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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 69.

Parlamentsberichte.

Dentscher Reichstag.

66. Sigung vom 21. März 1895, 1 hr. Am Tische des Bundesrathes: Bronsart v. Schellen dorff, Nieberding.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der zweiten Berathung des Reichshaushalts Etats für 1895/96 und zwar der Etat des allgemeinen Pensions­fonds.

Abg. v. Schöning( dk.) erklärt, daß er auf Erneuerung scines Antrages bezüglich der Kriegsinvaliden für jetzt verzichte, weil wohlwollende Erklärungen seitens der Kriegsverwaltung ab­gegeben seien; er wolle zunächst abwarten, welches Schicksal die eingegangenen Petitionen haben werden. ma Abg. Pachnicke( freis. Vg.) bittet um eine Aenderung der Pensionsnovelle dahin, daß auch die invalide gewordenen Beamten, namentlich die Militärbeamten berücksichtigt werden können. Generallieutenant v. Spit: Die Regierung wird der An­regung des Vorredners gern folgen. Abg. Nickert( frf. Vg.) verzichtet auf das Wort, da die Petitionen bald zur Behandlung kommen dürften. Abg. Beckh( frs. Bp.) spricht seine Freude darüber aus, daß die Kriegsverwaltung jetzt eine entgegenkommendere Erklärung ab­gebe als im Vorjahre. Generallieutenant v. Spitz: Jm vorigen Jahre erklärte die Rriegsverwaltung nur, daß die Frage der Beamten nicht in eine Novelle zum Militär- Pensionsgesetz gehöre.

Abg. v. Gültlingen  ( Rp.) schließt sich den Erklärungen der Abgg. v. Schöning und Beckh an.

Der Etat des allgemeinen Pensionsfonds wird genehmigt; ebenso ohne Debatte der Etat des Reichs- Invalidenfonds.

Freitag, den 22. März 1895.

