Nr. 27+ 42. Jahrgang
Beilage des Vorwärts
Gewerkschaftsbewegung
In der Internationalen Presse- Korrespondenz( Nr. 4) veröffent. fidyt Dogadov, der Sekretär des Allrussischen Zentralgewert chaftsrates, einen Bericht über die Lage der russischen Gewertchaften, demzufolge der russische Gewerkschaftsbund zurzeit 6 036 000 Mitglieder umfaßt, gegen 4547 000 im Jahre 1923. Nicht organifierte Arbeiter und Angestellte gibt es 391 000 oder 8 Proz. Die im Berhältnis zur Einwohnerzahl Rußlands ( zirka 130 000 000) geringe Zahl der organisierten Arbeiter muß wohl vor allem auf die Lat jache zurückgeführt werden, daß die in Rußland nicht organisierten bäuerlichen Elemente den größten Teil der Bevölkerung ausmachen. Im Zusammenhang mit der Frage des Arbeitslohnes wird gesagt, daß dieser feit dem letzten Kongreß in der ganzen Union ber SSR. auf durchschnittlich 63 Proz. des Vorkriegslohnes gestiegen ist. Was die einzelnen Industriezweige anbetrifft, so werden bei[ pielsweise folgende Ziffern aufgeführt: Der Durchschnittslohn der metallarbeiter beträgt 56,6 Proz. des Borkriegslohnes, der Tertilarbeiter 91,7 Proz., der Bergarbeiter 52,2 Proz., der Chemiearbeiter 89,2 Pro3.
Niemand wird behaupten wollen, daß die der bolfchemistischen Propaganda dienende Korrespondenz die Lage der russischen Arbeiter ungünstiger schildert, als sie wirklich ist. Es wird auch niemand bestreiten, daß die russischen Vortriegslöhne die niedrigit en in Europa waren. Die angebliche Dittatur des Proletariats der russischen Bolschewisten hat es nach fiebenjähriger Herrschaft glücklich erreicht, daß die russischen Arbeiter noch nicht ganz zwei Drittel ihrer Hungerlöhne der Vortriegszeit erhalten. Diese traurigen Zustände wollen die Bolschewisten auch in andere Länder verpflanzen und werden den Arbeitern von Purcell und Genossen als wunderbare Erfolge angepriesen. Diese Berelendung ging vor fich, ohne Dawes- Gutachten, ohne Stlavenpatt", ohne Reparationszahlungen. Hand in Hand mit diefer materiellen Berelendung geht eine politische und gei stige Knechtung ohne Beispiel. Darf doch keine andere Organisation, Zeitung oder Partei als die offizielle bolichemistische bestehen. Hand in Hand damit geht die Züchtung des Militarismus, ber sogenannten Roten Armee. Ein Paradies!
Zur Lohnbewegung im Berliner Verkehrsgewerbe. Die Arbeitnehmer der drei Berliner Berkehrsunternehmungen Etraßenbahn, Hochbahn und Omnibusgesellschaft stehen seit einigen Tagen wieder in einer Lohnbewegung, die allerdings noch nicht ab= geschlossen ist. Bei der. Straßenbahn dauern zurzeit die Verhandlungen zwischen der Direktion über die Höhe einer etwaigen Lohnzulage noch an. Bei der Hochbahn liegt bereits ein Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses vor, der für alle Gruppen eine Stundenlohnerhöhung von 5 Bf. vorsieht, über dessen Annahme oder Ablehnung aber noch keine Entscheidung getroffen ist. Bei der Omnibusgesellschaft hat ein zusammengefeßtes Schiedsgericht ebenfalls einen Schiedsspruch gefällt, der jedoch die Lohnforderungen des Personals ablehnt. Die Arbeitnehmer werden zu diesem merkwürdigen Schiedsspruch in Versammlungen Stellung nehmen.
Sie kommen angewackelt.
Die Arbeiter der chemischen Industrie rüsten zum Rampf. Thre freigewerkschaftliche Organisation, der Fabrikarbeiterverband, hat alle Maßnahmen getroffen, um bei den gegenwärtigen Lohnver handlungen die Interessen der Arbeiter und Arbeiterinnen der chemischen Industrie aufs nachdrücklichste und gegebenenfalls mit
den schärfften Mitteln zu wahren. Vor einer Woche haben wir bereits eine Uebersicht über die Lage in Berlin geaeben. Nun tommt der kommunistische Chemiearbeiterverband und verkündet großmütig in der Roten Fahne", daß er die Ber liner Forderungen des Fabritarbeiterverbandes unterstüßen werde. Diese großmütig gewährte Unterstützung wird von den üblichen Schimpfereien begleitet, die die eigene Unfähigkeit und Untätigteit verbergen follen.
