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Reichsregierung und Reichsbahnkonflikt

Heute dürfte die Entscheidung im Konflikt bei der Reichs| bahn fallen. Es wird sich zeigen, ob die Reichsregierung bereit ist, ihren Eisenbahnbediensteten ohne Anwendung des legten Kampfmittels ein erträgliches Dasein zu ermöglichen. Sicher ist jedenfalls heute schon, daß ein Streit der Eisenbahnarbeiter die allgemeine Unterstügung aller Gewert schaftsrichtungen finden wird. Das hat eine Sigung ergeben, die am Freitagvormittag zwischen den Spizenverbänden der Gewerkschaften und den Eisenbahner­organisationen stattgefunden hat. In dieser Sigung wurde u. a. beschlossen, dem Wunsch zu neuen Verhandlun. gen mit der Reichsregierung stattzugeben. Diese Besprechun­gen erfolgen am Sonnabendvormittag 11 Uhr im Reichsver­fehrsministerium.

Wir sind der Auffassung, daß die Regierung durchaus in der Lage ist, den Gewerkschaften entgegenzukommen. Die For­derungen der Eisenbahner sind durchaus bescheidene. Der Be­schluß des Vorstandes und Beirats des Deutschen Eisenbahner­verbandes, in dem die Forderungen der Eisenbahner nieder­gelegt wurden, lautete:

1. Die Löhne der dem CTV.( Cohntarifvertrag) unterstellten Arbeiter sind am 1. Juni 1924 gleichmäßig und genügend zu erhöhen. 2. Die Arbeitszeit der Oberbauarbeiter ift der jenigen der übrigen nicht unter den DDV.( Dienstdauervorschriften) ftehenden Arbeitern gleich zustellen. 3. Für die neunte Arbeitsstunde ist allen Arbeitern ein 3uschlag zum Lohn zu zahlen. 4. Eine umgehende Revision der DDV. 1924 ist vorzu nehmen mit der Maßgabe, daß die a chtstündige Arbeits­zeit wie bei dem übrigen personal bis auf weiteres auf höch stens neun Stunden ausgedehnt werden darf, und daß die Schichtzeit mindestens auf das in den DDB. 1922 vorgesehene Höchst­maß zurüdgeführt wird.

Weder in der Frage der Löhne noch in der der Arbeits­zeit fordern also die schlechtbezahlten, schwer arbeitenden Eisenbahner irgend etwas, was in der Privatindustrie nicht gleichfalls anerkannt wäre. In der Frage der Arbeitszeit sind fie sogar bereit, mit Rücksicht auf die außerordentlichen Lage der Reichsbahn, den Achtstundentag zu überschreiten. Die

Beendigung des Brauereiarbeiterstreiks.

Das Schiedsgericht, das heute vormittag unter Vorsitz von Ge­werberat Körner zur Schlichtung des Streits im Berliner Braus gewerbe tagte, fällte nach langen Beratungen folgenden einstimmig gefaßten Spruch: Die Löhne werden für die Zeit vom Tage der Wiederaufnahme der Arbeit ab bis einschließlich der letzten Lohnwoche im Juli wie folgt festgesetzt: Gelernte 36( bisher 33) M., Fahrpersonal 32,50 ( 30) M., Ungelernte 31,50( 29) M. Diese Löhne verstehen sich für eine 48 stündige Arbeitswoche. Die Arbeit ist möglichst sofort wieder aufzunehmen. Die bei Ausbruch des Streits in den

Betrieben beschäftigt gewesenen Arbeitnehmer sind wieder einzu­stellen. Werden einzelne Arbeitnehmer wegen ihres Verhaltens während des Streiks nicht wieder eingestellt, so haben sie das Recht, Spruch endgültig ist. Der Streit wird nicht als Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses angesehen, soweit die Ansprüche auf Urlaub usw. in Betracht kommen. Der einbehaltene Lohn ist am Sonn­abend, den 14. d. M., nach beendigter Arbeitszeit auszuzahlen. Bh der Funktionärversammlung, die gestern nachmittag statt. fand, berichtete Hodapp über die Verhandlungen. Die Versamm lung beschloß, fofort eine Ur abstimmung vorzunehmen. In der gestern nachmittag noch vorgenommenen Abstimmung wurde der Schiedsspruch mit schwacher Mehrheit angenommen. Damit ist der Streit erfolgreich beendet.

