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Gewerkschaftsbewegung

Zur Frage der Berufskrankheiten.

In der Theorie ist ein deutlicher Unterschied zwischen Unfall und erfrantung. Der Unfall ist ein einmaliges, plögliches, nicht zum regelmäßigen Gang des Betriebs gehörendes Ereignis, die Ertrantung in der Regel eine langsam aus zahlreichen Einzelvorgängen im regelmäßigen Arbeitsverlauf sich ergebende Zu standsänderung. Nach unserem Unfallversicherungsrecht entsteht aus einer Berufskrankheit tein Entschädigungsanspruά. Da aber manche solcher Ertranfungen in der Art ihres Auftretens von Unfällen schwer zu unterscheiden sind man denfe an gewisse Ber­giftungen in der chemischen Industrie. andere eng mit der Eigen­art des Betriebs zusammenhängen und von den sonstigen Ertran­

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es Zeit, daß der hohe Reichsrat einmal Veranlassung nimmt, die ihm nach§ 547 der Reichsversicherungsordnung zustehende Be­fugnis anzuwenden. Zahllose durch die Sonderart ihrer Arbeits­tätigkeit frant und invalid gewordene Arbeiter haben einen An­spruch darauf. Und die Volksgesundheit, die heute aus fo vielen Ursachen schwer darniederliegt, würde dadurch, durch pflicht mäßiges heilverfahren und ausgiebigere Entschädigung, eine wesent­liche Förderung erfahren. 120

.immer wieder erklärt, der Arbeiterrat habe bei der Gestaltung der Lohnverhältnisse absolut nichts mitzureden, man befolge lediglich die Anweisungen des VBMJ. Die Firma glaubt sich diese Brüskierung der Arbeiterschaft leisten zu können, weil durch Einschränkung des Betriebes die Arbeiterzahl start ab­gebaut wurde.

Achtung, SPD. - Metallarbeiter! bir aber die Frauenzulage von 2 Bf. pro Grunde gang

Donnerstag, den 11. September, abends 7 Uhr, in den Musikerfälen( gr. Saal), Kaiser- Wilhelm- Str.31:

Veranlaßt durch die steigende Erregung im Betriebe versuchte der Arbeiterrat durch die Anrufung des Schlichtungsaus schusses die Lohnstreitigkeiten beizulegen. Dieser hat auch unter Borsiz des Herrn Rechtsanwalts hentel als Unparteiischem einen Schiedsspruch gefällt, der in allen Lohntlaffen eine Erhöhung der Stundenlöhne und Akkordbasen von durchweg 3 Pf. vorfah, dafür beseitigte und die Kinderzulage von 4 Pf. auf 2 Pf. pro Stunde herabsehte. In weiser Voraussicht über die Auswirkung dieses Schiedsspruches gab der Vorsitzende den Parteien den gut­zu einigen. Bei Annahme dieses Schieds­fpruches hätten 90 Proz. der Belegschaft

fungsfälten gefchieben find( z. B. Tropenfrankheiten der Seeleute), Versammlung aller SPD. - Metallarbeiter gemeinten Rat, sich über den Ausgleich eventueller Särten im

so häufig, namentlich von unserer Partei und den Gewerkschaften, bie Gleichstellung mindestens solcher Berufstrankheiten mit den Betriebsunfällen gefordert worden. Dies andauernde Drängen hat auch dazu geführt, daß im§ 547 der Reichsversicherungsordnung dem Bundesrat die Befugnis erteilt worden ist, die Unfallversicherung auf bestimmie gewerbliche Berufskrankheiten auszudehnen.

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Beider aber hat abgesehen von einer vorübergehenden Verordnung über Herstellung von Munition im Kriege weber der alte Bundes­rat noch sein republikanischer Nachfolger, der Reichsrat, bisher von dieser Befugnis Gebrauch gemacht.

Die Auffassung des Arztes bringt Professor Dr. Cursch­mann in einem Auffaz: Der Begriff der Berufserfran­fung im 1. Seft des Zentralblattes für Hygiene und Unfall­verhütung" zum Ausdruc. Er bezeichnet als Berufserfrantung solche Gesundheitsschädigungen, die dura längere Zeit hindurch andauernde, wiederholte Einwirfungen, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in der Arbeitsweise oder durch die damit ver­knüpften Umstände bedingt sind, und von denen jede einzelne eine subjetio oder objektiv erkennbare Körperschädigung nicht verursacht, hervorgerufen werden.

