Bieber aus anderen Mottoen heraus ist ein Verbrechen von
Wohnungsbeschaffung gegen Hypotheken. dem 23jährigen Seeleutnant Radfow( ti begangen worden, der
Dem Wohnungsmangel, den uns der Krieg gebracht hat, fann man nur durch Wohnungsbau abhelfen, zum Bauen aber gehört Geld. Wie das nötige Geld beschafft werden soll, das ist bei den Maßnahmen, die zur Linderung des Wohnungsmangels getroffen werden, eine Hauptfrage. Die dritte Steuernotverordnung des Reiches hat es ermöglicht, aus Erträgen der Hauszinssteuer feine Baugeldhypotheken zu geben. Doch darf ihre Höhe in Preußen nach den hier gegebenen Richtlinien nicht über 7000 m. pro Wohnung betragen, womit die Baukosten, für eine Zweizimmerwohnung heute 9500 m., noch feineswegs gedeckt sind. In Berlin hat die von der Stadt unter Beteiligung des Staates gegründete gemeinnützige Wohnungsfürsorgegesellschaft die Aufgabe, die aus der Hauszinssteuer zu gewährenden hypotheken zu vermitteln, was selbstverständlich kostenlos geschieht. Schon hat sie rund 2000 Wohnungen beliehen, und 2300 andere Anträge auf Beleihung harren der Erledigung. Sie will den Verfuch machen, die volle Deckung der Baukosten durch heranziehung noch an. derer Geld mittel zu erreichen.
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Ueber diesen Plan äußerte sich in einer Ronferenz der Städtebaudirektor Elfart, der zugleich die Leitung der Wohnungsfürforgegefellschaft hat. Nicht jeder, der eine Wohnung braucht, möchte ein eigenes Kleinhaus bauen und den meisten der Wohnung suchenden fehlt hierzu ja das Geld. Mancher aber hat ein paar tausend Mark und gäbe sie gern her, wenn er eine Wohnung er halten könnte. Wer eine Wohnung von 2 bis 4 Zimmern mit Bad und anderem Zubehör haben will, muß je nach der Zimmerzahl 2000 bis 5000 Goldmark als Darlehen an die Wohnungsfürsorgegesellschaft geben, damit sie Mittel zur Baukostendeckung hat. Teilzahlungen werden zugelassen, die erste Bahlung muß 1000 m. betragen, die weiteren fönnen auf je 500 m. bemessen werden. Wer bis zum 31. Oftober 1924 feine Summe abgezahlt hat, erhält nach Möglichkeit schon am 1. April 1925 eine entsprechende Wohnung zugewiesen. Wird die Zahlung der vollen Summe erst später erreicht, so beginnt der Anspruch auf Zuweisung einer Wohnung entsprechend später. Beteiligen fönnen sich aber nur Personen, die in Berlin wohnungsberechtigt find. Nähere Bedingungen sind bei der Wohnungsfürsorgegesellschaft( Berlin , Stadthaus, Parochialftr. 9-18, Bimmer 360) und bei den Bezirkswohnungsämtern fostenlos zu erhalten.
Bei diesem Verfahren der Wohnungsfürsorgegesellschaft wird der Wohnungsmangel benutzt als ein Hebel zur Beschaffung der Mittel, die zur Linderung des Wohnungsmangels erforderlich find. Die Sache ist allerdings, wie man sieht, nur für Leute, die ein bißchen in die Suppe zu brocken haben". Vor dem Irrtum, daß eine Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft den Wohnungsbau beleben würde, warnte Direktor Elfart, obwohl er im übrigen kein Freund der Wohnungszwangswirtschaft ist. Die Woh nungsfürsorgegesellschaft hält bei den Hauszinssteuer- Hypotheken die in den Richtlinien für Preußen festgesetzte Beleihungsgrenze für zu niedrig und will beim Wohlfahrtsminister anregen, daß die Be leihung in Uebereinstimmung mit den Baukosten gebracht wird und bis zu 80 Broz. der Baukosten gehen darf.
Die Rache der Ehefrau.
Wieder einmal der ominöse§ 218.
Als Folge einer unglücklichen Ehe stellte sich der Fall bar, ber den Regierungsrat 3. aus B., deffen Ehefrau und eine Berliner Hebamme vor dem Schöffengericht Schöneberg wegen Bergehens gegen§ 218 StGB.( Abtreibung) führten.
