Nr.430+ 41.Jahrgang Ausgabe A nr. 219
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Redaktion und Verlag: SW 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Redaktion: Dönhoff 292-295 Verlag: Dönhoff 2506-2507
Freitag, den 12. September 1924
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Angebot 1'. Millionen Jahresrente 30 000 Mart pro Kopf. Forderung das Vierfache!
fterium des föniglichen Hauses" erachtete ihn als falsch.
Seit 1918 ist Preußen eine Republit mie das Deutsche | Stiftung, der Fonds des Fideikommiffes Friedrichshof, die| diesen Spruch als irrig und auch das sogenannte„ MiniReich. Der vormalige König ist nach Holland entwichen und Kaiserin- Friedrich- Stiftung, der Apanagefonds und der Kapihat sich dort häuslich niedergelassen. Seine Söhne und sonsti- talienfonds zu den drei Linden. gen Angehörigen halten sich noch immer in Deutschland auf und beschäftigen fich hauptsächlich damit, gelegentlich bei Regimentsvereinsparaden und ähnlichen schönen Dingen ihre Weiter existenz öffentlich zu befunden.
Wer aber glaubt, daß sie für den Staat erledigt seien, befindet sich in einem grundlegenden Irrtum. Sie stehen zum gegenwärtigen Staat in der Haltung des dauernden Prozeß gegners. Nach der Revolution wurde von der damaligen preußischen Regierung im November 1918 die Beschlagnahme fämtlicher zum Preußischen Kronfideifommißvermögen gehöriger Gegenstände" ausgesprochen. Das nicht zum Kronfidei fommißvermögen gehörende, im Sondereigentum des Königs und seiner Familie stehende Vermögen wurde zunächst durch die Beschlagnahme nicht berührt. Da sich aber bald herausstellte, daß es durchaus nicht einfach sei, die Trennung zwischen diesen beiden Vermögensarten festzustellen, wurde die Beschlagnahme auf sämtliche Gegenstände, die zum Sondervermögen gehörten, ausgedehnt.
Seit jener Zeit ist man nun bemüht, festzustellen, was Privat und was Staatsvermögen sei. Anfang Januar 1920 wurde ein vorläufiger Bergleich vom preußischen Justiz- und Finanzminister mit dem Vertreter der Hohenzollern abgefchloffen. Bei der Prüfung dieses Vergleichs in der Verfaffunggebenden Landesversammlung wurde aber von So ialdemokraten nachgewiesen, daß sehr erhebliche Teile der beschlagnahmten Vermögensmasse als Brivateigentum der Hohenzollern bezeichnet wurden, die in Wirklichkeit zweifels frei Eigentum des Staates waren oder deren Zugehörigkeit zur einen oder anderen Gruppe zum mindesten in Zweifel gestellt werden mußte. Da dieser Vergleich die Zustimmung der Landesversammlung nicht fand, wurde das Finanzministerium beauftragt, die vermögensrechtlichen Beziehungen genauer nachzuprüfen.
Wie aus einer foeben dem Landtag überreichten umfangreichen Denkschrift des Finanzministers v. Richter hervorgeht, ist daraufhin eine systematische Prüfung der einschlägigen Rechtsfragen vorgenommen worden. Dabei ergab sich, daß auf zahlreiche Vermögensobjekte, die in dem abgelehnten Bergleich noch als reines Privateigentum des vormaligen Königshauses oder feiner Mitglieder angesehen worden waren, der Staat begründete Ansprüche geltend machen
fonnte.
Eine Reihe von namentlich bezeichneten Schlössern, ebenso die Museen und die früheren föniglichen Theater und einige menige ebenfalls genau bezeichneten Nugungsgrundstücke in Berlin und Potsdam , ferner das ehemalige fönigliche Hausarchiv, die frühere Hofapotheke und die Kroninsignen wurden für den Staat in Anspruch genommen. Ueber diejenigen Bermögensgegenstände, für die feine Abmachung getroffen würde, sollte dann das Schiedsgericht entscheiden. Auf diesen sehr ausführlichen und sehr weitgehenden Vorschlag hat der frühere Chef des Zivilkabinetts und jezige Generalvertreter der Hohenzollern , von Berg, ganz furz geantwortet, daß er darauf nicht eingehen könne, weil er die von Anfang an gestellten diesseitigen Mindestforde rungen in bezug auf den sofort freizugebenden Land- und Forstbesitz nicht annähernd erfülle".
