Gewerkschaftsbewegung
wood by Rote Fahne" felbft, daß an ihrer Nachricht fein wahres Wort ist. Sie veröffentlicht Teile des Entwurfs der Reichsbahngesellschaft, in dem fein Wort steht von der Aberkennung der Beamtenrechte. Eigenartig mutet jedoch der folgende Schlußpaffus der Polemik Der„ Roten Fahne" an: also
Der Deutsche Verkehrsbund im Jahre 1923.
Das von politischen Erschütterungen und einer großen wirtschaftlichen und fozialen Krise erfüllte Jahr 1923 gab auch der Kurve der gesamten Gewerkschaftsentwidlung eine fallende Rich tung. In der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung hat sich bis her immer wieder gezeigt, daß zu Zeiten des wirtschaftlichen Nie Serganges auch die Zahl der gewertschaftlich organisierten Ar. beiter sin ft. Gin Beweis dafür, daß die Theorie der Kommunisten:„ Je miserabler die wirtschaftlichen Verhältnisse, desto klassen bewußter das Proletariat" ebfolut falsch ist.
Ginen besonderen Schurtenstreich plant das Eisenbahnfomitee gegenüber den von der franzöfifchen Regie im Westen entlasse: ten Eisenbahnern. Man will die Regiebahn direkt an die neue Private gesellschaft übergeben, so daß für diese keine Verpflichtung besteht, die Entlaffenen zu übernehmen."
** Wirtschaft a
Zur Ermäßigung der Zuschläge für Steuerrückstände.
Uns wird geschrieben:
Es handelt sich in Wirklichkeit nicht um Eisenbahner, die von der franzöfifchen Regie entlassen wurden, sondern um französische und belgische Eisenbahnbeamite, die Frankreich und Belgien hin= überleiten wollen in den Dienst der Reichsbahngesell schaft, um dort die deutschen Dienststellen und Eisenbahner zu überwachen. Demnach scheint sich also die„ Rote Fahne" für die poincaristische Pfänderpolitik zu begeistern.boldgrößere Auslandskredite gemilbert werden wird, ihre innere Be
Mit einem Bestande von 566 274 Mitgliedern trat der Deutsche Verkehrsbund in das Jahr 1923 ein und ging bis zum Jahresschluß auf 428 240 Mitglieder zurüd. Bas find bie Gründe, die zu diesem Verlust von fast einem Viertel der Mitglied wie ist der Urlaub zu zahlen? fchaft geführt haben?
die Frage, ob Afforbarbeiter für ihre Urlaubszeit den In einer Klage vor dem Gewerbegericht handelte es sich um burchinittlichen Attorbverbienst zu beanspruchen haben, oder ob sie sich mit dem tariflichen Stundenlohn begnügen müssen.
Da find zunächst zu nennen die Stillegung der gefam fen Binnenschiffahrt auf dem Rhein und den angrenzenden Wasserstraßen als Folge der Ruhr befegung. Ginschränkungen und Stillegungen zahlreicher Straßenbahnbetriebe. Personalabbau bei der Die Deutschen orthopäbifchen Werte, gegen bie fich Reichspoft und anderen staatlichen und kommunalen Verkehrs- die Klage richtete, hatten im Frühjahr d. 3., aber vor dem Urlaubsbetrieben und nicht zuletzt die furchtbare Waffenarbeitsantritt der Kläger , die Affordarbeit eingeführt. Die Kläger for losigkeit, von der Deutschlands Wirtschaft und Arbeiterschaft derten Bezahlung des durchschnittlichen Akkordverdienstes, während heimgesucht worden war. die beklagte Firma nur den Stundenlohn zahlen wollte. Die Firma berief sich darauf, daß der für ihren Betrieb maßgebende Tarif, der auch den Urlaub regelte, seit Januar d. J. abgelaufen und ein neuer Tarif nicht zustandegekommen sei. Der Urlaub jei aber seitens der Firma auch in diesem Jahre gewährt worden, aber als freiwillige, feiner Tarifbestimmung unterworfene Leiftung. Somit fet sowohl die Dauer als auch die Höhe der Bezahlung des Urlaubs in das Belieben der Firma gestellt.