3. war feit 1902 verheiratet. Die Che gestaltete sich aber im Laufe der Zeit höchst unglücklich, so daß der Ehemann 1920 die Ehe cheidungsflage einreichte, während die Ehefrau Miderflage erhob. Im Scheidungsprozez trat die Frau plößlich mit der Behauptung auf, daß ihr Ehemann fie gezwungen habe, fich im Sinne des§ 218 zu
vergehen. Sie nannte auch die Hebamme in Schöneberg , die von ihnen gemeinsam aufgesucht worden sei. Da die Ermittelungen ergaben, daß das Ehepaar tatsächlich bei der Hebamme gewesen, und baß nach fieben Monaten eine Fehlgeburt erfolgt war, wurde gegen alle drei Personen Anklage erhoben. Der angeflagte Regierungsrat bezeichnet die Selbstbezichtigung seiner Frau als einen Ausfluß ihrer hysterischen Veranlagung und auch die Hebamme bestritt, daß ein sträflicher Eingriff erfolgt sei. Es habe fich nur um eine Ratholung gehandelt. Der von RA. Dr. Alsberg gelabene Gerichtsarzt Professor Dr. Fraenkel fonnte feinen rechten Zusammenhang mit der Selbstbezichtigung der Ehefrau feststellen, aber auch feinen Anhalt für die behauptete Hysterie derselben. R.- 2. Dr. Alsberg war der Meinung, daß die Beschuldigung der Ehefrau, die für ihre Scheidungszwecke Material gegen den Ehemann herbei fchaffen wollte, nicht für eine Berurteilung ausreiche. Das Gericht hatte auch Bedenten, auf die einzige Angabe der Ehefrau zu einem Schuldspruch zu kommen und erfannte auf Freisprechung fämtlicher Angeklagten.
Verbrechen von Russen im Auslande. Ein Nachwort zum Fall Mosfwin und Usoff. Durch die Oktoberrevolution und den Bürgerkrieg find hundert taufende von Ruffen aus ihrem Vaterlande vertrieben worden, viele Taufende von Soldaten und Offizieren, die den Armeen Denikins , Wrangels, Koltschats usw. angehörten. Sie fanden Unterkunft in erster Linie in Jugoslawien , Bulgarien , Konstantinopel , in der Tschechoslowakei und auch in einem nicht geringen Maße in Deutsch land. Die Unterstüßung dieser Menschen, die anfangs aus russischen Quellen floß, fonnte nicht lange wehren. Nachdem sie versiegt war, begann für die Emigranten eine schwere Leidenszeit. Am schlimmsten waren diejenigen daran, die bis dahin körperliche Arbeit nicht gekannt hatten. Sie scheuten jedoch vor feiner Tätigkeit zurück und schlugen fich recht und schlecht durch. Einzelne aber entgleiften, nicht anders, als Einheimische, die auch Opfer der Nachkriegszeit wurden. Die Gerichtsverhandlungen offenbarten dann die Not und die innere Haltlofigteit dieser entwurzelten Existenzen.
ift.
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Der Offizier Moftwin, der den Buchhändler in der Kantstraße beraubt hat, wird wohl zu den haltlosen gehört haben. Dafür sprechen nicht allein die Motive feiner Tat, die Notwendigkeit, Schulden zu begleichen, sondern auch die Art der Ausführung des Verbrechens. Ein Mensch. der einen Raub an einem Bekannten begeht und in feiner Beziehung Vorkehrungen trifft, um unentdeckt zu bleiben, muß ein innerlich völlig haltlofer Mensch sein. Es mag aber mehr als fraglich erscheinen, ob dieser Raubüberfall, der nichts anderes als ein Gelegenheitsverbrechen darstellt, mit einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren nicht zu hoch eingeschäßt worden Fast zu gleicher Zeit mit der Aburteilung des ehemaligen Offiziers Moftwin hat ein Kollege von ihm, ein anderer russischer Offizier, namens Roreischa, noch weniger geschickt als ersterer, einen Raubüberfall auf den Inhaber einer Wechselstube begangen. Er betrat den Laden, bat den Mann, Dollars zu wechseln, und schlug ihn dann mit einem Hammer über den Kopf. Es gelang ihm, eine Menge Geld zusammenzuraffen; er wurde aber auf der Straße vom Publikum, das durch das Geschrei des Ueberfallenen aufmerksam geworden war, sofort gestellt. Hier war die Not das treibenbe Motiv. Der junge Mensch ist einer der unglücklichen Verführten, die die Wrangelsche Fähnrichschulen in Serbien abfolviert haben. Gr ist 22 Jahre alt, Sohn eines Popen, hat in Rußland Mutter und
fich erst vor einigen Tagen vor einem franzöfifchen Schwurgericht ver antworten mußte. Er hatte seinen Feund, den Leutnant morofoff, just am felben Tage durch eine Kugel niedergestreckt, als letzterer eine junge Französin zum Altar führen wollte. Radkowski sollte den Trauzeugen abgeben. Morosoff hatte aber im Laufe von drei Jahren ein Verhältnis mit der Schwester des Angeklagten und auch ein Kind mit ihr gezeugt. Als er fie nun trog inständigsten Bitten seines Freundes verlassen wollte, erschoß ihn Radkowski. Die Ge schworenen sprachen ihn von der Schuld frei.
