Frankfurt a. M. 3u§ 14. Ein außerordentlicher Parteitag ift auf Beschluß von zwei Dritteln der Kontrollfommission zu berufen. 3iffer 4 ist wie folgt zu faffen:„ die Beschlußfassung über alle die Parteiorganisation und die Haltung ihrer Bertreter, insbesondere der Reichstagsfraktion, berührende Fragen."
Als Ziffer 6 ist anzufügen: diejenigen Bertreter der Partei aus ihren Aemtern abzuberufen, welche gegen die Grundfäße des Parteiprogramms oder gegen Beschlüsse des Parteitages gehandelt haben."
Plauen i. B. Jm Absah 1 ist anzufügen:.... und Beschluß fassung hierüber."
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Als weiterer Abfah ist nach dem ersten Abfah einzufügen: ,, Dem Barteitag steht selbstverständlich das Recht zu, taftische Richtlinien für die Politik der Reichstagsfrattion festzulegen."
Breslau . Zu§ 15. Absatz 3: Auf Antrag von mindestens 10 Bezirksleitungen.
Frankfurt a. M. Absah 3: Mindestens 10 Bezirksleitungen." Hanau a. M.§ 15 wie folgt zu ändern: Ein außerordentlicher Parteitag ist einzuberufen:
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1. auf Mehrheitsbeschluß des Parteivorstandes, 2. auf Antrag von mindestens einem Drittel der Bezirksleitungen. Falls der Parteivorstand sich weigert, einem nach Ziffer 2 gestellten Antrag stattzugeben, ist der Parteitag von den Antrag stellern zu berufen. Als Versammlungsort eines außerordentlichen Barteitags ist ein geographisch möglichst günstig gelegener Ort zu
bestimmen."
Königsberg i. Pr., Dresden , Reichenbach i. V. In Ziffer 2 ist das Wort einstimmigen" zu streichen, und dafür zu sehen: ,, mit drei viertel Mehrheit gefaßten."
Köslin . In Absah 3 ist zu sehen: ,, auf Antrag der Hälfte der Bezirksleitungen."
Leipzig . Unter Punkt 3 sind die Worte ,, mindestens 15" zu streichen und dafür zu sehen„ ein Drittel der."
Ortelsburg . Abfah 3: Abänderungsantrag: Auf Antrag von Bezirksleitungen, hinter denen mindestens ein Drittel der Mitglieder der Gesamtpartei stehen."
3widau- Plauen.§ 15 soll lauten:„ Ein außerordentlicher Parteitag ist einzuberufen:
1. Auf mit einfacher Mehrheit gefaßten Beschluß des Parteivorstandes.
2. Auf mit Dreiviertelmehrheit gefaßten Beschluß der Kontrollfommiffion. 3. Auf Antrag von Bezirksleitungen, deren Organisationen min destens ein Drittel der Mitglieder der gesamten Partei umfaffen." Der Schlußjazz bleibt nach dem Wortlaut des Entwurfs stehen. Berlin. §15 3iffer 3. Anstatt 15 Bezirksleitungen" ist zu fetzen: 8 Bezirksleitungen".
Leipzig . Zu§ 16. Hinter§ 16 ist als neuer§ 17 einzufügen: Auf Beschluß eines Drittels der Bezirksleitungen ist über strittige Fragen grundsätzlicher oder taktischer Art eine Urabstimmung der Mitglieder herbeizuführen." Breslau . Absatz 2: Die Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag mittels Stimmzettel in einem Wahlgang. Gemählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen er halten hat. Haben Kandidaten die Mehrheit der Stimmen nicht erhalten, so erfolgt Stichwahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Coffbus. Die Leitung der Partei obliegt dem Parteivorstand, der aus zwei Borsigenden, zwei Raffierern usw.
Dresden . 1. Absah: Die Zahl 3" vor Borfizenden durch die Zahl 2" zu ersehen.
