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Donnerstag, 30. Oftober,

und Freitag, 31. Oktober:

Deffentliche Wählerversammlungen in Berlin

Tagesordnung: Nieder mit dem Bürgerblock! Es lebe die Sozialdemokratie!

Gewerkschaftsbewegung

Die Hochbahner lehnen den Tarifvertrag ab. Eine Bollversammlung des technischen Personals der Hochbahn lehnte gestern abend nach eingehender Aussprache den Manteltarif­vertrag, den mir in feinen wesentlichen Punkten in unserer Mitt woch- Abendausgabe bereits mitteilten, a b. Die Direktion der Hoch und Untergrundbahn wird die Schuld zu tragen haben, wenn als Folge dieses Ablehnungsbeschlusses durch einen Streit des tech nischen Personals der Betrieb bei der Hochbahn stillgelegt wird.

trieben in genügender Zahl für die Arbeitnehmer vorhanden. Wenn der Arbeiter vom Unternehmer die Herstellung der Sicher= heitseinrichtungen fordert, dann wird er sehr oft in furzer Frist entlassen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Hordöstlichen Baugeweris- Berufsgenossenschaft kommen in den fel tensten Fällen zur Anwendung. Bei Beschwerden finden die Arbeiter nicht immer das notwendige Entgegenkommen der Auf fichtsbeamten der Berufsgenossenschaft. Bei diesen Zuständen muß mon sich wirklich wundern, daß die Unglütsfälle im Baugewerbe nicht noch zahlreicher sind, wie sie es leider jetzt schon sind. Es ist endlich an der Zeit, daß die Dachdecker gegen diese unhaltbaren Zu stände ernstlich Front machen. Niemand hat es notwendig, bei un­genügender Schutzvorrichtung zu arbeiten, jeder Dachdecker sollte beim Arbeitsantritt Sicherheitsleine und Gurt vom Transportarbeiterlöhne in der Metallindustrie. Arbeitgeber for dern und diese auf der Arbeitsstelle auch immer verwendungsfähig erhalten. Fehlen die Sicherheitseinrich In der Berhandlung mit dem Verband Berliner Metallindustriel­tungen, donn ist es Pflicht jedes Dachdeckers, dem Ber­ler über die Löhne der Transportarbeiter am Donnerstag ist von bandsvorstand sofort mitteilung davon zu machen; er wird ben Unternehmern folgender Vorschlag gemacht worden: 1. Die Mindestlohnsäge betragen für männliche Hilfs- auf dem schnellsten Wege für Abhilfe sorgen. Die Unfallverhütungs­arbeiter über 21 Jahre: frühere Lohnklasse 5 45 Bf., von 18-21 Jah vorschriften dürfen nicht nur auf dem Papiere stehen, sie müssen überall auch befolgt werden. Die Gleichgültigkeit muß end­ren 37 Pf., in Klaſſe 4 48 Pf., ühere Klasse 4 40 Pf., Hilfslich verschwinden. Jeder mußte bestrebt sein, rechtzeitig für arbeiterinnen über 18 Jahre 32 Pf., Jugendliche( männlich) von 14 bis 15 Jahren 17 Pfg., weiblich 17 Pf., von 15 bis 16 Jahren Berbefferung zu sorgen, sonst könnte es für ihn und feine Familie zu spät sein. männlich 21, weiblich 20 Pf., von 16 bis 17 Jahren männlich 25, weiblich 23 Bf., von 17 bis 18 Jahren männlich 30, weiblich 27 Pf.

2. Die Ehefrauen. und Kinderzulagen fommen für alle Arbeiter und Arbeiterinnen jämtlicher Lohnklassen in Fortfall.

3. Zum Ausgleich für den Fortfall der Ehefrauen- und Kinderzulagen gilt folgendes: A. Für männliche Arbeiter über 21 Jahre: Die fünftigen Stundenlöhne müssen gegenüber dem bisherigen Lohn ohne Familienzulage um 5 Pf. höher sein. Lohnarbeiter, die bis­her Familienzulage für Frau und zwei oder mehr Kinder bezogen haben, dürfen für die Dauer ihres jezigen Arbeitsverhältnisses nicht weniger als 48 Pf. Stundenlohn in der früheren Klasse 5 und 51 Pf. Stundenlohn in der früheren Klasse 4 erhalten. Die Afforde merden um 4 Proz. erhöht.

