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Gewerkschaftsbewegung

Maifeier 19241

An die Arbeitnehmerschaft Berlins  ! Enffprechend der Bedeutung des Tages haben die unterzeich­neten örtlichen Spitzenkörperschaften der freigewerkschaftlichen Organi­fationen Berlins   beschlossen, auch in diesem Jahre den 1. Mai durch Arbeitsruhe zu begehen.

Im übrigen ist anzunehmen, daß der verständigere Teil der Arbeit geber sich der Tragweite der von Herrn Paeth angedrohten An­weisung bewußt ist und seine Gefolgschaft ablehnen wird.

Keine Arbeitsdienstpflicht.

Geltung hat. Dieser zweite Schiedsspruch ist von den Arbeif. gebern abgelehnt worden, meit fie die FAG. nicht als Tarif fontrahenten anerkennen wollen. Die FA G. aber hat laut schrift­licher Erklärung vom 8. April diesen Schiedsspruch ange nommen und dessen Verbindlichkeitserklärung ge­fordert, womit fi enn auch die einzelnen Positionen des Mantel­tarifs aner fan te.

Die Entschließung der gemeinsamen Plenarversammlung der Ber­ liner   Gewerkschaftskommission und des Ortskartells des AfA- Bundes zur Frage der Arbeitsdienstpflicht, über deren Annahme wir bereits berichteten, hat folgenden Wortlaut: In den Richtlinien für die fünftige Wirksamkeit der Gewerk­Mehr noch als in den voraufgegangenen Jahren gilf es Pro- fchaften, angenommen auf dem 10. Gewerkschaftstongreß in Nürn  . Weftens hatten in einer Urabstimmung bei 2209 abgegebenen Stim fe ft zu erheben gegen den Abbau der sozialen und berg, heißt es: politischen Errungenschaften der Arbeitnehmerschaft und gegen den Aufmarsch der gesamten Reaktion, die auch der Repu­ blik   den Kampf erklärt hat.

Die wirksamte Form der Kundgebung gegen reaffionären Uebermut ist die Arbeitsruhe.

Darum rufen wir die Arbeitnehmerschaft Berlins   auf, ein­mütig und geschlossen am 1. Mai die Arbeit ruhen zu lassen und sich an den von den Gewerkschaften veranstalteten Profefffundgebungen zu beteiligen.

Weitere Mitteilungen, wo diese Kundgebungen stattfinden, werden später bekanntgegeben.

Allgemeiner freier Angestelltenbund, Ortskartell Berlin  . Gewerkschaftskommission Berlins   und Umgegend.

Kampfmaßnahmen der Holzindustriellen. Rachdem am 15. Februar der Reichsmantelvertrag für die beutsche Holzinduftrie abgelaufen ist, besteht auch im Groß- Berliner Holzgewerbe ein vertragloser Zustand. Ebenso besteht seit dem 8. März auch in der Lohnfrage feinerlei tarifliche Bindung. Die Die zwischen den beiderseitigen Parteien wiederholt geführten Berhand­lungen sind stets an dem Widerstand der Arbeitgeber bes­wegen gescheitert, weil die Arbeitgeberschaft Anerkennung der ge­fehlidyen Arbeitszeit" vorweg verlangte. Der Holzarbeiter verband hatte versucht, eine Berständigung mit den Arbeit gebern herbeizuführen, jedoch sollte mit der Arbeitszeitregelung auch die Ferienfrage verabschiedet werden. Während der tarif lofen Zeit waren die Arbeitnehmer innerhalb der Betriebe darauf angewiesen, ihre Löhne den Berhältnissen entsprechend selbst zu regeln In den meisten Fällen ist auch eine Verständigung erzielt

worden.

Am 26. März beschäftigten sich die Arbeitgeber in einer General versammlung mit dem augenblicklichen Zustand und beschlossen, daß, wenn die Arbeitnehmer von den betriebsweisen Lohnforderungen nicht Abstand nehmen, die Aussperrung erfolgen würde. Jedoch wurde dieser Beschluß bisher nicht durchgeführt.