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Nach den Mitteilungen des Finanzministers umfassen die zugestandenen Ländereien und Güter mehr als 110 000 preußische Morgen Land- und Forstbesitz. Die Hohen zollern wollen aber den ganzen früheren Hofkammerbesig" im Umfange von etwa 400 000 morgen zugesichert haben oder fich höchstens auf die Hälfte diefes Besizes beschränken, wenn ihnen dafür gleichzeitig eine entsprechende Bergütung aus der sogenannten Kronfideikommißrente gewährleistet wird. Es handelt sich, wohlgemerkt, bei diesem Streitpunkt immer nur um den Hoffammerbesig", nicht um den unstreitigen Privatbesitz der Hohenzollernfamilie, der ihnen ja ohnehin zu fallen wird. Nach der Berechnung des Finanzministers bringen die zugestandenen Liegenschaften einen jährlichen Reinertrag von etwa 1% Millionen Goldmart, wäh rend der ganze Hofkammerbefiz 5,7 Millionen Goldmark beträgt. Die Hohenzollern fordern also ungeheuerliche Summen, und ihr Vertreter beruft sich darauf, daß er auch für die Zukunft die Bedürfnisse der königlichen Familie mit ihren 3ahlreichen Mitgliedern und den apanageberechtigten Prinzen der Nebenlinie( über 40 Personen im ganzen) in angemessener Weise sicherstellen"
müßte.
Was der Herr von Berg vorwegzugestanden haben einläßt, ist eine Fläche, die ungefähr dem Umfang des Frei will, ehe er sich überhaupt auf ein Schiedsgerichtsverfahren
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staates Lippe Detmold entspricht, während das vom Finanzminister angebotene Areal fast so groß ist wie der Flächeninhalt von Schaumburg- Lippe .
Selbst das sogenannte Kronsyndikat, der Rechtsbeistand des. Königshauses, hatte in den siebziger Jahren, vom damaligen König zum Gutachten aufgefordert, nur mit knappen Mehrheitsbeschlüssen( 7 zu 6) sich auf den Boden des irrigen Urteils gestellt und danach empfohlen, daß der Fiskus Er= faz für die zugunsten der Staatstaffe veräußerte Substanz zu leisten und außerdem die während des Prozesses erzielten Revenuenüberschüsse herauszugeben habe. Dementsprechend wurde dann im Jahre 1876 durch preußisches Gesetz die Staatsregierung ermächtigt, aus dem auf Preußen entfallenden Anteil ander französischen Kriegstostenentschädigung 2845 000 Mart an den Kron= fideikommißfonds zu bezahlen. Auf diese Weise wurden Staatsgelder der Privatkasse der Hohenzollern zugeschanzt! Heute aber werden die von allen Ministern der Hohenzollern als irrig angesehenen Richtersprüche über die erwähnten Herrschaften vom Finanzminister der Republik ais unabänderlich angesehen und diese Herrschaften selbst den Hohenzollern wieder als Privatgut angeboten!
Man mache endlich ein Ende mit diefem Skandal! Die Hohenzollern haben sich im Laufe der Jahrhunderte, in denen fie Brandenburg- Preußen mit ihrem Segen beglückten, ge= nngjam bereichert. Daß die Republik verpflichtet sei, ihnen auf die Dauer ein angemessenes Leben zu garantieren, ift ein Witz der Weltgeschichte besonders in einer Beit, da Millionen von Arbeitern auf Erwerbslosenunterstützung angewiesen sind und die preußischen Schulkinder erschütternde Bilder von Unterernährung bieten.
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Brotpreis und Landbundminister. Eine Erklärung der Konsumgenossenschaft Berlin .