Nichts hört man mehr von dem Sensationsfall des Künstlers jasojedoff, des Sohnes des berühmten russischen Malers des anderen russischen Künstlern mit großem Erfolg sich mit der er selben Namens. Der junge Mann hatte gemeinsam mit einigen ftellung von Dollarnoten befaßt. In aller Erinnerung ist noch der Fall des Hochstaplers, der unter dem wohlflingenden Namen Fürst von Golizyn fein Unwesen trieb. Das sind natürlich nur einige wenige Fälle, die in die breite Deffentlichkeit gedrungen find...
Mängel im Feuerschutz Groß- Berlins.
Von den größeren Bränden der letzten Lage seien zwei herausgegriffen, um an ihnen die charakteristischen Mängel im Feuerschutz der Großstadt zu zeigen. Diese charakteristischen Mängel bestehen nicht die notwendige Beachtung schenken. Aufwendungen für den vor allem darin, daß die Betriebsleitungen dem Feuerschutz Feuerschutz des Betriebes werden immer noch zu den unproduktiven Aufwendungen gerechnet und so entstehen schwere Verluste an Brandschäden auch dort, wo sie mit Aufwendung geringer Mittel vermieden werden könnten. Mangelhafte Konstruktion der Betriebseinrichtungen oder das Fehlen der Kontrolle dieser Einrichtungen, Mangel an mitteln, Bücken in der Ueberwachung der Betriebe während der Zeit, fleinen, für die Bekämpfung von Spezialgefahren geeigneten Löschin der sie ruhen, und in der Möglichkeit der Feuermeldung an die in der sie ruhen, und in der Möglichkeit der Feuermeldung an die Feuerwehr sind es immer wieder, die zu schwersten Brandkatastrophen führen.
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Wenn in diesen beiden Fällen auch Menschenleben nicht bedroht waren, so ist das doch wenigstens in den Bergmann- Werfenmehr dem Zeitpunkt des Entstehens des Schadenfeuers als den vorMaßnahmen im Betrieb zuzuschreiben. Die
Achtung, BSPD.- Betriebsvertrauenslentebberichte enthalten fein Wort davon, daß versucht werden
Am
in
und Gewerkschaftsfunktionäre!
Montag, den 16. Juni 1924, abends 7 Uhr, den„ Musi tersälen", Kaiser- Wilhelm- Straße 31
Große Konferenz
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Tagesordnung: 1. Die nächsten Aufgaben der Sozialdemokratie. Referent: Genoffe Franz Künstler. 2. Disfuffion. 3. Wahl der drei Bertreter für den erweiterten Bezirksvorstand. Funffionärausweis legitimiert!
Glas statt Brillanten.
Aus der Pragis eines Nepp- Juweliers.
Eine eigenartige, recht gemeingefährliche Industrie scheint in gewiffen Juweliergeschäften betrieben zu werden. Dort werden an scheinend an Stelle wertvoller Ringe, die zur Reparatur gegeben werden, sogenannte Nepperringe eingetauscht. Ein derartiger Fall beschäftigte Schöffengericht und Berufungsstraffammer des Land gerichts I .