In der neuesten Numiner der Fachzeitung

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bem Organ der

vereinigten Berbände ist an die Arbeitgeber folgende Anordnung

ergangen:

Wir ersuchen hiermit unsere fämtlichen Betriebsinhaber, fofort bei Beginn der Arbeitsaufnahme nach Ostern nunmehr un­bedingt die gefeßliche Arbeitszeit von den Arbeitern zu fordern und

durchzuführen. Alle Fälle, in welchen die gesetzliche Arbeitszeit verweigert wird, bitten wir, uns als Bemeismaterial für das Landesarbeitsamt zu melden. Die Durchführung dieser Maß­nahme muß unter allen Umständen erfolgen, weil sie von grund­fäßlicher Bedeutung für einen von uns gestellten, beim Reichsamt für Arbeitsvermittlung liegenden Antrag ist. Wer sich weigert, 48 Stunden zu arbeiten, ist zu entlassen. Neueinstellungen haben Ipäter nur unter Zusage von 48 Stunden zu erfolgen.

Theodor Paeth  ."

Herr Baeth hat nämlich beim Landesarbeitsamt einen Antrag gestellt, allen Tischlern die Erwerbslofen unter stügung zu sperren, damit er auf diese Weise den lang ge­hegten Wunsch einer Arbeitszeitverlängerung durch führen kann. Das Landesarbeitsamt jedoch hat diesen Antrag abgelehnt und wird nunmehr der nach neuen Taten füfterne Herr Baeth Beschwerde beim Reichsamt für Arbeits­vermittlung einlegen.

Die Berwaltungsstelle Berlin   des Holzarbeiterverbandes hat zwecks Abschluß eines Lohntarifes sowie eines örtlichen Tarifver­trages ihre Anträge an die hiesigen Arbeitgeberverbände eingereicht; jedoch lag bis zum 19. April feinerlei Mitteilung über etwaige Ver­handlungsbereitschaft vor. Statt dessen scheint man auf einen Rampf hinzudrängen und die Arbeitnehmer, die sich weigern, bie von Arbeitgeberseite angeordnete Arbeitszeit anzuerkennen, aus zusperren. Die Holzarbeiter Berlins   werden ein wachfames Auge haben müssen, um den gegen sie geführten Schlag zu parieren.

srael

Die Gewerkschaften erbliden im Sozialismus gegenüber der kapitalistischen   Wirtschaft die höhere Form der volts. wirtschaftlichen Organisation."

Die Gewerkschaften fämpfen also für die Erreichung einer Wirt. schaftsform, in der die Pflicht zur Arbeit von allen und für alle höchster voltswirtschaftlicher und ethischer Grund fat it. jugend und wird mit innerlichem Drang bestrebt sein, alle Vorauss Für dieses Ziel begeistert fich die gesamte freie Gewerkschafts­Für dieses Ziel begeistert sich die gesamte freie Gewerkschafts­Jegungen zur Erreichung dieses Zieles zu erfüllen. Eine Arbeits. bienftpflicht, wie sie in den Leitfäßen des Hamburger Jugendausschusses vorgeschlagen wird, lehnt die gesamte freie Gewerkschaftsjugend grundsäglich ab. Wohl soll und wird die Jugend nach Neuem ringen, wohl wird sie Gemeinsfinn er­ftreben und leben, jedoch diesen Drang der Jugend für die vor geschlagene Arbeitsblenftpflicht nutzbar zu machen, erscheint für die Jugend und für die Butunft gefährlich. Ein tapitalistischer Staat hat nicht das Recht, die Jugend für folche Zwecke zu miß­brauchen. Diefer Staat hat nicht bewiesen, daß er neuschöpferisch und neugestaltend in Wirtschafts- und Erziehungsfragen wirft. Diefer Staat deckt eine Wirtschaftsweise, deren Geistlosigkeit und Brutalität in der Nachkriegszeit gerade die Arbeiterklaffe besonders zu spüren be­kommen hat und unter der vor allem die Jugend besonders leiden mußte. Alle optimistische Kraft der Jugend gehört dazu, im Gegen. wärtigen noch einen Sinn zu entdecken und neue Ideale zu suchen. In einer Wirtschaftsweise, in der die Arbeiterschaft unter großer Arbeitslosigkeit zu leiden hat, darf tein Plan aufkommen, der der Jugend die Pflicht zur Arbeit auferlegt, ohne die Möglichkeit zur Beschäftigung der Arbeitslofen zu geben.