Ein Revolverheld.

Als gestern früh der Bierverleger und Mineralwasserfabrikant B. aus der Pofener Straße auf den Foi der Weißbierbrauerei von Ladré fuhr, um sich das von Streifbrechern fertiggestellte Bier cb zuholen, wurde er von den Straitposten darauf aufmerksam gemacht, daß er damit die Streifbrecher in ihrer Arbeit unterstützen würde. Er sprang daraufhin sofort von seinem Wagen herab. faßte den Nächstehenden bei der Brust und bedrohte ihn mit vor= gehaltenem Revolvet. Nur dem Dazwischentreten der anderen Brauereiarbeiter, die den Reman in einwandfreier, felleg cier Weise angesprochen hatten, ist es zu danken, daß der Zwischenfall unblutig verlief.

Einigung im Rohrlegergewerbe.

Die Arbeitgeber des Rohrlegergewerbes haben schon im Februar Anträge auf Abänderung der Tarifbestimmungen gestellt, die die Arbeitszeit und das Abbummeln" der Ueberstunden betreffen. In neuester Zeit haben die Unternehmer Verhandlungen über Lohn­erhöhungen von der Anerkennung einer Verlängerung der Arbeitszeit abhängig gemacht. Der Vorsitzende des Schlich tungsausschusses, Gewerberat Körner, fällte darauf in amtlicher Eigenschaft einen Spruch, der vom 1. Juli bis 31. Oktober die Rohrleger zur Leistung einer täglichen Ueberstunde bei 10 Pro3. Aufschlag verpflichtet. Der Lohn wurde für Rohrleger auf 85 Pf. und für Helfer auf 72 Pf. festgesetzt. Nachdem der Spruch in der vorigen Woche von den Arbeitnehmern einstimmig abgelehnt wurde, befaßte sich der Schlichter mit der Ver­bindlichkeitserklärung. Er schlug folgende Abänderung des ersten Spruches vor:

Sofern zur Erledigung notwendiger Arbeiten von dem Auf­traggeber Mehrarbeit verlangt wird und die Einstellung weiterer Arbeitskräfte nicht durchführbar ist, kann eine tägliche Ueberstunde gefordert werden, die mit 10 Proz. Aufschlag bezahlt wird. Aus diefer Regelung erwachsende Streitigkeiten werden durch den Tarifausschuß entschieden. Kann er sich nicht einigen, tritt ein von den Parteien zu bestimmender Unparteiischer zur Entschei dung dem Ausschuß bei. Erfolgt über die Person des Unparteiischen feine Einigung, wird er vom Schlichter benannt. Leistet ein Arbeit. nehmer Nacht oder Sonntagsarbeit, so muß er soviel Stunden aussehen, wie nötig sind, um die reguläre wöchentliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Alle anderen Bestimmungen des Schiedsspruches bleiben bestehen.

Reichsregierung fann unmöglich durch Ablehnung dieser For­derungen einen Konflikt heraufbeschwören, der die schwersten wirtschaftlichen Folgen haben müßte. Ihn durch eine ver­ständige Taktik und Politik gütlich beizulegen, liegt im Inter­esse der Allgemeinheit, dem die Reichsregierung zu entsprechen hat. Sollte sie dieses Pflichtbewußtsein nicht aufbringen, dann muß jedenfalls damit gerechnet werden, daß ab Montag nacht 12 Uhr der Streif im ganzen Reich einseht. Die Borbereitungen sind bereits getroffen, um die Anwendung des letzten Kampfmittels schnell in Erscheinung treten zu lassen. Am Sonntag treten im ganzen Reiche Konferenzen der Eisenbahnerorganisationen zusammen, die zu dem Berhand­lungsergebnis vom Sonnabend Stellung nehmen werden.

