtenen Marten bei dem Bostamt wieder einzu. tauschen.
Kundgebung für die Pfalz . Am beutigen Sonntag um 11 Uhr bormittags findet im Reichstag eine Rundgebung für die Bialz statt und anschließend daran um 12 Uhr ein Konzert der Reiss webrtapellen Groß- Berlins auf dem Königsplaß. Für diese Ver anstaltung ist der Bannkreis aufgehoben und freigegeben, jedoch mit der Einschränkung, daß ein gefchloffener An- und Ab marich nicht geftattet ist. Die Schußpolizei hat umfangreiche Maß nahmen zur Regelung des Verlehre getroffen.
Eine neue Vorwärts"-Ausgabestelle in Charlottenburg ist bei dem Genossen Gieseler, Dahlmannstr. 30, of part Dom heutigen Tage an errichtet. Durch Boten bestellt wird der von
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