Das Flaggenrecht" des Hauswirts. Gerichtliches Verbot von Schwarz- Not Gold?
=
=
Aus Pritwalt in der Oftpriegnig berichteten wir in Nr. 376 über Störangen der Verfassungsfeier durch Feinde der Republif. Landbündler und Stahlhelmleute veranstalteten eine Gegenfundgebung, in einer Bersanimlung auf öffentlichem Plage wurde
große Rotftabsarbeiten auch das zuzulassen, menn ber in§ 34 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vorgesehene Beitragshöchftfah noch nicht erreicht ist, vermag nicht entsprochen zu werden.
Fuß oder Schulz?
Die Geschichte eines selffamen Doppellebens.
Vor einigen Tagen wurde von der Kriminalpolizei ein 47 Jahre alter Walter Fuß wegen eines vermeintlichen Paletotdiebstahls fest genommen. Zunächst auf die Revierwache gebracht, versuchte sich Fuß zu erhängen. Da man sich gemeinhin aus einem solchen Anlaß nicht zu erhängen pflegt, wurden Nachforschungen angestellt, und diese Nachforschungen enthüllten ein eigentümliches Doppelleben.
Mißbrauchte Kinder.
Zu dem Verbrechen des Ehepaars Böhler.
Die Chronik der Berbrechen einer mehrfachen Millionenstadi wird immer von erschreckender Größe sein, und nichts wäre verfehrter, als sich von dieser an sich gewiß traurigen Tatsache mit den Worten überheblicher Entrüftung zu wenden. Hier gilt es viela aufzuklären. Aber dann gibt es in dieser Chronik der Verbrechen mehr, Erklärungen zu finden, Zusammenhänge aufzudecken und
einer Großstadt auch Fälle, vor denen man, von Grauen erschüttert, ratios steht. Ein solch typischer Fall, ein Schulbeispiel gewissers maßen, liegt vor in dem Martyrium der zwölfjährigen Hilde J.
Man fand bei dem Berhafteten das Bild eines aus der Kirche fommenden Brautpaares. Der Bräutigam in der Uniform eines Infanterieregimentes mit einer langen Ordenreihe auf der Brust follte sein Vetter sein. Ferner fand man bei ihm noch einen leeren, an eine Berliner Familie gerichteten Briefumschlag. Nach langem Suchen wurde endlich die Familie, die aus Berlin fort- Mann, dem Echneidermeister Böhler aus der Blumentlafftr. 3, in gezogen ist, ermittelt. Der Mann auf dem Lichtbild follte ein gewiffer Schulz sein, der in Moabit wohne. Als man hier nachfragte, fand man eine junge Frau vor mit einem fleinen Kinde, die fagte, daß ihr Mann Schiffsoffizier sei und sich zurzeit auf langer Fahrt befinde. Sie zeigte auch Bilder ihres Mannes. Die neueren Aufnahmen wiefen eine große Aehnlich feit mit dem verhafteten Fuß auf. Als die junge Frau zum Präsidium gebeten wurde, erkannte Frau Schulz in dem Manne, der tatfächlich Fuß heißt, ihren Ehemann Schulz wieder. Fuß hatte sie unter dem Namen Schulz geheiratet. Bei den weiteren Nachforschungen stellte es sich heraus, daß Fuß wegen Betrügereien vor zwei Jahren eine längere Gefängnisstrafe in Gollnow abgebüßt hatte. Seine Frau glaubte, daß er wieder eine Reise als Schiffsoffizier gemacht habe. As Fuß war er der Kompagnon eines Wein und Zigarrengeschäftes. In einem anderen Geschäfte war er gleichzeitig Teilhaber, und zwar unter dem Namen Schulz. Seiner Frau hatte Fuß erzähit, daß von ihm überhaupt feine Berwandten mehr lebten. In Wirklichkeit hatte er noch mehrere Schwestern und Brüder, mit denen er in regem Berfehr stand. Eine der Schwestern, die nicht wußte, daß ihr Bruder verheiratet war, hatte er von dem Geschäft erzählt, bei dem er unter dem Namen Schulz Teilhaber war. Man hatte sich heimlich bei dem Mitchef erkundigt und erfahren, daß hier ein Mitinhaber Fuß un bekannt sei, der Teilhaber heiße Schulz. Auch ein dritter Schwindel, den Fuß unter einem falschen Namen als Bertreter einer anderen Firma betrieben hatte, fonnte aufgedeckt werden. Inzwischen hatte er auf dem Präsidium jede weitere Aussage verweigert. Sehr erstaunt war er aber, als ihm gestern seine Frau und seine Verwandten und alle Geschäftsfreunde, die er um erhebliche Summen geschädigt hatte, vorgestellt wurden. Hier brach schließlich das ganze Lügen gebäude, das der Schwindler mit großer Gemandtheit und mit Hilfe eines außergewöhnlichen Gedächtnisses aufgebaut hatte, zusammen.
