Se.460 41.Jahrgang old 1 Morgenausgabe
Ausgabe A Nr. 234
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Dienstag, den 30. September 1924
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Paris , 29. September. ( Eigener Drahtbericht.) Am Montag| vormittag, furz vor Zusammentritt der Ministerrats, erschien der deutsche Botschafter von Hoesch bei Ministerpräsident Herriot und übergab ihm das Memorandum der Reichsregierung zum Eintriff Deutschlands in den Völkerbund. Wie wir erfahren, stellt das Schriftstüd teine Bedingungen, sondern es erläutert lediglich die deutsche Auffassung in der Form von Anfragen. Die Kriegsschuld wird darin nicht ausdrücklich erwähnt, jondern nur indirekt gestreift. Der deutsche Botschafter gab zu dem Memorandum weisungsgemäß nähere Erläuterungen und betonte den entschiedenen und aufrichtigen Willen Deutschlands , im Bölkerbund mitzuarbeiten. Herriot erbat sich angesichts der Wichtigkeit der Materie eine gewiffe Frift zur Beantwortung des deutschen Schriftftüdes. Es wird angenommen, daß das deutsche Memorandum bereits in der Sigung des Kabinetts am Montag nachmittag im Zusammenhang mit den Genfer Verhandlungen zur Erörterung gelangt ist, daß aber eine endgültige Stellungnahme erst in der nächsten Kabinettsfihung am Donnerstag erfolgen wird.
Die deutsche Denkschrift ist gestern, Montag, allen beteiligten Regierungen überreicht worden.
Genf , 29. September. ( Eigener Drahtbericht.) In Genf verfolgt man aufmerksam die Völkerbundspolitik der deutschen Regierung. Die Meldung, daß das deutsche Memorandum den Artikel 16 des Völkerbundspaktes, wenn auch in gewundener Form, für„ untragbar" erkläre oder wenigstens seine Abänderung verlange, hat in maßgebenden Kreifen des Völkerbundes einiges Erstaunen erregt, da nan die Befürchtungen der deutschen Regierung, fie fonne im Falle der in diesem Artikel vorgesehenen Sanktionen in gefährliche fricgerische Abenteuer verwickelt werden, nicht versteht. Der Anhang des Artikels 16 sieht im wesentlichen wirtschaft If che Maßnahmen mit sofortiger Wirksamkeit vor. Ueber die Art evtl. militärischer Sanktionen ist in ihm nichts Endgültiges bestimmt. Die Ausführungen des Genfer Protokolls sollen die notwendigen Ergänzungen in militärischer Hinsicht schaffen, aber auch hier ist die Ratifitation des Protokolls, die freigestellt wird, Voraussetzung für die Durchführung der militärischen Sanflionen. Außerdem bestimmt ein Zufazantrag, daß auf die besondere Lage der einzelnen Staaten Rücksicht genommen werden soll. Deutschland fönnte also im Falle von Sanktionen mit vollem Recht und mit Aussicht auf Erfolg unter Hinweis auf seine relativ schwache Armee feine Nichteilnahme ca militärischen Santtionen beim Völker rat beantragen. Das Protokoll ist noch in weiter Ferne und völlig unabhängig von der anderen Frage, die Deutschlands Eintritt in den Völkerbund betrifft.
Die Ausschußberatungen über einen friegverhindernden Schiedsgerichtsvertrag, der die Abrüftung ermöglichen soll, find faft zum Schluß auf unerwartete Schwierigkeiten gestoßen. Japan fordert nämlich, daß auch zwischenstaatliche Streitfälle, die aus der inner en Politik eines Staates hervorgegangen sind, der völkerbundlichen Regelung und dem Schiedsgericht unterstehen sollen. Das geht besonders auf das nordamerikanische Einwanderungsverbot gegen Japaner. Begreiflicherweise sträuben sich die Regierungen aufs äußerste gegen eine solche Möglichkeit, innere Maßnahmen eines Staates gegen die Bürger eines anderen Staates internationaler Rachprüfung und vielleicht sogar der Aufhebung von außen her zu unterwerfen. Japan will aber im Fall der Unnachgiebigkeit der anderen die ganze Regelung nicht mit machen. Zunächst ist die schon angekündigte Beendigung der jezigen Völkerbundtagung hinausgeschoben.
