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Gewerkschaftsbewegung

Lohnverhandlungen im Reichsfinanzministerium.

Jm Reichsfinanzminifterium fanden am Mittwoch Cohnver­andlungen für die Betriebs- und Berwaltungsarbeiter des Reiches statt. Die Organisation begründete die Forderung einer Cohn­erhöhung mit dem Hinweis auf die gesteigerten Lebenshaltungskosten und die zweifellos in der Privatindustrie vorhandenen höheren Cohn­fätze. Auch die Regierung mußte zugeben, daß tatsächlich eine Preis­erhöhung eingetreten ist und die Löhne in der Privatindustrie teil­weise höher liegen. Trotzdem sei aber der gegenwärtige Moment" nicht geeignet, Lohnerhöhungen eintreten zu lassen, weil sonst die Gefahr einer Inflation herbeigeführt würde".( Die alte, längst wider­legte Doktrin des Reichsfinanzministeriums.) Die Regierung gab weiter zu erkennen, daß sie bereit ist, in etwa 14 Tagen, nach­dem eine genaue Uebersicht über die gegenwärtige Wirtschaftslage und den Stand der Löhne in der Privasindustrie vorhanden sei, in weitere Berhandlungen mit den Organisationen einzutreten. Die Arbeitnehmervertreter wandten fich gegen diese Auffassungen der Regierung mit aller Schärfe, ohne jedoch bei den Regierungsver. tretern einen Erfolg zu haben. Schließlich mußten die Verhandlungen ergebnislos abgebrochen werden. Die Arbeitnehmerver­treter haben sich vorbehalten, den von der Regierung angegebenen Termin gegebenenfalls wahrzunehmen. Nunmehr liegt es an den Ar­beitern, dafür zu sorgen, daß in fürzester Frist diese Lohnbewegung gum erfolgreichen Abschluß gebracht wird.

Zum Konflikt in den Gas- und Wasserwerken. Die Bereinbarung angenommen.

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Der Beschluß der Vollversammlung der Arbeiter der Gas- und Basserwerke, eine llrabstimmung vorzunehmen über die Ver­cinbarung zwischen dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter und der Direktion der Gas- und Wasserwerke, ist den bolfchemistischen Alamaufbrüdern, die gegenwärtig in der Roten Fahne" Redakteur spielen, höchst unangenehm. Auf unsere Feststellungen, daß dieses Abkommen von der Ohmännerkonferenz mit 20 gegen 6 Stimmen angenommen wurde, und daß darunter sich sämtliche führende tommunistische Obleute befinden, daß ferner in der Bollversammlung selbst der Kommunist kamin sich ent schieden für die Annahme des Abkommens ein. fette, weiß die Rote Fahne" fein Wort zu erwidern. Wenn man der Roten Fahne" glauben dürfte, dann hätten diese Kommunisten durch die Zustimmung zu dem Abkommen im Interesse des Kapitals und des Dawes- Planes den Achtstundentag verkauft und verraten". Statt zu schweigen und sich und ihre Gesinnungsgenossen im Ge­meinde und Staatsarbeiterverband nicht noch mehr zu blamieren, erzählt das bolschewistische Blatt heute eine Räubergeschichte, die sie und das ist das Ulfige an der ganzen Sache durch eine zu| fchrift eines Gemeindearbeiters selbst widerlegt. Hören mir zunächst die Räubergeschichte:

Und nun fpielt sich folgendes ab: Die sozialdemokra tischen Magistratsmitglieder werden beim ADG B. vorstellig und bitten: Es ginge doch gar nicht, daß der Achtstundentag wieder eingeführt werde( wohlgemerkt, trob gewaltiger Ueberschüsse der Gaswerfe), der DGB. müsse gegen die Arbeiter eingreifen und dem Berliner Ge­meindearbeiterverband begreiflich machen usw."

Und nun hören wir nach der Darstellung des kommunistischen Gemeindearbeiters, der in der Roten Fahne" zu Wort kommt, mie sich die Dinge ungefähr in Wirklichkeit zugetragen haben. Aus feinen Worten ging ferner hervor, daß sich die Ortsverwaltung an alle möglichen und unmöglichen Instanzen

ben

mieber einzuführen und bis dahin die Arbeitszeit auf I 84 Stunden zu reduzieren. Außerdem sind die Löhne noch etwas erhöht worden. Daß unter diesen Umständen selbst tommu­nistische Gewerkschaftsvertreter der Meinung waren, daß die Biertel­stunde, die über den Achtstundentag hinaus bis zum Jahresende noch zu leisten wäre, fein Kampfobjett ist, vor allen Dingen fein Objekt, das der breiten Deffen.lichkeit die Stillegung der Gas- und Wasser­werke verständlich und sympathisch machen würde, wird jeder ver­nünftige Mensch ohne weiteres begreifen. Das bolichemistische Blatt, das noch fein Wort der Erwiderung gefunden hat auf unsere Fest­ftellung über das ungeheuerliche Antreibersystem in Sowjetrußland, spielt in Wirklichkeit nur deshalb in fünstlicher Entrüstung, weil es ihr aus Mangel an einer zugträftigen Wahlparole vor allen Dingen darauf ankommt, die Arbeiter gegeneinander zu verhehen. Auf die Gewährsmannes einzugehen, verlohnt sich nicht. weileren Anrempelungen und Schwindeleien des Blattes und ihres

