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tennen, oder sich an erfahrene Pilzsammler anzuschließen, die fie um Rat fragen fönnen.

Wer nach diesen Regeln Pilze sammelt, wird unbedingt vor Pilzvergiftungen bewahrt bleiben.

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Schließlich sei an alle Pilzsammler die Bitte gerichtet: Laßt alle Pilze, die ihr nicht fennt, stehen, denn ein Pilzkundiger erkennt vielleicht in dem umgeworfenen oder zerstörten Pilz einen wertvollen Speisepilz. Außerdem find die Pilze wie die Blumen ein Schymud des Waldes, der das Auge jedes Naturfreundes erfreut.

Denkmalsweihe in Köpenick  .

Ja, wirklich, es gab einige ungläubige Gesichter, als die Parole tam: 12,30 Uhr Antreten der Kameradschaften des Reichsbanners Schwarz- Rot- Gold zur Beteiligung an der Denkmalsweihe für die gefallenen Helden in Köpenick  .

Aber dennoch: Jungkameradschaften und schlichte Frontsoldaten famen trotz zweifelnder Mienen. Die schwarz- rot- goldenen Fahnen flatterten luftig am Sammelpunkt. Borübergehende starrten ver­wundert zu den Farben der Republik  . Wahrlich, im Deutschland   des Hakenkreuzrummels ein seltsames Bild! Nach einer guten Marsch stunde zog der stattliche Zug in wohlgeordneten Rolonnen auf dem Ehrenfriedhof ein. Und siehe da: Es gab lange Gefichter! Im Trauer­dreß und mit 3ylinder die Brust blechern geschmückt standen die alten Kriegervereinshelden mit ihren Fähnlein da. Ein Häuf lein Bismarckbündler mit schwarz- weiß- roter Fahne darauf ge= schrieben stand: Mit Gott für Kaiser und Reich!" troch immer enger zusammen. Neue Republiffahnen tauchten auf, andere Marschkolonnen rückten heran. Spießer und Gaffer blickten ent­setzt. Manche Redengestalt in blinkender Uniform hielt erschüttert den Atem an ob des Zugs der neuen Zeit.

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Unmut und Grimm lohte hinter den Wotansstirnen. Da hatte man Jahre gespart, sich gefreut auf den Tag der nationalen" Wethe und nun kamen diese schlichten Mannen ohn' all das Blinkzeug auf der Brust in so großer Zahl mit ihren dreimal ver­fluchten Judenfahnen" und drängten alles andere mit leuchtenden Bannern in den Hintergrund. Selbst das so stolz gepflegte Schwarz­weiß- rot verschwand in der Flut von Schwarz- Rot- Gold. Nun um­stellten die Fahnenträger gar den Sockel. Kein Widerstreben half. Man war überrumpelt. Der Feftredner- ein Pfarrer- fam faft aus dem Konzept. Als aber dann der Vertreter der Stadt bei der Uebernahme gar von dem Fortwirken der Lebenden am Aufbau der Republik sprach, da wirkte das Wort wie ein Beitschenhieb. Es gab entsetzte Gesichter.

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Dennoch: Wenn man das Bild überblickte bort die in der Mehrzahl alten Reden", ein Häuflein junger, verschüchtert, ver­ängstigt, und diesseits Männer und Jugend in besten Jahren in großer Bahl, so war einem nicht bange. Ein altes Männchen am Zaun fragte feine Tochter, was denn die schwarz- rot- goldenen Fahnen und die Menschen mit den blauen Kappen vorstellen; da

Die Doppelehe des Architekten.

Eheroman einer amerikanischen   Filmdiva. Seit Jahren beschäftigt die Staatsanwaltschaft des Land­gerichts II in Berlin   ein Strafverfahren gegen den Architekten Walter Defterle, das in der Hauptfache in Amerika   spielt. Defterle wird beschuldigt, in Amerika   eine Doppelehe geschlossen zu haben, feinen Schwiegervater und mehrere Geschäftsleute in Chicago   um hohe Beträge in der Gesamthöhe von 65000 Dollar betrogen

zu haben.

