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Gewerkschaftsbewegung ändert bestätigt wurde; er hatte nur einige unbedeutende
Kein Tarifvertrag in der Holzindustrie. Der in erneuten Verhandlungen vereinbarte Mantelper. trag für das deutsche Holzgewerbe ist vom Arbeitgeberverband in feiner am 27. September abgehaltenen Generalversammlung wiederum abgelehnt worden. Damit dürften die Ausfichten für die zentrale Regelung der Arbeitsbedingungen im deut. schen Holzgewerbe für absehbare Zeiten vernichtet sein.
Die Holzindustrie gehört zu den Gewerben, in denen schon seit längerer Zeit ein geregeltes Vertragsverhältnis bestand. Die Anfänge der zentralen Regelung datieren vom Jahre 1907, wo der Arbeitgeberschuhverband für das deutsche Holzgewerbe eine umfangreiche Aussperrung inszenierte, um die Arbeiter unter seinen Willen zu zwingen. Der Zusammenbruch dieser Aktion brachte die Unternehmer zu der Ueberzeugung, daß es auch für sie vorteilhafter sei, sich friedlich durch den Abschluß von Tarifverträgen mit den Arbeitern zu verständigen. Der Geltungsbereich der abgeschlossenen Tarifverträge wurde immer umfangreicher. Schließlich wurde die überwiegende Bedeutung des im Jahre 1921 abgeschlossenen Reichs mantelvertrages für das deutsche Holzgewerbe auch von der Reichsarbeitsverwaltung anerkannt, die ihn für allgemeinverbindlich erflärte.
Am 15. Februar 1924 ist dieser Vertrag abgelaufen, nachdem ihn die Unternehmer am 15. November 1923 ge. kündigt hatten. Die tiefe wirtschaftliche Depression, die Vernichtung der Finanzen der Gewerkschaften durch die Inflation, ließ den Unternehmern den Kamm schwellen; sie glaubten die Zeit gefommen, die Arbeitsbedingungen der Holzarbeiter gründlich verfchlechtern zu können. Berlängerung der Arbeitszeit und Beseitigung der ohnehin nur in bescheidenem Umfange gewährten Ferien war ihr Ziel. Ihre Hoffnung, beim Reichsarbeitsministerium die ersehnte Hilfe zu finden, schlug fehl. Dank der vom Deutschen Holzarbeiterverband geübten Tattit wurde das Verlangen der Unternehmer, einen Schiedsspruch vorweg zu erlangen, der in den genannten Fragen ihre Wünsche befriedigte, nicht erfüllt. Später wurden, als die Vertreter der Parteien im Reichsarbeitsministerium erschienen, um die Modalitäten für ein zu bildendes Schiedsgericht zu vereinbaren, Verhandlungen geführt, deren Ergebnis ein Vorschlag des Regierungsvertreters war, der die Unternehmer veranlaßte, den Gedanken an ein Schiedsgericht endgültig aufzugeben.
Mit mannigfachen Unterbrechungen wurde meiter verhandelt und schließlich war man so weit, daß auf den 21. Juni beide Parteien ihre Bertreterversammlungen nach Frankfurt a. M. beriefen, um zu dem durchberatenen Vertrag Stellung zu nehmen. Nach heftigen Debatten lehnten die Unternehmer den Bertrag ab. Dieses Botum bedeutete für die Leitung des Arbeitgeberverbandes ein scharfes Mißtrauenspotum. Aber auch sonst hatte die Leitung der Unternehmerorganisation einigen Verdruß. Schon während der Dauer der zentralen Verhandlungen hatten eine Reihe von Landesorganisationen des Arbeitgeberverbandes Verhandlungen wegen des Abschlusses von Landestarifper trägen aufgenommen. Verschiedentlich" fam es hierbei zu recht umfangreichen Kämpfen, von denen der in Sachsen , an dem etwa 20 000 Arbeiter beteiligt waren, der bedeutendste war. Auch die sächsischen Unternehmer haben den am Ende des Kampfes vereinbarten Vertrag abgelehnt, fie haben aber damit nichts gewonnen, denn die örtlich, zum Teil auch betrieblich abgeschlossenen Berträge, die die Wiederaufnahme der Arbeit ermöglichten, enthalten vielfach noch bessere Bedingungen als der abgelehnte Landesvertrag.
Als der Vorstand des Arbeitgeberverbandes erneut an det Deutschen Holzarbeiterverband wegen Wiederaufnahme der Ber
in Frankfurt a. M. abgelehnte Bertrag fast under redaktionelle Aenderungen erfahren und die Unterhändler des Arbeitgeberverbandes hatten sich damit einverstanden erklärt. Nun hat die Generalversammlung des Arbeitgeberverbandes das Er gebnis der Bertragsverhandlungen wiederum abgelehnt. Wie sich die Leitung des Verbandes mit diesem erneuten Mißtrauensvotum abfinden, welche Folgen dieses Votum für die Unternehmerorganisation überhaupt haben wird, bleibt abzu
warten.