Königsberg i. Pr. Der 2. Abfah erhält folgende Fassung: Die Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag mittels Stimmzettel in einem Wahlgang. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. hat nicht die genügende Zahl von Kandidaten die Mehrheiter. halten, so erfolgt Stichwahl Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Dem§ 17 ist folgender Abfaz anzufügen: Tritt ein Mitglied des Parteivorstandes in eine Regierung ein, so scheidet es aus dem Parteivorstand während der Dauer feiner Regierungszugehörigkeit aus."
Ludwigsburg . 1. Der§ 17 des Organisationsstatuts der Partei erhält folgende Fassung:„ Die Leitung der Politit der Partei obliegt dem Parteivorstand. Er hat in Berbindung mit der Reichstagsfraktion und gegebenenfalls unter Zuziehung des Barteiausschusses über die Politik der Reichstagsfraktion und der Gesamtpartei zu entscheiden. Der Parteivorstand besteht aus drei Vorsitzenden ufm." Bremen . Zu§ 18. Dieser soll lauten:„ Der Parteivorstand
kontrolliert die grundsägliche Haltung der Parteiorgane und verwaltet Düsseldorf . Dem§ 18 ist folgender Nachfah anzufügen:„ Die Kontrolle muß sich im Rahmen des Parteiprogramms halten." Königsberg i. Pr.§ 18 erhält folgenden Zusatz:„ Er stellt die Be. zirfsfekretäre im Einverständnis mit der Bezirksleitung an."
Bremen . Bu§ 19. Dieser soll lauten:„ Der Parteivorstand beschließt über Zuschüsse aus der Zentraltasse an Parteiorganisationen und Institutionen. Ueber die bewilligten Mittel haben die Körperschaften dann das freie Verfügungsrecht." went
Leipzig . Der erste Absag ist zu streichen. Reichenbach 1. B. In Abfaz 2 vor oder die Partei" einfügen: ,, die einzelnen Parteigenoffen".
Gera.§ 20. Dem zweiten Absatz anfügen:„ Doch ist dabei der Parteivorstand an die Bestimmungen des§ 6 des Stututs gebunden." Leipzig . Der zweite Abfag ist zu streichen.
Plauen i. V. Im zweiten Abfah ist hinter dem Wort„ Draanifation" einzufügen: die mindestens ein Drittel der Mitglieder des Bezirks umfaffen."
Leipzig.§ 21. Auf der dritten Zeile sind die Worte des Partei ausschusses" zu streichen.
Reichenbach i. V. Statt anzusehen" einzusehen" jezzen. Bremen.§ 22 foll lauten:" Der Parteiausschuß besteht aus je einem Vertreter der Bezirksverbände. Sind im Bezirt mehr als 10 000 weibliche Mitglieder vorhanden, so ist außerdem ein weibliches zur betreffenden Parteiausschußfizung erfolgt durch den Bezirks vorstand nach Kenntnisnahme der Tagesordnung derselben.
Dresden . Die ersten beiden Säge sind zu streichen und dafür folgende Bestimmungen einzusetzen:„ Die Mitglieder des Parteiaus schusses werden in den Bezirken von den Parteimitgliedern gewählt. Jeder Bezirk entfendet mindestens einen Delegierten; Bezirke mit über 20 000 Mitgliedern zwei, mit über 40 000 brei, mit über 60 000 vier Delegierte." Der Rest des Paragraphen bleibt unverändert. Düsseldorf . Hinter das Wort„ Bezirken" ist zu sehen:" Durch die Mitgliedschaften".
Frankfurt a. M., Weimar . Die Vertreter werden in den Bes zirfen durch Urwahl gewählt.