Das Opfer seiner zweiten Ehe ist eine amerikanische   Filmdiva Arma Roma, mit ihrem bürgerlichen Namen Anna Shellmann aus Chicago  . Arma Roma ist eine amerikanische   Schönheit, die bei vielen Schönheitskonkurrenzen mit dem erster Breis gekrönt worden iſt. Defterle hatte im Jahre 1920 Arma Roma geheiratet, obwohl seine Ehe mit einer ebenso wie er aus Deutschland   stammenden Wäscherin noch nicht geschieden war, das Urteil ist vielmehr in dem Ehescheidungsprozeß erst nach Schließung der zweiten Ehe erfolgt. Defterle hatte es verstanden, von seinem Schwiegervater einen Betrag von über 60 000 Dollar zum Anlauf von Automobilen herauszuloden und war dann mit dem Gelde und in Begleitung feiner ersten Frau nach Deutschland   geflohen. Man hatte von New York   aus ein Radiotelegramm nachgeschickt, um den Flücht­ling an Bord des Dampfers Manschufia bei der Ankunft in Hamburg  zu verhaften. Defterle war es aber gelungen, von dem Bord des Dampfers unbemerkt zu entweichen. Nachdem er einige Zeit mit seiner ersten Frau zusammengelebt hatte, knüpfte er wieder mit anderen Frauen Beziehungen an, denen er Heiratsver­sprechungen machte. Er hatte sogar die Dreiftigkeit, seiner zweiten Frau eine Ansichtskarte nach Amerika   zu schicken, auf der er mit seiner Bukünftigen Nr. 3 auf dem Schoße bei einem Gettgelage abgebildet war. Diese Karte wurde sein Verhängnis, denn es gelang nunmehr, ihn in Braunschweig   zu verhaften. Das Verfahren stieß auf zahlreiche Schwierigkeiten, da die amerikanischen   Rechtsverhält nisse zu prüfen waren und die Zeugen im Ausland vernommen werden mußten. Arma Roma war selbst nach Berlin   gekommen, um hier beim Untersuchungsrichter gegen ihren Ehemann Aussagen zu machen. Nach 15monatiger Untersuchungshaft war Defterle aus der Haft entlassen worden. Seitdem war es nicht mehr möglich gewesen, ihn vor Gericht zu stellen. Wiederholt hatten Berhand­lungstermine angestanden, der Angeklagte war aber niemals er­fchienen. Auch zu dem gestrigen Termin war er ausgeblieben. Staatsanwaltschaftsrat Dr. Orthmann beantragte nunmehr eine Direktor Dr. Goneiber stattgab. Es wird jebom vermutet, daß Wiederverhaftung, welchem Antrage auch Landgerichts­Defterle inzwischen wie der nach 2 merita geflohen ist, so daß gegen ihn ein Sted brief erlassen worden ist. Sollte Defterle in Amerita ergriffen werden, so würde er auch dort abgeurteilt werden und die Sache würde für ihn dann einen sehr bösen Ausgang nehmen, da Bigamie in Amerita weit schärfer als in Deutschland  bestraft wird.

O

Ein Inflationserlebnis.

1 gegen einen sozialbemoratischen Bewohner past, der einer anderen Bewohnerin in ihrem Wohnungsstreit seinen Bei stand gegen die Verwaltung geleistet hatte und den jetzt die Leitung des Vereins durch Ausschluß und Wohnungskündigung los zu werden. sucht. In unserer Harmlosigkeit hatten wir geglaubt, daß Herr Mumm und seine Leute uns für diesen mahnenden Hinweis auf ihr, Versöhnungs"-Programm ihren tiefgefühlten Dank aussprechen würden. Zur großen Ueberraschung unserer Leser müssen wir jetzt melden, daß nach Veröffentlichung des Borwärts"-Artikels plöglich die Inschrift durch dazu bestellte Bauarbeiter abgeschlagen und die Inschriftfläche sauber verpuzt worden ist, so daß man nicht die Spur mehr von Wilhelm I.   und seiner Botschaft bemerkt. Bon

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Häufergruppe großes Aufsehen erregt, veranlaßt worden sein? Soll das heißen, daß der Baterländische Bauverein Mumm offen mit seinem Programmbricht? Das brächte die wünschenswerte

Klarheit.

