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Eine Generalversammlung der Beamten der Pariser Omnibusgesellschaft, welche in der gestrigen Nacht stattfand, machte der Gesellschaft den Vorwurf, daß die Uebereinkunft, welche nach dem Generalausstand von 1891 abgeschlossen wurde, von der Direktion nicht ausgeführt werde. Etwa 5000 Beamte wohnten der Versammlung bei. Heute früh 5 Uhr legte der Präsident der Versammlung das Amt nieder. Diese Demission wurde mit den Rufen Es lebe das Syndikat! Es lebe der Ausstand!" aufgenommen. Schließlich wurde eine Tagesordnung festgesetzt, welche den allgemeinen Ausstand beschleunigen soll.

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Hamburg   stattfand, auf 9 M. für verheirathete und 7 M. fürt Die sich widerstreitenden Behauptungen der Parteien, so weit[ ,, Volksfreund" ein und fügte hinzu, er folle bas Blatt auch einmal ledige Mitglieder festgesetzt. Die Erhöhung des Beitrages von sie die aufgeworfene Frage betrafen, ob jene sechswöchentliche durchlesen; wenn es ihm gefalle, könne er darauf auch bei ihm 10 auf 15 Pf. wurde abgelehnt, dagegen soll das Verbandsorgan Frist bei der Entlassung der Kläger   abgelaufen war oder nicht, abonniren. Emmel wurde deshalb am 7. Dezember 1894 vom in fleinerem Format erscheinen nnd die sozialpolitische Beilage hielt die Kammer IV unter Assessor Brasch für belanglos. Die Landgericht Saargemünd   wegen unerlaubter Verbreitung von in Wegfall tommen, um Ersparnisse zu erzielen. Gine Resolution, bezügliche Fristvereinbarung betrachtete der Gerichtshof Druckschriften zu einem Monat Gefängniß und 20 M. Geldstrafe die Forderung der staatlichen Kontrolle über den Schiffbau, die als ungefeßlich und deshalb als nichtig. Er sah darin verurtheilt. Das Gericht nahm bezug darauf, daß der An­Reparatur der Schiffe, sowie über die Seetüchtigkeit in jeder einen Verstoß gegen§ 122 der Gewerbe- Ordnung, daß sich wohl geklagte sozialdemokratischer Agitator fet und Form betreffend, wurde angenommen. der Arbeitgeber zur Innehaltung der Frist verpflichtet hatte, daß wandte den Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 1849 über die Der Unterstügungs- Verein für Buchdrucker und Schrift ein gleiches aber nicht seitens der Arbeiter geschehen war. Be- Bresse, das in Elsaß- Lothringen   selbstverständlich noch in Giltig­gieker in Elsaß- Lothringen   zählte am Ende des legten Viertel- fanntlich spricht der angezogene Paragraph die Nichtigkeit jeder feit ist, an. In seiner Revision führte Emmel auß, es hätte zwischen Arbeitern und Arbeitgebern vereinbarten Auffündigungs- einwandsfrei nachgewiesen werden müssen, daß er entweder jahrs 1894 in 20 Druckorten 458 Mitglieder und vereinnahmte rit aus, bie nicht für beide gleich ist. Aus den angeführten Distributeur oder Kolporteur ſei; lekteres habe das Urtheil in diesem Zeitraume insgesammt 3808,50 M. Die Ausgaben be- Gründen wurden die Kläger abgewiesen, wobei der Ge- felbst nicht angenommen. Zur Vertheilung des Wahren Jakob" trugen 2143,86 M. und zwar erforderten die Reise-, Ronditions- richtshof jedoch ausdrücklich den oben angeführten, von der an die Abonnenten