12. Jahrg.

die Umredigirung einer großen Anzahl reichsgesehlicher Be- für die Gefeßgebung bilden soll, muß die Persönlichkeit des Ge­ftimmungen und um die Feststellung derjenigen Materien, meinschuldners festgestellt werden, damit die professionsmäßigen in welchen dem Landesrecht eine selbständige Regelung gegen Konturfifere gefaßt werden. Redner fragt schließlich, ob noch über dem bürgerlichen Gesetzbuch vorbehalten bleibt. Ich hoffe, im Laufe der Session der Gesetzentwurf über den unlauteren daß diese Arbeit ebenfalls noch vor Schluß des laufenden Jahres Wettbewerb dem Reichstage zugehen wird. zu Ende geführt werden kann, so daß auch das Einführungs- Staatssekretär Nieberding: Der Bundesrath hat im An­Gesetz mit Schluß des Jahres fachlich und formell fertig gestellt schlusse an die Resolution des Hauses vom vorigen Jahre eine an den Bundesrath gelangen kann. Damit ist dann die Arbeit Konkursstatistit erhoben, aber nicht ohne Bedenken; er war der Kommission erledigt. zweifelhaft, ob von einer solchen Statistit praktische Erfolge zu Ueber die weitere Behandlung des bürgerlichen Gesetzbuches erwarten seien. Es fonnte auch die dadurch entstehende Bes wird sich der Reichstag erst im nächsten Herbst zu entscheiden lastung der Gerichte nicht außer betracht bleiben. Sie ist daher haben. Ich will nur die allgemeinen Gesichtspunkte für auch nicht in dem vom Reichstage gewünschten Umfange erhoben die Methode, die wir dabei befolgen fönnen, jetzt berühren. worden, sie ist auf diejenigen Punkte beschränkt worden, von Wenn das bürgerliche Gesetzbuch mit seinen tausenden von Para- denen man sich fruchtbringendes Ergebniß versprach. Eine Er graphen auf grund einer zwanzigjährigen Arbeit sachverständiger weiterung in dem vom Vorredner gewünschten Sinne kann ich Männer, getragen vom Vertrauen der Theorie und Praxis und nicht in Aussicht stellen. Was die Konkursordnung betrifft, so wird auch des Reichstages an den Reichstag herankommt, wird es sich auf diese das bürgerliche Gesetzbuch auch seine Wirkung ausüben, nicht darum handeln, es nach Analogie anderer Geseze in allen und es werden entweder in einem Ausführungsgesetz oder Einzelheiten zu prüfen. Sonst würden so viele Alenderungen in einem besonderen Gesetz diejenigen Aenderungen zusammen zu vorgenommen, daß es wieder an eine neue Kommission gehen fassen sein, die der Erlaß des bürgerlichen Gesetzbuches nöthig müßte, und die Arbeit würde wieder endlos verzögert. Wollen macht. In demselben werden auch diejenigen Fragen ihre Er­wir zu einem praktischen Resultat fommen, so muß die Behand- ledigung finden, die vom Zentrum im vorigen Jahre gewünscht lung des Gesetzbuches im Bundesrath und Reichstag eine mehr find. Ein Resultat über die Ermittelungen, inwieweit eine Abs fursorische sein, die nur fefiſtellt, ob der wissenschaftliche, änderung nothwendig sei, liegt dem Reichsjustizamt noch nicht politische, soziale Inhalt desselben im großen und ganzen die vor. Was den Gesetzentwurf über den unlauteren Wettbewerb Zustimmung des deutschen Volkes beanspruchen darf. Dabei betrifft, so sind die Arbeiten noch nicht zum definitiven Abschluß fann der eine oder andere Theil vom politischen oder wissen gelangt. Ob er noch in dieser Session an das Haus gelangt, schaftlichen Standpunkt besonders einer näheren Prüfung unter- fann ich nicht sagen. zogen werden. Im großen und ganzen wird es sich nur darum Abg. Beckh( dfr. Vp.) spricht von der bedingten Verss handeln, daß der Bundesrath und Reichstag das Gesetzbuch an- nrtheilung und scheint dieselbe zu empfehlen. nehmen oder ablehnen. Darüber werden wir einverstanden sein, Abg. Enneccerns( ntl.): Die gefeggeberischen Aufgaben, wir bekommen das bürgerliche gemeinschaftliche Recht in Deutsch   welche der Staatssekretär dem Hause vorgeführt hat, tönnten land entweder bald oder in absehbarer Zeit überhaupt einen gewissen Schrecken hervorgerufen haben. Aber jeder, der Beim Etat des Reichsjustiza mts und zwar beim Ge- nicht. Wird nach diesen Gesichtspunkten verfahren, so sich mit der Sache beschäftigt hat, wird wissen, daß eine Neu­halt des Staatssekretärs beantragt Abg. v. Strombeck: die ver- wird der Bundesrath im Laufe weniger Monate definitiv regelung des bürgerlichen Rechts auch auf die anderen Geſetze bündeten Regierungen zu ersuchen, eine für das Gebiet des dazu Stellung nehmen können. Gelangt das bürgerliche einen Einfluß ausüben wird. Bundesrath und Reichstag werden Deutschen Reichs gemeinsame Amtsstelle einzurichten, welcher Gesetzbuch im