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Publikum die Löschhilfe versagt, trozdem es dazu| verpflichtet ist. Verweigerung der Löschhilfe tann mit 150 Goldmark Strafe geahndet werden. Was wird getan, um die Feuergefahr abzuschwächen? Nadelhölzer, die sehr leicht brennen, erhalten als Feuerschuh junge Birken, d. h. man zieht Birken im Nadelwald auf, weil das junge faftige Grün ein Weiterverbreiten des Feuers verhindert. Ferner werden Laubhölzer angepflanzt, die ebenfalls Brände auf­zuhalten vermögen. Um auch hier eine kleine Augenweide zu schaffen, hat man im Grünauer Waldgebiet im Laubholz auch die bekannte amerikanische Roteiche gepflanzt, die im Herbst ein prächtiges, blutrotes Gewand anlegt. Was hat man bei Waldbränden zu tun? Sind Birken vorhanden, so haut man grüne este ab und schlägt hiermit die Flammen aus. Weiter ist, wenn irgend möglich, sofort der Förster und die Polizei zu benachrichtigen. Sind Spatenwerkzeuge vorhanden, so wirft man Sand auf das Feuer und trägt so am wirffamsten zum Löschen bei. Am Schluß der Wanderung wies der Führer noch darauf hin, daß manche Schullehrer nicht das geringste Ver= ständnis für den Forstschutz haben. Ja, es ist u. a. ein Fall zu verzeichnen, wo ein Oberlehrer mächtig aufbrauste, als er vom Forstbeamten aufgefordert wurde, feinen Schülern das Abpflücken der Zweige zu untersagen. Die Forstbeamten find in ihrem Recht, wenn sie derartige" Pädagogen" zur Anzeige bringen, die dann ein Disziplinarverfahren mit dem 3wed der Dienſtent­laffung zu gewärtigen haben. Es mag in diesem Zusammenhange erwähnt werden, daß unsere organisierte Arbeiter= jugend und unsere Naturfreunde jederzeit bereit sind, die Forstbeamten in ihrer schweren Arbeit tatkräftig zu unterstützen. Nur allzu viele wissen nicht, daß das Abpflücken von 3weigen mit hohen Geldstrafen gefühnt werden kann. In der Naturschußpolizeiverordnung ist festgelegt, daß das Abschneiden insbesondere von Tannen-, Fichten-, Kiefern und Birkenzweigen, Blüten oder Blütenfnospen oder Früchte tragenden Zweigen der Weiden- und Haselnußsträucher, des Weißdorns, der Eberefche, der Obstbäume, des Sanddorns, des türkischen Flieders, des Holunders, des Pfaffenhütchens und endlich des Ginsters ver­boten ist. Es würde zu weit führen, wenn man auch die Pflanzen aufzählte, die im Polizeibezirk Berlin   geschützt sind. Nennen wollen wir jedoch die weiße Wasserrose, sämtliche Knabenkrautarten, die Graslilie, das Maiglöckchen, das Leberblümchen, die wilden Rosen, die Prachtnelke, die auch Federnelte genannt wird, usw. Im Grune wald und in der Jungfernheide sind sämtliche Farnkräuter ebenfalls Am nächsten Donnerstag soll eine Wanderung in den Müggelbergen stattfinden. Rege Beteiligung ist auch hier dringend erwünscht.

geschützt.

Jm Park von Babelsberg   ermordet.

Wer ist der Tote?

Ein junger Mann wurde am vergangenen Sonnabend mit einer schweren Kopfverlegung im Schloßpart von Babelsberg   tot auf­gesunden. Man nahm zunächst einen Selbstmord an. Weil aber die Todesursache nicht einwandfrei festgestellt werden konnte, so ordnete der Oberstaatsanwalt von Potsdam   die Obduktion der Leiche en. Diese ergab, daß der Mann durch einen Kopfschuß ge= tötet worden ist, den er sich nicht felbst beigebracht haben tann. Nach den Feststellungen der Aerzte ist die Kugel dicht unter­halb des Rockfragens in das Genick eingedrungen und an der Stirn wieder herausgetreten. Die Ausschußstelle zeigt ein großes Loch,

Räuber ist etwa 20 Jahre alt, bat rötliches Haar und trug ein offenes Hemd. Er ist etwa 1,70 Meter groß. Von seinem Begleiter weiß man nur, daß er ein junger, dunkler Mensch ist. Mitteilungen zur Aufklärung an Kriminalkommissar Werneburg im Zimmer 80 des Polizeipräsidiums.