des Blattes sei er aber berechtigt gewesen; Losen und Maßregelungs Unterstützung sowie Umzugskosten Stammer II ausgesprochenen Grundsatz seinerseits anerkannte. Das Gericht legt nun das ganze Gewicht auf die Emballage 700,50 M., Krantenunterstützung und Begräbnißgeld 470 M. 2c. Der gesammte Kaffenbestand stieg von 59 714,75 M. am 30. Sep- Vereinbarungen zu treffen haben, mögen aus dem berichteten Beitung" oder die Straßburger Post" einwickeln können, ohne Der gesammte Raffenbestand stieg von 59 714,75. am 30. Sep. Alle, die im Auftrage ihrer Kollegen mit Unternehmern event. diefes Blattes, aber ebensogut hätte er ihn in die Saargemünder tember auf 61 379,39 m. am 31. Dezember und vertheilte sich daß ihn dann eine Strafe getroffen haben würde. Die Verpackung berfelbe wie folgt: Allgemeine Kaffe: 17 275,11 M., Kranken- Falle eine Lehre ziehen. Eine Weihnachtsgratifitation von 10 M. war des Wahren Jakob" sei aber eine rein zufällige gewesen, denn ( Buschuß) tasse: 4767,73 m., Jnvalidenkasse: 39 336,55 M. dem Kutscher S. bei seiner Entlassung, die bald nach Weih- andere Exemplare feien in andere Blätter eingeschlagen gewesen. nachten erfolgte, von seinem Wochenlohn abgezogen worden. Die Ferner wurden die Deffentlichkeit und der Vorsatz der Vertheilung Rammer VII unter dem Vorsitz des Assessors Blankenstein hielt bestritten. Nach dem Antrage des Reichsanwalts verwarf dies Verfahren für unzulässig und verurtheilte den Unternehmer das Reichsgericht die Revision des Angeklagten und der Gea Hoberstein auf Antrag S.'s zur Herausgabe des Geldes.. Der rechtigkeit ist Genüge geschehen. Genosse Emmel brummt seinen Vorsitzende führte aus, die Gratifikation sei eine belohnende Monat ab wegen einer Handlung, die man selbst im hintersten Schenkung, und eine solche tönne nur widerrufen werden wegen Hinterpommern ungestraft begehen kann. Und da wundern sich Uebermaßes. 10 M. Könnten aber nicht als übermäßig angesehen gewisse Leute noch, daß die wiedergewonnenen Brüder nichts von werden. Preußen wissen wollen und tapfere Sozialdemokraten werden. Einen interessanten Fall erledigte dieser Tage die Elbing  . Das Schwurgericht verurtheilte am 12. März Rammer VI. Von dem Inhaber einer Privatklinik, Dr. Hadra, nach fünftägiger Verhandlung wegen Landfriedensbruch fünf Der Andrang von Arbeitslosen zu den Stellen der verlangte der Krankenwärter H. eine Lohnentschädigung, bie zu Angeklagte zu 1 bis 14 Jahr Buchthaus, 11 Angeklagte zu streifenden Straßenbahnbediensteten in Brooklyn  , so schreibt zahlen der Beklagte sich nicht verpflichtet glaubte, weil der Kläger   5 Monaten bis 1 Jahr Gefängniß, 5 wurden freigesprochen. man uns aus New York  , war ein noch viel bedeutenderer, als angeblich selbst bie Lösung des Arbeitsverhältnisses herbeiführte. Der Landfriedensbruch" bestand in einem Krawall mit der bis zur Beendigung deffelben angenommen war; also diefelbe fächlich eines Tages zur Oberin Hadra's dahin geäußert, Polizei anläßlich eines Jahrmarktes. Erscheinung, wie beim Pullman Streit. Von den alten am nächsten Tage die Stellung aufgeben zu wollen, an Arbeitern, welche sich nach Aufgabe des