Laufe des Oktober und das Einführungs- fich bei dieser Gesetzgebung eine große Beschränkung auferlegen 1. von den zuständigen Behörden der Bundesstaaten hinsichtlich gesetz bis zum Schluß des Jahres, spätestens anfangs müssen und sich der Alenderungen außer in ganz wichtigen Fragen aufgefundener Leichname Unbekannter die zur Feststellung des nächsten Jahres an den Bundesrath, so wird das enthalten müssen. der Persönlichkeit dieser Verstorbenen dienlichen Mit Gesetzbuch bis zum Februar nächsten Jahres an den Reichstag   Abg. v. Strombeck( 3.) empfiehlt nochmals seinen Antrag theilungen gemacht werden müssen, und welcher 2. hin- gebracht werden können. Geht der Reichstag von denselben als einen, der dem dringendsten Bedürfnisse entspricht. sichtlich vermißter Personen, deren Ableben( sei es infolge Gesichtspunkten aus, wie die verbündeten Regierungen, so wird Abg. v. Salisch( df.) kommt auf seine frühere Beschwerde von Krankheit oder Selbstmord, sei es infolge eines Unglücks- auch er in wenigen Monaten die Prüfung des Gesetzbuches wegen der Ueberlastung der Standesbeamten mit statistischen An­falles oder Verbrechens) vermuthet wird, die zur Ermittelung erledigen, und der Reichstag   wird in der nächsten Session gaben u. s. w. zurück und verlangt eine Vereinfachung der For des Verbleibes solcher Personen dienlichen Mittheilungen von nicht auseinandergehen, ohne über das Gesetzbuch definitiv mulare und die Regelung mancher noch nicht geregelter Fragen. den zuständigen Behörden in den geeigneten Fällen gemacht Beschluß gefaßt zu haben. Wir empfehlen dringend, Ueber das Kassenwesen und die Aktenführung beständen noch werden müssen und von Privatpersonen gemacht werden können. diesen Weg der Behandlung des Gesetzbuches zu wählen, feine Vorschriften. Es sind von den Standesbeamten jährlich Abg. Baffermann( natl.): Die internationale friminalistische um im nächsten Jahre das ganze Wert abzuschließen. 3 600 000 Atten einzutragen; da von jedem mindestens zwei Ab­Bereinigung hat sich für die bedingte Verurtheilung jugendlicher Ber  - Damit wird die einheitliche Regelung unseres bürgerlichen Rechts schriften gemacht werden, so handelt es sich um 10 Millionen fenen ausgesprochen und verschiedene deutsche Vereinigungen haben aber noch keineswegs erschöpft sein; eine Reihe von Materien Urkunden; eine Beitersparniß von wenigen Minuten durch Ver­eine einheitliche reichsgesehliche Regelung der Bestrafung und materieller und prozessualer Art ist im Anschluß daran noch zu einfachung der Formulare ergiebt also insgesammt eine sehr Zwangserziehung jugendlicher Verbrecher angeregt. Es wäre regeln. Wir müssen auch zu einer einheitlichen Regelung des große Beitersparniß. wünschenswerth zu erfahren, ob die Reichs- Justizverwaltung Eigenthums- und Nuhungsrechts an Grund und Boden kommen. Staatssekretär Nieberding: Ich habe eine wohlwollende einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereitet hat und wann sie Ferner müssen wir die Zwangsvollstreckung auf das Immobiliar Prüfung zugesagt; ich habe aber nicht den Eindruck gewonnen, ihn hier einbringen wird. Man verlangt in erster Linie eine Eigenthum einheitlich regeln. Die Arbeiten dafür sind in Vor- daß bei den Bundesregierungen nach den Richtungen hin, die der Herauffezung der Strafmündigkeit vom 12. auf das 14. Lebens bereitung, ein Entwurf wird bereits im Herbste dieses Jahres Vorredner angeregt hat, der Wunsch einer einheitlichen Regelung jahr. Erst in diesem Alter werden die Kinder in der Regel an den Bundesrath gelangen. Ebenso ist eine einheitliche besteht. Die Reichs Justizverwaltung hat es infolge dessen abs fonfirmirt, treten aus der Familie in die Lehre und erreichen die Regelung der Anlegung und Behandlung der Grundbücher nöthig. gelehnt, einheitliche Vorschriften zu erlaffen. Ich möchte dem Einsicht in die Strafbarkeit einer Handlung. Gefängnißftrafen Auch nach dieser Richtung schweben Vorarbeiten, wir werden Vorredner zur Erwägung anheim geben, zunächst die preußische vor dem 14. Jahre verfehlen meist ihren Zweck. Die bestraften zu Anfang des nächsten Jahres einen Gesezentwurf an den Regierung zu überzeugen, daß hier ein Bedürfniß zur Aenderung Kinder fehren in dieselbe Schule zurück und stecken die anderen Bundesrath bringen fönnen. Mit der Grundbuchordnung wird vorliegt. So lange ein so wichtiger Faktor wie Preußen eine Kinder an. Auch für junge Leute von 14-18 Jahren ist eine sich das Haus ebenfalls in der nächsten Session beschäftigen fönnen. einheitliche Regelung