Borläufig fieht der Entwurf folgendes Berfahren vor: Sobald der Streifall entsteht, tritt das Schiedsgerichtsverfahren ein. Wird der Schiedsspruch nicht anerkannt und der Krieg begonnen, oder werden die angeordneten friegsverhindernden Maß nahmen nicht beachtet, so schreitet der Bölferbundsrat ein. Der Rat stellt fest, wer der Angreifer ist. Gegen diesen Staat werden alle wirtschaftlichen, finanziellen und militärischen Santtionen fofort und ohne weitere Entscheidung beginnen. Für die Durchführung der Sanktionen setzt der Rat im voraus fest, mit welchen Truppenstärken sich die Staaten beteiligen müssen. Diese Festsetzung der Truppenfontingente fann gleichzeitig der Maßstab für die Abrüstung sein, da dann jeder Staat weiß, wieviel Militär ihm zu Hilfe tommt, falls er angegriffen wird. Die Sonderabkommen zwischen einzelnen Staaten zum gegenseitigen Schuß find als Hilfsmittel zu betrachten; die Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit und die Sanktionen treten nur in Kraft, wenn der Abrüstungsplan, der eine spätere Konferenz beschäftigen soll, angenommen wird. Der Bölkerbunds versammlung ist auch noch folgende Entschließung zur Annahme vorgeschlagen worden: Die Versammlung möge, nachdem sie mit Befriedigung von den Berichten der ersten und britten Kommission Kenntnis genommen und den Text des Protokolls gebilligt hat, beschließen: 1. allen Völkerbundsmitgliedern die Annahme dieses Protokolls zu empfehlen; 2. allen Mitgliedern, die jetzt schon unterzeichnen können, das Protokoll zur sofortigen Unterzeichnung vorzulegen und anderen Staaten zur Unterzeichnung offen zu
laffen; 3. den Rat zu ersuchen, eine internationale Ab rüstungskonferenz nach Genf einzuberufen; 4. den Rat aufzufordern, ohne Verzug ein Komitee mit der endgültigen Festlegung des Textes für 3 usäße zum Friedens paft zu beauftragen, wie sie im Protofoll vorgesehen sind.
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Der Aufwertungsausschuß des Reichstages ist mit einen Eifer und einer Gründlichkeit an die Lösung des Aufwertungsproblems herangegangen, die ihn gegen jeden Verdacht schützen, als ob er seine Aufgabe nicht mit heiligem Ernst zu erfüllen suche. Zunächst hat er zahlreiche Vertreter der verschiedenen Zweige des wirtschaftlichen Lebens gehört. Wenn Außer Japan scheinen alle Beteiligten zur Annahme ent- dabei die Wortführer der deutschen Industrie, des deutschloffen zu sein. Der französische Ministerrat hat Unter- schen Großhandels, der Banken und der Landzeichnung beschlossen; er beglückwünscht sogar die Genfernalen Bartei, die sich als die besondere Beschüßerin der überwiegend Mitglieder der Deutschnatio= Verhandlungsteilnehmer zu ihrem Werk.
Völkerbundliche Militärkontrolle.
Der vom Völkerbundsrat endgültig genehmigte Investigations plan für die Ausübung des Investigationsrechtes in Deutschland , Deutschösterreich, Ungarn und Bulgarien bestimmt im wesentlichen: Die in Versailles , St. Germain, Trianon und Neuilly vorgesehenen Investigationen( Entwaffnungen) müssen, wenn der Rat es entscheidet, sich auf die Demilitarisierung von Gebieten beziehen fönnen, die in den genannten Verträgen eventuell vorgesehen find, auf alle Militärklaufeln dieser Verträge für das Militärwesen zu Lande, in der Luft und zu Wasser und vor allem auf folgende Puntte:
a) Gefeßgebung( Militärgefeß und Haushalt, mm b) effettive Bestände,
c) bestehendes oder im Bau befindliches Material( einbegriffen das Luftschiffahrtsmaterial, Munitionsfabriken und Kriegsmaterial),
fall,
d) Instruktionen und Ausbildung für den Kriegs
e) Bau von neuen Kriegsschiffen.