Staatsgefährliche Lampions.

Polizei und Gendarmerie gegen harmlose Naturschwärmer. Folgendes interessante Erlebnis hatte der Bezirk 21, Gau 9, des Arbeiter- Radfahrer- Bundes Solidarität" in einer der letzten Julinächte zu bestehen.

Die Bezirksleitung hatte ihre Ortsgruppen nach dem Werlfee bei Erkner   dirigiert, um ihren Mitgliedern, die nicht das Geld heben, sich eine italienische Reise zu leisten, einmal eine italienische Nacht zu bieten und die Schönheiten einer Sommernacht besonders draußen an einem unserer märkischen Seen zu genießen. Alles war vorbereitet und auch vom Wetter begünstigt. Nur hatte man ver­geffen, daß man selbst zu einem Ausflug mit einer italienischen Nocht eine Genehmigung bedurfte. Kaum hatten es sich die zahl­reich eingetroffenen Bundesgenossen bequem gemacht und ihre Lam­pions entzündet, als plöglich ein Kommando von 15 bis 20 Mann Polizei, bestehend aus Schupo  , Gen=

Erklärung.

daß die Sozialdemokratische Partei   Berlins   und die Gewerkschaften In einem Teil der Presse ist di: Behauptung aufgestellt worden, an der von der Reichsregierung am Sonntag, den 3. August veranstalteten Gedenkfeier" für die Opfer des Welt­frieges teilnehmen. Die unterzeichneten Organisationen erklären, daß fie mit dieser Gedenkfeier nichts zu tun haben. Das veröffent­lichte Programm zeigt eine militaristisch- nationalistische Aufmachung. Die Arbeitnehmerschaft Berlins   wird aufgefor­dert sich an dieser Veranstaltung nicht zu betei­ligen. Auch die Sozialdemokratische Partei   und die Gewerkschaften ge­denhm der Kriegsopfer. Indem sie das Los der Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen und der Kriegskrüppel nach Kräften zu lindern suchen, ehren sie das Andenken der Gefallenen. Eine Erhöhung der Bezüge und Renten der Hinterbliebenen und Kriegsfrüppel wäre auch für die Reichsregierung und die an der Feier teilnehmenden politischen Parteien ein besseres Gedenken der Kriegsopfer. Bezirksverband Berlin   der Sozialdemokratischen Partei. Künstler.

Der Ausschuß der Gewerkschaftskommiffion Berlins   und Umg. Siegle.

AfA- Bund, Ortskartell Berlin  . Flatau. Wewzow.

darmen sowie Kriminalbeamten, erschien und unter Androhungen von Gewaltmaßnahmen die Räu­mung des Waldes verlangten, mit dem Hinweis, daß jede Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel ver­boten fei. Selbst der Hinweis unserer Genossen, daß wir gar nicht daran dächten, eine politische Demonstration oder Versammlung zu

Die Rote Fahne" vor Gericht.

300 M. Geldstrafe für den verantwortlichen Redakteur. In der Roten Fahne" war unter der Ueberschrift: Ist es richtig?" ein. Artikel erschienen, in dem auf Grund von Mit­teilungen eines Gewährsmannes gegen den Kriminaloberinspektor Dr. Grünberg vom Berliner   Polizeipräsidium der Vorwurf er­hoben worden war, daß er seinen Gärtner in vier Fällen zur Be­gehung eines Mordes gegen sechs Personen angestiftet habe, die ihm mißliebig waren. Weiterhin war Dr. Grünberg der Vor­wurf gemacht worden, daß er selbst einen Meineid geleistet und Zeugen beeinflußt habe, falsch zu schwören. Wegen dieses Artikels hatte der Polizeipräsident gegen den verant­wortlichen Redakteur der Roten Fahne" Janus und gegen den Gärtner Trepplin Strafantrag gestellt, und Dr. Grünberg hatte sich als Beleidigter dem Verfahren als Nebenfläger angeschlossen.

