Abendausgabe
Nr. 598 41. Jahrgang
5 Goldpfennig
= Vorwärts=
Ausgabe B Nr. 299
Bezugsbedingungen und Anzeigenpreife
And in der Morganausgabe angegeben
Redattion: SW, 68, Lindenstraße 3
Jernsprecher: Dönhoff 292-295
NO
Berliner Volksblatt
19. Dezember 1924
Berlag und Anzeigenabteilung: Gefchäftszeit 9-5 Uhr
Lindenstraße 3
Zentralorgan der Sozialdemokratifchen Partei Deutschlands
Gefängnis für den Verleumder.
F. Kl. Magdeburg, 19. Dezember. ( Eig. Drahtber.) Der deutschnationale Kronzeuge aus Dortmund fpielte heute im Gerichtssaal nur eine untergeordnete Rolle. Gleich zu Beginn der Sigung brachte Generalstaatsanwalt Storp die enormen Borstrafen des Musterzeugen Gobert zur Sprache, dieses schlichten aufrechten Mannes", wie ihn die Rechtspresse in heller Begeisterung bezeichnet hatte und beantragt für den Fall, daß seine Aussage irgendwie vom Gericht als Beweis mittel verwertet werden sollte, die Straftaten des Gobert zu berücksichtigen.
Dann begann der Generalstaatsanwalt seine Antiagerede, in der er zunächst die politische und wirtschaftliche Situation beleuchtete, in die der Streit von 1918 fiel, weiter würdigte er die Haltung der Sozialdemokratie während des Krieges, insbesondere die des Abgeordneten Ebert, und fam dann zu dem Schluß, daß auch nicht der leifefte Schimmer eines Beweises dafür erbracht sei, daß der jezige Reichspräsident Landesverrat verübt habe oder auch nur Handlungen begangen hätte, die irgendeinen Verdacht des Landesverrats rechtfertigten. Der Zeuge Kloth habe völlig versagt Er mußte sich gefallen lassen, daß die von ihm selbst genannten Zeugen das Gegenteil deffen aussagten, was Kloth wünschte. Syrig und Gobert der Staatsanwalt erwähnte sie nur mit Achselzucken. Auf ihre Aussagen legte er tein Gewicht, um so weniger, als alle Logif und ein Duzend anderer Zeugen gegen ihre Richtigkeit sich
wenden.
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Der Staatsanwalt beantragt schließlich die Berurtei Tung des Rothardt, dessen Name hier seit langer Zeit wieder einmal genannt wird, zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten, von denen drei Monate unter Bewährungsfrist fallen sollen.
Seit 12 Uhr hält Rechtsanwalt Landsberg eine prachtvolle Rede über die Kriegspolitik der Sozialdemokratie und besonders Eberts.
Der Strafantrag.
Zum Schluß seiner/ ffündigen Rede stellte Generafftaatsanwalt Stord folgenden Antrag: Ich beanfrage gegen den Angeflagten Rothard wegen formaler Beleidigung im§ 185 und wegen übler nach rede aus§ 186 StGB. eine Gefängnisstrafe von insgesamt 6 Monaten unter Zubilligung bedingter Strafermaßigung nach Verbüßung einer dreimonatigen haft. Ferner wird beantragt, das Urteil in einer Berliner und in einer Magdeburger Zeitung zu veröffentlichen. Die in Frage kommenden Platten der„ Mitteldeutschen Zeitung" find zur Unbrauchbarmachung einzuziehen.
BS. Magdeburg, 19. Dezember.
