die vier anderen jeder einen gestohlenen Mantel gleich angezogen haben. Mitteilungen zur weiteren Aufklärung werden an Kriminalfommissar Dr. Koch im Zimmer 93a des Polizeipräsidiums erbeten, Zum Kapitel Wohnungselend.
haltung und der Ausbau des Achtstundentages | daß er vernünftige Angaben über die Zeit von 1 bis 3 Uhr nicht| Man vermutet, daß die Bande aus fünf Mann besteht und daß auch bedeutet Berkürzung der Arbeitszeit, Berlängerung der Freizeit und damit kultureller Aufstieg. Die Gleichstellung der Frauen in der Erwerbslosenfürsorge, der notwendige Schuh für Mutter und Kind, die Beitigung der Strafparagraphen für Eingriffe in bas werdende Leben und vieles andere mehr sind Fragen, die des Kampfes der Frauen wert sind. Bei allen Anträgen und Anregungen, die in diesen Dingen von den sozialdemokratischen Frauen in den Parlamenten vorgebracht wurden, standen sie allein. Auch die bürgerlichen Frauen versagten hier. Die bevorstehende Reichstagswahl wird Gelegenheit geben, den am 4. Mai begangenen Fehler wieder gutzumachen. Die Frauen müssen Freude an der Mitarbeit haben, müssen selbst sehen, wie mit ihrer Hilfe Großes geschaffen wird. Großes und Schönes für ihre Familie. Die Arbeit an der Familie bedeutet Arbeit und schließlich auch Erfolg für die Allgemeinheit. Birken die Frauen in diesem Sinne, so werden sie ihrer ursprünglichen natürlichen Aufgabe näher kommen und fie schließlich ganz erfüllen. Die Sozialdemokratie zeigt den rich tigen Weg zu dieser Arbeit. Nur in der Partei des schaffenden Boltes wird die Frau ihre Aufgabe richtig erkennen.
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Als Abschluß der bisherigen Veranstaltungen findet heute im Saalbau Friedrichshain um 7% Uhr eine künstlerische Abendfeier statt, die für alle Teilnehmer eine wahrhafte Feierstunde zu werden verspricht.
Die Abbaukomödie.
Am Mittwoch tagte im Rathaussaal die Bezirksversammlung Berlin- Mitte wiederum bis in die mitternächtliche Stunde. Es tam zu sehr lebhaften Auseinandersetzungen, sowohl wegen des Abbaues des SPD - Stadtrates Kühne als auch wegen der Dezernatsverteilung durch den Bürgermeister Schneider. Am 17. September hatte die bürgerliche Mehrheit den Magist rat ersucht, seinen Beschluß, nur zwei Stadträte abzubauen und auf die zwei die Stelle Rosenow anzurechnen, aufzuheben und dabei dem Magistrat eine Frist zur Beantwortung gestellt. Der Magistrat rief die Entscheidung des Oberpräsidenten an, der entschied, daß dem Zwed der Abbauverordnung entsprechend zur Ersparung von Bejoldungsunkoften die Stelle Rosenows anzurechnen sei".
