Gewerkschaftsbewegung
Um die Rechte des Betriebsrats. Schleppender Gang des Gerichtsverfahrens. Seit länger als einem Jahre führt der Betriebsrat der Hüt. tenwerte Tempelhof, A. Meyer, einen Kampf um seine Rechte, bie ihm die Firma firettig macht. Der in diefer Angelegen heit vor Gericht geführte Rechtsstreit nimmt einen fo fchleppenden Berlauf, daß fein Ende noch gar nicht abzusehen ist.
Am 5. Dezember 1923 nahm der Konflitt feinen Anfang. Da mais entließ die Firma die gesamte Arbeiterschaft aus Anlaß eines an fich unbedeutenden Streites zwischen einem Arbeiter und einem Betriebspolontär, der mit einer Tätlichkeit des ersteren gegen den fegteren endete. Am 10. Dezember wurden alle Arbeiter nach vorheriger Benachrichtigung durch die Firma wieder eingestellt. Nur die Mitglieder des Betriebsrats wurden von der Wiedereinstellung ausgefchloffen. Es mar flar, daß es bie Firma nur darauf abgesehen hatte, den Betriebsrat Ioszuwerden.
or der Rammer 10 des Gewerbegerichts( Borsigender: MagiStratsrat Sommer), mo ber Betriebsrat um fortzahlung feines Lohnes flagte, machte die Firma geltend, es habe sich um Still legung des Betriebes gehandelt, wodurch die Mandate des Be triebsrats erloschen seien und sie zu dessen Wiedereinstellung nicht verplichtet sei Durch Urteil des Gewerbegerichts vom 16. Februar 1924 erhielten die Kläger recht. Die Firma murde verurteilt, ihnen bis zu diesem Tage den Lohn zu zahlen.
In der Urteilsbegründung wird gesagt, die Still. legung fei nur zum Schein vorgenommen, um un liebfame Mitglieder des Betriebsrats auszu halten. Die von der Firma gegen dies Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgericht am 20. November 1924 verworfen.
Inzwischen war die Amisdauer des Betriebsrats abgelaufen. Im April 1924 fand die Neuwahl statt. Die alten Mitglieber, also die Gemaßregelten, wurden wiedergewählt. Die Firma focht diese Wahl durch Klage beim Gewerbe gericht an. Noch ehe eine Entscheidung des Gerichts ergangen mar, ließ die Firma aus eigener Machytnoffommenheit im Juli 1924 eine Neuwahl des Betriebsrats vorneh men, die aber von Arbeiterfeite angefochten murde. Nachdem die freigemertfchaftlichen Mitglieder des neugewählten Betriebsrats zurüdgetreten maren, fand im August abermals eine Neuwahl statt, die wieder non der Firma angefochten wurde.
Diese beiden Anfechtungsverfahren, die im Herbst 1924 bei der Kammer 10 des Gewerbegerichts anhängig gemacht wurden, find bis heute noch nicht entschieden.
Dem gemaßregelten Betriebsrat ist, wie schon erwähnt, durch das Gewerbegericht der Lohn bis zum 16. Februar 1924 zugesprochen. Nachdem das Berufungsurteil ergangen mar, forderten die Betriebs. ratsmitglieder durch eine neue Klage beim Gewerbegericht den ihnen hiernach ohne Zweifel zustehenden Lohn bis zum Ablauf ihrer Amtsdauer, dem 4. April 1924. Diese Klage wurde am 15. Dezember eingereicht. Am 20. Dezember fand der Sühne termin statt. Einen Kammertermin hat Magistratsrat Sommer bis heute noch nicht angefeht. Da es sich hier wirklich nicht um eine fchwierige Rechtsfrage handelt und Schriftfäße von feiner Bartei eingereicht find, ist ein Grund für diese unglaubliche Verzögerung nicht zu erlennen.
Noch ein Zwischenfall muß erwähnt werden. Als die erste Lohntlage der Betriebsräte por dem Gewerbegericht verhandelt murbe, ftellte fich heraus, daß durch ein Mißverständnis auf dem Gericht der Name eines der Kläger herausgenommen war. Dieser mußte deshalb am 6. März 1924 eine eigene Klage einreichen. In Semi Sühnetermin am 15. März verständigten sich die Parteien dahin, das Verfahren auszusehen, bis der Hauptprozeß( die Klage der übrigen Betriebsräte) in der Berufungsinstanz entschieden fei. Diese Entscheidung ist, wie erwähnt, am 20. November 1924 erfolgt Auf Antrag des Klägers fand bann am 6. Januar 1924 Kammertermin vor dem Gewerbegericht statt. Obgleich die Rechtsfrage, um die es fich hier handelt, durch die Berufungsinstanz endgültig ent fieden ist, reichte die beklagte Firma einen ellenlangen Schriftfag ein, in dem alles, was sie schon in dem Hauptprozeß vorgebracht hat und was von der Berufungsinstanz zurüd gemiesen worden ift, lang und breit wiederholt. Auch für den Magiftraisrat Sommer fonnte in diesem Schriftfah nichts Neues enthalten sein. Trotzdem wurde die Verhandlung vertagt und dem Kläger aufgegeben den Schriftfah zu beantworten. Das ist am 22. Januar geschehen. Aber bis heute hat Magistratsrat Som mer feinen neuen Termin angefekt.