Jeder Staat, der nicht dem Rate angehört, und Nachbar= Ita at eines Staates, der sich auf Grund eines Friedensvertrages ihm gegenüber verpflichtet hat, sich der Investigation zu unterwerfen, wird in der
ftändigen beratenden Militärkommiffion vertreten sein. Die Kommission wird vom Rate beauftragt, die Organisierung der vom Rat befchloffenen Investigation vorzubereiten. Sie wird jedes Jahr, wenn es notwendig ist, dem Rate für das kommende Jahr ein Entwaffnungsprogramm unterbreiten. Dieses Programm gründet sich auf die Gerüchte(!) oder die Mitteilungen, die sie offiziell erhalten hat. Auf jeder Tagung des Rates kann die ständige beratende Kommission jeden 3usah unterbreiten, den sie zu dem Investigationsprogramm für notwendig erachtet; falls erhaltene Berichte die sofortige Einberufung der Kommission zur Folge haben, wird diese Kommission über die von ihr zu beratenden Fragen dem Rate ein begründetes Gutachten zustellen. Der Rat kann die Kommission damit beauftragen, eine Investigation vorzubereiten.
Opfer der Inflation aufspielt, im Endergebnis zu dem Schluß tamen, daß eine Erhöhung der Aufwertungssäge der 3. Steuernotverordnung für private Schuldforderungen von der deutschen Wirtschaft nicht getragen werden fönne und in Rücksicht auf die notwendige Beruhigung des wirtschaftlichen Lebens die Wiederaufrollung des ganzen Aufwertungsproblems höchst unerwünscht sei, so hat sich der Ausschuß dadurch nicht abhalten lassen, in eine mehrere Tage ausfüllende allgemeine Erörterung der schwierigen Streitfrage einzutreten.
Ein Fehler war es freilich, daß an dieser Aussprache die Reichsregierung nicht aktiv beteiligt war. Der Reichsfinanzminister war in jenen Tagen durch die Neuordnung der Reparationslasten so in Anspruch genommen, daß er im Ausschuß nicht erscheinen konnte und seinen Vertretern fehlte es an der nötigen Autorität, um dem von ihnen beigebrachten Tatsachenmaterial Beachtung zu verschaffen. Erst ganz am Schluß der Generaldebatte des Ausschusses fand der Finanzminister die Möglichkeit zu der furzen Erklärung, daß er bereit sei, nach besten Kräften in einem engeren Kreise an der Lösung der aufgeworfenen Frage mitzuarbeiten. Dieser engere Kreis wurde gebildet durch Einsetzung eines Unter ausschusses, dem die folgenden vier Fragen zur Beantwortung unterbreitet wurden:
1. Inwiefern ist eine Berzinsung der öffentlichen Anleihen( Reich, Länder, Gemeinden) und der Vermögensanlagen der 3 Steuernotverordnung möglich?
2. Inwieweit ist eine Erhöhung des Umwertungssages von 15 Proz. bei den Bermögensanlagen der 3. Steuernotverordnung möglich?
3. Inwieweit ist eine Rückwirtung der Aufwertungsvorschriften
möglich? 4. Was hat zu geschehen, um im Gegensatze zur 3. Steuernotverordnung eine gleichartige Behandlung aller Gläu biger herbeizuführen?
In den drei ausgedehnten Sitzungen, die der UnterausDie Investigationsfommissionen werden aus einer schuß vom 24. bis 26. September abgehalten hat, ist er über Liste von Sachverständigen gewählt. Die ständige beratende die 3iffer 1 noch nicht hinausgekommen. Was die Verzinsung Kommission wird eine Liste aufstellen. Diese Liste muß Sachver der Reichsanleihen betrifft, so faßte die Mehrzahl der ständige enthalten, die von den Regierungen der im Bölker Ausschußmitglieder ihre Aufgabe dahin auf, daß sie bei Bejahung bunds r at vertretenen Staaten bezeichnet werden. Jeder Staat wird eine gleiche Zahl von Sachverständigen angeben. Wenn es der gestellten Frage zugleich Vorschläge über das Maß der nötig ist, für einen bestimmten Staat eine Investigationskom- Berzinsung und über die Beschaffung der dazu erforderlichen mission zu wählen, wird die ständige beratende Kommission dem Mittel zu machen hätten. Mittel zu machen hätten. Von deutsch nationaler Rote die neue Zusammensehung der Investigationsfommission vor- Seite wollte diese Verpflichtung nicht anerkannt werden. Man schlagen; letztere wird aus Sachverständigen gebildet, die besonders hielt sich für berechtigt, die Frage nach der Berzinsungsmöglichfür die ins Auge gefaßte Investigation qualifiziert sind. In dieser feit