Nachdem nun die bürgerliche Mehrheit mit Unterstüßung der Kommunisten den Beschluß gefaßt hatte, auch den Abbau Kühnes zu empfehlen, hatte der Bezirksversammlungsvorsteher Rechtsanwalt Dr. Runz aus eigener Machtvollkommenheit in den Beschluß die Einfügung gemacht, mitjofortiger Wirkung". Kühne mußte also wie jemand, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat, seine Amtszimmer verlassen und fann jetzt bei vollem Gehalt spazieren gehen. So sieht also der Ersparnisabbau aus! Die Genossen Riese und Brendel liefen zwar sehr heftig Sturm gegen dieses Vorgehen, doch änderte es an dem Stand der Sache im Augenblick nichts. Genosse Thomas sagte vor allem den Kommunisten die Wahrheit, erinnerte sie daran, daß es die SPD . war, die sich vor ihren fommunistischen Stadtrat ftellte, als dieser wegen eines Fehlers im Berkehr von den bürgerlichen Parteien beseitigt werden sollte und das Disziplinarverfahren gegen ihn anhängig gemacht wurde. Jeht aber finden wir stets die Kommunisten im engen Bunde mit den Rechtsparteien. Infolge des Ausscheidens von drei besolbeten Stadträten mußte der Bürgermeister Schneider eine neue Dezernatsverteilung vornehmen. Dabei erhielt der bisherige Wohnungsdezernent Wohlfahrtsbezernate, während der Syndifus das Wohnungsreferat erhalten hat. Auch hiergegen wurde Sturm gelaufen und von tommunistischer Seite erklärt, daß sie für einen Mißtrauensantrag gegen ben Bürgermeister zu haben sei. Ueberhaupt zeichnete sich der Verlauf der Sigung dadurch in einer sehr unsympathischen, ja abschreckenden Weise aus, daß die drei Arbei terparteien dauernd aufeinander loshacten zum großen Bergnügen der bürgerlichen Mehrheit, die einig war und ruhig blieb.
Auch ein Schuh" mann.
Wie aus dem 3rrenhaus entsprungen".
Eine nächtliche Schießerei, die von einem Polizeiwachtmeister verübt wurde, der nach den einstimmigen Befundungen der Zeugen, wie ein Rasender um sich schoß und dabei von drei Brüdern, barmlofen Baffanten, zwei schwer verletzte und einen tötete, war der Gegenstand einer Verhandlung, die die Berufungsstraffammer des Landgerichts I in eingehender Beweisaufnahme beschäftigte. Die Vorgänge, die die Verhandlung enthüllte, flingen fo unglaublich, daß man einem Zeugen beipflichten mußte, der aussagte, daß ihm der Schumann wie ein direkt aus dem Irrenhaus Entsprungener vorgekommen fei.
Am 1. Dezember v. J. wurde die Stille der Nacht in der Raumer straße durch mehrere Schüsse unterbrochen. Passanten eilten herbei, Fenster wurden geöffnet und man sah einen Mann im Riinstein fiegen, ein anderer lief mit erhobenen Händen auf dem Bürgersteig hin und her und bildete die Zielscheibe für einen Schupobeamten, bis er getroffen zu Boden stürzte. Gleich darauf fam ein dritter Mann aus dem Hauje Raumerstraße 11. Es war der Bruder der beiben am Boben Liegenden, die ihm zuriefen, er solle ihnen Hilfe holen, der Schuhmann habe sie überfallen. Als der Angerufene nun davon eilte, lief ihm der Polizeibeamte mit dem Revolver in der Hand nach, rief selbst um Hilfe, gab Notsignale und schoß dabei fortdauernd auf den Dahineilenden. Hinter der nächsten Ecke wurde dieser auch von seinem Berfolger eingehoit und durch mehrere Schüsse zu Boden gestreckt. Die Ueberfallenen waren die drei Brüber Ernst, Friedrich und Karl Lukas, die als Chauffeure in dem Hause Raumerstraße 11 beschäftigt waren und von ihrer Arbeitsstätte friedlich gekommen waren. Auf die Signale des Schupobeamten war danes sofort eine Polizeiftreife eingetroffen, die brei Berlegten wurden zur Rettungswache gebracht, wo der Schupobeamte, ber Polizeiwachtmeister Wolter, ihre Berjonalien feststellen ließ. Auf dem