Das Abkommen, das zwischen dem Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter und der Direktion der Gas- und Wasserwerfe getroffen wurde, ist gestern in der Urabffimmung angenommen worden. Gegen die Annahme stimmten nicht ganz 35 Proz. der Belegschaften. Damit triff das Abkommen in kraft.

Tarifftreitigkeiten im Pußergewerbe.

Die im Baugenertsbund und im christlichen Bauarbeiterver­band organisierten Buzer haben feit längerer Zeit mit den betr. Arbeitgeberorganisationen wegen Erneuerung des Tarif­vertrages verhandelt. Schließlich tam in faft allen Fragen eine beitslohn, blieben ftrittig. Einigung zustande. Nur zwei Bunfte, Arbeitszeit und Ar­

Die Buzzer haben befanntlich seit 1904, alfo seit 20 Jahren, die achtstündige Arbeitszeit bzw. die 46% Stunden­woche. Trotzdem verlangten die Arbeitgeber jetzt eine Berlän gerung der Arbeitszeit auf mindestens 48 Stunden. Das lehnten die Arbeitnehmer selbstverständlich ab.

Der Arbeitslohn betrug bisher 25 Broz. über den Maurerlohn, während er in der Vorkriegsze't 33 Proz. über Maureríohn stand. Diesen Zustand wollten die Arbeitnehmer wiederhergestellt haben. Darauf gingen die Arbeitgeber nicht ein.

Ueber diese beiden Punkte verhandelte nun am 14. b. Mis. ein Schiedsgericht unter dem Vorsiz des Ober- Magistratsrats Dr. Schal­horn und fällte folgenden Entscheid:

1. Die Arbeitszeit beträgt acht Stunden, Sonnabends und an den Tagen vor den hohen Besten tann Stunden früher Feierabend gemacht werden. 2. Der Arbeitslohn beträgt 28 Broz. über Maurerlohn. Erklärungsfrist bis zum

21. Oftober 1924.

Die Arbeitnehmer stimmten diesem Schiedsspruch in ihrer Mehrheit zu. Die Arbeitgeber lehnten ihn rundweg ab. Wir er achten es nun als selbstverständlich, daß die im Schiedsspruch fest­gelegten Säge von unseren Kollegen als Mindestsätze zu betrachten sind und zur Durchführung gebracht werden. Ueber die weiteren Maßnahmen wird eine in den nächsten Tagen stattfindende Mit­gliederversammlung zu entscheiden haben. Die Gruppenleitung.

Zur Lohnbewegung im Buchdruckgewerbe.

Die Aussperrung der Handseßer der Buchdruckerei H. S. Her mann u. Co. ist nach Verhandlungen, die der Gauvorstand des Ver­eins Berliner Buchdrucker unternommen hat, wieder rückgängig gemacht worden. Sämtliche Ausgesperrte find wieder einge. ste! It worden. Der Versuch der Firma, Maßregelungen vorzu­nehmen, ist zurückgewiesen. Darüber hinaus hat sich die Firma ver­pflichten müssen, den Lohn für die gesamte Dauer der Aussperrung voll zu zahlen. Die Verhandlungen über die geforderten Lohn­erhöhungen sind noch im Gange.

Die Rote Fahne" erzählt ihren bedauernswerten Lesern, daß

Emal von ihr versprochenen gentag bessere Existenzbedingungen fyftematisch" abwürge.

zuerobern... Ganz zum Schluß wurde noch die allerhöchste und heiligste Oberinstanz angegangen und zusammengetrommelt. Sie bestand aus dem Hauptvorstand des Gemeinde- und Staatsarbeiter verbandes plus Gewerkschaftskommission plus ADGB. plus 4 Auf­sichtsräten der städtischen Gas- und Wasserwerke In den Augen der Roten Fahne" mag es als ein Verbrechen erscheinen, wenn die Verbandsleitung der Gemeinde- und Staats­arbeiter alles in Bewegung setzt. um die zuständigen Instanzen recht­zeitig aufmerksam zu machen auf die unvermeidlichen Folgen, die fich ergeben würden, wenn die Direfiion der Gas- und Wasserwerke auf der Verlängerung der Arbeitszeit bestände. Diese Bemühungen find von Erfolg gefrönt worden. Die Direktion hat sich ver. pflichtet, ab 1. Januar den achtstündigen Arbeitstag

