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Der ,, nationale" Mordversuch.

Das Urteil im Harden- Prozeß.

Ein aus drei Berufsrichtern und sechs Geschworenen bestehen­des Strafgericht unter dem Varsiz des Landgerichtsdirektors Dransfeld   verhandelte am Montag gegen den ehemaligen Oberleutnant Antermann, der seinerzeit den Schriftsteller Marimilian Harden im Grunewald meuchlerisch überfallen und mit einem Totschläger sehr schwer verletzt hatte. Als Anstifter dieser Schandtat find vor längerer Zeit der Buchhändler und deutsch­völkische Bertrauensmann Grenz und wegen Mittäterschaft ein gewiffer Weichardt zu Gefängnisstrafen verurteilt worden, die fie noch verbüßen. Untermann war nach Wien   geflüchtet, wo er sich bei den Nationalsozialisten betätigte". Deutschösterreich hat ihn ausgeliefert. Die Anklage wird vertreten vom Oberstaatsanwalt Dr. Schweizer und Erstem Staatsanwalt Krause- Lorenz. Harden, der in der Verhandlung gegen Weichardt und Grenz als Nebenfläger aufgetreten war, hat diesmal auf die Nebenklage ver­zichtet. Er hat aus einem holländischen Badeort einen Brief an das Gericht geschrieben, in dem er mitteilt, daß er an dem Prozeß kein Interesse habe. Weichardt und Grenz seien damals viel zu ge­linde bestraft worden, und seine, Hardens, Person sei gegen weitere Ueberfälle nicht genügend geschützt worden.

Borf.: Ich stelle fest, daß Maximilian Harden   nicht erschienen ist. Er hat aus Hollard ein ärztliches Attest eingereicht, laut dem er dort in Behandlung ist und ohne Gesundheitsschädigung die Reise

nach Berlin   nicht unternehmen fönnte.

sie endlich die Tat ausführten, dann werde wieder Geld da fein. Wir haben allerdings auch gut gelebt, denn wir wußten ja nicht, was morgen ist, und da haben wir das heute ausgenutzt. So mußten wir viel Schulden machen und schrieben an Grenz. Grenz kam dann auch nach Berlin   und sicherte zu, Geld anzuschaffen. Nach drei Tagen kehrte er zurück und sagte, er hätte nichts bekommen, wir müßten für uns selbst sorgen.

Bors. Hat er nicht von den Hintermännern gesprochen? Angel.: Nein, ich wußte nur, daß sie in München   find. Borf. Und aus welchen Kreisen stammen diese Leute? Angefl.: Ich nahm an, daß es einflußreiche Per­fönlichkeiten feien, denn gleich anfangs hatte er gesagt, es feien Männer, die uns nicht im Stiche lassen würden.

Der Angeklagte gibt dann genaue Auskunft über die bekannten Umstände, wie sie erkundet hatten, daß Harden jeden Montag nachmittag einen Besuch in der Nestorstraße mache und nach mehreren Stunden wieder nach seiner Villa zurückkomme. Als am Montag, den 3. Juli, Harden seine Villa wieder verließ, sind sie ihm etenfalls, wie an den Montagen vorher, auf dem Hin- und Rückweg gefolgt und furz vor der Villa Hardens erfolgte am Dachsberg der Ueberfall. Der Angeklagte gibt an, daß er gemerkt habe, daß Wei­chard nicht ganz fest bei der Sache sei und habe zur Beruhigung zu ihm gesagt, er wolle es allein machen. Weichard folle vorausgehen und feststellen, ob die Luft rein sei. Durch Niesen solle. Versuche der Verteidiger Ankermanns, den Brief als Beweis das verabredete Zeichen geben. Als Weichard mir das Zeichen gat, der Hochverräterei" wie als Beleidigung der deutschen   Justiz lief ich auf Harden zu. Mich faßte dabei eine maßiose But, indem auszuschroten und das Gericht zu einem Straferkenntnis gegen ich an seine Schreibereien dachte und gab ihm mit dem Ding( Tot Harden zu veranlassen, schlagen fehl. Es folgt zunächst die Berschläger) einen Schlag über den Schädel, der wohl heftig nehmung des Angeflagten Antermann. Gegen diesen gewesen ist Harden taumelte gegen einen Baum und schrie: schwebt, wie der Borsigende feststellt, noch ein Strafverfahren wegen Schufte, Mörder!" Ich rief iom zu: Halten Sie den Mund!" und Betruges in drei Fällen vor dem Landgericht in Königs- gab ihm noch mehrere Schläge. Weichard stand mit den Händen in berg. Anfermann gibt an: Ich bin zum zweiten Male ver- den Hosentaschen dabei. Ich lief an ihm vorbei und er flüchtete heiratet und habe drei Kinder. Dreimal bin ich wegen dann auch. Ich Ein dann planlos in Berlin   umbergeirrt Betrugs mit Geldstrafen von 15 bis zu 1000 m. verurteilt wor- und dann über Bayern   nach Wien   gefahren, wo ich als den. Ich wohnte ur Zeit der Verurteilungen bereits nicht mehr in Achim von der Horst" festgenommen wurde. Deutschland  .