Bon dieser eng mit der Betriebsweise zusammenhängenden und aus ihr zu erklärenden unterscheidet Curschmann streng andere Krankheiten, die sich ebenfalls häufig bei Angehörigen bestimmter Berufe finden, ohne doch durch die Eigenart des Berufs bedingt zu sein. Der Beruf oder die Berufstätigkeit muß nicht nur eine Ursache, sondern die ausschlaggebende Ursache für die Ent­stehung der Krankheit sein. Als Beispiel wird angeführt, daß Tuberkulose , abgesehen von den feltenen Fällen der Ansteckung des Arztes oder des Strantenpflegers. nur ausnahmsweise als Berufs­ertrantung anzusehen fei. Die größere Häufigkeit dieser Ertranfungen 3. B. im Schneiderberuf fei viel eher aus dem stärkeren Zufiuß schwäch­licher, zur Tuberkulose neigender Personen zu diesem Gewerbe zu er­klären. Allerdings fämen darin noch andere, die häufung der Krant­heitsfälle begünstigende Umstände hinzu, die aber mit der Arbeit nur in mittelbarem Zusammenhang ständen, so daß hier die Tuberkulose nicht als Berufsertrantung anzusehen sei.

Ebenso wenig liege Berufserkrankung vor, wenn durch Ein­atmung bestimmter Gase, die in dieser Rozentration und gleicher Dauer der Einwirkung auf einen völlig gefunden Arbeiter keinen frankmachenden Einfluß übten, ein Arbeiter mit chronischer Er­frantung der Atmungsorgane eine starke Berschlimmerung erfahre, trotzdem hier der

Zusammenhang mit den Betriebsvorgängen zweifellos ift. Allerdings könne durch den Einfluß einer Berufstätigkeit a II­mählich eine solche Veränderung der Körperorgane herbei­geführt werden, daß dadurch die Empfänglichkeit für die schädigende Wirkung weiterer Einwirkungen, die für einen ganz Ge­funden unschädlich blieben, gegeben sei.

Unter diesen Voraussetzungen fommt der Berfaffer zu dem Er­gebnis, die bisher geltende Haltung der deutschen Unfallversicherung gegen

ausländife abung der Berufserfrankien abzulehnen, zumai Gefeßgebungen beide Arten der Schädigung in gewiffem Umfang gleichstellen. Zum mindesten wird nicht bestritten werden können, wenn man überhaupt Schädigungen der Gesundheit, die mit der Ausübung eines Berufs im Zusammenhang stehen, einer Sonderversicherung unterwirft, wie man es bei der gewerblichen Unfallversicherung tut, daß man wohl das gleiche Vorrecht auch die durch eine längere Einwirfung von Schädlichkeiten während der Berufstätigkeit hervorgerufenen Krankheiten genießen lassen muß." Manche Aerzte, wie der Berliner Giftforscher Professor Lewin, haben auch die Brücke gefunden, über die man zu der gleichen Be­handlung beider Arten von Schädigungen kommen kann. Wenn auch die Einzelwirkung feine bemerkbare Gesundheitsschädigung hervorrufe sonst läge eine Unfallerfrankung, 3. B. bei Ausströmen eines rasch wirkenden Giftgafes vor so werde doch durch jede einzelne eine tatsächliche Wirkung auf gewisse Bellengruppen, fei es eine Veränderung, sei es eine Reizung, ausgeübt, in deren Folge in Berbindung mit anderen Reizen gleicher Art oder durch ein neu hinzutretendes Ereignis sich die nach außen in Erscheinung fretende Krankheit ergebe. So hat man früher vielfach die schleichende Erkrankung als eine Säufung winziger Einzel unfälle cuigefaßt, die ebenso wie ein plößlich auftretender Un­fall größeren Stils einen

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*** Anspruch auf Entschädigung gewähren müsse, mine

1. London , Genf und die deutsche Arbeiterklasse. Referent: Genosse Alexander Stein. 2. Stellungnahme zur Generalversammlung. Die Funktionäre, Generalversammlungsdelegierten und Betriebsräte haben die Pflicht, alle Genossen auf diese wichtige Versammlung hin­zuweisen. Ohne Parteiausweis fein Zutritt. Der Fraktionsvorstand.