Dazu kam die politische Demagogie der völkischen Reaktion und Her kommunistischen Phraseure, die die Verzweiflungsstimmung breitester Arbeitermassen zu einem schamlosen Berleum dungsfeldzug gegen die Gewertihaften ausnut ten. Diese Umstände mußte wieder das Unternehmertum aus und ging in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahres mit einer ges radezu unerhörten Brutalität gegen die Arbeiter Die Beweiserhebung ergab, daß der Betriebsleiter der Firma vor. Unter diefem Druck von allen Geiten war es eigentlich der Arbeitervertretung zugefichet hatte, mit dem Urlaub bleibe es in diesem Jahre ebenso, wie es im vorigen Jahre gewesen sei. vorauszusehen, daß sich die Spreu vom Weizen fondern und alles, Das Gericht tam zu dem Urteil: Diese Zusage des Betriebswas nicht erprobt und von einer unerschütterlichen Ueberzeugungsleiters begründe den Anspruch der Kläger auf die gleiche Urlaubsfraft beseelt war, die Reihen der Organisation verlassen würde. Dauer, die sie im vorigen Jahre hatten. Da über die Bezahlung der Bedentt man, daß am Jahresschluß 1913 die Organisation Urlaubszeit nichts Besonderes vereinbart fei, fo gelte das Uebliche. der Transportarbeiter 229 427 Mitglieder zählte und diese Zahl wähleblich fei aber, daß die Urlaubszeit nach dem durch rend des Krieges bis auf rund 58 000 herabgedrückt wurde, so fann schnittlichen Berdienst des betreffenden Arbeiters, nicht mit Jug und Recht gefagt werden, daß der Deutsche Berkehrsbund aber nach einem bestimmten Lohnfah bezahlt werde. Die Firma trotz aller politischen Wirren und wirtschaftlichen Krisen der Nach- wurde aus diesen Gründen verurteilt, die Differenz zwischen friegszeit fich glänzend behauptet hat. Stundenlohn und Afforddurchschnittsverdienst nachzuzahlen.
Die Tätigkeit des Bundes fonzentrierte sich in der Hauptsache auf die Erledigung der Riesenzahl von 33 419 2ohnbewegun gen, die in 693 Orten, 3 Bezirken, 6 Stromgebieten und dent Gebiete der Nord- und Oftfee 645 095 Berufsangehörige umfaßten. Ben den 213 Streifs, die geführt werden mußten, wurden in 88 Orten, 3 Bezirken, einem Stromgebiet und dem Gebiete der
Nordsee 6322 Betriebe mit 74 484 Berufsangehörigen erfaßt. Bon den Beteiligten waren 66 840 Mitglieder des Verkehrsbundes. Die Gesamtdauer der Streits belief sich auf 1736 Tage, so daß im Durch schnitt jeber Streit 8 Tage dauerte. Aussperrungen wurden in 5 Fällen verhängt, die sich auf 101 Betriebe mit 2724 Beteiligten erstreckten. Die Gesamtkosten aller Lohnbewegungen, Streifs und Aussperrungen bezifferten fich auf 23 244 708 701 millionen
Mart.
Wenn trotz aller bei den Lohnverhandlungen aufgewendeten Mühe und trotz wiederholter größerer Streits das Ergebnis der Lohnbewegungen feineswegs befriedigte, fo barf aber nicht übersehen werden, daß es dem DBB. gelungen ist, wenigstens verhältnismäßig die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Transport- und Verkehrsgewerbe beffer zu gestalten, als es in vielen es anderen Berufen möglich war. Mehrere Ursachen haben zu diesent Erfolge beigetragen. Erwähnt feien die beiden ausschlaggebendsten. Einmal blieb, froß aller das Gegenteil erstrebender Anweisungen der Mostauer Spaltungszentrale, die Geschlossenheit der Organisation unerschüttert. Zum anderen ist infolge des Wachsens des deutschen Transitverkehrs die Beschäfti gungsmöglichkeit im Transportgewerbe trotz der Krise beffer gemesen als in der Industrie.
