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mirde im Schlichtungsverfahren bestimmt, daß in den Betrieben, die bleibt, als die Beamten auch acht Stunden arbeiten.

Gewerkschaftsbewegung dem Rämmerer unterstellt sind, so lange der Achtstundentag erhalten

Für den Achtstundentag.

Wir berichteten in unserer heutigen Morgenausgabe über die Kundgebung des Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaftsrings Deutscher Arbeiter-, Angestellten- und Beamtenverbände für die Ratifizierung des Abkommens von Washington. Wir er­halten nun aus Essen folgendes Telegramm:

Die Lohnverhandlungen gaben der Ortsverwaltung viel Arbeit. Es mußten 25 verschiedene Lohnabkommen abgeschlossen werden, davon allein für die Güter fünf, dann für die Straßenbahn, wo die Echwierigkeiten am größten waren, weil sich diese städtische G. m. b. H. als Echarfmacher erster Klaffe erwies, und schließlich auch für die Hebammen. Der Abschluß von neuen Manteltarif verträgen gelang bei den Gütern, Forsten, für die Kämmereiarbeiter und für andere Gruppen. Bei den Charlottenburger Wasserwerken ergaben sich große Shwierigkeiten. Die Neuköllner Großhandels­Der gefchäftsführende Vorstand der Zentrumsgesellschaft wollte alle sozialen Bestimmungen abbauen, weil sie sich partei für Essen Stadt und Land befaßte sich in seiner nicht mehr als fommunaler Betrieb fühlte( als Privatbetrieb hat sie Sigung vom 23. Juli 1924 eingehend mit der Arbeitszeit folchen Lurus fcheinbar nicht nötig!); es gelang aber, den neuen frage und nahm einstimmig nachstehende Resolution an, die Vertrag über das von der Gesellschaft erstrebte Niveau einer Arbeits­gleichzeitig an die Zentrumsfraktion des Reichstages gesandt wurde: ordnung hinauszubringen. Die Straßenbahn sträubt sich auch heute noch gegen einen Manteltarif. In letzter Zeit spielt die Frage der Regelung der Arbeitszeit im rheinisch- westfälischen Industriegebiet in fleigendem Maße eine er hebliche Rolle. Sie stand nicht nur im Mittelpunkt der Krise im Bergbau, sondern ist auch von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung der Verhältnisse in der Großindustrie des hiesigen Be­zirks. Zwar ist durch das Arbeitszeitabkommen vom 13. Dezember 1923 für die Eisenmetallindustrie des Ruhrbezirks unter aufopfe­rungsvoller Mitarbeit des Christlichen Metallarbeiterverbandes der Bersuch gemacht worden, den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rech

Bolenite ging dann in längeren Ausführungen auf den neuen Reichsmanteltarif ein. Der Berbandsbeirat hat diesen Ver. trag abgelehnt, weil er erhebliche Verschlechterungen bringt. Der Reichsarbeitsminister erklärte ihn aber für verbindlich, weil er auf dem Standpunkt steht, daß die Verschlechterungen, die natürlich in erster Linie auf dem Gebiete der sozialen Bestimmungen liegen, weiter noch gegen die Beschränkungen, die die Behörden der dies­für die Arbeitnehmer tragbar sind. Der Berichterstatter protestierte weiter noch gegen die Beschränkungen, die die Behörden der dies jährigen Maifeier auferlegt hatten.

Ueber den Stand der Organisation teilte Polenste mit. daß der geringe Mitgliederrudgang vornehmlich auf den Ber. fonalabbau zurückzuführen ist. Es macht sich aber in der letzten Zeit wieder eine rege Anteilnahme der Arbeiterschaft am Organisationsleben bemerkbar. Die Schäden der Inflations- und Abbauperiode werden bald völlig überwunden sein.