Oberstaatsanwalt Schweizer   stellt fest, daß die Ehe des Angeklagten 1921 gefchieden worden ist, in der er als allein­schuldiger Teil erklärt wurde. Angefl.: Ich habe alle Schuld auf mich genommen. Der Angeklagte hat nachher wieder geheiratet. Bors: Weshalb haben Sie Ihre Wohnung so häufig gewechselt? Angefl.: Immer war ich auf der Suche nach Arbeit. Im Oldenburgischen hielt ich mich längere Zeit auf, weil ich im vater ländischen Sinne dort tätig gewesen bin. Borf.: Wie ein roter Faden zieht sich durch Ihr Leben hindurch, daß Sie sich überall von Freunden, Kameraden, Bardamen, Pensionsinhaberinnen Geld ge­liehen und Geld erschwindelt haben. Nach den Aften liegen die Dinge nicht so harmlos, wie Sie es darstellen. Haben Sie einen Onkel in Sumatra  ? Angefl.: Nein. Vors.: Wie erklären Sie sich dann, daß Sie auf einem Regimentstag sich einen damals er­heblichen Betrag erschwindelt haben, unter dem Angeben, Sie be tämen Geld von Ihrem Onkel aus Sumatra  . Der Borsigende hält dem Angeklagten eine Reihe Betrügereien vor, die er besonders in Oldenburg   verübt haben soll, so daß die Freunde aus der all. deutschen   Bewegung mit ihm nichts weiter hätten zu tun haben wollen. Weiter wird dem Angeklagten vorgehalten, daß er in der Kasse der Jungmannen Unterschlagungen verübt habe. Der Angeklagte bestreitet das. Weiter erklärt er, er sei früher ein begeisterter Anhänger von Harden gewesen. Als aber Harden abschwenkte und Pamphlete gegen Deutschland   schrieb, hate er sich gefagt, daß ein Mann, der sein Vaterland in der finstersten Etunde verhöhnt und verleumdet, feine Ehre habe. Er jei ein Landes­

Derrater. Aus dessen Erwägungen sei der Ueberfall zustande gekommen. Grenz habe er

in Oldenburg   im Stahlhelm fennen gelernt, bei einer Unterhaltung über Schädlinge habe Grenz ihn gefragt, ob er bereit fei, an einer großen Tat im Interesse des Vaterlandes mitzuwirken. Selbstverständlich habe er ohne weiteres zugesagt. Grenz habe ihm dann einen Brief gezeigt, der auf die Tat Bezug hatte. Von einem zweiten Brief habe er nur dem Inhalt nach er­fahren. Es wurden darin zwei Leute für eine vaterländische Tat gesucht. Es handelte sich um die Erledigung einer Persönlichkeit, auf einem beigefügten Bettel stand mit Schreibmaschine geschrieben: ,, Marimilian Harden". Es war uns

Nach der Tat ist in der gemeinsamen Wohnung Antermanns und Weichards ein Brief des ersteren gefunden worden, der für Grenz bestimmt war, aber nicht mehr zu: Absendung kommen konnte, weil Antermann sich nicht mehr in die Wohnung zurüdtraute. Der Brief lautete: .Geschäftsabschluß geglückt.

nehmen und baldigste Anstellung von uns beiden Lei P. P. Firma Alles zur Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindungen zu unter­zu veranlassen."

wechsel in der Kaufmannssprache halten wollten. Angefl.: Wir hatten ausgemacht, daß wir unuseren Brief­Oberstaatsanwalt Schweizer: Der Angellarte be­fundet immer feine glühende Baterlandsliebe. Ist ihm nie der Gedante gekommen, daß

er dem Vaterlande beffer gedient hätte, wenn er gearbeitet hätte, anstatt in Bars herumzubummeln und anderen Leuten das Geld abzunehmen.

Anget. Ich habe mich jahrelang um Arbeit bemüht. Einen ehemaligen Offizier fonnte niemand gebrauchen. Aus Stellungen, in denen ich war, bin ich immer gleich entlassen worden.

