Nr. 324+ 41. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Der Luftfahrerdant- Skandal.
Ein dunkles Kapitel der Kriegskorruption.
Es hat lange gedauert, bis der Herr sich gemeldet hat, der nach dem Bericht über den Luftfahrerdant- Prozeß es mit feinem Gewissen hat vereinbaren tönnen, mitten im Kriege, in größter Not und Elend des Volkes, eine Tantieme von 32 000 m. einzustecken. Die Schwierigkeiten bei der Aufsetzung einer„ Berichtigung“ sind offenbar groß gewesen. Wir wollen sie trotzdem unseren Lesern und der Deffentlichkeit nicht vorenthalten. Der Herr General der Infanterie a. D. v. d. Goltz schreibt uns folgendes:
Der„ Vorwärts" hat in der Nummer vom 3. Juli.d. J. gelegentlich der Berichterstattung über ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der Luftfahrerdant G. m. b. H. Auffarth sich mit dem Namen von der Golz befaßt und damals die Frage aufgeworfen, ob der Baltikumkämpfer Graf von der Golz derjenige fei, der aus dem Luftfahrerdant E. B. 32 000 m. Tantieme bezogen habe oder welcher Golz das sonst sein könne. Hierbei ist der etwa in Frage
tommende
von der Goltz als Schurte
gebrandmarkt worden. Ich ersuche Sie, auf Grund des§ 11 des Brozeßgesezes, den oben erwähnten Artikel wie folgt zu berichtigen: 1. Es handelt sich nicht um den Baltifumfämpfer Graf von der Golz. fondern um mich, den General der Infanterie Freiherrn von der Golf.
2. Ich habe niemals aus den Mitteln des Luftfahrer dant E. V. irgendwelche Tantieme oder sonst irgendwelche Gelder
erhalten.
3. Das Vermögen des Luftfahrerdant E. B., das sich aus freiwilligen Sammlungen und Spenden zusammensetzte und für die im Felde verunglückten Flieger bestimmt war, ist von der Darmstädter Bant verwaltet, und die Berwaltung ist geleistet worden non dem Vorsitzenden des Borstandes der Darmstädter Bant, dem inzwischen verstorbenen Geheimen Oberfinanzrat von Kliging. 4. Aus den Sammlungen des Luftfahrerdant E. B. find wähben des Krieges zirta 100000 M. an verunglückte Flieger ver
teilt worden.
5. Im Sommer 1918 habe ich nach einer überstandenen sehr schweren Operation das Präsidium im Luftfahrerdant E. V. nieder. gelegt unb bie Darmstädter Bank angewiesen, daß dort angesam. melte, niemals aber von mir verwaltete für die verunglückten Flieger bestimmte Vermögen des Luftfahrerdant im Betrage von girta 680 000 m. zur Verfügung meines Nachfolgers im Präsidium, des Major von Tschudi , zu halten, was auch geschehen ist.
6. Neben dem Luftfahrerdant E. B. bestand
eine reine Erwerbsgesellschaft, Luftfahrerdant G. m. b. H. Bei dieser Gesellschaft war ich mit einem Geschäftsanteil beteiligt, für den ich ein bares Rapital von 10 000 m. eingezahlt habe. Mit der G. m. b. H. war die Bereinbarung getroffen, baß sie von allem, mas fie an Gewinnen erziele, 40 Proz. bem Luftfahrerdant E. B. überlassen und außerdem alle, mie immer gearteten Unkosten tragen müsse, die dem Luftfahrerbank E. V. entständen, so daß der Lufifahrerdant E. V. ohne jeden Abzug alles bekäme, was für ihn im Bolle gesammelt würde und außerdem 40 Proz3. aller Gewinne der G. m. b. 5., andererseits aber der Luftfahrerdant E. B. teinerlei Unkosten tragen brauche.