die Fahne der Republik beschimpft, man versuchte eine gewalt same herunterholung der schwarz rotgoldenen genommen. der schwarzrotgoldenen Fahne. Es fan schließlich zu einem Zusammenstoß zwischen den mit Gummifnüppel und Dolchen ausgerüsteten Landbündlern und Stahlhelmleuten und den Teilnehmern der Kundgebung des Reichsbanners Schwarz- Rof- Gold, wobei auf beiden Seiten mehrere Personen verletzt wurden. In demselben Britwalk soll jetzt der Versuch gemacht werden, ein gerichtliches Berbot von Schwarz Rot Gold zu erwirken wohlgemerkt: ein Verbot des republifanischen Schwarz- Rot- Gold, nicht etwa des antirepublikanischen Schwarz- Weiß- Rot! Ein Hauseigentümer hat diesen pfiffigen Einfall gehabt, und gegen seinen Mieter will er das Verbot durchsehen. In Pri walf wohat in einem Hause, das der Firma M. Forel in Breslau gelört, ein Beamier B. der Vorsitzende des Ortsvereins der Sozialdemokratijojen Paici. Dieser Mieter pilegt an Feiertagen der Bariei und der Republik schwarzrotgoldene Fahnen zum Fenster seiner im ersten Stockwert gelegenen Wohnung hinaus zuhängen, und er hat das auch am 10. August wieder getan. Am 12. August reichte der Verwalter des Hauses im Auftrage der Firma eine Klage ein und beantragte, zu entscheiden, dah B. es zu unterlassen habe, aus den Fenstern seiner Mietwohnung Fahnen und Flaggen hinauszuhängen". Zur Begründung führt die Klageschrift aus, bei den parteipolitisch ganz besonders unduldsamen Anschauungen eines großen Teils der Bevölke rung der Stadt und ihrer Umgebung seien die von B. ausgehängten Fahnen in den neuen Reichsfarben ein ständiger Anlaß von Gefahr für das Eigentum des Bermieters und auch für das im Erdgeschoß belegene Geschäft einer Firma Desterreicher. Es werde der Eindruck erweckt, als ob der Fahnenschmuck von dem Eigentümer Forel oder von der zur Miete wohnenden Firma Desterreicher ausgehängt fei. Die Reichsflagge werde in Prizwalk mit der Parteiflagge der Sozialdemokratischen Bartei identifiziert". So fomme es bei Parteiveranstaltungen zu Anjammlungen vor dem Hause, und durch die„ drohenden Gemalttätigteiten der Menge" seien das Geschäft und die Schaufenster des Mieters Defterreicher gefährdet. Das Geschäft könne infolge des Heraushängens der Fahnen auch dadurch geschädigt wer den, daß es von der Landkundschaft, weil sie den Inhaber für einen Sozialdemokraten halte, bontottiert wird. Am 10. Auguft, dem Am 10. Auguft, dem Lage der offiziellen Feier der Republik und der gleich zeitigen Lagung des Landbundes, sei es wieder zu er= regten Auftritten vor dem Hauje geformen. Bon den verschiedensten Seiten sei der Firma Desterreicher erklärt worden, wenn der Inhaber zur Sozialdemokratie gehöre, werde man nichts bei ihm tausen. Die Klagefchrift schließt, der Kläger fehe ais Hauscigentümer fich in seinem Befihtum beeinträchtigt und habe auch Ersatzansprüche des Mieters Oesterreicher zu befürchten, daher jei der Kläger berechtigt, auf Unterlaffung zu flogen. Im übrigen ist cs," fügt die Begründung hinzu, ausschließliches Rechtdes Eigentümers, in seinem Hause Flaggenschmuc anzulegen, während dem Mieter feinerlei solches Recht aus jeinem Mietvertrage zusteht."
