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Str. 148+42. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Der Magdeburger Prozeß.

Die Vernehmung der Gen. Keil und Beims.- Noch­malige Aussagen des Gen. Wels.

Magdeburg , 27. März.( Eigener Drahtbericht.) Im weiteren Berlaufe der heutigen Berhandlung wurde

Reichstagsabgeordneter Keil- Stuttgart

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bernommen. Der Zeuge war 1918 Mitglied des Parteiausschusses. Borf: Hatte sich der Parteiausschuß in diesen Zeiten wohl einmal mit der Frage befaßt, wie die Partei sich bei einem Streif zu ver= halten habe? Zeuge: Mehrfach sogar. Der Parteiausschuh nahm allen Rüftungsstreifs gegenüber eine durchaus ablehnende Haltung ein. Als der Januarstreit ausbrach, wurden wir Mitglieder des Parteiausschusses telegraphisch nach Berlin berufen, wo wir wahr­scheinlich am Mittwoch, den 30. Januar am Abend zu einer Sitzung zusammentraten. Bors.: Wer war von dem Parteivorstand bei dieser Sizung anwesend? Jeuge: Sämtliche Borstands mitglieder nahmen an der Sigung teil. Sie wurde geleitet von dem damaligen Abgeordneten Ebert. Es wurde uns mitgeteilt, daß der Borstand der Streitleitung beitreten wolle, um die Führung der Bewegung nicht aus der Hand zu ver­lieren und eine längere Dauer des Streifs zu verhindern. Der Barteiausschuß wurde um Zustimmung dieses Schrittes ersucht.- Der Zeuge äußerte fich dann über die grundfäßliche Stellung der EPD. zu der Frage der Landesverteidigung. Seine Darstellung deckt sich im allgemeinen mit den früheren Bekundungen der Zeugen els, Scheidemann, Stampfer usw. Staatsanw. Doß­mann: Burden Ihnen Direktiven gegeben, wie Sie sich bei Aus ständen außerhalb Berlins zu verhalten hätten? Jeuge: Daran erinnere ich mich nicht. Es bestanden aber auch unter den Mit gliedern des Barteiausschusses teine Meinungsverschieben heiten darüber, daß jeder Rüstungsarbeiterstreit im Interesse der Landesverteidigung zu verurteilen wäre. Darauf wurde der Magdeburger

Oberbürgermeister Beims

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vernommen, der 1918 auch dem Parteiausschuß der SPD. angehört hat. Ich habe in freundschaftlichen Beziehungen zu Ebert gestanden und fenne seine Auffaffung über Rüstungsstreits genau. Er verurteilte alle Streifs, aus welchem Grunde fie auch entstanden sein mögen, die die Landesverteidigung schädigen fonnten. Der Parteiausschuß stellte sich mit Ausnahme von zwei oder drei Herren auf genau denselben Standpunkt. Ob die damais gefaßte Entschließung erst in der Sigung entstand oder vom Partei­vorstand vorbereitet war, fann der Zeuge nicht mehr angeben.

Außerdem weist Beims darauf hin, daß es sich beim Munitions­arbeiterstreif in der Hauptsache um Jugendliche, Frauen und ältere Berjonen handelte, daß die gewerkschaftlich geschulten Kräfte in der Rüstungsindustrie sehr gering waren. Auf eine Frage des Bor­fizenden erklärt er, daß bei dem Druck der Massen aus den Be­trieben die Parteileitung gar teine andere Möglich. feit hatte als sich zu beteiligen, wenn sie Schlimmeres verhüten toolfte. Auf eine Frage des Generalstaatsanwalts bestätigt der Beuge, daß er in Wolmirstedt bei Magdeburg gegen den Streif gesprochen habe.