Ein Fräulein W. wollte mit einem Herrn ausgehen und borgte fich von ihrer Schwester, der Inhaberin eines großen Restaurants, einen wertvollen Brillantring. Als das Pärchen in einer Ronditorei am Alexanderplatz auf einem Sofa beifammensaß, schrie die junge Dame plöglich auf: Ach Gott, der Stein ist ja aus dem Ring heraus!" Beim Nachsuchen wurde der Stein jedoch in den Bolstern des Sofas gefunden. Da Fräulein W. ihrer Schwester von dem Vorfall nichts sagen wollte, brachte sie den Stein zu dem Juwelier Hansen, der aber erklärte, daß die Reparatur etwa acht Tage dauern werde. Inzwischen hatte die Restaurateurfrau die Geschichte doch erfahren und begab sich zu dem Juwelier, um den foftbaren Ring zurückzufordern. Zu ihrem Erstaunen war die Re paratur fchon vollendet, aber Frau S., die Restaurateursfreu, bemerkte sofort, daß ihr ein ganz anderer Ring mit einem mertlofen Glasstein zurüdgegeben wurde. Juwelier dabei blieb, daß er diesen Ring erhalten habe, murde Strafanzeige erstattet. Für den Angeklagten fiel ungünstig ins Ge wicht, daß ein Schlächtermeister R. und eine andere Berson sich meldeten, die von dem Juwelier bei einer Reparatur in ähnlicher Weife getäuscht sein wollten, indem sie statt Brillanten Glas erhalten hatten. Infolgedessen verurteilte das Amtsgericht Mitte den Angeklagten wegen Betruges zu vier Monaten Gefängnis. Damals hatte der Juwelier den fraglichen Ring nicht beigebracht, da er erflärte, daß er ihn nicht mehr finden könne. In der Berufungsverhandlung vor der Straftammer des Land gerichts I legte er jedoch plöglich den Ring vor. Rechtsanwalt Bahn beantragte daraufhin, einen in der Nähe des Gerichts wohnenden Juwelier als Sachverständigen zu laden, und die Sihung wurde bis zu dessen Erscheinen unterbrochen. Der Sachverständige erklärte den ihm vorgelegten Ring für einen richtigen Repperring mit ganz ordinärer Fassung, wie ihn fein reeller Juwelier führe. Derartiger Schund werde nur in Cafés von Neppern dem Publikum angeschmiert. Die Beugin S. dagegen be fundete, daß ihr Ring einen wertvollen Stein in guter Saffung gehabt habe. Das Gericht faßte den Fall nicht als Betrug auf, fondern als Unterschlagung und erkannte auf drei Monate Gefängnis, stellte dem Angeklagten jedoch auf Bitten des Verteidigers Bewährungsfrist aus.
Für den Schulaufbau.
Die Chriftlich- Unpolitischen stellen zur Elternbeiratswahl fieben Punkte auf, die sich hauptsächlich mit der Frage des Religionsunterrichts und der christlichen Erziehung beschäftigen. Sie brauchen nur einen Bunkt, der, durchgeführt, bedeuten würde: Auslieferung der Schule an Kirche und Reaktion. Die Berliner Schulnotgemeinschaft stellt ihnen elf Bunkte gegenüber: 1. Kampf gegen Schulabbau.
2. Keine Erhöhung der Klassenfrequenzen.
fonnte, das im Entstehen begriffene Feuer mit geeigneten Löschmitteln die brennenden Anferwicklungen etwa mit Tetralöschern und die brennenden Teerbottiche mit Schaum=
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löschern anzugreifen. Sie enthalten auch kein Wort davon, daß neben diesen Löschversuchen sofort vorhandene Feuermelder in Tätigfeit gefeßt und die Feuerwehr zu Hilfe gerufen wurde. Im Gegen teil! Bei Bergmann mußten erst Passanten die nahegelegene Feuer. mache benachrichtigen und in Stahnsdorf fehlte jede Berbindung mit Groß- Berlin. Stqhnsdorf verdient für sich ebenso Beachtung wie Bergmann. Am Morgen stand der Straßenbahnhof vollständig in Flammen. Der Bahnhof mit seinem gesamten Inhalt im Werte von vielen Millionen wurde vom Feuer zerstört, ohne daß die Feuerwachen Berlins vom Feuer Kenntnis erhielten. Die bescheidenen Mittel für einen Wächter und für Direkte Berbindung mit dem wenige Kilometer entfernten Feuermeldevez der Großstadt hätten genügt, um diese Verluste zu vermeiden. Für einen Wächter zur Bewachung von Millionenwerten wenigstens in der Zeit, in der sonst niemand anwesend ist hätten die Mittel aufgebracht werden müssen, um weit schwereren Schaden zu verhüten. Laß der Wächter allein nicht genügt, daß ihm auch die Einrichtungen zur Verfügung stehen müssen, die es ermöglichen, im Bedarfsfalle fofort die notwendige Unterstützung durch die Feuerwehr herbeirufen zu können, bedarf keiner Begründung. Für die Betriebsleiter und Betriebsvertretungen der Betriebe in Groß- Berlin aber müssen diese Fälle Veranlassung fein, zu prüfen, ob in ihrem Betriebe alle Bor. bereitungen für das erfolgreiche Eingreifen bei einem Schadenfeuer getroffen find. Die Feuerschuhämter der Stadt ihre Anschriften und ihr Arbeitsfeld immer wieder in direktion- find jederzeit bereit, ihre langjährigen und fachdienlichen den Tageszeitungen befanntzugeben, wäre Aufgabe der OberbrandErfahrungen in den Dienst des Feuerschuzes in den Betrieber zu stellen. Doch auch an privater Hilfe fehlt es nicht. Das Institut für Feuerverhütung und Feuerbekämpfung, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 69 b, verfügt ebenfalls über genügend fachlich geschultes Berfonal, um helfend in die wirkungsvolle Gestaltung des Feuerschutzes einzugreifen.