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Die Aus­

die Berbandsleitung den Willen der Buchdrucker zum Stampfe für Sperrung bei Hermann sei ein Schulbeispiel für diese Tatsache". Also wenn eine Firma gezwungen wird, eine Aussperrung rück­gängig zu machen und den Lohn für die dauernde Aussperrung zu zahlen, und wenn darüber hinaus über Lohnerhöhung verhandelt wird, so ist das eine systematische Abwürgung" durch die Verbands­leitung, die, nebenbei bemerkt, mit der ganzen Angelegenheit selbst nichts zu tun hat. Daß für solche lofale Differenzen der Gaubor stand zuständig ist, braucht man in der Roten Fahne" nicht zu wiffen. Es genügt vollkommen, wenn man ordentlich auf die Ver­bandsleitung schimpft.

Wie uns vom Gauvorstand weiter mitgeteilt wird, ist dieser fortgesetzt damit beschäftigt, den Forderungen der Gehilfen auf Bohn erhöhung in solchen Betrieben, wo besonders niedrige Löhne gezahlt

werben, Geltung zu verfchaffen. Dbwohl die Berliner Zeitungsver leger den Beschluß gefaßt haben, auf Einzelstreits mit einer allge. meinen Aussperrung zu antworten, ist es dem Gauvorstand gelungen, in einer Reihe von Betrieben Lohnerhöhungen durchzusetzen. Im übrigen werden sich die Berliner Buchdrucker nach wie vor an die Anweisungen ihrer Organisation und nicht an die Parolen der Roten Fchne" halten.

für der

Belgien und das Achtstundenabkommen.

Brüssel , 22. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Der Minister Industrie und Arbeit. Herr Ischoffen, erörtert in Revue Belge" erneut die Frage des Achtstundentages, so wie sie nach der jüngsten Konferenz in Genf sich darstellt. Er zeichnet die in dieser Frage von Belgien zu befolgenden Richt. linien folgendermaßen: Unfere Gesetzgebung über den Acht stundentag geht noch über die Forderungen der Washingtoner Kon pention hinaus. Möglicherweise wird man sie noch etwas mildern fönnen, wenn die Ergebnisse der eingeleiteten Untersuchung bekannt find. Abschaffen wird man das Gesetz nicht, und es ist auch mehr als wahrscheinlich, daß die vom Parlamente gegebenenfalls vorzu­nehmenden Wenderungen die Bestimmungen nicht wesentlich be rühren. Für uns ist es von einem ausgesprochenen Interesse, daß wir nach Kräften bemüht bleiben, unsere Konkurrenten auf dem Weltmarkt zu bewegn, dasselbe Gesetz anzunehmen. Wir können aber die Ronvention nicht allein annehmen und unseren Kon furrenten gestatten, ihre Freiheit zu wahren oder sie wiederzuge­minnen. Wir haben also feine Wahl. Wir ratifizieren unter der Bedingung, daß die anderen auch ratifizieren.

Die Eisenbahngesellschaften bitten um Bedenkzeit.

Paris , 23. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Am Quai d'Orsay hot am Mittwoch eine neue Aussprache zwischen Herriot , dem Minister für öffentliche Arbeiten sowie den Direktoren der großen Eisenbahngesellschaften über die Wiedereinstel. Iung ber 1920 g maßregelten Eisenbahner stattgefunden. Wie der Matin" zu berichten weiß, sollen die Direttoren zur Unterredung gefommen sein mit der Absicht, die Forderungen der Regierung ab. zulehnen, haben sich aber angesichts der energischen Haltung Herriots eine neue Bederfzeit von einer Woche ausgebeten.

Der für das rheinisch- westfälische Holzgewerbe gefällte Schieds. spruch seht ab 20. Oftober 1924 folgende Spihenlöhne feft: Orts= flaffe 1 75 Bf., Ortstlaffe 2 70 Bf., Ortstlaffe 3 65 Pf., Orisklasse 4 60 Pf., Ortstraffe 5 55 Bf., Oristlasse 6 50 Pf. In der Arbeits eilfrage bleiben die Bestimmungen des bisher gültigen Abkommens besichen. Anspruch auf Ferier, haben nur jene Arbeiter, die am 31. Oftober 1924 6 Monate im Betrieb tätig sind. Der für das Transport- und Speditionsgewerbe des rheinischen Industriegebietes

gefällte Schiedsspruch setzt den tariflichen Spizenlohn ab 17. Oftober 1924 auf 30 M. feft.

Berantwortlich für Bolitif: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Gaternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Chlorn; Feuilleton: Dr. John Schilowski: Lokales und Sonstiges: Frik Rarstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin GW. 68, Lindenstraße 3.

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