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Hinter verschlossenen Türen.

Die Vertreter des Reichswehrministeriums ausgeschlossen. Konzentrischer Angriff auf Loffow.

Heute morgen begann die Beweisaufnahme. Unter den Zeugen befindet sich General Tieschowiß, der Befehlshaber der Militär- Infanterieschule. Rechtsanwalt Rober: Im Namen der Berteidigung erkläre ich, daß in dem Prozeß die Zeugen ungewöhn lich beeinf ußt worden sind, die Wahrheit ist gefnebelt, die Zeitungen find angewiesen worden, nichts von den Angeklagten zu bringen, es find amtliche Darstellungen in die Bresse gelommen, die den Tatfaden widersprechen. Von General v. Lossow find amtliche Darstellungen in 400 Exemplaren an Offiziere versandt wor den. Lofsom bat die Empfänger, diefes Schriftstück ganz geheim zu behandeln. Daraus spricht das schlechte Gewissen. Warum hat man es nicht in aller Deffentlichkeit erörtert? Es besteht der Verdacht, daß der

Berfaffer der blau- weißen Broschüre mit Herrn v. Coffow identisch

ist. Ich führe das aus, damit das Gericht in der Lage ist, jeden Beugen zu fragen, ob er von 2ossow vorher eine Sachdarstellung erhalten hat. Die Herren Kahr, Lossew und Seißer sind soweit ge­gangen daß sie ihre Aussagen noch gegenfeiliger Berständigung unter fich felbst gemacht haben. Es ist ja schon auffällig, daß die Zeugen Kahr, Lossow und Seißer   zuletzt vernommen worden sind und offen­bar das gesamte Ma' erial erst vorher gesehen haben. Die drei Herren haben sich aber offenbar gegenfeitig ihre Aussage mitgeteilt und festgelegt. In der Auslage Lossows heißt es fogar einmal: In den Punkten schließe ich mich voll inhaltlich den Herren Kahr und Seißer an." Das ist direkt gefehwidrig. Bei den Beugen. die erscheinen, werden wir fragen müssen, ob sie unbeein. fußt find oder ob sie Weisungen haben, wie die Sache sich abgespielt hat. Es ist festzustellen, daß in der Darstellung Loffoms fich zahl reiche Stellen befinden, die mit der Antlage wörtlich über einstimmen.

Legitime und illegitime Oefen.

Ja, ja, so etwas gibt es in preußisch Berlin  ! Eigentlich ist es reichlich spät, heute noch von Difen zu erzählen. Indessen, dieser Winter nimmt ja anscheinend fein Ende, geheizt muß noch immer werden mit derselben Heftigkeit, a's wenn man tief im Januar lebte, und so ist denn diese Ofengeschichte durchaus aktuell und zeitgemäß Beitgemäß bleibt fie außerdem immer, weil sie von dem Schilda der Beamtenhierarchie und Bureaukratie erzählt, das scheinbar niemals aussterben wird.