Sofort nach Eröffnung der heutigen Verhandlung erteilte der Vorsitzende Landgerichtsdirektor Dr. Bewersdorff dem Generalfloatsanwalt Dr. Stord das Wort zu feiner Anklagerede Dieser erklärte jedoch, daß er sich zunächst noch einmal mit dem Zeugen Gobert beschäftigen müsse. In der Presse sei die Mit teilung erschienen, dak Gobert mehrfach vorbestraft sei. Diefe Tat fache würde gewisse Rückschlüsse auf seine Glaubwürdigkeit zulaffen. Sedoch halte er, der Generalfiaatsanwalt, die Aussage des Zeugen überhaupt für belangtos, so daß man nach seiner Ansicht ohne Feststellung feiner Unglaubwürdigkeit austommen könne. Für den Fall, daß das Gericht aber auf die Aussage Wert legen würde, ftelle er den Eventualantrag, telegraphisch die Vorstrafenregister Goberts einzufordern.( Die übrigens aus Berlin bereits eingetroffen feien.)
Der Vorsitzende stellte hierzu fest, daß das Berliner Strafregister Goberts zwölf Strafen enthalte, davon mehrere megen Betruges.
Die Anklagerede.
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Darauf ergriff dann Generalstaatsanwalt Stord das Wort zu feinem Plädoyer. Er führte aus: Als der Angeklagte Rothard megen feines in der Mitteldeutschen Preife" veröffentlichten Artikels, der die Grundlage diefes umfangreichen fangdauernden Brozesses geworden ist, verantwortlich vernommen wurde, kremie man die Erwartung haben, daß diefer Prozeß alsbald zu Ende geführt sein mürde. Das Bild änderte sich jedoch, als der Angeklagte im ersten Berhandlungstermin seine Stellungnahme änderte, fich die Be hauptungen des Dr. Gansfer zu eigen machte und erklärte, baß er selbst den Wahrheitsbeweis für diese Behauptungen antreten wolle. Der Prozeß wuchs an Umfang und Bedeutung und es entstand die Gefahr, daß er auf des politische Gebiet bin übergfeiten würde. Diese Gefahr hat sich leider erfüllt. Umfang reiche Beweise sind von hüben und drüben aufgeboten worden, Beweise, die nicht nur Tatsachen, sondern auch politische Auffaffungen und politische Berturteile zutage förderten Das erschwerte die Aufgabe des Gerichts, dessen vornehmste Aufgabe es ist, die objektive Wahrheit zu suchen und zu finden. Ebenso auch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die nicht nur Leib und Leben, sondern auch die Ebre jedes einzelnen schüßt, was die Straftat felbft angeht, so ist für die Staatsanwaltschaft die Berion bes Verlagten ebenso wie die des Täters gleichgültig. Ob in der Person des ersteren, in seiner Stellung zur Außenweli oder im Staat besondere Straferschwerungsgründe begründet sind, form nur für das Strafmaß in Frage kommen. Dasselbe gilt für den Angeflagten, bei dem zu prüfen fein wird, ob in feiner Berson straferfchwerende oder strafmildernde Gründe vorliegen. Bei dem um
Die Regierungsbildung vertagt. Bis furz vor Zusammentritt des Reichstags. Amtlich wird gemeldet: Der Reichstanzler berichtete heute vormittag dem Reichspräsidenten über seine gesteigen Be. [ prechungen mit den Parteiführern, die ergeben haben, daß die Frat. fionen an ihren Beschlüssen festhalten und daher zurzeit die Bildung einer Mehrheitsregierung unmöglich erscheint.
Reichspräsident und Reichskanzler tamen bei dieser Sachlage dahin überein, daß die Neubildung der Regierung bis furz por 3usammentritt des Reichstags hinausgefcho. ben wird und das Kabinett bis dahin die Geschäfte weiterführt. Der Reichskanzler wird im Laufe des Tages in einer Sigung des Reichsminifteriums die Cage bespo.chen.