Wege von der Rettungswache, wo sie zuerst hingebracht worden waren, zum Krankenhause per. starb ber eine der Betroffenen, Ernst Lutas. Gegen die anderen beiden Brüder wurde Anklage wegen Körperverlegung erhoben, da Wolter behauptet hatte, daß er von den drei Brüdern Lukas überfallen und mißhandelt" worden sei. Das Schöffengericht hatte Karl Lutas freigesprochen und Friedrich Lukas zu einem Monat Gefängnis ver. urteilt. Gegen das Urteil war von Rechtsanwalt Bahn Berufung eingelegt worden. Die neue Verhandlung ergab ein ganz an deres Bild. Es waren eine Unmenge von Augen- und Tatzeugen geladen worden. Der Angeklagte Friedrich Lukas bestritt, daß sie den Schuhmann in irgendeiner Weise belästigt hätten. Es sei gerade das Gegenteil der Fall gewesen. Sie feien um 3 Uhr nachtsaus ihrer Garage gekommen. Vor der Tür sei ihm eingefallen, daß er noch Geld, das feinem Chef gehöre, in dem Auto liegen hatte, und er fei umgekehrt, es zu holen. Als er zurückkehrte, hätten feine beiden Brüder am Boden gelegen und sein Bruder Ernst hätte ihm zugerufen: Hilfe!"" Wir sind von dem Schuhmann über fallen und niedergeschossen worden", hatte der andere Bruder gerufen. Er fei nun sofort davongelaufen, um Hilfe herbei. zuholen. Der Schuhmann habe ihn mit Schüssen verfolgt. Als er um die Ecke gefommen war, hätte ihn eine Rugel getroffen und er fei zu Boden gestürzt. Darauf fei Wolter über ihn hergestürzt, habe auf ihm getniet und ihn mit dem Revolver, mit Fauftschlägen und bem Seitengewehr noch schwer mißhandelt. Der Berteidiger forderte auf Grund des einwandfrei festgestellten Tatbestandes die Freisprechung des Lubas. Nach kurzer Beratung tam das Gericht ebenfalls zu einer Freisprechung des Angeklagten Friedrich Lukas.
In den Ureteilsgründen führte Landgerichtsdirektor Baulus aus:„ Die Angaben des Latzeugen Polizeimachtmeisters Bolter, daß er von den Brüdern Lutas angegriffen und mißhandelt worden sei, müssen nach Ansicht des Gerichts die allererhebiichsten Bedenken erregen. Gegen den Zeugen Wolter spricht der Umstand,
machen könne. Anscheinend hat er Alkohol zu sich genommen. Das Gericht nahm auch an, daß Wolter betrunken war. Im übrigen hat die Beweisaufnahme ergeben, daß die Angaben Wolters, er habe in Notwehr gehandelt, durchaus unglaubwürdig erscheinen. Nach den Befundungen der Zeugen sind die Brüder Lukas ruhige und besonnene Menschen, bei denen von einem Grünkoller nicht die Rede sein tann. Es fehlte für sie der Grund, eine so schwere Tat, wie den Angriff auf einen Beamten, zu voll- lichen Depression hat bisher die erfolgreiche Bekämpfung der Wohführen. Das Gericht hat nach allen diesen Gründen nach eingehender Beratung unter Berücksichtigung der glaubwürdigen Zeugender Beratung unter Berücksichtigung der glaubwürdigen Zeugen aussagen die Ueberzeugung gewonnen, daß von einer Notwehr feine Rede sein kann. Der Wachtmeister Wolter hat auf den wehrlosen Friedrich Lukas geschossen und auch noch in dem Zeitpunkt, als derselbe am Boden lag. Von einer Mißhandlung und Berlegung Wolters durch die Brüder Lukos fönne feine Rede sein, denn der Arzt Dr. Cohn hätte eine Verlegung des Wachtmeisters auf der Rettungsmache nicht bemerkt. Das Gericht hat daher in feiner Weise als feststehend erachtet, daß der Angeflagte sich der Körperverlegung schuldig gemacht habe und hat ihn unter Aufhebung des ersten Urteils freigesprochen.
Nach der Urteilsverfündung äußerte der Angeklagte Friedrich Lutas: Herr Vorsitzender, bekommt nun nicht der Wolter, der so viel Unheil angerichtet hat, seine gerechte Strafe?" Der Borsigende erwiderte ihm darauf:" Da müssen Sie sich an den Herrn Staatsanwalt trenden."