Graf Kanig, der sich Reichsminister für Ernährung
und Landwirtschaft nennt, aber als solcher in Ernährungsfragen lediglich die Politik des Reichslandbundes verfolgt und daher mit größerem Recht Anspruch auf die Bezeichnung Landbund minister erheben fann, läßt durch sein Amt eine grimmige Entrüftung über die hohen Roggenpreise und erhöhung markieren. Diese Entrüstung ist gemacht". Denn über die daraufhin von den Bädern verlangte Brotpreisdasselbe Ministerium, daß sich gegen die hohen Getreidepreise
und gegen die Brotpreiserhöhung wendet, ist darauf aus, die zu zwar billiges Brot den früheren Bergleich flammerte, fonnte die Auseinander einst Breußen und Deutschland regierten und vielleicht immer fordern dann muß man die Ursachen der Preistreiberei, Die 3ollvorlage, zurückziehen. Man fann auch teures
fegung bisher nicht zu Ende geführt werden. Es ist dann ver
Just worden, die Sache in einem schiedsgerichtlichen Berfahren unter Ausschaltung des Rechtsweges zu regeln. Bis heute ist aber dieser Versuch ohne Erfolg geblieben, da die Vertretung der Hohenzollern vor ihrer Zustimmung zu einem Schiedsgericht so erhebliche Forderungen vormeg er= füllt haben wollte, daß fie fogar dem volksparteilichen Finanzminister unerfüllbar erschienen.
noch hoffen, gelegentlich wieder ganz zur Macht zu kommen. auf die Dauer geradezu an. Schuld daran, daß nicht längst Das Schachern mit den Hohenzollern widert allerdings eine Regelung im Interesse des Staates erfolgt ist, tragen freilich im hohen Maße die bürgerlichen Parteien, die burch Ablehnung eines sozialdemokratischen Antrages im Reichstage verhindert haben, daß den Einzelstaaten die MögAbfindungsfragen gegeben werde. lichkeit zur gesetzlichen Regelung all dieser sogenannten
Auf Grund von unverbindlichen Vorbesprechungen zwischen den Beauftragten des Finanzministers und denen der HohenNun muß sich die Republik mit den entthronten Fürsten zollern hat der Finanzminister unter dem 28. Februar 1924 vor den republikanischen Richtern über die Frage auseinanderdem Generalbevollmächtigten der Hohenzollern den Entsetzen, was von dem ungeheuren Besitz der früheren regieren wurfeines Vergleichs unterbreitet. Nach diesem Vor- den Familien Staats- oder Privateigentum ist. Einzelne Mitfchlag follen im Besiz der Hohenzollern verbleiben: glieder der Hohenzollernfamilie, darunter auch der ehemalige Kronprinz, haben ja schon nicht ohne Erfolg die Gerichte an= gerufen. Jetzt sieht sich auch der volksparteiliche Finanzminister in die Lage versetzt, dem Landtag zu empfehlen, daß der Staat von sich aus den Prozeßweg gegen die Hohenzollern beschreite, um vermögensrechtliche Fragen feftftellen" zu lassen.
1. Hausgrundstücke: Berlin : Unter den Linden 36 und 37, Wilhelmstr. 72 und 73, Potsdam : Cecilienhof , Billa Liegniß, Villa Quandt( Große Weinmeisterstr. 47 bis 49), Billa Ingenheim, Villa Alexander( Bertiniftr. 17), Adelheidswert bei Homburg v. d. H., Burg Hohenzollern , Billa des Prinzen Heinrich in Borby , Schlöffer Kl.- Glienice, Kirche Ritolstoe, Grundstücke in Plön , Jagdhaus Ro
minten.
2. Güter: Cadinen, Herrschaft Schwedt , Bierraden und Wildenbruch mit den späteren Zuerwerbungen, Herrschaft Gramenz, Herrschaft Schmolfin, Hemmelmart und Louisenberg, Düppel- Dreilinden, Saarmund , NassauDran. Niederländ. Fideifommiß.
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Brot wollen, weil die Landbündler es verlangen. Beides zugleich zu wollen, das ist bisher im Deutschen Reiche dem Landbundministerium vorbehalten geblieben.