7. Geschäftsführer der G. m. b. H. war der im Straf: 7. Geschäftsführer der G. m. b. H. war der im Strafverfahren genannte Auffarth. Als Auffarth, wie ich später erfuhr, 40 Broz. der Gewinne an den Luftfahrerbank E. B. abführen
wollte,
wurde von der Darmstädter Bank der Rat gegeben, das nicht zu tun,
denn eine Gesellschaft, die jährlich 40 Proz. ihrer Gewinne weg: gäbe, müsse notgedrungen in einigen Jahren faputtgehen. Das flärt. Infolgedeffen wurde mit ber G. m. b. H. abgesprochen, fie solle die für den Luftfahrerdant bestimmten 40 Proz. ihrer Gewinne anfanimein, bis das ganze Gesellschaftsvermögen Verwendung finden könne, und dann solle sie das angesammelte Kapital an denn Luftfahrerdant E. V. ausliefern. Ich selbst hatte mit dieser abändernden Bestimmung nur insofern zu tun, als ich indirekt in meiner Eigenschaft als Präsident der Luftfahrerdant E. B. daran intereffiert war, die für den E. B. zu erwartenden Eingänge zu fichern, und ich habe fogar bei jener Gelegenheit durchgefeßt, daß bei der G. m. b. S. feinerlei Dividenden mehr verteilt werden sollten,
weil schon so viel verteilt war, daß alle Gesellschafter ihre eingezahlten Kapitalien zurückbekommen hatten,
vielmehr wurde festgesetzt, es sollten die ganzen Gewinne restlos an den E. B. abgeführt werden. Längere Zeit später, als ich in Ebenhausen in einem Sanatorium in der Rekonvaleszenz war, erfuhr ich durch Herrn von Tschudi , die Angelegenheiten bei der Lufifahrer. tant G. m. b. 5. fämen ihm
nicht ganz stubenrein
vor und habe er den Verdacht, daß dort Unrechtes geschehen sei. Sobald ich hiervon erfuhr, habe ich ohne jeden Verzug das Präfitium bei dem Luftfahrerdant E. B. niedergelegt und meine An. teile bei der G. m. b. 5. verkauft und feither habe ich mit den ganzen Angelegenheiten nicht mehr das geringste zu tun gehabt. Weshalb ich in der Straffache Auffarth überhaupt erwähnt oder gar damit in Zusammenhang gebracht wurde, daß Tantiemen verteilt worden seien, ist nur so erklärlich, daß verwechselt worden ist das Präsidium bei der Luftfahrerdant E. B. mit der Geschäftsführung bei der G. m. b. H., mit welcher letzteren ich niemals bas Geringste zu tun gehabt habe, da ich niemals zu der Geschäftsführung der G. m. b. H. gehört habe.
8. Es ist unwahr, daß ein Strafverfahren gegen mich in. folge der Amnestie zur Einstellung gekommen ist. Wahr ist rielmehr, daß ich, ebenso wie eine Reihe anderer Herren, die mit dem Luftfahrerdant zu tun hatten, solange in das Auffarthsche Strafverfahren mitverwidelt waren, als nicht der Sachverhalt und der Zusammenhang zwischen G. m. b. H. und E. V. rejllos gefiärt nar. Sobald diese Klärung vorlag, ist, und zwar schon im Novem
ber 1922, durch einen Beschluß der Straffammer 4 tes Landgerichts III Berlin das Verfahren gegen mich eingestellt worden. Hochachtungsvoll
gez. Freiherr von der Golg, General der Infanterie a. D. Infanterie a. D. Freiherr v. d. Golz. Wir glauben nicht, Soweit der taiserliche tommandierende General der daß der General seiber der Verfasser dieses Dokumentes ist 3u offenkundig sind die beinahe jüdischen" Schliche, mit denen diese sogenannte„ Berichtigung" die springenden Punkte umgeht. Wir halten es deshalb für gut, die Sache doch etwas flarer zu stellen, als der Herr General es tut. Es ist richtig, mit der Geschäftsführung hatte der General juristisch nichts zu tun, er war" nur" einfacher Gesellfchafter. Aber der General war außer dem Geschäftsführer Auffarth der einzige Gesellschafter! Als einziger Gesellschafter hat er natürlich ganz genau gewußt und mußte er wissen, um was für ein Unnternehmen es sich handelte. Bon einem fommandierenden General fann man
