Schwarz- Rot- Gold ist die Parole!
Ein Aufruf des Republikanischen Reichsbundes.
Der Republikanische Reichsbund rechnet in einem Aufruf mit dem Reichstagoom 4. Mai ab, in dem die Monarchistenpartei über die stärkste Fraktion verfügte. In dem Aufruf heißt es dann weiter:
Das Urteil im OC.- Prozeß.
Strafausmaß und Begründung.
Der Staatsgerichtshof fällte, wie wir in einem Teil Ein Reichstag solcher oder ähnlicher Art darf nicht wieder. der Abendausgabe bereits mitteilten, am Sonnabend nachmittag nach fiebensfündiger Beratung in dem Prozeß gegen die O. C. fehren. Zu schwer hat das deutsche Bolt seinen Irrtum vom 4. Mai gebüßt, diesen Irrtum, der jenen wieder macht gab in folgens Urteil: Hoffmann 8 Monate Gefängnis, v. Killinger 8 Monate Gefängnis, Müller 8 Monate Gefängnis, Kaufter 8 Monate Deutschland , denen allein wir diese zehn Jahre des Schreckens ver. Gefängnis, Henric 4 Monate Gefängnis, Schüder 4 Monate Gedanken. Kein Reichstag mehr mit schwankenden, unsicheren Mehrheiten, die jede ernsthafte Politik unmöglich machen! Niemals fängnis, Siebel 4 Monate Gefängnis, Broeren 4 Monate Gefängnis, wiederkehren darf ein Reichstag wie dieser, der den Völkern die Mahn 4 Monate Gefängnis, Henkel 6 Monate Gefängnis, Krebs wiederkehren darf ein Reichstag wie dieser, der den Völkern die 6 Monate Gefängnis, v. Abendroth 5 Monate Gefängnis, v. 3edBorstadttomödie des 29. August aufführte, der die per ligich 3 Monate Gefängnis, Koppe 3 Monate Gefängnis, Ehrentraut ächtlichen Tricks von Roßtäuschern zu Mitteln parlamentarischen 5 Monate Gefängnis, Viebig 5 Monate Gefängnis, Werber 3 MoKampfes machte. Das Ziel des nun beginnenden Ringens muß nate Gefängnis. Das Urteil lautet auf Geheimbündelei. fein: Rüdtehr jener alten schwarzrotgoldenen Roa Freigesprochen wurden die Angeklagten Klintfd), Seffner, Fritsch, lition von Weimar , jener entschloffenen republikanischen Anders und Wermann. Der Angeklagte Wegelin erhielt wegen der Mehrheit, die Deutschland aus den Strudeln des Zusammenbruchsverbotenen Aufbewahrung der Maschinengewehrpistole 5 Monate gerettet, die uns die Reichsverfassung gegeben und in ſelbſtloser Gefängnis. Den ungeklagten wurden 2 bzw. 1 Monat UnterArbeit den Grund zum Wiederaufbau des Baterlandes gelegt hat. fuchungshaft angerechnet. Nur mit dieser Mehrheit und mit ihr allein läßt sich in Deutschland Die& o ft en des Verfahrens tragen, soweit Berurteilung erfolgt, often fünftighin noch Politik machen. Diese Mehrheit allein fann nach die Angeklagten, soweit Freispruch die Staatstaffe. der Ruhr auch den Rhein befreien, fann Hand in Hand mit der Linken Frankreichs Europa wirklichen Frieden geben. Dieselbe Welle der republikanischen Begeisterung, so heißt es zum Schluß, die das Reichsbanner Schwarz Rot Gold zum Siege geführt habe, müsse auch am 7. Dezem ber den Farben Schwarz- Rot- Gold zum überwälti- Gegen Killinger wegen Geheimbündelei zwei Monate Gegenden Siege verhelfen.
Der Schutz der Wahlbewegung.
Anordnungen für Preußzen.
