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Gewerkschaftsbewegung

Handlanger des Kapitals.

es, die mit allne Mitteln des Terrors und ber Bergewaltigung den Kampf um die Erhaltung des Achtstundentags und um einen höheren Lohn sabotierten und verhinderten. Kollegen, wir rufen euch zu: Macht Schluß mit diesen elenden Verrätern eurer elemen, tarften Intereffen. Gebt ihnen die Antwort, die Quittung, daß ihnen Hören und Sehen vergeht famt ihrem getauften Klüngel. Die Berfaffer diefes Flugblattes, bas ebensogut von den Unter nehmern bezahlt sein könnte, find natürlich zu feige, ihre Namen darunter zu setzen. Dann stellt sich die Rote Fahne" aber hin und schimpft über den Borwärts" und feine intermänner", die es verschuldet hätten, daß die Brauer dem Schiedsspruch zugestimmt haben. Die Rote Fahne " kann es offenbar nicht verminden, daß der Brauerstreit trotz des kommunistischen Verrats nicht mit einer Niederlage endete.

Es muß nicht nur für jeden Sozialdemokraten und für jeden Grwertschaftler, sondern überhaupt für jeden anständigen Menschen ais Grundfak gelten, daß während eines Lohnfampjes jede Bolemik au ais Grundsatz gelten, daß während eines Lohntompfes jede Bolemi surüdgestellt und die Kampffront gegen bas Rapital ge fchloffen zu fein hat. Daß darüber hinaus jebe Handlung zu atterlassen ist, die sich gegen die Kampfleitung richtet, weil das glatter Berrat ist und durch das geschaffene Mißtrauen gegen bie Rampfleitung direkt das Unternehmerium unterstützt, versteht fich von selbst.

Grundsätzliche oder taftische Meinungverschiedenheiten follen Diese Selbstverständlichkeiten werden von den Rommuni rüdhalilos ausgetragen merden. Aber die fnotige, fyftematische sten einfach mißachtet. Sie bringen es fertig, wenn sie die Leitung Beschimpfung derjenigen, die anderer Meinung sind, ist keine Dis­einer Branche oder einer Ortsverwaltung in Händen haben, einen tuffionsart, die in Arbeiterorganisationen geduldet werden barf. wegen Beruntreuung von Verbandsgeldern Ausgeschlossenen, der wenn sich diese die Arbeiterklasse schändende Methode zu verräte barauf zu einer gegnerischen Organisation überging, in einer Mitrischen Handlungen mitten im Rampfe, zu Angriffen gegen die Dr. gliederversammlung das Wort zur Herunterreißung der eigenen Dr- ganiation auswächst, dann muß damit aufgeräumt werden. Sonft ganisation und der Verbandsfunktionäre zu geben, nur um über liefert man die Arbeiterschaft den Unternehmern aus. Die eigene Unfähigkeit hinweggutäuschen. Um die Dinge beim rechten Namen zu nennen: wir sprechen von dem kommunistischen Branchenfeiter Niederlirchner. Nimmt man dann einen folchen Verräter an der eigenen Organisation entsprechend beim Kragen, dann wird fiber ben Spaltungsberror" der Amsterdamer gefchrieen. Die Frage ist aber, ob man es noch länger bulben darf, daß die Moral und die Verbandstreue der Mitglieder durch solche unqualifizierbare Braftifen untergraben wird.

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Oder aber es stellt sich der tommimistische Leiter der Ortsver maltung mitten im Rampfe in einer Streifverfammlung hin und hält eine von Beschimpfungen und Lügen strogende Agitationsrebe gegen die Sozialdemokratie, ohne Rücksicht darauf, daß er damit die Hälfte der Mitglieder herausfordert. Man geht mit einer fommu­bis in die nistischen Splitterorganisation durch dick und dünn unvermeidliche Riederlage und hat gleichzeitig die Stirn, gegen bie Bruberorganisationen, mit denen man im Kartellverhält nis fteht, eine offene oder hinterhältige Kampagne zu führen. Wir sprechen von dem Stommunisten Repichläger und ber tommu niftischen Ortsverwaltung der Zahlstelle Berlin des Zimmererver bandes. Daß solche Schädlinge an der Arbeiterbewegung jemals ein verantwortungsvolles Amt übernehmen konnten, zeigt nur, wie fträflich langmütig die Bertandsleitungen find. Wir wollen hoffen, baß die Mitglieder jegt selbst nachholen werden, was die Verbands. leitungen bisher versäumt haben.