Ein Spielplakwerbefest.
Die Schaffung von Spielplägen ist in dieser Zeit des Mangels den Gemeinden nicht ohne private Hilfe möglich. Jm Ver. waltungsbezirt Wilmersdorf hat das Bezirksamt die Jugend selber für diesen Zwed mobil gemacht. Gestern fand ein est der Schulen statt, dessen Ertrag für den Ausbau des Spielplates an der Wangenheimstraße bestimmt ist. Knaben und Mädchen aus Schulen aller Art, aus höheren Schulen, mittleren Schulen und Gemeindeschulen, wirkten mit und erfreuten die Gäste durch ihre Leistungen im Turnen und Spiel, in Reigen und Tänzen, in Dellamationen und Chorgefängen, in labier und Biolinvorträgen. Stadträte aus dem Bezirksamt Wilmers die Notwendigkeit, durch Pflege der Leibesübungen das Wohl der Jugend zu fördern. Die Nachmittagsveranstaltungen fanden an drei Stellen des Bezirkes unter freiem Himmel statt, zu den drei Stellen des Bezirkes unter freiem Himmel statt, zu den Abendveranstaltungen wurden bier Schulaulen benutzt. Hoffentlich entspricht der Ertrag des gelungenen Festes den Erwartungen.
Wir sind gespannt auf die Entscheidung des Gerichts. Daß es ausschließliches Recht des Hauseigentümers" fei, fein Haus mit Fahnen zu schmüden, ist das tolifte in diefem Kampi gegen Schwarz- dorf wiesen in Ansprachen auf den Zwed des Festes hin und auf Rot- Gold. Man stelle sich einmal vor, daß in den Zeiten der Monarchie ein Hauswirt seinen Mietern hätte verbieten wollen, fchwarzweißrote Fahnen zum Fenster hinaus zuhängen und daß er für die Forderung eines derartigen Berbots ein alleiniges Flaggenrecht des Hauswirts geltend gemacht hätte. Das Gesicht des Königlich" preußischen Richters hätten wir fehen mögen, dem eine solche Klage vorgelegt worden wäre!
Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.
-
Seit dem Juli dieses Jahres hat der Arbeitsmartt eine er hebliche Berschlechterung erfahren. Bei einer Anzahl von Gemeinden werden daher die Voraussetzungen, unter denen eine Beschäftigung von Erwerbslosen entsprechend den Bestimmun. gen des Reichsarbeitsministers über öffentliche Notstandsarbeiten vom 17. November v. 3. bei großen Notstandsarbeiten vorgefehen ift, bereits jetzt oder doch in naher Zukunft vorliegen. Aus diesem Griride hat der Minister für Boltswohlfahrt seinen letzten Erlaß Dem 2. Juli d. 3, der die gleichen Fragen betraf, einer Henderung unterzogen, aus der der Amtliche Preußische Pressedienst folgende Borschriften mitteilt:
Große Notstandsarbeiten fönnen munmehr wieder in Angriff genommen werden, wenn die Zahl der Erwerbslosen 20 v. T. der Einwohner erreicht und die höchsten zulässigen Beiträge gezahlt werden. Große Notstandsarbeiten, die nach dem Erlaß vom. 2. Juli fortgeführt wurden, fönnen unter den gleichen Bedingungen wie bisher fortgesetzt werden, wenn ihre Weiterführung nach Ziffer 1 nicht möglich ist und ihre Einstellung die Gefahr schwerer wirtschaftlicher Schäden mit sich bringen wird. Stillgelegte große Motstandsarbeiten dürfen nur wieder in Gang gebracht werden, wenn die Zahl der Er. werbslosen 20 v. T. der Einwohner erreicht und die höchsten zulässigen Beiträge gezahlt werden. Der Anregung,
Τουσουσο
.
Das Rundfunkprogramm.