Das rheinische Zentrum für Marx.
bestritten werden. Ich erinnere dabei an die Aussage der Zeugen Rischnow, Meersmann und Forstner, von denen besonders der letzbere die Folgen des Streits für seine Waffe hier geschildert hat. Aber ob und inwieweit das von ihm vorgebrachte Zahlenmaterial beweisfähig ist, muß dahingestellt bleiben Man müßte fonft in jedem einzelnen Fall untersuchen, ob tatsächlich der betreffende Nachteil auf den Streit zurückzuführen ist, und dieser Bemeis fann die Aussage des Zeugen Forstner in allen Ehren meines Erachtens nicht erbracht merden.
Zweifellos sind für Deutschland durch diesen Streit nicht nur Folgen nach der negativen, sondern auch für die Gegner Deutsch lands Folgen nach der pofitiven Seite entstanden, und es iſt zu prüfen, wer dafür verantwortlich zu machen ist. Das sind in erster Linie diejenigen, die den Ausbruch des Streikes verursacht
haben.
Man wird hier aber zu der Feffitellung fommen müssen, daf der fozialdemokratischen Partei und ihren Führern, insbesonder dem Herrn Reichspräsidenten eine Mitwirkung an dem Ausbruch des Streifs nicht zur Laft gelegt werden kann. Wie der Streit ausgebrochen ist wurde hier eingehend erörtert, und das Ergebnis war die Feststellung, daß die fozialdemokratische Par tei dem Streitausbruch ferustard.
Köln , 19. Dezember. ( WTB.) Die geftrige Parteitonfe renz der rheinischen 3entrumspartei fprach der Reichstagsfraktion in einer einstimmig gefaßten Entschließung ihren Dank und Anerkennung aus für die Raschheit, Ktar heit und Entschiedenheit ihrer Stellungnahme zur Frage der Der Zeuge Müller hat hier befundet, das von seiner Seite Regierungsbildung. Die rheinische Zentrumspartei schöpfe daraus aus der Streit auf den 28. Januar festgefeht war, und daß die die Zuversicht, daß die bisherige gerade Linie der Außen Sozialdemokratie über das Datum und die Gründe des Streifs im und Innenpolitik des Reichskanzlers Marg von der neugewählten Dunkeln gelassen wurde, weil man ihr nicht tsaute Wenn man 3entrumsfraktion folgerichtig weitergeführt werde. In einem Leie- cenimmt, daß der vom Spartakusbund und den Unabhängigen ingramm spricht das rheinische Zentrum ferner dem Reichskanzenierte Streif nicht mehr verhindert werden konnte, ſo iſt es doch ler Marg für seine fonfequente und flare Stellungnahme in und nach dem Wahlfampf fomie für me folgerichtige Führung der Außen und Innenpolitit feinen tiefen und herzlichen Deut aus.
fangreichen Material, das dem Gericht unterbreitet worden ist, wird es mir nicht möglich sein, mich mit allen Einzelheiten u beschäftigen, sondern ich fonn vielmehr nur in großen Zügen erörtern, was Gegenstand dieses Prozesses war.
Die Straftat Rothards ist in dem Artifel der Mitteldeutschen Breffe begründet. Er hat sich ein strafbares Berschulden in zwe facher Richtung zugezogen, er ist beschuldigt der formalen Beteidigung nach§ 185 und ferner durch ein und dieselbe Hand lung auch der übten Nachrede nach§ 186. Beleidigend ist der Angriff auf die Ehre eines Anderen durch Kurdgebungen der Mißachtung. Solche Kundgebungen sind in dem Artikel sicherlich enthalten, zunächst
schon in der Anrede Frite Ebert ", dabei ist zu berüfsichtigen, daß diefe Anrede nicht immer eine Beleidigung zu fein braucht, sondern daß es darauf ankommt, non mem sie herrührt und unter welchen Umständen und gegen men fie gerichtet ist. Ich glaube, der Angeklagte selbst würde es sich schwer verbitten, wenn in der Preffe fein Bername in ähnlicher Weise ausgeschmückt und wenn weiter mißachtende Bemerkungen dran geknüpft werden, wie er es hier in diesem Artikel getan hat.