-
-
wenigstens nicht annehmen, daß er in einer solchen Lage als einziger Gesellschafter neben dem Geschäftsführer nicht gewußt haben soll, was für Geschäfte dort getätigt wurden. Er selber gibt zu, daß das von ihm eingezahlte Gesellschaftswieder fapital doch offenbar aus Gewinnen zurückgezahlt worden ist. Er schweigt über die ihm gezahlte Tantieme- denn er hat sie erhalten. Er spricht nur davon, daß feine„ Dividenden" verteilt worden seien, denn das war auch nicht mehr nötig. Der General schweigt auch davon, daß er seine Geschäftsanteile 1918, als Major v. Tschudi ihn auf die Unsauberkeit dieser Gesellschaft aufmerksam machte, eben an den Geschäftsführer Auffarth perfaufte. Er schweigt sich darüber aus, daß er die Gesellschaftsanteile des Luftfahrerdant G. m. b. 5. im Jahre 1915 übernommen hat, nachdem er vorübergehend während seiner Tätigkeit im Felde" ausgeschieden war. Er muß also sehr genau gewußt haben, warum er, wieder in der Heimat angelangt, 1915 fein geschäftliches Intereffe dieser Gesellschaft wieder zugewandt hat. Wir haben den Mann, der 1916 aus den Gewinnen dieser Gesellschaft die Riefentantieme von 32 000 m. bezogen hat, als Schurten gebrandmarkt. Der General stellt in seiner Berichtigung selber nicht das Verlangen, daß wir diese Kennzeichnung zurücknehmen sollen. Wir wären dazu auch nicht in der Lage. Die Leute, die mit den Geschäften dieses Luftfahrerdant zu tun gehabt haben, die die Wohltätigkeitsfirma vorschüßten, um Zehntausende in die eigenen Taschen zu lenken, sind Schurken. Der General mag uns verflagen, wenn er diese moralische Kennzeichnung für unrichtig hält oder wenn er glaubt, in einem Prozeß sich reinwaschen zu können. Das wird ihm nicht gelingen. Dafür zeugt allein seine„ Berichtigung".
"
war.
In all diesen Dingen enthüllt sich ein Abgrund ungeheuerlichster Korruption. Die Fliegerwitmen und-maisen, deren Interesse zu schützen man vorgab( denn welchen Sinn hätte sanft für eine„ Erwerbsgesellschaft" der schöne Titel Luftfahrerdant" gehabt), sie haben feinen Pfennig von den Geldern zu sehen bekommen, die dort gestohlen und zusammengeschoben wurden. Hier enthüllt sich ein Bild, das selbst im faiserlichen Deutschland ungewöhnlich war: Patriotismus und Nächstenliebe als Aushängeschild, schmuziger, gemeiner Schachergeist als wirf liche Triebfeder. Natürlich war es nicht der faiserliche General der Infanterie allein, der in diese Affären verwidelt andere Offiziere der alten Armee sich an diesen ge= Neben dem Geschäftsführer Auffarth haben auch winnbringenden Transaktionen" beteiligt. Der Luftfahrerdant- Skandal ist nur ein kleiner Ausschnitt qus all dem Widerwärtigen, was im Schatten des Absolutis mus, der allmächtigen Offiziersuniform, in der unkontrollierbaren Atmosphäre der Kriegsschiebungen hoher und höchster Kreiſe ſeine üblen Blüten entwickeln konnte. Das Volf fämpfte und darbte, es hungerte und hielt aus bis zum bitteren Ende, während kommandierende Generäle wie Herr v..d. Golz 2 antiemen einsteckten. Zum Lohn wird es beschimpft und begeifert, zum Dant erfindet man die Dolchstoßlegende. Wie lange noch dürfen die Vertreter dieser Gesellschaft dem Volt vor die Augen treten?