Wir haben im lokalen Teil in Nr. 428 des ,, Vorwärts" unter der Ueberschrift ,, Gegen die Brotpreiserhöhung" aus einem amtlichen Rundschreiben die Gründe mitgeteilt, die das Reichslandbundministerium gegen eine Brotpreiserhöhung angeführt hat. Daß die wirtlichen Gründe für die drohende Brotverteuerung andere sind als die, die man von amtlicher Seite geltend zu machen sucht, wird uns von einer Seite bestätigt, die als Organ der Verbraucherschaft alles Interesse an niedrigen Brotpreisen hat und unablässig auf sie Berlin und Umgegend, die in Erwiderung auf die hinarbeitet. hinarbeitet. Es ist das die Konsumgenossenschaft Ausführungen des Ernährungsministeriums u. a. schreibt:
„ Das Reichsininisterium spricht in seinem Rundschreiben von Mehlpreisen im Januar und Juni d. I., ohne dabei zu berüdsichtigen. daß in der Zwischenzeit die Mehlpreise wieder. holt Schwankungen nach oben unterworfen waren Was bei diesen richterlichen Entscheidungen herauskommt, und ohne weiter zu berücksichtigen, daß jene Mehle , die mit der tann man sich allerdings denken. In seinem Rechtsgutachten, niedrigsten Notiz bei den Beröffentlichungen der Produktenbörse das der Denkschrift des Finanzministers beigefügt ist, wird ein vermerkt find, im allgemeinen in Berlin gar nicht verarbeitet werden solcher Rechtsstreit aus früheren Jahrzehnten behandelt. Er fönnen, ganz abgesehen davon, daß dies meistens nur so kleine betrifft die auch in dem Vergleichsvorschlag des Finanz- Boften find, daß sie für den Verbrauch gar nicht in Frage kommen, ministers erwähnten Herrschaften Schwedt , Vierraden und fondern lediglich ein Stimmungsbild der Börse geben sollen. Es Ferner sollen den erledigten Hohenzollern sämtliche auf Bildenbruch, die von Friedrich Wilhelm IV. aus dem Do- ist überhaupt ganz falsch, daß das Ernährungsministerium bei diefen Grundstücken befindlichen beweglichen Gegenmänen, also Staatsbesig, herausgenommen und zu seinem Vergleich Durchschnittspreise zieht. ft än de überlassen bleiben, ebensg persönliche Andenken und feinem Hausfideitommiß geschlagen worden Ahnung von der Progis hat, weiß, daß dies zu falschem Schluß Geschenke, Familienandenten und Familienschmud. Des find. Er veranlaßle den damaligen Finanzminister, bei dem führt. Das Reichsernährungsministerium hört mit seinem Vergleich weiteren sollte ihnen überwiesen werden das persönliche sogenannten„ Geheimen Justizral", einer besonderen, für die der Mehlpreise am 1. Auguft er. auf. Seit August sind Rapitalvermögen Wilhelms II., feiner Frau, der ehemaligen persönlichen Angelegenheiten des Königshauses zuständigen aber die mehipreise ganz wesentlich gestiegen Kronprinzessin, des Prinzen Eitel Friedrich und anderer An- Gerichtsbehörde, wegen des Eigentumsrechts an den Herr- und sind in den letzten Tagen notiert zwifchen 26, 25, 29 M. oder, gehöriger der umfangreichen Familie; von Kapitalfonds schaften zu klagen. Dieser Geheime Justizrat und im weiteren um die Durchschnittszahlen des Reichsernähru.gsministeriums an= wurden den Hohenzollern zugestanden der sogenannte Allodial Berlauf auch das preußische Obertribunal entschied zuzuwenden, mit einem Durchschnittspreis von 27,50 bis 27,60 m. Diese fonds und Hausschatz mit Nevenfonds, der Nachlaß der Kaiserin ungunsten des Staates! Trotz dieser für die hohen Preissteigerung ist nicht zuleht zurückzuführen auf die Zollvorlage, Friedrich, der Prinz- Alexander- Fideitommiß, die Prinz- Georg zollern günftigen Entscheidung bezeichneten die Minister die das Reichsminifterium für Ernährung uno Landwirtschaft ein
Wer etwas