Der Ausdrud„ bittere Ville" bedeutet, daß dem Reichspräsidenten etwas unangenehmes mitgeteilt merden solle. Der Suruf Beweisen Sie, daß Sie fein Landesperräter find enthält an sich eine Beleidigung nach§ 185, ebenfo der Schluß des Artikels wegen der roter Bedchose, die zu ihrem Empfang in München benutzt wurde, brauchen Sie feine Bange zu haben". Diese sicer nicht schöne Bemerkung geht auf ein vor längerer Zeit veröffentlichtes Bild zurück, das den Herrn Reichs präsidenten und den Oberpräsidenten Noeke im Badeanzug darstellt. Diele Veröffentlichung ist damals nicht mit Willen und ohne Zutun der beiden Herren erfolgt, und jeder Mensch von gutem Geschmack und von guter Rinderstube hat diese Veröffentlichung bedauert, gleich gültig, wie er zu den beiden Herren steht. Wenn der Angeklagte jekt in überaus gefchmadiofer Weise darauf zurückgreift, so ist das nicht nur eine Takilosigkeit, sondern zusammen mit den übrigen Bemerkungen eine formale Beleidigung, megen der er rerurteilt werden muß.
Die andere Seite der Straftat ist das Bergeben der üblen Nachrede, wobei es sich im wesentlichen um die Behauptung handelt,
daß der Herr Reichspräsident an dem Streit mitgewirkt habe, der damals den Interessen des einen schweren Krieg führenden Reiches sicherlich nicht förderlich war. Kenn der Angeklagte den Beweis für diese Behauptung liefern, so muß er freigesprochen werden.
Er hat den Beweis aber nicht erbracht. Der Angeflagte hat dem Herrn Reichspräsidenten nicht mehr und nicht weniger als den Vorwurf des Landesverrats in bezua auf diesen Streit gemacht. Diefen Berwurf bat er erst später erhoben anfangs fagte er. er habe Ebert nur zur Antwort auf die Behauptung des Dr. Cauffer auffordern, dagegen nicht seine eigene Meinung äußern wollen. Auch bei einer zweiten Vernehmung wiederholte er, er felbft habe Ebert nicht den Vorwurf des Landesperra's machen wollen, und müsse für den Fall, daß die Behaup tungen Gansfers nicht richtig feren, zugeben, daß er felbfi teine Beweismittel habe. Diese demalige Einstellung des Ange flagten ist jetzt infomeit zu verwenden, els daraus nicht Absicht gefolgert werden muß, die ihm bei der Abfaffung des Artikels innewohnte. Man muß daraus folgern, daß er dama's die Absicht batte, den Reichspräsidenten eins anzuhängen, ihn in den Augen der Deffentlichteit berabzusehen. Nachdem der Angeklagte nunmehr aber der Beweis für seine Behauptungen angeboten hatte. mußte gerrüft werden, ob hier tatsächlich ein Landesverrat begangen worden ist.
Daß ein Streit, wie der des Januar 1918, bem friegführenden deutschen Wolfe erhebliche Nachteile zugefügt hat, fann wohl nicht
auch vollkommen glaubhaft, daß die Sozialdemokratie überrascht worden ist 1916 und 17 hatten ja fchon fleinere Streifs stattgefunden. 1918 war die Stimmung im ganzen Lande höchit gespannt. Die Ernährer ftanden draußen im Felde, die Frauen und Rinder hungerten. Ein Ende des Krieges mar nicht ab aufehen
Weite Kreise sehnten damals en Frieden ohne Kontribution und Annerion herbei. Aber die Friedensverhandlungen in Bußland waren wenig aussichtsreich und besonders das Auftreten des Generals Hoffmann schien vielen Kreisen bedenklich. Biele unserer Frontkämpfer haben sich ja damals auch die Frage norgelegt, ob die innere Front halten würde. Die Möglichkeit eines Streifs in der Heimat bestand immer, aber der Ausbruch der Bewegung fonnte durchaus überraschend tommen.