Kampfes zum Wieder diesem Tage selbst aber hatte er gegen das Verlangen antritt des Dienstes meldeten, ist nur ein kleiner Theil eingestellt des Beklagten, nun auch zu gehen, protestirt, unter Berufung worden; so seitens einer der Gesellschaften von ca. 2000 jener auf die Kündigungsfrist. Dr. Hadra hatte ihn dann nicht mehr Für uns ist das interessanteste bei der Affaire die in seiner Anstalt leiden wollen und des Klägers Entfernung ver­Von dem Verband der Vergolder geht uns in bezug auf erfolgreiche Agitation für den Sozialismus gewesen; in den langt, wozu er sich besonders infolge der Aeußerungen desselben die Berichtigung des Herrn H. Sukow die Mittheilung zu, daß diversen von unseren Genossen arrangirten Versammlungen traten vom Tage vorher berechtigt hielt. Nach der Berathung stellte in der nächsten Versammlung die Angelegenheit nochmals zur von den Streifern über 700 der soz. Arbeiter- Partei bei, trotz der der Vorsitzende Leo dem Beklagten anheim, freiwillig die Klage- Besprechung gelangt und dem Herrn Sukow   die genügende Auf­Bemühungen einiger demokratischen und republikanischen Partei- fumme zu zahlen. Der Gerichtshof sei, führte er aus, der An- tlärung gegeben wird. gänger unter ihnen, dies zu verhindern. ficht, daß nicht nur der Arbeitgeber eine sofortige Entlassung Vierter Berliner   Reichstags- Wahlkreis. Donnerstag, den 21. März, Die englische Schuhmacher- Union umfaßt 40 000 Mit- unmittelbar widerrufen könne, sondern daß auch umgekehrt dem abends 8 Uhr: Bahlabend für den 109. Stadtbezirt bet Meter, Lübbener­glieder, die alle in Fabriken arbeiten. Die in Bestellgeschäften Arbeiter das Recht zustehen müsse, eine unüberlegte Aeußerung fraße 30.( Berlegt wegen der am Freitag stattfindenden Boltsversammlung.) Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner zu Berlin  . Mittwoch, arbeiten haben eine besondere Vereinigung. Durch ihre starte so lange widerrufen zu dürfen, wie das Verhältniß noch nicht den 20. März, abends 8% Uhr, große Versammlung mit Frauen Organisation waren die englischen Schuhmacher im stande, sich faktisch gelöst sei. Letztere Bedingung habe nicht vorgelegen, imommandanten- Garten", Kommandantenstr. 10-11. Ausgabe der Billets wesentliche Verbesserungen zu erringen. Als Norm dessen, was denn als der Beklagte seine Zustimmung zum fofortigen Ber  - um 3. Stiftungsfest. Aufnahme neuer Mitglieder. zu fordern, gilt für die Mitglieder nachstehende Instruktion: lassen des Dienstes dem Kläger hätte geben wollen, habe dieser I. Rein Arbeiter arbeite mehr als 54 Stunden wöchentlich ausgesprochen, nicht mehr willens zu sein, ohne Innehaltung der II. Rein Arbeiter arbeite anders, als in der Werkstatt des Kündigungsfrist zu gehen. Dr. Hadra erklärte sich nun zur Ent­Arbeitgebers. III. Kein Taglohn Arbeiter, Leister oder Falz- schädigung des Klägers bereit. macher arbeite unter 30 Schilling( 1 Schilling= 1 Mart). IV. Kein Taglohn- Arbeiter mit gewaltter oder gefalzter Arbeit arbeite unter 35 Schilling. V. Kein Arbeiter auf Stückarbeit arbeite unter dem Minimum des Tarifes. VI. Rein Arbeiter unterziehe sich unter feiner Bedingung irgend einer Lohn­