Gera .„ Der Parteiausschuß besteht aus den Vertretern der Bezirfe, die auf den Bezirksgeneralversammlungen( Bezirksparteitagen) zu wählen sind. Bezirke bis 20 000 Mitglieder haben einen, bis 50 000 zwei und über 50 000 drei Vertreter zu wählen. Sind im Bezirk mehr als 10 000 weibliche Parteimitglieder vorhanden, so ist außerdem ein weibliches Mitglied zu wählen.
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Für die Vertreter sind Stellvertreter zu wählen." Leipzig.§§ 22, 23 und 24 find zu streichen. Hinter dem§ 21 ift ein neuer§ 22 einzuschalten: Scheidet ein Mitglied des Parteivorstandes oder der Kontrollfommission vorzeitig aus, so rückt der Kandidat nach, der bei der letzten Wahl die nächst höchste Stimmenzahl erhalten hat. Grohthüringen. Der Parteibeirat fetzt fich zusammen aus je einem Vertreter der Bezirksverbände. Die Vertreter werden auf den ordentlichen Bezirksparteitagen der Bezirksverbände gewählt. Zwidau- Plauen, Dresden.§ 22 streichen und dafür folgende Formulierung sehen:„ Der Parteiausschuß besteht aus 40 Mitgliedern. Die Berteilung der Barteiausschußmitglieder auf die Bezirke erfolgt nach der Mitgliederzahl, für die im voraufgegangenen Jahre Pflicht beiträge an den Parteivorstand abgeführt worden find. Die Ver.
treter zum Parteiausschuß werden in den Bezirken auf den zu ständigen Bezirksparteitagen gewählt. Ebenso die Stellvertreter der ordentlichen Vertreter."
Berlin. § 22 Absatz 1 einen zweiten Absatz folgenden Inhalts anzufügen: Als Vertreter der Bezirksverbände können nicht die vom Parteivorstand angestellten bezahlten Bezirkssekretäre in Frage tommen." Dresden . Zu§ 23. Das dritte Wort des ersten Sages( ,, berät") soll ersetzt werden durch das Wort„ beschließt". Außerdem sind die Schlußworte des ersten Absatzes und gibt durch Beschluß sein Gutachten ab" wegzulaffen.
Gera . In der ersten Zeile hinter„ berät“ einfügen:„ und beschließt".
merden.
Die Schlußworte streichen: und gibt durch Beschluß fein Gut achten ab". Grundfäßliche Fragen müssen auf dem Parteitag entschieden Zwidau- Plauen. In der ersten Zeile hinter den Worten der Parteiausschuß berät" ist zu sehen und beschließt und in der legten Zeile desselben Paragraphen sind die Worte und gibt durch Beschluß sein Gutachten ab" zu streichen.
Dresden . Zu§ 24. Sat 1: An Stelle in der Regel alle Bierteljahre" ist zu sagen: Regelmäßig alle Vierteljahre." Dem zweiten Satz ist folgende Faffung zu geben: Eine außer ordentliche Sigung muß stattfinden, wenn ein Drittel der Ausschußmitglieder unter Angabe der Gründe dieses beantragt." Reichenbach i. B. In Absaz 2 ist zu sehen anstatt„ Parteiausschuffes" Barteivorstand".
3widau- Plauen . Abfah 2 soll durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:„ Scheidet ein Mitglied des Parteiausschusses vorzeitig aus, so ist sofort von dem betreffenden Bezirt, dem das Mitglied angehört, eine Erfahwahl vorzunehmen. Erjazwahlen zum Parteivorstand während seiner Amtsperiode nimmt der Parteiausschuß vor, ebenso Erfahwahlen für die Kontrollkommiffion."
Dresden . Zu§ 28. Absatz 3 ist zu streichen. Plauen . Im ersten Abfah soll es heißen nach den Worten hinter feiner Parteiorganisation" Reichs, Landes und Bezirkspartei
tagen".