In welcher verräterischen Weise die Kommunisten mitten in der großen Bergarbeiteraussperrung die Ausgesperrten negen die Kampfleitung aufzuputschen sich bemühten, ist bekannt. Achnlich verhielten sich die Kommunisten während des nunmehr be­endeten Streits der Berliner Brauereiarbeiter. Bäh­rend die Brauer fich im Ausstand befanden, verbreitete die foge­nannte Opposition" ein Flugt fait, in dem es heißt:

Als im Herbst vergangenen Jahres die Unternehmer euch durch Maffenentiaffungen und Kurzarbeit zermürbt hatten, haben fie euch eine Arbeitsordnung aufgezwungen, die ein Schandſtüd, eine ungeheure Brovokation darstellte. Die Unternehmer tonnten bies, weil ihnen von den Hooapp, Schmit und Genossen bie Brauereiarbeiter ausgeliefert wurden. Damals gefielen fich diese Gesellen noch in rabitaten Phrasen, indem sie jagten, daß fie den Braugewaltigen in nächster Zeit mit 3ins und Binfeszins die angetane Schmach vergelten werden. Wir fönnen nunmehr feststellen: nichts, gar nichts ist unternommen oder getan worden, um diese Scharte auszuweßen. Ja, nachdem sich diese Burschen durch Bergewaltigung und gemeine Schiebung abermals ihre Bfründen gesichert hatten, zerschlugen fie die fich formierende Kampffront der Brauereiarbeiter. Sie waren es, die euch den Achtstundentag raubten, sie waren es, die mit den gemeinsten und schofelsben Mitteln euch an die Unternehmer vertauften, fie waren

Die neuen Renten der Kriegsopfer. Schnapsrenten".

Die Rentenbezüge der Kriegsbeschädigten und Kriegerhinter bliebenen sind ja nun auch erhöht worden. Nach wie vor aber werden die um weniger als 25 Broz. in der Erwerbsfähigkeit be fchränkten Kriegsbeschädigten nichts erhalten. Ein um 25 bis 30 Proz. in der Erwerbsfähigkeit herabgefekter Kriegsbefchädigter erhält nach ben neuen Sägen, und zwar in der höchsten Orts­flaffe, eine Monatsrente von 6,60 Goldmart( in Buchstaben: fes Goldmart und sechzig Goldpfennig). Beträgt die Er­werbsminderung 40 Prez, so beläuft die Monatsrente fich auf 8,80 Goldmart( in Buchstaben: acht Goldmart und achtzig tei, wenn es sich in dem Striegsbeschädigten um einen fogenannten Goldpfennig). Diese Säge erniedrigen sich um ein Bier. ungelernten Arbeiter handelt.

im höchftfalle monatlich 42 Goldmart, für ein Kind 8,40 Goldmart.

Die Hinterbliebenenrenten, also Witwen, Waisen und Elternrenten, sind, da sie noch Prozentjägen der Be­schädigtenrenten berechnet werden, natürlich in gleichem Maße nietrig gehalten, wie bie lehteren felbst. Bon einer auch nur einigermaßen befriedigenden Lösung der Frage einer ausreichenden Entschädigung der unmittelbaren Kriegsopfer kann deshalb auch nach werden. Es ist lediglich die Scheu der bürgerlichen Gesetzgebung, ben Befiz zu befasten, was eine befriedigende Entschädigung der bebauernswertesten Kriegsopfer verhindert.

Ein Revolverheld.

d.

Unter diefer Ueberschrift veröffentlichten wir in der Morgen­ausgabe des Borwärts" vom 14. Juni eine Notiz über einen Zwischenfall während des Brauerstreiks. Herr Hermann Pohi ver­langt von uns die 3urüdnahme der Bezeichnung Rowdy". ie er in seinem Schreiben felbst mitteilt, hat einer der Streibender Auto gestiegen sei und sich die Belästigung verbeten habe. Daß er die Pferde des Laftwagens angehalten, worauf Bohl von seinem dabei seinen Revolver gezogen hat, bestreitet Herr Bohl nicht. Obwohl B. selbst angibt, daß die anderen Brauereiarbeiter seine Partei er­griffen hätten, behauptet er, sich in der Notwehr" befunden und ausgerufen zu haben: Wer mich anfaßt, schieße ich nieder". Nicht er, sondern der mit dem Revolver bedrohte Streitposten fei zur Mache geführt worden. Somit ist alles in schönster Drónung und Herr Bohl die Liebenswürdigkeit in Person.

Ein Baugewerksbund in Finnland .

Wie wir den Presseberichten des Internationalen Gewerkschafts­ bundes entnehmen, fand im Mai in Helsingfors ein Kongres statt der Bauarbeiterfettionen der Berbärde der Transport- und Fabrik. arbeiter, Holzarbeiter, Maler, Steinarbeiter, Maurer und Zimmer­Leute. Der Kongres beschloß einstimmig die Bildung eines Bau­gewerbearbeiterverbandes, der folgende Arbeiterkategorien umfassen foll: Maurer , Bimmerer, Bautischler, Handlanger, Dfensezer, taler, sowie andere verwandte Arbeitergruppen. Um die gewerkschaftliche Cleftrifer, Biegeleis, 3ement, Gips, Asphalt- und Raltbrucharbeiter Einheit zu erhalten, wurde die politische Neutralität des Berbandes Eine Frauenzulage wird dem verheirateten Kriegs beschlossen. Weiter wurde die Errichtung eines Reife- und Arbeits beschädigten erst gewährt bei einer Erwerbsminderung von milofenfonds und die Herausgabe einer eigenen Berbandszeitung bea destens fünfzig Broz. Die Kinderzulage beträgt bei allen lofenfonds und die Herausgabe einer eigenen Verbandszeitung bea Kriegsbeschädigten für jedes Kind 20 Broz., so daß beispielsweise ein verheirateter Kriegsbeschädigter mit Frau und zwei Kindern eine Entschädigungsrente von monatli 12,30 Goldmart bezieht, vorausgelegt, daß er nicht zu den ungelernten" Arbeitern gehört, folchenfalls bezieht er nur 9,25 GoDmart monatlich.