Sonntag, den 31. August.
5.30-7 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner Funkkapelle). 7 Uhr abends: Märchen, gelesen von Hede Geber. 8-9 Uhr abends: Beethoven- Wagner- Abend. Dirigent: Kapellmeister Otto Urack ( fr. Staatsoper Berlin). 1. Sinfonie Nr. 3( Eroica ) Beethoven . 3. Siegfried- Idyll . 4. Ouvertüre 2. Ouvertüre zur Oper Rienzi ".
zur Oper Die Meistersinger von Nürnberg ". Wagner . Das OrOrchesters. 9.15-11 Uhr abends: Tanzmusik. Während der Pause: chester besteht aus Mitgliedern des Berliner Philharmonischen Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitangabe, Sportnachrichten, Wetterdienst. Montag, den 1. September.
Tageseinteilung. Vormittags 10 Uhr: Nachrichtendienst. Be kanntgabe der Kleinhandelspreise der wichtigsten Lebensmittel in der Zentralmarkthalle. Nachm, 12.15 Uhr: Vorbörse. Nachm. 12.55 Uhr: Uebermittelung des Zeitzeichens. Nachm. 1.05 Uhr: Nachrichtendienst. Nachm. 2.15 Uhr: Börsenbericht.
4.30-5.30 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berl. Funkkapelle). 5.45 Uhr abends: Sprachunterricht( Englisch ). 8.30-10 Uhr abends: Zum 70. Geburtstag von Engelbert Humperdinck . Aus Hänsel und Gretel ". Einleitender Vortrag. Der Vater: Hermann Kant ( vom Deutschen Landestheater, Prag ); die Mutter: Anna Paulsen ( vom Opernhaus Hannover); Hänsel: Else Jörn( von der Staatsoper, Berlin ); Gretel: Marie Wurm- Meisenberg( von der Staatsoper, Berlin ). Am Steinway - Flügel: Dr. Felix Günther. schließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten Tagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst. Sportnachrichten.
GIBT NUR
An
Man muß sich das Schreckliche und Scheußliche der Angelegen heit immer wieder vor Augen halten, man muß sich immer wieder vorsagen, was geschehen ist, um nicht zu der Ansicht zu kommen, daß man ein Opfer der Hallunzination geworden ist, daß sich diese Dinge in Wahrheit gar nicht ereignet haben, ereignen tönnen. Ein 3.wölfjähriges Mädchen wird von einem verheirateten Gegenwart feiner Frau mißbraucht. Gegenwart feiner Frau mißbraucht. Die Frau dieses Unholdes macht sich ganz zur Genossin und Gehilfin des Mannes, es gelingt ihr, das Kind dem Vater unter dem Borwand, es sei frant, fortzunehmen. Das Opfer, das aus Furcht vor Mißhandlung nichts zu sagen und zu flagen wagt, wird von dem Ehepaar Böhler nerfuppelt, und nur durch einen Zufall kommt diese unsglich brutale und fdmuzige Geschichte zur Kenntnis der Polizei. Wenn man sich zunächst nach ähnlichen Fällen in der Verbrecherchronit umsieht, so muß man, wie Professor Dr. Magnus hirschfeld auf unsere Frage ausführte, an den Fall des Kaufmanns Hoffmann denken, der seinerzeit in Berlin Aufsehen erregte. Auch er mißbrauchte in Gegenwart feiner Frau junge Mädchen. Profeffor Eulenburg, der bekannte Psychiater, der damals noch lebte, betonte als Sachverständiger vor Gericht, daß man es hier mit einer besonderen erotischen Beranlagung zu tun habe. Hoffmann wurde trotzdem zu schwerer Zuchthaus strafe verurteilt und seine Frau wanderte ebenfalls in das Zuchthaus wegen Ruppelei. Diese Frau stand, wie das bei dergleichen Fällen meistens beobachtet worden ist und vielleicht auch bei der Frau des Schneidermeisters Böhler zum Ausdruck tommt, in ferueller hörigkeit zu dem Mann, wie die Wissenschaft es mennt. In diesem Zusammenhang muß aber vor allem auch an den Fall eines jungen früheren Offiziers erinnert werden, der sich vor ein paar Jahren zusammen mit seiner Frau in feruellen Handlungen öffentlich zur Schau stellte. Es fonnte damals nachgewiesen werden, daß dieses in den wilden Zeiten unmittelbar nach der Revolution nicht nur geschah, um mit diesen Schaustellungen Geld zu verdienen, sondern unter dem Zwang einer besonderen erotischen Veranlagung. Endlich fei hier noch an die Schauner erinnert, wie der Fachausdruck" für sie lautet, die sich in der Dunkelheit an Liebespärchen heranschleichen, sie belaufchen, und alles dieses ebenfalls unter dem 3wang einer besonderen Veranlagung tun.