Freitag, 16. Januar 1925
buchstabengemäßen Auslegung des§ 70 Geltung zu verschaffen, während der zwar nicht rechts gelehrte, aber rechts tundige Vertreter des Metallarbeiterverbandes dem Sinne des Gesetzes zum Siege verhalf. Nach einem lebhaften Rededuell der beiderseitigen Vertreter verkündete das Gericht den Beschluß, daß der zurzeit bei der Firma bestehende Arbeiterrat die Bertre. tung der Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sei und deshalb das Recht habe, wenigstens eines seiner Mits glieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Wenn man den Kommunisten glauben dürfte dann haben fie seit Jahr und Tag in ihrer Sonderorganisation( baher die EinKrise im belgischen Bergbau. heitsfront) die Mehrheit der Chemiearbeiter vereinigt. Was aber haben sie erreicht? Wie steht es mit den Löhnen der Chemie Brüssel , 15. Januar. ( Eigener Drahtbericht.) Dem belgischen arbeiter in Mitteldeutschland , in Ludwigshafen und anderen Doma Bergbau droht eine neue Krise., Nachdem die Löhne der Bergnen der Kommunisten? Wie steht es insbesondere mit der Arbeitsarbeiter bereit Anfangs Januar um 6 Proz. für Untertagezeit? Sie haben nur erreicht, daß die gespaltene und geschwächte arbeiter und 3 Proz. für Ubeertagearbeiter unter dem Vorwand Arbeiterschaft der chemischen Industrie so ziemlich die niedrigsten herabgelegt worden waren, daß die gezahlten Löhne die verein Löhne hat und daß der Achtstundentag fast überall durchbrochen barten Säge überschreiten, haben die Unternehmer am Mittwoch wird. Nun reden sie sich auf den Fabritarbeiterverband hinaus unter dem gleichen Vorwande eine zweite Lohnfürzung und behaupten, er sei schuld an dieser miserablen Lage der Arbeiter für Anfang Februar angefündigt. Die belgischen Bergarbeiter schaft. Das ist das Eingeständnis, daß sie selbst unfähig sind, die haben der ersten Lohnfürzung unter dem Druck der Verhältnisse Rechte der Arbeiter wahrzunehmen. Sie fühlen thre eigene un augestimmt. Sie beabsichtigen aber, fich der zweiten, die sie als fähigkeit so tief. daß sie sich nicht einmal getrauen, felbft etwas zu fachlich und rechtlich unbegründet ansehen, zu widerlegen und unternehmen und sich darauf beschränken, dem Fabritarbeiterver- einen Schiedsspruch herbeizuführen. Einen weiteren Konfliktsstoff band schimpfend nachzulaufen. bildet die Absicht der Unternehmer, die Lieferung von Deputat sistoble an penfionierte Bergleute einzustellen. In der kommenden Boche werden beide Fragen der Koblenkommission zur Entscheidung unterbreitet werden.
Arbeitervertretung im Aufsichtsrat.
SPD. - Buchdruder! Für den 1. Bezirk findet die Frattionsfigung eine halbe Stunde vor der Bezirksversammlung am Montag, den 19. Januar, ftatt. Erscheinen dringend notwendig
Das Betriebsrätegesetz bestimmt im§ 70, daß in Unternehmun gen, für die ein Aufsichtsrat besteht, ein oder zwei Mitglieder des Betriebsrats in den Aufsichtsrat entsandt werden, um die Interessen und Forderungen der Arbeitnehmer sowie deren Ansichten und Wünsche hinsichtlich der Organisation des Betriebes zu vertreten. Durch eine buchstabengemäße, dem Sinn des§ 70 widersprechende Auslegung haben einzelne Berliner Großbetriebe ver jucht, den Arbeitnehmern das Recht, im Aufsichtsrat pertreten zu fein, ftreitig zu machen. Die Handhabe zu diesem Borgehen der Unternehmer bot der Indifferentismus der Neu eröffnet ingestellten ihrer Betriebe. Die Angestellten hatten sich nämlich an den Betriebsratswahlen nicht beteiligt und Unternehmer vertraten den Standpunkt:§ 70 gibt dem Betriebs. nur die Arbeiter hatten ihr Wahlrecht ausgeübt. Die betreffenden rat das Recht der Vertretung im Aufsichtsrat. Der Betriebsrat testeht aber aus dem Arbeiterrat und dem Angestelltenrat. In unserem Betriebe gibt es nur einen Arbeiterrat und dieser ist nicht berechtigt, eine Bertretung in den Aufsichtsrat zu entfenden. Würde diese Buchstabenklauberei der Unternehmer anerkannt werden, dann fämen die Arbeitnehmer um das Recht des§ 70 in all den Betrieben, wo die Angestellten, sei es aus Indifferentismus oder infolge eines ihnen vom Unternehmer erteilten Wints mit dem Saumpfahl, sich der Bahl enthalten.
Die Arbeiter haben in Fällen dieser Art auf ihrem Recht, im Aufsichtsrat vertreten zu sein, bestanden und sind auch beim Ge werbeg ericht damit durchgedrungen. In Nr. 480 des Vorwärts vom vorigen Jahre berichteten wir, daß die Kam mer 10 des Gewerbegerichts dem Arbeiterrat der Eisentonstruktionsfirma König, Küken u. Co., wo auch kein Angestelltenrat bestand, das Recht der Vertretung im Aufsichtsrat zuge. sprochen hat. Gegenteilige Entscheidungen des Gewerbegerichts sind unseres Wissens in keinem Falle ergangen.
Trogdem versuchte neuerdings die Firma Frister u. Roz mann, für welche die Kammer 8 zuständig ist, der Arbeitervertretung das Recht des§ 70 streitig zu machen. Ein rechtsgelehrter Angestellter des Verbandes Berliner Metall. industrieller wandte feinen ganzen Scharffinn auf, um der
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