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Nr.340 41.Jahrgang Ausgabe A nr. 174

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Dienstag, den 22. Juli 1924

Der Reichstag tritt zusammen.

Sozialdemokratie und Sachverständigengutachten.

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der in London   erzielten Regelung gibt. Angesichts der Tatsache, daß fich Deutschland   zum Dames- Bericht bekannt habe, fönnten wenig Einwände dagegen erhoben werden, wenn

Der Reichstag   versammelt sich heute zu einem neuen Sigungsabschnitt, in dem er eine Schicksalsfrage des deutschen   Volkes und seine eigene entscheiden soll. Noch stehen die Ergebnisse der Londoner Konferenz nicht fest, sie ein von den Alliierten erzieltes Uebereinkommen deuffchen Ver­find ebenso eine unbekannte Größe wie die Wirkungen, die sie tretern zur Billigung und zu etwaigen Rücäußerungen unter­breitet auf die Haltung der Regierung und der einzelnen Reichstags= parteien ausüben werden. Die deutschnationale Bresse   zeigt werde; dadurch werde die Mitwirkung Deutschlands   bei der Durch fich über die Nachrichten, die aus London   fommen, sehr erführung des Dawes Blanes in der einen oder anderen Weise" ver­bürgt sein. Die Gestalt, die diese Zulassung Deutschlands   zu den regt; dürfte man nach ihr urteilen, so müßte man annehmen, Berhandlungen annehmen werde, steht noch feineswegs feft. Von daß die Deutschnationalen jezt schon entschlossen sind, die englischer Seite wird jedoch der Vorteil hervorgehoben, den ein Ausführungsgesetze zum Sachverständigenplan abzuleh Berhandeln zwischen deutschen   und allierten Sachverständigen nen. Wäre dies aber der Fall und würden Regierung und für politische, diplomatische, wirtschaftliche und finanzielle Fragen bürgerliche Mittelparteien bei der Auffassung bleiben, daß bieten würde. Auf englischer Seite wird das in Deutschland   herr die Ausführungsgesetze troz mancher Bedenken anzunehmen fchende Unbehagen über die bisher ohne Beteiligung Deutsch  feien, so wäre ein Konflikt mit der Spize nach rechts und die lands geführten interalliierten Verhandlungen vollkommen ge= Auflösung des Reichstags die Folge. würdigt und anerkannt, daß für die Durchführung des Dawes Berichtes nicht allein die öffentliche Meinung und der gute Wille in den alliierten Ländern, sondern vor allem in Deutsch  land entscheidend seien. Es wird jedoch die Meinung vertreten, daß Deutschland   vor allem Interesse an der Durchführung des Tawes- Berichtes habe, uno daß ein Deutschland  , das entschlossen sei, den Bedingungen dieses Planes nachzukommen, wenig Befürch tungen bezüglich der Anwendung von Santtionen zu haben brauche, die zu verhindern in seiner eigenen Hand liege.

Indes sprechen viele andere Umstände dafür, daß sich Deutschnationale und Bürgermitte, nachdem sie sich einmal gefunden, nicht wieder trennen werden und daß sie eine ge: meinsame Linie des politischen Handelns suchen werden, jei es in der Einnahme oder in der Ablehnung der Londoner  Regelung.

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Angesichts einer so ungeflärten Sachlage, mußte sich die sozialdemokratische Reichstagsfraftion in ihrer gestrigen Sigung darauf beschränken, die verschiedenen taktischen Möglichkeiten durchzusprechen, die sich im Laufe der weiteren Entwicklung ergeben können. Der Wunsch, den Gesamtfpmpler der Fragen Dames- Blan und Dawes- Plan   und innere Lastenverteilung einer neuen Entscheidung des Boltes zu unterbreiten, tam zu lebhaftem Ausdrud. Besonders eingehend wurde erwogen, ob es nicht möglich, sei, auch bei der bevorstehenden Reichstagsentscheidung zwischen. den Ausführungsgefeßen und den Problemen der inneren Lastenverteilung eine Verbindung herzustellen. Es wurde ein Ausschuß eingesetzt, der sich mit dieser Frage be­sonders beschäftigen foll.

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Die Beschlüsse des ersten Ausschusses. London  , 21. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Am Dienstagabend ist der offizielle Tert des Berichts des ersten Ausschusses der Londoner Konferenz veröffentlicht worden. Er enthält vier ein stimmig angenommene Vorschläge.

