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Parteinachrichten für Groß- Berlin Gewerkschaftsbewegung

Einsendungen für diese Rubrik sind Berlin SB. 68, Lindenstraße 3,

ftets an das Bezirkssekretariat, 2. Sof, 2 Trep. rechts, au richten..

Die produktive Erwerbslosenfürsorge.

6. Kreis Kreuzberg . Seute Montag abend, 7 Uhr, Rreisvertreterverfammlung Die produttive Erwerbslofenfürsorge gehört wegen der Art ihrer bei Rabe, Fichteftraße 29. Tagesordnung: Aufstellung ber Kandidaten zum Beichs- und Landtag." Der erweiterte Kreisvorstand tritt pünktlich 6% hr Ausführung zu den von den Gemertschaften befämpften fozialpoli­zu einer Sizung zusammen, in welcher die Abteilungsleiter die in den Abtischen Maßnahmen der letzen Jahre. Maßgebend ist der§ 32 fellungen gemachten Borschläge vorlegen. 11. Streis Schöneberg Friedenau . Dienstag, den 4. Movember, 8 Uhr, Gigung der Zeitungskommission Belziger Straße 27( Spedition). Alle Abteilungent müffen 14. Kreis Neuföllu. Montag, den 3. November, 7 Uhr( heute), Fraktionsfigung im 74. Abt. Zehlendorf , Frauengruppe. Heute Montag abend, puat 8 Uhr, Sefe

pertreten fein.

Rathaus Neukölln

abend bei Schnorre, Potsdamer Str. & Frauen als Gäste find willkommen.

Vorträge, Vereine und Versammlungen.

Reichsbanner Schwarz- Rof- Gold". Gefäftsstelle: Berlin G. 14, Sebastianfir. 87/38, Sef 2 Zr. Kameradschaft Tiergarten. Montag, 3. Stovember, abends 8 Uhr, Mitglieder Vollversammlung im Cafe Gärtner, Solfteiner Ufer( Bahnhof Bellevue). Alle, auch die attiven Mitglieber haben zu erscheinen.. Mitgliedstarte Dorzeigen Kamerabschaft Zehlendorf. Mittwoch, 5. November, abends piinttlich 8 Uhr, bei Schnorre, Potsdamer Str . 3, Monats- Hauptversammlung. Erscheinen sämtlicher Mitglieder notwendig.- Kameradschaft mitte. Mittwoch, 5. Rovember, abends Uhr, Bollversammlung der gesamten Rameradschaft, Refidensfaal, Sands berger Str. 81. Wichtige Tagesordnung.

Sport.

Sehraus im Radiport.

Diympia" und" Ireptom" veranstalteten gestern gleich. Dlympia und Treptow " veranstalteten gestern gleich. geitig ihren Kehraus. Der Besuch war auf beiden Bahnen mäßig. Unter dem Titel Wer ist der beste Schrittmacher" per Meibung abgegeben. Im Berlauf des Rennens stellte sich weiß Bauer, Kruptat, Lewanow und Wegmann hatten in dem Rennen, das über fünf Läufe von je 20 Rilometern ging, ihre Meldung abgegebn. Im Verlauf des Rennens stellte sich weiß als der beste Fahrer heraus, während Schade brodt bei den Schrittmachern den Siegerplatz belegbe. Hoffmann mar ber beste Flieger.

In Treptom gaben fich im Abschiedspreis ein Dauerrennen über 60 Kilometer( 2 Läufe) Biafemolen, Stell brint, Dstar Tie und Bamte ein Stelldichein. Der Hol­länder, Stellbrint und Östar Tiek lieferten spannende Rämpfe. Be­fonders Arthur" zeigte, daß er auch noch da ist. Doch war dem Holländer der Sieg, zumal Etellbrink und Tiez Defefte erlitten, nicht zu nehmen. Stellbrint reservierte sich den zweiten Blatz vor Bamfe und Lieg . Die Fliegermannschaft non Treptom ge­mann Hahn vor Münzner, Dito Tiek und Hiepel. Das Berfol­gungsrennen holte fich die Mannschaft Otto Tie, Raujot at und Münzner gegen Krüger, Müller und Rädlik in 3 Min.