Die Eisenbahner und die Reichsbahn. Heberaus zahlreich waren die Eisenbahner dem Rufe der Orts­gruppe Berlin des DEV. zur öffentlichen Bersammlung am 5. Sep­tember in Haverlands Festfäle" am Freitag gefolgt, um nach er­folgter Annahme der Eisenbahngesetze Stellung zu nehmen zu den sich daraus für das Personal ergebenden Notwendigkeiten. Vor völlig überfülltem Saale legte Genoffe Dr. Mierendorf noch einmal trog aller Bedenken dem Londoner Abkommen zuzustimmen, und ging dann auf Einzelheiten der angenommenen Geseze ein. Zweifel­los weisen auch hier einzelne Abfäge gefährliche Stel= len für das Personal auf, doch könnte unmöglich das Einzel­intereſſe einer Gruppe dem Wohle werben und zum anderen traue er der organisierten Arbeiter schaft die Macht immer noch zu, die Bestrebungen, die Lasten auf die Arbeitnehmer zu legen, mit Erfolg abzuwehren.

Dem ersten Redner der Kommunisten, dem Reichstagsabgeord. neten Mastomffi, wurde als Redezeit eine halbe Stunde zu­gestanden, die weitaus genügte, um auch dem einfältigsten Arbeiter larzumachen, daß der fommunistische Reichstagsabgeordnete von dem Inhalt der Eisenbahngesetze fast feine Ahnung hat und wahr scheinlich aus untenntnis der Materie im Reichstag da= gegen gestimmt hat. Er warf Verwaltungsrat, Generaldirektor, Kommissar, Sanktionen durcheinander und glaubte durch Faustschläge auf den Tisch das mangelnde Wissen wettzumachen. Den anwesenden Kommunisten fonnte diese Blamage ihres kompetenten Ver­treters, ben sie eigens bazit herbeigeholt hatten, nicht verborgen bleiben, wenngleich sich ihre beiden anderen Redner nach Kräfter bemühten, ihren rein parteipolitischen Standpunkt zu vertreten. Den anderen Diskussionsrednern und dem Referenten war es ein Leichtes, das Unfachliche in der fommunistischen Argumentation zurüdzuweisen und der Herr Reichstagsabgeordnete zog es dann Dor, fich schon beizeiten zu empfehlen, es seinen Gesinnungsgenoffen überlasseno, einen annehmbaren Rüdzug zu sichern.

Von der Versammlungsleitung wurde eine Entschließung vor­gelegt, in der die sich immer deutlicher zeigenden Bestrebungen der befizenden Klaffe, die Reparationslasten auf die Ar beiter abzuwälzen, abgelehnt werden. 11. a. heißt es:

Dieser Offensive des Kapitals und der Verwaltung muß die Arbeiterklaffe, müssen die Eisenbahner eine geschlossene Front ent­gegenstellen. Ungefäumt müffen alle Kräfte zum Abwehrkampf mobilisiert werden. Die Versammlung ruft deshalb allen Eisen­

bahnern zu:

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" Hinein in die freie Gewerkschaft!"

Der übergroßen Mehrheit der Versammlung gegenüber, die be­geistert diesem Appell zustimmte, wollten sich die Bertreter des FEB. die ja eigentlich auch in Einigung machen sollen, wenn es ihnen auch bitter schwer fällt, durch Dagegenstimmen nicht fächerlich machen, und so wurde dann die Entschließung von den Anwesenden einstimmig angenommen.

statt einer Cohnaufbefferung eine Cohnkürzung erlitten, und zwar eine Herabseßung ihres bisherigen Stundenlohnes bis zu 11 Pf. pro Stunde, ba einer Erhöhung der Stunden­löhne und Akkordbasen von 3 Pf. ein Abbau der sozialen 3ulagen gegenüberstand, der schon bei einem Verheirateten mit einem Kind 4 Pf. pro Stunde betrug, bei Familienvätern mit mehr Kindern naturgemäß immer größer wurde. Von einem Aus­gleich der Härten, wie ihn der Borsigende des Schlichtungsausschusses anregte, wollte die Firma nichts wissen. Es ist selbstverständlich, daß die Arbeiterschaft dieſen Schiedsspruch a blehnte. Auf einen erneuten Antrag an den Schlichtungsausschuß, in dem die Auswir­fung und die Gründe für die Ablehnung flargelegt wurden, erhielt der Arbeiterrat folgenden Bescheid:

In dem Schiedsstreit mit der Firma Orenstein u. Koppel A.-G., Lokomotiofabrit, Nowawes , wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 28. d. M., eine erneute Verhandlung herbeizuführen, er­widert, daß mangels Borliegens der Voraussetzungen des§ 12 Abs. 4 der 2. Verordnung zur Ausführung der Verordnung über das Schlichtungswesen vom 29. Dezember 1923 weiteres nicht ver­anlaßt werden fann." ( Unterschrift.)