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In diesem Winter ist bekanntlich die Zentralheizung in sehr vielen Häusern stillgelegt worden, weil die Mieter sich außerstande fahen, die Kosten für den Koks aufzubringen. Es dürfte ja auch allgemein bekannt fein natürlich die Behörden wissen von all natürlich die Behörden wissen von all diesen Dingen nichts daß nicht nur in großen Wohnungen und in den Räumen der Reichen Zentralheizung vorhanden ist, sondern daß es in Berlin   auch zahlreiche fleine Wohnungen mit Sammel­heizung gibt. Gerade diese Wohnungen waren seinerzeit von den kleinen Leuten" sehr gesucht, weil die Frauen, die sich sonst schon genug mit Arbeiten aller Art abzuschinden hatten, von der lästigen und zei raubenden Arbeit des Heizers, Kohlenscheppens und Holz zerkleinerns befreit kein wollten In allen diesen Fällen mußte man in diesem Winter auf die Eammelheizung verzichten, wollte aber na'ürlich, wenn irgend möglich, nicht auf die Wehltat einer warmen Bohnung verzichten. Zu diesem Behuf faufte man sich einen eisernen fen, damit man wenigstens in den Genuß einer warmen Stube fcm. Der Hausbesizer mußte seine Erlaubnis dazu erteilen, das Micteinigungsamt das Ausscheiden des betreffenden Mieters aus der Sammelheizung ausdrücklich als zu Recht bestehend bescheinigen, und der Bezirksschornsteinfegermeister mußte sich durch Augenschein davon überzeugen, daß das Sezen eines Djens eine Feuersgejahr für das Haus nicht bedeute. Etwas umständlich das Verfahren, aber leg en Endes muß man zugeben, daß es notwendig ist. Man wird schließlich auch anerkennen, daß das Bauamt der betreffenden Ge­meinde um Erlaubnis gefragt werden muß. Die Erfüllung dieser Pflicht ist freilich wesentlich schwieriger. Denn zu diesem Behuf muß man eine Zeichnung der Wohnung einreichen und in die Ede des 3immers, in der der Ofen steht, ein Kreuz hinmalen. Aber schließlich sind die Behörden ja nicht dazu da, um den Untertanen" Das Beben leicht zu machen. Nun, jedenfalls man erfüllt seine Pflicht, das Bauamt sagt Ja und Amen, der Ofen steht da und brennt luftig, wenn man genügend Torf, Braunkohle, Kartoffel. schalen und anderes wertvolles Heizmaterial hineinwirft. Das geht so Woche um Boche, aber mit einmal heißt es abermals halt, heißt es, tein Ofen ist illegitim, die Behörde aber darf nur legitime Defen gestatten. Jeder Ofen in einem Haus mit Sammelheizung Justizrat Schramm: Aus der Tatsache, daß nach der ersten ist illegitim, ganz gleichgültig, ob er feuergefährlich ist oder nicht. Aussage des Oberleutnants Kriebel in der Boruntersuchung Der Bezirksausschuß muß daher offiziell um Erlaubnis gefragt wer­einer der Herren von der Staatsanwaltschaft sich sofort in das Wehr- den, sonst Man läßt durchblicken, daß alles nur eine Form Preisfommando begeben hat, wo die einzelnen Aussagen dann mit ist, aber Ordnung müsse sein. Also muß man wieder Zeit und Geld den Herren vom Kommando durchgegangen worden sind, laffen fich opfern und eine entsprechende Eingabe an den Bezirksausschuß auch gewiffe Schlüsse ziehen. Erster Staatsanwalt Stenglein: Ich muß erklären, daß die machen. Abermals vergehen Wochen und Monate, da tommt end­Anflageschrift mit dem Bericht des Generals v. Loffow in feinerleich im März tie Antwort 3.s Bezirksausschusses: du darfst deinen Busammenhang steht. Wenn sie hier und da Aehnlichkeit aufweist, Djen heizen. In vielen Fällen aber läuft das Gesuch noch, und dann fann es nur daher fommen, daß sich die Anklage auf die gleichen die Erlaubnis zum Heizen wird wahrscheinlich Pfingsten kommen. Beugenausfagen fügt. Was den hier mehrfach genannten Staats- Doch der einzelne hat das erhebende Gefühl: dein Ofen ist legitim. anwalt Dreffe betrifft, so ist es ausgeschlossen, daß er irgend etwas Aber das beste tommt noch. In der Antwort des Bezirksaus. Unzulässiges begangen hat. Bielleicht hat er fich ins Wehrkreis- schusses, die gestattet, einen Ofen zu haben und zu heizen, heißt fommando begeben, um auf Grund der Aussage Kriebels möglichst es am Schluß wörtlich: Gegen diesen Bescheid ist Beschwerde beim schnell die nötige Aufklärung zu erhalten. Oberpräsidenten zulässig!" Man kann sich also darüber beschweren, daß einein etwas erlaubt ift!! D Schilda!! Und mit solchem Krimsframs, mit. diefen Richtigkeiten und Ueberflüssigkeiten mer. den Menschen gequält, die sonst schon genug hart zu leiden und zu fämpfen haben.

