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Nun fällte aber die Reichsarbeitsverwaltung unterm 28. Oktober| gleichzeitig Vorsitzender des Internationalen Ge-| 1924 auf den am 18. Augugst d. 3. von Arbeitgeberseite gestellten wertschaftsbundes in Amsterdam ist. Purcell selbst hat es Antrag folgende Extscheidung: vermieden, sich auf diese Stellung zu berufen, da er weiß, daß er mit seiner Auffassung über die Einheitsfront und über das Ber hältnis zwi chen Amsterdam und Moskau im Vorstand des JGB. allein steht und keinen Auftrag hat, im Namen des JGB. zu sprechen.

,, Die allgemeine Berbindlichkeit des Reichstarifvertrages vom 9. September 1919/1. März 1923 für die Gehilfenschaft in der Herren und Damenschneiderei( R.-2.-BL. 21, Nr. 29 und A.2.-B. 23, Nr. 14) tritt mit dem 1. April 1923 für Stargard außer Kraft. J. B.: gez. Meŋer."

Während die Reichsarbeitsverwaltung am 20. September 1924 oa) die Auffassung vertrat, daß Stargard unter die allgemeine Ver­bindlichkeit fiel und somit der entstandene Rechtsstreit den ordent­lichen Gerichten zur Erledigung oblag, hat es nun am 28. Oktober 1924 das Urteil des Gewerbegerichts inhibiert und sogar rüdwirkend bis zum 1. April 1923 die Verbindlichkeit aufgehoben! Hierdurch ist nicht nur der Sinn über die Verordnung der Tarifverträge vom 23. Dezember 1918 auf den Kopf gestellt, man hat auch ein einseitiges Recht zugunsten der Arbeitgeber ge schaffen. Wenn diese Verordnung, insonderheit der§ 2, wonach ein Tarifvertrag, der für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen des Berufskreises in dem Tarifgebiet überwiegende Bedeutung er­langt hat", für allgemein verbindlich erklärt werden kann, noch einen Sinn haben soll, so wird es die höchste Zeit, daß in der Reichs­arbeitsverwaltung ein anderer Geist einzieht.

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Dichtung" und Wahrheit.

Ber einiger Zeit brachte die Rote Fahne" einen Bericht über sohnverhandlungen bei der Metallwarenfabrit von Pintuß in der Großen Frankfurter Straße. Die Verhand ungen hatten ein günstiges Ergebnis. Das Bolschewistenblatt fnüpfe daran die Bemerkung, daß nur das gute Organisations: verhältnis der Arbeiterschaft diesen Erfolg gebracht hätte; dank der emfigen igkeit des fommunistischen Betriebsrats­obmannes ei die Belegschaft wieder zu 85. Prez. organisiert. Wie wir dazu erfahren stimmt die Angabe der Roten Fahne", bis auf den entscheidenden Punkt: Der Betriebsratsobmann, dem die eifrige Arbeit für den Metallarbeiterverband zu danken ist, ge­hört eit Jahren der Sozialdemokratischen Partei an. Unter feinem tommunistischen Vorgänger ist die Organisation in Grund und Boden gewir schaf et worden. Die Belegschaft fah ein, daß sie tavon nur Schaden hat, ja ate die Kommunisten zum Teufel und wählte den SPD.- Ge= wertschaftler, bem es mit Hilfe der Organisationsvertreter ge­lang, die Lohnaufbesserung durchzufchen.

Drohung mit Gesamtaussperrung in Thüringen . WTB. meldet aus Greiz :

Gestern hatte der Verband Thüringischer Metallindustrieller be= fanntgegeben, daß ab heute sämtliche Betriebe wieder geöffnet feien, nachdem der Reichsarbeitsminister den in Weimar am 5. November gefellten Schiedsspruch über Löhne, Arbeitszeit und Mantel­tarif für perbindlich erklärt hat'e. In Greiz erschienen heute viel Arbeiter vor den geöffneten Betrieben, wurden aber den den Streitposten zurüdgedrängt, so daß die Arbeit nicht auf­genommen werden konnte. Heute werden in Weimar vom Arbeit. geberverband weitere Berhandlungen geführt. Man befürchtet eine Gesamtaussperrung für ganz Thüringen .

Die Koalitionsfreiheit des Eisenbahnpersonals. Anläßlich der Verfolgungen, denen die Arbeiterschaft der ver­schiedenen Länder und besonders das Eisenbahnpersonal ausgesezt find, hat sich das Bureau der Internationalen Transs portarbeiter Föderation( ITF ) als Auftakt zu der von ihm einzuleitenden Aktion mit e nem Schreiben an den Verwaltungs­tat des Internationalen Arbeitsamts in Genf gewandt. In dieser Zuschrift wird speziell darauf hingewiesen. daß das Roalitionsrecht, welches auf Grund der Friedensverträge verbürgt ist. von den Regierungen verschiedener Länder, de fragliche Fredensverträge unterzeichnet haben, eingeschränkt aber gar aufgehoben worden ist.