nicht für nothwendig hält, wird die Justiz. ftaatliche Ueberwachung und Erziehung oft heilsamer als die Mit der Regelung des Hypothekenrechts werden wir eine Auf- verwaltung ihrerseits nicht vorgehen. Gefängnißstrafe. Hier ist die Anwendung der bedingten Verurtheilung gabe zu erledigen haben, die Bundesrath und Reichstag   wieder- Abg. Spahn( 3.) wünscht, daß dem Reichstage eine furge am Plake. Der Richter seht zwar die Strafe fest, läßt es aber holt beschäftigt hat, aber noch keine Regelung finden fonnte Mittheilung gemacht werde über die in anderen Staaten mit bei der Strafandrohung bewendet und behält den Vollzug unter wegen der Frage der Sicherstellung der Pfandbriefgläubiger der bedingten Verurtheilung gemachten Erfahrungen. Redner ver­besonderen Voraussetzungen vor. Soll aber die staatliche lleber- gegenüber den großen Hypothekenbanken. Das Intereffe der weist darauf, daß die Aufnahme von Bestimmungen über die wachung und Zwangserziehung wirksam sein, so muß sie der Bodenkreditanstalten wie das Intereffe des Grundkredits selbst Gheschließungen und Ehescheidungen in das bürgerliche Gesetz­partikularen Regelung entzogen und auf das Reich übertragen bedingen diese Regelung. Versuche nach dieser Richtung in den buch dasselbe für das Zentrum unanehmbar machen würde. iverden. In Sachsen  , Baden, Oldenburg   ist die Sache ge- siebziger Jahren sind an dem Mangel eines gemeinschaftlichen Staatssekretär v. Nieberding: Auf diese Anregung kann reg It, weite Rechtsgebiete entbehren aber noch der gesetzlichen Hypothekenrechts gescheitert. Der Entwurf zur Sicherstellung der ich die Zusage ertheilen, daß dem Reichstag   in der nächsten einheitlichen Regelung. Durch eine geordnete Erziehung ver- Bfandbriefgläubiger wird voraussichtlich in der nächsten Seffion das Session eine Dentschrift vorgelegt werden wird, welche in über­wahrlofter jugendlicher Personen fönnten viele Griſtenzen vor Haus beschäftigen fönnen. Sodann jmacht der Inhalt des bürgerlichen fichtlicher Form die Erfahrungen, die in den Nachbarländern dem Untergange gerettet werden. Eine einheitliche Regelung des Gesetzbuches auch eine Revision der Zivil- Prozeßordnung nöthig. mit der bedingten Verurtheilung gemacht worden sind, mittheilt. Eigenthumsrechtes müßte damit Hand in Hand gehen, und ich Eine Kommission praktischer Juristen soll in nächster Zeit die Abg. Bachem( 3) bedauert, daß der Staatssekretär es ab­möchte die Reichs- Justizverwaltung fragen, wann ein Abschluß Vorarbeiten machen, und der Entwurf wird ebenfalls in der gelehnt hat, über die Persönlichkeit der Gemeinschuldner in der der Arbeiten zur Feststellung des Bürgerlichen Gesetzbuches bezw. nächsten Session das Haus beschäftigen können. Eine ander- Kontursstatistik Mittheilung zu machen. Die Gründe dafür sind eine Vorlage an den Reichstag zu erwarten ist. weitige Gestaltung unseres Handelsgesetzbuches wird dann eben nicht juristischer, sondern wirthschaftlicher Art; die Gründe sind Staatssekretär im Reichs- Justizamt Nieberding: Den Aus falls Aufgabe des Hauses sein, nachdem eine Kommiffion von auch von der Kommission im vorigen Jahre anerkannt worden durch führungen des Vorredners über die Wichtigkeit einer rationellen praktischen Juristen und Vertrauensmännern einen Entwurf aus die Annahme mehrerer Anträge des Zentrums. In der Kriminal Regelung einer für das Reich einheitlichen Behandlung ver- gearbeitet hat. Ferner bedarf es noch einer einheitlichen Regelung statistik wird schon unterschieden nach der Religion; warum soll wahrlofter jugendlicher Personen im Wege der Zwangserziehung unseres Verlagsrechtes, des Urheberrechts und des Berfabrens in beim Konkurse nicht eine gleiche Statiftit aufgemacht werden? fann ich im wesentlichen beipflichten, ohne mich in diesem Augen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit. Wegen aller dieser Aufgaben blick auslaffen zu fönnen über den Zeitpunkt und den Umfang, müssen wir die Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches schnell innerhalb deffen die Reichsgesetzgebung diesem Gegenstande in erledigen, und ich wiederhole, wir werden damit bald zum Abschluß dem vom Vorredner gewünschten Maße näher treten fommen oder überhaupt nicht. wird. Die erste Voraussetzung für eine reichsgesetzliche Abg. v. Strombeck( 3) empfiehlt die Annahme feines An­Regelung erschöpfender Art auf diesem Gebiet besteht darin, trages, dessen Durchführung feine erheblichen Kosten verursachen daß wir eine Uebereinstimmung haben in dem Vormundschafts- würde.