Solidaritätserklärung der Reichsgewerkschaft.

lich u. a. eine der wichtigsten Eisenbahnergruppe, nämlich die Loko­Die Reichsgewertschaft Deutscher Eisenbahnbeamten, die bekannt motivführer, in fich vereinigt, hat zu den schwebenden Dingen Stellung genommen und folgendes beschlossen:

Der Hauptvorstand der Reichsgewerkschaft nahm am geffrigen Freitag Stellung zu der Verhandlung der Löhne und Gehälter der Eisenbahnbeamten und Anwärter. Der Hauptvorstand fam in fach­licher, von großem Ernst getragener Aussprache zu folgendem Er­

gebnis:

1. Der Hauptvorstand erkennt die von dem DEB. , AEB. und GDE. unter Mitwirkung von Vertretern der Reichsgewertschaft auf­gestellten Forderungen an und stellt sich auch für die Durchführung dieser Forderungen den übrigen Gewerkschaften in die Einheitsfront ein. Der Hauptvorstand weist die Beamten an, bei der Durchführung diefer Forderungen ffrengste Solidarität zu wahren.

Schiedsspruch in der Schwerindustrie.

Effen, 13. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Nach zwettägiger Dauer erreichten die Verhandlungen über Lohn, Arbeitszeit und Rahmen tarif in der Metallindustrie der nordwestlichen Gruppe am Freitag ihr Ende. Die vom Arbeitgeberverband ausgesprochene Kündigung des Rahmentarifs wurde gegen Schluß der Verhandlungen zurüdgezegen. In den anderen Streitfragen konnte eine Eini­gung nicht erzielt werden. Der amtliche Schlichter fällte deshalb zwei Schiedssprüche. Ueber die Annahme oder Ablehnung dieser Sprüche finden in den nächsten Tagen Arbeitnehmertonferenzen statt. Die Sprüche lauten:

I. Der Lohntarif vom 18. Januar 1924 wird mit folgenden Aenderungen wieder in Kraft gesetzt:

1. Die Stundenverdienste der im Lohn arbeitenden Hilfsarbeiter merden um 5 Bf., die der Dacharbeiter um 6 Pf. in der Spitze er. höht. Die Arbeiter über 21 Jahre, die im Afford arbeiten, erhalten einen festen Buschlag bei einem Affordverdienst bis zu 60 Pf. ie Stunde von 5 Bf., bei höheren Berdiensten von 3 Pf. Als Berech nungsgrundlage dient der Durchschnittsverdienst der Monate März und April. 2. Die Einstellungszeit nach Ziffer 4 beträgt vier Wochen. 3. Anspruch auf die in Ziffer 1 festgesezte Lohnerhöhung haben alle Arbeiter, die am 10. Juni 1924 bei ihren bisherigen Arbeit. erstmalig zum 1. September 1924. gebern noch beschäftigt werden. 4. Die Regelung gilt ab 1. Juni 1924 bis auf weiteres und kann mit Halbmonats- Frist gekündigt werden, erstmalig zum 1. September 1924.

II. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Verhältnisse in der rheinisch- westfälischen Metallindustrie wird die Vereinbarung vom 13. Dezember 1923, in der die Arbeitszeit vorübergehend abweichend vom§ 1 der Berordnung vom 21. Dezember 1923 festgefekt worden ift, bis zum 31. Oftober 1924 mit folgenden Ergänzungen verlängert: 1. Zur Schlichtung von Streitigkeiten aus Ziffer 3 dieser Regelung wird ein Schiedsgericht gebildet, das über anhängig gemachte Streitfachen endgültig entscheidet. Dieses Schiedsgericht be. steht aus je drei von den Parteien ernannten Beisigern und einem von den Parteien zu wählenden unparteiischen Vorsitzenden. Erfolgt zwischen den Parteien über die Person des Vorsitzenden keine Einigung, so wird dieser vom Reichsarbeitsminister nach Berständigung mit dem Schlichter für den Bezirk Westfalen ernannt. 2. In der Thomas­Schlackenmühle sowie im Hammer Wert beträgt die effektive Arbeits­zeit allgemein 54 Stunden wöchentlich. 3. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 20. Juni 1924. Der Arbeitgeberverband zieht die Ründigung zum Rahmentarif zurüd.