Gerstengraupen, lose Gerstengrütze, lose Haferflocken, lose....
15,50-17,50
=
Preisnotierungen für Nahrungsmittel. Durchschnittseinkaufspreise in Goldmark des Lebensmittel- Einzelhandels je Zentner frei Haus Berlin . 15,75 19,00| Röstgetreide, lose 14,25-14,75 Kakao, fettarm 80,00-95,00 14,50- 15,00 Kakao, leicht entölt 96,00-110,00 16,00-16,50 Tee, Souchon, gepackt. 350,00-430,00 11,5% 12,75 Tee, indischer, gepackt. 425,00-500,00 17,00-18,25 Inlandszucker basis mel. 33,00- 34,50 21,50 24,00 Inlandszucker Raffinade 34,50-36, 0 39,00-42,00 12,25-14,75 Zuckersirup hell in Eim. 38,00-43,00
Hafergrütze, lose
Roggenmehl 0/1.... Weizengrieẞ
Hartgrieß 70% Weizenmehl
Weizen- Auszugmeh! Speiseerbsen, Viktoria Speiseerbsen, kleine Bohnen, weiße, erl Langbohnen, handverles. Linsen, kleine Linsen, große
Linsen, mittel
Kartoffelmehl Makkaroni Makkaronimehl
Schnittnudein, lose.
Bruchreis Rangoon Reis Tafelreis, glasiert, Patna Tafelreis, java. Ringäpfel, amerik.....
Getr Pilaumen 90/100 Pflaumen, entsteint Cal. Pflaumen 40/50 Rosinen in Kisten, Candia Sultaninen Caraburnu. Korinthen, choice Mandeln, süße Bari Mandein, bittere Bari
Zimt( Cassia),
Kümmel, holländischer Schwarzer Pfeffer Singap. Weißer Pieffer
Sonnabend, 12. Juli 1924
Wirtschaft
Wer trägt den Schutzzoll?
Bei der Einführung der Getreidezölle beruft sich die Regierung in der Vorlage darauf, daß das Ausland in hohem Maße beim Weizen bis zur Hälfte den Zoll trage. Das Zahlenmaterial, das sie zum Beweise ihrer Behauptung anführt, widerlegt jedoch diese Annahme, anstatt sie zu belegen. Wir bringen nachstehend die Zahlen für Roggen und Weizen, und zwar find gegenübergestellt einmal die Weizenpreise frei deutscher Grenze, also markt, und schließlich die Preise, die sich ergeben würden, wenn unverzollt, ferner die Inlandspreise am Berliner man auf die an der Grenze gezahlten Getreidepreise den 3011 voll aufschlägt. Alle Preise lauten auf 100 Kilogramm. Demnach war die Entwicklung folgende:
Weizen: Vertragstarif 5,50 m. pro Doppelzentner Durchschnittspreise je Doppelzentner
Jahr
1905 1906 1907
1912
1913
14,44
14,48
19,94
18,39
17,96
18,89
15,67
20,63
21,17
1908
16,71
21,12
22,21
1909
18,76
23,39
24.26
1910
16,10
21,17
21,60
1911
16,03
20,40
21,58
17,23
21,70
22,73
16,39
19,89
21,89
Roggen: Vertragstarif 5 M. pro Doppelzentner Durchschnittspreise je Doppelzentuer
Jahr
1905
11,77
•
15,19
16,77
1906
11,20
15,06
16,20
1907
14,66
19,32
19,66
1908
15,07
18,65
20,07
1909
14,03
17,65
19,08
1910
10,91
15,28
15,91
1911
12,88
16,83
17,38
13,90
18,58
18,90
11,96
•
16,43
16,96
1912
1913
Zieht man nun den Berliner Preis von demjenigen Preise ab,
der sich nach hinzurechnung des Bolles auf den an der Grenze gezahlten Preis ergibt, so erhält man den 3ollanteil, den das Ausland getragen hat. Die Rechnung ist im folgenden durchgeführt und dabei festgestellt, wie hoch der prozentuale Anteil des Auslandes an der Tragung der deutschen Getreidezölle ist. Roggen
Weizen
Bollanteil
Prozent des
Bollanteil Prozent des Jahr des Auslandes Vertragszolls des Auslandes Bertragszolls
1905
1906
5,46
99,3
1,58
31,6
0,93
17
1,14
26,8
1907
0,54
10
0,34
6,8
1908
1,09
19,8
1,42
28,5
1909
0,87
15,8
1,38
26,2
1910
0,43
7,8
0,68
13,6
1911
1,13
20,5
0,55
11
1912
1,03.
