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fr. 114+42. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärtstog, 8. März 1925

Beweisaufnahme im Tschekaprozeß.

Vernehmung des Kriminalkommissars Kloppenhöfer.

Don der Beobachtung eines Kowst( Kriminaloberwachtmeister Schlotter) gesprochen wurde, ferner Notizen mit der Ueberschrift Ab­teilung 12, Quittungen mit verschiedenen Summen, eine Abrech­nungsquittung an Helmuth" usw. Trotzdem Neumann zuerst jede Auskunft verweigerte, sei der Zusammenhang mit der Sache Szon fofort flar gewesen. Ebenso fonnten teine Zweifel bestehen, daß es fich um eine Gruppe mit bestimmten Aufgaben handelte. Da aus den Schriftstücken hervorging, daß diese Leute mit einem Auto aus Berlin   getommen waren, ließ der Beuge sofort die Sperre über ganz Stuttgart   für alle Berliner   Wagen verhängen und stellte durch Untersuchung aller Garagen den gesuchten Wagen fest. Unter dem Führersiz und in dem Werkzeugkasten fand man weitere Schriftstücke, darunter eine Dentschrift über die Organisation von 2. Gruppen. Durch Beobachtung der Garage fonnte man feststellen, daß der Wagen bald von Mors: ner abgeholt und nach Kannstatt gebracht wurde. Zwei Autos folgten ihm und als der Wagen in Kannstatt anhielt, um drei weitere Personen einzunehmen, überholte ihn ein Polizei­auto, versperrte ihm den Weg, Kriminalbeamte sprangen heraus, holten mit dem Ruf Hände hoch!"

Nach der Pause beschloß das Gericht in der gestrigen Tagung des| ferner einen Bericht, in dem von Liquidation eines W.( Wezel) und Tibeta- Prozesses, zwei Aerzte, die Neumann früher behan. delt haben, sowie dessen Ehefrau und Bruder über seinen Gesundheits­zustand zu hören. Dann überreichte Rechtsanwalt Dr. Wolf im Namen der Berteidigung einen Antrag, in dem es sich um folgende Angelegenheit handelt: Der Staatsgerichtshof hatte den Verteidigern eine Verfügung zu­gestellt, nach der den Angeklagten verboten wird, Briefsen­bungen aller Art zu empfangen, Lebensmittel von Angehörigen an­zunehmen und nach der ferner die sonst unbeschränkte Sprecherlaubnis bahin eingeengt wird, daß nur Ehefrauen, Eltern oder Kinder Sprech­erlaubnis bekommen, und zwar in Gegenwart entweder des als Zeugen geladenen Untersuchungsrichters, Landgerichtsdirektor Vogt, oder des betreffenden Reichsgerichtsrates, der die Berichterstattung in dem Prozeß führt. Die Sprecherlaubnis foll nur erteilt werden, sobald einer dieser Herren abfömmlich ist. Die Berteidiger erheben in dem überreichten Antrag schärfften Protest gegen diese Beschränkungen mit der Begründung, daß sie mit den Bejtim. mungen der Strafprozeßordnung nicht vereinbar feien. Sie haben erklärt, daß sie gegen eine Beschränkung der Brieffendungen und Les bensmittel teine Ginwendungen erheben, daß es sie jedoch befremdet, daß eine gänzliche Sperre verhängt ist, und daß ferner die vom Gericht angeordnete Beschränkung der Sprecherlaubnis verfügt ist. Insbesondere haben sie sich auch darüber beschwert, daß vor Er laß der Verfügung zwar der Vertreter der Reichsanwaltschaft, nicht jedoch die Verteidigung gehört worden sei.