Gegen die Zaungäste des Rundfunks. Die Behörden kündigen schonungslofes Vorgehen an. Nachdem seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutze des Funtverkehrs vom 8. März 1924 inzwischen mehr als 6 Monate vergangen sind und wiederholt in Wort und Schrift auf die aus der Errichtung und dem Betrieb nicht genehmigter Funkanlagen sich ergebenden Folgen nachdrücklich hingewiesen worden ist, kann Unfenntnis dieser Bestimmungen als Entschuldigungs- oder Milde angesehen werden. Die ebenfalls schon vor mehreren Monaten errungsgrund bei der Feststellung geheimer Funtanlagen nicht mehr folgte Neuregelung des Rundfunks gibt jedermann die Möglichkeit, auf rechtliche Beise gegen Zahlung der geringen Gebühr von monatlich 2 m. als Privatteilnehmer am Rundfunk sich zu betei ligen. Ebenso ist allen denen, die sich als Bastler mit der Funkerei beschäftigen wollen, eine Bestätigung gegen Zahlung der gleichen Gebühr von monatlich 2 M. ermöglicht. Trotzdem hat es den Anfchein, als ob es immer noch nicht ganz gelungen ist, dem Treiben der sog.„ Schwarzhörer" ein Ende zu bereiten. Im Intereffe einer gesunden Weiterentwicklung des deutschen Rundfunks, der dazu berufen ist, ein wichtiges Kulturmittel zu werden, und der daher mit allen gesetzlichen Mitteln vor den sein Weiterbestehen bedrohenden Gefahren geschüßt werden muß, ist es deshalb erforderlich, dem Schwarzhörertum rücksichtslos entgegenzutreten. Jeder Fall der Entdedung nichtgenehmigter Funkanlagen wird ungesäumt der Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung und Einziehung der geheimen Anlage übergeben werden. Ferner wird nach rechtsfräftiger Berurteilung die Bekanntgabe des Strafurteils unter Namensnennung- durch den in Betracht tommenden Rundfunksender veranlaßt werden. Etwaige Anträge auf Genehmigung von Anlagen, die nach deren Entdeckung gestellt werden, follen bis nach Erledigung des Strafverfahrens zurüdgestellt werden.
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Als der Ehemann nach Hause kam... mittäter oder Hebler gehen nicht frei aus! Eine Ehefrau lebte Diebstahl zwischen Ehegatten fann nicht bestraft werden, aber von ihrem Manne getrennt mit ihrer Cousine zusammen. Diese veranlaßte, um jener zu helfen, ihren Bräutigam, eine Karte au schreiben, um den Ehemann aus feiner Wohnung zu loden und um Gelegenheit zu bekommen, die Wohnung auszuräumen. Die günftige Gelegenheit tam auch. Ein Fuhrmann wurde bestellt und fräftige Träger angenommen. Als der Ehemann nach Hause kehrte, fand er sein Heim in einem troftlosen Zustande. Die Aufräumung war so gründlich gewesen, daß auch Gegenstände einer anderen Mieterin, vor allem eine Brieftasche mit irta 11000 Mart bei dieser Gelegenheit verschwand. Dafür hatten sich die Beteiligten vor Gericht zu verantworten. Der Verteidiger machte für die Angeklagten geltend, daß sie von der EheFuhrleute überhaupt gar nicht gewußt hätten, worum es sich frau falsch unterrichtet gewefen seien und daß zu mindestens die eigentlich handele. Die Cousine der Ehefrau und ihr Bräutigam mußten ihre Helfersdienste mit Geldstrafen von 100 bis 150 m. büßen.
Der kleine Zettel.
Ein großer Einbruch wurde in der Nacht zum geftrigen Donnerstag bei der Firma Arnold Müller in der Tauenzienstraße 8 Derübt.