Amtlich wird mitgeteilt:
=
hammer folgende Strafen beantragt: Gegen Hoffmann wegen Am Schlusse feines Plädoyers hatte der Reichsanwalt Niet. Geheimbündelei unter schweren Umständen zwei Monate 15 Tage Gefängnis, umzuwandeln in 750 M. Geldstrafe. Die Strafe sei ais durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt zu betrachten. fängnis, um zuwandeln in 600 m. Geldstrafe. Die Strafe fet ebenfalls durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt. Gegen Kautter zwei Monate Gefängnis gleich 600 m. Geldstrafe. Gegen fünf weitere Angeklagte Strafen von 6 Wochen bis 1 Monat oder 450 m. bis 300 m. Geldstrafe, die ebenfalls verbüßt sein follen. Gegen Wegelin beantragte der Reichsanwalt Freispruch Don der Anklage der Geheimbündelei, aber drei Monate Gefängnis wegen unerlaubten Waffenbefizes unter Zubilligung mildernder Umstände. Gegen alle übrigen Angeklagten beantragte der
In der Urteils begründung heißt es:
Der preußische Minister des Innern hat zur polizeilichen Siche rung der Wahlvorbereitungen und Wahlen in einer Rundverfügung an die Oberpräsidenten, Regierungspräsidenten und Polizeivermal- Anflagevertreter Freisprechung. tungen es den Polizeiverwaltern erneut zur Pflicht gemacht, allen Störungsversuchen mit größter Entschiedenheit entgegenzutreten. Sobald auch nur der geringste Anlaß zu der Besorgnis besteht, daß es zu erheblichen Störungen fommen fönnte, haben die Polizeiverwalter alle zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Sicherheit und Ordnung gebotenen Maßnahmen zu treffen und nötigenfalls rechtzeitig die Gestellung der erforderlichen Polizeiträfte zu beantragen.
Störungsversuche in den Bersammlungen felbft follten ebenfalls mit allen zur Verfügung stehenden Miteln ab. gewehrt und die Veranstalter im Gebrauch ihres Hausrechts unterstützt werden. Gegen Polizeiperwalter, die es an den erforderlichen und möglichen Schuhmaßnahmen fehlen lassen, wird unnachsichtliches Einschreiten angekündigt. Die Notwendigkeit einer wirksamen Durchführung dieser Anordnung gestattet es nicht, die Kräfte der Polizei zu verzetteln durch Sicherung von Umzügen oder Versammlungen unter freiem Himmel, die sich in den letzten Monaten durch das Auftreten der verschiedenen Organisationen in Form von Fahnenweihen, deutschen Tagen, republikanischen Tagen usw. beträchtlich vermehrt haben. Der Minister, der übrigens vor einigen Wochen schon beim preußischen Staatsministerium im Sinne einer Aufhebung der Berordnung des Herrn Reichspräsidenten vorstellig geworden war, wird aus den vorstehenden Gründen seine eigene Verordnung vom 24. Juli 1923 bis zum Wahltage aufrechterhalten. Die Berordnung, die während der Geltungsbauer des Ausnahmezustandes ihre Bedeutung verloren hatte, beschränkt sich auf das Berbot von Umzügen und Versammlungen unter freiem Himmel und hat sich bisher, besonders in bewegten Zeiten, als eine wirksame Bor. beugungsmaßnahme im Interesse aller Parteien erwiesen.
die Möglichkeit, als blinder Baffagier" mitzukommen. Die Ber mittlung aller von den Schiffen angeforderten Leute regelt ein Heuerbureau, und eine Wasserschuhpolizeiwache fontrolliert die Ver. mittlung. Für die hier eintreffenden Fremdlinge beginnt pom ersten Tage an die Zeit der Nöte und Strapazen. Von dem Wasserfchußpolizeifommandos werden von Zeit zu Zeit Razzien veran staltet, die zur Folge haben, daß viele der Enttäuschten aus dem Bezirk verwiesen werden. Täglich wird von Eltern und sonstigen Angehörigen bei den Behörden nach dem Aufenthalt dieses oder jenes jungen Mannes, der die Absicht hatte, von hier auszuwandern, gefragt. Biole scheuen nicht die Kosten, hierher zu reisen, um die Berlorenen wiederzuholen. So sind aus Frankenstein in Schlesien und Kempten in Bayern erst fürzlich Angehörige hier auf der Suche gewesen. Es ist zu wünschen, daß diese Verhältnisse möglichst weiten Kreisen in Deutschland bekannt werden, damit nicht noch mehr Auswanderungsluftige so schwere Enttäuschungen
erleben.