Die in den Leitfäßen für die Arbeitsdienstpflicht enthaltenen Fragen find volkswirtschaftlich anfechtbar, weil der produktive Ertrag der Arbeitsdienstpflicht, besonders wenn sie unter wahre erzieherische Gesichtspuntie gestellt werden foll, keineswegs den einmalig und laufend aufzuwendenden Kosten entsprechen fann. Der erzieherische die darauf gerichteten Bläne nur schlecht die Absicht verdeden, unter Wert muß der Arbeitsdienstpflicht folange abgesprochen werden, als einem fozial- pädagogischen Mantel bie alten militaristi schen Autoritäten bei der Jugend wieder in Ansehen und Geltung zu bringen, so daß der Gedante einer neuen Der= fchleierten Wehrpflicht zutage tritt.

Wir stellen uns demgegenüber auf den Boden der Forderungen, flären ferner, alles einzusetzen und dafür zu arbeiten, die Profitwirt­die im Jugendprogramm des AGDB. enthalten sind und er­schaft abzuschaffen, ehe wir die Pflicht zum Profitschaffen dulden,

Lohnbewegung im Großhandel:

handels Schiebssprüche gefällt, wonach die Löhne der Handels­Am 8. bzw. 9 April wurden für 14 Branchen des Groß­hilfsarbeiter um 8 bis 11 Bros. für den Monat April erhöht werden follen. Die Schiedssprüche für Kurz, Galanterie- und Spielwaren, Raffee, Dung, Leder, Schuh- und Bolfterwaren, Glas und Keramit, Samen, Altmetall und Dele und Fette wurden von beiden Bar. feien angenommen. Für Gruppe Lebensmittel ist nach träglich in birekter Verhandlung eine Berständigung erfolgt. Für diese Gruppen fönnen Tarifverträge vom Bureau des Deutschen Berkehrsbundes, Engelufer 24/25, Bimmer 32, abgeholt werden. Die Arbeitnehmer bes Tertilgroßhandels lehnten den Schiedsspruch ab, desgleichen die Arbeitgeber der Gruppen Chemitalien, Eifen- und Stahlerzeugnisse und Fourage. Am Mittwoch finden für diese vier Branchen Berhand lungen vor dem Schlichter statt. Im Tertilgroßhandel follen jedoch die Löhne vorläufig zur Auszahlung gelangen.

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Zum Warenhausstreik.

in ihrer sachlichen Darstellung im wesentlichen die Mitteilungen Wir erhalten andererseits von der FAG. eine Erwiderung, die des 3d2. bestätigt. Es heißt dann weiter in der Zuschrift der FAG.: " Die Angestellten der Firmen Jandorf u. Co. und Kaufhaus des men mit 1902 Stimmen gegen 297 das Lohnangebot der Arbeit­geber sowie die Kürzung des Urlaubs, die Verlängerung der Arbeits­3eit als auch die Beseitigung des freien Nachmittags im Monat ab­gelehnt und den Streit für Sonnabend, den 12. April 1924, beschlossen. Dieses Resultat war durchaus verständlich, wenn man weiß, daß tros der 10prozentigen Erhöhung der Löhne für die weiblichen An­gestellten der untersten Tarifgruppe, und dies find 90 Proz. der be­schäftigten Bertaufsträfte, 49,50 bis 82,50 M.( 25. Lebensjahr) Bruttogehälter herauskommen. Bon diefen Löhnen gehen dann noch die Abzüge für Steuern, Krankenkasse Angestelltenversicherung   und der Erwerbslosenversicherung ab. Für Jugendliche im 15. bis 17. Lebensjahre betragen die erhöhten Bruttelöhne 22 bis 44 m.

im Monat."

Wenn die FAG. fich gegen den Vorwurf wehrt, ein Schädling der Freien Gewerkschaftsbewegung zu sein, so müssen wir, so sehr wir die Forderungen der Streifenden als berechtigt anerkennen, doch erklären, daß wir jede Spaltung der gewerkschaftlichen Organi­fation als schädlich betrachten und somit jede abgesplitterte Aber darüber wird nach dem Streit noch zu reden sein. Organisation als einen Schädling der Gesamtbewegung.