Parteivorsitzender Wels,

ber nochmals über die Parteiausschußßigung vernommen wird, be­ftätigt feine frühere Aussage und die der Zeugen Keil und Beims. Der Parteivorstand habe die Parteiausschußsizung für nötig ge halten, um für das ganze Reich eine einheitliche Hal tung zu ermöglichen, weil die Partei in jenem Streif eine Schädi gung der Landesverteidigung sah. In der Sigung habe sich auch tatsächlich eine Uebereinstimmung in der Auffassung der

Sonnabend, 28. März 1925

Künstliche Krisen in Preußen.

Der Rechtsblock ruft den Staatsgerichtshof an.

Der Ständige Ausschuß des Landtags trat gestern nachmittag Uhr unter dem Vorsiz des Landtagspräsidenten Bartels zu einer Sigung zusammen. Auch die Vertreter der Rechtsparteien maren erschienen.

Abg. Garnich( DBp.) wiederholte furz die Gründe, die die Rechtsparteien gestern veranlaßt hatten, an den sachlichen Beratun gen des Ständigen Ausschusses nicht teilzunehmen. Er erklärte, daß fie auch heute den fachlichen Beratungen fernbleiben werden.

Ministerpräsident Marx

sprach sein Bedauern darüber aus, daß er gestern verhindert war, an der Sigung teilzunehmen. Die Gründe seien einfach bürger­licher Art.

Was verstehe man unter laufenden Geschäften? Wenn man den Begriff auf Fragen beschränken wolle, die bereits angeschnitten und im Laufen" feien, so wäre die Tätigkeit der Regierung unter Umständen bald zu Ende. Der Begriff stehe in der Theorie nicht fest. Nach seiner Auffaffung habe ein Ministerium, das zurüdgetreten sei, die Geschäfte zu erledigen, die im wohlverstandenen Sinne des Staatswohls erledigt werden müssen.

Ein solches Ministerium habe nicht nur das Recht, sondern auch die ernſteſte Pflicht, sie zu erledigen. Es frage sich sogar, ob ein Minister unter diesen Umständen nicht gezwungen werden könnte, falls er feine Tätigkeit einstellen wollte, solche Geschäfte weiter­zuführen. Non diesem Standpunkt laffe er, der Ministerpräsident, sich nicht abbringen, selbst wenn der Beschluß gefaßt werden sollte, ihn vor den Staatsgerichtshof zu stellen. Der Ständige Ausschuß sei ein Glied der Berfassung; und wenn wir ihn im Sinn der Berfassung berufen, dann bewegen wir uns auf dem Boden der Berfaffung. Wenn jemals die Notwendigkeit bestanden habe, den Etändigen Ausschuß zu berufen, dann jetzt.

Wir fonnten nicht zulassen, daß am 1. April Geseze, deren Fort­bauer wir für lebensnotwendig halten, außer Kraft treten. Bon einer vorgefaßten Absicht, diesen Weg zu gehen, fönne teine Rede sein. Das Staatsministerium hatte sich vor der Bertagung des Landtags hierzu noch gar nicht geäußert. Erst nachher hat das Staatsministerium diese Frage geprüft und nach ernster Ueberlegung einstimmig die Auffassung vertreten, daß die Not des Landes es erfordere, den Ständigen Ausschuß zu berufen, gleichgültig, welche Angriffe auch gegen ihn gerichtet werden.

Abg. v. d. Often( Dnat.) erklärte, er fönne der Auffassung des Ministerpräsidenten Marg nicht beitreten. Ministerpräsidenten Marg nicht beitreten. Der einzige Weg, aus den Schwierigkeiten herauszufinden, sei die Bildung eines über= parteilichen Beamtentabinetts.

Der Redner bestreitet den Ministern, denen das Bertrauen des Landtages versagt sei, das Eretutiorecht. Die Vorlagen gingen über den Rahmen der laufenden Geschäfte in rechtlichem Sinn weit hinaus. Die Deutschnationalen würden die Rechtsgültigkeit aller Notverordnungen beim Staatsgerichtshof anfechten und stellte den Antrag, die Verhandlungen abzubrechen, meil sie die Tagung des Ständigen Ausschusses für verfassungswidrig hielten.

am

Ministerpräsident Marg erflärte demgegenüber, daß 1. April eine Reihe gesetzlicher Fristen ablaufe, die durch die vor­liegenden Berordnungen unbedingt verlängert werden müßten.