18,7
0,82
6,400
1913
2
86,5
0,53
10,6
Aus dieser Gegenüberstellung geht hervor, daß in allen Jahren, außer dem Jahre 1905, der Anteil des deutschen Schutzzolles, der vom Ausland getragen wurde, ein Drittel des an zwei Stellen über. gesamten 3olles schritten hat. In den meisten Jahren aber betrug der vom Ausland zu tragende Bollanteil bedeutend weniger. Am höchsten war noch der Zollanteil des Auslandes 1913 beim Weizen mit 36,5 Proz. In anderen Jahren dagegen blieb er weit dahinter zurüd, fo 1907 mit 10 und 1910 mit 7,8 Proz. Beim Roggen schwankt der 3ollanteil, der vom Ausland getragen wurde, zwischen 6,4 und 26,8 Proz.; er ist nur im Jahre 1905 mit 31,5 Proz. noch
wesentlich über dieser Grenze.
Daß der Zollanteil des Auslandes im Jahre 1905 sich besonders hoch errechnet, ist die Folge nicht etwa des Schutzzolltarifs, sondern eines recht auffallenden Versehens der Reichsregierung. Sie stellt nämlich in der Vorlage den Schutzzoll für 1905 mit 5 Mt. bzw. 5,50 mt. ein. Tatsächlich galten aber bis zum 1. März 1906 noch die Tariffäße des Zolltarifs von 1892 mit 3,50 Mt. für den Doppelzentner Roggen und Weizen. Es muß dahingestellt bleiben, ob dieses Versehen durch die Unfähigkeit derjenigen Stelle, die diese Fragen bearbeitet, oder auf ihren Uebereifer, die Schutzzölle schmadhaft zu machen, zurückzuführen ist.
Läßt man also das Jahr 1905, das fälschlich in die Aufstellung ge
raten ist, außer Ansah, so ergibt sich für die acht Jahre 1906 bis 1913, daß das Ausland durchschnittlich beim Weizen 17 Pro3, beim Roggen 16,2 Proz. des Bolles getragen hat. Dafür zahlte der deutsche Verbraucher im Brot einen Preis für Roggen und Weizen, der um mehr als vier Fünftel, nämlich bei Weizen um 83 Proz. des Zolles und bei Roggen um 83,8 Proz. des Bolles über dem durch den Weltmarktpreis gebotenen Stand lag. Wie die Regierungsvorlage unter diesen Umständen davon reden kann, daß der Zoll ,, bis zur Hälfte vom Ausland" getragen worden ist, ist einigermaßen rätselhaft.
Dabei gibt es andere Mittel, um die Produktionskosten der heimischen Landwirtschaft zu verbilligen und es ihr so zu ers möglichen, auch bei einem geringeren Schuh nach außen hin probuktionsfähig zu bleiben. Wie man es dann rechtfertigen fann, eine ungeheure Belastung auf den deutschen Berbrauch mit den Schutz3öllen zu legen, ist ein Geheimnis, das nur dann verständlich wird, wenn man die politischen Hintergründe der Schutzzoll. 27.00- 30,50 Marmelade Vierfrucht 35,00 40,00 Dorlage durchschaut. Die Arbeiterschaft jedenfalls wird sich 20,00-29,50 Pflaumenmus in Eimern 37,00 40,00 gegen diese Politit energisch zur Wehr sehen müssen.