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Von Wilderern erschossen.
Tätowierungen als Kennzeichen der Täter.
Bei einem Zusammenstoß mit Wilderern wurde der Jagdpächter und Raufmann Richard Mellin aus Heinstedt erschossen. Er war am 1. Juni auf sein gepachtetes Revier Runberg bei Sted. lenburg gefahren. Früh morgens auf der Pirsch stieß er mit zwei in der Gegend befannten und gefürchteten Wilderern zusammen, die ihn dann erschossen. Beide, zwei Arbeiter, die in ihren Kreisen die Spitznamen Fänger" und Dach s" führen, flüchteten nach der Tat. Ihre Spuren führen nach Berlin . Fänger" heißt richtig Karl Schmidt, ist 40 Jahre alt und in Helbra im Mansfelder Seefreis geboren. Er ist 1,72 bis 1,74 Meter groß und schlant, hat blondes Kopfhaar und blonden Schnurrbart, blaue Augen, eine hohe Stirn und ein blasses Gesicht. Auf dem rechten Unterarm trägt er die Tätowierung eines Athleten. ,, Dachs" heißt richtig Gustav Baumgarten. Er ist 39 Jahre alt, stammt aus Bennefenstein, ist 1,60 Meter groß, hat dunkles Haar, etwas D- Beine, einen finsteren Blick und mehrere Narben auf dem Kopfe, besonders dem Hinter topfe. Auf Bruft und Armen ist er ebenfalls tätowiert. Beide sind schon zweimal wegen Wilddieberei vorbestraft. Auch haben sie mehrere Einbrüche auf dem Gewissen. Es ist anzunehmen, daß sie, da fie vollkommen mittellos find, sich in Berlin durch Einbrüche weiterhelfen werden. Mitteilungen nimmt Kriminalfommissar Trettin im Zimmer 103 des Polizeipräsidiums entgegen.
Gutachten und richterliche Entscheidung. San.- Rat Genosse Dr. Otto Juliusburger schreibt uns: Herr Justizrat Bictor Fraendi hat in Nr. 270 des Borwärts" im Falle des zum Tode verurteilten neunzehnjährigen Arbeiters Hans Jande mitgeteilt, daß trok eines eingehenden psychiatrischen Gutachtens das Kammergericht die Beschwerde mit dem einzigen Sage abgewiesen habe: In Erwägung, daß der zutreffenden Begründung des angefochtenen Bescheides lediglich beizutreten war".
3. Ausreichende Beföstigung aller franken und unterernährten Da die vom Herrn Berteidiger im Falle des zugleich zum Tode verKinder durch Schulspeisungen.
4. Versorgung Bedürftiger mit Kleidung.
5. Unentgeltliche ärztliche Behandlung( Ausbau des Schularzt und Schulschwesternwesens). 6. Ausreichende Heizung, Säuberung und Lüftung der Schule. 7. Beschaffung und Lieferung der notwendigen Lehr- und Lernmittel durch Gemeinde und Staat.