Nachdem diese Angelegenheit erledigt war, führte R.-A. Dr. Wolf noch Beschwerde darüber, daß in einer Berhandlungspause ein Regierungsvertreter und zwar ein Regierungsrat, in Gegenwart eines Beamten eine längere Aussprache mit dem Angeklagten Neumann gehabt habe. Der Borsigende rügte hierauf das Verhalten des betreffenden Regierungsvertreters als un­zulässig, ebenso die Tatsache, daß ein Württembergischer Be amter mit einem der Angeklagten Gruß und Hand fchlag gewechselt habe. Auf Veranlassung des R.-A. Dr. Marschner wurde ferner be. fchloffen, den Gefängnisarzt von Stuttgart   über den wahrend der Untersuchungshaft unternommenen Selbstmord. Der fuch Neumanns

benten, der ihn damals rechtzeitig abgeschnitten hatte, als Neumann zu vernehmen, ebenso den Gefängnis necht hatte, fich zu erhängen. Nach einer 1½stündigen Mittags­pause murde dann endlich in die eigentliche Beweisaufnahme ein getreten.

Neuer Zusammenstoß.

Zunächst beantragt R.-A. Dr. Wolf namens der Berteidigung, den im Sizungsfaal anwesenden Vertreter der Württem. bergischen Regierung, Regierungsrat Ben 3, über dessen Besprechung mit dem Angeklagten Neumann furz zuvor Klage ge­führt worden war, als Zeugen darüber zu vernehmen, daß er Neumann schon aus der Untersuchungshaft tenne, daß er bestimmte Meijungen habe, mit diesem Angeklagten die Verbindung aufrecht zu erhalten und daß er diesbezügliche Verhandlungen mit Kriminal­oberiuspettor Koppenhöfer geführt habe.

Reichsanwalt Neumann widersprach diesem Antrage als merheblich, während der Verteidiger nochmals auf die Möglichkeit

einer Beeinfluffung Neumanns durch die Behörde hinmies.

Das Gericht behielt sich eine Stellungnahme zu diesem Antrage Dor, worauf R.-A. Dr. Wolf sich nicht damit zufrieden gab und fofortigen Gerichtsbeschluß verlangte. Durch einen Ge­richtsbeschluß wurde dann die sofortige Beratung des Antrages abgelehnt.

Darauf erhoben fich die Rechtsanwälte Wolf, herafeld und Samter und erklärten, daß sie fich fofort zurüädziehen müßten, um in einer Erklärung zu diesem Verhalten des Gerichts Stellung zu nehmen..

Bräfident Dr. Niedner: Dann werde ich fofort Offizialver­feldiger für die nichtvertretenen Angeklagten bestellen.

R.-A. Dr. Wolf: Dann biffe ich um eine Pause. Dr. Niedner: Das lehne ich ab. Darauf erklärte Dr. Wolf, der bereits im Begriff war, den Saal zu verlassen, die Verteidiger würden dem Gericht die Er lärung fpäter überweisen. Damit war diese An­

gelegenheit erledigt.

Dann wurde in die

Vernehmung des ersten Zeugen, des im Laufe der Verhandlung viel genannten Kriminaloberinspektors Koppenhöfer eingetreten, der auf Verlangen des Vorsitzenden zunächst eine eingehende Schilderung der Stuttgarter   Borgänge, fo­meit fie fich auf diese Verhandlung bezogen haben, gab. Der Zeuge ging aus von der Verfolgung Schlotters durch Szon und Rönig und der darauf erfolgten Festnahme Szons durch Schlotter. Schon im Dezember 1923 fei Rönig in Stuttgart   feftgenommen und in feiner Wohnung Sprengpatronen und ein Zettel mit der Adreffe Schlotters vorgefunden worden. König habe damals erklärt, er habe fich die Adresse notiert, um dem Beamten Mitteilungen über die RBD. zu machen. Szon babe bei feiner Festnahme eine Pistole mit Munition, sowie eine Postkarte des Bezel an dessen Frau bei fich gehabt, ferner einen Ausweis auf den Namen Herbert Seifert  . Diesen Namen habe Szon bei der Polizei auch zuerst angegeben. Bon Bezel und Schlotter mole, er nichts wissen. Während noch die ersten Ermittlungen über die Berson des Szon eingeleitet wur den, erfolgte dann die Festnahme von Neumann, Boege und Moers­mer megen Ueberschreitung der Polizeistunde.