Was nun den Fall der Hilde 3. anbetrifft, so muß zunächst betont werden, daß ja leider die Fälle, in denen Kinder mißbraucht unb vertuppelt werden, nicht selten find. In seinem unlängst er= fchienenca Buch:" Sexualität und Kriminalität" führt Professor Dr. Magnus Hirschfeld zahlreiche Beispiele dafür an. Immer aber muß man sich hier vor Augen halten, daß Kinderaussagen auf das genaueste zu prüfen find auf ihre Richtigkeit. Man wird daher auch diesmal die weitere Untersuchung abwarten müssen, um genau erkennen zu fönnen, ob sich alles so abgespielt hat, wie Hilde J. es geschildert hat, und ob die Kriminalbeamten dem Kind nicht manche Aussage direkt in den Mund gelegt haben.
In sozialer Beziehung ist aber der Fall, ganz gleichgültig wie er sich herausstellen wird, auf das tieffte zu beflager. Bu beklagen ist vor allem das Verhältnis zwischen dem Bater und feinem Kind. Der Vater war zwar ein sehr strenger Mann, aber er hat auch alle Liebe des Kindes zum Vater unterdrückt. Das Kind fannte nur Furcht, es hatte kein Vertrauen zum Vater und schwieg aus Furcht vor Strafe. Der Kinderfürsorge wird man feinen Vorwurf machen fönnen. Denn hier fand fie fein Feld zum Eingreifen und zur Betätigung, da es sich um ein Kind handelt, das unter der Obhut des Baters lebte.
"
Die halbe Einwohnerschaft des fleinen Dörfchens Gufow bel Mahlow in der Mart hatte sich im Kriminalgericht Moabit ein Rendezvous gegeben. Teils als Zeugen, teils als Zuhörer waren die Einwohner erschienen und ihre leidenschaftlichen Debatten zeigten, daß Krieg im Dorfe war. Eine böse Skandalgeschichte wurde dem Angeklagten, dem Gastwirt B. nachgesagt. Nach der Anklage dabei den ganzen Sommer hindurch die Polizeistunde überschritten wurde er beschuldigt, einen Nachtbetrieb im Dorfe gehalten und zu haben. Die Fama sagte ihm aber noch viel Böseres nach. Die biedere Jugend soll sich bei Autofahrten mit ihren Berliner Berehrern" so ungebührlich benommen haben, daß das Dorf nachts nicht schlafen fonnte. Die Verhandlung ergab nun ein niedliches Dorfidyll. Weil der Hund ihn gebiffen hätte"," weil die Ziege auf das Nachbargrundstück gelaufen war", das waren die Gründe, die zu der Feindschaft mit dem Wirte geführt hatten. Diese Feindschaft ging jo weit, daß sich eine Anzahl Dorfbewohner nachts mit der Uhr in der and aufstellten, um aufzupassen, wenn der Wirt seine Gastwirts fchaft schloß. Als sie glaubten, daß das Maß voll sei, erstatteten fie Anzeige bei der Polizei. Ven der garzen Geschichte blieb nicht viel übrig, und die Dorfschönen insbesondere bestritten ganz energijch, je= mals Nadttänze aufgeführt zu haben. Der äußere Gindruck, den die erzürnten Damen machten, ließ diesen schwarzen Berdacht in nichts zerfallen. Deshalb sah das Gericht, nachdem Rechtsanwalt Themal
"
Zigarette 38
In dieser Preislage bietet sie Außergewöhnliches
KEINE MACHT IHR DEN RANG STRITTIG