Die Arbeiterschaft hat nun die Wahl, entweder alle Hoffnungen auf eine Erleichterung ihrer schweren wirtschaftlichen Lage fallen zu lassen oder durch offenen Kampf den Versuch einer Verbesse­rung zu machen, obwohl sie die Gefahr schwerer wirtschaftlicher Er­Schütterungen im gegenwärtigen Moment durchaus nicht verkennt.

Internationale Buchdruckertagung.

Hamburg , 8. September. ( Eigener Drahtbericht.)

Im Anschluß an den Verbandstag der deutschen Buchdrucker trat am Montagvormittag im Gewerkschaftshaus in Hamburg der 9. Internationale Buchdrudertongreß zufammen. Anwesend sind Delegierte aus Belgien , Dänemark , Deutschland , Frankreich , Holland , Island, Ita. Norwegen , Jugoslawien , Luxemburg , efterreich, Polen , Rumänien , Sweden , der Schweiz , Tschechoslowakei und Ungarn .

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Der Borsitzende der Sekretariatskommiffion, Schlumpf- Bern, stellt in seiner Begrüßungsrede feft, daß in den legten Jahren die internationalen Beziehungen Fortschritte ge. macht haben. Nach weiteren Begrüßungsansprachen wurden zu Vorsitzenden Schlumpf- Bern, Seiß- Deutschland und Water= choot Belgien gewählt. Bor Eintritt in die Tagesordnung wurde auf Anirag von Rothenstein - Ungarn , der auf den Anti­friegstag am 21. September hinwies, folgende Entschlie= Bung einstimmig angenommen:

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Der am 8. September in Hamburg tagende 9. Internationale Buchdruckerfongreß erflärt in voller Uebereinstimmung mit der übrigen organisierten Arbeiterschaft aller Länder unter Anrufung der Kultur und der Menschlichkeit, gegen die Bestrebungen, die auf einen Krieg abzielen, auf das entschiedenste zu protestieren und diese feine Stellungnahme in dem Ruße der gewerkschaftlichen und poli tischen Internationale von Amsterdam und Londcer zum Ausdruck zu bringen: Nie wieder krieg!"

Der internationale Sekretär verlas dann ein Schreiben der Engländer, die mitteilen, daß sie eine Beschickung des Rongresses ablehnen müßten, weil die Verschmelzung der internationalen Sefretariate nicht auf der Tages­ordnung stehe. Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten,

Durch die einmütige Annahme mußte natürlich die von den Kommunisten programmäßig eingebrachte, mit der obigen in Wider- ordnung stehe. Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. aberfennt, im Namen der Arbeitnehmer zu sprechen, und die es für spruch stehende Refolution fallen, die den Gewerkschaften das Recht unsozialistisch hält, im Rahmen der kapitalistischen Wirtschafts­ordnung wirtschaftliche Vorteile den Arbeitern zu verschaffen".

Der Verlauf dieser Versammlung ist ein erneuter Beweis für die räftigung des freigewerkschaftlichen Gedantens unter Sem Eisenbahnpersonal.

Zur Lohnfrage in der Metallindustrie. Geit einem halben Jahr besteht in der Berliner Metallindustrie der tariflose Zustand. Die wiederholten Verfuche, eine Ginigung über einen neuen Lohntarif herbeizuführen, waren infoige des Berhaltens der Unternehmer ergebnislos. Dafür hat der Verband Berliner 0161Metallindustrieller( BBMI.) Richtlinien für die Entlohnung der in seinen Betrieben beschäftigten Arbeiter herausgegeben. Die in dielen Richtlinien festgelegten Lohnfäße betragen 35 Pf. in Lohn­flaffe V, steigend bis 45 Pf. für Facharbeiter in Lohnflaffe I. Außer­dem fönnen sogenannte Leistungszuschläge gezahlt werden, die bis zu 3 Pf. in der Lohnklaffe V, steigend bis zu 9 Pf. in der Lohnklaffe I, betragen, so daß der Höchstlohn in der Lohnklaffe V auf 38 Bf. ub der Höchstlohn in der Lohntlasse Ia auf 54 Pf. pro Stunde festgesetzt ist. Zu bemerken ist, daß der Höchstlohn von 54 Pf. in der Lohntlasse la nur an höchstwertige" Facharbeiter darunter sind Kolonnenführer zu verstehen gezahlt werden darf.