2. Die Reichsgewerkschaft lehnt die Besoldungsregelung vom 22. Mai 1924 wegen ihrer äußerst unsozialen Wirkung als un­Der Lohnschiedsspruch wurde gegen die Stimmen der Arbeit fragbar ab. Er begrüßt den Beschluß des ADB., eine Urab- geber und Arbeitnehmer gefällt, der Schiedsspruch über die Arbeitszeit ftimmung in der Beamtenschaft vorzunehmen, wenn Reichstag gegen die Stimmen der Arbeitnehmer ausgesprochen. und Parlament nicht umgehend eine Nachprüfung des Be. foldungsgesetzes mit dem Ziel: Ausbesserung der Gehälter der unteren Gruppen und Beseitigung aller Härten vornimmt.

Die gestrige Rohrlegerversammlung nahm nach einem Bericht Niederkirchners zu dem Vermittlungsvorschlag sich die Arbeitgeber bereit erklärt, falls die Unternehmer des Bau­des Schlichters Stellung. Wie der Berichterstatter mitteilte, haben sich die Arbeitgeber bereit erklärt, falls die Unternehmer des Bau gewerbes für die Bauarbeiter höhere Löhne bewilligen follten, auch die Löhne der Rohrleger zu erhöhen.

Nach eingehender Aussprache wurde dem Vermittlungsvorschlag des Schlichters zugestimmt.

Generalversammlung des Bangewerksbundes. In der Delegierten- Generalversammlung der Baugewerkschaft Berlin berichtete Thöns über die örtlichen Lohnverhandlungen. Das Lohnabkommen wurde zum 10. Juni gekündigt. Schon am 6. Juni fanden die Lohnverhandlungen statt. Gefordert wurde 1 m. Stundenlohn. Die Unternehmer gingen auf diesen Vorschlag nicht ein, und das Bezirkslohnamt wurde angerufen. Dieses tagte am 11. Juni unter Borsiz des Herrn Gewerberats Körner. Das Er­gebnis einer fünfstündigen Verhandlung war ein Schiedsspruch, welcher festlegt, daß das Lohnabtommen auf eine Woche verlängert wird. Erklärungsfrist bis morgen, Gornabend. Der Redner empfahl, diesen Schiedsspruch abzulehnen. Eine längere Diskussion hatte als Ergebnis den Willensausdrud, daß, wenn die unternehmer auf dem Wege freier Vereinbarung zu feiner Verständigung zu bewegen find, ohne Tarif gearbeitet wird. Gegen eine Stimme lehnte die Generalversammlung den Spruch des Bezirtslohnamts a b. Außerdem wurde be­schiessen, dem Verlangen der Arbeitgeberverbände, daß am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine halbe Stunde länger gearbeitet wird, nicht stattzugeben. Die Bersammlung beschloß, an der achtstündigen Arbeitszeit unbedingt festzuhalten.

Die Schneckenpost.

Das Reichspoftministerium hat sich endlich bewogen gefühlt, die Tariforganisation für den 24. Juni zu Berhandlungen über die Neu­festsetzungen der Löhne einzuladen. Der Lohntarif wurde von den gewerkschaftlichen Organisationen gekündigt.

Achtung, Zimmerer!

im

Keine Einigung im sächsischen Bergbau. Zwidau, 13. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Eine Konferenz der Bergarbeiterverband organisierten sächsischen Berg­arbeiter in Liechtenstein nahm am Donnerstagnachmittag zu dem Schiedsspruch Stellung und faßte einstimmig eine Entschließung, in der es u. a. heißt: Der Schiedsspruch vom 11. Juni läßt die Gründe der Arbeitnehmervertreter, welche für eine angemessene Tariflohn­erhöhung angeführt wurden, unberücksichtigt. Die tariflichen Spizen löhne für die bestbezahlten Arbeiter betragen gegenwärtig 3,63 M., fie liegen also noch weit unter dem Vorfriegsnormallohn. Das Schiedsgericht lehnte eine Erhöhung dieser Löhne ab, obwohl die Preise für Nahrungsmittel und sonstige Bedarfsartikel und die Rohlenpreise noch weit über den Vorfriegspreisen stehen. Der Schiedsspruch vom 24. April 1924 sieht eine Mehrarbeit für die Be­legschaften über die tarifliche Arbeitszeit hinaus vor. Eine bessere Bezahlung der übertariflichen Mehrarbeit soll jedoch auch nach dem Spruch vom 11. Juni nicht stattfinden. Eine weitere Berschlechte­rung des Arbeitsverhältnisses erblickt die Konferenz in der Beseiti gung des Urlaubes für das Jahr 1924. Besonders aus vorstehenden Gründen lehnt die Konferenz den Schiedsspruch vom 11. Juni a b.