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Abg. Enucccerns( natl.) hält es im Anschluß an die Be­merkung des Abg. Spahn für unzweckmäßig, das bürgerliche, Gesetzbuch mit einer Last, mit Bestimmungen über die Ehe schließungen und Scheidungen, zu beschweren, die dasselbe ver zögern und gefährden tönnten.

Das Gehalt des Staatssekretärs wird darauf bewilligt und der Antrag v. Strombed angenommen.

Die übrigen Ausgaben und die Einnahmen werden ohne weitere Debatte bewilligt.

Es folgt der Etat des Reich 3. Eisenbahnamts, dessen unveränderte Bewilligung die Budgetkommission vorschlägt. Auf eine Anregung des Referenten Abg. Hammacher erklärt der

recht, und diese Grundlage werden wir erst durch das bürgerliche Abg. Bachem( 3): Der Gedanke der bedingten Verurthei Gesetzbuch erhalten. Der Vorredner wollte auch eine andere lung ist ein neuer, während man sonst auf dem Gebiete der Abgrenzung des strafmündigen Alters jugendlicher Personen und Kriminaljustiz neue Gedanken nicht sehr liebt. Wenn man diesem eine andere Behandlung jugendlicher, strafmündiger Verbrecher. Gedanken nahe tritt, dann sollte man ihn auf alle Kategorien Die Regelung des Strafgesehbuches in diesem Punkte ist keine be- von Verbrechen, die schwersten vielleicht ausgenommen, anwenden. friedigende, und man wird wohl der Frage näher treten müssen, Die finanziellen Ersparnisse stehen nicht in erster Linie, sondern ob nicht auf der einen Seite das Alter der Strafmündigkeit die moralischen Vortheile. Es kann jemand dadurch, daß er Direktor des Reichs- Eisenbahnamts Schulz, daß der gegen­höher gerückt werden müßte, als bisher und auf der anderen nach einem Verbrechen ein tadelloses Leben führt, sich die ihn wärtige Zustand der Zollabfertigung speziell im Verkehr mit Seite die Behandlung der jugendlichen Personen, die das straf bloßstellende Nachrede ersparen, daß er im Gefängniß gefeffen Rußland feineswegs als eine Wirkung des internationalen Ueber mündige Alter überschritten haben, eine andere werden muß. In habe. Man sollte wirklich einen Versuch mit dieser bedingten einkommens betrachtet werden fann. Auf der Berner Konfere:& dieser Beziehung sind Verhandlungen mit dem preußischen Justiz Berurtheilung machen. wurde in erster Lesung eine Bestimmung angenommen, nach der ministerium eingeleitet, und hoffentlich werden wir bald im Staatssekretär Nieberding: Ueber die Lösbarkeit dieser für die Besorgung der Zollabfertigung eine Mittelperson bezeichnet Sinne des Vorredners und nach den Vorschlägen der inter  - Frage denkt das Reichs- Justizamt nicht so sanguinisch wie manche werden durfte. In der zweiten Lesung wurde diese Bestimmung nationalen friminalistischen Vereinigung, der ich im allgemeinen Juristenkreise. Zweifellos würde die Durchführung der bedingten abgelehnt. Wir hoffen, daß bei der demnächst stattfindenden meine Zustimmung ertheilen kann, zu einer Gesetzesvorlage tommen. Verurtheilung nicht nur auf die Moralität der Verurtheilten internationalen Konferenz die deutschen Wünsche auch von Die Sache hat auch eine schwerwiegende finanzielle Seite. Wenn günstig einwirken, sondern auch für die Reichskasse von Vortheil anderer Seite fräftige Förderung erfahren werden; denn die wir einen großen Theil der jetzt zu Kriminalstrafen Berurtheilten sein. Die Erfahrungen, welche man damit in Belgien   gemacht jetzigen Bestimmungen für die Zollabfertigung sind in der That demnächst einer Korrigendenanstalt überweisen wollen, so werden hat, erstrecken sich aber auf eine so turze Zeit, daß man bis mangelhaft. die einzelnen Landesverwaltungen darauf bedacht sein müssen, jetzt ein abschließendes Urtheil über die Sache noch nicht ge- Abg. Stolle( So.): Nach Art. 42 der Reichsverfassung daß genügend Anstalten zu diesem Zweck vorhanden sind. winnen fonnte. Belgien   hat außerdem räumlich eine so geringe sollen die Bundesregierungen die deutschen   Eisenbahnen im Hinsichtlich der Fertigstellung des allgemeinen bürger Ausdehnung, daß man nicht ohne weiteres annehmen kann, daß seine Interesse des allgemeinen Berkehrs wie ein einheitliches Netz lichen Gesetzbuches tann ich meine Ausführungen vom Einrichtungen sich auch in einem größeren Staate bewähren werden. verwalten und auch die neuen Bahnen nach einheitlichen Normen vorigen Jahre mit dem voraussichtlichen Fortgang an der Hand So ist z. B. die Kontrolle der zur Strafe gezogenen, bedingt anlegen und ausrüsten lassen. Nach Art. 45 soll das Reich der inzwischen gemachten Erfahrungen im wesentlichen be- Verurtheilten in Belgien   weit leichter als bei uns. Jch fage namentlich dahin wirken, daß baldigst auf allen deutschen Eisens Träftigen. Die ersten vier Bücher: Allgemeine Grundsätze, dies aber keineswegs, um von der weiteren Verfolgung dieses bahnen übereinstimmende Betriebsreglements eingeführt werden Obligationenrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht sind Gedankens abzuschrecken. Nichts wäre überhaupt unbegründeter und daß die möglichste Gleichmäßigkeit und Herabsehung der wird. Danach fertig gestellt; das 5. Buch, das Erbrecht, hat etwas längere Zeit als der Justizverwaltung den Vorwurf des Marasmus zu machen. Tarife erzielt frage ich das Reichs. in Anspruch genommen, und aller Voraussicht nach wird es nach Wir sind neuen Ideen keineswegs abbold. Die Resolution des Eisenbahnamt: welche Maßnahmen sind getroffen worden, nochmaliger Zertesrevision möglich sein, auch diesen Theil dem Abg. v. Strombect geht eigentlich weniger die Rechtspflege als um diese Bestimmungen zur Geltung zu bringen? Im Reichstage nach Ostern zugänglich zu machen. Es bleibt der die Polizeiverwaltung an. Wir werden aber die Frage in Er- vorigen Jahre wurde dem sächsischen Landtag von Rommission nur noch übrig, eine nochmalige Revision des ganzen wägung ziehen.