Man hat diese vielleicht etwas gefünftelte Auffassung im all­gemeinen wieder aufgegeben. Damit aber nicht die durchaus be­gründete Forderung einer Entschädigung auch bei diesen Krankheiten, soweit sie eine dauernde Verminderung der Erwerbsfähigkeit im Gefolge haben. Gewiß ist der Nachweis der Berufserkrankung oft sehr schwierig, da viele auch außerhalb des Berufs erworben werden fönnen. Aber das kann nicht entscheidend sein. Auch hier, wie fonft oft in der Unfallversicherung, wird man anstatt des mathematisch genauen Nachweises der Ursächlichkeit sich mit der Feststellung der hohen Wahrscheinlichkeit zu begnügen haben.

Freilich bleibt dann immer noch die Frage, warum der Arbeiter, der sich seine Krankheit im täglichen Leben außerhalb des Betriebes geholt oder einen Unfall draußen oder zu Hause erlitten hat, zurüd­gefeht sein muß hinter dem, der im Arbeitsvorgang sein Leiden er worben hat. Warum nur im letzteren Fall eine verhältnismäßig zulängliche Entschädigung dem Berlegten und seinen Hinterbliebenen ( wenn der Tod Unfallfolge ift) im ersteren aber nur die klägliche Invaliden- und Hinterbliebenenrente und, falls nicht

die berühmten 66% Prozent Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen werden, dem Arbeiter und seiner Witwe überhaupt nichts gewährt wird.

Diese Frage führt freilich weit über unsere geltende Arbeiter­versicherung in ein fünftiges Reich all umfassender Sozial fürsorge, ohne Rüdsicht auf Berufsstellung und auf die Quelle der Leiden und Beeinträchtigungen. Einstweilen aber würden wir es als Fortschritt begrüßen, wenn erst einmal die Gleichstellung von Berufskrankheiten und Betriebsunfällen erreicht wäre. Jedenfalls ist

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,, Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Einzelarbeiter bzw. ob und wieviel der Lohn des Arbeitnehmers den Richtlohn überschreiten foll, liegt lediglich der Betriebsleitung ob."" Weiter heißt es: Die Einschätzung der höchstwertigen Arbeiter in die soge­nannte Lohntlasse la unterliegt der Genehmigung des VBMI."

Deutscher Bertmeisterverband, Bezirk 10. Die Betriebsräte und Funk­tionäre aller Branchen haben am Mittwoch, den 10. September, abends 7 Uhr, im Klubhaus, Ohmstr. 2, gemeinsame Versammlung. Die Betriebsräle in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage. Aufstellung von Kandidaten zum Betriebsräteausschuß. Die Beteiligung aller in Frage kommenden Kollegen wird dringend zur Pflicht gemacht. Der Vorstand des Bezirks 10. Achtung, Tapezierer! Mittwoch abend 7 Uhr findet bei Boefer, Weberfir. 17, eine Berfanimlung aller im Tapeziererberuf beschäftigten Gehilfen und Näherinnen statt. Der Besuch dieser Versammlung ist Notwendigkeit für alle Kollegen und Kolleginnen. Die Branchenleitung.

Aus der Partei.

Schweizer Parteitag.

Basel , 8. September. ( Eigener Drahtbericht.) Vom Sonn­abend bis Montag tagte hier der Parteitag der Schweizer Sozialisten, an dem 270 Delegierte für 120000 Mitglieder teilnahmen. Der bisherige Vorsigende, Nationalrat Reinbart, wurde als Vorsigender wiedergewählt. Der Sig der Parteileitung bleibt in Bern . Das neue Parteiprogramm wurde ein­mütig angenommen. In ihm wird die 48- Stunden- Woche gefordert und die grundsägliche Behördenwahl durch das Volk sowie die Teilnahme der Arbeiterschaft, am Bundesrat verlangt.( Letzteres bedeutet einen Sieg der gemäßigten Richtung. Ned.)"

Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus;

Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : K.$. Döscher; Lotales und Sonstiges: Frih Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag, G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderei und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.

Sophien- Säle

Man hat durch diese Anweisungen versucht, die Tätigkeit der Arbeiterräte zu unterbinden, die ja nach§ 78 2bf. 2 des BRG. die Aufgabe haben, soweit eine tarifvertragliche Regelung Vereinstestlichkeiten:: Norden 9296 nicht besteht, bei der Regelung der Löhne und sonstigen Arbeits­verhältniffe mitzuwirken".

Zu den Unternehmungen, die dieses einseitige Lohnbittat in der rücksichtslosesten Weise in Anwendung gebracht haben, gehört auch die Cotomotivfabrit Orenstein u. Koppel in Nowawes .

Alle Bemühungen des Arbeiterrates, die Beschwerden der Arbeiter über ungerechte Eingruppierung und ungerechte Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit abzustellen, find erfolglos geblieben. Man hat

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