Die Verhandlung fand nunmehr vor dem Amtsgericht Mitte statt. Der Angeflagte Trepplin ist ein Vetter der Frau des Belei­digten und war von Dr. Grünberg, als er stellungslos war, auf dessen Gut in Finkenmühle bei Zossen   als Gärtner angestellt wor­den. Es ergaben sich später Differenzen, in deren Verlauf dem Better gekündigt wurde. Nun trat Trepplin mit schweren Anschuldigungen gegen Dr. Grünberg auf, und er ist schon mehrfach deswegen vor Gericht gewesen. Nach seiner Behauptung soll Dr. Grünberg ihm nahegelegt haben, den Ortsbriefträger und den Pächter des Grünbergschen Gutes sowie andere Personen, mit berg, dem Gutspächter und anderen Ortseinwohnern hatte sich ein denen Dr. Grünberg ebenfalls in Differenzen geraten war, e infa ch niederzuschießen. Aus den Streitigkeiten zwischen Dr. Grün­Rattenkönig von 3ivilprozessen entwickelt und Trepp­lin behauptete nun, daß Grünberg selbst nicht nur falsch geschworen habe, sondern auch ihn und andere Personen verleiten wollte, Falscheide zu leisten. Zur gestrigen Berhandlung war ein größerer Beugenapparat aufgeboten, da die Angeklagten den Wahrheits­beweis antreten wollte. Staatsanwaltschaftsrat Reinbach be­zeichnete die gegen den Leiter einer Kriminalinspektion erhobenen Vorwürfe als phantastisch und ungeheuerlich. Trepplin habe aus halten hatte. Ein derartiges Borgehen verdiene eine schwere Strafe niedrigster Rachsucht gehandelt, nachdem er seine Entlassung er­und er beantrage gegen Trepplin wegen verleumderischer Beleidi­gung sechs Monate Gefängnis. Bedauerlich sei es, daß eine Re­daktion derartige Verdächtigungen, die nicht einmal einen politischen Beigeschmack haben, ohne jede Nachprüfung aufnehme. Dess halb könne der Angeklagte Janus den Schutz des§ 193 nicht für fich in Anspruch nehmen. Auch der Einwand, daß die Verdächtigungen durch die bedingte Fragestellung der Ueberschrift nicht direkt sich zu eigen gemacht habe, sei hinfällig, denn aus der ganzen Form des Artikels gehe die Absicht der Beleidigung hervor. Gegen Janus be­antragte der Staatsanwalt 500 M. Geldstrafe. Dr. Viktor Fräntl nahm für Janus den Schutz des§ 193 in Anspruch und verlangte die Freisprechung von Trepplin, da dieser mit der Abfassung des Artikels nichts zu tun gehabt habe. Es sei kein Beweis dafür er­bracht, daß der Artikel genau das wiedergäbe, was Trepplin der Re­daktion erzählt habe, und es sei doch möglich, daß der Redaktion bei der zusammengefaßten Wiedergabe Entstellungen laufen seien.

Der Amtsrichter tam jedoch nach längerer Erwägung zu einer gegenteiligen Auffassung und hielt beide Angeklagte der Beleidigung schuldig. Die in dem Artikel behaupteten Tatsachen seien geeignet, den Kriminaloberinspektor in der öffentlichen Meinung herabzu­würdigen. Die umfangreiche Beweisaufnahme habe gegen diesen

Das die Kugel aus der Stirn herausgerissen hat. Hiernach liegt veranstalten, half nichts. Es wurde ihnen vielmehr mit sofortigen nichts ergeben. Die eigentliche Aussage von Dr. Grünberg erschien

unzweifelhaft ein Mord vor. Mit der Aufklärung wurde vom Chef der Kriminalpolizei Regierungsdirektor Hoppe und Krimi­Taltommissar Dr. Riemann beauftragt.

