Gewerkschaftsbewegung
Behördlicher Unternehmerschuh.
Ueberlegung hätte das wirkliche Gemeinwohl geradezu verbieten müssen, eine solche Ausnahmegenehmigung zu ers teilen. In Oberschlesien fämpft die Bevölkerung seit Jahr zehnten um die Gleichberechtigung. Das Gefühl, politisch unterdrüdt und rechtlich zurüdgestellt zu sein, hat die Abstimmung Am 20. Januar d. J. hat der Reichsarbeitsminister eine Ver- über die Zugehörigkeit des Landes zum Deutschen Reiche oder zu Drdnung auf Grund des§ 7 der Arbeitszeitver Polen in der unheilvollsten Wetse beeinflußt. Ueberall bei unseren ordnung vom 21. Dezember 1923 erlassen, die die Arbeits- Betriebsbesichtigungen und Rücksprachen in oberschlesischen Hüttenmir DON Arbeitzeit in Rotereien und. Hochofenwerten auf acht werten und Verkofungsanlagen wurden Stunden beschränkt. Diese Arbeitszeitgrenze soll am 1. April d. 3. geber wie Arbeitnehmerseite auf das dringendste vor in Kraft treten. Den obersten Landesbehörden ist die Befugnis er- einer ungleichen Behandlung des oberschlesi teilt, mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers den Zeitpunkt des schen Industriebezirts gewarnt, da dies aus politi Infrafttretens dieser Arbeitszeitbeschränkung hinauszufchie fchen Gründen unerträglich wäre, ja geradezu politisch ben, soweit fie infolge der besonderen Umstände die wirtschaftliche fat a strophal wirken müsse. Man dürfe bei der oberschlesischen Lage das Inkrafttreten bis zu diesem Zeitpunkt ohne schwere Ge- Bevölkerung unter feinen Umständen das Gefühl einer Ausnahmefährdung der bezeichneten Gewerbezweige nicht gestattet. Der pre- stellung, eines minderen Schutzes, einer gesteigerten Ausnutzung der Bische Handelsminister hat indes erklärt, daß er für seinen Arbeitskraft auffommen laffen. Daß diese politischen Gründe auch Bereich von dieser Ausnahme feinen Gebrauch zu heute, nach dem oberschlesischen Bolfsentscheid, noch in allem Ummachen gedenft. fange gelten, müßte nach den Debatten über den Abschluß eines
Danach hätte man annehmen müssen, daß die Verordnung vom 20. Januar 1925 nunmehr am 1. April in allen Teilen Breu Rens in Kraft gesetzt merde. Aber wie es scheint, regiert in Preußen nicht die vom Landtag eingesetzte Regierung, sondern nach ihrem eigenen Belieben die unterstellten Behörden.
Am 19. März d. I. hat das Oberbergamt Breslau eine Entscheidung erlassen, wonach die Verordnung des Reichsarbeitsministers für den Bereich des Arbeitgeberverbands für die oberfchlesische Montanindustrie glatt außer Kraft gefegt wird. Diese Entscheidung stützt sich auf einen Antrag des genannten Arbeitgeberverbands und genehmigt auf Grund der§§ 1, 6, 7 und 14 Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung und auf Grund des Classes des Ministers für Handel und Gewerbe vom 4. Januar 1924 ( Reichsgesebbl. S. 42) aus Gründen des Gemeinwohls, daß in den dem genannten Arbeitgeberverband angeschlossenen Be trieben die Arbeitszeit in den der Aufsicht der Bergbehörden unter stehenden Kokereien für die in der Verordnung vom 20. Ja nuar 1925 genannten Arbeitergruppen bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden darf. Diese Genehmigung soll bis zum 31. Dezember 1925 gelten. Sie fönne vor Ablauf der festgesetzten Frist widerrufen werden, menn insbesondere eine wesentliche Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dies für gerechtfertigt erscheinen lasse.
Noch ist es Zeit
zur Wahl des Reichspräsidenten unter den Unentschlossenen zu agitieren und sie zu veranlassen,
Garantievertrags für die Grenzen im Westen und Osten ohne weitere Erläuterung verständlich sein. Da mur friedliche Mittel eine Revision der oberschlesischen Grenzfestlegung ermöglichen können, so hat die deutsche Regierung allen Grund, auf fried lichem Wege Eroberungen bei der dortigen Bevölkerung zu machen. Die Brüstierung der oberschlesischen Arbeiter fchaft in ihren sozialpolitischen Erwartungen ist das direkte Gegenteil davon.
Das Breslauer Oberbergamt muß geradezu mit Blindheit ge fchlagen sein, daß es das nadte Intereffe der deutschstämmigen Kapitalisten mit dem Gemeinwohl identifiziert. Um so mehr hat die preußische Regierung allen Anlaß, diese Art von Auslegung des§7 der Arbeitszeitverordnung rüd gängig 3" in a chen. Auch das Reichsarbeitsministerium follte sich gegen solche behördliche Maßnahmen, die feine Verwendung illusorisch machen, zur Wehr sehen, denn was bliebe vom ganzen§ 7 der Arbeitszeitverordnung übrig, wenn eine solche Auslegung des § 7 überall Platz griffe?