8. Schuldgeldfreiheit.
9. Rampf für uneingeschränkte Erhaltung der Grundschule. 10. Kampf gegen die Verkirchlichung der Volksschule. 11. Kampf gegen die politische Vergiftung der Jugend. Alle freiheitlich denkenden Eltern treten für diese Forderungen ein und stimmen daher für die Liste: Schulaufbau! Umleitung von Straßenbahnlinien wegen Bauarbeiten. Ab 14. Juni verfehren die Linien 60, 61, 62, 74, 160 und 174 zwischen Alexanderplatz und Königstor in beiden Richtungen über Brenzlauer Straße, Prenzlauer Tor und Brenzlauer Berg . Ab 16. Juni verkehrt die Linie 23 statt durch die Rathenower Straße in beiden Richtungen über Perleberger Straße, Stromstraße, AltMoabit. 26 17 Juni verkehrt die Linie 76 in beiden Richtungen über Hubertus- Allee nur bis Rosened. Die Linie 176 verfehrt gleichzeitig in beiden Richtungen über Königs- Allee und Hundefehle bis Hagenstraße unweit der Parkstraße.
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Das Rundfunkprogramm. Sonnabeud, den 14. Juni.
5.30-7 Uhr:
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Tageseinteilung Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Bekanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel in der Zentralmarkthalle. Nachm. 12.15 Uhr: Vorbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichten dienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht. Berliner Funkkapelle( Unterhaltungsmusik). 7.30 Uhr: Vortrag der Frau Margarete Weinberg: Allerhand Vorsteher des Laboratoriums für Vorrats- und Speicherschädlinge an der biologischen Reichsanstalt: ,, Pelz- und Kleidermotten". 9-10 Uhr: Konzert des Mandolinon- Klubs ,, Con passione". Dirigent: Heinrich Ernotte. 10.15-11.30 Uhr: Tanzmusik.
urteilten neunzehnjährigen Kurt Goldbach eingelegte Beschwerde noch nicht erledigt ist, möchte ich meinerseits, da ich in beiden Fällen ein Gutachten erstattet habe, da es sich um zwei junge Menschenleben und deren schwer geprüfte Mütter handelt, die Anregung geben, die erstatteten Gutachten der obersten Medizinalbehörde zu einem Obergutachten an der Hand einer erneuten fachärztlichpsychiatrischen Untersuchung des Hans Jande und Kurt Goldbach vorzulegen. Von den eben berührten Fällen abgesehen, bin ich im allgemeinen der Ueberzeugung, daß nur dann der Richter in der Lage sein wird, ein psychiatrisches Gutachten richtig beurteilen zu können, wenn er psychiatrische Grundfenntnisse besitzt, wozu nicht der sog.„ gesunde Menschenverstand", d. h. für gewöhnlich, die völlige Unkenntnis mit den von der Wissenschaft festgestellte nahme des Richteramtes erfolgte gründliche Belehrung und Unter Tatsachen verhilft, dazu ist unbedingt erforderlich, die vor Ueberweisung, wie sie nur in einer psychiatrischen Klinit unter gleichzeitiger Beobachtung von Geistestranten mannigfacher Art erworben werden kann. Verfügt der Richter nicht über derartige unumgänglich notwendige Grundkenntnisse, so sollte er sich, namentlich wie in den vorliegenden Fällen, innerlich bewogen fühlen, ein fachärztliches Obergutachten einzuholen und dessen Ergebnis feiner folgenschweren Entscheidung zugrunde zu legen."
Cuffpostverkehr nach Rukland Lettland und Estland . Bon Mitte Juni befördert die Luftpost Königsberg ( Pr.)- Mostau alle Arten gewöhnlicher und eingeschriebener Briefsendungen nach Ruß land , Sibirien , China und Berfien( bisher nur Briefe und Postfarten). Flugzuschlag neben den gewöhnlichen Aus. landsgebühren für Postkarten 20 Pf., für je 20 Gramm anderer Brieffendungen 30 Bf. Beitgewinn gegenüber gewöhnlicher Beförderung 42 Stunden. Nach Estland find fortan ebenso wie nach Lettland auch Luftpostpakete, dringende und nicht drin. gende, und Luftpostzeitungen zugelassen. Beförderung auf der Luft Helsingfors . Die Patete erreichen mit der Luftpost ihr Ziel einige Tage früher als auf gewöhnlichem Wege. Wegen der Zuschlaggebühren Ausfunft bei den Bostanstalten. Die Gebühr für dringende Luftpoſtpakete nach Lettland ist herabgesetzt.