54 Gefunden.

Rennen zu Mariendorf am Sonntag, den 2. november. 1. Rennen. 1. Baron Klatawah( 3. mins), 2. Lady Bosworth, Leuchtturm, Baron Tregantle, Native Forbes, Dan S., Ballast, line Betite, Gulenspiegel( als 1. bisq. 80 Proz. Einsatz zurüd), Schwarzwaldmädel,

2. Bainsca. Toto: 17: 10. Play: 12, 16, 24: 10. Ferner Tiefen: Minon I,

Zudmig R., Elsa B. I., Paula Bingen.

2. Rennen. 1. Venus( D. Ningius), 2. Ainstönigin, 3. Harwelle. Zoto: 26: 10. Blak: 12, 11, 22: 10. Ferner liefen: Delos, Morgentau, Dolerit, Punier, Alarich , Divisionár, Mara.

3. Sennen. 1. Abt. 1. Fistus( Befiker), 2. Fafner J., 3. Allertonny. Foto: 64: 10. Blaz: 19, 21, 18 5-10 Berner liefens Waitönigin L, Bacht falfer, Falter, Berdun, Zeitgeist, Heidebring I, Harry I, Odysseus . 2. Abt. 1. Barometer( Herforth), 2. Altgold. 3. Bontrefina Soto: 54:10. Blas: 15, 18, 17: 10.. Ferner liefen: Duintoro, Balfi, Marina, Hartenfels , Flora Bingen, penjer, Jung Bergfried.

4. Rennen. 1. Heimann( G. Jauß jr.). 2. Frankenstein. 3. Inter bellant. Tofo: 51:10. Blak: 18, 20, 22 10. Ferner liefen: Aberglaube, Fels, Prinz Abdell, Johannistäfer, Stella Harf , Michel Angelo, Lucullus, Ufelei B.

5. Rennen. 1. Heidemann( F. Schmidf), 2. Manzanares. 3. Jimtene. Soto: 73: 10. Blat: 18, 15, 16 10. Ferner liefen: Grellenz, Saron atte jr., Stapellans, Erhgraf, Haubike, Karnesal, Qumpf, Barmaid, Hand. feft, Amazonfa. 6. Rennen. 1. Alland ( Ch. Mis), 2. Erdmann, 3. Sting Batts. Zoto: 16:10. Blak: 12, 22:10. Ferner liefen: Baba, Aqua viva 7. Rennen 1. Stammerfänger( E. Smizer), 2. Sudan , 3. Carl Ellerander. Foto: 40: 10. Blag: 16, 13, 15: 10. Ferner liefen: Eulogie, Denimünze, Kapellmeister, My Darling, Primus, Zebensluft, Sakbach..

8. ennen. 1. Basserfall( N. Großmann), 2. Nathan IV, 3. Brabl bans. Toto: 41: 10. Blak: 17, 20, 27 10. Ferner liefen: Franciste, Befur, Lafna, Margot I, Baroney Lybia, Cles Batte, Fenelon , le

matis blau.

Samson- Körner- Coot im Sportpalajt. Das mieder gut und reichhaltig besetzte Brogramm des nächsten Boglampfabend im Sport­palaft am 6. November bringt bekanntlich neben dem Haupt­ereignis Samson- Körner- Coot ein zweites internationales Schmer­gewichtstreffen, die Begegnung Journee- Rösemann. Der übrige Teil des Programms ist dem bewährten Nachmuchs vorhe halten und zwar gelangen einige der vom B. D. F. angesezten Meisterschaftsausscheidungstämpfe zum Austrag.