Bezirk Brandenburg . 3u§ 29. Abjat 2 Satz 4 iſt mie folgt zu ändern:„ Unterläßt es eine der Parteien innerhalb vier Wochen Schiedsrichter zu benennen, so hat der Parteivorstand das Recht, drei Schiedsrichter zu bestimmen. Macht der Parteivorstand von diesem Recht feinen Gebrauch, so gilt der Beschluß des Bezirksvorstandes. Erscheint der Angeschuldigte ufm."
es" umzuwandeln.
Reichenbach i. B. In Absatz 3 sind die Worte der ihn in der Köslin . Bu§ 34. In Absatz 3 find die Worte„ drei Viertel" zu ersehen durch zwei Drittel".
Barmen( Ortsgruppe). Die Voraussetzung für die Geschlossenheit der Partei und die freudige Mitarbeit ihrer Mitglieder ist die Schaffung demokratischer Grundlagen. Sowohl Parteivorstand und Parteiausschuß als auch die Reichstagsfraktion sind ausführende Organe der Gesamtpartei und haben nicht das Recht, eine dem Gesamtwillen der Bartet entgegenstehende Politik zu betreiben. Diese grundsätzliche Auffassung ist im neuen Organisationsstatut zu ver. antern.
Meiningen . Die Errichtung von Frauengruppen neben den Ortsgruppen der BSPD. ist zu beseitigen.
Die Frauen sind organisatorisch mit in den Ortsgruppen zu er faffen und den Frauen ist eine entsprechende Bertretung im Vorstand zu gewähren.
Es find Frauenabende abzuhalten, in denen lediglich Fragen, die die Frauen als solche interessieren, behandelt werden."
Bericht der Reichstagsfraktion.
Nürnberg , Kaiserslautern , Erfurt , Lägersdorf, Niederlehme, Treben , Weimar , Cübed, Bremen , Wiesbaden , Paffau, 3wvidau, Plauen , Biewer, Dresden , Köln , Balingen . Der Parteitag möge beschließen, den Parteivorstand zu beauftragen, über die gesetzliche Festlegung des achtstündigen Arbeitstages eine Boltsabstimmung herbeizuführen und die hierzu nötigen Borarbeiten einzuleiten. Hamburg . Der Parteitag ruft alle Sozialisten, vom Reichspräfidenten und Minister bis zum legten Funktionär und Mitglied auf, mit höchster Kraftentfaltung Republit und Demokratie zu schützen, sowie den Achtstundentag und die verloren gegangene wirtschaftliche und politische Machtposition der Arbeiterschaft zurückzuerobern.
Kaiserslautern . Der Parteitag wolle beschließen: Unter Hinweis auf den dem werktätigen Bolt aufgedrängten Klassenkampf seitens der Reaktion des Deutschen Reiches diesen Kampf mit aller Kraft aufzunehmen, und in Zukunft jede Kompromißpolitik nach jener Richtung abzulehnen.
Der Parteitag molle beschließen, jede Roalitionsregierung mit den bürgerlichen Barteien abzulehnen, unter Hinweis auf die praktisch gemachten Erfahrungen.
Köln a. Rh. Der Parteitag wolle beschließen: Parteivorstand und Reichstagsfraktion haben unverzüglich alle Maßnahmen zu er greifen, um eine einheitliche Arbeiterversicherungsgesetzgebung her. beizuführen.
Stettin . Der Parteitag wolle beschließen: In der Partei die Reichstagsabgeordneten zu veranlassen, daß ein Gesez vorgelegt wird, das bestimmt: Solange Arbeitslose vorhanden sind, sind keine Schnitter oder ausländische Arbeiter im Reiche zu beschäftigen. Lahr i. B. Die Reichstagsfraktion hat mit allen Kräften im Reichstage dahin zu wirken, daß die Zahlung von Pensionen an noch arbeitsfähige Offiziere unter 45 Jahren eingestellt wird.
Hamburg . Der Parteitag beauftragt die Reichstagsfraktion, dafür zu wirken, daß ein Gefeß über die Handhabung des Ausnahmezustandes geschaffen wird.