Bors.: Die Berlesung des Berichts von Ezzellenz v. Loffow kann zu einem späteren Termin erfolgen. Justizrat v. 3ezschwig: Ich stelle den Antrag, dak der Staatsanwalt für die Feststellung sorgt, ob und in welcher Weise die Loffowsche Schrift an die Befehlsstellen weitergeleitet ist. Da die Anklage und der Bericht Lossoms in so vielen Stellen übereinstimmen, fo fragt es sich, ob nicht der Staatsanwalt Dreffe das Bindes glied in dieser Angelegenheit gewesen ist. R... Holl: Der Prozeß wird nicht geführt, um Rohr, Lossom und Seiker des Hochverrats zu überführen, sondern die Angeklagten der völlischen Bewegung zurüdzugeben, ohne die es für unser Bolt feine Reffung gibt. Ich beantrage, den Bericht Lossoms zu ver lesen. Wenn die Echtheit des Lossowschen Berichtes angezweifelt wird, bin ich bereit, Bhotographien des Originals vor. zulegen.

Rechtsanwalt Dr. Zu etgebrune: Ich glaube nicht, daß die Staatsanwaltschaft den Verfassern der Denkschrift das Zeugenmate. rial als Beugenunterlage gegeben hat. Die Denthrift ist bas Primäre, a so haben sich die Zeugen nach diefer Denkschrift in i ren Aussagen gerichtet, und deshalb ist ihre Berlefung not wendig.

Justizrat von 8ezschwiz: Die Dentschrift ist schon Ende November im Kreise von Offizieren verlefen worden.

Rechtsanwalt Hemmeter: Die Denkschrift hat auch dem Kommandeur der Infanterieschule vorgelegen. Uebrigens hat bei der Infanterieschule eine merkwürdige Untersuchung stattgefunden. Beu gen, die für die Angeklagten günstig ausgesagt haben, hat man fünf Stunden lang ftramm stehen laffen. Dieses Pamphlet, das den 3wed hat, die als Zeugen in Frage tommenden Offi ziere zu beeinflussen, muß unter allen Umständen verlesen

werden.

Rechtsanwalt Holl: Die Dentschrift ist zum erstenmal am 24. November an die Ortsältesten und Regimentsfommandeure hinausgegangen, am 12. Dezember an Oberst von Seißer und schließlich am 1. Januar 1924 an eine Reihe von Vorsitzenden der Officiersvereine. Charakteristisch ist das Begleitschreiben, das der Denkschrift beigegeben ist. Es heißt darin. daß die Dentschrift die Dinge in ihrem tatsächlichen Berlauf darstelle und daß sie den Zweck habe, unrichtigen Darstellungen und Gerüchten entgegenzutreten. Nach furzer Beratung beschloß das Gericht die Berlesung der Dentschrift einstweilen zurüdzustellen.

Ausschluß der Oeffentlichkeit.

Ms nunmehr in die Beweisaufnahme eingetreten werden follte, erhob sich Erster Statsanwalt Stenglein und beantragte für die Dauer der Bernehmung der Offiziere der Infanterieschule den Aus­schluß der Deffentlichkeit.