Es wird dann aus der Strafhaft der als Zeuge geladene Albert Grenz vorgeführt, der sich im Gefängnis einen langen, blonden Vollbart hat wachsen lassen. Der Zeuge gibt teils aus eigenen Darstellungen, teils auf Fragen folgendes an:

Die Tat wurde eingeleitet durch einen Brief, den er im März 1922 aus München   erhalten hatte. Von welcher Stelle der Brief fam, wußte er nicht. Es wurden darin 3 wei junge, tatfräftige Männer verlangt, die im vaterländischen Interesse alles zu tun bereit wären. Der Brief trug feine Unterschrift, sondern nur einen Stern. Er habe der Postlagerstelle München   Mitteilung gemacht, daß er zwei geeignete Leute hätte und hat darauf Weifung bekommen, sich unver­züglich in Frankfurt   a. M. einzustellen und hauptpoftlagernd weitere Informationen entgegen zu nehmen. In Frank­ furt   habe er einen Brief vorgefunden, in dem auf einem Schreib­maschinenzettel der Name Marimilian Harden" stand. In bem Begleitschreiben, dem 25 0000 Mart beilagen, hieß es, es handele sich um Erledigung der betreffenden Persönlichkeit. Bors.: Was verstanden Sie unter dem

Auftrag, Herden zu erledigen?

nur noch geistig mit der Sache beschäftigt. Beuge: Ich habe alles Antermann überlassen. Ich habe mich Vors: Sind Sie nicht nachher noch in Berlin   und München   ge­wesen?

3euge: Ja. Antermann drängte wegen Geld und verlangte persönliche Rücksprache.

Borf.: Was haben Sie denn in München   getan? Bußten Sie denn, wo Sie die Leute auffinden würden, die Ihnen den Auf­nicht mißtrauisch machen wollte, und bann Zeuge Grenz: Ich bin nur hingefahren, weil ich Anfermann

eine Anstellung im banerischen Staatsdienst zugesagt worden und es lagen 24 000 M. bei. Der Angeflagte behauptet aber, daß immer nur die Rede davon war, Harden zu verprügeln. Bors: Ist nicht gesagt worden, Harden solle erledigt" werden? Angefl.: Auf den Ausdruck kann ich mich nicht befinnen. Von Tötung war bestimmt teine Rede. Wenn von Erledigen gesprochen fein sollte, so nur in dem Sinne, Harden aus der Reihe der Pam­phletisten durch einen Denkzettel zu beseitigen. Vorf.: Es war aber damals die kritische Zeit, in der Rathenau ermordet wurde. Wenn man da von der Beseitigung eines politisch tätigen Mannes ben Ausdruck befinne ich mich nicht. Ich habe nur gedacht, durch sprach, so tann man das auch anders auffaffen. Angetl.: Auftrag gegeben hatten? eine Tracht Brügel Harden Furcht einzujagen. Borf.: Für eine Tracht Prügel waren da so große Borbereitungen nöfig? Angefl: Jawohl. Bors: Wenn Sie Harden in irgendeinem Winkel Prügel gegeben hätten, dann konnte er doch gar nicht wissen, wofür es war? Angefl: Daran habe ich weiter nicht gedacht. Der Angeklagte schildert dann die Vorbereitungen zur Tat. Grenz habe ihnen vor der Abreise nach Berlin   Berhaltungsmaßregeln ge­geben. Sie follten nicht telegraphieren, teine Briefe schreiben und möglichst Autos benutzen. Sie hätten sich auch einen Treuschwur gegeben.

In der weiteren Verhandlung erklärte der Angeklagte Anker. mann auf Borhalt des Borfizenden, daß

Ihm Geld und Anstellung zugesichert worden war. Breng babe ihm gesagt, daß selbstverständlich für ihn gesorgt werden

mürbe.

Bevor er die Tat übernommen habe, habe er sich zur Bedingung gemacht, daß für ihn und seine Familie gesorgt werde. Borf.: Das ist nun wieder recht merkwürdig, daß Sie bloß für eine Tracht Prügel alle diese Vorkehrungen treffen. In fehr ausführlicher Weise schildert dann der Angeflagte, wie fie mit den 25 000 m. nach Berlin   gefahren, dort wochenlang gelebt haben und immer wieder Geld gebraucht hätten. Grenz habe mehrmals geschrieben, daß er nichts mehr schiden tönne und fchließlich verlangt, daß

wollte ich mir gleichzeitig die Alpen   ansehen. Als ich zurückkam, gab ich Untermann aus eigenen Mitteln 1100 m. Am Montagabend war die Sache passiert und am Dienstagfrüh wurde ich schon durch eine Haussuchung überrascht. Eine halbe Stunde später traf ein Telegramm ein:" Das Geschäft ist ab. geschlossen, Brief folgt. Herbert."