Rundreise in der Kiste.

Systematische Beraubung von Tuchballen.

Ein raffiniertes Gaunerstückchen hatten der Koch Erich Schlo= nies und der Tischler Ernst Wegner zur Bercubung von Eisen­bahngütern ausgeflügelt. Wegner hatte sein Handwerk dazu aus genußt, tunstgerecht eine große Rifte herzustellen, die imftande war, einen ausgewachsenen Mann in sich aufzunehmen. Die Kifte war mit einer Sigbanf und sogar einer Toiletteneinrich tung versehen und ausgepolstert. Außerdem waren Handgriffe angebracht, an denen sich das lebende Frachtgut beim Umtippen der Rifte festhalten fonnte. Die Kiste wurde nach 3eitz befördert, und nachdem Schlonies hineingeklettert war, wurde fie nach Gera   auf gegeben. Die Gauner rechneten damit, daß auf der Strecke zwischen Beiß und Gera   viele Tuchfabriten vorhanden sind und daß infolge­deffen wertvolle Tuchsendungen unterwegs feien. Mit Hilfe einer nur von innen zu öffnenden, von außen nicht bemerkbaren Klappe fletterte Schlonies unterwegs heraus und füllte die Rift e mit Tuch ballen. Bei paffender Gelegenheit verließ er den

Eisenbahnwagen. In Gera   wurde das Frachtgut in Empfang ges nommen und der Inhalt nach Berlin   geschafft. Dieses Manöver wurde wiederholt durchgeführt, bis durch einen unvorhergesehenen Bufall die Sache heraustam. Die zahlreichen Beraubungen der Frachtsendungen hatten die dortigen Luchfabriken veranlaßt, einen leberwachungsdienst einzurichten und die Kriminalpolizei   vers geben würden. Als Wegner bei der Handgepäckausgabestelle er mutete, daß die Räuber zunächst ihre Beute als Handgepäck auf­schien, um sein Reisegepäd, das er dort zur Aufbewahrung gegeben hatte, abzuholen, fiel er auf und wurde festgehalten. Da er sich nicht ausweisen fonnte, wanderte er zunächst in Haft. Schlonies hatte bald von der Berhaftung seines Mitbeteiligten Wind bes fommen und wagte nun nicht, die in Gera   als Frachtgut lagernde Rifte in Empfang zu nehmen. Nachdem sich längere Zeit niemand gefunden hatte, der die Frachtsendung abholte, wurde die Kiste ge= öffnet, und man fand in ihr geraubte Tuchstoffe im Werte vont mehr als Hunderttausend Mart, aber auch einen Frachtbrief, der zur Rücksendung an die Adresse Wegners nach Berlin   bestimmt war. Angesichts dieses Belastungsmaterials blieb Wegner nichts weiter übrig, als vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte ein Ge. Dr. Mendel geltend, daß der Angeklagte durch den flüchtigen Schlonies, der dessen Notlage aus­genugt hätte, verführt worden sei. Das Gericht trug diesem Ein­wand Rechnung und erkannte auf ein Jahr Gefängnis unter Anrechnung von drei Monaten Untersuchungshaft.  

vernahm man die Deutung: Das find Republikaner!" So viele?... fpielte. Große Empörung hatte es damais bei den Gasverbrauchern itändnis abzulegen. Gegenüber der beantragten Zuchthaus.

Und die andern?"" Das sind Militärvereinler!"

Noch mehr Republikaner und Fahnen heraus aus aus der Reserve und man feiert teine deutschen" Tage mehr, die in Nationalismus, in Rausch, Tobsucht und Kazenjammer enden.