mit ja zu beantworten und dann der Regierung die AujInvestigationskommission werden die Staaten vertreten sein, die im gabe, Deckungsvorschläge zu machen, zuzuweisen. Lag in dieser gehören. Die Angehörigen des Staates, die der Ausübung des Infie selbst Vorschläge zur Beschaffung der Mittel nicht zu Augenblick der Anordnung einer Investigation dem Rate an Haltung das versteckte Geständnis der Deutschnationalen, daß veftigationsrechtes unterworfen sind, tönnen feiner Investi gationsfommiffion angehören. Um der Investigation den Charakter der Ueberraschung zu bewahren, dürfen die Präsidenten der Investigationsfommissionen erst im letzten Augenblick den genauen Gegenstand jeder Untersuchung enthüllen. Die Investigationsfommiffionen können im Verlaufe der vom Rat festgesetzten Periode ihre Arbeiten entweder ohne oder mit Unterbrechung ausführen; sie müssen sich darauf beschränken, die materiellen Tatsachen festzu stellen; wenn im Laufe einer Investigation eine Schwierigkeit auftaucht, rufen die Kommissionspräsidenten in jedem Falle den Rat an und im Falle technischer Schwierigkeiten die ständige beratende Kommission; letztere macht, falls fie für die Frage zuständig ist, dem Präsidenten der Investigationstommission ergänzende Angaben oder bietet ihm die notwendige technische Unterstügung. Die ständige beratende Kommission wird feine Befehle erteilen, die die ursprünglich vom Völkerbundsrat festgesetzten Instruktionen ver=
ändern kann.
In den vom Rat festgesetzten Fristen und mit Zustimmung des Rates fönnen die Präsidenten der Investigationsfommiffionen an gewisse Punkte der entmilitarisierten Zone,
machen vermochten, so sprachen die Bertreter fast aller übrigen Parteien offen aus, daß sie, so schmerzlich es auch sei, im Hinblick auf die gesamte Finanzlage des Reiches keine Quelle zu nennen wüßten, aus der die Hunderte von Goldmillionen geschöpft werden könnten, die für eine au ch nur den Bruchteileines Prozents betragende Berzinjung der Reichsanleihen erforderlich wären. An Kriegsanleihen und Kriegsschazzanweisungen sind zurzeit noch rund 52 Milliarden im Umlauf. Dazu kommen 5 Milliarden Vorkriegsschulden und 4 Milliarden Sparprämienanleihen. Daneben haftet das Reich für die von den Ländern mit Eisenbahnbesitz übernommenen Eisenbahnschulden von 14,2 Milliarden. Die Gewährung eines Zinssages von nur einem halben Prozent für diese Gesamtschuld von 75,2 Milliarden, wie ihn der Zentrumsabgeordnete Dr. Fleischer schon in den ersten Ausschußdebatten vorgeschlagen hatte, würde eine Steuermehreinnahme von rund 375 Millio= nen pro Jahr erfordern!
Die sozialdemokratischen Vertreter, die sich von Anfang ständige Elemente abordnen. Die oben vorgeschlagene Organischlags bereit erklärt hatten, ließen feinen Zweifel darüber, an denen die Kontinuität der Investigation notwendig ist, gewisse an zur Förderung jedes brauchbaren Aufwertungsvorfation muß vor Zurückziehung der interalliierten Kontrolltommission bereit sein, um für jeden der Staaten, die dem Investigationsrecht unterworfen find, ihre Arbeit aufnehmen zu können. Diese ganze Regelung muß erst von der Völkerbunds ver fammlung genehmigt und von den am Völkerbund beteiligten Regierungen ratifiziert werden, ehe sie in Kraft treten tann. Gibt Deutschland erst im Völkerbundsrat, so hat es ein sehr bedeutendes Mitbestimmungsrecht auch für die weitere Handhabung der Entwaffnungsfontrolle, deren Ziel natürlich ihre Ausdehnung auf eller Länder sein muß, wenn sie wirklich dem Weltfrieden und nicht der Verewigung des Un friedens dienen will.
daß fie einer Mehr belastung der schon bisher überbürdeten und von der Inflation selbst schwer betroffenen Lohn- und Gehaltsempfänger den schärfsten Widerstand entgegenseßen und daß sie feinen Schritt unterſtüßen würden, der eine neue Defizitwirtschaft im Reichshaushalt und damit eine neue Währungskatastrophe heraufzubeschwören geeignet sei. Den Stein der Weisen glaubte nun Dr. Fleischer gefunden zu haben. Er wollte die Berzinsung der Reichsanleihen ohne Erhebung neuer allge= meiner Steuern möglich machen. Die Gewährung eines Zins