nur 250.

reduktion.

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Die Beiträge zur Union   betragen wöchentlich 6 Pence ( 50 Pf.). Mit den Beiträgen rüdständige Mitglieder werden nach einer festgesetzten Zeit gestrichen resp. als ausgeschlossen bes trachtet. Lohndifferenzen werden durch Schiedsgerichte geschlichtet, in welchen gleich viel Arbeiter und Unternehmer vertreten find. Wenn eine Differenz durch das Schiedsgericht nicht beigelegt werden kann und eine Arbeitseinstellung sich als nothwendig er­weist, stellen sämmtliche Arbeiter die Arbeit ein und werden so lange von der Union   unterstützt, als der Streit dauert. Die Unternehmer fühlen den Druck dieser großen Union   sehr empfind­lich. Auch sie haben sich zusammengeschaart und find flets be­dacht darauf, die Union   zu sprengen, was ihnen jedoch nicht ge­lingen wird.

Gerichts- Bettung.

Gewerbegericht.

nur

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Kläger   sich that

Folgen der Nichtrefpettirung eines Ver gleich. Der Gastwirth Bumeitat war mit dem Kellner S. am 13. Februar vor der Kammer VI einen Vergleich ein­gegangen und hatte sich dabei u. a. verpflichtet, dem Kläger innerhalb 24 Stunden ein ordnungsmäßiges Zeugniß gemäß § 113 Absatz 1 der Gewerbe- Ordnung auszustellen. Zumeitat hatte aber keine Gile mit der Ausstellung des Attestes, erst nach neun Tagen erhielt sein Partner ein solches. Dieser erhob jezt beim Gewerbegericht Anspruch auf eine Entschädigung, welche er damit begründete, daß er ohne Arbeitsattest feine Beschäftigung zu erhalten vermochte. Im Termin am 4. März machte er weiter geltend, daß er auch auf das erhaltene Zeugniß feine Arbeit bekomme. Der Vorsitzende studirte es, und siehe da, Herr Bumeitat hatte vergessen, sich§ 113 Abfah 1 genau anzusehen, denn im Gegensatz zu der fraglichen Gesetzesbestimmung hatte er sich nicht nur über Art und Dauer der Beschäftigung des Klä­gers ausgelaffen, sondern auch seine Führung berücksichtigt". Assessor e o belehrte 3. nach erfolgter Berathung, daß auf dem Gewerbegericht geschlossene Vergleiche auf jeden Fall erfüllt werden müßten. Da er es nicht gethan hätte, müßte er Lehr­geld zahlen, es sei nothwendig, einmal ein Erempel zu statuiren. Beklagter hätte den Kläger für die Zeit vom Tage des Vergleichs, dem 13. Februar, bis zur Ausstellung nun wirklich ordnungsmäßigen Arbeitsatteftes zu entschädigen.( Das Atteft wurde im Termin ausgestellt.) Weil der Kläger feinen Anhalt für die Bemessung der Ent­schädigung geboten, hätte der Gerichtshof auf den ortsüblichen Tagelohn zurückgegriffen, der 2,70 M. für Kellner betrage; die ganze Summe sei somit 48,60 M. Auf Anrathen des Vorsitzenden zahlte der Beklagte sein Lehrgeld" freiwillig.

eines neuen,

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Dersammlungen.

Vergnügungsverein Italia". Sigung am Mittwoch, abends 9 Uhr, im Restaurant Thiefen, Zionstirchplay 1. Achtung für Monbit! Genossen und Genoffinnen! Mittwoch, ben 20. März, abends: Bersammlung des Frauen- und Mädchen­Bildungsvereins( Filtale Moabit) in der Kronen- Braueret," Alt­Moabit 47-49. Vortrag des Herrn Dr. Weyl über Frauenleiden". Arbeiter- Bildungsschule. Mittwoch, Abends 7-8% Uhr: Leftüre. 8%-10% Uhr; Nordschule, Müllerstr. 179 a, Nationalötonomie. Süd­Schule, Waldemarfir. 14: Geschichte( neueſte ſeit 1848). Bet allen unterrichtsfächern werden neue Thettheilnehmer, Damen und Herren, der Beit aufgenommen. Lese- und Diskutirklubs. Mittwoch. Johann Jacoby  , bet Friz Sießte, Schwebterfraße 33. Gesundbrunnen  , Abends 8% Uhr, bei Gleichheit, Abends 8% Uhr bei Stramm, Saferland, Bellermannfir. 87. Heine, Rirdorf Abends 8 Uhr, Prinz- Sandjerystr. 60, Ritterstraße 123.­parterre. Einigkeit, Abends 8 Uhr bei Beige, Triftstr. 1.- Theater und gefetlub Morgenroth, Abends& Uhr, im Restaur. Diere, Lothringer­ftraße 67. Arbeiter Sängerbund Berlins und Umgegend. Vorfigender Adolf Neumann  , Basewalterfir. 3. Alle Renderungen im Vereinstalender find zu richten an Fried. Kortum, Manteuffelstr. 49, v. 2 Tr. Mittwody. Uebungs funde Abends 9 Uhr, Aufnahme von Mitgliedern. Andreasstr. 26, bet Wilte.

straße 118 bei Lehmann.

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Lorbeer

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Männer Sanges

Berein Rhetorit, Naunynfir. 86 bei Bubett Abends Uhr. Gefelliger Verein offnung, Zebuferstraße 3r.

