Gewerkschaftsbewegung
muž darüber hinaus, dafür ist sie bezahlt, jede andere Regierung aufs fchärfste befämpfen. Die sonderbare Berichtigung der Bereinigung der Deutschen ArbeitgeberDer Korruptionsfonds der Scharfmacher. ber diese Rechtsregierung direkt oder indirekt unterstützt, in verbände erinnert rechtzeitig daran, daß jeder Abgeordnete, Bon der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Verdacht geraten muß, mit Hilfe des Korruptionsfonds erhalten wir folgende Buschrift: der Vereinigung der Arbeitgeberverbände gewählt zu sein.
In Nr. 16 vom 10. b. M. bringen Sie unter der Ueberschrift: „ Die Rechtsboischemisten" wieder die Mitteilung, daß die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände einen Wahlfonds, zu dem von den Mitgliedern ein Mindestbetrag von 2 M. für jeden Bes fchäftigten gezahlt werden follie, geschaffen habe Wir stellen demgegenüber fest, daß die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeber verbände weder einen Wahlfonds", den Sie freundlicherweise Rorruptionsfonds" nennen, gesammelt noch mit diesem„ die Wahltosten der ihr gefügigen Parteion" bestritten hat. Da Sie die beiden in Frage kommenden Rundschreiben, das eine von der Vereinigung, das andere von der Berliner Industrie, abgedruckt haben, dürfen wir annehmen, daß Ihnen diese Tatsache bekannt ist und überlassen es Ihrer Loyalität, eine berichtigende Beröffentlichung zur Kenntnis Ihrer Leser zu bringen.
Wir müssen gestehen, daß Ben Afiba durch diese Berich tigung Lügen gestraft ist. Es handelt sich, wie in der Zuschrift felbst zugegeben wird, um zwei Rundschreiben, wovon das eine in Nr. 547 vom 20. November 1924, das zweite in Nr. 555 vom 25. November 1924 im ,, Borwärts" veröffentlicht worden ist. In dem einen Rundschreiben, gezeichnet Ernst v. Borsig,
heißt es:
„ Es gilt auch diesmal wieder, Beld mittelaufzubringen, inn die Interessen der Wirtschaft bei der Wahl zur Geltung zu bringen. Ich erlaube mir daher, auch jetzt wieder an die Mitglieder heranzutreten mit dem Vorschlage, ebenso wie bei der Dorigen Wahl, einen Beitrag von 2 m. pro Kopf fedes am 1. Oktober 1924 beschäftigten Arbeiters und Angestellten zu entrichten, wobei ich bemerken darf, daß einzelne Firmen in Anerfennung der besonderen Bedeutung der diesmaligen Wahlen be reits Beträge von 3 bis 4 M. pro Kopf des beschäftigten Arbeitnehmers gezahlt haben."
Im zweiten Rundschreiben, datiert vom 6. November 1924, heißt es insbesondere:
104.8
Wir betonen, daß die Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach wie vor gewillt ist, überparteilich zu arbeiten, daß fie es aber als ihre Pflicht ansieht, die Arbeitgeberschaft aufzufordern, diejenigen Parteien, welche gegen die grundfähliche Auffaffung der deutschen Wirtschaft arbeiten und eingestellt find, 3u bekämpfen, jowohl materiell wie ideell Deshalb meinen wir, daß die Unterstühung einzelner Abgeordneten und Parteien von folgenden allgemeinen Gesichtspunkten getragen werden müßte:
... Es geht bei dem Schiajalstampf der deutschen Wirtschaft um die Frage, ob nach Annahme des Dawes Gut
agtens innenpolitisch die zu dessen Durchführung und zur Gesundung der Wirtschaft als notwendig ertannten Maßuahmen auch tatsächlich sicher. gestellt werden. Daraus ergibt sich die Pflicht der deutschen Arbeitgeberschaft und der Führer ihrer Berbände, in erster Front zu stehen und ideell wie finanziell jeder Partei und jedem Abgeordneten zu helfen, der diese Frageftellung erkannt hat und mit uns an der Lösung mitarbeiten will man joll aber von der Industrie und dem Gewerbe nicht erwarten können, daß sie eine Wahl finanzieren helfen, von der sie nicht die Ueberzeugung haben, daß die Grundlagen einer gefunden und nationalen Wirtschaft hierbei erkannt sind und entsprechend gewürdigt werden...."