Bors.: Haben Sie niemals davon gesprochen, daß Harden ge= tötet werden sollte?

Zeuge: Nein. Borf.:

Das stimmt aber nicht mit 3hren früheren Angaben vor dem Untersuchungsrichter überein.

Da haben Sie gesagt:" Als Anfermann erfuhr, daß es sich um die Tötung von Harden handelte, trat er nicht zurüd.

Zeuge: Bon Tötung habe ich nicht zu ihm gesprochen. Es ist möglich, daß ich beim Untersuchungsrichter unter der ganzen Wucht der Bernehmung meine Gedanten mit angegeben habe.

R.-A. Bloch: Ist Antermann etwa des Geldes wegen auf ben Plan eingegangen?

3euge: Durchaus nicht, nur aus vaterländischem Empfinden. Der Zeuge Grenz bleibt unvereidigt, ebenso der dann vernommene Landwirtschaftsinspektor Herbert Weichardt, der seine Strafe von zwei Jahren neun Monaten Gefängnis augenblidlich in Tegel   ver­büßt. Er hat Grenz im Stahlhelmbund kennengelernt.

Borf: Bußten Sie, woher der Auftrag fam? Welches die Quelle des Geldes war?

Beuge: Nein.

Bor: Haben Sie auch nicht gewußt, welche Kreise in Frage kommen?

3euge: Ich fannte Grenz als einen nationalen Mann und nahm an, daß die Auftraggeber auch nationale Kreise seien. Bors: Unter Erledigung versteht man doch Tötung.

3euge: Ich habe mit Ankermann darüber gesprochen, wir wollten Harden für seine Taten einen Denkzettel geben. Auf Befragen der Verteidiger erklärt er, er habe angenommen, daß Anker­mann aus idealen Gründen gehandelt habe.

Bors: Dies stimmt doch nicht mit Ihrem loderen Leben in Berlin   überein.

Nachdem noch die Kassiererin einer Bar vernommen worden war, der Untermann als Landsmännin 50 000 Mark abge= nommen hatte, stellte vor Schluß der Beweisaufnahme R.-A. Dr. Pindar den Antrag, die Verhandlung zu vertagen. Um die Sinnesart des Angeklagten fennen zu lernen, müſſe man über die Person des Herrn Harden dem Gericht Aufschluß geben. Das Gericht tommt nach furzer Beratung zur Ablehnung der Anträge. Darauf wurde die Beweisaufnahme ge­schloffen.

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Oberstaatsanwalt Schweiher nahm dann das Wort zur Ver­tretung der Anklage: ,, leber das erste Urteil ist viel fri tisiert, geschrieben und debattiert worden. Die Geschworenen müssen alles aus dem Spiel lassen, was hier nicht Gegenstand der Verhandlung war. Ebenso müssen sie sich bei ihrem Urteil von Sympathie und Antipathie für den Schriftsteller Mari­milian Harden fern halten. Die Tat fällt in eine politisch erregte Zeit. Nach dem Erzberger Mord, nach dem Attentat auf Scheidemann  , erfolgte die Ermordung Rathenaus und zehn Tage später fam diefer Ueberfall. Die Verteidigung des Angeklagten gipfelt in der Behauptung, daß er Harden nicht habe töten wollen, for ern ihm nur eine Tracht Prügel geben wollen. Jemand wird das glauben.

Man berücksichtige die raffinierte Art der Borberei. tungen. Die Tatsache, daß die Briefe unter Decadressen ginen, daß eine eidliche Verpflichtung stattfand, daß große Summen auf­gewendet wurden und man wird zu der Ueberzeugung kommen, daß es fich um die Tötung handelte. Dazu kommt die Schwere der Ver­legungen. Wem will der Angeklagte Glauben machen, daß dieser ungeheure Apparat aufgeboten wurde für eine Tracht Prügel. Aus der ganzen Borbereitung geht hervor, daß die Tat mit Vorjah und Ueberlegung, also in Mordabsicht, begangen ist. Beim Straf­maß wird man sich vergeblich nach mildernden Umständen um­blicken.

Es ist ein niederfrächtiger, gemeiner Meuchelmord geplant worden. Der Täter ist eine Person, der es mehr oder wenniged auf die Be­lohnung anfam. Für ihn war ber Mord eine reine Geschäftssache. Nur einem glücklichen Zufall ist es zu verdanken, daß das Opfer mit dem Leben davontam.