Abg. Grzesinski ( Soz.)

tritt der Auffassung des Ministerpräsidenten bei und richtet scharfe Funktionäre im Reich ergeben, den Streif nicht zu bil. Angriffe gegen die Deutschnationalen, die lediglich die Weimarer ligen. Der Parteivorstand durfte aber die Arbeiterschaft, die zur Koalition fprengen wollten. Er warf der Rechten Heuchelei Dor. Im Reiche habe man gerade jetzt die Organisation des Bartei hielt, nicht führerlos laffen. Der Eintritt in die Streif­Icitung war nur ein Beweis dafür, daß der Parteivorstand die Ständigen Ausschusses schaffen wollen, um damit alle Gesetze durch­aubringen, für die man im Plenum schlecht die Mehrheit finden Taftif des Schutzes der Landesverteidigung aufrechterhielt. würde.

Nach dieser Zeugenvernehmung beantragte die Berteidigung die Ladung weiterer Beugen, die über die Treptower Bersammlung aussagen sollen. Dann kommen noch einmal die vom Zeugen Affeld erwähnten Vorgänge in Danzig zur Sprache. Der Beuge Rinne arbeitete zur Zeit des Streits der Kaiserlichen Werft in Danzig und war Mitglied der dortigen Parteileitung. fchildert, wie auch in Danzig wegen der schlechten Ernährung usw.

Er

Abg. Herold( 3.) bemerkt, das Haus wäre mit Sicherheit jetzt vor der Präsidentenwahl beschlußunfähig gewefen. Die Zwischenzeit hätte man dazu benutzen können, um in Ruhe einen Ministerpräsi­denten zu finden.

Abg. Riedel( Dem.) erklärt, die Vertagung des Landtags sei infolge der Obstruktion der Opposition erfolgt. Drohungen mit dem Glaatsgerichtshof fönnen nicht verfangen. Zu einer minister­anflage gehöre eine 3 weidrittelmehrheit des Land­tages. Die Drohung, ein Beamtenfabinett zu bilden, oder sonst merde der Staatsgerichtshof angerufen, grenze an politische Erpressung.

Abg. Dr. v. Richter( DBp.) erflärt, im Ausschuß würden Be schlüsse gefaßt, die der Bandtag selbst nicht faffen würde. Das sei unhaltbar. Der Ständige Ausschuß habe damit feine Daseins. berechtigung verloren. Auf diese Situation set ber Ministerpräsident überhaupt nicht eingegangen. Bolle man der Auffassung des Ministerpräsidenten folgen, dann fönne man ein " geschäftsführendes Ministerium, das nicht das Bertrauen des Landtages habe, verewigen.

Minifferpräfident Marg half an feinem Standpunti feft, den er auf die Verfassung füßt, auf Artikel 55. Die Mehrheits­verhältnisse spielten hiernadh feine Rolle. Dem Landtage stehe es ja frei, die erlassenen Notverordnungen später nachzuprüfen.

Abg. Bland( 3.) erklärte zu dem Vorwurf, der Ständige Aus­schuß gebe nicht das Bild des Plenums wieder, im früheren Land­tage feien jogar 23 Abgeordnete nicht in einem Ausschuß, auch nicht im Ständigen Ausschuß, vertreten gewesen. Heute treffe das nur auf die elf Deutschvölkischen und die zwei Bolen zu.

Abg. Hirsch( Soz.) erklärte, solange Dr. v. Richter Minister gewesen sei, habe er anders gehandelt. Auf seinen Wunsch sei der Landtag vertagt worden, damit man im Ständigen Ausschuß die Steuerverordnungen und die Abbauverordnungen erledigen fönne.