Die Einheitsturzschrift in den preußischen Schulen. Die Preußi schen Minister für Wissenschaft Kunst und Boltsbildung, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten hatten durch Erlaß vom 7. Auguft d. J. in Aussicht genommen, eine auf der Grundlage von Stolze- Schren verbesserte Kurzschrift in den ihnen unterstellten Schule einzuführen. Diese Maßnahme ging von der Voraussetzung aus, daß die Verhandlungen über eine Einheitsfurzschrift als endgültig gescheitert anzusehen seien, Inzwischen ist wider Erwarten eine Einigung fämtlicher deutscher Länder auf den Julientwurf von 1922 als Ginheitsturzschrift doch noch zustande gekommen. Die drei genannten Minister haben daher durch Erlaß vom 9. Oftober b. 3. den Erlaß vom 7. Auguft aufgehoben. Sie werden munmehr in demselben Umfange, in dem dies bisher beabsichtigt war, die Einheitsturzschrift in den Schulunterricht einführen. Nach der im Reichsministerium des Innern getroffenen Bereinbarung ist der späteste Zeitpunkt der 1. April 1926. Es schweben zurzeit Erwägungen, ob die Durchführung bereits zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Während der Uebergangszeit wird der Unterricht in der Kurzschrift in der bisherigen Weise fortgeführt werden.
Ein Scharlachferum. Auf dem Kongreß für Kinderheilkunde in Mailand berichtete der römische Profeffor Caronia über erfolgreiche Ergebnisse bei der Bekämpfung des Scharlachs, Krants heitserreger aus dem Blute von Scharlachkranten wurden in Kul turen gezüchtet und zur Herstellung eines Serums verwandt, das Kindern eingesprigt wurde, um sie vor Scharlach zu bewahren. 4000 Rinder wurden mit diesem Serum behandelt. Nur bei sieben
Die D. C. hat, wie das Gericht angenommen hat, zweifellos einen außen- und innenpolitischen 3med gehabt. Der innenpolitische 3wed galt der Bekämpfung der antinationalen Weimarer Verfassung. Die Zeitschrift Der Witing" hat das ganz deutlich erkennen laffen, denn sie hat den Kampf gegen die Regierung und die Verfassung von Weimar Im mit noch größerer Energie geführt, als die D. C. felber. Im Juni 1920 ist die eigentliche Gründung der D. C. erfolgt. Man hat diefe Gründung durch die Festlegung von Sagungen beträftigt. Ob diese Satzungen bereits ein fester Guß waren, oder ob fie nur ein Entwurf gewesen sind, hat sich in der Verhandlung nicht feststellen lassen. Das Gericht nimmt an, daß fie in der Tat nur ein Entwurf waren. Aber die Satzungen follten ja gar nichts Neues bringen. Man legbe in ihnen ja nur das feft, was die D. C. schon seit langer Zeit betrieb. Die Bestrebungen der D. C. nach der innenpolitischen Richtung hin
fallen zweifellos unter die Geheimbündelei.
Niederlage des Reichsanwalts.
Was nun die rechtliche Würdigung des Urteils anbelangt, so ist zu fagen, daß die Angeklagten schuldig sind nach § 128 und in diesem Sinne mußte die Straffindung erfolgen, da bie Angeklagten Teilnehmer einer geheimen Berbindung gewesen find. Der subjektive Tatbestand, daß die Angeklagten den Charakter der Geheimverbindung nicht fannten, ist bei den freigesprochenen Angeklagten berücksichtigt worden. Die anderen Angeklagten mußten aber ganz genau, daß die D. C. innerpolitische Ziele verfolgt, die vor der Regierung geheimgehalten werden sollten.