Der Mord bei Lebus   aufgeklärt. Selbstmord des Täters.

Ein Schuß durchs Fenster tötete am 3. Februar d. 3. abends, wie gemeldet, den Landwirt Wilhelm Schulze   in Plattow im Kreise Lebus  . Geraubt war nichts, niemand war in der Wohnung gewefen. Man muntelte bald, daß der Stiefsohn des Ermordeten, ein Otto Lange, ein junger Mann von 21 Jahren, und der 20 Jahre alte Besizerssohn Mar Dahle die Täter gewesen sein fönnten. Dahle erklärte aber, daß er sich während der Zeit auf dem Abort befunden und daß ihm Lange unterdessen seinen Mantel draußen gehalten habe. Das glaubte man. In die dunkle Sache wollte fein Licht fommen. Vor drei Tagen erhielt Kommissar Trettin nach­träglich den Auftrag, fie aufzuflären. Er fuhr, nachdem er die Akten studiert hatte, mit einigen Beamten hinaus, nahm nach dreistündigen Ermittlungen an Ort und Stelle Otto Lange und seinen Freund Mar Dahle feft, fagte ihnen die Tat auf den Kopf zu und nahm sie troß ihres Leugnens mit nach Berlin  . Schließlich gaben sie hier unter der Last des Beweismaterials endlich zu, daß sie doch die Täter waren. Lange, der beim neunten Reiterregiment in Fürstenwalde diente, gefiel es dort nicht mehr. Er wollte die Wirtschaft seines Stiefvaters haben und diesen zu dem Zwecke beseitigen. Auf einem Urlaub verübte er die Tat. Lange stellte sich unter das Fenster, Dahle legte ihm den Tesching auf die Schulter, zielte nach dem Hintertopfe des ahnungslosen Mannes und drückte ab. Als sie sahen, daß die Kugel ihr Ziel getroffen hatte, liefen beide davon und begaben sich zu einem Vergnügen. Nach dem umfassen den Geständnis hat sich Lange in der vorvergangenen Nacht im Polizeigewahrsam mit seinem Handtuch erhängt. Dahle versichert, daß er lediglich aus alter Freundschaft auf den Vorschlag Banges eingegangen sei. Er habe seinem Schulfameraden und unzer­trenelidyen Freunde auf dessen Drängen seine Bitte nicht abschlagen können, von der Tat aber nicht den geringsten Vorteil gehabt.

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Der Schenkendorfer Mörder noch nicht erimittelt.

Die Meldung einiger Berliner Abendblätter, daß der Schenken­dorfer Mörder in der Person eines 18 Jahre alten Lehrlings ver­haftet worden sei, wird von der Kriminalpolizei als un­richtig und als völlig aus der Luft gegriffen be­zeichnet. Diese Meldung ist geeignet, der Kriminalpolizei die Arbeit sehr zu erschweren. Diese verfolgt mehrere Spuren, hat aber bisher noch feinen bestimmten Anhaltspunkt gefunden. Es wäre nun sehr mißlich, wenn die Mitteilungen von der Verhaftung die Folge hätte, daß man Angaben aus dem Bublifum jeßt für überflüssig hielte. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß auch weiterhin alles, was zur Aufklärung dienen fann, im Zimmer 80 des Polizeipräsidiums entgegengenommen wird. Nachdem auch von der Behörde noch 500 M. Belohnung ausgefegt find, beträgt die Gesamtbelohnung jest 3500 M.