Der Befund ergab folgendes Bild: Die Leiche lag mit dem Geficht nach unten in einer großen Blutlache in dem Parke dicht neben einer kleinen Tempelruine. Die rechte Hand war nach rechts ausgestrect, die linke lag auf der Brust. Unter der Leiche lag in der Gegend der linken Hüfte eine große Mauser parabellum­ Pistole  . Auf dem Fundament der Ruine stand ein weißer Karton, anscheinend ein Schuhfarton. Auf ihm lag eine Schnur, in ihm ein Ladestreifen mit neun scharfen Patro nen, die zu der Parabellumpistole passen. In der Nähe der Leiche lag eine ziemlich große alte Armbanduhr mit dem Armband. Die lihr war förmlich auseinandergerissen, der Deckel stand auf und die Spiralfeder hing heraus. Diese Uhr hat wahrscheinlich dem Toten gehört. In seinen Kleidertaschen fand man eine braune lederne Brieftasche mit zwei Rentenmark und einen Fünf­milliardenschein, ein tleines Messer und ein filbernes Rigarettenetui, das noch fünf Zigaretten enthielt. Auf einer Fließe der Tempelruine stand mit einem blauen Tintenstift geschrie: ben: 2m 25. Juli abends zwischen 8 und 9 Uhr." An dieser Stelle lagen Späne, die vom Anspitzen des Tintenstiftes herrühren. Der Tintenstift selbst aber wurde nicht mehr gefunden. Es ist noch nicht gelungen, die Person des Ermordeten festzustellen. Er ist etwa 20 bis 30 Jahre alt und 1,85 Meter groß, hat ein läng­liches grobes Gesicht und dunkles etwas emporstehendes Haar und trug ganz neue Kleidung; einen Homesponanzug, eine Schieber­müße" aus gleichem Stoff, ein wollenes Hemd mit weißem Brust­einjaz. den kleine blaue Linien zieren, und eine kleine blauroie Krawatte zum Anstecken( nicht Selbstbinder). Aus dem Hemde ist das Zeichen herausgerissen, ebenso aus dem weißen mit roten und blauen Linnen gerändertem, Taschentuch. Der Mord ist vermutlich schon am Tage vorher, am 25. Juli wahrscheinlich gegen 9 Uhr abends verübt worden. Um diese Zeit haben Zeugen einen Schuß fallen hören. Sie fönnen sich aber in der Zeit geirrt haben, es fann auch etwas später gewesen sein. Alle diejenigen, die den be­schriebenen Mann kennen oder ihn, ohne ihn zu kennen, allein oder mit anderen in der Gegend gesehen haben, werden ersucht. fich bei Kriminalkommissar Dr. Riemann im Berliner   Polizei­präsidium zu melden.

Festnahme eines Wegelagerers.

Gewaltanwendungen gedroht, die Lampions herunter­gerissen, zwei Genossen, welche die Mitglieder ihrer Ortsgruppe fammeln wollten, wurden verhaftet. Unter solchen Umständen zogen es die meisten vor, schleunigst wieder in der Nacht nach Hause zu fahren, der Rest blieb schließlich in Werlee und mußte froh sein, daß ihm in einem Lokal gestattet wurde, für einen Teil der Nacht

zu verbleiben. Dieses Lokal hatte jedoch schon im Laufe der Woche fünf Mann Schupo als Wache erhalten, um der zu erwartenden Kommunistischen Demonstration" entgegentreten zu können. Ganz besonders schneidig" waltete der Herr Gendarmeriewachtmeister von Erfner feines Amtes.

Es verdient nun die Frage aufgeworfen zu werden: Können sich gewisse Polizeiorgane überhaupt in die Lage eines großstädti­schen Arbeiters versezen? Hat er nicht dringend das Bedürfnis, be 30 Grad im Schatten sich vielleicht nur einmal im Jahre 24 Stunden draußen am See den Staub der Fabrik abzubaden? Muß denn nun schon eine größere Tour eines Arbeiter- Radfahrer­Bundes gleich als politische oder gar kommunistische Versammlung gestempelt und mit Gummifnüppeln auseinandergejagd werden? Wann hört man jemals, daß auch den Hakenkreuzlern ebenso ge dient wird? Dem Herrn Gendarmeriewachtmeister von Ertner sei besonders empfohlen, seine Aufmerksamkeit lieber dem wahn= sinnigen Autorasen turz vor Ertner mehr zuzu­wenden.

Geldschrankeinbrecher im Poftamt.

Geldschrankeinbrecher haben in der Nacht zum Donnerstag das Postamt 17 am Schlesischen Bahnhof heimgesucht. Sie erbrachen dort zwei Schränke, die im ersten Stock stehen, kunstgerecht" nach Art der gewerbsmäßigen Spezialisten und erbeuteten 10000 Goldmart. Um teine Spuren zu hinterlassen, wischten sie die erbrochenen Schränke sorgfältig ab. Einen Lichtschein bei der Arbeit vermieden fie, indem sie die Leitung in dem Raum oben cbschnitten und mit einer mitgebrachten Schnur das Licht dicht an die Schränke heranbrachten. Wie sie in das Gebäude und den Raum unbemerkt hineinkommen konnten, ist bei dem regen Verkehr in jener Gegend und bei der ständigen Kontrolle durch einen Wächter ein Rätsel. Auf die Ergreifung der unbekannten Verbrecher ist eine Be­lohnung von 500 Goldmark ausgefeßt. Mitteilungen, die streng ver­traulich behandelt werden, an die Kriminalpostdienststelle in der Königstraße und an Kriminalkommissar Bünger im Zimmer 89 des Polizeipräsidiums.