nung zu tragen, jedoch hat das Berhalten weiter Arbeiterkreise ge­zeigt, daß für die Arbeiter der Schwereisenindustrie sich un halt bare Zustände herausgebildet haben, die dringend der Abhilfe bedürfen. Der Christliche Metallarbeiterverband hat sich daher ge: zwungen gesehen, durch eine Eingabe an den Herrn Reichsarbeits­ minister die Forderung zu erheben, daß das dreigeteilte achtlichen Ueberschuß für die Lokalkasse feststellen, obwohl für die Den Raffenbericht gab 3ietemann. Er konnte einen erbeb­stündige Arbeitssystem für Schwerarbeiter in Agitation und für dringend nötige Umbauten und Renovierungen er Betrieben der Gruppe Eisen industrie wieder ein- hebliche Mittel verausgabt worden sind. Ab 13. Juli find auf Be­geführt wird. Den in der Eingabe enthaltenen eingehenden schluß des Verbandsbeirates die Unterstügungseinrichtun Darlegungen mußte sich die Zentrumspartei des Stadt- und Land: gen wieder in Kraft getreten. An Krantengeld wird freises Effen aus chriftlicheer, sozialen und fulturellen Gründen durch der sechefache Betrag des Beitrages gezahlt; Erwerbslose er­cus anschließen, zumal auch die entstandenen wirtschaftlichen halten den neunfachen Betrag. Die Streitu nterstüßung be­Mißstände star fe politische Auswirkungen zur Folge es den 50- bis 150fachen Beitrag ausgezahlt. trägt das zehnfache des Beitrages und für Sterbegeld gibt Am Schluß des Be­haben. Wir bitten daher die Reichstagsfraktion, dem vorerwähnten richtes, der von der Bersammlung ohne Diskussion genehmigt wurde, Antrage, der durch den Reichstagsabgeordneten Wieber vertreten teilte Bolenste mit, daß die Bureaus in Zukunft wie folgt geöffnet wird, die vollste Unterstügung angedeihen zu lassen." find: Die allgemeine Bureauzeit ist von 9 bis 1 Uhr. Die Kassen sind von 9 bis 12 Uhr geöffnet, für Abrechnungen auch Montags Sprechstunde von 5 bis 7 Uhr an den gleichen Tagen. Zur Aus­und Donnerstags von 4 bis 7 Uhr. Die Bibliothekkommission hält funfterteilung ist das Gefretariat Donnerstags von 5 bis 7 Uhr ge­öffnet. Im Intereffe eines geordneten Geschäftsbetriebes werden die Mitglieder ersucht, diese Zeiten innezuhalten.

Dieser Beschluß zeigt, daß sogar das Zentrum in den Kreisen, wo es sich auf die Arbeiter stützt, gezwungen ist, für den Achtstundentag einzutreten. Auch die in den Chriftlichen Gewerkschaften organisierten Arbeiter wissen nur zu gut, daß die Abkehr vom Achtstundentag, nachdem er fünf Jahre in Kraft war, nicht durch das Gutachten der Sachverständigen hervorgerufen wurde, sondern durch die brutale Ausnutzung der Notlage der Arbeiterschaft, die entstanden ist durch die Krise nach dem Zusammenbruch der Mark.

Der Gemeindearbeiterverband im 2. Quartal. In der Generalversammlung der Gemeindearbeiter gab am Freitag Bevollmächtigter Bolenjte einen Ueberblick über die Ent­wicklung der Berliner Filiale des Gemeinde- und Staatsarbeiter verb andes im 2. Quartal 1924.

Die schlechte Wirtschaftslage ist auch an den Gemeinde. betrieben nicht spurlos vorübergegangen. Das zeigte sich besonders bei den Tarifverhandlungen, wo es oft schwer war, alle Berschlechterungen abzuwehren. Das ist auch in den anderen Ge­meinden in Erscheinung getreten, weil dort der Ausfall der Gemeinde­wahlen eine Vergrößerung der bürgerlichen Frat tionen brachte. Der Ausgang der Reichstagswahien hatte insofern eine Rückwirkung auf die Gemeindearbeiter und Beamte, als deren Bezüge sich im allgemeinen nach den Beamtengehältern im Reiche regeln. Der Angriff der verschiedenen Behörden auf den Achtstundentag läßt sich jetzt übersehen. In den Staats- und Brovinzialpflegeanstalten ist für das Pflegepersonat die neun. ftündige Arbeitszeit eingeführt worden; für das Betriebsperfonal ließ sich der Achtstundentag halten. In den privaten Sanatorien wird allgemein noch acht Stunden gearbeitet, nachdem auch hier Besuche, eine längere Arbeitszeit einzuführen, vom Ber: foral unter Führung des Verbandes abgewehrt wurden. Die privaten Heilanstalter haben eine Arbeitszeit bis zu 10 Stunden. In den städtischen Pflegeanstalten verlangte der Magistrat freie Hand für eine willfürliche Regelung der Arbeitszeit. Nach längerem Ronflift wurde erreicht, daß vertraglich für das Pflegepersonal neun Stunden und für das übrige Personal acht Stunden Arbeitszeit feft­gelegt wurden. In den Gas- und Wasserwerken wird bis September d. 3. 8% Stunden gearbeitet. Es ist aber eine starte Strömung unter den Beschäftigten vorhanden, dann wieder zum Achtstundentag zurückzukehren. Diese Bestrebungen werden selbstverständlich vom Verband unterstützt. Die in den Elektrizitätswerfen und der Großhandelsgesellschaft Neukölln Beschäftigten arbeiten noch acht Stunden am Tage. Versuche, eine längere Arbeitszeit einzuführen, fonnten abgewehrt werden. Bekannt ist der Konflikt in den Rämmereibetrieben. Hier

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Einmütigkeit herridjte in puncto Steiern. Man besmerte fidy nicht nur über die Gewerbe, Umsatz- und besonders die Erwerbs­Tofensteuer, sondern verlangte ganz radikal die baldige Abschaffung aller die freie Wirtschaft" hemmenden Gesezesbestimmungen. Dem­entsprechend natürlich auch die Aufhebung der Preisprüfungsstellen, der Bucherverordnungen und gerichte und als letzten Trumpf eine Amnestie für die, die von der Innung festgesetzte Preise genomme hatten und deswegen wegen Buchers bestraft worden sind.