Der Brief enthält ausführliche Informationen über die Ver­folgungen der Arbeiterschaft in Griechenland , Rumänien , Ungarn , Jugoslawien und Niederländisch- Inden, welche die ITF. in diesen Ländern eingeholt hat.

Burcelle Stellung in Moskau .

In ihren Berichten über den Besuch der englischen Gemert­schaftsdelega.ion in Rußland weisen die tommunistischen Blätter fortwährend darauf hin, daß der Führer der Delegation, Purcell ,

Auch der Ausschuß des JGB., der aus Vertretern der ver­schiedenen Landesgruppen zusammengesetzt ist, hat in seinen letzten Sizungen feinen Zweifel darüber gelassen, wie er über die Frage der Einheitsfront denft; wenn Purcell trohdem in Wien zum Vor­benden gewählt wurde, so geschah dieses nicht, weil man mit seinen Ansichten übereinstimmte, sondern weil er von den eng lischen Gewerkschaften an Stelle von Thomas, der wegen Eintritt ins Ministerium den Vorsiz niedergelegt hatte, vor­geschlagen wurde.

Verhütung der Arbeitslosigkeit.

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Die Bestrebungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigke't haben in den letzten Jahren zu einer Annäherung der Auffassungen hin­sichtlich dreier Grundsäße geführt, die auch bei den Erhebungen des Internationalen Arbeitsamts über die Arbeitslosigkeit betont wurden, nämlich die Notwendigkeit der Beeinflussung der Wirtschaftstätigkeit in der Weise, daß ihre Schwankungen start vermindert werden, wie es vielleicht durch Regulierung des Bankkredits möglich sein könnte; dann die Verpflichtung des Staates, derartige Maßnahmen in der Weise zu ergänzen, daß die Schwankungen des Arbeitsmarkts durch öffentliche Unternehmungen, 3. B. Notstandsarbeiten, in gewiffem Maße ausgeglichen werden; endlich die Notwendigkeit, die leitenden wahrscheinliche Gestaltung der Wirtschaftstätigkeit in der unmittel Wirtschaftskreise mit hinreichenden Informationen betreffend die baren Zukunft zu versehen. Diese Grundsäge wurden in Groß­ britannien während der legten Periode großer Arbeitslosigkeit durchzuführen versucht. Eine Darstellung. der dort unternommenen

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Schritte gibt ein Auffah über Verhütung der Arbeitslosigkeit, be­fonders in Großbritannien , welcher in der Oktobernummer der International Labour Reviem" erschienen ist.

Lohnfestsetzung in Australien .

Obgleich Australien und Neuseeland nicht hauptsächlich Industries länder sind, so haben sie doch als Crfte den Weg der Lohnrege= lung durch die Gesezgebung eingeschlagen. Die E nr ch tungen zur Lohnregelung, die in den verschiedenen australischen Staaten geschaffen wurden, sind: 1. Lohnämber; 2. Schiedsgerichte; 3. eine Verbindung beider Systeme. Lohnämter find für enz Ine Gewerbe oder Industrien bestehende ständige Körperschaften, die über Ansuchen vom Arbeitsminister berufen werden. Gewöhnlich bestehen sie aus einer gleichen Zahl von Arbeiter und Unternehmervertretern und e nem Vorsitzenden. Ihre Hauptaufgabe ist die Festsetzung von Mindestlöhnen für einen Wirtschaftszweig und deren zeitweise Abs änderung. Die Schiedseinrichtungen sind verschieden gestaltet; es ent­scheidet entweder ein R'chter des Obersten Gerichtshofes allein oder unter Mitwirkung je eines Arbeiter und Unternehmerbeifibers. Es steht den Schiedsbehörden zu. eine Entscheidung für den betreffenden Wirtschaftszweig im ganzen Staatsgeb et allgemein verbindlich zu erklären. Das reine Schiedssystem besteht nur im Staat West australien In den übrigen australischen Staater be­fbchen Kombinationen von Lohnämtern und Arbets. schiedsgerichten. Neben den einzelstaatlichen Lohn. behörden besteht als zentrale Einrichtung ein Arbeitsschieds. gericht des Australischen Bundes. Nähere M tteilungen über die australischen Lohnbehörden enthält die Oktober- Nummer der Internat onal Labour Review"( herausgegeben vom Internationalen Arbeitsamt).

Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Artur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schikowski; Lofales und Sonstiges: Friß Karstädt; Anzeigen: Th. Glode. sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Rerlag G. m b. S.. Berlin . Drud: Vorwärts- Buchdruckerei und Verlaasanstalt Baul Singer u. Co. Berlin SW 68, Lindenstrake 3.

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