Wenn eingewendet worden ist, daß die Angeklagten sich inner politisch gar nicht betätigt haben, so schlägt das nicht durch Maßgebend ist die Tatsache, daß die Angeklagten das Bewußt
sein hatten, die D. C. war eine Geheimverbindung. Hoffmann, Kautter, Killinger und Müller sind nach Ansicht bes Gerichts die Gründer der D. C. gewesen.
Straferschwerend ist bei ihnen die Tatsache, daß sie auch zugleich Bei Henkel, Krebs, Abendroth, Ehrentraut und Viebig ist das Gericht zu der Leiter und Vorsteher der Gesamtorganisation waren. Annahme gekommen, daß fie Leiter oder Vorsteher der Bezirke waren, daß sie sich also auch in leitender Stellung befunden haben. Gegen den Charakter der Geheimverbindung spricht auch nicht der von der Verteidigung angezogene§ 124 der Verfassung. Wenn ferner von der Verteidigung die ungültigkeit des Republit- Schutzgesetzes geltend gemacht worden ist, so braucht das Gericht darüber fein Wort zu verlieren Der Staatsgerichtshof ist einmütig der Ansicht, daß die Gültigkeit des Republik - Schußgefehes zu recht bestand. Bezüglich des Angeklagten Wegelin ist zu sagen, daß er gegen§ 13 des Entwaffnungsgefeges verstoßen hat. Es sind ihm trotzdem mildernde Umstände zugebilligt worden. Was mum das Strafmaß bei den einzelnen Angeklagten anfangt, so ist das Gericht zu folgender Auffassung gekommen: Die Verhandlung hat nach feiner Richtung hin ergeben, daß die Organisation Consul etwa hochperräterische Pläne verfolgt hat oder daß sie gar, wie sie oft in der Deffentlichkeit genannt wurde, eine Mörderzentrale" gewesen ist.
Dagegen ist festgestellt, daß die beiden Erzberger- Mörder und ein Mörder des Reichsministers Rathenau Mitglieder der O. C. waren und die Fäden des Scheidemann - Attentats führten ebenfalls zu der O. C. nach München . Die D. C. war zweifellos eine staatsgefährliche Organisation
Wenn geheim gearbeitet wird, den Untergrund der Regierung und der Verfassung zu erschüttern, so ist das strafbar, denn keine Regierung fann eine Untergrabung ihrer Staatsautorität hingehen laffen. Das Republit- Schutzgesetz fam für das Strafmaß nicht mehr in Anwendung, da die Tat vor dem Infrafttreten des Schutzgesetzes begonnen hat. Die Angeklagten sind sich ihrer Handlungen sämtlich bell bewußt gewesen, denn sie alle muß man als geistig hochstehend betrachten und sie haben auch zum Teil hohe militärische Stellen betleidet. Das Gericht macht den Angeklagten besonders schwer befleidet. zum Vorwurf, daß sie nicht berücksichtigten, welche Folgen thre Handlungen haben müßten, so insbesondere, daß diefe jungen Leute
Man war bestrebt, ein Machtfaftor zu werden, um im gegebenen Mo- sich in den Strudel ihrer Handlungen hineinreißen ließen...
ment zur Stelle zu sein, wenn die Not des Vaterlandes es erfor berte. Weitere Ziele der D. C. maren außer der Bekämpfung der Weimarer Berfassung auch die Errichtung einer Feme . Das Gericht ist keinesfalls der Ansicht, daß die von der D. C. angedrohte Feme etwa nur eine exclusio cum infamia gewesen ist, sondern das Gericht nimmt an, daß Berräter mit dem Tode bestraft werden sollten.