Es wird also mit einer Offenheit, die wirklich nichts zu wünschen übrig läßt, in diesem Rundschreiben aufgefordert, Geld nur gegen entsprechende Gegenleistung zu geben, und zwar sowohl an politische Parteien wie auch an einzelne Abgeordnete. Wer diese Gegenleistungen zu geben fich weigert, soll nicht nur tein Gelb erhalten, sondern soll somohl materiell mie ideell" befämpft werden. Das ist nicht nur politische korruption, nicht allein der Verfuch. einzelne Abgeordnete wie ganze Parteien zu kaufen, fondern zugleich eine politische Erpressung, weil denen, die sich den Hauptbedingungen der Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nicht beugen wollen, der schärfte Rampfangedroht wird.
Wenn man die angeführten Forderungen und Bedingungen der Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach liest, dann begreift man ohne weiteres, warum die Deutsche Bolkspartei das Land in die schwerste politische Krise gestürzt hat. Die Deutsche Boltspartei ist die Partei der Schwer industriellen par excellence. Es gibt sicherlich feinen einzigen Abgeordneten dieser Bartei, der nicht die Wahlgelder der Industriellen bekommen hätte. Die Bolksparteiler haben fich famt und fonders verpflichtet, restlos für die Be bingungen der Vereinigung der Arbeit geberverbände einzutreten. Nur eine Rechts regierung im Reiche wie in Preußen mird die Bedin gungen der Arbeitgeberverbände erfüllen. Die Volkspartei darf also nur an einer solchen Regierung teilnehmen. Sie
Zum Abbau der Reichsbahn- Werkstätten. Milderungsmaßnahmen für die Arbeiterschaft.
In der Frage der Zusammenlegung von Eisenbahnwerkstätten Minister für Handel und Gewerbe folgende Antwort erteilt:„ Die hat nach dem Amtlichen Breußischen Pressedienst der preußische Deutsche Reichsbahngesellschaft hat die Absicht, zur Erzielung einer wirtschaftlichen Betriebsführung nicht nur in Preußen, sondern in ihrem gesamten Gebiet eine Anzahl Werkstätten umzuorganisieren. Die Ausbesserungsarbeiten an den Fahrzeugen werden in den neuzeitlich eingerichteten Werkstätten zusammengefaßt und die älteren Werkstätten oder Werkstättenabteilungen stillgelegt werden. Einige von ihnen werden jedoch andere Aufgaben erhalten. Sobald die Breußische Staatsregierung von diesen Absichten Kenntnis erhielt, hat fie fich mit der Hauptverwaltung der Deutschen Reichs. bahngesellschaft in Berbindung gefeßt, um die Folgen der Maß nahme, wenn diese schon aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden muß, nach Möglichkeit für die betroffenen Gemeinden und Arbeitnehmer zu mildern. Als Mittel hierfür fäme in Betracht die Versegung der Arbeiter in andere Werkstätten und in ausscheidende Arbeiter, aber auch die Verpflanzung von Industrien den Betriebsdienst, die Zahlung ausreichender Uebergangsgelder an lich jeder einzelnen Werkstätte mit der Reichsbahn besonders geführt." in die gefährdeten Orte. Die Verhandlungen hierüber werden bezüg: Früchte. Nun wird es nachgerade Reit, daß der kommunistische Freie Die Aktion des Deutschen Eisenbahnerverbandes trägt also ihre Eisenbahnerverband aus feinem Winterschlaf erwacht und sein Ge schrei über den„ Berrat" des DEB. anhebt. Und wo bleibt der Reichstongreß der Betriebsräte, den der kommunistische Bezirksbe triebsrat einzuberufen den Auftrag erhielt?
Das gewerkschaftliche Bildungswesen in Berlin . Nach eingehenden Beratungen in den beiden gemerffchaftlichen Spizenförperschaften Berlins und in enger Fühlungnahme mit dem Lehrtörper der Berliner Gewerkschaftsschule hat der Lehrplan der felben eine Umstellung erfahren. Es sollen nicht mehr wie bisher turze, fich nur über 10 Abende erstreckende Arbeitsgemeinschaften veranstaltet werden, die naturgemäß jeweils nur ein verhältnis. mäßig enges Gebiet bearbeiten fonnten. Die Schule beabsichtigt, ihren Hörern die Möglichkeit eines systematischen und intensiven Studiums zu gewährleisten. Aus diesem Grunde laufen die in der zweiten Februarwoche beginnenden Lehrgänge bis Mitte Juni, um, soweit nötig, nach einer entsprechenden Sommerpause eine Fortfegung zu erfahren Außer diesen im Lehrplan enthaltenen Arbeitsgruppen werden noch eine Reihe Sonderfurfe für einzelne Berbände veranstaltet, die in erster Linie der Funktionärschulung dienen.
Gegen den Betriebsrat. Leibesumfang als Entlassungsgrund.