Die Diebe stiegen nach dem Ergebnis der Feststellungen wahrscheinlich erst um 6 Uhr früh über die eiserne Gittertür, die sie dann von innen aufschlossen, drangen dann mit Gewalt durch die Haustür vor und erbeuteten für etwa 40 000 Mart Kleider, Belze, Mäntel ufw., ohne von den beiden Wächtern, in deren Obhut das Haus steht, bemerkt zu werden. Als man den Einbruch gestern 7 Uhr morgens von dem Grundstück abgefahren war, damit im Zu morgen entdeckte, stieg der Verdacht auf, daß ein Auto, das um fammenhang stehe. Kriminalbeamte der Dienststelle B. I. 5. perfolgten unverzüglich diese Spur. Sie führte nach einem Quartier in der Schönwalder Straße. Hier war die Beute auch bis zehn Minuten vor der Ankunft der Beamten gewefen. Sie war gerade weggeschafft worden. Die Spur wurde nun weiter verfolgt und endete in der Blumenstraße. Hier war zunächst nichts zu finden, bis eine Frau fich etwas verdächtig machte. Die Beamten forderten Als fie nun den Schlüffel aus der Tasche 30g, entfiel ihr ein flei fie auf, ihnen die Wohnung zu einer Durchsuchung aufzuschließen. Firma. Jetzt wußten die Beamten genug. Sie holten den Mann ner Bettel. Es war eine Geschäftsauszeichnung der bestohlenen hier die ganze Beute bis auf fünf Mäntel. Der Mann Don feiner Arbeitsstelle, durchsuchten jetzt auch den Keller und fanden gab zu, die Sachen kurz vorher in Verwahrung genommen zu haben. Während die Beamten noch mit ihm zu tun hatten, erschien ein junger Mann, der einen der gestohlenen und noch fehlenden Mäntel trug, ein 20 Jahre alter Bruno Brzadka. Er wurde festgenom men und gestand, daß er beim Wegschaffen der Sachen beteiligt gewesen sei. Er leugnete aber die Teilnahme an dem Einbruch selbst.
Das Rundfunkprogramm.
Freitag, den 17. Oktober.
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Außer dem üblichen Tagesprogramm: 4.30-6.30 Uhr abends: Unterhaltungsmusik( Berliner Funkkapelle). Während der Pausen:„ Ratschläge fürs Haus". 6.30 Uhr abends: Vortrag des Herrn Dr. Hans Bollmann: Der Sport an den deutschen Hochschulen". 7 Uhr abends: Wege zum Wissen: Von phil. Leyhausen. Leiter des Sprechchors an der Universität Berlin: Putschkin bis Tolstoi ". 7.45 Uhr abends: Vortrag des Herrn Dr. Sprechkunst und Sprechchor". 8.38-10 Uhr abends: Volksliederabend, ausgeführt vom Berliner Mandolinen- und Lauten orchester ( E. V. 1896) und vom Mandolinenklub" Sonate"( 1907) Dirigent: Karl Henze). 1. Volksliederreigen, zusammengestellt von Henze. Gasse, Silcher. 4. Teure Heimat, Kromer. 5. Leise flehen meine 2. Jetzt gang i ans Brünnele, Silcher. 3. Nun leb' wohl, du kleine Lieder. Serenade, Schubert. 6. Paraphrase über das Lied:_, Sei gegrüßt, du mein schönes Sorrent ". Waldmann- Heins. 7. Paraphrase über das Volkslied: Die Königskinder". Henze. 8. Aus der Jugendzeit. Rathke. 9. Home sweet Home, englisches Volkslied. 10. Il marenare( Der Matrose), italienisches Volkslied. 11. La bella paloma( Die schöne Taube), spanisches Volkslied. 12. Flößer sches Volkslied. Anschließend: Dritte Bekanntgabe der neuesten kommen singend auf der Wolga: Hell scheint der Mond", russiTagesnachrichten, Zeitansage, Wetterdienst, Sportnachrichten, Theaterdienst.