Die Gewerkschaften aber werden alle Mittel ergreifen, um die Entscheidung des Breslauer Oberbergamts zur Aufhebung zu bringen.
Paul Umbreit , Berlin , Mitglied des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats.
Aussperrung in der Gummikonfektion.
Diese Entscheidung ist geradezu ein Sohn auf den Arbeiterschutz. Mehr als zwei Jahre haben die Hüttenarbeiter, für die der§ 7 der Arbeitszeitverordnung in allererster Linie vorgesehen war, auf deffen Durchführung warten müssen. Der Reichsarbeitsminister selbst hat diesen Teil des Gesundheitsschußes als besonders vordring I ich bezeichnet und nicht warten wollen, bis das Gesamtverzeichnis der den§ 7 zu unterstellenden Betriebe vom Reichswirtschaftsrat begutachtet ist. Der Arbeitsausschuß hat vor Erstattung seines Gutachtens auch oberschlesische Hüttenwerfe und Kokereien besichtigt und deren Verhältnisse einer eingehenden Prüfung unterzogen, an der sowohl aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerkreisen Sag= nerständige hinzugezogen waren. Raum ist die längst erwartete Schutzverordnung erlassen, so tommt jetzt noch flugs vor deren Inkrafttreten eine Bergbehörde daher und hebt ihre Geltung bis zum Jahresschlusse wieder auf. Da sich eine solche Ausnahmeerteilung nicht auf den Wortlaut der Verordnung vom 20. Januar 1925 stützen kann, so nimmt sie ihre Zuflucht zu dem Be griff des Gemeinwohls. Hierüber heißt es in§ 7 der Arbeitszeitverordnung, daß eine leberschreitung der nach§ 1 Satz 2 und 3 festgesetzten Grenzen( achtstündige Arbeitsdauer) für die dem § 7 unterstellten Gewerbezweige oder Gruppen von Arbeitern unzulässig fei, memt sie aus Gründen des Gemeinwohls dringend erforderlich sei. Was unter solchen Gründen des Gemeinwohls zu verstehen ist, wird im§ 7 nicht näher erläutert. Der Kommentar des Präsidenten der Reichsarbeitsverwaltung Dr. Fr. Syrup fag: darüber: „ Das öffentliche Interesse(- das Interesse des Unterziehen. Sie ist nicht gewillt, fich in so rigoroser Weise von den nehmers oder seiner Arbeitnehmer tommt nicht in Betracht) muß ein so großes, dringendes sein, daß die mögliche Be einträchtigung der Arbeitnehmer an Leben und Gesundheit durch die lange Arbeitszeit vor dem Gemeinwohl zurückzutreten hat."
Hier wird also Gemeinwohl sehr richtig von dem wirtschaftlichen Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschieden. Für das Oberbergamt Breslau scheint sich aber der Begriff des Gemeinmohls mit dem mirtschaftlichen Intereffe der Arbeitgeber zu decken, denn es stellt ausdrücklich einen Widerruf in Aussicht, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich wesentlich geändert haben sollten. Man muß schon völlig durch die Unternehmerbrille schen, um 311 folcher Berkennung des Gemeinwohls" zu gelangen. Bei näherer
Mit dem Arbeitgeberverband der Berliner Gummimänielfabri fanten fanden seit Oktober v. J. Lohnverhandlungen statt. Eine Einigung war nicht zu erzielen. Am 25. Februar wurde den Arbeitnehmern durch Schiedsspruch cir: Stundenlohn von 53 Pf. für Kleberinnen und 71 Pf. für Männer zugesprochen. Diesen Schiedsspruch lehnte der Arbeitgeberverband ab. Bom Deutschen Bekleidungsarbeiterverband wurde nummer beim Reichsarbeitsministerium die Verbindlichkeit des Schiedsspruchs beantragt. Diesem Antrage ist am 23. März vom Reichsarbeitsministerium stattgegeben worden. Die Arbeitgeber haben als Antwort darauf die Aussperrung der Arbeitnehmer vorgenommen. Aus dieser Brutalität der Arbeit. geber wird die Kollegenschaft in der Gummifonfektion ihre Lehren Arbeitgebern behandeln zu lassen. Wir rufen daher alle in der Gummimäntelkonfektion Beschäftigten auf, zu der am Montag, den 30. März, vormittags 10 Uhr, in den Residenzfestjälen, Lands. berger Straße 31, stattfindenden Bersammlung vollzählig zu er scheinen! Deutscher Bekleidungsarbeiterverband, Filiale Berlin , Sebastianstr. 37/38.