Unterbezirk Hannover - Stadt. Die Reichstagsfraktion wolle dafür eintreten, daß die gefeßlichen Bestimmungen über die Versorgung der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen, Sozialrentner, Erwerbslofen usw. In der Weise geändert werden, daß deren Eristenzmöglichfeit gesichert ist.
Biewer. Die Reichstagsfraktion wird ersucht, dahin zu wirken, daß endlich durch Verabschiedung des Beamtenrätegesetzes den Bes amten gefeßlicher Schuß gewährleistet wird.
Stettin . Dafür einzutreten, daß den fleinen Sparern, die Gelder in die Kaffen sowie Sparkassenguthaben in der Borkriegszeit eingezahlt haben, dieses wie folgt in Goldmark zurückzuerstatten ist: Bis 100 m. ganz, bis 1000 M. halb, bis 10 000 m. ein Viertel, über
10 000 m. 10 Proz.
abbau in der Schule ab und verwirft auch den grundsäglichen Abbau Hamburg . Der Parteitag lehnt jeden schematischen Beamtender verheirateten Lehrerin. Um der Zukunft der Kinder willen darf das im äußeren und inneren Ausbau der Schule bereits Erreichte nicht wieder eingeschränkt werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten in der Schule dürfen durch den Abbau nicht verbaut werden.
treten.
Die foftspielige und engherzigen Standesinteressen dienende Mittelschule ist überall nach und nach abzubauen; an ihre Stelle haben äußerer Ausbau und reichere Gliederung der Volksschule zu Beim höheren Schulwesen ist die finanziell günstigere Form der Aufbauschule zu bevorzugen. An Stelle der neunjährigen höheren Schule hat die achtjährige zu treten. Jede Differenzierung der Grundschule lehnt der Parteitag ab. Gemeindevertretungen auf, nach diesen Gesichtspunkten zu handeln. Der Parteitag fordert die Genossen in den Landtagen und in den Bremen . Die Bremer Mitgliedschaft verlangt von der Reichstagsfrattion, fie möge den Antrag stellen, um einen Amnestie- Erlaß für die politischen Gefangenen und die durch das Abtreibungsgesez Berurteilten herbeizuführen.
Frankfurt a. M. Die Fraktion wird beauftragt, mit allen Mitteln für die Beseitigung des Belagerungszustandes einzutreten.
Stuttgart . Der Parteitag fordert die Reichstagsfraktion auf, fofort nach Zusammentritt des neuen Reichtsages zu Art. 48 der Reichsverfassung zu verlangen, daß eine genaue Umschreibung der Befugnisse des Reichspräsidenten und der Reichsregierung, die auf Grund dieses Artikels getroffen werden können, vorgenommen wird. Unterbezirk Hannover - Stadt. Für die„ Technische Nothilfe" sind von der Reichstagsfraktion feine Mittel zu bewilligen.
Elbing . Die Reichs- und Landtagsabgeordneten sind zu verpflichten, mindestens vierteljährlich einmal den Wählern( Mitgliedern) ihres Bezirks Aufklärung über die Reichs- und Landespolitik zu geben.
Steffin. Die Reichstagsabgeordneten sollen strikte den Weg des Klassentampfes gehen für die Wählerschaft. Es muß aufhören, daß die Arbeiter und Beamtenschaft noch weiter Opfer bringen, das Rapital muß endlich herangezogen werden.
Hanan. Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, einen Initiativantrag zur Durchführung des Artikels 155 der Reichsverfassung einzubringen. Der Antrag hat eine Löfung der Bodenfrage im Sinne des Görliger Programms vorzuschlagen und ist, wenn nötig, zum Boltsentscheid zu bringen.
