Gewerkschaftsbewegung
Jrreführende amtliche Lohnstatistik.
Aus Bergarbeiterfreisen wird uns geschrieben:
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In Wirtschaft und Statistik" Heft 14 Seite 441 veröffentlichie das Statistische Reichsamt die Junilöhne der Bergarbeiter im SteinLohlenbergbau, woran wir bemängelten, daß Gedingelöhne und Schichtlöhne vermischt und als Gedingelöhne angesprochen, Nominal- und Reallohn nicht mit der Schichtenzahl, sondern nach der Arbeiterzahl ermittelt wurden. Der Soziallohn sei zu hoch eingesezt, die höhere Besteuerung gegenüber der Borkriegszeit aber überhaupt nicht berücksichtigt. Für Wohnungsmiete feien fiftive Zahlen eingefeht, wodurch der Lebenshaltungsinder schäßungsweise um 7 Proz. zu niedrig erscheine. Nach diesem zu niedrigen Lebens haltungsinder feien die Reallöhne errechnet, die darum zu hoch erscheinen.
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Hierzu bringt nun der Vorwärts" in Nr. 391 eine Entgegnung des Präsidenten des Statistischen Reichsamts, in der es heißt: Die in Wirtschaft und Statistit" veröffentlichten Nominal. schichtlöhne sind den Lohnordnungen der einzelnen Gebiete entnommen. Diese geben auch für Gedingearbeiter einen Mindest schichtlohn an, den jeder Bollhauer im Gedinge im Durchschnitt auf jeder einzelnen Schachtanlage bei normaler Arbeitsleistung erreichen muß. Hier sind dem Statistischen Reichsamt die Begriffe Gedingelohn, Echichtlohn, Mindest. und Durchschnittslohn offenbar etwas durch einander geraten. In den Lohnordnungen ist allerdings auch für Gedingearbeiter ein Mindestlohn angegeben, der aber an feine Leistung gebunden und bedeutend niedriger ist, als er vom Statistischen Reichsamt angenommen wird. Für das Ruhr gebiet beträgt er z. B. nicht 6,48 m., sondern nur 5,30 m. In der Lohnordnung heißt es:
Der Mindestlohn der Gedingearbeiter unter Tage beträgt ab 1. Juni 5,30 m. Der Lohn der Bollhauer im Gedinge foll im Durchschnitt auf jeder einzelnen Schachtanlage bei normaler Arbeitsleistung mindestens betragen 6,48 m. Das ist doch so flar und eindeutig, daß wir nicht verstehen können, wie das Statistische Reichsamt den Gedingelohn von 6,48 m. als Schichtlohn ansprechen und mit den Schichtlöhnen anderer Berufe im Vergleich stellen fann. Noch weniger verstehen mir, daß in der Entgegnung des Präsidenten dieser völlig flare Tatbestand nicht erkannt und herausgestellt wird.
In der besagten Entgegnung des Präsidenten wird ferner zu gegeben, daß die Wägung mit der Schichtenzahl zu einem anderen Ergebnis wie die Wägung mit der Arbeiterzahl führen fann, wenn die Zahl der durch Krankheit, Streif, Ausfperrung, Urlaub usw. in einem Bezirk entgangenen Schichten be sonders groß ist. Mithin muß die Wägung mit der Schichtenzahl und nicht mit der Arbeiterzahl erfolgen, wie is durch das Statistische Reichsamt geschieht. Ob dadurch eine Verzögerung eintritt und Bergleiche mit anderen Berufen erschwert werden, ist eine Sache für fich, von der die Art der Wägung nicht abhängig gemacht werden darf.
Das Statistische Reichsamt rechne tauf jeden Berheirateten den Soziallohn für drei Bezugsberechtigte und die Ent gegnung feines Präsidenten hält an dieser Zahl fest. Wir haben diefe Bah als zu hoh bezeichnet, weil auf jeden Arbeiter durchIchnittlich nicht 3, sondern nur 1,8 Bezugsberechtigte entfallen. Diese Baht entspricht dem Durchschnitt des Ruhrbezirks in den Monaten April, Mai und Juni 1924. Die eigentlichen Bergarbeiter( Hauer und Lehrhauer) find fast ausnahmslos verheiratet und haben die höchste Kinderzahl. Auf sie entfielen pro Ropf im April 2.00, im Mai 2,25, im Juni 2,06, durchschnittlich mithin 2,13 Bezugsberech tigte. Aehnlich liegen die Verhältnisse auch in den anderen Bergbaubezirken. Die Zahlen des Statistischen Reichsamts find somit
zu hoch.