Der erste Vorschlag verfündet eine

Aenderung des Anhangs II des Teils 8 des Bersailler Friedensvertrags, dahingehend, daß die Reparationskommission, wenn sie über eine deutsche Verfehlung zu entscheiden hat, einen amerikanischen   Bürger zur Beratung hinzuzieht. Es ist vorgesehen, daß dieser Amerikaner Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion ist entschloffen, für fünf Jahre berufen wird. Seine Ernennung erfolgt entweder den Kampf gegen 3ollwucher, Arbeitszeit durch einstimmigen Beschluß der Reparationsfomiffion, oder, perlängerung und unsoziale Lastenvertei- falls das nicht möglich ist, durch den Bräsidenten des Internationalen lung mit dem größten Nachdruck zu führen. Ihre Taktik ständigen Gerichtshofes im Ha a g. Es ist vorgesehen, daß, falls die wird festgelegt werden, fobald eine Klärung der noch völlig Bereinigten Staaten einen offiziellen Berteter in die Repa­rationsfommission delegieren, das Mandat des imoffiziellen ameri­ungeklärten politischen Gesamtsituation erfolgt iſt. fanischen Mitgliedes so lange ruht, als die Vereinigten Staaten

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Der Auswärtige Ausschuß des Reichstag hält heute vormittag eine Sigung ab. Auch er wird zu feinen Entscheidungen gelangen können, da abgeschlossene Ergebnisse aus London   noch nicht vorliegen. Man erwartet, daß über den Inhalt der in den Organisationskommissionen verein­barten Ausführungsgesege Bericht erstattet werden

wird.

Heute Vollfigung der Konferenz. Kein Einspruch Herriots gegen Deutschlands   Einladung. Kein Einspruch Herriots gegen Deutschlands   Einladung. London  , 21. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Die für Montag nachmittag 5 Uhr vorgesehene Plenarfißung mußte vorläufig auf morgen, Dienstag, verschoben werden, weil im zweiten Aus­schuß bis mittags eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Gegen Abend verlautete, daß die Gegensätze in der Frage der Wiederher­ftellung der deutschen   Wirtschaftseinheit einschließlich Ruhrgebiet   zum Teil überwunden seien, nachdem die Hauptdelegierten über diese Frage am Montagvormittag unter dem Vorsitz Macdonalds verhan­delt hatten. Auch über die Einladung Deutschlands   ist im Verlauf dieser Konferenz erneut gesprochen worden. Es ist jo gut wie sicher, daß in der nächsten Plenarsizung, die für Dienstag vormittag 10% Uhr geplant ist, die Einladung der deutschen   Re­gierung beschlossen wird. In der Besprechung der Haupt­delegierten hat Herriot   einen Widerstand gegen die Teilnahme Deutschlands   an der Schluffonferenz nicht geltend gemacht. Er foll lediglich den Wunsch geäußert haben, daß die Konferenz so schnell wie möglich abgeschlossen wird, damit er nach Paris   zu Die erste und driffe kommission haben inzwischen ihre Berichte für die Bollkonferenz fertiggestellt.

rüdfehren fann.

England und die Einladungsfrage. Condon, 21. Juli.  ( WTB.) In hiesigen politischen Kreisen wird gegenüber der in der deutschen   Deffentlichkeit erhobenen Kritit wegen bes bisherigen Ausschlusses Deutschlands   von den Berhandlungen der Londoner Konferenz darauf hingewiesen, daß das Hauptziel der englischen Regierung die Durchführung des Dames­Berichtes fei, und daß diesem Ziel vorläufig alle anderen Er­mägungen untergeordnet werden müßten. Als erster Schritt erfcheine die Erzielung einer gemeinsamen Bereinbarung unter den 21fiierten, über die Durchführung des Dames- Berichtes mefent­lich. Besonders with englischerfeits Wert darauf gelegt, ein üever­einkommen zustandezubringen, das Best and hat und die Aussicht bietet, von der öffentlichen Meinung der übrigen Länder die Under­ftügung zu erhalten, die eine Gewähr für die Dauerhaftigteit

offiziell vertreten bleiben.