Stedesfreiheit 1, Norddeutsche Schletfe, Schönleinstr. 6 bei Kary. Unverzagt 1, Manteuffelstraße 9 bei Nowad.-Freya I, ( Gemischter Chor), Rosenthalerstraße Nr. 57 bei Wernau  . Deutsche Eiche 1, tranz 1, Lichtenbergerstraße Nr. 21 bei Seiſe. Echo 1, Bantowi, Wollant­Große Frankfurterstraße Nr. 183 bei Gold. Gesangverein Arion III, Rirdorf, Herrmann­und Herrfurthfiraßen- Ecke, bet Weiß. Freundestreue( gemifch. Chor), Ginigteit 1( Hutmacher  ), Neue Gr. Frantfurterstr. 188 bet Gold. Allegro, Wrangelftr. 141 bei W. Schmidt. Friedrichstr, 44 bet Röllig. Freiheit 1, Bülowstraße 65 bei Richter. Steinnelte, Base­walterstraße 3 bet A. Neumann. Süd- Ost, Faldensteinstr. 7 bei Trittel­wig.- iebes Iuft, Fürstenwalde   an der Spree  , Schloßtelleret. Freter Männerchor Nord West( früher Klempner) Moabit  , Embener- und Siemensfiraßen Ede 14. Kupferschmiede, Weinstraße 11 bet Feind. Rothe Nette, Schöneberg  , Golaftr. 43 bet Klauke. Appolonia, Rofenthalerstr. 57 bet Wernau  . Freiheitsgruß, Gremmenerstr. 1 bei Schneeglöckchen 1, Rirdorf, Hermann- und Karlsgarten­Mathies. straßen- Ecke bet Hilpert.- Schneeglöckchen 2, Potsdam  , Brandenburger  Die Photographen haben unter denselben Verhältniffen kommunikation 16 bei Glaser.- Matengruß 3, Friedrichshagen  , Nund= Unverbroffen, Lindowerstraße 26 bei Sachs. und Usancen zu leiden, wie die Hausdiener in Saisongeschäften. theil, bet Berche. bet Rudolph. Rütli, Friedenau  , Auch sie haben, und zwar die Wochen vor Weihnachten, viel Felsenburg, Krautstraße 6 im Kurhaus, Ring- und Rheinstraßen- Ece. Vorwärts 7, Rummels Ueberfeierabend- Arbeit zu leisten, ohne dafür in der Form direkten burg, Göthe- und Kantstraße= Ede   bei Greinert Hoffnung 3, Freiheits­Lohnes entschädigt zu werden; auch sie rechnen und hoffen auf Brandenburg   a. S., Kontordia", Wilhelmsdorferstraße. tlänge 1, Stallschreiberstr. 29, 8um eichenen Stabe" bei Schöning. eine möglichst hohe Weihnachtsgratifitation, und bleibt bie Die Freiheit der Kritik. Vom Landgericht Hannover   Arbeitergefangverein von Bris" in Briz, Bürgerstr. 4 bei Dorn. felbe aus, so fühlen auch sie sich ungerecht behandelt. ist am 23. November v. J. der Redakteur der antisemitischen Seeger'scher Männerchor, landsberger Allee 156 bet Göbel.- Blüh Go ging es dem Photographen U., Matengruß 2, daß dieser licht( gem. Chor) Perlebergerstraße 28 bei Hermerschmidt. Hannoverschen Post", Johannes Seth wisch, wegen Charlottenburg  , Pestalozzifir. 83 bet 2. Saffe. Dämmerlicht, Borndorfer­im Gegensatz zu vielen seiner Kollegen fein Recht auf dem Bergehens gegen§ 166 Str.-G.-B. in einem Falle zu Strafe fraße 17 bet Hoffmann. Ebelweiß 2, Potsdam  , Brandenburger= Rom­Gewerbegericht geltend machte. Derselbe hatte, als von einer Heimathflänge, Repenid, Rosenstr. 101 verurtheilt worden. Im September v. J. erschien in dem munikation 16 bei Glaser. bet Troppens. Gratifikation nichts zu sehen war, am 1. Weihnachtstag den Be Männer- Gefangverein Geduld, Gesundbrunnen  , Butt­Gefangverein Freiheitstlänge II, flagten Struve aufgesucht und ihn gefragt, wie es denn mit der genannten Blatte ein Artikel unter der Ueberschrift Die Heilig- manninaße 17 bet mobes. feit des Eides und der jüdische Versöhnungstag". Es wurde Ghorinerfir. 