Infolge der wahnwißigen Nullenflut ber Papiermart, bie alle festen Maßstäbe hinwegschwemmte, hat es feinen Zweck, über die Entwidlung der Bundesfinanzen im Jahre 1923 weitere Ausführungen zu machen.
Der Schluß des Jahres 1923 hat die gesamte Arbeiterbewegung in Deutschland in der Defensive gesehen. Jetzt gilt es, in fürzester Frist die Schäden wieder zu beseitigen, die die Stürme des Krisen jahres den Arbeitnehmerorganisationen zugefügt haben. Wir müssen wieder heraus aus der Defensive! Unermüdliche Aufklärungs- und Werbearbeit für die gewerkschaftliche Organi sation ist die erste Boraussetzung dazu.
Eisenbahner und Reichsbahngesellschaft.
Das Dementi, das wir der Ente der„ Roten Fahne", wonach die Eisenbahnbeamten bei der Ueberleitung in die zu gründende Reichs bahngesellschaft ihren Beamtencharafter verlieren und in großer Zahl entlassen würden, entgegenstellten, hat das fommunistische Blatt in Berlegenheit gebracht. Das Dementi ist nicht„ flar" genug. Es macht die Beamten auf die Gefahr aufmerksam, die darin besteht, baß man ihnen auch fernerhin bas Streifrecht ab. Sprechen will".
Bir glauben nicht, daß über diesen Bunft in London überhaupt verhandelt worden ist und wir sehen auch gar nicht die Möglichkeit, mie darüber ein internationales Abkommen getroffen werden könnte. Was die Gehalts- und Pensionsrechte betrifft, ist das von der Reichsregierung ausgehende Dementi jo flat, daß alle Rabu liftit daran nichts ändern kann. Im übrigen bestätigt die
ad into sid
Der Reichsminister für Finanzen hat durch eine Verordnung Dom 15. Juli 1924 ben bisher bei nicht rechtzeitiger Steuerentrichtung für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat fünf vom Hundert betragenden Zuschlag auf 3 wei vom Hundert ermäßigt. Die Verordnung ist mit dem 20. Juli in Kraft getreten. Fällt ein halber Monat, für den ein Buschlag zu entrichten ist, zum Teil noch in die Zeit vor dem ge nannten Tage, so ist trotzdem der geringere Zuschlag zu entrichten. Die Berordnung mag in Rücksicht auf die große Geldknappheit, der gerade die kleine Geschäftswelt leidet und die erst durch rechtigung haben; sie dürfte sich aber dahin auswirken, daß alle die Steuerentrichtung hinaushalten und so den Haushalt in größeren Steuerzahler, wenigstens soweit sie mit Krediten arbeiten, Reich, Staat und Gemeinden gefährden, da sie dabei ja in Anbetracht der weit größeren Leibzinsen ihr Geschäft machen. Sobald sich diese Auswirkung zeigt, wird darauf zu bringen sein, daß der Reichsminister der Finanzen seine Verordmung, die er auf Grund einer ihm im Artikel XVIII der zweiten Steuernotverordnung erteilten, bedenklich weitgehenden Ermächtigung erlaffen hat, einer Nachprüfung unterzieht. in de indoo
* Reichsbant. Der Reichsbankausweis von Mitte Juli hat eine weitere Entspannung der Banklage gebracht. Die Kapital anlage ging um 62,1 auf 1976,8 Millionen Goldmark zurüd, und zwar liegt das daran, daß die Reichsbank in erhöhtem Maße Rentenmartwechsel hauptsächlich an die Reichspost weitergeben konnte. Ferner gingen die an Private gewährten Kredite insgesamt um etwa 62 auf 805,8 Millionen Goldmart zurück. Der Umlauf an Zahlungsmitteln berringerte sich zugleich, und zwar der an Banknoten um 43,7 auf 1061,9, der an Rentenbankscheinen um 74,2 auf 1673 Millionen Goldmart. Der Goldbestand erhöhte fich erneut um 3 Millionen auf 469,4 Millionen Goldmark.