Die Direktion der Tonndorf - Betriebe( Restaurant) wollte ihren Betriebsratsvorsitzenden loswerden. Solche Absichten die„ Gründe", womit die Tonndorf - Direktion beim Gewerbegericht von Unternehmern großer Gastwirtsbetriebe find nicht selten. Aber ihren Antrag auf Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden, Kellners R., vertrat, dürften doch den Reiz der Neuheit haben. Als erster Entlassungsgrund führte die Direktion an, der seit 1916 in ihrem Betriebe beschäftigte R. besige nicht mehr die nötigen förperlichen, fachlichen und sonstigen Qualitäten, um den Posten eines Kellners im Tonndorf - Betriebe zu versehen. Das sei schon früher in einem das sich auch in zunehmender förperlicher Korpulenz bestimmten Maße so gewefen. Durch das Aelterwerden des R., und daher in minderer Bewegungsfreiheit zeige, sei seine Qualität für den Tonndorf - Betrieb verringert.
Wahrscheinlich war R., als er vor acht Jahren, also mitten in der Hungerperiode, feine Stellung antrat, schlanker als er unter normalen Ernährungsverhältnissen gewesen sein würde. Inzwischen hat er nun man tann nicht sagen zu seinem Glück, denn er soll ja deswegen entlassen werden seine ihm von der Natur beftimnite, untersetzte und ein wenig volle Figur wiedergewonnen. Aber einen Schmerbauch oder sonstige Anzeichen der Korpulenz sucht man bei ihm vergebens. Es ist also wohl weniger der for pulente" Rellner als der unbeliebte Betriebsratsvorsigende, den die Direktion loswerden möchte.
Als weitere Entlassungsgründe machte die Direktion geltend, R. verleze die Gäste durch sein mürrisches Wesen, auch habe mitzuteilen, daß ein Koch ein unfittliches Verhältnis mit einem er unterlassen, obwohl es ihm befannt gewesen sei, der Direktion Eläserspüler unterhalte.
Das Gericht wies den Antrag der Direktion ab mit der Be macht werde, so handle es sich um subjettive Eindrücke, die gründung: Wenn dem R. ein mürrisches Wesen zum Vorwurf gehauptsächlich auf den seit längerer Zeit zwischen der Direktion und R. bestehenden Differenzen beruhen. Den Befundungen der in diesem Falle nicht unparteiischen Direktion stehe die Tatsache entgegen, daß R. bereits acht Jahre im Betriebe tätig sei und sein Berhalten sogar die ausdrüdliche Anerkennung des erst vor Jahresfrist verstorbenen Inhabers, Ionndorf sen., ge funden habe. Auch die den Koch betreffende Angelegenheit fönne nicht als Entlassungsgrund angesehen werden, denn R. habe diese Angelegenheit gesprächsweise der Direktion mitgeteilt und da es sich nur um einen Berdacht handelte, habe er vorsichtig sein müssen. Betriebsrates Antrag auf Entlaffung geftellt. Auch diesen Antrag, Die Direktion hatte auch noch gegen ein weiteres Mitglied des der mit Unredlichkeit Gästen gegenüber begründet wurde, wies das Gericht ab, weil durch die Beweisaufnahme festgestellt wurde, daß es sich in den zwei Fällen, die die Direktion anführte, nur um Rechenfehler des Kellners handelte, welche bei Benugung der von der Direflion verabfolgten sehr undeutlichen und zu Irrtümern Beranlassung gebenden Rechnungszettel leicht leicht vorkommen tönnen.
Das Unterrichtsverzeichnis für das Semester Februar/ Juni ist erschienen und kann vom Bureau der Gewerkschaftsschule, Engel licher Bergarbaiter richtete eine Eingabe an das Reichsarbetts. ufer 24/25, Zimmer 6, angefordert werden.
Die Arbeitszeit in den Liför und Weinbetrieben.
In einer Bersammlung der Arbeitnehmer aus den Likör- und Beinbetrieben Berlins berichtete Schmitz vom Verband der Lebensmittel- und Geträntearbeiter über die vom Arbeitgeberverband gemachten Anstrengungen, die Arbeitszeit von 8 auf 9 bzw. 10 Stunden pro Tag zu verlängern. Von den Bersammelten wurde folgende Resolution angenommen;
daß die am 19. Februar 1924 abgeschlossene Erhöhung der täglichen Die Bersammelten nehmen mit Entrüstung davon Kenntnis, Arbeitszeit von 8 auf 9 Stunden, mit einer eventuellen Ausdeh nung bis auf 60 Arbeitsstunden die Woche, durch Antrag des Arbeitgeberverbandes bei der Reichsarbeitsverwaltung für verbindlich erklärt werden sollte
der Antrag auf Berbindlichkeitserklärung abgelehnt worden ist. Nach Es ist nur der Initiative der Organisation zu verdanken, wenn Ansicht der Versammelten liegt überhaupt fein Bedürfnis vor, län ger mie 8 Stunden arbeiten zu lassen.