Reichshallen- Theat. Abends 8 U. u. Stg. nachm. 3 Uhr

Stettiner Sänger

der Berordnung über Erwerbslofenfürsorge vom 16. Februar 1924. Demnach fann der Reichsarbeitsminister zur Unterstützung von Maß nahmen, die geeignet sind, den Abbau der Erwerbslosenfürsorge zu fördern, insbesondere zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit für die Erwerbslofen Darlehen oder Zuschüsse aus Mitteln der Erwerbs: Lofenfürsorge bewilligen.

70 Brog. Des ochenlohnes eines ungelernten Berwaltungsa arbeiters im Wirtschaftsgebiet II Ortsflaffe D beträgt 12,85 m., in Dristlasse E 12,47 m. Mithin ist dem Versicherten die möchent­fiche Vergütung für seine Arbeit zu fürzen um 1,60 m. in Orts­Plasse D und um 1,98 m. in Ortsflaffe E. Hinzuzurechnen sind an Arbeitsprämien 30 Pro3. des Hauptunterstützungssatzes. Dem nach erhält ein Notstandsarbeiter unter 21 Jahren wöchent. lich 7,20 m, über 21 Jahre 10,85 m., ein Berheirateter in Orts­tlaffe D 14,27 m., in Ortsklasse E 13,89 2. Diese Beträge werden aber nur gezahlt, wenn die volle Woche gearbeitet wird. Fallen gefeßliche Feiertage oder Regentage in die Arbeits­moche, so werden für diese Tage nur die Hauptunterstützungsfäße gezahlt. Rechnet man für Verpflegung und Unterkunft pro Tag 2 M., ein Beirag, der für die förperlich meist schmere Arbeit nicht Für die praktische Durchführung gelten jedoch die vom Reichs zu hoch gegriffen ist, dann bleibt für die Verheirateten nichts arbeitsminister erlassenen Bestimmungen über öffentliche Notstands zur Unterhaltung der Familie übrig, fie fällt der all­arbeiten vom 17. November 1923 in der Fassung vom 18. Januar gemeinen Fürsorge( Armenpflege) zur Bast, und die Unverheirateten 1924. Danach ist das Verhältnis der Notstandsarbeiten zu dem müssen auf andere Weise versuchen, die Reſtmittel für ihren Lebens: Träger des Unternehmens tein Arbeits, sondern ein Fürsorge unterhalt anderswo zu beschaffen. Mithin tommt praktisch die verhältnis. Der Notstandsarbeiter ist nicht gegen Invalidität, wohl leberführung von Erwerbstofen aus Gebieten, die Es aber gegen Betriebsunfall versichert, im Krankheitsfall wird er mie meitab non der Arbeitsstelle liegen, nicht in Betracht sonstige unterstützte Erwerbslose behandelt, das heißt, er erhält eine dürfte wohl auch kein Verwaltungsausschuß eines Arbeitsnachweiſes Krantenunterstützung, die nicht höher sein darf als die einfache Er zu finden sein, der unter diesen Umständen Erwerbslose zur Auf­werbslofemunterstützung. Als Vergütung für die geleistete Arbeitnahme der Arbeit bei Notstandsarbeiter außerhalb des wird die Erwerbslofenunterstügung nebst zuschlägen gewährt. Die Wohnortes zwingt oder im Beigerungsfalle die Unterstützung Zuschläge betragen zurzeit für den einzelnen Notftandsarbeiter, der entzieht. möchentlich mehr als 24 Stunden arbeitet, für je acht weitere Stunden 30 Prog. feines möchentlichen Hauptunterstützungsfages. Stellt eine Notstandsarbeit besonders schwere Anforderungen an ftimmung des Verwaltungsausschusses des öffentlichen Arbeitsnach bie Arbeitskraft des Beschäftigten, so kann die Gemeinde mit Zu­weißes anordnen, daß der Zuschlag schon bei mehr als fechzehn ftündiger Arbeit gezahlt wird. Bei besonders schmierigen Arbeiten und besonders guten Arbeitsleistungen erhalten die Notstandsarbeiter Brämien, die 5 Proz des wöchentlichen Hauptunterstügungssakes für je acht Stunden nicht übersteigen dürfen. Arbeitet ein Not­Arbeitet ein Not standsarbeiter im Wirtschaftsgebiet II die volle Woche, dann er. hält er bei einem Lebensalter in den Ortzklassen A B Du. E unter 21 Jahren. 8.- 9. 8.40 MR. 7.80 27.20 M. über 21 Jahre. 15.­