R.-A. Hemmeter widersprach diesem Antrag, während Justizrat v. 3e3fchwig betonte, daß bei einem Ausschluß der Deffentlichkeit wenigstens die Bertreter des Reichswehrmini fteriums, des ehrtreistommandos den Saal verlaffen follten, damit nicht die Gefahr bestehe, daß die Zeugen durch die Anwesenheit diefer Offiziere in ihrer Aussage beeinflußt würden. Auf eine entsprechende Frage des Borfißenden an die beiden Ber­treter erklärte haup mann Ritter   v. Stod, der als Vertreter Ses Reichswehrministeriums anwesend war, daß er angesichts der Tatsache, daß wichtige Belange des Reichsheeres zur Sprache fämen, um seine Zulassung bitten müßte. Im gleichen Sinne äußerte sich der Vertreter des Wehrfreistommandos. Darauf er­Plärte R.- 2. Goet, daß man ja bereits bei der Reichswehr   ge­nügend Erfahrungen seit dem 9. November gesammelt habe. Eine Reihe von Offizieren fei bereits auf Grund jener Ereignisse verabschiedet worden. Die Zeugen fämen in einen schweren Ronslift, denn, wenn sie die Wahrheit fagten, dann brohe ihnen der blaue Brief.

Auch die Reichswehrvertreter ausgeschloffen. Das Gericht beschloß, während der Dauer der Bernehmung der Offiziere der Infanterieschule die Deffentlichkeit auszuschließen und die Anwesenheit lediglich den Vertretern der Reichs- und Staats­behörden, aber mit Ausnahme der Berireter des Reichswehr­ministeriums und des Wehrfreistommandos, zu gestatten, die eben falls ben Saal verlassen mußten.

In nichtöffentlicher Sizung wurde dann in die Beweisaufnahme eingetreten. Die für ten ersten Vormittag geladenen Zeugen sind: Der Kommandeur der Infanterieschule, General v. Tieschowig, ferner Oberst Leupold, Oberstcutnant Doe mlein, Rittmeister Lenge, Hauptmann pepper, fowie die Leutnants Blod, Wedmann, König, Mahler, Hubrich und der Fähnrich Engelte. Die Deffentlichkeit dürfte faum vor heute nachmittag wiederhergestellt werden.

Der fünfte Sozialist im französischen   Senaf. Im Departement Drome   wurde für ben verstorbenen raditalen Senator Rey­naub der Sozialift Ballette gewählt,

Mord oder Totschlag?

Das gewaltfame Ende der Schauspielerin Erna Klemm.

mehrere Handtoffer und Taschen füllte. In Begleitung einer zweiter Frauensperson fuhr die falsche Frau Direttor im Kostüm der echten in einer Autodroschte unbehelligt mit der reichen Beute davon. Die Stüge ist, wie die Ermittlungen ergaben, eine 27 Jahre alte, aus Alt- Chemnitz gebürtige, wegen Diebstahls wiederholt vorbestrafte Martha Mattern, eine Spezialistin auf diesem Gebiete. Es fielen andere Keider und ein großer Boften Tisch  -, Bett- und Leibwäsche, ihr jegt 30 elegante inter- und Sommertostüme, die B. K. gezeichnet ist, in die Hände.

Der Hauswirt bleibt Sieger.

Das nennt sich Mieterichuh".

In Zeiten des Wohnungsüberflusses liefen Hauswirte ihren Mietern nach und mühten sich, sie durch Mieteermäßigung zu halten. Heute hat fein Hauswirt so etwas nötig, und mancher setzt sogar Himmel und Hölle in Bewegung, seine Mieter los zu wer den. Die Kundigen lachen über Mieterschutz", weil sie's ver flehen, beim Micteinigungsamt und vor Gericht ihre Sache durch zubringen. Es gibt ja mandherlei Gründe, mit denen man den Nachweis führen kann, daß ein dem Wirt unerwünschter Mieter an die Luft gesetzt werden muß. Verhängnisvoll werden dem Mieter nicht fellen die persönlichen Zusammenstöße mit dem Wirt, die bei Wohnungsstreitercien oft vorkommen. Ta farn dann der Wirt Hause zu dulden braucht. geltend machen, daß er einen solchen Mieter nicht länger in seinem