Das Darniederliegen des Baumarktes als Folge der wirtschaftnungsnot verhindert. Die Wirksamkeit der Wohnungszwangswirtschaft lieg: insofern mehr auf negativem als auf positivem Gebiete, als sie mit Rücksicht auf die Knappheit vorhandener Wohnungen die wenig zahlungsfähigen Bevölkerungsfreise vor Uebervorteilung durch zahlungskräftige Mieter schützt. Immerhin finden sich in den vorhandenen Bestimmungen fo vie! Lücken, daß auch die bestgemeinten Verordnungen und Beschlüsse erfolgreich sabotiert werden können. Ein Beispiel aus vielen herausgegriffen möge das illustrieren: Der Gastwirt Schulze hotte im Jahre 1920 dem Wohnungsamt seine Dreizimmerwohnung wegen Berzuges noch Rheinsberg zur Verfügung gestellt. Er betreibt seine Gastwirtschaft heute noch im Nordwesten der Stadt, da seine Frau, schwer erfranft, nicht nach außerhalb gehen fonnte. Allerdings muß er sich, da er seine Wohnung abgegeben hatte, heute mit einem minderwertigen Raume neben seinem Geschäft begnügen. Dieses Zimmer dient auch dem Aufenthalt der schmer unterleibstranten Frau.
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Das Wohnungsamt sprach, diesen Verhältnissen Rechnung tragend, Schulze eine Wohnung von 3 Zimmern auf dem Grundstück Beuffelstraße 44h zu, Räume, die im Hinterhause nicht benut. ehemals aber für Bureauzwecke verwendet wurden. Diese Ziminer standen bis dahin zur Verfügung eines Pastors Bohn, der, obwohl in Erfner ansässig, auf demselben Grundstück vorn 3 Treppen cine Fünfzimmerwohnung inne hat. Pastor Bohn ist Generalfetretär der Eittlichkeitsvereine. Bis jetzt hat Pastor Bohn, obwohl die Beschlagnahme bereits 1923 erfolgte, der Freigabe der unbenutt stehenden Räume Widerstand entgegengesetzt. Wiederholt hat er cinigungsamt der Beschlagnahme zustimmte. Eine von ihm an das Protest gegen die Beschlagnahme erhoben, obwohl das MictsWohlfahrtsministerium gerichtete Beschwerde wurde an das Wohnungsamt zurückverwiesen mit dem Bermert, die Beschlagnahme aufzuheben. Auf die Beschwerde, die nun der Gastwirt Schulze an das Wohlfahrtsministerium richtete, wurde vor nunmehr 6 Wochen wiederum die Beschlagnahme der ungenügt stehenden Räume verfügt. Resultat: der mit zwei Wohnungen gesegnete Pastor Bohn legt feinerseits Protest gegen die Beschlagnahme ein. Nun schwebi" die Sache beim Mietseinigungsamt.
Der Herr Pfarrer Bohn handelt offenbar nach der Devise: Zeit gewonnen, alles gewonnen. Wenn Gastwirt Schulze mit seiner Schwertranfer Frau Glück hat, fann er vielleicht das Ende dieser eigenartigen Auseinandersehung erleben. Formell ist alles in Ord Gebrauch und der Pendelverkehr der Eingaben und Beschwerden nung, Bastor Bohn macht nur von den ihm zustehenden Rechten" zwischen den Instanzen sichert ihm den Nießbrauch von Räumlich feiben, die bisher nur zum Unterstellen von allerlei Gerätschaften dienten Indessen haust Herr Schulze nur ein Gastwirt feiner franken Frau in seiner elenden Herberge weiter. Seit 1920.