4

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13.97 12.92 11.85,

"

An Berheiratete merden außerdem noch die Familienzuschläge in gleicher Höhe wie an sonstige Erwerbslose gezahlt. Diese Ent­fchädigungsfäße müssen allgemein als zu niedrig bezeichnet werden. Troß dieser ungenügenden Bezahlung der Notstandsarbeiter hat der Reichsarbeitsminister diese Beträge durch einen Erlaß vom 20. August d. I. noch herabgesezt. Diese Bergütung darf danach nur noch gewährt werden, wenn Hauptunterstützung, Arbeits: zuschläge und Familienunterstützung zusammen 70 Broz. des tarif: lichen Wochenlohns eines ungelernten Berwaltungsarbeiters nicht übersteigt, sonst ist die Bergütung entsprechend zu fürzen. Diese Maßnahme muß als vollkommen verfehlt bezeichnet werden, meil fie in ber Bragis für die Arbeiterschaft unerträglich ist. Die großen Notstandsarbeiten werden in der Hauptsache in wirtschaftlich wenig erschlossenen Gebieten ausgeführt. Da bei diesen Noistands arbeiten nur Erwerbslose aus den Orten berücksichtigt werden tönnen, in denen die Zahl der Erwerbslosen 20 pro Tausend der Einwohner übersteigt und in den Gegenden, wo die Notstands. arbeiten ausgeführt werden, die Arbeitslosigkeit bedeutend geringer ist, fo fommen zurzeit eigentlich mur Arbeitsträfte aus Sachsen , Ben besetzten Gebieten und einigen Großstädten in Frage. Auf die Erwerbslosen fann ein Drud zur Annahme der Notstondsarbeiten ausgeübt werden. Weigert sich ein Arbeitsiofer, dann fann ihm die Erwerbslosenunterstützung entzogen werden.

Nimmt man ein Beispiel aus der Progis, dann wird die In möglichkeit, mit diesen Bestimmungen den berechtigten Wün fchen der Arbeiterschaft gerecht zu werden, finnfällig. Zurzeit mirb im Freistaa: Oldenburg ein Kanal von der Hunte zur Ems gebaut. Jm ganzen Kanalgebiet ist die Zahl der Ermerbslosen so gering, daß die dort wohnenden Erwerbslosen zu diesen Arbeiterf nicht herangezogen werden dürfen. Aus diesem Grunde follen Er­werbslose aus dem besetzten Gebiete herangezogen werden. Die Orte, die im Ranalgebiet liegen, find im Ortsklassenverzeichnis meiſt in D und E Wirtschaftsgebiet II eingruppiert. Nach den jetzt gelten. den verschlechterten Bestinunungen ergibt die Berechnung der wöchentlichen Bezüge der dort beschäftigten Notstandsarbeiter fol­gendes Bild: Für Erwerbslose unter über 21 Jahren 21 Jahre 2.88?. 4.74 M.

M

Für Vers heiratete mit 2 Kindern 8.76 97.

Sauptunterfügung Mehrarbeitszuschuß ( 4X80%= 120%) 3:46

6.34 M.

5.69 10.48 M.

5.69 14.45 M.