B. Für Arbeiterinnen über 18 Jahre: Lohn­arbeiterinnen, die tisher Familienzulage für zwei oder mehr Kinder bezogen haben, dürfen für die Dauer ihres jebigen Arbeits verhältnisses in der früheren Klaffe b II- Klasse V nicht weniger als 33 Pf. und in den früheren Klassen b III und b II- Atlasse IV nicht weniger als 35 Pf. erhalten. Den Firmen wird zu A und B empfohlen, besondere Härten, die durch den Fortfall der Kinder­zulagen entstehen sollten, nach Möglichkeit auszugleichen. Die Attorde werden um 2 Proz. erhöht.

C. Für diejenigen Betriebe, bei denen jetzt die Löhne unter Zugrundelegung des sogenannten AEG.- Schiedsspruches geregelt find, beträgt:

a) Für männliche Arbeiter über 21 Jahre: Der Satz für die Erhöhung des Lohnes ohne Familienzulage 1,5 Pf., der Mindeſtfaz für einen Arbeiter, der bisher Fa­milienzulage für zwei oder mehr Kinder bezogen hat, 48 bzw. 51 Pf. Die Erhöhung der Attorde beträgt 2 Proz. b) Für Arbeiterinnen über 18 Jahre: Der Mindestsatz für eine Arbeiterin, die bisher Familienzulage für zwei oder mehr Kinder bezogen hat, 33 bzw. 35 Pf. Die Erhöhung der Akkorde beträgt 2 Prog.

4. Obenstehende Vereinbarung kann jeweils mit 14- tägiger Frist zum Schluffe einer Lohnwoche, und zwar erstmalig zum 14. Dezem ber 1924, gefündigt werden. Die Transportarbeiter werden sich in ihren Vertrauensmänner­konferenzen mit diesen Vorschlägen teschäftigen und ihrer Stellung nahme Ausdrud geben.

Wie steht's mit dem Bauarbeiterschuh? Eine Dachdeckerversammlung am 22. Oftoter in der Schulaula, Weinmeisterstraße nahm Stellung zum Bauarbeiterschutz. Der Referent, Arbeiterfekretär Gustav Lint, führte hierzu aus: Die gegenwärtigen standalösen Zustände auf den Bauten haben diese Versammlung notwendig gemacht. Wenn vor dem Kriege einige Anfäße für einen guten Bauarbeiterschuß vorhanden waren, so sind diese jest fast vollständig verschwunden. Es gibt in Groß- Berlin faum eine Arbeitsstelle, von der gesagt werden könnte, der Schuß für Leben und Gesundheit der Bauarbeiter ist befriedigend. Daß unter diesen Zuständen die Dachdecker ganz besonders zu leiden haben, ist zumal für Die meisten Bauten Den Sachverständigen ohne weiteres flar. werden fertiggestellt, ohne daß die vorgeschriebene Schußrüstung vorhanden ist. Sicherheitsleine und Gurte sind nur in wenigen Be­

Zur Arbeitsvermittlung Erwerbsbeschränkter. Ein Arbeitsloser, der sich seit Monaten vergeblich um Arbeit be­müht, schreibt uns: Eine besonders schwere und undankbare Arbeit hat die Sonderabteilung( Berufsamt) des 2ondesarbeits. amts für Erwerbsbeschräntte, Leichtfriegsbeschädigte, In­validenrentner, Kränkliche wie auch entlassene Strafgefangene, schließ lich auch Akademiker und Kaufleute. Sie fommen tagtäglich zum Arbeitsnachweis, doch meist nur um zu erfahren, daß für sie teine Stellen gemeldet sind. Denn meist werden derartige Stellen unter der Hand, durch Zeitungsanzeigen und persönliche Be­ziehungen vermittelt.

