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Gewerkschaftsbewegung

Der Kampf um den Achtstundentag. Bürgerliche Kritik an der Haltung der Regierung. Die deutsche Regierung hat mit ihren brüsten Erklärungen auf der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf die deutsche Arbeiter­schaft vor den Kopf gestoßen und zugleich im Ausland den Eindrud erweckt, daß sie in Fragen der Sozialpolitit mit bösartig nationa­listischer Ueberheblichkeit jede mternationale Regelung von der Hand weise. Der Bericht, den der deutsche Vertreter, Oberregierungsrat Leymann, dem Reichsarbeitsministerium über die Wirkung der deutschen Erklärungen zustellen wird, wird dem Reichsarbeitsminister hoffentlich flarmachen, weffen Geschäfte er mit feinen unglaublich törichten Instruktionen für den deutschen Regierungsvertreter be­forgt hat. Die Kritik an der Haltung der Regierung beginnt nun­mehr auch in der bürgerlichen demokratischen Preffe. Die Vos sische Zeitung" rüct energisch von der allgemeinen Offenfive der Unternehmerpreffe gegen die Arbeitskonferenz ab und sagt der deutschen Regierung:

" Man muß allerdings fragen, ob die deutsche Regierung flug daran getan hat, vor einer Konferenz, die zujainmengekommen war, um ein internationales Abkommen gutzuheißen, und deren einfluß­reichste Mitglieder sich für die internationale Bindung ausgesprochen haben, eine so scharfe Absage zu erteilen. Man wird un­willkürlich an gewisse Vorgänge erinnert, die sich 25 Jahre zuvor auf dem Friedenstongreß im Haag abgespielt haben, wo es Deutschland fertig brachte, durch ungeschichte Er­Plärungen fich zum Störenfried Europas zu stempeln. An die traurige Episode vom Haag gemahnt es auch, wenn der deutsche Regierungsvertreter in Genf glaubt, die Souveränität Deutschlands verteidigen zu müssen, die doch gar nicht ange­griffen war."

Schärfer noch ist die Kritik der Frankfurter Beitung" an der allgemeinen Stellung der Regierung in den Fragen der inter­nationalen Sozialpolitik. Dort schreibt Ernst Lemmer , der Ge­werkschaftssekretär der Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaften auf Grund feiner eigenen Eindrücke in Genf :

" Es muß einmal in aller Deffentlichkeit gesagt werden, daß Deutschland das einzige Land ist, das in den fünf Jahren der Mitarbeit noch fein einziges der etwa dreißig beschlossenen internationalen Uebereinkommen ratifiziert hat. Das wird selbst bei den Delegierten uns freundschaftlich gegenüberstehenden Nationen als eine paffive Resistenz aufgefaßt. Diese Auffassung wird in Genf um fo mehr geteilt, als die meisten dieser internationalen

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Uebereinkommen gerade in Deutschland schon ihre gefeß geberische Gestaltung feit langer Zeit gefunden haben. Man dente nur zum Beispiel an die Fragen des Verbots der Nachtarbeit der Frauen, des Verbots der Verwendung von weißem Phosphor, Ses gesetzlichen Arbeitsschußes Jugendlicher und an die vielen Fragen aus dem Bereich der Sozialversicherung. Deutschland kann verständlicherweise als verarmtes Volk nicht leicht feinen finanziellen Verpflichtungen gegen das Jternationale Ar­beitsamt" nachkommen, es hat jährlich einen Kostenbeitrag von 300 000 Schweizer Franfen zu leisten. Aber eine Summe von 4000 Goldmark für das Deutsche Reich abzuführen, wird direkt als eine Verhöhnung aufgefaßt. Entweder kommt man seinen Verpflichtungen wegen finanzieller Unfähigkeit gar nicht nach, oder man erfüllt diese Verpflichtungen wenigstens so weit, daß der Beitrag des Deutschen Reichs wenigstens soviel ausmacht, wie der Beitrag der kleinsten Negerrepublit aus erotischen Erdteilen."

Diese Vorwürfe fennzeichnen den Geift, der heute im Reichs arbeitsministerium den internationalen sozialpolitischen Fragen gegenübersteht. Dieser Gelft steht in vollem Gegensatz zu dem Willen zur Verständigung, der den allgemeinen Kurs der deutschen Re­gierung bestimmt. Man kann nicht Berständigungspolitik tetreiben, und gleichzeitig die internationale Körperschaft, die sich durch Un­poreingenommenheit und Sachlichkeit auszeichnet, vor den Kopf

ftoßen.