Tapeziererftreik!
Die Bergarbeiter nahmen den Schiedsspruch an. Effen, 27. März.( Eigener Drahtbericht.) Die Bergarbeiterverbände haben den Schiedsspruch für den Kohlenbergbau angenommen.( Die Bergwerksbefizer werden ihn jedoch höchstwahrscheinlich ablehnen. Red. d.„ V."),
Der Bergarbeiterverband auf der Höhe. Bochum , 27. März.( Eigener Drahtbericht.) Bis Freitag abend liegt das Resultat der Betriebsrätemahlen von 100 Es erhielt der Bergarbeiter Verband Bechen vor. 478 Mandate, der Gemertverein Chriftlicher Bergarbeiter 206 Mandate, der Gewerkverein Hirsch- Dunder 7 Mandate, die Unionisten 221, sonstige 7 Mandate. Bon insgesamt 926 Mandaten erhielt der Bergarbeiter- Verband also 37 Mandate mehr als die übrigen Gruppen zusammen. Nach dem bisherigen Ergebnis ist mit einem Stimmenverlust der Unionisten von über 50 Proz. zu
rechnen.
Der Streik der Diamantschleifer beendigt. Der Ausstand der ( TU.) Frankfurt a. M., 27. März. Diamantschleifer in Hanau und Erbach ist beendigt. Die Arbeit wird heute wieder aufgenommen. Der Lohntaris wird um zehn Pro= zent erhöht.
Um die Konkurrenz.
London , 27. März.( WTB.) In einer Konferenz der Schiffsbauangestellten und der Vertreter der Gewerkschaften der mit dem Schiffsbau in Berbindung stehenden Industrien, die heute in London tagte, wurde die Lage dieser Industrien im Hinblic auf die ausländische Konkurrenz, besonders in ( Diese Kon Deutschland , Holland und Frankreich erörtert. ferenz wurde bereits im Vorwärts" Nr. 133 angefündigt als„ Bemerkenswerte Verhandlungen" und glossiert.
"
London , 27. März.( WTB.) Auf der Konferenz der Schiffsbauangestellten regte der Sprecher der Arbeitgeber die Einfeßung eines Gemischten Ausschusses zur Untersuchung der gesamten Arbeitsbedingungen und der gegenwärtigen Lage der Industrie an. Er erflärte ferner, man fönne möglicherweise an die Regierung mit der Bitte herantreten, den auswärtigen Regierungen zur Kenntnis zu bringen, daß die Lebenshaltung der ge samten europäischen Arbeiterschaft gefährdet merden würde, menn Holland und Deutschland die 48 Stundenwoche nicht ein hielten.
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Der Streif im Buchdruck- und Buchbindergewerbe in London , der einige Tage dauerte und einen vorübergehenden Ausfall haupifächlich der Wochenschriften verursachte, ist Freitag morgen nad) 15stündigen Berhandlungen beigelegt worden.
Deutscher Baugewerksbund, Fachgruppe der Töpfer.
Am Dienstag, den 31. Mära, abends 6 Uhr, im Dresdener Rafino, Dres dence Str. 96, Mitgliederversammlung. 1. Berichterstattung non den 2ohnnerhandlungen und Belanntgabe des Echiebsspruches. 2. Eventuelle Abstim. mung über ben Streit. An der Abstimmung fönnen sich nur Mitglieder beteiligen; deshalb ist das Mitgliedsbuch mitzubringen. Anders- und Richt organisierte sind eingeladen!
Deutscher Baugemerksbund, Fachgruppe der Töpfer. Deutscher Baugewerksbund. Betonbranche. Die Wahl der Delegier. aur Reidstonferenz findet heute, Gonnabend, im Gewert fchaftshaus, Bimmer 53, in der Zeit von 1 bis 7 Uhr nahmittags statt.
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Deutscher Solzarbeiterverband, Berwaltungsstelle Berlin . Die Führung durch das Soloßmufeum am 29. März findet der Präsidentenwahl megen nicht ftati. Die Ratten haben Gültigkeit zur Führung am Sonn tag, den 5. April, vormittags 9 Uhr. Starten find vergriffen.
Berantwortlich für Politit: Ernst Reuter ; Wirtschaft: Arthur Saternus; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : A. S. Däscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchbruderei und Berlagsanstalt Baul Singer u. Co. Berlin SW. 68, Lindenstraße 3. Sierzu 1 Beilage.
ersuchen alle Arbeiter, auf Bauten sowie privat darauf zu achten, An dem Tapeziererstreit sind auch die Kleber beteiligt. Bir daß Riebearbeiten nicht verrichtet werden. Wir bitten auch die Kollegen Maler unbedingt Solidarität zu üben und nicht Arbeiten zu übernehmen, die von Klebern verweigert wurden. Diese@ICK Arbeiten stellen Streitarbeit dar.
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