Der zweite Borschlag sagt: Wenn die Reparationskommiffion eine Berfehlung Deutschlands   feststellt, werden die interessierten Re­gierungen gemeinsam zur Sicherung ihrer eigenen finanziellen Interessen und der Anleihegeber beraten,

welche Arten von Sanffionen

angewendet werden und auf welche Art fie durchgeführt werden sollen, um schnellstens die erforderliche Wirkung zu erzielen.

Der dritte Borschlag spricht von der Sicherung des Dienstes der Anleihe von 800 Millionen Goldmart, um das Zustande tommen der Anleihe zu erleichtern. Die alliierten Mächte erklären, daß im Falle der Anwendung von Sanktionen die der Anleihe dienenden Pfänder in erster Linie gesichert werden. Der Zinsen dienst der Anleihe genießt eine absolute Priorität. Alle durch die Sanktionen erzielten Einnahmen dienen in erster Linie dem Anleihe dienst. Die alliierten Regierungen erklären weiter, daß, solange die Anleihe besteht, feine Sanktionen befchloffen werden,

ohne daß die

Reparationsfommission vorher die Meinung des Generalagenten für die deutschen   Zahlungen und des Vertreters der Anleihezeichner eingeholt hat.

Der vierte Borschlag erklärt, daß alle Rechte der Signatarmächte aus dem Versailler Bertrag bestehen bleiben, soweit sie nicht durch die vorhergehenden Vorschläge ausdrücklich abgeändert worden sind.

Erst Mittwoch Vollfihung?

London  , 21. Jufi.( Havas.) In englischen Kreisen hat man befürchtet, daß die deutschen   Sachlieferungen an die alliierten Mächte auf Reparationskonto von diesen wieder ausgeführt werden würden, beispielsweise nach Rußland  ; in dieser Beziehung feien in der heutigen Besprechung der Hauprdelegierten beruhigende Ber ficherungen gegeben worden, im übrigen verbietet der Sachver. stondigenplan selbst die Wiederausführung diefer Materiallieferun­gen. Von der Berufung der Deutschen   zur Konferenz ist nicht die Rede gewesen. Die nächste Plenarsizung solle nicht vor Mittwoch stattfinden. Die Delegations führer werden morgen vormittag 9 Uhr 30 nochmals zusammentreten.

( Weitere Meldungen auf der britten Seite.)

Die antirevolutionäre Union  . Washington, 21. Juli.  ( WTB.) Die amerikanische   Regierung hat dem General Tostando, der nach dem Aufstande zum Pra­fidenten von Honduras   ernannt worden ist, zur Kenntnis bringen lassen, daß fie feine Regierung anerkennen werde, deren Gaupt Leiter einer Revolution gewesen ist.

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Bayerische Justiz am Pranger.

Gutachten über das Fechenbach- Urteil.

Seit dem 20. Oftober 1922, also seit 13 Jahren, sizt Felix Fechenbach   im 3uchthaus, wohin ihn der Spruch eines bayerischen Volksgerichts auf elf Jahre ver­bannt hat. Er trägt die Schmach, als Ehrloser gehandelt zu haben, denn jenes Volksgericht hat ihm auch noch die soge­nannten bürgerlichen Ehrenrechte auf zehn Jahre aberkannt.

Aber trotz dieser ungeheuerlichen Strafe ist nicht Fechen­bach durch das Urteil gebrandmarkt, sondern das bayerisch e Justiz system, von dem der Fall Fechenbach   nur einen Ausschnitt darstellt. Fechenbach, der Sozialist und Journalist, fiel bayerischen Richtern in die Hände, die sich mit Leichtigkeit über die Grundsähe des deutschen   Strafrechts hinwegjezzten. Wer darüber trop all der öffentlichen Erörterungen und Ver­handlungen noch einen leisen Zweifel gehegt hätte, dem wird dieser Zweifel sicher durch die soeben erschienene Schrift Der Fall Fechenbach- Juristische Gutachten"*) genommen werden, Der Verteidiger Fechenbachs, Dr. Mar Hirsch­berger und der einzige in der Volksgerichtsverhandlung vernommene Sachverständige, Dr. Friedrich Thimme, vera öffentlichen hier das Gutachten, das der zweite Straf­semat des bayerischen Obersten   Landesgerichts auf Anforderung des bayerischen Justizministeriums erstattet hat, und stellen ihm gegenüber die Gutachten von sieben anerkann ten Autoritäten des Strafrechts und des Preßrechts.