ministeriums tagte in Darmstadt die 7. Reichsfiedlungskonfe Reichsfiedlungs- Konferenz. Auf Einladung des Reichsarbeits renz. Vertreter der Reichsregierung und fast aller deutschen Landesregierungen waren anwesend. Zur Beratung standen u. a. die Finanzierung des ländlichen Gieblungswesens. insbesondere der Flüchtlingsfiedlungswesens, und die weitere Behandlung des Gefeßentwurfs über den Verkehr mit landmind islem wirtschaftlichen Grundstüden. Im Anschluß an die Konferenz fand Notlage und Notlage. eine Besichtigung von Anliegerfiedlungen im Odenwald statt. Solingen , 22. Juli. ( TU.) Der Schlichtungsausschuß Bergisches Land hatte am 20. Juni einen Schiedsspruch gefällt, der für die technischen Angestellten der Industrie eine Erhöhung der Gehälter von 7 bis 10 Proz. vorfah. Die Angestelltenorganisationen hatten die Berbindlich feitserklärung beantragt, die nun vom Schlichter für Westfalen abgelehnt wurde. Die Begrünburg bezieht sich in erster Linie auf die schlechte Wirtschaftsiage, die eine Erhöhung der Breduktionstoften unerträglich macht. Ebenso ab gelehnt wurde vom Schlichter für Westfalen ein Schiedsspruch, der für die Arbeiter der Solinger Kartonnagen-, Leder- und Etui induftrie am 3. Juni gefällt wurde. Hier wurde u. a. ausgeführt, daß die Billigkeit der im Schiedsspruch festgelegten Spizerilöhne außer 3 meifes stehe, aber die Berbindlichkeitserklärung müffe abgelehnt werden, weil dem Sinn des Schlichtungsausschusses von ge werkschaftlicher Seite nicht Rechnung getragen worden sei.
Neuzeitige Torftechnik auf der Königsberger Messe. Die wirts schaftliche Lage zwingt zur Ausnutzung aller Rohstoffquellen. Darum wird gerade jetzt der Ausbeute der Torfmoove besondere Aufmert= famkeit zugewandt. Um der Torfindustrie die hierzu von der Wissenhaft, der Technik und Industrie geschaffenen Mittel el möglichſt einbringlich vor Augen zu führen, hat die Land und Forst. wirtschaftsausstellung der Königsberger Dft= meffe, die vom 5. bis 9. September stattfindet, eine Sonderaus ftellung Neuzeitige Torftechnit" veranstaltet. Neben einer ſyſte= matischen wissenschaftlichen Ausstellung sind den Fabrikanten eigene Berkaufsstände eingeräumt und die Industrien, die sich mit der Fördertechnik, mit der Herstellung moderner Feuerungsanlagen, mit Bertotung, Brikettierung usw. beschäftigen, für die Ausstellung intereffiert. Besondere Leistungen der Aussteller werden durch Prämiterungen ausgezeichnet.