Abg. Hirtfiefer( 3.) wies darauf hin, daß die Abänderung der dritten Steuernotverordnung im Interesse des soliden Hausbefizes vor dem 1. April verabschiedet werden müsse. Die Erhöhung der Hauszinssteuer jei dringlich.

Hierauf wird mit 15 gegen 12 Stimmen der Antrag o. d. Often ( Dnat.), die Berhandlungen abzubrechen, abgelehnt. Darauf er­flärlen die Bertreter der Rechten und der Kommunisten, daß sie sich an diesen verfassungswidrigen Beratungen nicht be­teiligen fönnten, und verließen den Ausschuß.

ersten Gegenstandes der Tagesordnung ein, der die Berordnung zur Der Ausschuß trat darauf in die sachliche Beratung des Ausführung der dritten Steuernotverordnung des Reiches( dritte preußische Steuernotverordnung) zum Gegenstand hat.

Die Berordnung, die eine Erhöhung der Hauszins­Steuer von 24 auf 28 Proz. der Friedensmiete vorsicht, wobei das Plus von 4 Proz. restlos dem Ausgleichsfonds des Staates für Neubauzwecke zufließen soll, wurde nach eingehender Einzelberatung mit einzelnen Aenderungen auf Antrag der Abg. Bland und Herold ( 3.) angenommen. Durch die Aenderungen werden den Selbst. bewohnern von Wohngrundstücken, bie nicht vermietet haben, auf Antrag hin weitere 100 Broz. Ermäßigung ermöglicht. Der Finanzminister gab die Erklärung ab, daß die ge stundeten Beträge der Hauszinssteuer nach den bereits in Februar an die Katasterämter herausgegebenen Bestimmungen zuni 1. April, also in diesen Tagen, niedergeschlagen würdena Zum Schluß stimmte der Ausschuß ohne erhebliche Aussprache der Berordnung zur Aenderung des preußischen Ausführungs­gefeges zum Finanzausgleichsgefet und damit zugleich der preußischen Steuernotverordnung und der Aus­Da am 30. März die Ausführungsbestimmungen ablaufen, hatte führungsverordnung zur Fürsorgepflichtverordnung zu. die Regierung die Notverordnung im Intereffe der Gemeinden für dringend erforderlich erachtet. Damit war die Tagesordning erschöpft.

Die Anberaumung einer neuen Gigung des Ständigen Aus­schusses kam nicht in Frage.

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Die deutsch nationale Candtagsfraktion hat be­schlossen, die im Ständigen Ausschuß angenommenen Kofverordnun gen beim Staatsgerichtshof als ungültig anzufechten.

Borj.: Ich denke, Sie haben sich nunmehr zu diesem Beweis.

ber Streit ausbrach, ber aber nur abet Lage bauerte. In einer Die Geheimdokumente der KPD. antrag geäußert.

Bersammlung unmittelbar nach Ausbruch des Streits habe der Parteisekretär Gehl gegen den Streit gesprochen. Scheide mann habe lange vor dem Streit im Jahre 1916 oder Anfang 1917 einmal in Danzig gesprochen.

Landtagsabgeordneter Wilhelm Krüger war in jener Zeit Angestellter des Deutschen Holzarbeiterverbandes in Danzig . Auch er schildert den Streifverlauf in Danzig , der am 29. und 30. Januar stattfand. Der Zeuge war seit März 1917 in Danzig . In dieser Zeit hat Scheidemann dort nicht gesprochen.( Damit streift die Aussage des Zeugen Affeld hart an meineid.)

Damit war die Beugenvernehmung für Freitag abgeschlossen. Die Verteidigung beantragt die Ladung des früheren Abgeordneten Rabold, zu dem Dittmann gesagt haben soll, er habe sich ge­wundert, daß Ebert eine so radikale Rede gehalten habe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Hinzuziehung Dittmanns zu dieser Bernehmung.

Darauf wurde die Berhandlung um 12% Uhr mittags auf Dienstagoormittag vertagt.