Anderen ist dagegen der Beamtenapparat immer noch zu groß", vornehmlich wohl, wenn es sich um Steuerbeamte handelt. Sie verbitten sich jedes Hineinreden in ihre Berufs­angelegenheiten, und einer der Herren Meister, der seinen Gehilfen und Lehrlingen gegenüber wahrscheinlich ständig von Autoritäts­gefühl durchörungen ist, meinte im Bewußtsein dessen ganz freu herzig, bezüglich der ihn behelligenden Beamten: Früher haben sie fich um uns gefümmert, heute danken wir für ihre Bormund­schaft!" Autorität fann man also verschieden auffassen und hier bedankt man sich bestens für die, die man nicht selber hat und die einem unbequem ist!

Zu den Unbequemlichkeiten gehört die Invalidenversicherungs pflicht für die Lehrlinge. Sie find nämlich keine Arbeitnehmer". Außerdem ist den Meistern die Bestimmung, daß ein zweiter Lehr ling erst im dritten Lehrjahr des ersten angenommen werden darf, ling erst im dritten Lehrjahr des ersten angenommen werden darf, ein Dorn im Auge.

Darum bekommt der

Eine Entschädigung von 3000 Goldmark jährlich ist nach Mei­nung des Bundestages für den Bundesvorsitzenden entschieden zu wenig. Bei dieser wichtigen Debatte fiel ein Zwischenruf Ein Eisenbahnschaffner kriegt auch fo viel!" Bundesvorsitzende auch fünftig 5000 M., wahrscheinlich, damit er nicht eventuell mit einem Eisenbahnschaffner verwechselt werden könnte.

Leichtfertige Verdächtigung, aber kein Entlassungsgrund. 3mei Kontoristinnen, die bei dem Werkzeugfabrikanten Sch a che angestellt waren, sollen Geschäftsgeheimnisse der Firma verraten haben. Sie wurden deshalb fristlos entlassen. Als fie vor dem Kaufmannsgericht flagten, sollte der Beklagte natürlich nachweisen, daß die Entlassenen tatsächlich Geschäftsgeheimnisse der­raten hatten. Da zeigte sich aber, daß nichts weiter als eine ganz haltlose Verdächtigung der Klägerinnen vorlag. Zunächst wurden zwei Zeugen vernommen, denen Geheimnisse verraten sein sollen. Beide Zeugen haben ihr Geschäft in demselben Hause wie der Be­tlagte. Der eine kannte die Klägerinnen überhaupt nicht, der andere hat sie gelegentlich im Hause gesehen, außer einem Gruß aber nie ein Wort mit ihnen gewechselt. Da beide Zeugen in einem ganz anderen Geschäftszweige tätig sind als der Beklagte, so geheimnissen. Nachdem diese beiden Zeugen völlig versagt hatten, haben sie übrigens nicht das geringste Interesse an dessen Geschäfts­berief sich der Beklagte auf eine weitere 3eugin, die tatsächlich An­gaben über den Berrat der Klägerinnen machen sollte. Aber auch diese Zeugin konnte nichts weiter sagen, als daß sie die Klägerinnen in einem Café in Gesellschaft von vier Herren getroffen, zwei Lische von ihnen entfernt gesessen und gehört habe, daß über Geld­angelegenheiten der Firma Schachel gesprochen worden sei. Da die Klägerinnen mit großer Bestimmtheit versicherten, fie feien noch ich nichtssagende Angabe der Zeugin fehr zweifelhaft, und der nie in dem betreffenden Café gewesen, so schien auch die schon an Beklagte fah sich deshalb genötigt, anzuerfennen, daß er die Kläge rinnen zu Unrecht entlassen habe. Auf Grund dieses Anerkennt Kündigungszeit zu zahlen.