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Wenn zwei dasselbe tun.. Eigentlich ist ja dieses Sprichwort so uralt und man hat es so endlich oft bestätigt gefunden, daß man es nicht mehr zitieren follte. Indessen, gerade in unserer Zeit erlebt man immer wieder die eigen­artigsten Nuzanwendungen vor Gericht. War da zum Beispiel unlängst ein Mitglied einer lintsgerichteten Jugend organisation wegen Körperverlegung und Nötigung angeflagt. Vor der Straffammer standen sich die beiden Parteien gegenüber. Der Angeflagie, ein schwächlicher, junger Mensch, Epileptiter, faum zurechnungsfähig, wie der medizinische Sachverständige be­fundete, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht haftfähig, wie der Ge­fängnisarzt meinte. Sein Gegner, ein baumlanger Kerl, mit Riefenträften. Hakenkreuzler. Bei einem Zusammenstoß zwischen Hakenkreuzlern und Mitgliedern der radikalen Jugend­organisation sollte der Angeklagte den Riesen schwer verletzt haben. Urteit: 6 Monate Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung, ohne Bewährungsfrist. Wenn nun aber der Riese den Goliath gehauen, das Hakenkreuz die Gegenfeite schwer verlegt hätte, dann wären dem Riesen sicher mildernde Umstände zugabilligt worden, die zu einer Geldstrafe Veranlassung gegeben hätten. Ja, Bauer, das ist auch ganz was anderes!

Als die Preise stündlich stiegen. Rüderinnerungen an die trübfte Zeit der Inflation erwedte eine Verhandlung, die sich vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte   ab­erregt, daß die Gaswerte nicht nur die Preise entsprechend der Geld­entwertung ständig erhöhten, sondern daß bei der Aufnahme der an dem Tage geltende Preis auch für die ganze vorhergehende Ver­brauchszeit in Rechnung gestellt wurde. Dieses Verfahren der Gas­merte fand jetzt vor dem Schöffengericht eine sehr scharfe Kritik.

Der An

Wegen Beleidigung und Bedrohung war der Revisor Wilhelm Siegbrecht angeklagt. Am 30. November v. J. erschienen in feiner Wohnung ein Gasbeamter mit einem Rohrleger, um die Gas­rechmung einzufaffieren oder den Gasmesser abzufperren. Der An­geflagte behauptete, daß er erklärt habe, er sei außerstande den hohen Betrag zu zahlen, worauf ihm erwidert worden sei, daß dann der Gasmesser abgesperrt werden müßte. Er habe auch gesagt, daß er sich schon mit der Direktion in Verbindung gesetzt habe und man möchte die Sache abwarten. Die Gasarbeiter hätten trotzdem den Gasmesser absperren wollen und seien, obwohl er ihnen den Ein­tritt in die Wohnung verweigert habe, mit den Worten: Das wollen wir mal sehen", gewaltsam eingedrungen. Da er dieses Verfahren für Hausfriedensbruch angesehen habe, so habe er sich für berechtigt gehalten, ebenfalls Gewalt anzuwenden. Er habe den berechtigt gehalten, ebenfalls Gewalt anzuwenden. Er habe den Rohrieger, der bereits in der Wohnung zum Gasmesser gehen wollte, wie der Angeklagte sich ausdrüdte, an den Schlunt gepadt und hinausgeschoben". Obwohl er feine Schuß waffe besaß, habe er seiner Wirtschafterin zugerufen: Bringen Sie mal den Revolver." Das habe auch gewirkt und die Leute feien schleunigst davongegangen. Die beiden Revisionsangestellten der Gasverwaltung mußten auf Befragen zugeben, daß sie nicht den Auftrag gehabt hätten, gewaltsam vorzugehen, wenn die Rechnung nicht bezahlt und ihnen der Eintritt in die Wohnung verweigert würde. Die Zeugen behaupteten im Gegensatz zu dem Angeklagten, daß sie auch ganz ruhig die Wohnung betreten hätten. Angeklagten, daß sie auch ganz ruhig die Wohnung betreten hätten. Während der Staatsanwalt den Angeklagten für schuldig hielt und 20 m. Geldstrafe beantragte, fam das Gericht zu einer Frei fprechung, die Gerichtsaffessor Dr. Blankenburg folgender maßen begründete: Der Angeflagte fei in fehr begreiflicher Weise empört gewesen, denn in der damaligen Zeit habe das Verfahren der Gaswerfe bei der ganzen Berliner   Bevölkerung die größte Er­bitterung, hervorgerufen. Die Bratis der Gaswerfe habe fast gegen die Wuchergesetze verstoßen. An sich liege eine Bedrohung vor, bitterung hervorgerufen. Die Pratis der Gaswerfe habe fast gegen jedoch sei sich der Angeklagte seiner berechtigten Erregung nicht bewußt gewesen, daher fei er aus subjektiven Gründen freizusprechen.