Auch die christlichen Bergarbeiter haben eine ähnliche Ent< fchließung gefaßt. An der Versammlung des Bergarbeiterverbandes nahmen etwa 350 Delegierte aus dem fächsischen Kohlenbergbau teil.

Wer hat Sammelgelder beschlagnahmt? 3widau, 13. Juni. ( Eigener Drahtbericht.) Die kommunistische Bentraltampfleitung gab auf Befragen der Bergarbeiterschaft an, daß die Sammelgelder für die notleidenden Bergarbeiter in Höhe von 15 000 m. von der Polizei beschlagnahmt worden seien. Da weder auf der Polizei in Zwickau noch an Dresdener Regierungs­stellen von dieser angeblichen Beschlagnahme etwas bekannt ist, wurde eine Untersuchung eingeleitet, um die mysteriöse Angelegenheit zu flären.

Eisenbahnerstreik in Griechenland .

Athen , 13. Juni. ( EP.) Da die Eisenbahner des Peloponnes und Theffaliens in den Streit getreten find, hat der Kriegs­minister einen Mobilisationsbefehl für alle griechischen Eisenbahner erlassen.

In der Kachelofenindustrie find auf Veranlassung des Fabrik. arbeiterverbandes neue Verhandlungen angebahnt worden, die am Sonntag stattfinden werden.

Die am 13. Juni tagende Delegiertenversammlung beschloß, am Montag, den 16. Juni, die Arbeit unter folgenden Bedingungen wieder aufzunehmen: 1. 46% Stunden pro Woche; 2. Stundenlohn Betriebsräte werden verpflichtet, mit den Firmen auf dieser Grund- geschäften ist durch direkte Verhandlungen der Parteien bei. 1 M.; 3. Werkzeugentschädigung 4 Proz. des Stundenlohnes. Die Der Streit der Wäschefahrer in den Wäsche verleih­lage zu verhandeln. In den Fällen, wo durch die Betriebsräte feine gelegt. Die Arbeit ist in allen Betrieben heute morgen aufge­Einigung zustande kommt, soll der Vorstand vermittelnd eingreifen. nommen worden. Deutscher Verkehrsbund. Zentralverband der Zimmerer, Zahlstelle Berlin und Umgegend.

Strafgefangene als Streikbrecher.

Zu der von uns in Nr. 239 des Vorwärts" vom 22. Mai veröffentlichten Notiz der Zahlstelle Berlin des Zentralverbandes der Zimmerer erhalten wir vom Präsidenten des Strafvollzugs unter Berufung auf das Preßgefeß folgende Berichtigung: Vom 25. April 1924 ab werden

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mit Unterbrechung von 4 Tagen vom 12. bis 15. Mai 1924 8 bis 10 Gefangene für Direktor Stuhlfeld in Charlottenburg vorübergehend mit Pla­nierungsarbeiten auf seinem Grundstüd in Frohnau beschäftigt.

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Bei dieser Außenabteilung befand sich ein Zimmermann, der Dom 16. Mai bis 21. Mai 19245 Tage dort Handlanger dienst als Zimmermann verrichtet hat. Der betreffende 3immers mann ist am 22. Mai 1924 aus der Strafbaft entlassen. Andere Zimmerleute waren nicht bei der Abteilung; auch find andere Ge­fangene mit Zimmermannsarbeiten daselbst nicht beschäftigt worden. Mit dem Unternehmer Wendland hat die Gefängnisverwaltung nichts zu tun.

Der Strafanstaltsleitung war nicht bekannt, daß damals die Zimmerleute streitten.

Deutscher Baugewerksbund, Geftion Feuerungs- und Schornsteinbau, Morgen( Sonntag) vormittag 9 Uhr im Gewerkschaftshaus, 3. Etage, Bimmer 53, Versammlung aller Mitglieder der Sektion Feuerungs- und Schornsteinbau. Die Fachgruppenleitung.

Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewertschaftsbewegung: Friebr. Ektorn; Feuilleton: Dr. John Schitowski, Lokales und Sonstiges: Friz Rarstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin S. 68., Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen.

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