Diese Begründung der Ablehnung der Berbindlichkeitserklärung Die Wirtschaftslage im Siegerländer Erzgebiet ist außerordent wirft geradezu aufreizend, wenn man sich erinnert, daß von dem lich schlecht. Schon seit Monaten werden nur 35 bis 40 Proz. der felben Schlichter und auch von anderen Schlichtern sowie vom Reichsarbeiter boll beschäftigt. Die Gruben Stahlwerk" und Wilhel arbeitsminister Schiedssprüche für verbindlich erklärt wurden, die mine" bei Niederfischbach und die Grube Henriette" bei Niederunter Ausnutzung der Notlage der Arbeiterschaft dieser die scheld mit etwa je 300 Arbeitern liegen still; besgleichen eine fchaft war damals nicht nur fein Grund, die Berbindlichkeitsbedingen einen langfamen Abban bei faft allen Betrieben. Mehr härtesten Arbeitsbedingungen auferlegte. Die Notlage der Arbeiter große Anzahl von fleineren Gruben. Drohende neue Stillegungen erklärung abzulehnen, wie diesmal unter Hinweis auf die schlechte als 24 000 Bergleute und mehr als 5 Broz. der Metallarbeiter Wirtschaftslage, im Gegenteil, ohne die Notlage der Arbeiterschaft fehen sich in ihrer Existenz bedroht. Von den beteiligten Fachwäre ein solcher Schiedsspruch" gar nicht zustande gekommen. Die freifen wird, um eine Gefundung des Erzbergbaues zu ermöglichen, Notlage der ausgehungerten, durch den paffiven Widerstand und die die Einführung der Friedens frachtige gefordert. Der inflation widerstandsunfähig gemachten Arbeiterschaft hat den Schlich- Regierungspräsident hat Hilfe zugesagt, soweit es die beschränkten ter für Rheinland und Westfalen nicht gehindert, einen Schiedss Mittel erlauben. fpruch zu fällen, der diesen Arbeitern eine Arbeitszeit von 78 Stunden aufhalfte.
"
6
sind Das ruffische Arbeitstommissariat hat den Mindestlohn für die Arbeiter der staatlichen Weite für den Monat Juli wie folgt festgefekt: In Gegenden der Rangordnung I ( Mostau, Petersburg ) 6 Rubel pro Monat, in Gegenden der Rangordnung II 4,80 Rubel, in Gegenden der Rangordnung III 4,20 Rubel.
Die Löhne gelten für Minderjährige, Frauen usw. Die volle Bebeu Ein Rubel fann ungefähr gleich 2,16 Maart gerechnet werden. tung dieser Zahlen wird man freilich erft ermeffen können, wenn man bedenkt, daß zurzeit in Moskau ein Kilogramm Schwarzbrot 19 Bf., ein Paar Schuhe aber etwa 60 Mart fosten.
Zur gleichen Zeit wird in den ruffifchen Zeitungen mit großem Bomp dem Volke mitgeteilt, daß die Arbeiter- und Bauernregierung beschlossen hat, zur Berbilligung der Werte Lenins " dem Staatsperlage 1,8 Millionen Rubel( das sind 4 Millionen Goldmart!) zu überweisen. Damit fann dann der hungernde ruffifche Arbeiter fich über die Not des Leibes durch Labung an dem Quell der alleinfelig. machenden Weisheit hinwegsehen.
Das Spiritusmonopol in Polen . Der polnische Gejm hat das Gefeß über das Spiritus monopel angenommen, deſſen baldmöglichste Einführung die Regierung als eine unerläßliche Ergän zung zu dem neuen Ermächtigungsgesetz zur Stabilisierung des Staatshaushaltes verlangt hat. In erster Linie war dabei das Bestreben entscheidend, die Pfandgrundlage für eine fünftige auswärtige Anleihe zu schaffen. Die Einnahmen aus dem Spiritusmonopol werden auf etwa 320 Millionen Zloty veran [ chlagt, was etwa 20 Broz. des gesamten Budgets ausmachen würde. lauf des innerhalb der Landesgrenzen verbrauchten Spiritus sowie Dem Staatsfistus wird das ausschließliche Recht zum An- und Ver. die Herstellung und der Berkauf von reinem Branntwein vorbe halten. Die Veredelungsindustrie fwie das Exportgeschäft int Rahmen der fontingentierten Gesamterzeugung bleiben dagegen frei. Das Spirituskontingent ist für die nächsten drei Jahre auf 1,5 Millionen Hektoliter festgesetzt worden. Das Gefeh tritt am 1. Januar 1925, die Bestimmungen über die Regulierung der ProDuftion jedoch bereits in einem Monat nach der Verkündigung in Kraft. Nach Annullierung aller bisherigen Konzeffionen wird die Monopoldirettion eigene Bertaufsstellen errichten.