Der

Staatsanwalt beantragte gegen Walter Antermann zehn Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust.

Die Verteidiger beantragen, nur Körperverlegung anzu nehmen und mildernde Umstände zuzubilligen.

Das Urteil.

6 Jahre Zuchthaus wegen versuchten Mardes.

Nach fast zweistündiger Beratung verfündete Landgerichts­direktor Dransfeld   folgendes Urteil: Das Schwurgericht hat als er­wiefen angenommen, daß der Angeklagte Walter Anfermann den Borsah gehabt hat, Maximilian Harden   zu erledigen. Der Vor­faz zu töten, geht aus der ganzen Art der Vorbereitungen hervor. Das Gericht nimmt aber auch an, daß der Angeklagte im Moment der Tat den Vorsaz hatte, Harden beiseite zu schaffen. Dafür spricht die Art, wie er auf ihn von hinten mit dem Totschläger ein­geschlagen habe. Noch weniger hat das Gericht Grund, feine leber legung anzunehmen. Auch dafür spricht die ganze Art der Aus­führung und Vorbereitung. Der Angeklagte Walter Antermann war daher wegen versuchten Mordes zu bestrafen. Bei Bemessung der Strafe ist zugunsten des Angeklagten im wesentlichen sein Ge. ständnis und der Umstand, daß er im Kriege feine Schul. digteit getan hat, zu berücksichtigen gewesen. Der Angeklagte ist das Opfer der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse ge. worden. Straferschwerend ist aber die Art des Verbrechens. Die politische Atmosphäre muß gereinigt werden, damit Dolch und Mord­werkzeuge aufhören, politische Kampfmittel zu sein. Das Motiv mußte auch zuungunsten des Angeklagten sprechen. In der Haupt­fache war für ihn maßgebend, Geld für weitere Lebensführung zu bekommen, so daß er im gewissen Sinne auch aus ehrlosen Mo­tiven gehandelt hat.

Das Gericht hat den Angeklagten zu 6 Jahren Zuchthaus   ver­urteilt unter Anrechnung von 11 Monaten Untersuchungshaft. Bon der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte hat das Gericht Ab­ftand genommen, um dem Angeklagten die Rüdfehr ins bürgerliche Ceben nicht zu erschweren.

Jugendveranstaltungen.

Achtung, Abteilungsleiter! 7./8. Junt Bezirkstreffen in Brandenburg  a. b. S. Einweihung des Landheims. Die Anmeldungen müssen nun­mehr endgültig bis spätestens Mittwoch, den 3. Juni, im Jugend­sekretariat abgegeben sein.

Für den Gammelsonntag am 15. Juni müssen sofort von allen Ab­teilungen die Namen der Jugendgenossen, welche sich an der Sammlung beteiligen, dem Jugendfekretariat mitgeteilt werden. Näheres stehe Rundschreiben Nrn  . 5 und 6.

Achtung, Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft! Die Arbeitsgemein­schaft findet diesen Mittwoch nicht mehr in der Lindenstraße, sondern im Kinderhort, Blumenstr. 77, Sof rechts, statt. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich, da das Haus um 8 Uhr geschlossen wird.

Heute, Dienstag, den 3. Juni, abends 71 Uhr: Abteilungsmitgliederversammlungen:

katholische Schule am Stephansplatz.

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Buchholz: Lokal von Roffad, Sauptstr. 711. Gesundbrunnen II: Schule, Bank, Ede Wiesenstraße. Mariendorf  : Alte Schule, Dorfstraße. Moabit   II: Neukölln   V: Jugendheim, Schierke­Straße 44. Neukölln VI: Schule, Raiser- Friedrich- Str. 4. Reinickendorf  - Ost: Schöne Geebad". Residenzstr. 46. Rosenthal: Schule, Schillerstraße. berg I: Rubens, Ede Hauptstraße. Westen: Schöneberg II: Frankenstr. 10. Baugewerksschule, Kurfürfienſtr. 141. Staaten: Jugendheim, Bahnhof­

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ftraße 30a. Bortrag: ,, Geschichte der Arbeiterbewegung."

Ferienanmeldungen für das Landheim am Quenafee werden täglich von 9 bis 5 Uhr, Mittwochs und Freitags von 9-7 Uhr, im Jugendfekretariat entgegen. genommen. Preis täglich 1,20 m.

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Kleine Massary  

Das ist selbstverständlich:

Kleine Massary

für eine wahrhaft gute Zigarette können nur morgenländische Ta bake verwendet werden.