Das Landesarbeitsamt ist eifrig bemüht, durch seine Außenbeamten Arbeit zu beschaffen. Diese Beamten gehen von Betrieb zu Betrieb, von einem Geschäftshaus zum anderen, von einer Firma zur anderen, um passende Stellen für die Erwerbs­beschränkten ausfindig zu machen. Allein der Erfolg ist prozentual Biemlich gering. Es sei dahingestellt, ob aus Gleichgültigkeit oder einer unverständlichen Abneigung gegen das Landesarbeitsamt diesem die offenen Stellen nicht gemeldet werden. Die Unters bringung der Erwerbsbeschränkten in Arbeit bedeutete auch eine Entlastung der Wohlfahrtspflege. Die Erwerbsbeschränk­ten sind durchweg arbeitswillig und auch arbeitsfähig, da sie sich sonst nicht ständig beim Berufsamt des Landesarbeitsamts melden würden. Was nützen aber alle Bemühungen des Berufsomts, were die Arbeitgeber sich nicht dorthin menden und offene Arbeits­stellen für leichtere Beschäftigung anmelden? An Auswahl von Ar­beitskräften mit den verschiedensten Qualifikationen fehlt es wirklich nicht. Die Arbeitgeber müßten aber mehr als bisher auf die In­anspruchnahme dieser Vermittlungsstelle hingewiesen werden.

Für die Klage der Erwerbsbeschränken haben wir volles Ber­ſtändnis. Es handelt sich jedoch weniger um ein lebergehen der Arbeitsvermittlungsstelle für sie, sondern um mangelnden Bedarf an solchen Arbeitsträften. Die Erwerbslosigkeit insbesondere auch so sehr niedrig, daß die Arbeitgeber im Bedarfsfalle lieber einen voll­unter den Jugendlichen ist noch immer derart groß, die Löhne aber kräftigen Arbeiter oder Angestellten an einen Boften stellen, der schließlich von einem Erwerbebeschränkten ausgefüllt werden könnte. Denn die Bezahlung ist die gleiche.

Erst eine gründliche Besserung der Arbeitsmarktlage führt dazu, auch Erwerbsbeschränkte in größerer Zahl heranzuziehen. Immerhin möchten wir den Wunsch der Erwerbsbeschränkten unterstützen, im Bedarfsfalle ihren Arbeitsnachweis in Anspruch zu nehmen.

Ein Reichslohntarif für die Tapetenindustrie ist zwischen dem Fabritarbeiterverband und dem Arbeitgeberverband der papierver­arbeitenden Industriellen( Api ) nach monatelangem tariflosen Zustand abgeschlossen worden. Der Spitzenlohn beträgt 79 Pf. Die neuen Tariftabellen sind heute im Verbandsbureau, Engelufer 24/25, Auf­gang C, I, in Empfang zu nehmen.

Die Differenzen im Textilgroßhandel sind beigelegt. Die Kon­ferenz der Funktionäre nahm. den vom Schlichter gemachten Ver­gleich, die Löhne um zirka 14 Proz. zu erhöhen, an. Die neuen Tarife find beim Verkehrsbund, Engelufer 24/25, 3immer 32, zu haben.

Bahndirektion und Speditionsarbeiterstreik.

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Zu der in Nr. 495 des Vorwärts" veröffentlichten Entgegnung der Reichsbahndirektion auf die gegen sie anläßlich des Speditions­arbeiterstreits in Nr. 475 des Vorwärts" erhobenen Vorwürfe wird uns noch nachträglich mitgeteilt:

Die Entgegnung der Reichsbahndirektion ist ein Musterbeispiel einer amtlichen Irreführung unter sachlichem Deckmantel. 1. Behauptet war, daß die Eisenbahnverwaltung den bockbeinigen Speditionsfirmen unzulässigerweise Eisenbahnwagen als rollende Lagerböden zur Verfügung gestellt hat. Diese Behauptung muß die Entgegnung bestätigen. Wenn sie meint, daß diese unzulässige Maßnahme nur an einer Stelle in Kraft trat, so meint sie damit wohl, daß diese eine Stelle nicht der ganze Direktionsbezirt, also auch die kleinen Landgemeinden, sondern nur die großen Berliner Ring- und Innenbahnhöfe waren; also eine Bestätigung der ersten Behauptung.