Textes vorzunehmen und hierzu bedarf es besonderer Vorsicht und Abg. Gröber( 3): Das Programm, welches der Herr Sorgfalt. Bei der unermüdlichen Hingabe und der bis an Staatsfefretär entwickelte, giebt dem Reichstage für die nächsten die Grenzen des Möglichen gesteigerten Arbeitsleistung der drei Jahre reichliche Arbeit. Redner verweist dann auf den An­Kommission wird auch diese Arbeit bis zum Herbste vollendet sein. trag des Zentrums, den der Reichstag   im vorigen Jahr nicht mehr So werden wir im Oktober das fachlich und formell fertig ge- erledigen fonnte, trotzdem er von der Kommission gebilligt worden stellte Wert vor uns haben. Dann bleibt nur noch die Fertig war. Der Reichstag hat aber einen Antrag gestellt wegen einer stellung des Einführungsgesetzes. Diese Arbeit ist teine einfache. neuen Konkursstatistit, welche auch vom Bundesrath angeordnet Es handelt sich dabei um Festsetzung der Uebergangszeit, um worden ist. Wenn die Statistit aber eine werthvolle Grundlage

von der

sächsischen Regierung berichtet, daß der Versuch einer Ver­ständigung über die Personentarife auf den deutschen Eisenbahnen als gescheitert zu betrachten sei, zumal einzelne Einzelstaaten mit Tarifänderungen vorgegangen seien, welche eine Uebereinkunft erschweren. Welche Gründe haben es veranlaßt, daß eine Einigung über einheitliche Tarife nicht zu stande gekommen ist? Die Konferenz hat doch sicherlich nicht ohne Hinzuziehung eines Vertreters des Reichs- Eisenbahnamts stattgefunden. Ist jemals seitens des Reichs- Eisenbahnamts der Versuch gemacht worden,