Komet Freilauf

ES GIBT KEINEN BESSERENI

Borlesungen im Tscheka - Prozeß.

BS. Leipzig, 27. März.

zunächst seinen gestrigen Beweisantrag durch Zurückgreifung auf Zu Beginn des 32. Verhandlungstages ergänzte R.-Q. Dr. Wolf feine beiden bereits zurüdgezogenen Beweisanträge und benannte auch für diesen Beweisantrag als Zeugen den Heidelberger Privat­dozenten Dr. Gumbel. Reichsanwalt Neumann beantragte die Nichtvernehmung des Zeugen Gumbel.

Die Berteidiger Fränki und Herzfeld treten für Berneh mung Gumbels ein.

R.-A. Dr. Wolf tam sodann in seiner Begründung des von ihm gestellten Beweisantrages auf eine Rede Dr. Zeigneis im sächsischen Landtag zu sprechen.

hin, daß es nicht angägig sei, daß die Verteidigung in dieser Weise Der Borsigende, Senatspräsident Dr. Miedner, wies darqui Beweismittel anbringe, ohne vorherige zustimmende Entscheidung des Gerichts.

R.-A. Dr. Wolf beantragte hierauf Gerichtsbeschluß. Das Gericht war der Auffassung, daß eine solche Art der Be­gründung unzulässig set.

Der Borfizende machte den Anwalt ferner darauf aufmerksam, daß er gestern zwei Stunden gesprochen habe und daß, wenn er in der bisherigen Weise fortfahre, die Gefahr bestehe, daß die Ver­handlung verschleppt werden würde.

Dagegen verteidigte sich R.-A. Dr. Wolf sehr energisch. Der Zeuge Bogt habe Tage ausgesagt, der Angeflagte Neu mann sei sogar sieben Tage gehört worden.

R.-A. Dr. Wolf: Das lafje ich mir nicht biefen. Ich verlasse das Lokal!( Der Verteidiger verließ hierauf den Gerichtssaal.)

Als Dr. Wolf bereits an der Tür war, fragte der Bors.: Dann jind die Angeklagten also nicht mehr vertreten?

In diesem Augenblic sprang Justizrat Fränkt sehr erregt auf und rief mit erhobener Stimme in den Saal: Borläufig noch, wenn das aber so weiter geht, dann wird sich die Berteidigung, soweit fie noch Ehre im Leibe hat, überlegen, ob sie die Berteidigung überhaupt noch weiter führen wird.

Während dieser Szenen tam es zu einer allgemeinen Aufregung. Der Angeklagte Hallup rief laut in den Gaal: Sfanbal", worauf der Borsigende sofortige Abführung befahl. Beim Borbei­gehen am Gerichtstisch rief Hallupp dem Borsigenben zu: Schämen Sie sich etwas." Im Zuhörerraum wurde, als R. 2. Dr. Wolf den Saal verließ, zu den Aeußerungen Dr. Wolfs und Hallupps mehrmals laut Bravo " gerufen. Der Gerichtshof zog sich darauf zur Beratung zurück. Nach der Wiedereröffnung der Sizung wurde zunächst der Angeklagte all upp mteder in den Saal ge­führt. R.-A. Dr. Wolf gab jobann eine Erklärung dahingehend ab, daß die Berteidigung im Laufe des Verfahrens bemüht gewesen sei, mit zur Erforschung der Wahrheit beizutragen. Es fet ja außer ordentlich schwer gemacht worden, die Rechtsmittel durch­zusetzen, die ihr nach ihrer Ansicht zustanden. Es sei ihr z. B. nicht gestattet worden, mährend der Schilderung ber Angeklagten Bwischenfragen zu stellen, wodurch manches verwischt worden sei. Es sei ihr ferner vettoehrt worden, während eines bestimmten Fragenfomplexes Fragen zu stellen. Weiterhin sei es ihr unmöglich gemacht worden, eine Erklärung abzugeben, als sie es beantragt

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