Es handelt sich bei der Kampf um die internationale Regelung des Achtstundentages, um die Ratifizierung bes Washingtoner Abommens für Deutschland darum, zu zeigen,

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Srael

ob Deutschland zum Hort der sozialpolitischen Reaktion werden will oder nicht. Herr Lemmers stellt an den Schluß seiner eindrucks­vollen, von sozialem Verständnis getragenen Ausführungen eine Mahnung, die die deutsche Regierung beherzigen sollte:

Es liegt besonders an dem neuen demokratischen Deutschland , als einst in der sozialpolitischen Gesetzgebung bahnbrechnedem Land, in den ragen der internationalen Zufam menarbeit der Völker, in der Reihe der Fortschrittlichsten unter den Fortschrittlichen zu stehen. Der deutsche Reichstag wird nach dieser Richtung hin in baldiger Zeit ein ernstes Wort zu sprechen haben. Die internationnale Organisation der Arbeit entspricht, als sozialpolitischer Ausdruck, der modernen weltwirtschaftlichen Entwicklung. Das Internationale Arbeitsamit ift heute das internationale Gewissen der Sozial. politit aller Länder. Hier ist ein ständiges Moment des Anfeuerns, des Anleitens und des Zusammenfassenden in dem Aus­bau der sozialpolitischen Bedingungen, auf welche die Menschheit trotz aller politischen und sonstigen Berwidlungen ein Anrecht hat." Die Antwort des Herrn Reichsarbeitsministers. Zu der Anfrage an den Herrn Reichsarbeitsminister in Nr. 301 des Vorwärts" vom 28. Juni dieses Jahres teilt das Reichsarbeits­ministerium mit:

"

In der Distuffion wurden die Ausführungen des Rebners gut­geheißen und folgende Entschließung einstimmig angenommen: " Die heute, am 4. Juli, tagende Versammlung der Streifenden und Ausgesperrten der Berliner Herenwäschebranche weist die wie­Streit frivol heraufbeschworen sei, und der Deutsche Bekleidungs­derholt vom Arbeitgeberverband aufgestellte Behauptung, daß der arbeiterverband nicht vor einer amtlichen Stelle zur Beilegung des Streites erscheinen würde, mit Entschiedenheit zurücď.

Das bisherige Verhalten der Arbeitgeber vor dem amtlichen Schlichtungsausschuß zeigt am deutlichsten, daß der den Arbeit­nehmern gemachte Vorwurf die Arbeitgeber selbst trifft.

Wie bei früheren Lohnfämpfen hat auch in diesem Kampfe der Deutsche Bekleidungsarbeiterverband seine Bereitwilligkeit zu Ber­handlungen gezeigt. Er fämpft für die Erhaltung des Tarifvertrages und um Lohn. und Arbeitsbedingungen, die eine Eristenz er möglichen."

Bom Schlichtungsausschuß ist dem Verband mitgeteilt worden, daß zu Montag eine Rammerfizung vom Vorsitzenden anberaumt ist.

Ablehnung eines Gewerbegerichtsbeisigers. Bor der Kammer 3 des Gewerbegerichts Berlin lehnte der als Vertreter einer beklagten Firma auftretende Syndikus der Vereinigung Berliner Lederwarenfabrikanten einen Arbeitnehmerbeisiger als befangen ab und be­gründete den Ablehnungsantrag so: Der betreffende Beisitzer set Vorsitzender des Sattlerverbandes. In dieser Eigen Klage beim Gewerbegericht eingereicht. Es handele nich zwar um andere Kläger und andere Beklagte, aber um dieselde Streitfrage wie im vorliegenden Falle. Als Vorsitzender des Sattlerverbandes und als Vertreter der bezeichneten Klage habe der Beisiger ein Interesse an dem Ausgang der gegenwärtigen Klage, er fei deshalb als befangen anzusehen.

Die betreffende Klage sei im Verbandsbureau angefertigt, er habe fie Der abgelehnte Beisiger erklärte, er fühle sich nicht als befangen.

" Eine Besprechung mit den Vorsitzenden der Schlichtungsausschaft habe er eine von ihm unterzeichnete und von ihm vertretene schüsse hat im Reichsarbeitsministerium nicht stattgefunden. Ge­meint dürften wohl die von Zeit zu Zeit im Reichsarbeitsministerium stattfindenden Zusammenfünfte mit den Schlichtern sein. Bei der zuletzt am 26. Mai stattgehabten Zusammenkunft, zu der auch Ber: treter der Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin­zugezogen waren, ist, abgesehen von sonstigen Fragen des Schlich tungswesens, auch die allgemeine Wirtschaftslage zur Erörterung gelangt; irgendwelche Anweisungen über die Nichterhöhung von Löhnen und Gehältern sind aber seitens des Reichsarbeitsministe- war unterzeichnet, werde aber nicht als Vertreter in dem Rechts­riums nicht gegeben worden. Sie fonnten auch gar nicht erfolgen, da die Schlichter ebenso wie die Vorsitzenden der Schlichtungsaus schüsse in ihrer sachlichen Stellungnahme durchaus unabhängig sind. Im übrigen vertritt das Reichsarbeitsministerium den Standpunkt, daß die Lohn- und Gehaltsregelung nicht nach einem allgemeinen Schema, sondern in jedem einzelnen Fall nach genauer Prüfung der gesamten in Betracht kommenden Verhältnisse zu erfolgen hat."