Die Holzarbeiter haben in den verflossenen vertragslesen Monaten gezeigt, daß sie auch unter den schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen ihre Position behaupten fönnen, sie werden es erst recht tun bei der Hoffnung der Konjunktur, die sich anbahnt. Die Unternehmer haben die wiederholte Ablehnung des Vertrages mit der für sie unbefriedigenden Regelung der Arbeitszeit begründet. Nach dem abgelehnten Vertrag beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden. unter bestimmten, genau umschriebenen Voraussetzungen darf die Arbeitszeit bis 51 Stunden verlängert werden mit entsprechendem Aufschlag für Ueberstunden. Der Vertrag ist nicht zustande gefommen, das bedeutet, daß die Arbeitszeit in der deutfchen Holzindustrie 48 Stunden nicht überschreiten darf. Das ist die erfte, unmittelbare Folge der Entscheidung der Unternehmer. Im übrigen werden die Holzarbeiter den vertrag lofen Zustand gebührend auszunutzen verstehen. Bemerkt sei, daß Berlin an den neu gescheiterten Verhandfungen nicht beteiligt war. Hier besteht der vertraglose 3ustand schon länger. In Berlin beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 46 Stunden, und die Berliner Holzarbeiter werden dafür forgen, daß diese Arbeitszeit auch fernerhin beibehalten wird.
Angestellte der Berliner Metallindustrie!
Bei den gestrigen Verhandlungen vor dem Schlichtungsausschuß Groß- Berlin wurde folgender Schiedsspruch gefällt: Die Geltungsdauer des bisherigen Tarifabkommens wird bis zum 31. Dezember 1924 verlängert. 3weds Abgeltung ber Borschußzahlungen erhalten die Angestellten für die Monate Oktober bis Dezember eine Sonderzulage von je 10 Proz. Den Parteien wird empfohlen, die Zahlungen wie folgt zu vereinbaren: Am 20. Oftober 25 Broz., am 31. Oftober 85 Broz., am 20. November 15 Proz., am 30. November 95 Proz., am 20. Dezember 10 Proz., am 30. Dezember 100 Broz. der bisherigen Gehaltsfäße. Erklärungsfrist läuft bis zum 7. Oftober 1924.
Die Verhandlungskommission glaubt von der Abhaltung der üblichen Funktionärversammlungen diesmal absehen zu fönnen und wird für die Afa- Verbände die Annahme des Schiedsspruchs erflären. Afa- Metallkartell: Günther. Lange. Rothe.
Krankenkassenwahlen im Konzern der Wachgesellschaft. In dem Konzern der Berliner Wach- und Schließgesellschaft besteht eine Betriebstrantentasse. Am Donnerstag finden die Neuwahlen zum Vorstand und Ausschuß der Kasse statt. Zwei Listen stehen zur Wahl und zwar eine der Direktion und eine der organisierten Kollegen. Um einen Ausbau der Kaffe zu ermöglichen, um eine Kontrolle der von der Kollegen daß alle wachangestellten sich an der Wahl beteiligen und ihre schaft aufgebrachten Gelder ausüben zu fönnen, ist es notwendig, Stimme nur für die Liste der freien Gewerkschaft, die Liste Gieri, 6 Uhr morgens bis 10 Uhr abends. abgeben. Die Wahl findet statt im Bureau Mittelstraße 23 von
oder täglich zwischen 11 und 1 Uhr anmelden. Ueber die endgültige Aufnahme entscheiden in den ersten Seminarstunden die Kursleiter.
Das volkswirtschaftliche Seminar, Leitung Priv.Doz. Dr. Oskar Stillich, beginnt am Donnerstag, den 16. Oktober, abends 6 Uhr. Das arbeitsrechtliche Seminar, Leitung Dr. Friz Schön bed, beginnt am Dienstag, den 14. Ottober, nachm. 3 Uhr. Das fulturpolitische Seminar, Leitung Dr. Mar so dann, beginnt ebenfalls am Dienstag, den 14. Dftober. Sämtliche Seminare finden im Sophien- Lyzeum, Weinmeisterstraße 16/17, statt.
Gegen die Zechenstillegungen.