In den Sagungen findet sich auch die Verpflichtungsformel, die von allen Mitgliedern unbedingten Gehorsam erfordert, und als Strafe bie eben näher bezeichnete Feme androht. Ferner waren alle Mitglieder zu unbedingtem Gehorsem verpflichtet. Entsprechend diefen Sagungen hat die D. C. sich auch betätigt. Nach ihrer Auflöfung hat dann die Beitschrift" Biting" den Kampf gegen die Regierung fortgeführt. Es sind schriftliche Aufzeichnungen gefunden worden, aus denen sich erkennen läßt, daß die Angeklagten in schärfster Form Stellung genommen haben gegen den Par. lamentarismus, gegen die Sozialdemokratie und gegen das Judentum. Die D. C. hat sich also innen politisch start betätigt.
Wenn auch der Borwurf einer Mörderzentrale" fachlich nnberechtigt gewesen ist, so hat doch die D. C. sicherlich die Atmosphäre gefchaffen, in der die Erzberger - Mörder fentwideln fonnten.
Sugunsten der Angeklagten ist gewürdigt worden, daß sie alle unbestraft waren, daß sie hervorragend zuerst im Felde und später in Oberschlesien im Dienste des Baterlandes tätig waren und daž sie ferner für die jeßige Regierung ihre Haut zu Marfte getragen haben. Diesen Milderungsgründen fonnte aber nicht das überragende moment beigemeffen werden, wie es der Reichsanwalt getan hat. Der Staatsgerichtshof ist zum Schuße der Republik da. Aus diesen Grundsätzen heraus mußte dieses Urteil gewerden.
fällt
Protest gegen Reichsanwalt Niethammer. Die Liga für Menschenrechte hat anläßlich des Leipziger Prozesses an den Reichskanzler Marg folgendes Telegramm gefandt:
Als Republikanische Organisation geben wir unserer staatsAls die Staatsanwaltschaft in Offenburg bei der Aufklärung bürgerlichen Meinung Ausdrud, daß Reichsanwalt Riet. der Ermordung des Reichsministers Erzberger eingriff, wurde die hammer im Leipziger Prozeß gegen die D. C. einer antider Ermordung des Reichsministers Erzberger eingriff, wurde die D. C. zerschlagen. Dabei ist die Tatsache festzustellen, daß die republikanischen Gesinnung Ausdrud gegeben hat, beiden Erzberger mörder Schulz und Lilleffen die ihn als ungeeignet zur Wahrnehmung der Justizpflege in unter der Leitung des Angeklagten v. Rillinger in der Abteilung B unter der Leitung des Angeklagten v. Killinger in der Abteilung Beinem republitanischen Staatswesen erscheinen lassen muß. Wir der D. C. tätig gewesen sind. Die beiden anderen Abteilungen A richten an Sie als stellvertretenden Reichsjuftizminister das Berund C find von den Angeklagten Hoffmann und Rautter geleitet langen, gegen Reichsanwalt Niethammer disziplinarisch vor= zugehen. gez. v. Gerlach. Freymuth."
worden.
Condon, 25. Oftober.( Eigener Drahtbericht.) Den vom eng lischen Auswärtigen Amt veröffentlichten Brief Sinowjews beabfichtigte die Konservative Partei als Hauptschlag gegen Macdonald zu gebrauchen. Sie hatte Kenntnis von ihm erlangt und wollte ihn in Abwesenheit Macdonalds im„ Daily Mail" publizieren. Die russische Abteilung des Auswärtigen Amts wurde davon unterrichtet und glaubte den Konservativen zuvorfommen zu müssen, indem sie den Brief mit einer gleichzeitigen Note der Deffentlichkeit übergab. Macdonald hatte von diesem Borgang feine Kenntnis.