Die Herrenwäsche- Herren.

Zum Streit in der Herrenwäsche- Fabritation.

In der Versammlung der Streifenden und Ausgesperrten, ein­berufen vom Deutschen Bekleidungsarbeiterverband, in den Kammer. fälen berichtete Rollege Salewsky, daß der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses, Gewerberat Dr. Rörner, die Parteien bereits 3weimal zu einer unverbindlichen Aussprache geladen hat. Die Arbeitgeber sind das erste mal nicht erschienen und das zweite mal haben sie einen bevollmächtigten Boten geschickt, der ein zirfa vier Seiten langes Schreiben dem Bor­fizenden des Schlichtungsausschusses überreichte. Dieses überhebliche Verhalten der Herren vom Arbeitgeberverband überraschte niemand mehr, der mit ihnen zu hum hatte. In ihrem Schreiben behaupten fie: 1. Durch Ablehnung der Berbindlichkeitserklärung des Schieds­spruches, der unter Vorsiz des Oberregierungsrates Dr. Grabein gefällt wurde, habe das Reichsarbeitsministerium zum Ausdruck gebracht, daß die Löhne als genügend angefehen werden. 2. Der Streit sei vom Deutschen Bekleidungsarbeiterverband herbeigeführt.

3. Gegen die Arbeitswilligen werde Terror verübt. Die Herren möchten fich am liebsten jeder vertraglichen Bindung entziehen, um ihren Herr- im- Haufe- Standpunft noch frasser vertreten zu fönnen. Die Arbeitnehmerschaft müsse sich dagegen wehren. Der Arbeitgeberverband fönne aus der Nichtverbindlicherklärung die Berweigerung höherer Löhne nicht herleiten, daß das Reichsarbeits­ministerium die Verbindlichkeit nicht ablehnte, weil die Löhne aus­reichend seien, sondern weil es der Herrenwäschefabritation feine besondere wirtschaftliche Bedeutung beilegt. Domit soll diefer Standpunkt des Reichsarbeitsministeriums nicht als gerechtfertigt anerkannt werden. Den Arbeitgebern erscheine jedes Bestreben der Arbeitnehmer zur Erringung höherer Löhne als frivol" und damit auch der Streit.

streit auftreten.

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Nach Hinzuziehung eines Ersaßmannes an Stale des abgelehnten Beifizers beriet die Rammer über den Ablehnung antrag und erklärte ihn für berechtigt. Zur Begründung führte der Vorfißende aus: Daß der Beisiger die Klage unter. schrieben hat, würde zur Begründung des Ablehnungsantrages nicht ausreichen. Aber aus der Klage geht hervor, daß der Sattlerverband sie erhoben und ihre Durchführung zur Berbandssa che gemacht hat. Also jedes Vorstandsmitglied des Sattlerverbandes macht die Sache zur feinigen. Wer zu er fennen gegeben hat, daß er eine Klagesache zu feiner macht, der ist als befangen zu erachten.

In der Sache selbst entschied die Kammer dann ohne den ab=

gelehnten Beisitzer zugunsten der Kläger .

Aussperrung der Hamburger Bauarbeiter beschlossen.

Hamburg , 5. Juli. ( Eigener Drahtbericht.) Weil die Bau­arbeiterschaft Hamburgs durch Teilstreiks eine Erhöhung ihrer Löhne um 10 bis 15 Proz. zu erringen sucht, haben die Arbeit­geberverbände die Aussperrung aller Bauarbeiter im Groß- Hams burger Stadtgebiet am 9. Juli und die Entlassung aller Zimmerer dringende Mahnung an alle Bauarbeiter Deutsch und Baumaschinisten ab 12. Juli beschlossen. Es ergeht deshalb die

lands, das Stadtgebiet Hamburg , Altona , Wandsbet und feine nähere Umgebung streng zu meiden.

( Gewerkschaftliches fiehe auch 4. Beilage.)

Berantwortlich für Bolitit: Ernst Renter; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Friebr. Egforn; Feuilleton: Dr. John Schitowski; Lokales und Sonstiges: Friz Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Deud: Borwärts- Buchbruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin S. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 4 Beilagen.

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