Der Zeuge Polizeirat Henning hat ja im Gegensatz zu Regierungsrat Heniger ausgefagt, daß amtliche Stellen den Streit nicht erwarteten. Die einzelnen Flugblätter, die damals erschienen sind, können die Anficht, daß der Streif un vermutet fam, nicht erschüttern, denn die meisten Flugblätter find ja erft erfionen, als die Bewegung in vollem Gange war. An der Ansicht über die Haltung der Sozialdemokratie ändert au ch nichts das Flugblait der Streitfeitung, an dem die Führer, mindestens Ebert imd Echeidemann, nicht beteiligt waren. Riemand von den Zeugen hat befundet, daß, mit Ausnahme Nichard Müllers, die übrigen Mitglieder dieses Flugblatt mit verfaßt haben.
Die Sozialdemokraten in der Streiffeitung fonnten und durften ihre wahre Auffassung von der Lage auch gar nicht zum Ausdruck bringen, sonst wären sie, wie ein Zeuge hier fagte, aus der Streifleitung herausgepflogen. Die Sozialdemokraten waren eingetreten. um den Streit zu einem gedeihlichen Ende zu führen. Ene Icharfe Oppofition in der Streifleitung würde der Allgemeinheit nur gefchadet haben. Das mußte unbedingt vermieden werden. Bestimmte Feststellungen, wann der Streit seinen Höhepunkt erreicht hat, haben sich hier nicht treffen lassen. 2m 28. Januar broch der Streit aus, und er erreichte wohl am 29. schon seinen Höhepunkt. Eine Bergrößerung des Streits war auch gar nicht mehr möglich, denn, wie Bolizeirat Henning befundete, hatten ja die Unabhängigen die Bewegung entfacht, und die Unabhängigen befaßen in der Arbeiterschaft den übermiegenden Einfluß. Die großen Betriebe moren damals bereits lahmgelegt.
Die Schlußfelgerungen meiner Ausführungen ist, daß eine Berbreitung des Streils durch den Eintritt der führenden Sozialdemokraten gar nicht mehr möglich war. Die führenden Männer der SPD. wollten durch ihren Beitritt nur erreichen. daß weiteres unhell verhütet werde und sie wollten vermeiden, daß ihre Anhänger führerlos waren. Wenn sie ihr Ziel durchführen und Einfluß auf die Massen gewinnen wolften, mußten sie so handeln, wie sie es getan haben. Denn der Benker eines durchgehenden Gefpannes muß auch erst den gegebenen Moment abpaffen, ehe er die Zügel wieder mit starter Hand aufnimmt, und wenn man einen Waldbrand bekämpfen will. so muß max Dämme aufrichten oder Gegenfeuer anlegen. Zu Ebert und den anderen Abgeordneten sind wiederholt Delegationen ber Arbeiter gekommen und baten um Hilfe. Die fozialdemokratischen Führer lehnten zuerst ab, und erst als die Hilferufe aus den Betrieben immer dringender wurden, entschloß sich der Parteivorstand zum Eintritt in den Streit. Der Generalstaatsanwalt schilderte dann ausführlich, daß die Streifenden, befonders der Abg. Ledebaur, schärffte Opposition gegen den Eintritt der Sozialdemokraten in die Streitfeitung betrieben hatten.
An diesen Latsachen ändert auch nichts die Aussage pon Zeugen, die auf einem anderen Standpunkt stehen.
Bon der Ausfage des Zeugen Kloth ist nicht viel übrig geblieben und die Behauptungen feines Buches find zum allergrößten Tell widerlegt, denn es hat sich als unrichtig herausgeffelli, dah Oberpräsident Roste in Chemnih einen Streit provoziert habe. Es ist bedauerlich, wenn Bücher mit derartigen Behauptungen in die Welt gehen und in einem politisch so bedeutsamen Prozeh Verwendung finden.