55 bet Hobect. Männer- Gesangverein Palme, Belten in der Bezahlung der im Dezember geleisteten Ueberstunden sei. Darauf darin gefagt, daß die Juden am Vorabend jenes Festes das mart, bet zemlin. Männer Gesangverein Georginia, Wiener­hatte Struve geantwortet, es tomme jetzt die schlechte Zeit, er Kol- Nibre- Gebet hersagen, um sich dadurch Straffreiheit für die weiße Rose  , Reinickendorf  , Residensstr. 101 bet Malchin. ftraße 18 bei Liebsch. Myrthe, Alte Jakobstr. 68 bei Diefenbach. würde Kläger   trozdem nicht fündigen, derselbe könnte ja täglich falschen Eide des nächsten Jahres zu sichern. Der Talmud lehre, Gefangverein ziederlust, Admiralstraße 38 bet Eugauer. 2 Stunden früher, also um 5 Uhr, nach Hause gehen, natürlich so hieß es weiter, daß der Eid der Juden nur Juden gegenüber lüthen, Stralauer Play 10-11 bet Poppe. Gleichheit, Schönhauser Allee   135 bei Ramlow. bleibe es beim vollen Gehalt. Zuerst mit dieser Art Ausgleich Geltung habe, die Gojim   würden von ihnen den Thieren gleichgestellt, Bund der geselligen Arbeitervereine Berlins   und Umgegend.( 8u einverstanden, trát Kläger Don der Bereinbarung zurück, denen man feinen Eid schwören könne zc. zc. Der 3. Straffenat schriften sind zu richten an P. Gent, Adalbertstraße 95. Mittwoch: Ge= Rauchtlub, Görlizerstraße 42 bet Bicht. als ihm am 4. Januar die Kündigung zum 13. in Aus des Reichsgerichts hob das Urtheil am Montag auf und Sumoristis er sicht gestellt wurde. Seine beim Gewerbegericht anhängig gefprach den Angeklagten tostenlos frei. Rechtsirrthümlich sei felliger Verein Brüderlich teit Georgenfirchstraße Nr 65 bet Spät. machte Forderung betrug 74 M. Er verlangte bezahlt 861/2 Ueber­5 bei Mentig( alle vierzehn stunden, die nach 7 Uhr abends geleistet wurden, und 24 halbe es, wenn in dem Inhalte des Artikels eine Beschimpfung der Tage). Theaterverein Proletariat, Naunynftr. 83 bet Köhn. Gefelliger Stunden, um die er die Mittagspausen während des Dezemberg jüdischen Religionsgesellschaft erblickt werde. Die einzelnen, an­Verein Alpenrose, Brigerstraße 22 bei Graf. Privattheater- Gesellschaft verkürzte, für jede Mittagsstunde beanspruchte er 40 Pf. und für geblich rohen Aeußerungen bezögen sich nur auf die Raffe, afstopftlub Spar- Agnes, krautstr. 36 bei Infinger. ( Außerdem alle 14 Tage Sonn­jede Abendstunde 80 Pf. Nicht zu beweisen vermochte der Be- nicht auf die Religion der Juden und könnten deshalb nicht zur Verurtheilung führen. Eine so freisinnige Rechtsauffassung des tags.) Vergnügungsverein Amor 2, Prinzen- Allee 10 bei Bergemann. Rauch flagte die Behauptung, der Geselliger Verein Freundschaft, Simmerstr. 89 bet Engel. Kläger   hätte sich im No- Reichsgerichts ist in der That mit Freuden zu begrüßen, und wir Tub Rothe Fahne, Guvryfir. 48 bei Liebs.- Geselliger Berein Deutsche vember damit einverstanden erklärt, im Dezember n nehmen an, daß auch andere befremdliche Bestätigungen befremd: Eiche, Fürbringerstr. 7 bet Grothe. entgeltlich länger zu arbeiten, weil er 14 Tage lang licher Urtheile, wie die in Sachen des heiligen Rockes von Trier   2c. beim Dunkelwerden wegen Mangel an Arbeit nach Hause gehen hinfort unmöglich sein werden. durfte. Nach erfolgter Berathung machte der Borsigende Affeffor Buls, dem Beklagten   den Vorschlag, 45 M. an den Kläger Deutschlands   Größe. In der Nummer 123 des Berliner  zu zahlen, unterstützt durch einen sachverständigen Beisiger, den Lokal- Anzeiger" finden sich unter Gerichtsverhandlungen folgende selbständigen Photographen G. Besonders letterer animirte zwei Fälle hintereinander abgedruckt: 1. Ein obdach- und mittel­Struve, ruhig die 45 M. zu zahlen. Der Kläger   afgeptirte den loser dem Arbeiterstande angehöriger Mann suchte sich dadurch Borschlag gleich, während der Beklagte, welcher ganz außer sich ein Unterkommen zu verschaffen, daß er Schmähreden gegen die war, erst auf dringendes Zureden darauf einging. Aus dem geheiligte Person seiner Majestät ausstieß. Urtheil: 1 Jahr Vergleich und daraus, wie er vorgeschlagen wurde, ging hervor, 6 Monat Gefängniß. 