6. Unterbezirk von Offfachsen. Der Parteitag erblickt in dem Bestreben, den Art. 155 der Reichsverfassung restlos zu verwirtlichen, eine notwendige Aufgabe der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion. Der Parteitag verpflichtet die Reichstagsfraktion, mit aller Entschiedenheit für den Gedanken der Heimstättenbewegung einzutreten.
Reichstagsfraktion zu verpflichten, nicht für eine Aufhebung des Trier . Der Parteitag wolle beschließen, die sozialdemokratische Wohnungszwangsgesetzes und des Mieterschutzgesetzes einzutreten, sondern dafür besorgt zu sein, daß ungerechte Härten für die Mieter in den Gefeßen möglichst schnell ausgemerzt werden.
allem Nachdrud im Reichstage ihren Vorschlag zur Bodenreform Hamburg . Der Parteitag ersucht die Reichstagsfraktion, nut zu fördern. Ueber diesen Vorschlag hinaus fordert der Parteitag die Reichstagsfraktion auf, einen Gefeßentwurf einzubringen, nach dem alle Gliedstaaten gezwungen werden, eine Bodensteuer nach dem gemeinen Wert zu erheben.
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der Auffassung, daß die vom Parteivorstand und der Reichstags- tagsfraktion eingereichten Entwurf eines Bodenreformgefeges" als Stralfund. Der Parteitag molle beschließen: Der Parteitag ist Stralfund. Die Reichstagsfraktion hat sofort den der Reichsfraftion betriebene Koalitionspolitit parieischädigend ist. Er verGesezes einzutreten. urteilt die Zustimmung der Fraktionsmehrheit zu beiden Ermächti- Initiativantrag im Reichstage einzubringen und für Annahme dieses gungsgesetzen. Von der Reichstagsfraktion wird erwartet, daß sie in Gera . Stellungnahme zur Sanierung: Währungshoheit des Zukunft solchen Gesezen ihre Zustimmung nicht mehr gibt. Reiches, vor allem Beherrschung der Goldnotenbank( WährungsElbing. Eine Koalition mit bürgerlichen Barteien ist zurzeit und Distontpolitik) Ausbau des Besitzsteuerfystems, möglichster Ababzulehnen. Dieselbe fann in Zukunft auch nur dann in Frage bau der indirekten Steuern, Aufrechterhaltung des Reichseigentums und der Betriebsführung an den Reichsbetrieben; Steigerung ihrer fommen, wenn die Vertreter unserer Partei in der Koalition entRentabilität durch Entbureaukratisierung, Einführung gemeinwirtscheidenden Einfluß haben. schaftlicher Grundsäße. Anstrebung internationaler Kredite auf der griffen in die Staatssouveränität; Sanierung nicht auf Kosten der Bafis ftaatsfinanzieller Garantien unter Vermeidung von EinSozialpolitik, sondern durch Belastung des Unternehmers zu fozial. politischen Zwecken.
Hamburg . Koalitionspolitik ist teine Frage des Brinzips, sondern der Tattik. Die Reichstagsfraktion und die Landtagsfraktionen behalten darin freie hand, soweit nicht die Grundfäße der Weimarer Verfassung durch den Eintritt in eine Koalition mit anderen Barteien in Gefahr geraten.
Der Barteitag lehnt die Einführung eines Arbeitsdienstpflicht
jahres für die Jugend ab, weil er darin unter den heutigen Berhält Mehrpflicht erblickt. Er fordert alle Parteigenoffen auf, wo sich dazu Gelegenheit bietet, den Gedanken der Einführung eines Arbeitsdienst. pflichtjahres zu bekämpfen. Der Parteitag fordert dafür einen Ausbau der Fortbildungsschule.
Stettin . Die Reichstagsfraktion hat sich gegen jede bürgerliche Regierung in schärffte Opposition zu stellen.
nicht die Roalitionspolitik der Reichstagsfraktion, insbesondere nicht Hanau . Zur politischen Haltung der Partei: Die Partei billigt die Zustimmung zum Ermächtigungsgesetz.