Der Beamte schilderte dann weiter,

wie Neumann zu fliehen verfuchte, fich mit der Waffe zur Wehr fetzte, aber von den Beamten überwältigt wurde. In seinem Befizz fand man zwei Revolver mit Dumdummunition, einen falschen Ausweis auf den Namen Fiedler, zwei falsche Bässe. einen mit dem Bilde des Szon, einen mit dem Bilde des Margies,

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die Infaffen des Autos, Mörsner, König. Poege und Margies heraus. Margies, so erklärte der Zeuge, wollte noch rasch nach der Brusttasche greifen, wo sein Revolver faß. Aber das talte Eisen, das ihm sofort auf die Stirn gefeßt wurde, veranlaßte ihn, von seinem Versuch alsbald abzustehen.

An Hand feiner Akten gibt der Zeuge dann eine Darstellung der Waffen, Schriftstücke und sonstigen Utensilien, die die Mitglieder der Gruppe damals bei sich führten. Von der Verteidigung wurde der vergebliche Versuch unternommen, gegen diese Berlesung unter Hinweis auf die strafprozessualen Bestimmungen zu protestieren. Der Vorsitzende wies diese Einwände zurüd. Die Schriftstücke, die dabei erwähnt werden, waren bereits durchweg Gegenstand der Berhandlung gewesen. Am dritten Tage erft habe Neu­mann, nachdem er sich von der Zwecklosigkeit seines Verhaltens. überzeugt hatte, seinen richtigen Namen genannt. Margies, der jede Auskunft über seine Personalien verweigerte, wurde dann als Margies festgestellt. Nachforschungen in der Steckbrieffammlung in furzer Zeit durch seine besonders charakteristischen Tätowierungen und Auskünfte aus Bochum   bestätigten diese Ermittlungen. Die Adresse der Lesnisses wurde auf ganz originelle Weise er­mittelt. Margies hatte einen Zettel bei sich, auf dem eine Möhre ( Mohrrübe) gezeichnet und eine Nummer dahinter geschrieben war. So fam man darauf, daß es sich um die Möhringer Straße in Stutt gart handelt, und zwar nummer 31, wo die Lesnisses wohnten. Un­flar blieb bei den weiteren Nachforschungen zunächst nur der Ber= nisten, bis dieser Mann schließlich als Rebhuhn ermittelt wurde. bindungsmann zwischen Lesnisses und den Berliner   Kommu­Bors.: Wer hat Ihnen zuerst von Rebhuhn" Mitteilung gemacht?

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Beuge Koppenhöfer: Ich glaube zuerst Boege, der über­haupt zuerst Befundungen gemacht hat. Ich fann hier unter. Eid fagen, Boege ist derjenige geweſen, der sich zuerst hat vorführen laffen und erklärt hat, er wolle Angaben machen. Ich stelle das hier aus drücklich fest. Rebhuhn" war immer mit einem bestimmten Hund einer befonderen Rasse gesehen worden. Ich setzte mich daher mit der Hundesteuer in Stuttgart   in Verbindung und ermittelte in dem betreffenden Bezirk den Kreis von Personen, die solche Hunde be­faßen und so wiederum stellte ich dann Diener fe ft. Zu der Behauptung Dieners, daß er der Polizei öfters telephonische Meldungen erstattet habe, erklärte der Zeuge Koppenhöfer, daß er auf Grund eingehender Nachforschungen bei allen Dienststellen feffge­stellt habe, daß dieje Darstellung abfolut unrichtig sei. gegen den in dieser Berhandlung aufgestellten Behauptungen der An­Weiter befundet Kriminaloberinfpettor Koppenhöfer, daß er ent­geflagten niemals mit ingendwelchen 3 wangsmitteln oder feelifchen Einflüssen gearbeitet habe. Selbstverständlich feien Vernehmungen in politischen Fällen besonders bei Kommunisten fehr schwierig, weil ja die Partei in einer besonderen Schrift Wie verteidigt sich der politische Gefangene" ihren Mitgliedern besondere Berhaltungsmaßregeln für solche Fälle erteilt habe. Im Anschluß an diese Ausführungen des Zeugen kam es zu längeren Auseinander fetzungen zwischen dem Borfizenden und der Verteidigung, die sich miederholt gegen die Aussage des Zeugen wandte, aber vom Vor fizenden dahin belehrt wurde, daß der Beamte fich durchaus zur Sache äußere. Der Zeuge bekundet weiter, daß er auch niemals die Ange. flagten veranlaßt habe, andere Personen in diese Angelegenheit hinein zuziehen.