2. Ein Hausverwalter unterließ aus daß der Beklagte event. im vollen Umfange des Klageanspruchs Sparsamkeit die Treppenbeleuchtung, ein Droschfenfutscher 30g verurtheilt worden wäre; höchstens hätte bas Gericht den sich, dadurch zu Fall kommend, erhebliche Verlegungen zu. Ür hundertprozentigen Aufschlag für die Abendarbeit etwas herab theil: 10 M. Geldstrafe. In England hätte vielleicht der Hausverwalter ein Jahr gemindert. Vereinbarungen zwischen Arbeiterbelega fechs Monat Gefängniß bekommen, während den bedauerns. tionen und Unternehmern, die im Auftrage und Inter  - werthen Majestätsbeleidiger" auf keinen Fall auch nur ein effe der Arbeiter der letzteren erfolgten, sind nach Ansicht des Haar gekrümmit worden wäre. Dafür ist England allerdings Gewerbegerichts( Rammer II) rechtsverbindlich; so berichteten wir auch ein wildes Land, während Preußen- Deutschland   das Reich vor einigen Wochen. Selbstverständlich ist für die Rechtsverbind der Gottesfurcht und frommen Sitte bildet. lichkeit dann Voraussetzung, daß die Vereinbarungen nicht gegen Weil er seinen Hund mit dem Namen des im Drte die bestehenden Geseze verstoßen. Der weitesten Verbreitung ftationirten Gendarmen belegt hatte, wurde der Bauernguts­werth ist ein Urtheil, welches fürzlich in einer Prozeßfache gefällt befizer Janicke in Berge bei Nauen   gestern von der Berufungs­wurde, wo es sich um Entschädigungsansprüche aus der Nicht- fammer des Landgerichts II   zu einem Monat Gefängniß ver­innehaltung einer der oben erwähnten Vereinbarungen handelte. urtheilt. Im Dezember v. J. streikten Pianoforte- Arbeiter der Firma Freie Bereinigung der Raufleute, jeden Mittwoch gemüthliche Kunze. Bei der schließlichen Feststellung der Friedensbedingungen Die Gerechtigkeit im Lande der wiedergewonnenen Busammenkunft im Restaurant Specht  , Martgrafenſtr. 83( Nähe sochftraße). Arbeiter- Stenographenverein Eintracht, unterricht und Uebungsstunden wurde von der beauftragten Kommission auch mit der Firma ab- Brüder. Unser Parteigenosse Leopold Josef Emme! in Rattborstr. 16.- Roller'scher Stenographenverein Pionir, Hussitenstr. 9, gemacht, daß fie die, ihre frühere Thätigkeit wieder aufnehmenden Sa argemünd betreibt außer seinem Bigarrengeschäft gleich abends 8% Uhr in den Restaurants Owczaret, Langefir. 65 und Seidler, Arbeiter vor Ablauf von 6 Wochen nicht entlassen dürfe. Zwei zeitig noch eine Buchhandlung; in letzterer hatte er auch einige Reftaurant Rausch, Abends 8 Uhr, unterricht und Fortbildung.. der fraglichen Arbeiter glaubten sich auf grund dieser Verein- Abonnenten des Wahren Jacob", zu denen auch der Fabrik- ehem. Schüler der 18. Gemeindeschule, jeden Mittwoch 9 Uhr German- American Klub ,, Unale Sam Club" Every Wednesday 9 barung zu Lohnentschädigungs- Ansprüchen in der Höhe von arbeiter Maurer   gehörte; als letzterer eines Tages seine Nummer Gr. Frankfurterstr. 30. GO und 90 m. berechtigt. abholte, schlug sie ihm Emmel in eine Nummer des Offenburgero'clock p. m. grieboes Restaurant, Müpoftr. 17.