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mit
Die Erkrankungen im Lankwizer Schwesternheim. Zu den Ertranfungen im Schwesternheim des Lankwitzer Krankenhauses, dem St. Hildegard- Haus, erfahren wir, daß von den vier am schwersten erfrankten Schwestern drei bereits wieder Schwestern und Schülerinnen des Heimes, 15 an der Zahl, find fieberfrei sind und daß auch bei der vierten Schwester feine Lebensgefahr mehr vorliegt. Die übrigen leichter erfranften ebenfalls völlig fieberfrei, so daß feine Gefahr für sie besteht. Im übrigen wird Chefarzt des Lankwizer Krankenhauses, mit größter Wahrscheinlichkeit um Dr. Silberstein, mitgeteilt, daß es sich bei den Erkrankungen den sogenannten Para typhus 8 handele, der mit dem gewöhnlichen Typhus nicht verwechselt werden darf und in den meisten Fällen nicht so gefährlich ist wie dieser. Der Infektionsherd, der nicht im Krankenhause, sondern im Mutterhaus lag, ist festgestellt und isoliert, so daß irgend melche Gefahr für die Infassen des Krantenhauses selbst niemals bestanden haben.
Dom
Für die Angehörigen von taubffummen, ertaubfen, fchwerhält mit Genehmigung des Ansichusses für das Taubstummenhörigen und sprachleidenden Kindern im vorschulpflichtigen Alter wefen der Direktor der städtischen Taubstummenschule Schorsch, in seinem Amtszimmer, Berlin , Albrechtstraße 27, jeden Freitag bon 9-11 Uhr vormittags eine pädagogische Sprech stunde ab.
Eine neue Speifeausgabestelle eröffnet der städtische Ausschuß für Volksspeisung am Sonnabend, den 1. November d. J. im Saale des Restaurateurs Hensel, Basewalter Str. 3.
Feuer im„ Böhmischen Brauhaus". In der Landsberger Allee tam im Böhmischen Brauhaus am Donnerstag nachmittag Feuer aus. Dort brannte bei Ankunft der Feuerwehr ein Auto in einem Schuppen. Es gelang, die Flammen auf ihren Herd zu beschränken.
einigen Tagen wurde eine Ladendiebin verhaftet, die gerade im Selbstmordverfuch einer gewerbsmäßigen Ladendiebin. Bor Begriff war, Gegenstände zu entwenden. Die Berhaftete versuchte Selbstmord zu verüben und brachte sich mit einer Schere einen Stich im Unterleib bei. Im Krankenhaus wurde eine Verlegung der Leber festgestellt. Die Kunst der Aerzte wird og der schweren inneren Beschädigungen die Verletzte am Leben erhalten. Der Erkennungsdienst der Kriminalpolizei stellte feft, daß der von der Verhafteten genannte Name folich ist und daß man es hier mit der gewerbsmäßigen Ladendiebin Nazewiß zu tun gefängnisses gebracht. bat. Sie wurde nach der Lazarettabteilung des Untersuchungs
Anordnung ist soeben zu dem mäßigen Preise von 1 Mart im Siesta- Verlage Ein neuer Winter ahrplan mit einer Eisenbahnkarte in sehr übersichtlicher in Dessau erschienen und in allen Bahnhofsbuchhandlungen zu haben.
Ein Arno- Hol;-Abend findet am Sonnabend, den 18. Oktober 1924, abends 7 1hr, in der Aula des Andreas. Realgymnasiums, se oppenstr. 76, statt. Vortragende ist Else Beyer. Eintrittstarten zum Preise von 0,50 M. find im Bezirksamt Friedrichshain , Markusstr. 49, Bimmer 36, beim Björtner und an der Abendkasse zu haben.
Selbstmord eines Arztes. Der aus unbekannten Gründen von der Staatsanwaltschaft verhaftete Mainzer Arzt Dr. Dillmann hat sich gestern nachmittag in seiner Belle erhängt.
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Die Sendung
( Rundfunk woche)
WIE IMMER 10 PFENNIG
Heute beginnt:
Die Bastelschule
Die neue Nummer bringt u. a. ferner einen amüsanten Aufsatz
Die mondsüchtige Antenne", sowie in gewohnter Weise alle Programme der deutschen Sender. *
Zu haben in allen Kiosken und im Straßenhandel. Nach auswärts Probenummern kostenlos durch Verlag Hermann Reckendorf, Berlin W 35, Lützowstraße 102