Also keine ,, Versöhnung?

Aus dem Vaterländischen Bauverein, in dem der Lizentiat Mumm sein Szepter schwingt, berichteten wir in Nr. 308 Wir erwähnten, daß in der vom Verein schon vor einer langen Reihe über Bemühungen, die unbequeme Opposition unschädlich zu machen von Jahren zwischen Strelitzer Straße und Hussitenstraße errichteten Wohnhäusergruppe auf einem der Höfe eine Hauswand mit Sätzen aus jener Botschaft Wilhelms I. von 1881 geziert ist, die im Rampf gegen die Sozialdemokratie statt der bisherigen Repreffalien" auch soziale Fürsorge verhieß, und daß wohl mit aus folchen Ers auch soziale Fürsorge verhieß, und daß wohl mit aus solchen Er wägungen für die Häusergruppe der Namen ,, Versöhnungs­Privatstraße" gewählt worden sei. Wir stellten fest, daß zu jenen den Bewohnern der Vereinshäuser wie ein Programm des Vereins vor Augen gerückten Säßen schlecht das Vorgehen

Das Rundfunkprogramm. Mittwoch, den 9. Juli.

Tageseinteilung Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Be­kanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel in der Zentralmarkthalle. Nachm. 12.15 Uhr: Vorbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichtendienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht.

Kirchensteuer von Dissidenten.

Immer wieder wird darüber geklagt, daß Personen, die der Kirche abtrünnig geworden sind und schon vor Jahren bei dem Ge­richt in vorgeschriebener Form ihren Austritt aus der Kirche er flärt haben, noch lange nachher mit unberechtigten Kirchensteuerforderungen verfolgt und belästigt

werden.

Aus den in letzter Zeit uns befannt gewordenen Fällen sei er­wähnt, daß ein in Neukölln wohnendes Ehepaar noch im Juni 1924 mit einer Forderung von Steuern für die evangelische Kirche überrascht wurde, obwohl der Mann schon 1906 aus der evangelischen Kirche ausgeschieden und die Frau 1908 seinem Beispiel gefolgt ist. Bei der Personenstandsaufnahme, die alljährlich im Herbst zu Besteuerungszweden stattfindet, hat der Mann nicht verfäumt, für beide anzugeben, daß fie Diffidenten find. Aber auch das hat ihn, nicht davor geschüßt, noch mit einer Forde­rung belästigt zu werden, die er mit kosten, für Briefporto oder Fahrgeld und mit Zeitverlust als unberechtigt nachweisen muß, weil man ja unberechtigte Steuerveranlagungen nicht einfach in den Ein anderer Fall spielt in Lichter­Papierforb werfen kann. felde, wo ein vor 16 Jahren aus der evangelischen Kirche in vorgeschriebener Form ausgeschiedenes Ehepaar noch im Mai 1924 durch Mahnzettegl zur Zahlung von Kirchensteuern, offenbar für 1923, aufgefordert wurde. Der Mann ging zunt Finanzamt, wurde von da zum Kirchenrat geschickt, erhielt hier die Antwort, das sei Sache des Finanzamtes, ging nochmals zum Finanzamt zurück und wurde schließlich abgefertigt mit dem Be­scheid, die Sache jei erledigt. Leider war sie es nicht, son­dern schon nach etwa vier Wochen fam wieder eine Ueberraschung, diesmal ein Kirchensteuerbescheid, der zur Zahlung für 1924 auf­forderte, wie wenn jener Einspruch gegen die Steuerforderung aus 1923 gar nicht zur Kenntnis genommen worden wäre. lästigungen anscheinend völlig wehrlos, wehrlos auch da= Der nicht steuerpflichtige Staatsbürger ist gegen derartige Be­gegen, daß die unberechtigte Kirchensteuerforderung, wenn er unter­laffen hat, seinen Einspruch vorschriftsmäßig und rechtzeitig anzu­bringen durch zwangsvollstredung und Auspfän dung beigetrieben wird. Auf dem Kirchensteuerbescheid steht Auch wer länger aus der Kirche ausgetreten ist, darf sich nicht zu zu lesen, daß man binnen vier Wochen Einspruch erheben kann. der irrigen Annahme verleiten laffen, daß ihn ja die ganze Sache gar nichts mehr angeht. Nein, auch er muß noch Einspruch er­heben, auch er muß 3eit und Kosten daranlegen, ein Ber­fehen gutzumachen, das nicht durch seine Schuld entstanden ist. Diefe skandalösen Zustände werden wohl nicht eher ein Ende nehmen, als bis durch Gefehesänderung die Kirche genötigt wird, sich über ihren Bestand an Mitgliedern zu unterrichten und sich selber um die Eintreibung der Mitglieder­beiträge zu bemühen, wie das jeder Verein tun muß.