Die betlagte Firma hat hierdurch ihre Absicht, die An. gelegenheit zu verschleppen, in einem Maße erreicht, das taum übertroffen werden fann. Die flägerischen Arbeiter aber, die die Leidtragenden diefes schleppenden Verfahrens find, haben alle Urfache, zu wünschen, daß die möglichste Beschleunigung des Verfahrens die sonst beim Gewerbegericht allgemein üblich ist, in feinem Falle außer acht gelaffen wird.
Konflikt in der Reichspost.
Die Poff- und Telegraphenarbeiter tampfentschloffen. In einer überfüllten Bersammlung im„ Dresdener Casino" sahmen die im Deutschen Verkehrsbund organisierten Boft und Telegraphenarbeiter der DBD. Berfin zu der bereits eingeleiteten Lohnbewegung Stellung. Kollege Ballenthin von der Reichs. abteilungsleitung erstattete über die Bewegung einen ausführlichen Bericht. In der Diskussion wurde einmütig zum Ausdrud gebracht, baß alles barangelegt werden muß, um eine Erhöhung der Löhne
mit Birtung vom 1. März 1925 durchzusehen. Wenn schon die Ge hälter der unteren Beamtengruppen in feiner Weise ausreichen, fo ift boch festzustellen, daß die Löhne der Arbeitnehmer bei der Reichspost ganz erheblich hinter den Gehältern der vergleichbaren Beamtengruppen zurückbleiben. Die bei der Lohnbewegung im November D. J. nicht abgegoltene Teuerung und die Angleichung der Löhne an die Gehälter der vergleichbaren Beamten ist durch eine ausreichende Lohnerhöhung zu berücksichtigen. Die Verschleppung der Lohnver handlungen durch das RPM. rief den allerschärfsten Protest hervor. Einstimmig wurde die Drganisation von den Bersammelten beauftragt, fofort Berhandlungen zu beantragen. Außerdem wurde zum Ausdrud gebracht, zur Durchfehung der berechtigten Forderungen auch vor einem Rampf nicht zurüdzuschreden. Eine entsprechende Resolution wurde einstimmig angenommen.
Der deutsche Eisenbahnerverband marschiert.
Bei den Betriebsrätewahlen im Reichsbahndirektionsbezirk Essen entfielen auf die Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner ( chriftlich) 6391, auf den Deutschen Eisenbahnerverband 10219 und auf den Allgemeinen Eisenbahnerverband( Herich. Dundersche Richtung) 1129 Stimmen.
Im Bezirksbetriebsrat erhält die Gewerkschaft Deutscher Eisen bahner 5, der Deutsche Eisenbahnerverband 9 Size und der Allgemeine Eisenbahnerverband 1 Sitz.
Lohnvereinbarung für die Rahmenvergolder.
Die Berwaltung des Holzarbeiterverbandes fündigte das bis herige Lohnabfommen mit 82 Bf. und forderte einen Tariflohn von 1 M. Die mit der Bergolder- Zwangsinnung am 2. März geführten Berhandlungen brachten eine Berständigung dahin, daß mit Wirkung Dom 2. Marg alle bestehenden Löhne um 10 Bf. er. höht werden. Nach dieser Regelung beträgt der Lohn eines Facharbeiters 92 Pf. Das Abkommen gilt vom 2. März bis 30. Mai d. 3. Die in den Betrieben der Vergolder 3wangsinnung beschäftigten Mitglieder des Berbandes werden in einer Gigung morgen, Donnerstag, bei Straat, Adalbertstraße, bazu Stellung nehmen.
Die Verhandlungen in der Goldleisten und Rahmenbranche haben bisher zu feinerlei Ergebnissen geführt, da die Arbeitgeber bisher nur ein Angebot von 85 Pf. machten. Die Ortsverwaltung hat beim Schlichtungsausschuß Groß- Berlin den Antrag auf Enf fcheidung dieser Tarifftreitfache gestellt und werden voraussichtlich die Berhandlingen an dieser Stelle am Beginn der kommenden Woche stattfinden.
fchem Zusammenfchluß, der allein gegen solche Ausbeutung auf die Dauer schützen fann.