Der Parteitag beschließt, daß in Zukunft Aenderungen in der Politik der Fraktion, die mit einem Parteitagsbeschluß in Widerspruch stehen, nur vorgenommen werden dürfen, wenn ein neuer Parteitag dazu Stellung genommen hat.
Niederlehme. Der Parteitag molle beschließen, für die Folge teine Roalition mit bürgerlichen Parteien einzugehen,
Breslau . Die Reichstagsfraktion darf sich nur dann an einer Koalition mit Bürgerlichen beteiligen, wenn ein zustimmendes Butachten des Parteivorstandes vorliegt. Die Landtagsfrattionen dürfen fich nur dann an einer Koalition mit Bürgerlichen beteiligen, wenn ein zustimmendes Gutachten des zuständigen Landes- oder Bezirks. vorstandes vorliegt. Für die Abgabe eines solchen Gutachtens bezügs lich einer Koalition im Freistaate Preußen ist der Parteivorstand zuständig.
Frankfurt a. M. Der Parteitag wolle beschließen: Der deutsche Botschafter in Washington hat das Interesse des deutschen Boltes aufs schwerste geschädigt. Die Reichstagsfraktion wird beauftragt, mit allen Mitteln seine Abberufung durchzuseßen. Der Barteitag mißbilligt die Zustimmungen der Fraktion zu den Ermächtigungsgefeßen. Steffin. Der Parteitag möge die Reichstagsfraktion beauftragen, im Reichstag den Antrag zu stellen, daß die Reichsregierung Schritte unternehme, die Republik Deutschland in den Bölkerbund zu bringen.
Randau, Kreis Jerichow . Die Reichs-, bzw. Landtagsfraktionen der BSPD. wollen sich für Umänderung des Jagdgesetzes einsetzen, nicht zusammenliegend, haben, ihre Jagd selbst meistbietend verden angrenzenden Großgrundbefizern in die Hände fallen. pachten können. Es wird dadurch verhindert, daß die Kommunen Friedberg i. Heffen. Die Reichstagsfraktion hat unverzüglich einen Gefeßentwurf einzubringen, der fordert, daß das Reich die Herausgabe von Reichswohnstätten- Darlehnskaffenscheinen schnellstens gefeßliche Zahlungsmittel und werden an die Einzelstaaten, Ge in die Wege leitet. Diese Darlehnskassenfcheine gelten als
meinden und Baugenossenschaften zum ausschließlichen Zwecke des Bauens von Wohnhäusern ainslos abgegeben. Die so erstandenen Häuser werden jährlich in der Höhe bis zu einem Prozent amortisiert und gelten solange als Staatseigentum, bis sie restlos abgetragen find.
Hamburg . Die Partei hat zu veranlassen, daß den Berufsfeeleuten die Ausübung ihres Wahlrechtes zum Reichstage, zu den Landtagen und zu den Gemeindevertretungen ermöglicht wird.
Frankfurt a. M. Der Parteitag fordert von der Reichstags. frattion, für eine baldige Verkleinerung der Reichstagswahlbezirke einzutreten.
Breslau . Bei fünftigen Wahlen sollen Männer und Frauen getrennt abstimmen.
Die Reichstags- wie die Landtagsfraktionen werden beauftragt, bei der Beratung von Wahlreformgefeßen für fleine Wahlkreise einzutreten.
Schopfheim . Der Parteitag beauftragt die Parteileitung, fofort olle Vorkehrungen zu treffen, um gegen eine mögliche, auch nur teilweise Auslieferung der Reichsbahnen en das Privatkapital den Boltsentscheid anzurufen gemäß Artikel 73 Abs. 1 oder 2 und Artikel 75 der Reichsverfassung oder auf Grund Artikel 7 Abs. 19 und Artikel 89; sofern nicht schon Artikel 76 Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion instand fest, den volksfeindlichen Angriff abzuwehren.