13,00 14,25 Zucker Würfel. 15,00-21,00 Kunsthonig
23,90-32,00
8,75-11,75 Speisesirup dunk. in Eim. 25,00- 29,00 20,00-24,00 Marmelade Einfr. Erdb. 80,00-95,00
31,00-37,50 Steinsalz, lose.
39,00-46.00 Siędesalz. lose
3,10-3,70
4.00- 4,70
18,75-20,50 Bratenschmalz in Tierces 66,00-67,00 Juristische Hintergründe der Kriegsanleihe- Hauffe.
36,00-42,00 Bratenschmalz in Kübeln 33,00-35,00 Purelard in Tierces 13,50-15,25 Purelard in Kisten 14,50-15,25 Speisetalg in Packung 15,50-17,00 Speisetalg in Kübeln 23,25-31,00 Margarine, Handelsm. 1 30,00-36,00 desgl. II
78,00-88,00 Margarine, Spezialm. I..
4,00-43,00 desgl. II. 50,00-$ 5,00 Margarine III
67,00-68,0
65,00-66,50 Aus Juristenfreifen erhalten wir folgende beachtliche Ause 65,00-67,50 49,00- 52,00 führungen: 48,00-50,00 60,00 54,00-57,00 76,00
63,00 65,00
46,00-50.00
66,00 70,00 Molkereibutter i. Fässern 192,00-200,00 70,00-75,00 Molkereibutter in Pack. 70,00-90,00| Landbutter 70,00-76,00 Auslandbutter in Fässern 200,00-207,0
150,00-157,00 Corned beef 12/6 lbs p. K. 145,00-152,00| Speck , gesalzen, fett.. 106,00-115,00 Quadratkäse.
200,00-210,00 32,50- 35,00
62,00-72,00
15,00-28,00 90,00-10,00 160,00-170,00
61,00-75,00 Tilsiter Käse, vollfett 95,00-105,00| Bayr. Emmenthaler 125,00-130,00 Echter Emmenthaler ... 178,00-185,00 Rohkaffee Brasil 180,00-215,00 Ausl. ungezuck.CondensRohkaffee Zentralamerika220,00-285,00 milch 48/16 19,25-23,00 Röstkaffee Brasil 230,00-280,00 Inländische desgl. 48/12 16,50- 17,50 Röstkaffee Zentralam... 300,00-375,00 inl. gez. Condensm. 48/14 26,00 26,50 Heutige Umrechnungszahl 1000 Milliarden.
Ein Schuldner, der seinen Gläubigern erklärt hat, daß er wegen völliger zeitweiser Zahlungsunfähigkeit für wenigstens die nächsten 15 bis 20 Jahre weder Bins noch auch nur den geringsten Rückzahlungsbeitrag auf die Schuld leisten werde, wird entzückt sein, wenn er plöglich beobachten muß, daß troß dieser Zahlungsweigerung der Kurs seiner Schuld in auffallender Weise steigt. Denn dieses Steigen bedeutet nichts anderes, als daß er mit erneuten heftigen Bemühungen feiner Gläubiger rechnen muß, doch etwas aus ihm herauszupreffen.
In dieser Lage befindet fich augenblicklich das Reich bezüglic der Kriegsanleihe, die ja in den letzten Wochen eine auffallende Kurserhöhung erfahren hat. Je weiter der bisher so niedrige Kurs in die Höhe getrieben wird, um so stärker wird nachher von den Interessenten für die Aufwertung der öffentlichen Schulden agitiert werden. Da anderseits jeder realpolitisch Denkende einsehen muß, daß in der Tat teine allgemeine Aufwertung gewährt werden