Borf: Sie sollen gesagt haben: Da madelt der Kopf?" 3euge: Poege fragte mich, was für eine Strafe er wohl er­halfen werde. Darauf jagte ich, daß, nach dem, was geschehen sei, der Kopi wadele. Er dachte nämlich, bei polififchen Bergehen gäbe es feine Todesstrafe.

Borf: Sie haben den Angeflagten auch gedroht, daß fie eine scharfe Strafe zu erwarten hätten, wenn sie nicht die Wahrheit fagen?

3euge: Ich fann unter Eid aussagen, daß das nicht richtig iff. Doege hat mir noch gedankt, mie anständig er in Stuttgart   behandelt worden fei. Während Neumann jede Auslaffung zum Falle Rausch, in dem ich bereits Ermittlungen im Einvernehmen mit den Berliner  Stellen eingeleitet hatte, verweigerte, erflärte Poege am 8. März, daß er und Neumann den Rausch niedergeschossen hätten.

Nach einer kurzen Bause wiederholte R.-A. Dr. Wolf feinen Be meisantrag bezüglich des Württembergischen Regierungs. vertreters, weil dieser sich wiederholt während der Pause mit dem Zeugen Koppenhöfer unterhalten habe. Die Berteidigung ver lange, daß er den Saal verlasse, da er als Zeuge genannt sei. Reichsanwalt Neumann widersprach von neuem, weil damit die Anwesenheit jedes Regierungsvertreters unter Umständen un möglich gemacht werden könnte.

Dr Thompson's

Als der Vors. wiederum ablehnte, dem Verlangen der Ber teidigung Folge zu leisten, fam es zu erneuten Ausein. anderlegungen zwischen Dr. Niedner und einer Rethe von Anwälten, wobei Dr. Samter wiederholt das Wort ergriff, ohne sich dazu gemeldet zu haben, so daß Dr. Niedner ihm zweimal zurief: Ich habe Ihnen das Wort nicht erteilt, Herr Dr. Samfer.

Schließlich verlangte die Verteidigung einen neuen Ge richtsbeschluß. Dieser Gerichtsbeschluß ging dann dahin, daß sich an der Auffassung nichts geändert hat und daß das Gericht teine Veranlassung habe, den württembergischen Regie­rungsvertreter zum Verlaffen des Saales aufzufordern. Ueber seine Beugenvernehmung werde sich das Gericht später schlüssig werden. Darauf wurde in der Bernehmung des Kriminaloberinspektors Koppenhöfer fortgefahren. Dieser bekundete:

Poege hat dann erklärt, daß sie die Deutsche   Ticheta felen und daß fie ähnliche Aufgaben in Deutschland   zu erfüllen hätten wie die betreffende ruffische Einrichtung. Das Wort Tschela flammt bible i 11 von Poege.

Bors.: Haben Sie ihn vielleicht danach gefragt? Jeuge: Ich wußte damals von der Bedeutung der Tscheta faft gar nichts. Ich fann nicht mehr sagen, als daß Boege erklärte: Wir sind die Deutsche Tscheka." Chef war Hans", die Abteilung bestand aus sechs Mann und unterstand helmuth". Zum Fall Rausch erklärte der Zeuge dann weiter, Boege habe ihm gegenüber befundet, Neumann habe immer die ernstliche Absicht gehabt, Rausch zu töten, im Gegensatz zu ihm, Boege. Neumann habe dagegen, als er sich zur Aussage bequemte, immer daran feit gehalten, er habe den Rausch nicht töten wollen. Boege habe bei seiner ersten Aussage ferner betont,

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daß er Helmuth", dem die im Dezember 1923 gegründete Ticheta unterstanden habe, Chef der Roten Armee   in Deutsch­ land   fel.