Die ,, Rote Fahne" ein Teil der bestehenden Ordnung. Die Rote Fahne liebt es, dem Deutschen Baugewerksbund alle möglichen Verbrechen anzudichten. Der Kleine Kläffer, der die fommunistische Organisation der Bauarbeiter vorstellt und in der Roten Fahne" den überflüffigen Nachweis führen darf, daß die Größe feines Mundwerks in feinem Verhältnis steht zu seinem Ber­stande, beweist mit seinen Schimpfereien nur, daß der Baugewerfs­bund sich auf guter Fahrt befindet. Heute morgen hat das Kommunisses wurde er verurteilt, den Klägerinnen das Gehalt für die nistenblatt wieder eine gute Spalte opfern müssen, um sich lächerlich zu machen. Es zieht über die vom Vorstand des Baugewerksbundes beantragten Statutenänderungen her und erhebt die fürchterliche Anklage, daß bei Annahme diefer Anträge der Baugewertsbund vollständig zu einem Teil der bestehenden Ord nung" gemacht werden würde. Warum? Jezt kann die Organi­fation nur durch bestimmte Personen juristisch vertreten werden. Der Borstand beantragt deshalb die Bildung einer G. m. b. 5.( Gefell­schaft mit beschränkter Haftung). Damit wird, wettert die Rote Fahne", der Baugewerfsbund ein Teil der bestehenden fluchwürdigen tapitalistischen Gesellschaft". Ob diefes fluchwürdigen Verbrechens mendet der Leser die Zeitung, und was fieht sein entsetztes Auge? Verlag" Rote Fahne" G. m. b. 5." Fürchterlich!

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Vom Bundestag der Friseur- Innungen.

Die Friseurinnungen Deutschlands hielten am 21. und 22. Juli in Hannover ihren 53. Bundestag ab, von dessen langwierigen Ber­handlungen einiges für die Arbeitnehmerschaft von Interesse fein dürfte. Der Bundesvorstand teilte unter anderem mit, daß sein auf Grund eines früheren Beschluffes an den Reichsarbeitsminister ge­richtetes Gesuch um Einführung der geje zlichen Sonn­tagsruhe im Friseurgewerbe abschlägig beschieden worden fer. Der jezige Bundestag sprach sich erneut mit entschiedener Ma­jorität( 899 gegen 360 Stimmen) für die Sonntagsruhe aus und gab dem Bundesvorstand Auftrag, mit aller Energie auf eine ge= jegliche Sicherung der Sonntagsruhe zu dringen. Vom Verband deutscher Friseurgehilfen war dem Bundestag folgen­des Telegramm aus Berlin zugegangen: Fordern Sonntagsruhe, sonst offener Kampf." Interessant ist, daß der größte Teil der meltstädtischen" Berliner Innungsmeisterstimmen gegen die Sonntagsruhe abgegeben wurde!

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Die Krise in Polnisch - Oberschlesien . Katlowih, 25. Jufi. Die Verhandlungen der Arbeitgeber. und Arbeitnehmerverbände mit der Regierungskommiffion zur Beilegung der oftoberschlesischen Induſtriekrise sind am Domerstag zu keinem Abschluß gekommen, sie wurden auf Freitag vertagt. Ueber die Krise in der Kohlenindustrie ist noch zu berichten, daß auf verschiedenen Gruben bereits Maffenkündigungen vorgenommen wurden und weitere Kündigungen bevorstehen. Hauptsächlich wird das Rybaiter und Plesser Revier von der Krise betroffen.

Achtung! Maschinenseger! Die rwahl des Brandenburgischen Maschinen feservereins hatte nur für drei Delegierte die absolute Majorität ergeben. Es ist deshalb eine Stichwahl zwischen Rörber und Lemde nötig. Alles Nähere fiebe Inferat in der heutigen Morgenausgabe.

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Theater der Woche.

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Bom 27. Juli bis 4. August 1924. Ballsbühne. 27. bis 31. Die Kreuzelschreiber. Ab 1. 8. Die Geisha. Krall Oper: Das Fürstenkind. Schauspielhaus: Die verfolgte Unschuld. Leffing Rammerspiele: Rümmelblättchen. Deutsches Theater: Klubleute. Theater: Geschlossen. Schiller- Theater: Die Frau ohne Ruß. Renaiffance Theater: Satans Maste. Die Tribüne: 27. Dr. Stieglig. 28. Geschlossen. Ab 29. Biederleute. Deutsches Aünstlertheater: Der blaue Seinrich. Ab 1. 8. Onfel Bernhard. Trianon- Theater: Anatol. Refidenz- Theater: Hinkemann. Intimes Theater: Der Arb. Nachtlichter. Der Befehl. Romische Oper: Die tanzende Prinzessin. Lustspielhaus: Die Hausdame. Metropol- Theater: Mascottcher. Aleines Theater: Geschloffen. Rose- Theater: Lehmanns Kinder. Theater im Admiralspalaft: Drunter und Drüber. Rachmittagsverstellungen. Boltsbühne: 27. Juli. 3., 10., 17., 21., 24. und 31. August Fra Diavolo.

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Berantwortlich für Bolitik: Ezuft Reuter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Walter Trojan; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerci und Berlagsanftalt Baul Ginger u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstraße 3.

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