Bochum , 30. September .( Eigener Drahtbericht.) Eine von über tausend Personen besuchte Bergarbeiterversammlung in Hembruch, auf der der Bergarbeiterführer Genoffe Wagner über die Bechenstillegungen und Arbeitermassenentlassungen im Ruhrbergbau referierte, nahm einstimmig eine Entschließung an, in der gegen die Art, wie durch Zechenstillegungen und Arbeiterentlassungen das Unternehmerrisiko im Ruhrbergbau auf die Arbeiter und die Allgemeinheit abgewälzt und das Nationalgut der Bodenschäße verwirtschaftet wird, schärfster Einspruch erhoben wird. Die Versammlung richtet an die Reichsregierung das Ersuchen, die Stillegung weiterer Ruhrzechen und weiterer Arbeiterentlassungen zu verhindern und darüber hinaus die Bergwerksbefizer zu verpflichten, bereits stillgelegte Zechen wieder in Betrieb zu sehen, soweit es das Intereffe der Arbeiter und der Allgemeinheit erfordert. Sollten die Bergwerksbesizer jedoch weiter wie bisher ihr privatkapitalistisches Interesse dem allgemeinen Intereffe voranstellen und sich diesem Verlangen widersehen, so fordert die Versammlung von der Reichsregierung ein Eingreifen auf Grund der§§ 2 und 3 des Sozialisierungsgesetzes vom 23. März 1919. Es fei nicht länger angängig, daß die Bergwerfe mehr von finanztechnischen und dividendentechnischen als von technisch- organi satorischen und gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet werden. Solange die gegenwärtige Absaktrise es notwendig erscheinen läßt, fordert die Versammlung ein Verbot aller lleberschichten. Um die Stillegung der weniger rentablen Zechen zu verhindern, fordert die Versammlung zunächst die Bildung einer Gefahrengemeinschaft, die alle Rechen umfaßt und welche eventuell für einzelne Rechen notwendige Zuschüsse trägt. Die NachPrüfung der Rentabilität der einzelnen Zechen fann nach Ansicht der Versammlung nicht allein den Vertretern der Zechen und der verfür notwendig, daß für diese Nachprüfungen auch Vertreter der schiedenen Behörden überlassen bleiben. Die Versammlung hält es Arbeitnehmer in gleichem Verhältnis zugezogen und entsprechend
autorisiert werden.
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Der belgische Bergarbeiterstreik geht weiter. Brüssel , 30. September .( Eigener Drahtbericht.) In der heuti gen Sigung der nationalen Schlichtungskommission der Kohlenindustrie, die in Brüssel stattfand, haben die Unternehmer den Vorschlag der Arbeiter, den Konflikt im Borinoge durch Schiedsspruch zu regeln, abgelehnt. Die Regierung will, wie uns mitgeteilt wird, eine Bergarbeiter der Borinage in erbitterter Form weiter. neue Vergleichsbasis suchen. Inzwischen geht der Generalstreit der
für die Arbeiterschaft erfolgreich beendet. Die Löhne sind um Der Streit in der Dampfwattefabrit C. Trodan in Köpenick ist 17 Proz. erhöht worden. Sämtliche an dem Streit Beteiligten
wurden zu den sonstigen alten Arbeitsbedingungen wieder eingestellt.
Achtung, Zimmerer! Donnerstag abend 7% Uhr im Gewerkschaftshaus, Gaal 1, Versammlung fämtlicher auf dem Boden der Amsterdamer Internationale stehenden Rimmerer Berlins . Tagesordnung wird in der Bersammlung bekanntgegeben. Der Frattionsvorstand.
Deutscher Solzarbeiterverband, Bezirk Südwesten. Die heutige Bertrauens männerversammlung findet nicht Lindenstr. 3 statt, sondern im Lobal Rath mann, Wilhelmstr. 118, nachmittags 4½ Uhr.
Die Seminare der Berliner Gewerkschaftsschule. Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Durchbildung veranstaltet e für eine Hörer je ein boltswirtschaftliches, zuschließende Vertrag gelten sollte, sehr wesentlich fleiner geworden. arbeitsrechtliches und kulturpolitisches Seminar. Freigewerkschaftlich Für etwa 100 000 Arbeiter von den insgesamt in Betracht bildung nachweisen können, die nicht an der Betriebsräte- oder organisierte Arbeiter und Angestellte, die eine genügende Vorfommenden rund 170 000 Arbeitern waren Arbeitszeit und Gewerkschaftsschule erworben zu sein braucht, fönnen sich zur TeilFerien bereits vertraglich geregelt. Mit dem Arbeitgebernahme im Bureau der Gewertschaftsschule, Engelnerband wurde also neu verhandelt. Das Ergebnis war, daß der ufer 24/25, Zimmer 6, Montags und Freitags von 4 bis 7 Uhr
handlungen herantrat, war das Gebiet, für welches der mit ihm ab- bereits 60 für eine beschränkte Anzahl wertschaftshauses. Engelufer 24-25, allgemeine Funktionärversammlung. Wie
lands, Geschäftsstelle Groß- Berlin. Freitag abend 6 Uhr im Saal 1 des Ge Zentralverband der Maschinisten und seizer sowie Berufsgenossen Deutschbitten um pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller dienstfreien Berufs Die Ortsverwaltung. follegen. Mitgliedsbuch oder-karte legitimiert.
Verantwortlich für Politif: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen.
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