3d2. habe die Berlängerung der Erklärungsfrist zum Schiedsspruch, Wenn die FAG. in ihrer Zuschrift an uns u. a. behauptet, der 3dA. habe die Berlängerung der Erklärungsfrist zum Schiedsspruch, der die zehnprozentige Lohnerhöhung brachte, beantragt, um durch dieses Manöver" abzuwarten, was der Streit ergebe, dann müssen Erklärungsfrist beantragt hat, um auch nur den Anschein zu ver wir demgegenüber feststellen, daß der 3d, die Verlängerung der meiden, als wolle er dei. Streifenden in den Rücken fallen. Es ist also illoyal, die beantragte Verlängerung in ihr Gegenteil um­ber, darüber wird sich auch die Leitung der FAG. teinem Zweifel zudeuten und damit die Streifenden gegen den 38A. aufzuputschen, hingeben, die allein mögliche Droanisation der freigewerkschaftlich organisierten Angestellten ist. Wir hoffen bestimmt, daß die Streifenden von Jandorf und K. d. W., einft gewerkschaftliche Hoch­burgen, aus diesem Streit die allein mögliche Konsequenz ziehen: Wiederanschluß an den 3d A. Die Bewegung muß höher stehen als die Personen.

Freigewerkschaftliche Betriebsräteschule.

An die Hörer und Freunde der Schule!

Am Mittwoch, den 23. April, abends 7 Uhr, findet im Saal 3 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24 25, eine Ver fammlung aller hörer der Betriebsräteschule statt, der Schule eingeladen find. In dieser Versammlung sollen wichtige zu der auch alle früheren Kursteilnehmer und sonstigen Freunde Fragen über Fortführung und Ausbau der Arbeit besprochen werden. Mit dem Eintritt stabilerer Verhältnisse und mit der fortschreitenden finanziellen Wiedergefundung der Gewerlichaften macht sich eine, bildung notwendig. Es ist deshalb zu wünschen, daß diese Ver­berstärkte Eneroieentfaltung auch auf dem Gebiete der Arbeiter sammlung möglichst zahlreich besucht wird.

Erfolgreich beendete Holzarbeiteraussperrung. Dortmund  , 19. April.  ( Eigener Drahtbericht.) Die Aussperrung in der westfälischen Holzindustrie hat ihr Ende gefunden. Der von beiden Parteien angenommene Schiedsspruch sieht vor, daß die Achtundvierzigstundenwoche beste ben bleibt, doch ann vorübergehend aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Betriebsleitung im Benehmen mit der gefeßlichen Betriebsvertretung eine Mebrarbeit von wöchentlich vier Stunden festgelegt werden. Diese Mehrarbeit muß mit einem Aufiolag von 10 Pro 3. bezahlt werden. Ab 22. April wird der tarifliche Spigenlohn auf 65 Pf. für die Stunde erhöht.

( Gewerkschaftliches fiehe auch 4. Beilage.)

Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter  ; Wirtschaft: Artur Caternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton  : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Fris Ratstadt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin  . und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co.. Berlin   GB. 68., Lindenstraße 3. Berlag: Vorwärts- Verlag G. m. b. S., Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei Hierzu 4 Bellagen.

Übler Mundgeruch

Bezüglich des Berichts in unserer gestrigen Morgenausgabe wird uns vom 3entralverband der Angestellten, Ortsgruppe Groß- Berlin, mitgeteilt, daß es sich um zwei Schiedssprüche handelt, die allerdings gleich autend sind. Der erste Schieds­prudh mar vom 3d2 abgelehnt worden, wurde jedoch für ver­bindlich erklärt. Die Sonderorganisation der FAG. wollte nunmehr als Tariffontrahent im Einzelhandel anerkannt werden und erzielte einen besonderen Schiedsspruch, wonach der durch Verbindlichkeitserklärung des ersten Schiedsspruches zustande gekommene Manteltarif auch für die Mitglieder der FAG. Der neu erschlenene Sommer- Katalog wird auf Wunsch

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