Diese juristischen Darlegungen, die im einzelnen die guts achtliche Meinung des Obersten Landesgerichts zerpflücken, liegen sämtlich dem bayerischen Ministerium vor, das nun über die Frage entscheiden soll, ob menigstens durch einen Akt der Gnade die Justizschande teilweise getilgt werden könne, die durch das Fechenbach  - Urteil dem Land und dem Reiche angetan worden ist.

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Man stelle sich die Tatsachen wieder vor Augen: Fechen­ bach   hat einem Schweizer   Journalisten namens Payot, der ihm seit längerem bekannt war, im April 1919 eine Abschrift des sog. Ritter- Telegramms" und des Erzberger  - Memo= dem bayerischen Gesandten beim Batikan, war an die baŋe= randums ausgehändigt. Das Ritter- Telegramm stammte von rische Regierung von 1914 gerichtet und teilte mit, daß der damalige Papst eine energische Aktion Desterreich Ungarns   gegen Serbien   billige. Der Inhalt dieses Tele­gramms war von Eisner bereits mehrfach öffentlich zitiert worden, war also in feiner Weise mehr geheim". Bayof peröffentlichte das Telegramm in französischer Uebersetzung im Pariser Journal", und zwar am 29. April 1919. Bei der Veröffentlichung gab Bayot als Quelle ausdrücklich Fechen bach, den Geheimsekretär Eisners" an. Nimmt man an, daß in der Weitergabe des Telegramms zum Zweck der Ver­öffentlichung eine strafbare Handlung liege, so würde, da diese Handlung ein Preſſedelikt darstellt, sechs Monate nach der Veröffentlichung die Verjährung eingetreten sein. Das Volksgericht hat aber die Verjährung geleugnet, indem es ein Pressedelift leugnete, und wegen der Abgabe des Rita ter- Telegramms auf zehn Jahre Zuchthaus erkannt, da nach seiner Meinung Fechenbach   hätte wissen müssen, daß das Dokument geheim zu halten und geeignet sei, die Interessen Deutschlands   bei den Friedensverhandlungen in Bersailles zu schädigen. Wegen Weitergabe anderer Nach richten besonders über Rüstungen der Gegenrevolution an ein Rotterdamer   Nachrichtenbureau wurde Fechenbach  außerdem zu fünf Jahren Feftungshaft verurteilt und diese mit der ersteren Strafe zu insgesamt elf Jahren Zuchthaus zusammengezogen. Da es gegen die Urteile der Volksgerichte weder Rechtsmittel noch Wiederaufnahmeverfahren gibt, so mußte der Berurteilte dieses bayerische   Recht" auf sich neh men und das Zuchthaus beziehen, obschon jeder Einsichtige von Herrn Emminger abgesehen von seiner Unschuld über zeugt war.

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Man hat den Fall Fechenbach   als einen deutschen  Fall Dreyfus bezeichnet. Die gesamte Deffentlichkeit ist immer wieder mit dieser Justizschande befaßt worden. Im Reichstage haben fast alle Parteien das Urteil als einen schlimmen Fehlspruch anerkannt, wie er in der Geschichte des Rechtsspruchs einzig dasteht. Die bayerische   Kahr- Regie­rung hat sich aber auf das beharrlichste geweigert, irgend etwas zur Wiederherstellung des mißhandelten Rechts z unternehmen. Erst unter dem Eindruck der Erörterungen im Reichstag, nachdem der Auswärtige Ausschuß festgestellt hatte, daß das Ritter- Telegramm weder in der deutschen   Friedens­delegation zu Versailles   noch bei den Verhandlungen mit den Kriegsgegnern irgendeine Rolle gespielt habe, daß also eine Schädigung des Reichs in feiner Weise durch die Veröffent lichung eingetreten sei, bequemte sich Kahr- Bayern   dazu, durch seinen Berliner   Vertreter erklären zu lassen, daß ein Gnadenge such Fechenbachs gründlichst geprüft werden würde. Fechenbach   hat darauf ein Gnadengefuch eingereicht, da ihm Rechtsmittel nicht zur Berfügung stehen, und infolge­deffen ist das Oberste Landesgericht ersucht worden, ein Gut achten über die Frage zu erstatten, ob gegen die Vers

Berlag 3. C. B. Mohr, Tübingen  ,