Die Entgegnung hält die Umrechnung der Reallöhne nach der Reichsinderziffer der Lebenshaltungsfoster für richtig, geht aber auf unsere Bemängelung nicht ein. Statt deffen wird uns vorgeworfen, wir feion bei unseren Berechnungen von einer lediglich gefühlsmäßig geschäzten Ziffer ausgegangen. Wir sind zunächst von der Reichs= inderziffer selbst ausgegangen, welche gegenüber 1913/14 im Juni betrug für Ernährung 119 bis 122 Pro3., für Bekleidung 152 bis 157 Broz., für Heizung und Beleuchtung 146 bis 147 Broz., für Wohnung 57 Broz. Hiernach errechnet das Statistische Reichsamt einen Durchschnitt von 113 Proz., den wir für zu niedrig halten, selbst wenn die Wohnungsmiete mit 57 Broz, richtig wäre. Die Wohnungsmiete hat sich für alte und neue Wohnungen aber so verschieden gestaltet, daß richtige Durchschnitszahlen nur schwer zu ermitteln und die offenbar lediglich gefühlsmäßig geschätzten Zahlen des Statistischen Reichsamts sicher zu niedrig find. Jedenfalls fommen wir mit einem Lebenshaltungsinder von 120 Broz gegenüber 1913/14 der Wahrheit viel näher, als das Statistische Reichsamt mit 113 Broz.
Zudem hat das Statistische Reichsamt auch die gegenüber 1913/14 fehr viel höheren Steuern außer Betracht gelassen. Die Dom Statistischen Reichsamt errechneten Reallöhne tönnen somit als Reallöhne gar nicht angesprochen werden. Es bleibt also dabei, daß die ven uns bemängelten Lohnangaben des Statisti
fchen Reichsamts in jeder Beziehung falsch und irreführend find. Für diesen statistischen Unfug, der hier amtlich zuungunsten der Arbeiter und zugunsten der Unternehmer geübt wird, müssen wir uns nochmals entschieden bedanken.
Internationaler Landarbeiterkongreß.
Zum dritten Male tritt das Parlament der Landarbeiter- Internationale am 17. September und folgende Tage zusammen. Dieses Mal findet die Tagung in Berlin , und zwar im Verbandshaus des Deutschen Landarbeiterverbandes, statt. Die Internationale Land arbeiter- Föderation ( ILF.) ist gegründet worden auf einem Kongreß, der vom 17. bis 20. August 1920 in Amsterdam tagte. 21 Delegierte vertraten damals mehr als zwei Millionen freigewerkschaftlich organisierte Landarbeiter, und zwar aus Deutschland , Schottland , Dänemark , Schweden , Desterreich, Italien , Belgien , Holland . Zur Führung der Geschäfte der JLF. wurde ein Erefutivkomitee gewählt, das aus Beriretern von England, Deutschland , Dänemart, Italien und Holland bestand. Der holländische Vertreter wurde mit der Führung der Geschäfte als Gefretär bestimmt. fierung in der Landwirtschaft. Grundfäßlich waren alle Der erste Kongreß beschäftigte sich mit der Frage der Sozialis Teilnehmer darüber einig, daß der Boden in Gemeinschaftsbesitz zu überführen fei. Man war sich aber auch der Schwierigkeiten bewußt, die bei der Durchführung des Grundsages in den einzelnen Ländern die bei der Durchführung des Grundsages in den einzelnen Ländern bestehen. Zur Frage der ausländischen Wanderarbeiter wurde bes fchloffen, Erhebungen über diese Frage zu veranstalten, um alle auswandernden Bandarbeiter, mit Rat und Tat unterstützen zu auswandernden Landarbeiter mit Rat und Tat unterstützen zu fönnen., Eingehende Aussprachen wurden gepflegt über die von den Landarbeiterverbänden einzuschlagende Tafiit, um die Intereffen der Bandarbeiler beim Internationalen Arbeitsamt in Genf gebührend
zu vertreten.
Der zweite Kongreß fand vom 15. bis 17. Auguft 1922 in Wien statt. Bertreten maren DON Deutschland, England, Schottland , Holland , Italien , Desterreich, Boien, 16 angeschlossenen Organisationen die Tschechoslowakei ( ein deutscher und ein tschechischer Verband), Ungarn und Lettland . Die Verbände wiefen eine Mitgliederzahl von 1237 000 Land- und Forstarbeiter auf.
lichen Angelegenheiten besonders mit dem Bericht des Sekretärs. Diese Tagung beschäftigte sich neben den üblichen rein geschäft Die Delegierten waren nicht völlig einverstanden mit den Ergebnissen der bisherigen Tätigkeit. Besonders geflagt wurde über das ungenügende Ergebnis bei der Erledigung landwirtschaftlicher Fragen im Internationalen Arbeitsamt. Allgemein wurde betont, daß eine bessere Borbereitung aller die Landarbeiter betreffenden Fragen durch einen Vertreter der polnischen Organisation verstärkt. Der durch die Leitung der JLF. geboten ist. Das Erefutivkomitee wurde Siz der JLF. wurde wiederum nach Holland gelegt.