In dem Disiplinarverfahren aegen Stadtrat Stolt follte geftern das Urteil verkündet werden. Der Senat beschloß jedoch, neue Beweise zu erheben und beraumte neuen Berhandlungstermin auf den 26. September an.

Das Gerücht von einem Morde war gestern im Süden der Stadt verbreitet. In der Laufiger Straße 11 haufte für sich allein in einer Stube mit Kochgelegenheit ein 33 Jahre alter Ar­beiter Hermann Hinz.   der mit seiner Frau in Scheidungsklage lag. In der Nacht zum Dienstag wurden nun Nachbarn durch einen un­In dieser stand am gestrigen Dienstag der entscheidende Termin an. angenehmen Geruch auf die Stube aufmertfam und fanden den In fassen mitten in der Stube in einer Blutlache auf dem Fuß­boden tot daliegen, ein geladener Revolver lag auf dem Leibe. Da nichts in der Behausung berührt war, so nahm man einen Selbst­mord an. Als jedoch die Leiche nach dem Schauhaufe abgeholt wurde,

5.30-7 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner   Funk­kapelle). 7,30 Uhr abends: Vortrag des Herrn Egon Jacobsohn  : " Erfinderschicksale". 8 Uhr abends: Vortrag des Herrn Dr. Engel­hardt: Die Entstehung der indischen Kultur". 8,30 Uhr abends: Ergebnis der Rundfrage im Anschluß an den Vortrag des Herrn Dr. Rothe am 18. Juni. 9-11 Uhr abends: Blasorchester. Dirigent: Kapellmeister Carl Woitschach  . 1. Die Ehrenwache, Marsch, von Lehnhardt. 2. Ouverture zu Wenn ich König wär", von Adam. 3. Geburtstagsständchen, von P. Lincke  . 4. An der schönen blauen Donau  , von Joh. Strauß  . 5. Armee- Marsch 113( Petersburger). richten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten. 6. Phantasie Während der Pause: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnach- tellten die Kriminalbeamten des Reviers fest, daß aus dem Revolver a. d. Oper, Martha", von Flotow  . 7. Herz an Herz, Gavotte, von Latann. 8." Lysistrata- Walzer, von P. Lincke  . 9. Kathrin, Shimmy, von Fr. Loewe. 10. Fehrbelliner Reitermarsch, von Henrion  ..

gar fein Schuß abgefeuert, daß er vielmehr gesichert war. Die Leiche war schon so stark verwest, daß durch eine einfache Besichti qung feine Verlegungen mehr festgestellt werden konnten. Erst die Obduktion wird Gewißheit über die Todesursache bringen können.