So ähnlich ist es vor furzem wieder einem Schneidermeister Bäumchen ergangen, der in Berlin   im Hause Rottbuser Damm 28 einen mehrjährigen Wohnungsstreit mit dem Eigen­tümer Michels hatte. M., der in feinem Hause wohnt, vermietete mehrere bisher von ihm selber berußie Simmer ncbit Küche uſw. eine Speisetammer. Später entstand em Streit um die Dauer der an B., behielt aber für sich einftweilen noch ein Mädchena laß und Weiterbenugung dieser Räume, der Wirt aber beanspruchte nicht laffenen. Beim Mieteinigungsamt hatte er mit seinem Antrag auf nur sie, sondern jezt auch noch ein Zimmer von den an B. über Kündigungsgenehmigung zurädst fein Glid, dann aber fam es zu einem Beleidigungsprozeß des Ehepaares B. gegen das Ehepaar M., und nunmehr begründete M. einen neuen Antrag auf Kündigungsgenehmigung damit, daß auch er von dem Ehepaar B. beleidigt worden sei und er mit B. nicht weiter Ründigungsgenehmigung, die von B. an den Oberpräsidenten und unter einem Dache wohnen fönne. Das Mieteinigungsamt gab die blieben erfolglos, die Räumungstlage gegen B. wurde in ten Wohlfahrtsminister gerichteten Beschwerden und Eingaben langwierigem Verfahren durchgeführt, und noch che die Frage einer ausreichenden Erfahwchnung endgültig geregelt war, erhielt der Gerichtsvollzieher den Auftrag zur wangsräumung. 3war murde Stundung gewährt, B. hatte aber ein Zimmer im voraus zu räumen, und in der zweiten Hälfte des Februar mukte er dann, zum Edaten feines Geschäftsbetriebes, die ganze Wohnung hergeben und eine in einem anderen Stadtteil gelegene Woh nung nehmen.

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Der fiegreiche Hauswirt hat die freigewordenen Räume nicht etwa an einen anderen Wohnungsuchenden vermietet, sondern ratürlich mit Zustimmung des Wohrungsamtes feiner fie ouf demselben Flur liever den eigenen Wohnung zuge. schlagen. Beim Mieteinigungsamt, beim Gericht und beim Woh nungsamt hat er seinen Willen durdgescht, und er tann es sich jetzt in seiner Wohnung von nunmehr acht Zimmern, zwei Kammern, zwei Küchen usw. bequem maden.

Ende des städtischen wertbeständigen Notgeldes.

Die Gültigkeit des aufgerufenen wertbeständigen Notgeldes der Stari Berlin  / und% Dollar endet mit dem 10. März 1924. Bom 11. März ab werten diese Noten auch bei den städti­schen Kassen nicht mehr cingelöst.

Zum Besten des Unterstützungsfonds der Kriminalbeamten veranstaltet das matorium des Fonds am Mittwoch, den 5. März, abends 7, 11br, ein Wohltätigtettstonzert im Marmorsaal des Zoologycen Gartens.

Quo vadis und die Löwen  !

Aus Rom   schreibt uns zu dem wiederholt geschilderten Unglütsfall bei einer Filmaufnahme. der Dompteur Alfred Schneider  :

fall bei der Filmaufnahme Quo vadis in Rom   verbreitet wurden, In Anbetracht der verschiedenen Nachrichten, die über den Bor. nehme ich hiermit Beranlassung, nachstehend den Vorfall wahrheits­getreu zu schildern. Seit November 1923 arbeiteten wir an den Filmaufnahmen der Löwenszenen und haben stets die größte Borsicht walten laffen, niemals haben wir Menschen mit den Löwen   zusammen in einen Käfig aufgenommen. Dort. wo Löwen   inmitten der Men. schen sind, handelt es sich um Tridaufnahmen. Am 5. Februar waren wir bamit beschäftigt, die Szene aufzunehmen( Trid) wo Löwen   fich auf die betenden Christen stürzen. Blöglich sprang die zwei Jahre alte Löwin, die bei mir geboren ist( das Tier haben wir bis vor einem Jahre auf dem Arm getragen), an der Mauer hoch, so wie es junge Tiere tun, wenn sie spielen. Durch Zufall Elieb das Tier mit den hinteren Branten in einer Mauerfuge hängen, durch eine weitere schlangenartige Beweging gelang es fich etwa 50 Personen, die zur Seite wichen. Nur der 62jährige der Löwin, auf die Brüstung zu temmen. Auf der Trüne befanden Statist Palombo blieb ruhig, die Hände an den Kopf geftügt, fizen. Man nimmt nun an, daß der alte Mann, ber durch die An