Poege, so erklärte der Zeuge, sagte mir dazu, ich solle Neumann Berlin, wohin ich gerade damals fahren wollte, zurückkomme, sollte von seinen Aussagen keine Mitteilung machen. Wenn ich von Ermittlungen in Berlin  . Durch Borlegung der Lichtbilder ich sagen, daß ich das alles dort erfahren hätte, und dann Neu­mann erst Borhaltungen machen. Koppenhöfer schildert dann seine habe die Frau des Rausch Neumann und Boege wieder er fannt. Bon Poege sagte sie: Das ist der Mann, der bei mir Kaffee trant, mein Kind noch auf den Schoß nahm und dann meinen Mann in den Hausflur hinunterbrachte, wo sie ihn nieder­geschoffen haben." Dann besuchte der Beamte Rausch im Lazarus Krankenhaus  , hielt ihm die Bilder vor, worauf Rausch fofort er flärte:" Das sind die- beiden Schurken, die mich niedergeschossen haben." Weiter habe Rausch eine Schilderung der ganzen Tat gegeben und habe befundet, daß Neumann beim 3 meiten Schuß gerufen habe: So, du Alas, das ist für Potsdam  !" Bei diesen Bekundungen sei Rausch offensichtlich voll­fommen flar bei Besinnung gewesen.

Um 5 Uhr bat die Berteidigung um Abbruch der Berhandlung, da die Angeklagten nicht imftande feien, bei einer so langen Berhand. lungsdauer die notwendige Spannkraft zu bewahren und eine Reihe Verteidiger selbst erklärte, daß sie außerstande seien, der Verhand lung zu folgen, doch ging der Vorsitzende auf diese Wünsche nicht ein, sondern erklärte ganz kurzer Hand, daß er in der Zeugenvernehmung fortfahre.

Nach der Rüdkehr des Zeugen nach Stuttgart   ertlärte Neumann auf Grund der ihm gemachten Borhaltung, er wolle zugeben, daß er Rausch niedergeschossen habe, und wolle auch weitere Angaben machen.

Nach einigen Minuten erhob sich der Angeflagte Hufe und erklärte, daß er der Berhandlung nicht mehr folgen tönne. Er habe schon am Tage vorher, wie die übrigen Angeklagten, faltes Effen erhalten und er habe kein Geld, um sich andere Nahrungs­mittel zu laufen.

Als der Vorsitzende darauf nicht einging, beantragte R.-A. Dr. Löwenthal erneut die Bertagung der Berhandlung, worauf der Vorsitzende die Sigung auf 5 Minuten unterbrechen ließ, um Hufe durch die Sachverständigen auf seine Berhandlungsfähigkeit unter suchen zu lassen. Die Sachverständigen erklärten ute für verhandlungsfähig, dagegen betonten sie, daß dies bei Margie nicht der Fall sei. Darauf erklärte der Borsigende, daß er sich veranlaßt sehe, die Berhandlung abzubrechen. Er gab aber bekannt, daß das Gericht sich schlüssig geworden sei, zur Prüfung der Zuverlässigkeit der Angaben Reumanns noch weitere Beweise zu erbringen. Er verlas dann eine lange Liste Don tommunistischen Schriftstücken, die zum Beweise für verschiedene Punkte der Angaben Neumanns perlesen werden sollen, und zwar hinsichtlich des Bestehens eines militärischen Apparates, der verschiedene Abteilungen des Revolutionsfomitees, der Tatsache, daß Brandler der Führer der Partei mar, der Stellungnahme der Bartei zur Frage des Terrors und zur Bildung der Tschefa- Gruppe. Ebenso werden hierzu eine Reihe von Zeugen, größtenteils aus Süddeutschland  , neu geladen, wähernd auf eine Anzahl anderer Zeugen von vornherein verzichtet wurde.

Weiter soll auch Beweis dafür angetreten werden, ob der Ange­flagte Stoblewski schon seit Ende 1923 oder erst seit Anfang 1924 in Berlin   war.

R- A. Dr. Wolf erklärte hierzu, daß dieses neue Beweismaterial fo erheblich sei, daß die Verteidigung unter Umständen zum Studium dieses Materials eine Aussetzung des ganzen Verfahrens beantragen müsse.

Präsident Dr. Niedner erklärte hierauf, daß davon keine Rede fein fönne. Ein solcher Antrag würde, wie er schon jetzt sagen tönnte, abgelehnt werden. Hierauf wurde gegen 6 Uhr abends die Sigung auf Montag früh 9 Uhr vertagt.

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