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2. Während behauptet war, daß dem Vernehmen nach" die Reichsbahndirektion von den Spediteuren für die unzulässige Ein­lagerung nicht das vorgeschriebene Lagergeld, sondern das viel niedrigere Wagenstandgeld zu erheben beabsichtige, spricht die Entgegnung davon, daß es unzutreffend sei, daß die Dienststellen a n- stand zu nehmen. Jedes Kind sieht den Unterschied. Wenn die gewiesen worden seien, von der Erhebung des Lagergeldes Ab­Spediteure diese Liebesgabe bei Beendigung des Streifs nicht erhiel­ten, dann nur auf Grund der Veröffentlichung des Vorwärts", da diese aufgedeckte Parteinahme gerade zur Zeit des Ueberganges in privatwirtschaftlichen Betrieb doch zu sehr blamabel war. 3. Falsch ist die Entgegnung auch bezüglich der Avisierung und Abholepflicht der Stückgüter. Die Berwaltung muß eingehende Stückgüter, von wenigen Ausnahmen abgesehen, innerhalb Berlins durch die bahnamtlichen Spediteure zurollen lassen. Hätte sie auf diese Unternehmer zweds Einhaltung ihrer eingegangenen fon: trattlichen Verpflichtung gedrückt, dann wäre der Streif Weil die Firmen aber von vornherein gar nicht ausgebrochen. wußten, daß die Verwaltung durch Begünstigung der Unternehmer den für den notwendigsten Lebensunterhalt streikenden Arbeitern in den Rücken fallen würde, wurden diese Firmen erst fampfluftig. Die Reichsbahndireftion trägt somit an diesem Streit selbst die Mitschuld.

4. Die Behauptung der Entgegnung, daß zur Zeit des Streifs tein Wagenmangel geherrscht habe, ist ein Luftstoß, da eine Will die diesbezügliche Behauptung gar nicht aufgestellt war. Reichsbahndirektion den Wagenmangel bestreiten, dann täte sie gut, fich ihre eigenen Verfügungen, nach denen seit zirka 14 Tagen starker Wagenmangel herrscht, näher anzusehen.

Die ganze Entgegnung scheint dazu bestimmt, die Deffentlichkeit von dem Kern der Sache, der in der Parteilichkeit der Direktion lag, abzulenten.

Der Kölner Transportarbeiterstreik.

Köln, 24. Oktober .( Eigener Drahtbericht.) Der Streit dauert unvermindert an. In den nächsten Tagen ist mit einer Verschärfung

der Lage zu rechnen. Um die Lebensmittelversorgung Kölns nich zu gefährden, hat die Leitung der streifenden Transportarbeiter mi. Vertretern des Lebensmittelhandels besonders verhandelt. Mit den Kartoffelhändlern wurde bereits ein Uebereinkommen erzielt, so daß hier wahrscheinlich ei te generelle Regelung getroffen werden kann, wodurch die Lebensmittelversorgung Kölns gesichert wird. Neben den Transportarbeitern versuchen jetzt auch andere Ar­beitergruppen, durch Lohnbewegungen ihre Wirtschaftslage zu ver Lohnerhöhung gefordert. In der Metallindustrie und im bessen. Die Gemeindearbeiter Kölns haben eine 20prozentige Lebensmittelgewerbe find bereits Abschlüsse erfolgt, wäh­rend eine Reihe anderer Berufe noch in Verhandlungen mit den Arbeitgebern steht nach sorgfältigen, von gewerkschaftlicher Seite geführten Inderberechnungen sind im Kölner Wirtschafts, gebiet feit Mitte Juli d. I. die gesamten Lebenshaltungs­fosten um mehr als 25 Proz. gestiegen, bei den Back­waren wird sogar eine Steigerung von über 36 Broz. errechnet. Mit dieser neuen, gewaltigen Bertauerung oer Lebenshaltung dürfte Köln an der Spizze aller deutschen Großstädte stehen.

Achtung, SPD .- Buchdrucker, Bezirk 8( Neukölln). Seute abend Uhr int gotat von Gohlte( Sängerheim), Hermannstr. 199, Bezirksfraktionsversamm lung. Das Erscheinen aller Kollegen, insbesondere der Delegierten, erwartet Der Fraktionsvorstand. Buchdrucker, Bezirk 3( Richtung Amsterdam). Sonntag vormittag 10 Uhr bei Klug, Danziger Str. 71, wichtige Besprechung. Aufstellung der Delegierten. Wen schlagen wir als Bezirksleiter vor? Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Ekkorn; Feuilleton: Dr. John Schikowski; Lokales und Sonstiges: Frih Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin. Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. H., Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u. Co.. Berlin S. 68, Lindenstraße 3. Hierzu 2 Beilagen.

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