Bor der 3. Straffammer des Landgerichts II   begann heute früh unter Borsiz von Landgerichtsdirektor Laschte der Totschlags prozeß gegen den Kaufmann Liepmann Pomogny, der beschuldigt wird, die Schauspielerin Erna Klemm n der Nacht vom 25. zum 26. September 1920 cetötet zu haben. Während ursprüng­lich bie Strafverfolgung auf Mord lautete, ist schließlich die Anflage nur wegen vorfäglicher Tötung ohne Ueberlegung erhoben worden. Die von ihrem Ehemann getrennt lebende Schauspielerin Erna Klemm, wohnte mit dem Angeklagten in der Bülowstraße 31, wo fie ein gemeinsames Zimmer hatten. Am 26. Eeptember fard die Wirtin die 27jährige Frau als Leiche auf der Chaiselongue liegen. Die Mordkommission stellte fest, daß es sich um ein gewalt sames Ende handelte. Bei der Leiche fehlte ein wert. voller Brillantring. Bomogny war feit der Zeit verschmun den. Die Wirtin hatte in der Nacht einen lauten Wortwechiel zwischen der Klemm und einem Manne gehört und angenommen, daß es P. fei. P. selbst, der nun steckbrieflich verfolgt wurde, ist erst im vorigen Sommer aus Belgien   ausgeliefert worden. Der Angeklagte, der durch Rechtsanwolt Buppe vertreten wird, ist Er stammt aus Czerps bel Odessa   und hat sich zeitweise auch Louis 24 Jahre alt. Als seinen Beruf gibt er den eines Kaufmanns an. Bosener genannt. Frau Klemm, bie er im Februar 1919 in den Winzer- Stuben tennen gelernt, babe rach einiger Zeit eine An näherung gesucht, indem sie ihm sagte: Was hast Du mir ins Herzftrengung ermüdet war, einen Schlaganfall erlitten hat. Da fammengelebt. Gezarft haben wir uns, wenn fein Geld da war. gelebt!" Sie hatten dann die ganze Zeit wie Mann und Frau zu Borf.: Es fam doch auch zu Eifersuchts zenen, weil die Klemm, wäh» rend Sie verreist waren, ausging." Angell: Ich wollte verhindern, daß sie zum Straßenmädchen herabfant."

Es

fogar einmal bei einem Streit um Hilfe gerufen hätte. Das gibt der Weiter wird dem Angeklagten vorgehalten, daß die Riemm Angeflagte zu, bestreitet aber, die Klenim gewürgt zu haben. fei gleich wieder nach einem solchen Streit alles gut gewesen. Als dann auf die Borgänge furz vor dem Tode der Klemm eingegangen wird, erzählt der Angeklagte, daß er damals viel Geld gehabt. Ich erfranfte an der Gelbsucht und mußte meine Bfund­aus England mitgebracht habe. Er habe englische Pfund als Reserven referven angreifen. Am 25. September hatte ich nur noch 1800 m. er fomme sonst nach Berlin   mit Knallbonbons". Am 25. September Die Klemm brauchte auch Geld für ihren Mann, der immer drohte, habe er, erzählt der Angeklagte weiter, einen Arzt aufgesucht, der ihm wegen seiner Gelbsucht anordnete, daß er in ein Krankenhaus gehen müsse. Sodann erzählt der Angeklagte die Ereignisse vom 25. Sep. tember bis zu feinem Berschwinden aus Berlin  .