tometta, Büdlerstr. 3 vet Büller.

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Gesang-, Turn- und gesellige Vereine. Mittwoch. Arbeiter Gesang Verein Hoffnung, Friedrichsberg. Uebungsstunde Abends 9 Uhr, Restaurant D. Schulze, Friedrich Karistraße 34.- Privat- Theater gesellschaft et matbiu ft, 9 uhr Sigung t. Vereinslot. b. Lange, Stromfir. 28 Privat- Theater- Gesellschaft Bhilharmonie, Gigung mit Damen, Abends Uhr, Beughofftraße 8 bei Behlendorf  . Aufnahme neuer Mitglieder. Theaterverein unitum, jeden Mittwoch Abends 9 Uhr bet Ruppin, Berliner   Zurn Die 3. Männer Abtheilung turnt jeden Mittwoch Blumenstraße Nr. 49: Gizung mit Damen. genossenschaft. Touristenverein und Sonnabend Abend von 9-11 Uhr, Ghortnerfir. 74. Freiheit Mittwoch, Abends 8 Uhr, Bersammlung bei Wuttte, Blumenfir. 54. Gefelliger Verein Unter uns, Sigung 8 Uhr bet Fischer, Beuffelfir. 66.- Musifdilettanten- Verein Preciosa Abends 8 Uhr bet Geisler Fenn und Tegelerstraßen- Ecke, Uebungsstunde, Aufnahmen. Jeden Mittwoch bei Musit- Dilettanten- Verein Nordische Klänge. Reuter, Eminemünderstraße 45, Uebungsstunde von 8 bis 11 Uhr. Rauchfluh Grüne Quaft e, Mittwoch Abends 9 Uhr, bei Gorn, Kleine martusfir. 10. Rauchklub Granate, Forsterftr. 40 bei Tugunife. Rauchtlub Artona, Abends 8% Uhr bet Herrn Brand, Reichen­bergerstr. 122. Orientalischer Rauch flub, Abends 9 Uhr, Reichens bergerstraße 24 bet Zauschte.- Rauchflub Frisch gewagt, Abends 9 Uhr Poſenerstraße 5. Rauchtlub Roochloch. bei F. Rodendorf, Rauchtlub Messa= Admiralftr. 33 im Restaurant Abends 9 Uhr. Itna, jeden Mittwoch bet H. Wutite, Graubenzerstr. 2.- Stat- klub Treff= Frankfurter- Allee 90 bet D. Zabel. Rauchtlub Ohne 8wang, Wein­Rauchflub Die Dampfenden, Langeftr. 24 bet

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fraße 28 bet Єpäth. Jeratsch. Rauchtlub Virginia  . Jeden Mittwoch Abend s uhr bet Echnieber, Admiralstraße 21. Rauchflub Humoristische Pfeifen­brüder, Mittwoch abends 9 Uhr bei Galzmebel, lofterfir. 88.- auch klub Rauchflub Gemüthitch feit II, Sihung jeden Mittwoch Abend 9 Uhr im

Sumatra   Süd- Ost Abends 8% Uhr bei Müller, Liegnigerstr. 18.

Lokal Schmidt, Köpnickerstr. 171.

Verein