Auf der Tagung stehen u: a.: Die Arbeitszeit in der Landwirtihaft; Gefehliche Mindestlohne in der Landwirtschaft; Die Frage der Wanderarbeiter; Die Wohnungsfrage; Die Frage der Kleinbauern.
Es wird Mühe fosten, diese umfangreiche Tagesordnung zu erledigen. Die deutsche Organisation, der Deutsche Bandarbeiterverband, wird es jedoch als eine ehrenvolle Aufgabe betrachten, den laffen. Delegierten jabe technisch mögliche Unterstützung angedeihen zu
Kein Margarineboykott!
Verschiedene Vorkommnisse veranlassen uns nochmals darauf Hinzuweisen, daß über die Fabrikate der Firma van den Bergh Margarinefabrit tein Bontott besteht. Die uns aus Cleve beschwerden als begründet erweisen, wird über ihre Abstellung verrichteten Verhältnisse werden nachgeprüft. Soweit sich die Behandelt werden. Von dem Ergebnis werden wir Mitteilung machen. Eine Boytottverbängung ist beim ADGB. weder beantragt, noch von diesem beschlossen worden. Wir ersuchen deshalb von irgendwelchen Maßnahmen gegen die Firma abzusehen, weil dadurch die Verhandlungen nur erschwert würden.
Die Lohnbewegung der Töpfer beendet.
In einer Nachmittagsversammlung am Montag beschäftigte sich eine außerordentlich gut besuchte Mitgliederversammlung der Fachgruppe der Löpfer des Baugewerksbundes mit der Lohnbewegung. Die Mitglieder der Lohnkommission berichteten über die Verhandlungen am Freitag. Die Unternehmer hatten zwei Vorschläge gemacht. Der erste enthielt einen Stundenlohn von 1 bis 1,25 m. bei Lohnarbeiten und wollte den neuberatenen und zugestimmten Lohntarif für Affordarbeiten ab 1. September anerkennen. Der zweite Borschlag soh einen festen Stundenlohn von 1,10 M. vor und ertannte ebenfalls den Akkordtarif ab 1. September an.
Eine ausgiebige Distusfion folgte. Es wurde von mehreren Seiten die fofortige Arbeitsniederlegung verlangt, während von anderer Seite neue Verhandlungen gewünscht wurden. Bezirksleiter Remniz trat beiden Ansichten entgegen. Berhandlungen wären genug geführt worden und nach 4 Wochen zum Teil ergebnislofem Zusammenkommen müsse nun endlich die Entscheidung Bor einem Streit warnte er. Wenn auch zurzeit eine
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der firomerzeugenden Induftrie für Donnerstag, beu private und fommunale Betriebe der 2. Oftober 1924, Gas-, Waffer- und Elet.rizitätswerte. nachm. 4 Uhr. Alle Vertrauensleute und Rommiffions im Geschäftslotal: mitglieder der angeführten Betriebe außerordentliche werden dringend gebeten, pünktlich zu Generals erscheinen.
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| günftige Ronjunttur wäre, so müsse doch die Zersplitierung der Organisation und die große Zahl der Unorganisierten in Betracht gezogen werden. In Frage käme auch, daß bei einem Streit zu befürchten stehe, daß wohl zurzeit Löhne bis zu 1,50 M. gezahlt werden, daß aber die Unternehmer nicht darauf eingehen werden, einen Tarifvertrag abzuschließen. Vor uns stehe der Herbst bzw. Winter und es wäre bei einer tariflosen Zeit mit einem großen Heruntersinken der Löhne zu rechnen. Er schlug deswegen vor, den zweiten Borschlag der Unternehmer anzunehmen und im Laufe der nächsten Woche eine großzügige Agitation unter den Töpfern zu veranstalten, damit bei neuen Lohnbewegungen die Töpfer in alter Geschlossenheit dem Unternehmertum gegenüberstehen. Die Versammlung stimmte fchließlich dem Vorschlage des Bezirksleiters gegen 12 Stimmen zu. Der neue Affordtarif hat Gültigkeit vom 1. September 1924 bis zum 31. August 1925. Die Stundenlöhne tönnen jederzeit einer Revidierung unterzogen werden. Der neue Mindeſtſtundenlohn von 1,10 m. gilt ab 13. September bis zum 31. Oftober. In den Verfehrslokalen: Burg. Prenzlauer Allee 189; Kell, Neukölln, Pannierstraße 40; Töpper, Rigaer Ede Proskauer Straße; Holz, Spandau , Lindenufer 17, fiegt bis zur Drucklegung des neuen Lohntarifs ein Abzug desselben zur Einsic; tnahme aus.