Die chriftlichen Bergarbeiter für den Achtstundentag. Elberfeld , 21. Januar. ( TU) Der Gewerkschafte verein Christ ministerium, auf Grund des§ 7 der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 die Ueberschreitung der 48 stündigen Arbeitswoche im rheinischen Brauntohlenbergbau zu verbieten.
Angestelltenforderungen der bayerischen Metallindustrie. München , 22. Januar. ( T.) Die Bewegung der Angestellten schaft in der banerischen Metallindustrie hat sich weiter zugespitzt. In Nürnberg haben von den fünf Angestelltenverbänden vier den ungenügend abgelehnt. Infolgedessen ist für die nächsten Tage mit worfen. Auch in Augsburg und München wurde der Boriching als Vermittlungsvorschlag des Landesschlichters als ungenügend ver der Möglichkeit eines Lobnlampjes zu rechnen.
Rohrleger! Die Firma Schattoweli, Dortmund , fuct Heizung monteure usw. Da dortielbft Differenzen bestehen, ersuchen wir, ein Arbeitsangebot dorthin nicht anzunehmen
Deutscher Metallarbeiterverband, Drtsverwaltung Berlin . Adh'ung, Töpfer! In der Marlifden Tonwaren Die Versammelten geloben, wenn der Verfuch von einzelnen brochen. Da dem Betriebsobmann und Vertrauenemann löride industrie in Oranienburg find Differenzen ausge Unternehmungen gemacht werden sollte, trotzdem die 9ftündige das Betreten des Betriebes verboten wurde und feine fofortige Arbeitszeit zur Einführung zu bringen, sich mit allen Mitteln mit Entlaffung erfolgte, haben familiche Befchäftigte die Arbeit nieder Unterstügung der Organisation dagegen zu wehren. Die Bersammelten fehen es als ihre Aufgabe an, in allen den gelegt. Der Betrieb gilt als gefperrt. Teuticher Baugewerls, Betrieben, wo heute 9 Stuben gearbeitet wird, mit Hilfe der bund, Fachgruppe der Töpfer. Der Bezirksleiter. Organisation dahin zu wirken, daß wieder 8 Stunden gearbeitet 28. November 1924 it für 10 Bf. vom Gewertschaftstariell Leipzig , Die Berordnung über Fachaus häffe für Hausarbeit vom wird. Außerordentlich bedauern es die der Organisation ange mittel und Getränfearbeiter, ihn als Tarifiontrahenten für die ge ITER WHITEL fchloffenen Arbeitnehmer, daß Anträge des Verbandes der Lebens Beiger Str. 32, zu beziehen. nannte Kategorie mit hinzuzuziehen, vom Arbeitgeberverband fort während abgelehnt werden. Der Grund der Ablehnung ist aus den gegebenen Satsachen leicht verständlich."
Die Drganisation wurde schließlich beauftragt, eine Lohnforde rung von 5 M. wöchentlich zu beantragen.
Durch Vergleich am 21. Januar wurden für die in den Reichsmonopolbetrieben Beschäftigten folgende Wochenlöhne vereinbart: auch Bager. und Hofarbeiter, Wächter, Portiers und Stallente Ab 1. Januar bis 2. April 1925: Ungelernte Arbeiter, z. B. 34,50 M., Rutscher 36,70 m., Filtrationsarbeiter und Arbeiterinnen der Kugelmühle 37,95 m., Handwerker aller Art, einschl. Maschinisten, Heizer, Apparateführer und Kraftwagenführer 39,65 M., Arbeiterinnen 25,85 M.
Achtung, SPD. - Metallarbeiter!
Am Montag abenb 7 Uhr in den Garde- Sälen, Sophienstz. 34, Ber. fammlung aller SPD. - Metallarbeiter und arbeiterinnen. Tagesord nung: 1. Die Stonzerabilbung in ber Retallindustrie, unter besonderer Berücksichtigung der Sandelsprobleme Referent Nebatteur Genoñe Caternus. 2. Frollionsangelegenheiten und Verschiedenes. Bartelt ausmeis legitimiert. Ballzähliges Erscheinen ermariet Der Fraktionsvorstand.
Berantwortlich für Politik: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewertfchaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : und Sonstiges: Frig Raritäbt: Anzeigen: Sh. Glade: sämtlich in Berlin . R. S. Dascher; Lokales
Berlag: Borwärts.Verlag G. m b. S.. Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckeret und Berlagsanstalt Paul Singer u. Co. Berlin GB 68 Lindenstrake 3. Sierzu 2 Beilagen und Unterhaltung und Willen.
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