Wenn man zum Lumpenball geht! aber feineswegs erfreuliche Sitte, in der Faschingszeit Lumpen Es ist eine gerade in befizenden Kreisen zwar weit verbreitete, bälle" zu veranstalten und selber auf solchen Veranstaltungen den fozial Deflassierten, den Heruntergekommenen, den Lumpen" zu martieren in dem angenehmen Gefühl, daß das alles doch nur Masterade sei. Es kann bei diesem loderen Spiel auch mal anders tommen, wie der Fall eines Direttors R. in der Raßbachstraße be weist. Alle Mitglieder dieser Familie besuchten am Sonnabend­abend in echtem" Kostüm einen Lumpenball". Inzwischen hielt des Hauses getreue Stüße den Augenblid für gefommen, nicht nur die Rolle der Hausherrin, sondern auch ihre gesamte Garderobe und Schmucksachen zu übernehmen". Sie leistete derart gründliche Arbeit, daß den Damen des Hauses an Kleidungsstücken Wäsche und Schmuckfachen nahezu nichts mehr verblieben ist. Die Beute war fo umfangreich, daß fie einen großen Schiffstoffer jowie

niemand mehr in der Nähe Palombos war, fing die Löwin mit dem den Branten an feinen Armen herumtrallte. In dem Moment fam Mann, welcher sich nicht mehr rührte, an zu spielen, indem sie mit meine Schwägerin, die Dompeuse Betty, welche bei der Flucht der Statisten mitgerissen wurde, hinzu. Die Löwin Europa   mich zurüd und stürzte die fünf Meter hohe Tribüne herab. In demselben Moment tippte auch der Körper des Palombo über und stürzte in Gesicht liegenden Palombo in das Genid und schleppte ben toten die Tiefe. Erst unten auf den Boden biß die Löwin den auf dem die Dompteule Marcella, hinzu, ergriff eine große, in der Nähe Störper fechs Meter weiter. In dem Moment sprang meine Frau, stehende Tafel und zerschlug fie auf der Löwin. Nun war auch ich aus dem Käfig gekommen, auf meinen Anruf ließ die Löwin den Mann los. Ich nahm das Tier beim Kopf und führte es weiter. teur und ein Statist an zu schießen, daß mir die Kugeln um den Wie ich ungefähr zehn Meter gegangen war, fing plöglich ein Opera Kopf herum pfiffen. Nuc einem glücklichen Zufall ist es zu ver danken, daß ich nicht verlegt wurde. Die Löwin erhielt drei Kugeln. Daraufhin wurde das Tier erst wild und ich mußte es loslassen und trieb es in den Käfig zurüd. Der unglüdliche Palombo wurde sofort in das Militärhofpital gebracht, wo die Aerzte nur den Tod feststellen fonnten. An dem Biß wäre der Mann niemals gestorben. Ich will ein Unfall ereignet. Es ist unwahr, daß Comm Ambrosio, Gabrielle noch hinzufügen, daß bisher 98 Ime mit meinen Löwen  und unter meiner Leitung hergestellt wurden, und niemals hat sich D'Anunzio, Georg Jackobi und ich verhaftet waren oder von der Staatsanwaltschaft gesucht werden."

Groß- Berliner Parteinachrichten. Junglozialisten. Gruppe Tempelhof  - Mariendorf  ; Seute abds. 71, Uhr in Tempel­ hof  , Lyzeum, Germaniaftr. 46: Bortragsabend

Jungfezialisten, Ortsgruppe Süben  . abends 7, Uhr, in der Juristischen  Sprechstunde: Bortrag des Genoffen Bittor Schiff. Der Bortrag ist heute abend, nicht Mittwoch.