Es ist überhaupt zu bezmeifeln, ob die Bestimmungen über öffentliche Notstandsarbeiten der jeßigen Rechtslage gerecht werden. Der§ 32 der Berordnung über Erwerbslosenfürsorge bietet hierzu arbeiten beibehalten und die Bestimmungen mit der Ber ganz ficher feine Grundlage. Will man die öffentlichen Notstands. ordnung über Erwerbslosenfürsorge in Uebereinstimmung bringen, dann muß den Notstandsarbeitern der Tariflohn für Tiefbauarbeiter voll gewährt werden, oder es muß dem Berwaltungsausschuß des zuständigen öffentlichen Arbeits. nachweises überlassen bleiben, einen Lohnfaz festzulegen, unter Berücksichtigung der Löhne der im betreffenden Gebiete hauptsächlich norhandenen Berufsgruppen. Dadurch mürbe nicht nur eine Un­menge nuklos geleisteter Bermaltungsarbeit und der damit ver­bundenen Untoften erspart, sondern auch den berechtigten Ansprüchen der Arbeiterschaft auf eine gerechte Bezahlung Genüge geleistet. Wie auf anderen Gebieten der Sozialgesetzgebung, so muß auch hier der Reichsarbeitsminister möglichst schnell umlernen.

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Drohender Gemeindearbeiterstreik in Rheinland- Westfalen . Effen, 3. November .( Eigener Drahtbericht.) In einer gemeins famen Konferenz der Bertreter der freien und christlichen Gewerk. schaften, der Gemeinde- und Staatsarbeiter Rheinland und West­ falens wurde einstimmig beſchloſſen, in sämtlichen Kommunal­betrieben Rheinlands und Westfalens am Dienstag, den 4. November, eine Urabstimmung vornehmen zu laffen, ob sie gewillt find, die ihnen durch Schiedsspruch des Reichs- und Staatsfommiffars vom 15. Oftober zugesprochene Stundenlohnerhöhung von 4 Pf. durch Kampf zu sichern. Das würde letzten Endes, nachdem die Geschäfts­Leitung des Arbeitgeberverbandes am 24. Eftober in Düsseldorf in einer Mitgliederversammlung mit 50 gegen 27 Stimmen, den Schiedsspruch abgelehnt hat, nichts anderes als Streit bes

deuten. Kritisch wird die Lage dadurch, falls nicht in legter Stunde eine Einigung herbeigeführt wird, mit einem Sympathieftref der Arbeiter der städtischen Gas-, Baffer- und Elektrizitätswerte zu rechen ist

Die Spaltung der Spalter.

Paris , 3. November .( WTB.) Gestern ist innerhalb der fome munistischen Gewerkschaft Mostauer Richtung eine Spaltung ein getreten. Bereits vor einiger Zeit hatten die Bauarbeiter die Ges wertschaftszentrale verlassen. Gestern haben sich die Mitglieder der Minderheiten, die anderen Berufsgruppen angehören, diesem Bor­gehen angeschlossen. Sie haben nunmehr eine neue Gemertschafts. zentrale gegründet und einen Organisationsousschuß gewählt, der fich mit den Gemerfschaften der Broving in Verbindung sehen soll.

Buchdruder, 7. Bezirt. Dienstag abend 7 Uhr Sigung aller Bartei­genoffen und Delegierten bei Banble, Schöneberg , Bahnftr. 25. Der Fraktionsvorstand.

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Zentralverband der Schuhmacher. Begietsversammlungen in den bekannten Lokalen heute abend 7 Uhr. Gruppenversammlung der Stepperet, Benberei der Sausichuhfabriten abends 6 Uhr, im Saal 3 des Gewerkschaftshauses, Engel­ufer 24/25 Allgemeine Funktionärversammlung Dienstag abend 5% Uhr im Gaal 3 bes Gewerkschaftshauses, Engelufer 25. Funktionärausmeis und Mitglieds­buch legitimiert. Branchenversammlung der Schäftemacher abends 6 Uhr im Gaal 2 des Gewerkschaftshauses. Donnerstag abend 63 Uhr: Fortsetzung der Generalversammlung im Saal 4 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 25. Mitglieds. ausweis legitimiert

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