" Indizienbeweise" als Entlassungsgrund.
Eine im Café Bellevue beschäftigt gewesene Mamfell hatte fich zur Entwendung eines Bädchens mit Butter und AufSchnitt bekannt, das der Prokurist im Zimmer des Geschäftsführers verstedt gefunden hatte. Die Mamfell wurde natürlich fofort entProkurist auf Grund eines von ihm tonstruierten Indizienbeweises" laffen. Mit ihr zugleich auch ein Küchenmädchen, das der für mitschuldig an dem Diebstahl erflarte. Der Prokurist hatte nämlich das Mädchen aus dem Zimmer des Geschäftsführers tommen fehen. Darauf war er selbst hineingegangen und hatte dort das Butterpäckchen gefunden. Hieraus schloß er, daß Mädchen habe von der Mamfell, die eine Kontrolle befürchtete, das Patet erhalten, um es zu versteden. Bergebens versicherte das Mädchen, daß sic mit dieser Angelegenheit nichts zu tun habe. Sie sei, wie es die weiblichen Angestellten vor dem Nachhaufegehen oft täten, in das Zimmer des Geschäftsführers gegangen, um fich durch einen Blick in den dort hängenden Spiegel zu überzeugen, ob ihr Straßenanzug in Ordnung sei.
die Firma( hotelbetriebsgesellschaft) verurteilt Durch Klage beim Gewerbegericht erreichte die Entlassene, daß murde, fie wieder einzustellen oder fie mit 350 M. zu entschädigen.
Wirtschaft
Sparer und andere Betrogene. Die Entrüftung ber Sparer über die unzulängliche Aufwertung ist bekanntlich dadurch noch gesteigert worden, daß die Industrie in ihren Goldbilanzen bas Attienfapital bedeutend besser behandelt als die festverzinslichen Obliga tionen. Zu den betrogenen Obligationären gefellen fich in einzelnen Fällen die Befizer von fogenannten Borzugsattien, die in normalen Zeiten einen begrenzten, aber vorberechtigten Dividenden. anspruch hatten und jetzt durch die rigorose Zusammenlegung thres ganzen Borzugs" beraubt sind. So führten die Borzugsaktionäre der Bant Elektrischer Werte in der Generalversammlung bittere Klage darüber, daß fie, die doch seinerzeit gutes Geld für ihre Aftien bezahlt hätten, jest gegenüber den Stammattionären jo benachteiligt würden, um so mehr benachteiligt, als ihnen bie Ge winne, die den Stammattionären bei der Berwässerung des Rapitals durch die Bezugsrechte zugefloffen feien, entgangen wären. Die Vertreter der Borzugsaftien machten der Verwaltung ferner Vorwürfe darüber, daß fie/ thres Aftientapitals verloren haben, und zwar einzig und allein dadurch, daß fie Jahre hindurch der AEG. langfristige Kredite gegeben haben, ohne irgendwelche Aufwertungsansprüche zu stellen. Demgegenüber erklärte die Berwaltung, das es sich um feine Kredithergabe der BEW. an die AEG. handelte, die BEM. habe lediglich gemeinsame Geldgeschäfte mit der AEG. gemacht. In den Unruhen des November 1918 habe die Bant aus Furcht vor Verlusten den Großbanten, die ihr nahestanden, größere Geldmittel anvertraut, die denn durch die Inflation zusammengeschmolzen feien,
Tarifftreit zwischen Bühnenverein und Musikerverband waltung den Antrag auf Benennung eines Schlichters gestellt. In Der Deutsche Bühnenverein hat jetzt bei der Reichsarbeitsver. diesem Antrag wird die Anerkennung des zwischen dem Reichskartell für Berufsmusiker und dem Bühnenverein abgeschloffenen Tarifver. trages gefordert, der für die Orchestermusiker ganz erhebliche Verschlechterungen in bezug auf den wöchentlichen Ruhetag, Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen und das Mitbestimmungsrecht des Orchestervorstandes bei Regelung der dienstlichen Verhältnisse innerhalb der einzelnen Orchester bringt. Aus diesem Antrag geht mit Luftverkehrsgesellschaft Ruhrgebiet 2.-G. In einer im Effener Berhandlungen mit dem Deutschen Musikerverband ernstlich nicht Bochum , Mülheim- Ruhr, Oberhausen , Duisburg , Gelsenkirchen und aller Deutlichkeit hervor, daß der Bühnenverein bei seinen bisherigen Rathaus abgehaltenen Gigung, an der Bertreter der Städte Effen, fich in den Verhandlungen den Anschein gab. Durch scheinbare Zufiedlungsverbände des Ruhrtohlenbezirkes. industrieller Werke und daran dachte, diesem irgendwelche Zugeständnisse zu machen, wie er Hamborn sowie der Industrie- und Handelskammer Eſſen, der Angeständnisse hat der Bühnenverein die Verhandlungen über einen Tarifabschluß bis über die für die Theater fritische Zeit versucht lungen mit dem Deutschen Mufiterverband an deffen hinauszuziehen. Er hat aus dem gleichen Grunde die Berhand Forderung, nur mit ihm den neuen Tarifvertrag abzuschließen, fcheitern laffen. In einem ais fireng vertraulich bezeichneten Rundschreiben an feine Mitglieder fordert der Bühnenverein die Theaterleiter auf, als Gegenmaßnahmen gegen die vom Deutschen Musiferverband über alle deutschen Bühnen verhängte Generalsperre den Musikern u. a jeben Urlaub und alle nicht vertraglich vorgesehenen Borschüsse und Atonto- politische 3ahlungen zu sperren. Der Bühnenverein glaubt, mit Bleinfichen Nadelstichen gegen die Musiker den DMN. gefügig zu machen, die unberechtigten Forderungen des Deutschen Bühnenvereins an auerfennen. Dies foll ihm nicht gelingen; fo wie es ihm nicht ge fingen wird, die gesamte deutsche Mufiterschaft seinem Dittat zu unterwerfen.