nacht wurde in den Räumen der päpstlichen Delegatur Berlin   ein Schwerer Einbruch in die päpstliche Delegatur Berlin  . Gestern schwerer Einbruch verübt und dabei die Gelder, die für die Gehaltszahlung an die Geistlichen der Delegatur Berlin   bereit lagen, aus dem Kassenschranke des Gesamtverbandes gestohlen. Die Diebe sind in der Nacht von der Seitengasse mit Hilfe einer Strid gesprengt. Erst die Beamten, die gegen 8 Uhr zum Dienſt er= leiter in die Räume eingestiegen und haben den Kassenschrank

Einen guten Fang machten am Donnerstag frühmorgens Kri­minalbeamte des 62. Reviers in der Danziger Straße. Jer jener Gegend, besonders um den Prenzlauer Berg   herum, frieb jeit einiger Zeit ein Wegelagerer und Einbrecher, vor dem sich alles fürchtete, sein Unwesen. Er war festgestellt als ein gewisser 21 Jahre alter Helmut Reiste, der in der Schliemannstraße 40 wohnte, aber nirgends zu finden war. Reiste lauerte nachts in dunk­len Straßen jenes Viertels arglosen Leuten auf, rempelte sie an, verursachte so Streit und Schlägerei, die immer damit ende ten, daß er den Angefallenen Uhr und Brieftasche raubte und damit verschwand. Donnerstag früh sahen die Kri- schienen, entdeckten den Einbruch. minalbeamten den Räuber und Einbrecher in der Danziger Straße, nahmen ihn überraschend fest und brachten ihn nach dem Polizei­präsidium. Zur Aufklärung des ganzen Treibens Reistes werden jekt alle, die mit ihm zu tun gehabt haben oder über ihn etwas wissen, ersucht, sich bei Kriminalfommissar Werneburg im Zimmer 80 des Polizeipräsidiums zu melden. Solange der fräftige und gewalt­tätige Mensch auf freiem Fuße war, traute sich niemand gegen ihn vorzugehen.

Nächtlicher Besuch in der Sommerfrische. In ihrem Hotelzimmer wurde in der Nacht zum Freitag die Ehefrau eines Berliner   Handwerkmeisters überfallen. Die Frau weilte zur Sommerfrische in Lychen  . Während sie im Schlafe lag, stieg ein junger Mann durch das offene Fenster ein, versette ihr mit einem Schlagring mehrere Hiebe und raubte ihr einen Schmuckkasten und ihre Uhr. Auf die Hilferufe der Ueberfallenen ergriff der Räuber mit der Beute die Flucht und entfam, wahrscheinlich nach Berlin  . Er war von einem jungen Burschen, der augenscheinlich aufgepaßt hatte, begleitet. Der

Das Rundfunkprogramm. Sonnabend, den 2. August.

Tageseinteilung. Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Be­kanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel in der Zentralmarkthalle, Nachm. 12.15 Uhr: Vorbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichtendienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht.

5.30-7 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner   Funkkapelle). Berliner   Mannequin. 8 Uhr abends: Vortrag des Herrn Ministerial­7.30 Uhr abends: Vortrag:" Wie trägt man Kleider?" von einem direktors z. D. Dr. Meyer- Gerhard: Wie sieht es in Afrika   aus?" 9-10 Uhr abends: Konzert des Mandolinen- Klubs" Napoli"( Dirigent Willi Rosenthal jr.), 1. Ouverture zu der Operette Orpheus in der Unterwelt von Offenbach, 2. Mein Traum, Walzer von Waldteufel  , baum, Paraphrase von Eberle, 5. Richard- Wagner- Sterne, Phantasie 8. Napoletane, Serenade von Rivelli, 4. Ein Vöglein sang im Linden­Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage von Rosenthal, 6. Freiheitsgeist. Marsch von Rosey. Anschließend Wetterdienst, Sportnachrichten.