London , 25. Oftober.( WTB.) Trotz der kommunistischen Ab. leugnung ist das Foreign Office von der Echtheit des Gi. now jew Briefes völlig überzeugt. Rafowiti hat an das Foreign Office eine Note gesandt, in der er scharf dagegen protestiert, daß der russischen Botschaft der Brief. den er als eine deutliche afschung bezeichnet, vor seiner Beröffentlichung nicht noti fiziert worden sei.( 1) Die Erefutive der Kommunistischen Partei leugnet fategorisch, daß sie jemals den betreffenden Brief erhalten hätte und bezeichnet ihn ebenfalls als plumpe Fälschung.
Gegen Dr. Natten waren in öffentlichen Landeszeitungen schwere Angriffe erhoben worden, die bisher keine Richtigstellung erfahren haben, sondern nur zur Strafverfolgung der Antläger führten.
Der Kampf gegen Bethlen.
Der Kampf, den die ungarische Sozialdemokratie gegen die Regierung Bethlen führt, hat sich verschärft, da Bethlen entschloffen scheint, die Opposition durch eine Berschärfung der Geschäftsordnung des Parlaments zu brechen. Gegen diese Knebelung wehren sich die Sozialdemokraten. Genosse Beidl hielt eine große Rede, in der er sagte, daß Graf Bethlen sich in Genf vor dem Bölkerbund als Anhänger der demokratischen Freiheitsrechte befannt habe, während gleichzeitig seine Stellvertreter in Ungarn diejenigen beschimpften und einsperren ließen, die im Bande selbst für die Rechte fämpfen, als deren Vertreter sich Graf Bethlen im Ausland ausgibt. Von dem Vertrag zwischen Ungarn und Sowjetrußland sagte Beidl, es sei ein ebensolches Heuchelspiel mit verteilten Rollen, daß die Regierung mit dem Sowjet staat Berträge schließe, aber ungarischen Emigranten, selbst jene, die an der ungarischen Räte
von ihnen ließ sich kein Erfolg nachweisen. Der Kongreß folgte Französischer Altpreußenkurs im Saargebiet herrschaft nicht teilgenommen haben, weiter verfolgt.
mit großem Interesse den Ausführungen Coronias über das neue Berfahren, das in der ärztlichen Welt als ein Fortschritt auf dem Gebiet der Bakteriologie angesehen wird.
Der Meinefeste Männerchor Berlin 1900"( M. b. D. A.-S.-B., Chor meister Musikdirektor P. A. Joseph) veranstaltet am Sonntag, 2. November, nachmittags 4 Uhr, im Beethoven Saal ein Stonzert mit neuem volls tümlichen Programm unter der Mitwirkung von Emil Kühne, Rezitation und Lieder zur Laute. Gintrittstarten zu 1 M.( einschl. Programm und Liederworten) evtl. noch an der Staffe.
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Das Thalia- Theater veranstaltet am 26. und 27. d. M. die letten Bor. stellungen der Operette Bigeunerliebe".
Saarbrüden, 24. Oftober.( Eca.) Gegen den Bürger. meist er der Stadt Saarbrüden ist auf Anordnung der Regierungskommission ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, durch das seine Absetzung erreicht werden soll. Der Grund dazu find Angriffe, die der Bürgermeister in 3 eitungsartikeln gegen die Schulabteilung der Regierungskommission und gegen ihren Leiter Dr. Natten gerichtet hatte. Außerdem wird dem Bürgermeister vorgeworfen, durch seine Anordnungen auf dem Gebiete des Schulwesens die bestehenden Gesetze verlegt zu haben.
Der Erzberger- Mörder als Offizier Kemal Paschas? Budapest , 25. Oftober.( WTB.) Wie die Blätter melden, ist die Ausweisung des gegenwärtig in polizeilicher Berwahrung befindlichen Erzberger - Mörders Schulz bereits beschlossen. Nach Verfündung des betreffenden Bescheides wird er wahrscheinlich schon Montag an die Grenze gebracht werden, von wo er dann seine Reise nach der Türkei fortfegen tann. Schulz hat, wie er behauptet, Aussicht, als Dffizier in den Dienst der türkischen Armee eintreten zu können.