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Seit Jahren läuft bekanntlich das in den Unfallberufsgenoffen fchaften vertretene Unternehmertum Sturm gegen die zehn und fünfzehn pagentigen Unfallrenten, Schnapsrenten" heißen fie im Unternehmermunde. Weil diese Renten in der Regel etwa 8 bis 12 Gotomart monatlich ihres geringen Be trages wegen, fo fagen die Unternehmer, für die Hauswirtschaft von unwesentlicher Bedeutung sind. müßten fie abgeschafft werden, da fie sonst doch nur in Schnaps angelegt würden. In logischer An­wendung felch unternehmerlichen Räsonnements märe festzustellen, daß heute in Deutschland 30- und 40prozentige Kriegsbeschädigte mit einer bloßen Schnapsrente abgefunden werden. Raum beffer baran find die Schwerbeschädigten. So erhält nach den neuen Eigen ein 50prozentiger Schwerbeschädigter einschließlich Schwerbeschädigtenzulage, Frauenzulage und einer Kinderzulage für zwei Kinder monatlich 20,25 Goldmart, handelt es fich um einen ungelernten" Arbeiter, ist der Betrag 15,20 Gold mart. Ein pöllig erwerbsunfähiger Kriegsbeschädigter mit Frau und zwei Kindern hat Anspruch auf monatlich 54,90, als Ungelernter" 41,20 Goldmart. Die Säße sind auch hier gedacht nach der höchsten Ortsflaffe. In der niedrigsten Ortstlaffe betragen fie noch 15 Broz. weniger. Im Falle des Bedürfnisses" follen allerdings den Schwerbeschädigten je nach dem Um­fange des Bedürfnisses 3ufagrenten gewährt werden. Der Anspruch ist aber nicht einflagbar. Die Zufahrente beträgt für einen völlig erwerbsunfähigen Schwerbeschädigten

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ordentlichen Generalversammlung.

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1. Erstattung des Geschäftsberichts für 1923.

2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für 1923 und die Gewinnverwendung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesell­schafter und des Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

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3. in Breslau bei den Herren Eichborn& Co.,

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Essen a. d. Ruhr bei den Herren Gebrüder Hammerstein, bei Herrn Simon Hirschland ,

Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effecten- und Wechsel- Bank,

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bei Herrn Jacob S. H. Stern,

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Göttingen bei den Herren H. F. Klettwig& Reibstein,

Hamburg bei den Herren L. Behrens& Söhne,

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Köln bei dem Bankhaus A. Levy,

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Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt,

Magdeburg bei den Herren Dingel& Co.,

München bei der Bayerischen Vereinsbank,

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4. in Amsterdam bei der Amsterdamschen Bank,

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Wien bei der Mercurbank.

23

Berlin , den 14. Juni 1924.

schlossent.

Neuer Schiedspruch für die Solinger Industrie. Am Freitag murde ein neuer Schiedsspruch für die Solinger Industrie gefällt. Jm wesentlichen bleiben die Bedingungen der Regelung vom 19. Mai bestehen. Der§ 9 erhält folgende Fassung: Bis zur end­gültigen Regelung oder Entscheidung der dafür in Frage kommen­den Instanzen wird die Arbeit im angebotenen Affordlohn aus­geführt. Doch ist bis zu diefer Entscheidung den Arbeitnehmern ein Borschuß in annähernder Höhe der bisherigen Affordtariffäße zu zahlen". Die Erklärungsfrist zu diesem Schiedsspruch läuft am 20. Juni ab. Außerdem wird im Schiedspruch die Urlaubsfrage neu geregelt.

Enttäuschung bei den Metallarbeitern im Ruhrgebiet . Ueber den Inhalt des Schiedsspruches der nordwestlichen Gruppe der Metall industrie herrscht allenthalben unter den Metallarbeitern des Ruhr­gebietes große Enttäuschung. In einer gangen Reihe von örtlichen Bersammlungen des Deutschen Metallarbeiterverbandes wurde der Schiedsspruch abgelehnt. Die entscheidende Abstimmung über An­nahme. oder Ablehnung des Schiedsspruchs für den Deutschen Metall arbeiterverband fällt in einer für die nächsten Tage nach Essen einberufenen großen Delegiertenkonferenz dieses Verbandes für den gesamten Bezirk der nordwestlichen Gruppe. Die Erklärung zum Schiedspruch muß bekanntlich am 20. Juni erfolgt sein. Berantwortlich für Politif: Ernst Neuter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Friedr. Eytorn; Feuilleton: Dr. John Schilowski; Lokales Verlag: Borwäris- Berlag G. m. 6. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchbruceret und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Paul Ginger u. Co., Berlin GB. 68, Lindenstraße 3.

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