Arbeitszeit bei Rudolf Moffe.
wird, die, Luftverkehrsgefellihaft Ruhrgebiet.- G." der Junters- Luftverkehrs- A.- G. teilnahmen, wurde, wie berichtet fie dient ausschließlich dem öffentlichen Berkehr und bezweckt den gegründet. Der Siß, der neuen Gesellschaft befindet sich in Effen; Anschluß des rheinisch- westfälischen Industriegebietes an den deut schen und internationalen Flugverkehr. Das Aftientapital beträgt 2 050 000 m.
Die Aufhebung der elfäffischen Einfuhrkontingente droht auch in England Schwierigkeiten herbeizuführen, die leicht handels. Auseinandersehungen Englands mit Frankreich im Gefolge haben tönnen. Im englischen Unterhauſe teilte nämlich ein Regierungsvertreter in Ermiderung auf eine Anfrage mit, die Wahrscheinlichkeit sei nicht groß, daß infolge der seit dem 10. Januar 1925 deutscherseits erfolgten Auferlegung von 3öllen auf elfab- lothringife Metall. und Teg. tilmaren der britische markt mit solchen Waren zu billigen Preisen überschwemmt werden würde. Sollte aber dennoch etmas derartiges geschehen, so stehe es der betreffenden Industrie des Landes frei, auf Grund der Industrieschuzatte die Auferle. gung eines 3olles zu beantragen.
Berantwortlich für Bolitik: Craft Reuter: Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: 9. Steiner: Feuilleton: R. S. Disher; Lotales und Sonstiges: Frig Rarftabt; Anzeigen: 2h. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Buchdruderei und Berlaasanstalt Baul Singer u. Co., Berlin S. 68. Lindenstrake 3.
Die Firma Rudolf Mosse beschäftigt seit einiger Zeit in einer bedeutenden Abteilung die faufmännischen Angestellten bei einer Arbeitszeit von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, in den letzten Tagen fogar bis 9 Uhr abends und Sonntags Don 8-11 Uhr vormittags. Falls auch nur der leiseste Wider. fpruch von den Angestellten erhoben wird, erhalten sie vielfagend lächelnd zur Antwort: Nun ja, die Firma habe ja teinen recht. lichen Anspruch auf die Leistung einer zwölfftündigen Arbeitsee zeit, aber man werde sich eben diese Ablehnung schon merfen. Das heißt auf gut Deutsch nichts anderes, als daß die Firma Rudolf mofie diejenigen Angestellten, die auf ihr gutes Recht pochen, in- Genossenschaft dem sie die Innehaltung der tarifvertraglichen Arangeschl. dem Verb. sozialer Baubetriebe beitszeit verlangen, mit der Kündigung bedroht. Das Vorgehen der Firma Rudolf Moffe ist sowohl Tarifbruch als auch Berlin N24 , Elsässer Str. 86-88 Bleyle's Kinder- Kleidung
ein Verstoß gegen die Arbeitszeitverordnung vom 21. Dezember 1923.
Der Zentralverband der Angestellten hat die Firma auf das Unrechtmäßige ihrer Handlungsweise hingewiesen und die Innehaltung der tariflichen und gefeßlichen Bestimmungen verlangt. Sollte diefem Verlangen nicht Rechnung getragen werden, dann wer den weitere Schritte gegen die Firma unternommen werden. An den Angestellten liegt es, diesem Bemühen des Zentralverbandes der Angestellten genügenden Nachdruck zu verschaffen durch festen solidari
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