Schiedsspruch für Bau- und Geldschrankschlosser. Die Arbeitnehmer in den Betrieben der Geldschrankindustrie, in den Schloffereien und den Möbelschloßfatrifen hatten im Auguſt der Löhne um 20 Proz. gefordert. Bei den Verhandlungen bas Lohnablommen gefündigt und gleichzeitig eine Erhöhung lehnten die Unternehmer jede Lohnerhöhung ab, indem sie jede Disfussion darüber als überflüssig bezeichneten. Die Verhandlungskommission rief daraufhin den Schlichtungsausschuß an. Nach längeren Beratungen wurden durch einen Spruch folgende Lohn, erhöhungen verkündet: Die Gruppen 1 bis 5 erhalten 6, 4, 3, 3 und 2 Pf. pro Stunde auf die bisherigen Löhne von 74. 70, 62, die Gruppe c 57 Bf( 55) Junggesellen im ersten und zweiten Ge 58 und 56 f. zugelegt Die Sondergruppe a erhält 84 Pf.( 78), Pf. sellenjahr 47 Pf.( 45) refp. 52 Pf.( 50). Für Frauen über 21 Jahre beträgt der Stundenlohn 47 B.( 45). Die jugendlichen mänligen Arbeiter im Alter von 14 bis 21 Jahren erhalten 19( 18), 23( 22), 31( 30), 39( 37), 44( 42) Pf. pro Stunde. Die Affordpreise werhat bis zum 4. Januar 1925 Geltung, jedoch fönnen bei einem den in allen Gruppen um 5 Proz. erhöht. Das Lohnat kommen Sinfen oder Steigen der Reichsinderziffer um 8 Proz. von den Barteien Anträge auf eine Revision gestellt werden.
In einer Branchenversammlung gab Fuchs vom DMB. einen Bericht von den Berhandlungen, den Krüger ergänzte. Fuchs betonte, daß in dem neuen Lohnabkommen alle Bestimmungen der verschiedenen bisherigen Lohntarife, die die Eingruppierungen der einzelnen Berufe und vieles andere betreffen, wieder neu aufgenom men resp. verbessert worden sind, um sie im allgemeinen Gebrauch wieder zur Anwendung zu bringen. Nach eingehender Aussprache, in der besonders die inzufriedenheit über die geringen Erhöhungen der unteren Gruppen zum Ausdruc fam, wurde schließlich der Schiedsspruch gegen eine größere Minderheit angenommen.
Unternehmer- Internationale.
Brüffel, 16. September. ( Eigener Drahtbericht.) Das Zentraítomitee der belgischen Industriellen veröffentlicht eine Entschließung, in der aus Anlaß. der Berner Besprechungen über den Achtstundentag zunächst daran erinnert wird, daß das belgische Gesetz über strengste von allen bestehenden Gesezen über die Arbeitszeit fei. den Achtstundentag dem Buchstaben und der Ausführung nach das In Deutschland werden mindestens neun und geh Stunden ge arbeitet. Die Vereinigten Staaten würden das Prinzip des Achtdustriellen der Auffassung Ausdruck, daß die Konkurrenzfähigkeit stundentages ebenfalls nicht anerkennen. Schließlich geben die Inder belgischen Industrie im In- und Auslandsmarkt durch die Ratifizierung einer Konvention, die für einen Zeitraum von zehr Jahren die Produktionsrerhältnisse regelt, beeinträchtigt würde. Im gierung, irgendeine Berbindlichkeit einzugehen, die die wirtschaftNamen aller Produzenten Belgiens warnt das Komitee die Reliche Lage des Landes erschweren würde.
Urabstimmung im belgischen Bergbau.
Mons , 16. September. ( WTB.) Die gestern versammelten Arbeiter des Bergbaues im Borinagebeden haben mit 66 gegen 25 Stimmen die Einleitung einer Ur abstimmung über die Frage der Wiederaufnahme der Arbeit beschlossen. Die Abftimmung, die am Mittwoch stattfinden soll, ist für alle gewer!- schaftlich organisierten Arbeiter obligatorisch.
Achtung, SPD.- Rahmen- und Leistenvergolber und Rahmenmacher! Susammenkunft am Donnerstag 5 Uhr bei Krüger, Engelufer 23. Sehr wichtig. Der Fraktionsvorstand.
Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : K. H. Döscher; Lotales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode: fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin S. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.
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