dem Gericht durchaus glaubhaft, und überdies leiden die Vorwürfe an innerer Unwahrscheinlichkeit. Das Gericht ist der Meinung, daß der Artifel auf den Angaben Trepplins beruhe. Trog der fragen­den Form der Ueberschrift gehe aus dem Inhalt der beleidigende Charakter hervor. Der Artikel habe beabsichtigt, den Nebenkläger Trepplin hat das Gericht angenommen, daß derselbe, der vor Gericht aus Amt und Stellung zu bringen. Zugunsten des Angeklagten

als ein leicht erregbarer Mensch sich gezeigt hat, sich so in ein Phan­tasiegebilde hineingedacht hat, daß er schließlich selbst daran glaubte. Deshalb hat das Gericht gegen Trepplin nur auf drei Mo­nate Gefängnis erfannt und will auch die Frage der bedingten Strafausseßung sich vorbehalten. An fich ist einem Redak­teur der Schuß des§ 193 zuzubilligen, aber die vor­nehmste Pflicht eines Reafieurs ist es, bei so schwerwiegenden Be­schuldigungen vor der Veröffentlichung sorgfältigste Nachforschungen anzustellen. Das Gericht erfannte gegen Janus auf eine Geld= ftrafe von 300 Mart.

Einmalige Luftpoftbeförderung nach Amerika  . Reichs und Berlin   folgende Bekanntmachung anschlagen lassen: Das Reichspostministerium hat soeben auf allen Bostämtern des

Eine einmalige Luftpoftbeförderung nach den Bereinigten Staaten von Amerika   wird die Reichspostverwaltung mit dem Ende August seine erste Ausreise antretenden amerikanischen Zeppelinluftfreuzer 3. R. III" ab Friedrichshafen   mitnehmen lassen. Es werden jedoch nur Postkarten und Briefbestellungen bis zu 20 Gramm zugelassen. Das Porto beträgt für Postkarten 50 Pf. und für Briefe 1 M. und hat die Frankierung bei Aufgabe zu er­folgen. Als besonderer Vermerk ist auf die Postfachen zu setzen: Luftpost mit dem3eppelin 3. R. III nach Amerifa". Baldige Aufgabe der Postfachen ist erwünscht. Annahme erfolgt auf allen Bostanstalten."

Mit dem Motorrad gestürzt. Der 49jährige Bädermeister Karl Schulz aus Pankow   fam vor dem Hause Bergstr. 42 in Neukölln mit seinem Motorrad zu Fall und zog sich eine schwere Gehirnerschütterung zu. Er wurde nach dem Pankower  Krankenhaus gebracht.

Schwer verletzt auf den Schienen fiegend, wurde vorgestern gegen 11% Uhr nachts der 22 Jahre alte Deforateur Franz Doeblik in der Nähe des Bahnhofs Börse aufgefunden. Da s linke Bein war ihm glatt vom Körper getrennt. Man schaffte den Bewußtlosen nach dem St.- Hedwigs- Krankenhause. So weit bisher ermittelt werden konnte, war D. in einen falschen Bug eingestiegen und während der Fahrt abgesprungen, als er seinen Irrtum bemerkte.

Bon einer Fahnenstange schwer verleht. Der 49jährige Klempner­meister Hermann Gräulich aus der Turmstraße 49 war auf dem Dache des Dorotheen- Gymnasiums, Wilhelmshavener Str. 12, mit dem Abbrechen eines Gerüftes beschäftigt. Plöglich brach die etma 12 Meter hohe Fahnenstange, deren Holz voll­ständig morsch war, ab und fiel G. auf den Kopf. Mit einer Gehirnerschütterung und einem schweren Schädel­bruch transportierte man den Berunglückten nach dem Kranken­hause Moabit  .

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Ein folgenschwerer Zusammenffoß ereignete sich auf der Kreu­Bung Kurfürstendamm Humboldtstraße  . Hier prallten eine Elektrische" der Linie 76 und ein Geschäftswagen mit aller Gewalt zusammen. Das Pferd wurde zur Seite geschleudert, wobei ihm eine Schlagader zerriß. Ehe dem Tier noch Hilfe ge­bracht werden konnte, war es verblutet und es mußte dem Roß­schlächter übergeben werden. Der Wäschereibefizer Mar Hente aus Adlershof  , der neben dem Kutscher auf dem Wagen saß, trug einen Schlüsselbeinbruch davon.

Bei Abgabe der Milch vom Kleinhändler 26 Goldpfennig, bei Ab­Milchpreise ab 2. Auguft. Die Preise für Vollmilch betragen: gabe der Milch aus Kuhställen an den Verbraucher 33 Goldpfennig, Magermilch 9 Goldpfennig. Die A- Milchfarten werden mit 4, die B- Milchfarten sowie die Karten für werdende Mütter( C- Karten) mit Liter Bollmilch beliefert.