Wieder russische Ausfuhr nach Deutschland . Trotz der Verkün bung des wirtschaftlichen Boyfotis gegen Deutschland infolge des deutsch - ruffischen Zwischenfalls hat der Zentralverband der Koopera
für Groß- Berlin tiven( Bentrojojus) jest wieder den ersten Eier transport nach
flets an das Bezietssekretariat, 2. Hof, 2 Trep. rechts, zu richten.
12. Areis Steglig, Lantwig, Lichterfelbe. Donnerstag abend 7%, Uhr Funktionärinnenfigung bei Frau Runert, Lichterfelbe, Groonftr. 24.
Junglozialisten. Gruppe Charlottenburg . Mittwoch, 23. Juli: Distuffions.
abend im Volkshaus, Rosinenstraße.
Genossenschaft
angeschl. dem Verb. sozialer Baubetriebe Berlin N24, Elsässer Str. 86-88 Fernsprecher: Norden 1198 Herstellung elektr. Licht-, Kraftund Signalanlagen Verkauf aller elektrischer Bedarfsartikel Ausführung sämtl. Reparaturen Preiswerte, gediegene Arbeit 000000000
Bis auf weiteres gebe ich meiner werten
Kund- Zigaretten, Zigarren, Tabake
schaft aut
bei Barzahlung 2% Rabatt Alle bekannten Marten wieber am Lager 3igarren von 3-30 Pf. pro Stüd Zabate bedeutend billiger geworden. Zabafwaren
Arno Geßner, oß- Handlung. Berlin NW , Werftftr.21, am Kriminalgericht
80
J
P. RADDATZ& Co.
Berlin W, Leipziger Str. 122/23.
Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Gateenus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lotales Grund Sonstiges: Walter Trojan; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin , Druck: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin GW. 68, Lindenstraße 3.
HOLZHAUSE Strumpfwaren Trikotagen
von 500 Mk. an,
Schuppen, Hallen, Ga
la. Qualitätsware, große Auswahl ragen etc. liefert preis- zu billigsten Preisen, kaufen Sie bei wert kurzfristig
Holzhausbau Littmann
Erich Schulz
N 54, Lothringerstrasse 91/93 Neukölln, Kaiser- Friedrich- Straße 220
Norden 6020/21
a. d. Weichselstraße. Vorzeiger dieses Inserats 5% Rabatt.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Trauringe****
1 Ring Dukatengold von 9,00 Goldmk. an
1 Ring 585 gestemp. von 6.00 Goldmk. an
1 Ring 333 gestemp. von 2,90 Goldmk, an ges. gesch Einfache Ringe 1,80 Goldmark
Hermann Wiese, Juweller, Berlin N, Artilleriestr.30
5 Minuten vom Bhf. Friedrichstraße , Untergrundbhf. Oranienbe. Tor Berlin W, Passauer Str. 12, Untergrundbahnhof Wittenbergplatz Garantieschein für gesetzlichen Goldinhait. Telegr- Adr. Trauringkanone Berlin - Versand nach auswärts Fahrgeldvergütung Preisliste gratis
Oel:
Mühlen= Einrichtungen
fur Handu Kraftl
Caste Spezlofobel G.Weber G
Rudwigsburg
Resonders
wirksam sind die KLEINEN ANZEIGEN in der Gesamtauflage des
Vorwärts" und
GAAGAND
STUTTOT